Freiheitsenergien statt Tunnelblick

Die Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine führt uns vor Augen, wie wichtig günstige und unabhängige Energie für einen Industriestandort wie Deutschland ist. Bereits vor dem Krieg hatte Deutschland die höchsten Energiepreise in Europa. Der aktuelle energiepolitische Diskurs fokussiert sich großteilig auf Wind-, Solar- und Wasserenergie, da sie nachhaltig und erneuerbar sind. Es fehlt zunehmend die Diversifizierung der Technologien zur nachhaltigen Energieerzeugung. Statt sich ausschließlich auf Windkraft oder Solarenergie zu konzentrieren, sollte technologieoffen an neuen Formen der Energieerzeugung geforscht werden, um ein witterungsunabhängiges, stabiles Stromnetz zu schaffen. Aktuell wird der Energieausgleich, der das Netz stabil hält, hauptsächlich durch Gaskraftwerke gewährleistet. Im Gegensatz zur EU-Kommission halten wir Energieerzeugung durch Gas nicht für eine grüne Energieerzeugungsform. Darüber hinaus ist erst Recht in Zeiten von Wärmepumpen und E-Autos weiterhin mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen – wir brauchen daher neue Freiheitsenergien, die uns witterungsunabhängig, nachhaltig und stabil mit Energie versorgen können.

Ein wichtiger Forschungszweig ist die Forschung an der Kernfusion, welche, einmal gemeistert, die Energieprobleme von heute und morgen weitestgehend beheben würde. Dem Max-Planck-Institut zufolge reicht nur ein Gramm Brennstoff in einem rentablen Fusionsreaktor aus, um so viel Energie zu gewinnen, wie die Verbrennung von 11 Tonnen Kohle bringt. Darüber hinaus entsteht bei der Kernfusion kein radioaktiver Müll und die Gefahr eines Super-GAUs besteht nicht.

Das Erschließen der wirtschaftlich rentablen Kernfusion würde nicht nur eine witterungsunabhängige Netzstabilität schaffen, sondern könnte gleichzeitig auch für die Produktion synthetischer Kraftstoffe und grünen Wasserstoffs genutzt werden. Bestehende Projekte, wie der ITER in Frankreich und die Fusionsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald sollen weiterhin gefördert werden, um in Zukunft die Kernfusion wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Ebenso relevant ist es, dass weitere nachhaltige Formen der Energieerzeugung wie Wellen- und Gezeitenkraftwerke an den deutschen Küsten oder die Geothermie nicht unbeachtet bleiben und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, nachhaltigen Strom selbst zu produzieren. Darüber hinaus müssen neue Speichermöglichkeiten für Strom in Zeiten von Überproduktion stärker als bisher erforscht werden, sodass beispielsweise Windkraftwerke bei Sturm nicht ausgeschaltet werden müssen, sondern wir die gesamte Kraft der Witterung als grüne Energie nutzbar machen können.

Hierbei kann eine wegweisende Möglichkeit die Nutzung überschüssiger Energie zur Produktion grünen Wasserstoffs sein. Den Betreibern von Windparks muss die Möglichkeit geboten werden, überproduzierten Strom hierfür zu verwenden. Darüber hinaus sollte ergründet werden, wie grüner Strom aus Überproduktion bis zu Orten des Bedarfs mit geringem Verlust transportiert werden kann.

Wir JuLis bekennen uns zu den Freiheitsenergien, weil wir erkannt haben, dass wir ihr Potenzial für eine technologieoffene Energiewende nutzbar machen müssen. Wir brauchen die ganze Kraft der Innovation, statt uns ausschließlich auf Solar- oder Windenergie zu fokussieren, um Deutschland so schnell wie möglich stabil, witterungsunabhängig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Deshalb fordern wir JuLis:

  • Eine Evaluation der bisher getätigten Investitionen in die Forschung zur Kernfusion und eine Ausweitung und lösungsorientierte Förderung der Kernfusionsforschung
  • Eine Ausweitung der Forschungsgelder zur Ergründung weiterer innovativer Formen der Energieerzeugung. Gegenfinanziert durch das streichen klimaschädlicher Subventionen wie derer für den Braunkohletagebau.
  • Eine Förderung der Speicherung und Nutzung von überproduziertem Strom, die auch privaten Erzeugern ermöglicht werden soll
  • Die Stromerzeugung so schnell wie möglich auf nachhaltige Zukunftsenergien zu fokussieren

