Nachhaltige Energie aus Niedersachsen für Europa

Unbezahlbare Energiekosten und dadurch enorme Unsicherheiten für Unternehmen und die Bevölkerung dürfen kein dauerhaftes Problem werden. Krisen stellen jedoch immer auch Chancen dar und so ergibt sich aktuell für das Land Niedersachsen die Möglichkeit, Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien und insbesondere der Windkraftanlagen zu werden.

Durch Standortvorteile spielt die Windenergie eine zentrale Rolle in der niedersächsischen Energieproduktion. Für den Ausbau wollen wir uns daher auf Landes- aber auch auf kommunaler Ebene für die größtmögliche Mobilisierung von potentiellen Flächen für Windenergieparks einsetzen. Bereits im Jahr 2020 verfügt das Land über eine Windenergieleistung von ca. 11 Gigawatt, was etwa 38 Prozent der Bruttostromerzeugung entspricht. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Bürger:innen nicht nur durch die nachhaltige Energie profitieren, sondern sich auch direkt finanziell an sogenannten Bürgerwindparks beteiligen können. Um den Bau- und Planungsprozess von Windkraftanlagen zu beschleunigen, müssen dafür bürokratische Hürden abgebaut werden.

Im Rahmen von Forschungsprojekten fordern wir, dass das Wissen und die Erfahrungen im Umgang mit Windkraftanlagen gesichert und ausgebaut werden, um Folgeprojekte in Niedersachsen, Deutschland und der Welt verbessern zu können. Bereits bestehende Forschungsvorhaben sollten dabei stärker durch die Landesregierung gefördert werden. Kooperationen mit vergleichbaren Standorten auf der ganzen Welt sollen verstärkt werden, um die gesteckten Ziele der Landesregierung, bis 2040 100% Energie aus regenerativen Quellen zu beziehen, um einige Jahre zu unterbieten.  Im Rahmen von Forschungsprojekten sollen dabei auch innovative Techniken untersucht werden, die das Potential haben, langfristig Energie aus regenerativen Quellen zu erzeugen.

Als Stichwort sei hier Agri-Photovoltaik genannt, ein Verfahren, bei dem landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Photovoltaik-Anlagen ‘überdacht’ werden. Dabei besteht unter den Paneelen nach wie vor die Möglichkeit, Landwirtschaft zu betreiben, während mit der PV-Anlage Energie erzeugt wird. In einigen Ländern, darunter die USA, Frankreich und Japan, wird die Technik durch Staatsmittel gefördert und effektiv eingesetzt.

Wir Junge Liberale fordern daher, Landesmittel verstärkt in die Forschung und Entwicklung modernster Techniken zu investieren, die unmittelbar mit dem Erfolg der niedersächsischen Wirtschaft zusammenhängen. Die Mittel sollen dabei über Investitionen in die niedersächsischen Hochschulen in die Forschung gelangen und müssen dort unbürokratisch zur Verfügung stehen. Um praxisnahe Forschung zu ermöglichen und um bereits bestehende Techniken schneller ausbauen zu können, fordern wir weiterhin den Abbau bürokratischer Hürden.

Für eine moderne Weiterbildungskultur und lebenslanges Lernen – eine Win-Win-Situation

Lebenslanges Lernen ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, in welchem der Lebensunterhalt auch bei hoher Flexibilität gesichert ist. Doch lebenslanges Lernen sucht man in Deutschland vielfach vergebens. Immer noch existiert der Begriff „ausgelernt“, immer noch bilden sich nur wenige nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter.

Doch auch berufsqualifizierende Abschlüsse verlieren ihren Wert, wenn die Fachkräfte ihre formalen Kenntnisse nicht regelmäßig auffrischen. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, Abschlussbezeichnungen um eine Jahreszahl zu ergänzen, z.B. „Bachelor of Arts (2015).“ Die Jahreszahl soll dabei das Jahr der zuletzt abgeschlossenen akkreditierten fachbezogenen Fortbildung darstellen. So ist direkt erkenntlich, ob die Abschlussinhaberin oder der Abschlussinhaber auf dem aktuellen Stand seines Fachbereichs ist.

