Open-Source und eGovernment: Freier Code für freie Bürger

Behörden und Verwaltungen stehen heute schon und in Zukunft vor vielen Investitionen in die Digitalisierung. Darunter auch immer wieder Softwareprodukte. Viele dieser Software sind proprietär und bieten keinen Zugriff auf dem Quellcode, um nachvollziehen zu können, was mit den Daten, die in diesem System verarbeitet werden, passiert. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, das durch Steuergelder finanziert ist, soll offenlegen, welche Software Produkte verwendet werden. Hinzu soll eine Beschreibung dieser veröffentlicht werden, wie diese verwendet werden und welche Daten verarbeitet werden. Wichtig ist hierbei die Einordnung eines einzelnen Systems in die Systemlandschaft dieser Verwaltung.
  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, soll bei Neuinvestitionen grundsätzlich Open-Source-Software priorisieren. Dafür sollen die Auswahlkriterien für die Beschaffung so angepasst werden das Open-Source-Software nicht benachteiligt werden darf. Bei einer Beschaffung soll auch immer berücksichtigt werden, das Open-Source-Software jederzeit nach den Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden kann. Immer bei Gleichwertigen alternativen muss Open-Source-Software ausgewählt werden. Das Ziel soll es sein, dass Behörden vollständig mit Open-Source-So­ftware arbeiten. Mittelfristig sollen auch bestehende Lizenzen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden. Um einen erfolgreichen und nachhaltigen Umstieg auf Open-Source-Software zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen regelmäßig mit dem Umgang von neuer und bestehender Open-Source-Software geschult werden.
  • Wird eine Software im Auftrag einer Behörde, durch diese, eine andere Behörde oder von dritten speziell für diese entwickelt, soll diese unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden.
  • In Bereichen in den es begründete Bedenken zur Sicherheit gibt (z.B. im Bereich der Nachrichtendienste, des Militärs oder anderer Sicherheitsbehörden), kann hiervon abgewichen werden.
  • Der Wissensaustausch über Software Produkte und deren Verwendung soll zwischen den Behörden gefördert werden.
  • Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Weiterentwicklung von Open-Source-Software. Auch gilt sollte die Verwaltung oder Behörde eine Open-Source-Software verändern im Sinne eine Verbesserung oder Fehlerbehebung soll dies in das Open-Source-Projekt zurück gespielt werden.

“Open-Source” im Sinne dieses Antrages bezieht sich nicht nur allein auf die Offenlegung des Programmquellcodes, sondern explizit auf freie, offene Software (“FOSS”, “Free Open Source Software”). Dabei ist auch die Schaffung, Pflege und Partizipation von bzw. in den entsprechenden “FOSS”-Gemeinschaften elementarer Bestandteil der Forderung.

NetzDG oder Klarnamenpflicht? Opferschutz geht auch anders!

Für uns Liberale ist es wichtig, das Internet als Raum der freien Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung zu erhalten und gleichzeitig einen respektvollen, das Persönlichkeitsrecht wahrenden Umgang miteinander zu gewährleisten. Die Zunahme von Angriffen auf Politikerinnen und Politikern im Netz oder auch Internetmobbing in Schulen, nicht zuletzt der Fall von Frau Künast zeigen Handlungsbedarf auf. Klar ist: Die Freiheit Einzelner hört dort auf, wo die Freiheit Anderer beginnt.

1. Digitales Gewaltschutzgesetz:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche scheitert nicht selten an der unbekannten Identität des Accountinhabers oder der Accountinhaberin. Gleichzeitig ist das Blockieren des Accounts nicht immer ausreichend, wenn über den Account wiederholt gegen andere gehetzt wird. Für Politikerinnen und Politiker besteht außerdem das Problem durch ein Blockieren die Informations- und Meinungsfreiheit des Followers zu verletzen. Das Melden des Accounts legt die Entscheidung hingegen in die Hand der Online-Plattformen und ist nicht immer erfolgreich. Hierfür wollen wir eine rechtsstaatliche Alternative bieten. Entgegen einer Klarnamenpflicht oder einer Entscheidungsbefugnis der Online-Plattformen fordern wir für diese Konstellation ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“. Angelehnt an das bereits existierende Gewaltschutzgesetz soll durch gerichtliche Eilentscheidungen in Fällen eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs der Account gesperrt werden können. Ob dieser besteht, wird summarisch geprüft. Das ist nur dann der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Einschüchterung zur Meinungsäußerung der verletzten Personen der Meinungsäußerungsfreiheit der angreifenden Person überwiegt. Einfache Beleidigungen sind also nicht ausreichend. An die Sperrung des Accounts werden daher ebenso hohe Anforderungen gestellt, wie an den Unterlassungsanspruch selbst. Antragsgegnerin wäre mangels Kenntnis des Accountsinhabers oder der Accountinhaberin die Online-Plattform. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist nur dann anwendbar, wenn die Online-Plattform Kommunikationszwecken dient. Ist der Urheber oder die Urheberin der Nachricht namentlich bekannt, ist vorrangig der Rechtsweg gegen ihn bzw. sie zu bestreiten. Das digitale Gewaltschutzgesetz versteht sich als Instrument effektiven, rechtsstaatlichen Handelns – von automatisierten Filtern muss daher abgesehen werden.