Transparenz in allen Lagen – DIVI-Register erhalten und ausbauen

Das DIVI-Intensivregister dient zur tagesaktuellen Erfassung von betriebsfähigen Versorgungskapazitäten, unter Berücksichtigung von personellen und materiellen Ressourcen, auf deutschen Intensivstationen. Es stellt damit einen wichtigen Gradmesser zur Einschätzung der aktuellen Lage auf den Intensivstationen dar, indem es Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung regional und zeitnah erkennen lässt. Mit Hilfe des DIVI-Intensivregisters ist es zudem für Rettungsleitstellenpersonal und Intensivmediziner*Innen möglich, zielgerichtet in den Austausch hinsichtlich weiterführender Behandlungsstrategien zu treten und ggfs. Eine (Weiter-)Verlegung zu forcieren. Die hohe Qualität der erfassten Daten ermöglicht es zudem, langfristig gezielte Versorgungsforschung zu betreiben, damit die vorhandenen Strukturen stetig an Qualität gewinnen können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass das DIVI-Intensivregister auch in Zukunft unabhängig von einer pandemischen Lage für alle Krankenhäuser fortzuführen ist. Darüber hinaus soll der Schnittstellenausbau zwischen dem DIVI-Register und dem interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) forciert und gefördert werden.

Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union

Der afrikanische Kontinent steht unter enormen Druck. Neben den bekannten Problemen wie beispielsweise Hungersnöten, Korruption, Stammeskriegen und den daraus resultierenden Notlagen für die zivile Bevölkerung, trifft nun die Corona-Pandemie jeden einzelnen Staat. Da ein Gesundheitssystem in den meisten Staaten nur auf dem Papier besteht, werden die Afrikaner mal wieder am härtesten getroffen. Die Europäische Union muss hier handeln, nicht nur wegen Corona, sondern auch in ihrem eigenen Interesse. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass sich der Spätsommer 2015 nicht wiederholt. Die EU muss deshalb zukünftig eine intensive Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union anstreben. Wir fordern, dass sich diese Zusammenarbeit besonders auf folgende Teilbereiche erstreckt:

Freihandelsabkommen

Die EU und die AU sollten in den nächsten Jahren auf ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staatengemeinschaften hinarbeiten. Eine funktionierende Wirtschaft ist die Grundlage allen Wohlstands. Wenn die Mehrheit der Afrikaner zumindest zu einem Mindestmaß an Wohlstand gelangt, werden auch zukünftige Flüchtlingswellen ausbleiben. Eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU würde die Europäer auf lange Sicht auch unabhängiger von der VR China machen. In diesem Freihandelsabkommen müssen auch einheitliche Regularien enthalten sein, damit Unternehmen vernünftig planen können und der Warenaustausch erleichtert wird. Weiterhin soll ein Freihandelsabkommen den Ausschluss von Agrarsubventionen beinhalten, um die afrikanische Landwirtschaft zu stärken. Die AU und die EU sollen sich weiterhin zu gemeinsamen Standards für die Deponie oder Verklappung von Müll verpflichten, um das Umgehen von Umweltauflagen durch den Export von Müll zu beenden.

Militärische Unterstützung

Darüber hinaus sollte die Europäische Union die Militärmissionen der NATO und der UN (Peacekeeping-Missionen) unterstützen, wenn dies von den betroffenen afrikanischen Staaten gewünscht ist. Langfristig sollte die EU im Kontext von NATO und UN-Missionen auf ein Bündnis als gleichberechtigte Partner mit der AU hinarbeiten. Durch ein solches Bündnis ließen sich eine Menge Ressourcen und Kosten sparen.

Einfluss der Volksrepublik China unterbinden

Der Westen, speziell Europa, hat die Möglichkeit die AU enger an Europa zu binden, verschlafen. Die VR China hingegen hat sich durch großangelegte Investitionsprogramme zum großen Kreditgeber des Kontinents gemacht. Damit ist ein großer Teil der afrikanischen Staaten inzwischen abhängig von einem Staat, dessen Regime seine Macht durch Repression und Überwachung erhält, einem Staat, der demokratische Grundwerte mit Füßen tritt.