Transparenz ist uns auch bei der Qualität von Weiterbildungsangeboten wichtig. Hierzu fordern wir, dass unabhängige Prüfanstalten die bestehenden Weiterbildungsangeboten bewerten und entsprechend ihrer Anforderungen mit Gütesiegeln versehen. Um die Verbraucher vor Risiken einer ungewollten Fehlinvestition oder Zeitverschwendung zu schützen, ist es unabdingbar, dass diese sich einfach und schnell über sein angestrebtes Fortbildungsziel informieren können. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II durchgeführt werden.

Um diese Faktoren zusammenzubringen ist unser Lösungsvorschlag eine unbürokratische digitale Bildungsarena, in der Weiterbildungsinteressierte die Angebote privater wie öffentlicher Träger transparent miteinander vergleichen, buchen und teilweise direkt digital durchführen können. Hierbei soll auch das individuelle Prof der Lernenden so Berücksichtigung finden, dass diese ihre jeweiligen Ziele damit verwirklichen können. Die Bildungsarena umfasst dabei vielfältige Aus- und Weiterbildungs- sowie Auffrischungsformate von E-Learning-Angeboten bis hin zu Präsenzstudiengängen.

Deutschland braucht eine progressive Weiterbildungskultur, damit diese Angebote auch wahrgenommen werden. Hierzu benötigt der oder die Einzelne unter Umständen Unterstützung von Weiterbildungsprofs. Die Beratung von Arbeitnehmern soll durch den Arbeitgeber organisiert werden. Diesen wollen wir verpflichten, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter jährlich ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Der Beratungsträger soll organisatorisch und finanziell unabhängig vom Arbeitgeber sein, um eine neutrale Beratung im Sinne der Angestellten zu ermöglichen. Informationen über Beratungsinhalte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wer fünf Jahre oder länger keine Weiterbildungsberatung besucht hat, ist zur Annahme des Beratungsangebots durch den Arbeitgeber verpflichtet.

Im Sinne eines präventiven Vorgehens zur Beschäftigungssicherung sollen die Beratungskosten von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung getragen werden. Denn eine breite und fortwährende Qualifizierung ist der Garant dafür, auch in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt bestehen zu können.

Neben Transparenzmaßnahmen ist für uns aber auch entscheidend, dass Lernwillige auch die Möglichkeiten erhalten, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Hierfür sind insbesondere zwei Bedingungen zu nennen: Zeit und Geld.

Um Arbeitnehmern die Zeit zu gewähren, besteht heute in vielen Bundesländern, darunter Niedersachsen, bereits die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Diesen wollen wir reformieren! Statt eines Anspruchs von fünf Arbeitstagen fordern wir eine Umwandlung in einen Anspruch von 50 Arbeitsstunden. So besteht mehr Flexibilität, in Teilzeit oder in Abendveranstaltungen stattfindende Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen, auch wenn diese über längere Zeiträume laufen. Auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Familie kann durch diese Wahlfreiheit erreicht werden. Um keine Missverständnisse darüber zuzulassen, dass Fortbildung nicht der Erholung dient, wollen wir fortan von „Entwicklungszeit“ sprechen.

Damit auch finanzielle Mittel keine unüberwindbare Hürde darstellen, soll die tarifliche Einkommensteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1.650 Euro, ermäßigt werden. Hierzu zählen explizit auch Kinderbetreuungskosten, die ggf. zur Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten erforderlich sind. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

Crash is Trash

Crash-Test Dummies sind in aller Regel 1,75 m groß und wiegen 78 kg. Der Körperbau des Dummies orientiert sich am männlichen Körper. Der durchschnittlich weibliche Körper, aber auch andere Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder große Männer, sind in Sicherheitstests zur Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle daher unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau bei einem Autounfall ernstlich verletzt wird, ist 47% höher, dass sie stirbt 17% höher als bei einem Mann. Ursache sind zwar nicht nur, aber jedenfalls auch, mangelnde Sicherheitstests vor der Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle.

Die Verpflichtung die Sicherheit des neuen Typenmodells sicherzustellen, liegt bereits jetzt in erster Linie bei den Automobilunternehmen. Durch die hohen Kosten für die Testung an verschiedenen Dummie-Modellen schlagen wir eine zusätzliche virtuelle Testung durch eigene Programme oder durch das seit 2021 von Toyota zur Verfügung gestellte Programm „Total Human Model for Safety“ vor. Um hierbei einheitliche Standards sicherzustellen, soll das mathematische Verfahren für die Programme durch eine VDI-Richtlinie vorgegeben werden.