2. Aufklärungskampagne:
Eine Aufklärungskampagne soll präventiv auf einen respektvolleren Umgang im Netz hinwirken. Dabei sollen einerseits psychologische Aspekte der digitalen Kommunikation vereinfacht beleuchtet werden. Andererseits kann eine unverbindliche Netiquette Vorschläge aufzeigen, wie sich dieser Umgang gestalten kann.

3. Opferentschädigung:
§ 1 des Opferentschädigungsgesetzes ist vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ auf den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu erweitern. Denn auch psychische Angriffe können medizinisch diagnostizierbare Krankheiten verursachen, die eine Heilbehandlung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht wie, sondern dass die im OEG aufgezählten Folgen verursacht werden.

4. Kriminalitätsstatistik
Die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes ist in der Kategorie der „Hasskriminalität“ um das Merkmal der „sexistischen Motivlage“ zu ergänzen. Bis jetzt tauchen darin rassistische, antisemitische, linke, rechte und religiöse Motive auf. Obwohl gerade Frauen im Netz sexualisiert angegriffen werden, bleibt der Umfang dieser Straftaten unbeziffert. Für effektives Handeln der Verhütungs- und Ermittlungsbehörden ist eine statistische Handlungsgrundlage aber unerlässlich. Darüber hinaus sollen sich Fortbildungen in Justiz und Polizei zu digitaler Gewalt anschließen.

5. Adhäsionsverfahren:
Das Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO ist von Schadensersatzansprüchen auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu erweitern. Bislang kann ein Strafgericht nach einer Verurteilung nur das zivilrechtliche Urteil zu Schadensersatzansprüchen übernehmen. In Fällen von psychischen Angriffen im Netz bestehen aber häufig nur Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche. Diese Erweiterung schützt die Opfer vor einem zweiten Gerichtsverfahren mit eigener Beweislast sowie einer weiteren emotionalen und finanziellen Belastung.

6. Personelle Stärkung:
Die Justiz- und Polizeibehörden sind personell so zu verstärken, dass Präventions-, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten im Bereich digitaler Kriminalität nicht schon durch fehlende personelle Kapazitäten erschwert oder sogar verhindert werden.

Anmeldung von Eheschließungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr nur frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstag möglich ist. Konkret fordern wir die Anpassung des Personenstandsgesetzes. Die entsprechenden Hinweise in § 13 (4) PStG sowie im § 39 (2) PStG sollen gestrichen werden.

Erhöhung der Einkommensgrenze für Schüler/-innen aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Erhöhung der Einkommensgrenze für Schülerinnen und Schüler aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften ein. Wir fordern § 1 Abs. 4 ALG II-V dahingehend zu ergänzen, dass die Berechnung nach § 11b Abs. 3 SGB II bei geringfügigen Beschäftigungen (z.B. 450 Euro-Job) nicht gilt.

POI Warner legalisieren

Wir fordern die Legalisierung von sog. POI-Warnern (Geräte zur Warnung vor Radarfallen mit Ankündigungsfunktionen.

Wahlen für Menschen mit Einschränkungen erleichtern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, das der Prozess des Wählens weiter für Menschen mit Einschränkung erleichtert wird.

Dafür fordern wir, dass Wahlzettel zu Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen mit den Logos der zur Wahl stehenden Parteien versehen werden. So wird das selbstständige und freie Wählen auch für Analphabeten ermöglicht.

Zudem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die FDP in Niedersachsen und im Bund dazu auf, Kurzwahlprogramme als Audio-Version für Sehbehinderte und Menschen mit Leseschwächen, in Gebärdensprache in Form eines Videos für Gehörlose und in sehr einfacher Sprache anzubieten.