Die Europäische Union muss sich für eine enge Anbindung der AU zu ihrem nördlichen Pendant einsetzen, wenn wir nicht wollen, dass die Einflusssphäre einer antidemokratischen chinesischen Machtelite immer größer wird. Dabei sollte auf demokratiedefizitäre Staaten weiterhin Druck ausgeübt werden, um demokratisch- rechtsstaatliche Reformen zu forcieren, ohne dass die EU hierbei zur Stütze von Diktatoren wird.

Wer alles glaubt, verliert – Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat ein hohes Wertschöpfungspotenzial und wird unser tägliches Leben nachhaltig verändern. Die rasante Entwicklung stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen, daher liegt es an der Politik einen ganzheitlichen Rahmen für Entwicklungen und Anwendungen von KI zu gestalten. Der Begriff „Deepfake“ steht für verfälschte Video- und Audioinhalte, die mithilfe von KI hergestellt wurden. Durch die kontinuierlich steigende Leistungsfähigkeit und den immer einfach werdenden Gebrauch haben Deepfakes ein hohes Manipulationspotenzial. Die hohe Qualität der KI-Bearbeitung macht es für einen Laien unmöglich, Deepfake- Inhalte zu erkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG fällt das Verbreiten oder Äußern unrichtiger Tatsachenbehauptungen nicht unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Sobald also aus einem Deepfake-Inhalt (und dessen Kontext) für einen objektiven Betrachter nicht dessen Falschheit hervorgehen kann, kann dieser Inhalt grundsätzlich nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt werden.

Da bewusst täuschende Inhalte nicht den verfassungsrechtlichen Aufgaben der freien Meinungsbildung dienen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine generelle Kennzeichnungspflicht von Deepfakes in den Nutzungsbedingungen von Online- Plattformen. Davon ausgenommen werden KI-Bearbeitungen, die zu reinen Qualitätsverbesserung des originalen Inhaltes genutzt werden. Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung würden Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Medienlandschaft im Social Web leisten. Da davon auszugehen ist, dass trotz Kennzeichnungspflicht noch viele ungekennzeichnete Deepfake-Inhalte mit Manipulationspotenzial im Internet abrufbar sein werden, ist die bewusste Auseinandersetzung mit audiovisuellen Inhalten ein wichtiger Baustein unserer demokratischen Grundordnung.

Internet-Ombudsstelle: Erste Hilfe im Netz

Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung stehen wir vor zahlreichen Veränderungen auf nahezu allen gesellschaftlichen Ebenen. Wie genau sich die digitale Transformation entwickeln wird, kann niemand vorhersagen, aber es lassen sich eindeutige Tendenzen in vielen Bereichen feststellen. In diesen Bereichen braucht es neue, rasche und unbürokratische Lösungen, die es dem Individuum ermöglichen, seine Rechte durchzusetzen. Hierfür fordern wir eine unabhängige Internet-Ombudsstelle, die aus einer auf freiwilliger Basis aufgebauten Kooperationen mit Unternehmen gründet und von Bundesmitteln gefördert wird. Diese auf außergerichtliche ausgelegte Streitschlichtungsstelle soll als Online-Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden und neben der kostenlosen Beschwerdeannahme auch Informationen zur aktuellen Rechtslage beinhalten. Kommt es bei einem Streitfall zu keiner Lösung, unterstützt die Ombudsstelle bei der Vermittlung von rechtlichem Beistand.