Der zweite Schritt der Testung wird derzeit durch Richtlinien der UNECE gesteuert. Diese sollen um virtuelle Testungen ergänzt werden. Selbiges gilt bei den zusätzlichen Sterne-Tests der Euro NCAP-Standards. Da diese Bewertungen in den Verkaufsbroschüren der Autos auftauchen und die Hersteller diese Testung freiwillig absolvieren, soll hier ein zusätzliches Siegel für eine realitätsnahe virtuelle Sicherheitsprüfung eingeführt werden, wenn Käuferinnen und Käufer durch eine hinreichende virtuelle Testung jeweils realitätsnah repräsentiert worden sind.

Strong, Healthy and Full of Energy – Power für eine moderne Schule

Die Lebenswelt Schule ist ein maßgeblicher Faktor für Kinder und Jugendliche, um gesund aufzuwachsen. Es wird davon ausgegangen, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen den Lebensbedingungen, der Gesundheit und dem Bildungserfolg besteht. Allerdings gibt es an deutschen Schulen noch dringenden Nachholbedarf.

Der internationale Blick zeigt: School Nurses wirken. Auch erste Modellprojekte in Deutschland zeigen große Erfolge und positive Entwicklungen. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb die Einführung einer Ausbildung zur Schulgesundheitskraft und den Einsatz dieser an jeder deutschen Schule. Eine geregelte Finanzierungsgrundlage gibt es in Deutschland bisher nicht. Eine Mischfinanzierung aus verschiedenen Sozialleistungsträgern und dem Bildungsträger wäre denkbar.

Die Aufgaben einer Schulgesundheitskraft wären dabei:

  • Erste Hilfe im Notfall
  • Hilfe bei akuten Erkrankungen und Betreuung bis Schulschluss bzw. Abholung
  • Förderung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
  • pflegerische Unterstützung von chronisch kranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen
  • regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung und Kontrolle des gesundheitlichen Zustands der Kinder und Jugendlichen
  • Beratungs- und Informationsgespräche sowie Schulungen für Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrer/innen sowie Durchführung präventiver Maßnahmen (wie z.B. Impfprogramme)
  • Unterricht zu Gesundheitsthemen (wie Alkoholkonsum und Rauchen, Sexualität, HIV/AIDS-Prävention, Unfallvermeidung, Ernährung, Bewegung oder auch zu speziellen Erkrankungen)
  • Überwachung von kindgerechten und gesunden Mahlzeiten in der Schule
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Schulhofs und der Gestaltung einer gesunden schulischen Umgebung wie z.B. der Sicherheit auf dem Schulweg, der Unfallvermeidung und bei Maßnahmen gegen Lärm- und Umweltverschmutzung
  • Identifizierung, Unterstützung und Beratung von Schüler/innen, deren Gesundheit gefährdet ist, z.B. Kinder mit Erfahrungen von Missbrauch oder häuslicher Vernachlässigung oder Kinder, die ihre Eltern pflegen und/oder psychisch kranke Eltern haben
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und bei Bedarf auch Information der Klasse zu den Erkrankungen von Mitschüler/innen
  • Wissensvermittlung zu speziellen Gesundheitsthemen an Schüler/innen und Anleitung zur Umsetzung

Sex sells

Sexuelle Aufklärung findet in jüngeren Generationen vermehrt durch eigene, nicht-kommunikative Aneignung von Inhalten aus dem Internet statt. Die Auseinandersetzung mit sexuellen Inhalten ist dabei nicht immer freiwillig, sondern wird durch Werbung oder Videos in Gruppenchats extern vorgegeben. Zielführend im Umgang mit diesen leicht zugänglichen sexuellen Inhalten ist eine hohe Medienkompetenz und ein früher, jeweils altersgerechter aufgeklärter Umgang mit Sexualität. Netzsperren oder staatliche Pornofilter lehnen wir als ineffizientes Instrument ab.

Vorschulzeit

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll um sexualpädagogische Inhalte ergänzt werden. Hierbei kann es vor allem darum gehen, wie auf die natürlichen Entdeckungsphasen der Kinder altersgerecht eingegangen werden kann oder für Missbrauchsanzeichen zu sensibilisieren.

