Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Bett

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Ausbau des transeuropäischer Eisenbahnnetzes. Dies soll zu einem entsprechenden Nachtzugverkehrs mit Hochgeschwindigkeitszügen führen. Dieses Projekt ist von der Europäischen Union zu fördern, um eine CO2-günstige Wettbewerbs-Alternative zu innereuropäischen Flügen zu bieten. Dazu bedarf es des Ausbaus von Stadt-Umgehungsbahnen, um ein Reisetempo mit hohem Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten und die Lärmbelästigung für Anwohner von mittelzentrischen Hauptbahnhöfen zu minimieren. Desweiteren bedarf es genügender Streckenkapazitäten um einen adäquaten Takt von Hochgeschwindigkeitszügen auch in der Nacht zu ermöglichen, so dass nicht, wie bisher, der Güterverkehr, wie z.B. in Deutschland, vorrang hat, sondern eben jene Nachtzüge. Dies soll gleichzeitig keine Einbußen beim Güterverkehr zur Folge haben. Um Konflikte zwischen Güter- und Personenverkehr zu vermeiden, muss langfristig die Trennung in zwei Netze erfolgen.

 

Wir fordern die Anbindung aller relevanten Flughäfen sowie deren nächstgelegenen Hauptbahnhöfen, mit Ausnahme von Hochseeinseln wie Mallorca oder Ibiza. Desweiteren fordern wir einen entsprechenden Fahrzeugpark für mindestens 300 km/h und als Fernziel eine Reisegeschwindigkeit von 200 km/h.

Bei einer angenommener Schlafdauer von 8h und durchschnittlich jeweils 2h Fahrzeit vor und nach dem Schlaf, entspricht dies einer zurückgelegten Distanz von 2400 km. Bei dann gefühlt 2h Fahrtdauer werden die Flugzeuge auf der Distanz weit in den Schatten gestellt.

Norddeutschen Verkehrsinfarkt verhindern!

In den letzten Jahren, seit Ende des Dialogforums Schiene Nord, ist sowohl der Deutschen Bahn als auch diversen Gutachtern klar geworden, dass die geplanten Ausbaumaßnahmen des optimierten Alpha-E nicht mehr sind, als eine Scheinmaßnahme. Die Infrastruktur ist nicht in der Lage die prognostizierten Zugzahlen zu verarbeiten und lässt keinerlei Ausbau des SPNV und SPFV zu. Der mangelnde Ausbau der Nord-Süd-Anbindungen der Nordsee-Häfen gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des niedersächsischen Hinterlandes massiv. Auch aus Umweltschutzaspekten ist ein derartig stiefmütterlicher Ausbau untragbar. Eine Mobilitätswende kann nur mit hervorragender Infrastruktur geschehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher sowohl kurzfristige Maßnahmen, um die bisherige Situation zu verbessern, als auch langfristige und nachhaltige Lösungen.

  • Die Beschleunigung und Verbesserung der für den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommenen Maßnahmen des Alpha-E:— Ausbau der Streckengeschwindigkeit Hamburg-Hannover auf bis zu 230 km/h, durchgehend drei Gleise bis Uelzen und zusätzliche Überholbahnhöfe.

    — Ausbau der Streckengeschwindigkeit auf 230km/h, in Verbindung mit Schnellfahrweichen von mindestens 160km/h bis 230km/h und mehr Überleitstellen für einen flexibleren Betriebsablauf.

    — Einrichtung von ETCS Level 3 und ERTMS als digitales Zugsteuerungssystem.

    — Neubau von Überleitbauwerken an Engpässen und Abzweigstellen.

    — Mehr “Bahnsteigkanten” an den Bahnhöfen, um alle Gleise flexibel benutzen zu können, unbeschadet der Durchgangsgleise.

    — Mittelfristige Wiederaufnahme der Planung einer Neubaustrecke entlang der A7 mit möglichst durchgängig 400km/h, mit Anbindung von unter anderem Soltau und Park + Ride Möglichkeiten, nach Vorbild München-Nürnberg-Express.

    — Zusätzlich muss eine Fernverkehrsverbindung zwischen Uelzen, Lüneburg und Celle garantiert werden, notfalls durch das Land Niedersachsen. Die Neubaustrecke ist nur für ICE und ICE-Sprinter gedacht.