Recht am eigenen Bild

Wer eigene Bilder ungewollt im Internet findet, hat einen rechtlichen Anspruch, diese entfernen zu lassen. Generell haben Betreiber von Internet-Plattformen ein hohes Interesse daran, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. In der Regel gibt es einen entsprechenden Melde-Button für Betroffene. Jedoch kann es durch die hohe Anzahl von Meldungen dazu kommen, dass Betreiber sehr spät oder erst gar nicht handeln. Wenn die Bilder jedoch einmal online sind, können sie sich rasend schnell verbreiten. Ein Beispiel hierfür sind Rachepornos, bei denen Nacktbilder oder Videos mit sexuellem Inhalt ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden. Diese Art der öffentlichen Bloßstellung kann schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit der Betroffenen haben, da nicht selten auch der Name mit veröffentlicht wird. Um diesen Löschungsprozess effektiver zu gestalten, soll es am Vorbild des “Trusted Flagger- Programmes” von YouTube eine priorisierte Bearbeitung von Meldungen der Internet- Ombudsstelle geben. Betroffene können sich direkt an die Internet-Ombudsstelle wenden und die Verletzung durch sie melden lassen, damit die Bilder möglichst schnell entfernt werden. Diese angestrebte freiwillige Kooperation mit Onlineplattformen soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtswidrige Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen.

Hatespeech

Hass und Hetze findet heutzutage zunehmend digital statt. Wenn Betroffene über längere Zeit im Internet von einer Person belästigt werden, spricht man von Cybermobbing. Aktuelle Studien zeigen, dass ungefähr zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Cybermobbing betroffen sind. Die COVID-19-Pandemie verschärfte diese Situation, da viele soziale Interaktionen ausschließlich über das Internet stattfinden. Viele Opfer von Cybermobbing scheuen sich davor, sich an Ermittlungsbehörden oder vorhandene Hilfsangebote zu wenden. Daher soll es möglich sein, der Internet-Ombudstelle öffentlich zugängliche Inhalte zu melden.

Die Internet-Ombudsstelle kann anschließend eine Abmahnungs-Empfehlung an den Betreiber weiterleiten. Dieser entscheidet dann, ob er den Täter oder die Täterin auf Basis einer für den Täter oder die Täterin anonymen Beschwerde abmahnen möchte oder nicht. Sollte der Fall im strafrechtlichen Bereich stattfinden, kann die Internet- Ombudsstelle nach Einwilligung der oder des Betroffenen den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Hierfür ist sie mit rechtlich ausgebildetem Personal auszustatten und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Datenschutz

Reagiert ein Unternehmen nicht auf eine Anfrage zur Datenauskunft, kann man sich bereits heute an die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz wenden. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Sitz des Unternehmens und hat dazu geführt, dass jedes Bundesland sein eigenes Online-Portal für Anfragen betreibt. Um diesen Prozess zu vereinfachen, sollen Anfragen künftig über die Internet-Ombudsstelle gestellt und an die entsprechende Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden können.

Beistand für Taiwan

Um die Menschen von Taiwan vor der Aggression der Kommunistischen Partei Chinas zu beschützen, soll sich die EU im Rahmen einer gemeinsamen Außenpolitik auf die Seite von Taiwan stellen. Dazu sollen mit Taiwan reguläre diplomatische Beziehungen aufgenommen werden. Außerdem soll Taiwan unverzüglich, gleichberechtigt zur Volksrepublik China, von der EU als unabhängihger und legitimer Staat anerkannt werden. Weiterhin soll sich die EU dafür einsetzen, dass Taiwan international als Staat anerkannt wird.

In der UN soll sich die EU insbesondere über den jetzt französischen Sitz im Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass Taiwan als Mitglied der UN und ihrer Organe anerkannt wird. Insbesondere soll hierbei eine Aufnahme in die WHO priorisiert durchgesetzt werden.

Um den Handel zwischen der EU und Taiwan zu fördern, soll ein umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen werden. Dieses Abkommen sollte möglichst in den bestehenden Rahmen von Handelsabkommen mit Südkorea, Japan und anderen Staaten integriert werden.

Um die militärische Aggression der Kommunistischen Partei Chinas gegen Taiwan abzuwenden, soll Taiwan von der EU militärische Hilfe erhalten. Hierzu gehört konkreter militärischer Beistand im Rahmen eines Verteidigungsabkommens ähnlich Artikel 5 des NATO-Vertrages, aber auch gemeinsame Manöver, Austausch von Offizieren sowie Genehmigung des Exportes von Waffen und anderem militärischen Material.

TTIP 2.0

Der Freihandel zwischen Staaten und Staatsverbänden hat in den letzten Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand und Frieden auf der Welt geleistet. Bereits vor einigen Jahren lag ein Freihandelsvertrag zwischen der EU und den USA vor, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Leider scheiterte dieser Vertrag unter anderem am Widerstand einiger Nationalstaaten Europas, wie auch dem der USA unter der Regierung Trump.