Schulen

Der Sexualkundeunterricht beschränkt sich derzeit auf die Aufklärung über Fortpflanzung, Verhütung und teilweise noch Geschlechtskrankheiten. Dieses beschränkte Verständnis von Sexualität wird dem Bild, was Jugendliche medial von Sexualität vermittelt bekommen, nicht gerecht. Inhaltlich soll der Unterricht insofern um die Auseinandersetzung mit verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen, consensual education, Aufklärung über die Pornografiebranche und Medienkompetenzen ergänzt werden. Anlässlich der Petition „Schluss mit dem Jungfernhäutchen Mythos“ soll die BZgA ihre Materialien anhand zeitgemäßer wissenschaftlicher Standards formulieren und gestalten.

Durch den Anstieg der Verbreitung von Abbildungen sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Jugendliche im Netz sollen Kooperationen mit der Polizei am Vorbild der Schweiz angestrebt werden, bei denen im Rahmen einer Schulstunde die Gefahren der Weiterleitung von Bildern und Videos im Internet und die damit einhergehende Strafbarkeit thematisiert werden.

Wissenschaft

Jugendliche können ungehindert auf pornografische Inhalte im Internet zugreifen. Im Alter von 13 Jahren haben 50% der Jungen und 15% der Mädchen einen Pornofilm gesehen, in einem Alter von 16 sind es 89% und 63%. Die Sexualforschung hat festgestellt, dass eigene sexuelle Grenzen dabei durchaus wahrgenommen werden und die Realität von der Fiktion unterschieden werden kann. Dennoch werden die aktuellen Entwicklungen weitestgehend als problematisch wahrgenommen, zumal lediglich Korrelationen statt Kausalitäten festgestellt und Statistiken durch die Illegalität der Zurverfügungstellung von Pornografie auch nur über Selbstbefragungen aufgestellt werden können. Da angenommen wird, dass ein zu hoher Pornografiekonsum wesentlichen Einfluss für den Verzicht auf zwischenmenschliche Beziehungen oder auch Suchtverhalten haben kann, sind Forschungsvorhaben mit diesen Inhalten zu fördern. Indessen muss auch eine derzeit nicht stattfindende Forschung zu positiven Effekten, wie beispielsweise einer höheren sexuellen Aufklärung und Toleranz, stattfinden.

Pornografie

Die Mainstream-Pornografie verbreitet sexuelle Inhalte, die den Inhalten der gesellschaftlichen sexuellen Aufklärung zuwiderlaufen. Safer Sex, Kommunikation und Konsens, die Darstellung von unterschiedlichen Körperbildern finden nicht statt. Das kann gerade in einer sexuellen Entdeckungsphase für große Unsicherheiten sorgen und unrealistische Vergleichsfaktoren schaffen. Gleichzeitig gibt es in der Pornografiebranche Initiativen zur Produktion von ethischer Pornografie, die diese wesentlichen Elemente der sexuellen Aufklärung in die Darstellung einbindet. Für diese Produktionen soll ein einmaliges Filmförderprogramm beim Deutschen Filminstitut oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Produktionen zusätzlich zu den genannten Werten eine sexualpädagogische Zielsetzung verfolgen und auch in sexualpädagogischer Betreuung hergestellt werden. Diese pornografischen Inhalte sollen ab 14 Jahren straffrei zugänglich gemacht werden dürfen. Selbiges gilt für ähnliche, privat finanzierte Projekte sofern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ergänzt um eine sexualpädagogische Expertise, diese Inhalte ab 14 Jahren freigegeben hat. Die Entscheidung ist begründungspflichtig und öffentlich einsehbar. In der Bundesprüfstelle soll keine religiöse Interessenvertretung mehr sitzen. Diese strafrechtliche Liberalisierung soll auch in die Forschung über jugendliche Sexualität und pornografische Medien einfließen.

Männer sind keine Patientinnen!

Inwiefern die Geschlechter einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung bedürfen, ist wenig untersucht. Gleichzeitig wird vermutet, dass das Geschlecht ebenso wie das Alter auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten einen Einfluss hat. Bekannt sind Unterschiede beispielsweise beim Herzinfarkt und bei der Osteoporose. Beide Krankheiten werden häufig nur mit einem Geschlecht assoziiert und zeigen andere Symptome beim unterrepräsentierten Geschlecht, was eine spätere Diagnose und unspezifischere Behandlung zur Folge hat. Ziel ist es auf lange Sicht durch eine personalisierte Medizin die bestmögliche Gesundheitsversorgung für das Individuum zu bieten.