    — Breimeier-Trasse als Ost-Westverbindung nach Bremerhaven für den Güterverkehr prüfen.

    — Strecke Bremen-Hamburg durchgehend dreigleisig auf 270 km/h mit genügend Schnellfahrweichen für eine flexible Betriebsführung, langfristig ist der Bau eines vierten Durchganggleises zu prüfen.

    — Prüfung einer Neubaustrecke zwischen Hannover und Bremen sowie Ausbau der Bestandsstrecken.

    — Keine Züge im Eigentum des Landes Niedersachsen (LNVG), sondern Ausschreibung.
    — Einrichtung von ETCS/ERMTS auf allen Bahnstrecken im Land Niedersachsen, um eine bessere Koordination der Zugfahrten zu gewährleisten und Kapazitätsreserven freizuschalten.

    — Durchbindung des Regionalverkehres durch den Hamburger Hauptbahnhof, sowie gemeinsame Ausschreibung der Netze mit den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Schülerfirmen stärken

1. Schülerfirma

Schülerfirmen sind eine spezielle Form von schulischer Projektarbeit, in der Schülerinnen und Schüler, außerhalb des regulären Unterrichts, eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Eine Schülerfirma produziert und verkauft reale Produkte oder bietet Dienstleistungen an. Der Absatzmarkt einer Schülerfirma sind die Schule und das schulische Umfeld.

2. Schülerfirmen stärken

Primär geht es nicht darum, hohe Umsätze und Gewinne zu erzielen. Schülerfirmen sollen vielmehr attraktive Lernanlässe und fächerübergreifendes, handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Den Schülern soll Verantwortung übertragen werden und dadurch verantwortungsvolles Arbeiten gelehrt werden. Deshalb wollen wir die Projektarbeit unterstützen und fördern, denn den Schülerinnen und Schülern soll auch in der Schule die Möglichkeit gegeben werden, sich auf ein selbstständiges Berufsleben vorzubereiten. Außerdem möchten wir jungen Menschen das Gründen eines Unternehmens näher bringen und somit die große Angst vor der Selbstständigkeit verringern.

Uns ist es wichtig, das Vertrauen in eine mögliche Selbstständigkeit und in die Wirtschaft zu stärken und Schüler und Schülerinnen näher zu bringen, dass es die Möglichkeit gibt sich zu versuchen bevor man in das reale Arbeitsleben einsteigt. Desweiteren wollen wir ein Umfeld schaffen in dem näher gebracht wird, dass auch Scheitern erlaubt ist man aber auch Erfolgserlebnisse für sich verbuchen kann.

2.1 Wettbewerbe

Zur Stärkung der Schülerfirmen und der Kreativität soll eine Landesschülerfirmenmesse stattfinden, dort sollen sie ihre Projekte vorstellen und ihre Ehrfahrungen mit anderen Schülern aus Niedersachsen teilen. Im Rahmen dieser Messe soll auch ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dabei wird beachtet, dass die unterschiedlichen Schülerfirmen auch andere Ziele verfolgen können. Eine unabhängige Jury vergibt dementsprechend Preise in verschiedenen Kategorien. Diese sind:

  • Die kreativste/innovativste Idee
  • Der größte wirtschaftliche Erfolg
  • Den größte Nutzen für die Allgemeinheit
  • Die höchste Nachhaltigkeit

Die Gewinner der einzelnen Kategorien sollen ein vorher festgelegtes Gewinnpaket erhalten. Dieses soll sich aus finanzieller Unterstützung der Projekte, einem kleinen Taschengeld und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen wie Kurzreisen im Rahmen der Vorstellung des eigenen Projekts an anderen Schulen zusammensetzen.

Das Gewinnpaket legt fest: Bildungsministerium, Wirtschaftsministerium und Förderring.

Die Jury besteht aus Mitgliedern des Förderrings.

2.2 Einrichtung eines Förderrings

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung eines Förderrings, der aus Unternehmen verschiedener Größe und aus verschiedenen Branchen besteht, damit für jede Schülerfirma, von Snackautomat bis eigene App, der richtige Partner dabei ist.