Sobald in den USA wieder eine freihandels-freundliche Regierung gewählt wurde, sollte TTIP neu aufgesetzt werden. Hierbei müssen einige Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben, um aus den Fehlern des letzten Anlaufs zu lernen.

Die Agrarpolitik soll integraler Bestandteil des Vertrages bleiben.

In der Vergangenheit gab es oft transatlantische Unstimmigkeiten zum Intellektuellen Eigentum. Der neu verhandelte Vertrag sollte nach Möglichkeit keinen höheren Urheberrechtsschutz in der EU begründen, stattdessen sollten nach Möglichkeit die USA ihr Urheberrecht auf Lebenszeit + 70 Jahre beschränken. Gleichzeitig sollte im EU-Recht das Fair-Use-Prinzip aus dem amerikanischen Urheberrecht verankert werden.

Die USA wenden die Todesstrafe an, während in der EU die Todesstrafe geächtet ist. Daher sollten die bestehenden Sanktionen diesbezüglich, wie das Verbot des Exports von Pharmazeutika für Hinrichtungen bestehen bleiben.

Die USA und die EU sollen sich beide zu regulierten Waffenexporten an Drittstaaten verpflichten. Insbesondere sollen Waffenexporte an Staaten verboten werden, wenn diese Waffen zum Begehen von Angriffskriegen oder der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung dienen.

Das Bildungssystem im neuen Jahrzehnt

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Computern und digitaler Infrastruktur massiv zugenommen. Dennoch können viele, besonders auch junge Menschen, nicht nachhaltig mit Computern und dem Internet umgehen. Sei es Cybermobbing, der Umgang mit Fake News, die Online-Bewerbung oder Recherchekompetenzen – das Internet mit all seinen Facetten spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Wenden wir uns davon ab, sind wir die Verlierenden. Deshalb sollten die Schüler von ihren Lehrern zu kritisch hinterfragenden Individuen – sowohl im echten Leben als auch im virtuellen Raum – erzogen werden. Die Schule als wesentlicher Vermittler dieser Kompetenzen bereitet die jungen Menschen dabei jedoch nur unzureichend auf die Zukunft vor.

1. Schulbildung

Um der aktuellen Entwicklung erfolgreich entgegenzusteuern, ist es notwendig, die Schüler deutlich besser im Bereich der Medienkompetenz sowie den Grundlagen der Informatik zu schulen. Daher fordern die Jungen Liberalen mittelfristig eine Verbesserung des Informatik- und Medienunterrichts in den Schulen Niedersachsens.

Dafür sollen die Themen in den Lehr- und Stundenplänen mehr Gewichtung finden. Dies soll in der Grundschule im Rahmen von Thementagen stattfinden. Zudem soll im Primarbereich der erste Umgang mit neuen Technologien ermöglicht werden. Daneben soll ein freiwillig wählbares AG-Angebot zum Thema des digitalen Forschens angeboten werden. Die Lehrpläne in den Klassen 5 und 6 sollen fächerübergreifend um Aspekte der Medienkompetenz erweitert wird, um die Schüler behutsam an die Thematik heranzuführen. Ab der 7. Klasse sollen Informatikkompetenzen verpflichtender Bestandteil des Lehrplans sein. In der gymnasialen Oberstufe kann eine Vertiefung als Wahlpflichtmodul stattfinden. Dabei sollte auch die Möglichkeit bestehen, dieses Fach als Leistungskurs zu wählen.