Forschung und Lehre

Der Fokus zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen medizinischen Versorgung liegt in der Erforschung weiterer Unterschiede. Bisher ist die Charité in Berlin das einzige Uniklinikum in Deutschland, was die geschlechtsspezifischen medizinischen Bedürfnisse erforscht und lehrt. Die Eröffnung weiterer Institute für Geschlechterforschung in der Medizin soll an anderen Universitätskliniken gefördert werden. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die im Anschluss in die Lehre zu tragen sind. Unterstützend dazu sind medizinische Forschungsinstitute mit sozialwissenschaftlichen Instituten der Geschlechterforschung zu vernetzen.

Am kanadischen Vorbild sind bei medizinischen Forschungsprojekten zu einzelnen Krankheiten die Datensätze auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu untersuchen. Da das ohnehin erhobene Daten betrifft, entsteht weder ein relevanter Mehraufwand noch eine zusätzliche Erhebung von Daten. Sollte ein Forschungsprojekt von vornherein nur ein Geschlecht untersuchen, ist diese Auswahl zumindest zu begründen.

Zulassung von Medikamenten

Der Prototyp von Testpersonen bei Zulassungsstudien von Medikamenten ist jung und männlich. Dadurch sind die Verträglichkeit, die Dosis und die Nebenwirkungen bei Frauen und älteren Menschen nicht sicher geklärt. Allerdings würde eine Einbeziehung dieser Personengruppen erhebliche Mehrkosten und ein größeres Gesundheitsrisiko bedeuten. Daher ist an der bisherigen Praxis auf der ersten und zweiten Stufe festzuhalten. Auf der dritten Stufe soll jedenfalls in den Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Unterschiede bereits nachgewiesen sind, eine breitere Testung erforderlich sein. Auch sind Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren, dass eine geringere Dosierung als in der Packungsbeilage angegeben empfehlenswert sein kann. Zusätzlich sollen das Bundesgesundheitsministerium und das Paul-Ehrlich Institut eine App zur Verfügung stellen über die Patientinnen und Patienten unter Nennung ihres Alters, Geschlechts, der Einnahme anderer Medikamente und Vorerkrankungen Nebenwirkungen angeben können. Um vor Missbräuchen zu schützen, können nur Menschen Angaben machen, die das Medikament tatsächlich verschrieben bekommen und sich durch einen QR-Code auf dem Rezept entsprechend identifiziert haben. Das soll zunächst bei häufig verschriebenen (rezeptpflichtigen) Medikamenten und bei allen neu eingeführten rezeptpflichtigen Medikamenten ausgetestet werden. Die Datensammlung dient nicht als repräsentative Studie, sondern soll bei Auffälligkeiten zur Unterstützung der medizinischen Forschung führen.

Psychische Erkrankungen

Die Diagnose von psychischen Erkrankungen und Störungen wird teilweise durch Geschlechterstereotype beeinträchtigt. So erfolgt die Diagnose von Autismus als Entwicklungsstörung oder ADHS als Verhaltensstörung bei Frauen erheblich später als bei Männern. Andere Fälle finden sich im Bereich der narzisstischen Persönlichkeitsstörung und bipolaren Störung. Erstere wird eher bei Männern, letztere eher bei Frauen diagnostiziert, obwohl sich die Symptome nicht wesentlich unterscheiden. Selbiges gilt für Burn-Outs und Depressionen. Die Verzögerung oder falsche Diagnosen können bei den Betroffenen zu Folgeerkrankungen und (weiteren) Depressionen führen. Es ist in der psychologischen Praxis und Ausbildung daher für den Einfluss von Geschlechterstereotypen zu sensibilisieren. Unterstützend kann für die Entscheidungsfindung mit Algorithmen oder Entscheidungsbäumen gearbeitet werden, die Symptome geschlechtsneutral auswerten. Durch die sensiblen Daten muss es sich dabei um ein datensicheres Angebot der öffentlichen Hand handeln.

Weiterhin fällt es vor allem Männern schwer, psychologische Hilfe anzunehmen. Hierfür gilt es gesellschaftliche Rollenbilder zu überkommen und mit einem liberal-feministischen Leitbild Akzeptanz zu schaffen. Geht es um psychologische Hilfe für ungewollt kinderlose Personen, fällt darüber hinaus auf, dass die Beratungsangebote auf Frauen zugeschnitten sind. Das Hilfsangebot ist auf Angebote für Männer zu erweitern.