Der Förderring soll folgende Aufgaben übernehmen:

Jede Schülerfirma, die Unterstützung vom Förderring erhalten möchte, muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die eigene Geschäftsidee und ein dazugehöriges Konzept einem Komitee aus Vertretern des Förderrings vorgestellt wird. Hält dieses Komitee die Idee für umsetzbar und erfolgversprechend, bekommt die Schülerfirma Zugriff auf den Unternehmenspool des Rings und kann sich ein Unternehmen suchen, das die Idee unterstützen möchte.

Dieses Unternehmen soll ein dauerhafter Partner für eine selbst ausgewählte Schülerfirma sein.

Das Unternehmen kann die Schülerinnen und Schüler nun mit seinem Wissen und auf anderem Wege unterstützen, indem zum Beispiel bei der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung des Produktes geholfen wird. Darüber hinaus kann bei der Organisation der Schülerfirma geholfen werden.

Im Optimal Fall sind Partnerschaften so eng, dass das Unternehmen bereit ist, Referenten an die jeweilige Schule zu schicken, um in der Berufsberatung und -Vorbereitung zu helfen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung ist das Gewähren eines Darlehens. Diese Möglichkeit ist für Schülerfirmen besonders wichtig, da in den meisten Fällen ein Startkapital fehlt, das unter Umständen nicht von der Schule getragen werden kann. Für ein solches Darlehen haftet lediglich die Schülerfirma und keine Privatperson. Die Tilgung soll durch die Abgabe eines Teils des Gewinns erfolgen. Kann die Schülerfirma keinen Gewinn erzielen und scheitert, wird sämtliches Vermögen liquidiert und genutzt, um das Darlehen zurückzuzahlen. Reicht das bestehende Vermögen für die gesamte Tilgung nicht aus, verfallen die Forderungen. Diese Bedingungen werden geregelt in einem Standardvertrag, der zwischen Schülerfirma, Förderring und jeweiligen Unternehmen geschlossen wird.

Das Geld für das Darlehen kann von einem Unternehmen direkt oder von dem speziell eingerichteten Fördertopf stammen. In dem Fördertopf kann jede Privatperson oder Unternehmen spenden. Darüber hinaus zahlt der Staat jährlich eine vom Kultusministerium festgelegte Summe ein.

Darüber hinaus soll der Förderring einen detaillierten Leitfaden und Ansprechpersonen zur Gründung einer Schülerfirma, die Rahmenbedingungen und die Anfangsphase zur Verfügung stellen. Insbesondere gilt die Hilfe für offiziellen Dokumenten.

3. Einführung einer neuen Rechtsform für Schülerfirmen

Unter welcher Rechtsform eine Schülerfirma läuft ist nicht klar definiert. Dadurch kommt es oft zu Problemen und Komplikationen. Aus diesem Grund wollen wir eine neue Rechtsform für Schülerfirmen schaffen.

Voraussetzungen für die Anmeldung als Schülerfirma sind:

  • Es muss im Rahmen einer Schulaktivität stattfinden
  • Mindestens ein Betreuungslehrer der Schülerfirma muss den Behörden als Ansprechperson gegeben sein
  • Dem Finanzamt müssen jährliche Berichte der Kostenrechnungen vorliegen
  • Dem Betreuungslehrer müssen Quartalsberichte vorliegen
  • Der Umsatz darf in drei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze von im Durchschnitt 4.584€ nicht übersteigen (Die Hälfte von der Grenze zur Einkommensteuer). Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Schülerfirma in einer anderen Rechtsform überführt werden.

Für die Schülerfirmen gilt folgendes:

  • Befreiung von sämtlichen Steuern
  • Das Startkapital, dass die Schülerfirma von dem Förderring erhält, muss nur zurück gezahlt werden, wenn die Firma dadurch nicht zahlungsunfähig wird.
  • Die Haftung einer Schülerfirma ist beschränkt. Sie haftet lediglich mit Firmenvermögen. Das verbleibende Firmeneigentum geht in den Besitz des Förderrings über.
  • Die Verpflichtung zur Verfügung gestellte grundlegende Ausstattung seitens der Schule wird nicht als Firmenvermögen angesehen.