Zu Beginn der Mittelstufe, ab der 5. Klasse, sollen Grundlagen im Umgang mit Computersystemen und wichtiger Software, darunter auch dem MS-Office-Paket erlernt werden. Außerdem sollen die Schüler lernen, wie man (Internet-)Quellen richtig einordnet. Dies ermöglicht eine sichere Internetrecherche als zusätzliches Element des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind fächerübergreifend zu thematisieren und praktisch anzuwenden. Zudem sollen die ersten, in der Grundschule erworbenen Kenntnisse im Bereich der Informatik grundlegend erweitert werden. Im weiteren Verlauf der Mittelstufe, d.h ab der 8. bzw. 9. Klasse sollen die Grundlagen der Praktischen Informatik erworben werden. Dies umfasst das Lernen von Algorithmen, IT-Sicherheit bzw. Datenschutz sowie einfaches Programmieren mit unterschiedlichen Lehrsprachen. Ein weiterer Themenschwerpunkt soll bis zum Erreichen der Mittleren Reife die Medienethik sein. Besonders ist dabei auf den Umgang mit „Fake News“, Hasskommentaren sowie Rechten und Pflichten im Netz einzugehen. Im Fach Wirtschaft soll darüber hinaus das Thema „digitale Geldwirtschaft“ in den Lehrplan aufgenommen werden. Im Bereich der Berufsorientierung spielt dann das Verfassen einer Bewerbung sowie die Nutzung von Online-Karrierebörsen eine gewichtige Rolle.

In der gymnasialen Oberstufe sollen, sofern die Kurse gewählt werden, weitere technische Grundlagen wie z.B. Rechneraufbau, Funktion und Aufbau von Netzwerken usw. und theoretische Grundlagen (z.B. Automatentheorie) behandelt werden.

Neben der Unterrichtsgestaltung ist außerdem die Leistungsüberprüfung der neuen schulischen Lernumgebung anzupassen, sofern es der methodische und inhaltliche Rahmen zulässt.

2. Lehrerbildung

Damit die Schüler das ihnen in Punkt 1 zur Verfügung gestellte Bildungsangebot richtig für sich nutzen können, bedarf es ebenfalls einer guten Vorbereitung der Lehrer* in diesem neuen Bereich der Bildung. Dabei sind Unterschiede bezüglich der Maßnahmen zwischen den angehenden Lehramtsanwärtern und den schon unterrichtenden Lehrern zu machen.

Angehende Lehramtsanwärter – Digitalisierung in der Lehrerbildung

Im Hochschulstudium:

Bereits in den Lehramtsstudiengängen, aber auch in der Erziehungswissenschaft soll das Thema Digitalisierung verpflichtender Bestandteil im Curriculum sein. Dafür soll ein Basismodul im Zeitraum des Bachelorstudiengangs angeboten werden, dessen Ziel es ist, Basiselemente im Themenbereich der Medienpädagogik und Informatik zu vermitteln. Die angehenden Lehrer sollen so erlernen, wie digitale Medien und Technologien gut in den Unterricht implementiert werden können. Wichtig ist, dass das Basismodul ein Pflichtelement in allen Unterrichtsfächern wird. So soll jedem Lehrer sowohl ein Überblick über den Einsatz als auch eine fachbezogene Reflexion über Chancen und Risiken zuteilwerden. Neben einem Basismodul sollten außerdem vertiefende Wahlpflichtangebote entwickelt werden.

In den Praktika & Prüfungen:

Neben den theoretischen Inhalten bezogen auf einen digitalisierten Unterricht sollen auch auf dem praktischen Feld Erfahrungen gesammelt werden. Es soll genau erlernt werden, wie die Digitalisierung in welchen Fachbereichen aufgegriffen wird. Deshalb sollte auch in diesem Abschnitt der Lehrerausbildung die Digitalisierung zum einen als Unterrichtsmittel und zum anderen als Unterrichtsgegenstand praktisch erfahren werden. Die Reflexion einer solchen Phase kann in Form eines E-Portfolios oder mit einem anderen digitalen Mittel seiner Wahl gestaltet werden.

In der Hochschule:

Um die Module in den Lehramtsstudiengängen erfolgreich ein- und umzusetzen ist es wichtig, bestimmte Strukturen zu schaffen. Dazu gehört Professuren mit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten im Bereich der Bildung in der digitalen Welt einzurichten. Dies soll besonders die Themen Medienpädagogik und Informatikdidaktik umfassen. Des Weiteren soll jede Universität in dem Bereich eine weitere Professur für eine digitale Strategie gründen. Diese dient der Etablierung, Umsetzung und Weiterentwicklung auf diesem Themenfeld. Außerdem sollte zum Thema Bildung in der digitalen Welt, eine Art Lern-Lern-Labor geschaffen werden. Diese sollen fortlaufend Bildungsmaterialien und -konzepte entwickeln. Darüber hinaus sollten hochschulinterne Kooperationen mit Experten der jeweiligen Fachrichtungen angestrebt werden. Alle Bereiche sollen personell mit qualifizierten Fachkräften und sachbezogen angemessen ausgestattet werden.