Erweiterte Melderegisterauskunft abschaffen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den konsequenten Schutz personenbezogener Daten durch die Einwohnermeldeämter. Gerade durch die erweiterte Melderegisterauskunft werden sehr schutzbedürftige Daten abgefragt, die künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen. Die Jungen Liberalen setzen sich für die Abschaffung des § 45 Bundesmeldegesetzes ein.

Gegen den Schlussstrich! Für eine Erinnerungskultur, die Nazis weinen lässt!

Über 75 Jahre nach der Schoah, dem grausamen Völkermord der Nationalsozialisten an den europäischen Juden, scheinen Antisemitismus und Rassismus in Deutschland wieder salonfähig zu werden. Aufgrund der wachsenden zeitlichen Distanz kommen weite Teile der Gesellschaft kaum noch in Berührung mit diesem wichtigen Thema, geschweige denn, dass sie sich aktiv mit ihm auseinandersetzen. Häufig ist die Rede von einem Schlussstrich oder einer erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad. Als liberale und offene Gesellschaft dürfen wir dies nicht hinnehmen. Wir wollen keinen Schlussstrich ziehen, sondern der Verantwortung gerecht werden, die sich aus der Geschichte, aber auch aus unseren liberalen Werten ergibt. Wir setzen uns auch zukünftig für eine lebendige Erinnerungskultur und mehr Räume der Begegnung ein. Die Jungen Liberalen fordern deshalb:

  • mindestens einen Besuch in einer KZ-Gedenkstätte für alle Schülerinnen und Schüler während der Sekundarstufe I. Dies soll durch eine angemessene Vor- und Nachbereitung des Besuchs begleitet werden. So sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere hinsichtlich des historischen und politischen Kontexts auf den bevorstehenden Besuch vorbereitet werden, um anschließend das Erlebte und ihre individuellen Erfahrungen hiermit gemeinsam zu reflektieren und kritisch zu diskutieren.
  • angesichts der schwindenden Zahl von Zeitzeugenberichten sollen Schülerinnen und Schüler zu Zweitzeuginnen und -zeugen ausgebildet werden. Im Rahmen von in den Lehrplan integrierten Workshops sollen sie gemeinsam mit Zeitzeuginnen und -zeugen sowie Überlebenden der Schoah ins Gespräch kommen, um mit ihnen und über sie und ihre Einzelschicksale zu lernen, solange dies noch möglich ist.
  • die stärkere Förderung und Einbindung kreativer digitaler Konzepte in den Unterricht, ggf. auch als eigene Schul- oder Klassenprojekte, um auch zukünftigen Generationen die Begegnung und Auseinandersetzung mit Zeitzeuginnen und -zeugen zu ermöglichen. Beispiele hierfür können etwa die Schaffung virtueller Zeitzeuginnen und -zeugen durch augmented reality, oder die Produktion von Social-Media-Content in Zusammenarbeit mit Historikerinnen und Historikern sein. Hierdurch soll eine neue Art der Interaktion geschaffen werden, um Geschichte erlebbar zu machen und neue Zielgruppen anzusprechen.
  • den Ausbau von Partnerschaften und des Schüleraustauschs zwischen niedersächsischen und israelischen Schulen. Das Land Niedersachsen soll den Schulen hierbei vermittelnd zur Seite stehen und den Schüleraustausch finanziell unterstützen. So sollen der internationale Kontakt und die deutsch-israelische Freundschaft gestärkt werden.
  • mehr Möglichkeiten der Begegnung mit jüdischem Leben in Deutschland. Hierzu sollen Kooperationen zwischen Schulen und lokalen jüdischen Organisationen und Gemeinden vorangetrieben und ausgebaut werden. Im Rahmen von Schulprojekten sollen die Schülerinnen und Schüler mehr über das Leben als Jüdin oder Jude, die jüdische Kultur sowie die Geschichte des Judentums und des jüdischen Volkes lernen und nicht zuletzt auch mit Menschen jüdischen Glaubens selbst ins Gespräch kommen. Hierdurch sollen Vorurteile abgebaut und Empathie aufgebaut werden.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.