Fortbildungen für alle Lehrkräfte

Die regionalen Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung an niedersächsischen lehrerbildenden Hochschulen sollen in Zukunft gerade für die älteren Lehrkräfte Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung entwickeln. Dieses Programm kann sowohl von den Studenten als auch von schon unterrichteten Lehrern gleichermaßen genutzt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine landesweite Kooperation mit dem Programm „Roberta“ ein. Bisher gibt es in Niedersachsen 2 RobertaRegioZentren (Hannover, Osnabrück). Jedoch sollte Niedersachsen das achte Bundesland werden, welches den flächendeckenden digitalen Unterricht in die Schullandschaft integriert. Bei dem Programm der Fort- und Weiterbildungen kann jeder Lehrer*, egal ob mit oder ohne Vorkenntnisse, in dem Bereich der Robotik und Informatik geschult werden. Dadurch ist es für alle Lehrenden einfacher mitzuarbeiten. Darüber hinaus werden während des Schulungsprozesses neben dem Wissen auch sinnvolle Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung aufgezeigt. Für die betroffenen Lehrkräfte ist es außerdem möglich, den individuellen Einsatzort in der Schule zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Lehrer dies als Schnupperkurs, Projektwoche, Unterrichtseinheit oder mehrwöchige AG anbieten können. Dadurch kommt der Schule eine individuelle Erweiterung ihrer Angebote zugute.

Upgrade für die Wissenschaft in Niedersachsen – Hochschule 4.0

Will das Land Niedersachsen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, muss der Hochschulstandort Niedersachsen endlich sein volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und das Digitalsemester haben lediglich strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, die vorher schon vorhanden waren. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Niedersachsen ein. Unsere Hochschulen müssen raus aus der Kreidezeit und endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digital. Lehre und Forschung sollen nach wie vor vorwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden – und das muss auch das Studium selbst widerspiegeln. Dabei erachten wir digitale Angebote und Prüfungs- und Studienordnungen mit Freiräumen als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Jungen Liberalen Niedersachsen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Daher befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Das Land Niedersachsen ist in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Bund und Länder sollen ergänzend für die Digitalisierung in Studium und Lehre einen Digitalpakt Hochschule verabschieden, der sowohl für technische als auch didaktische Innovationen genutzt werden kann. Hochschulen sollen sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend entwickelt sie geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrumgebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Niedersächsische Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle niedersächsischen Hochschulangehörigen öffnen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch didaktisch geschultes Personal hinzuziehen.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung und damit auch für den Wettbewerb um die besten Ideen. Dementsprechend setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und diese Chancengerechtigkeit ein.

Derzeit liegt ein recht unkoordiniertes Geflecht aus unterschiedlichen Katalogen und Inhalten vor, das die wissenschaftliche Recherche unnötig erschwert. Wir fordern daher die Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dazu auf, einen gemeinsamen Katalog aller wissenschaftlichen Medien und Publikationen niedersächsischer und deutscher Hochschulen zu erstellen. Dabei soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen IT-Infrastruktur finanzieren. In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge um digitale Medien erweitern. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen in Niedersachsen durch eine langfristige Mittelplanung durch das Land Niedersachsen unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, bestehende Wissenschaftsdatenbanken, die kommerziell geführt werden, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts zu überprüfen. Wir verlangen darüber hinaus, das Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschuleeinzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer-Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online-Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Außerdem soll auch immer eine digitale Abgabe möglich sein. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App-Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbankeinzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden.

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren feudalen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Um das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives zu nutzen, ist es nötig, das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre zu stärken. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden. Solche studentischen Datenschutzvertreterinnen und -vertreter sollen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Digitale Hochschulen benötigen darüber hinaus eine benannte Ansprechperson im Hochschulpräsidium(z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend soll ein Chief Information Officer (CIO)als Verantwortlicher für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.