Schluss mit dem Zwei-Klassen-Asylrecht jetzt!

Auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine folgte eine große Fluchtbewegung in Richtung Europa. Insbesondere in Polen und Deutschland suchen viele Flüchtende aus der Ukraine Schutz. Dabei hat der Bund diesen schnelle Hilfen, Unterkünfte und Arbeitsmöglichkeiten versprochen. Die Möglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge in Bezug auf Integration, Arbeitsmöglichkeiten und Hilfeleistungen unterscheiden sich hierbei teilweise in der gesetzlichen Handhabe von Geflüchteten aus anderen Staaten. Während asylberechtigte Flüchtende aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan einen Asylantrag über das Asylbewerbergesetz stellen müssen, gewährt der Bund Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis über das Aufenthaltsgesetz gemäß § 24 AufenthG. Daraus resultiert, dass Menschen, die grundsätzlich vergleichbare Beweggründe zur Flucht nach Deutschland haben, ungleich behandelt werden.

Die konkrete Problematik hierbei ist, dass Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen,
in der Regel mindestens 6 Monate warten müssen, bis sie Gewissheit über ihren Verbleib in Deutschland haben. Geflüchtete aus der Ukraine haben nahezu sofortige Sicherheit, dass ihnen in Deutschland geholfen wird und sie Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat genießen. Dies ist in Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), an den die Bundesregierung verfassungsrechtlich gebunden ist, mindestens problematisch. Wir begrüßen, dass ukrainische Geflüchtete besonders zügig Hilfe erfahren, und wollen, dass dieser Pragmatismus im Umgang mit Asylsuchenden aus Staaten außerhalb Europas, in denen ebenfalls Krieg herrscht, ebenfalls gepflegt wird.

Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir deshalb, aus den Erfahrungen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine zu lernen und Asylsuchenden aus Ländern außerhalb Europas gleichwertige Hilfe, schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und raschere Gewissheit über ihren Verbleib zu gewähren. Hierzu sollen die rechtlichen Möglichkeiten aus § 24 AufenthG, Art. 16a GG und des Asylbewerbergesetzes grundsätzlich für alle Geflüchteten voll ausgeschöpft werden, um ihnen Sicherheit über ihren Verbleib, einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Schutz und Obhut vor Krieg und Verfolgung zu bieten. Bürokratische Hürden insbesondere beim
Asylbewerbergesetz müssen abgebaut werden, sodass der Asylgenehmigungs- und Integrationsprozess beschleunigt wird. Außerdem sollen Sprachkurse für alle Geflüchteten angeboten werden, damit die Sprachbarriere nach der Ankunft in Deutschland zügig abgebaut werden kann. Damit wollen wir eine Gleichbehandlung aller Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, erreichen.

Lasst uns die Fahne der Demokratie hissen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich zu den Werten der Deutschland- und Europafahne. Wir sind der Meinung, dass es einige Gebäude in Niedersachsen gibt, die auf Grund ihrer Bedeutung für Demokratie und Gesellschaft täglich durch die Niedersachsen-, Deutschland und Europafahne beflaggt werden sollten. Dazu zählen: 

  •  die Staatskanzlei sowie die Ministerien in Niedersachsen
  •  der Landtag in Hannover
  •  der Staatsgerichtshof in Bückeburg sowie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
  •  der Hauptsitz des Verfassungsschutzes in Hannover und alle Polizeidirektionen 

Unleash the Sozialkassen

Die öffentlichen Sozialkassen verlieren effektiv Geld. Dies geschieht nicht nur durch den demografischen Wandel, sondern auch durch ineffektives Geldmanagement und zu strenge Regularien. Momentan dürfen Sozialkassen, zu denen beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung gehören, hauptsächlich die Beitragszahlungen in Deutsche Staatsanleihen anlegen und als Barvermögen vorhalten. Wir wollen, dass sich dies ändert! Dazu sollen bisherige Regularien gelockert werden. Ermöglicht werden sollen höhere Investmentquoten für folgende Anlageklassen:

  •  ausländische Staatsanleihen (Primär Europäische Anleihen und die der USA) [bis
     zu 40%],
  •  Unternehmensanleihen [bis zu 20%],
  •  Aktien [bis zu 20%],
  •  Infrastruktur [bis zu 10%],
  •  Immobilien [bis zu 10%],
  •  Investitionen in nicht an einer Börse gelisteten Mittelstandsunternehmen
     (Private Equity) [bis zu 5%],
  •  Startup Finanzierungen (Venture Capital) [bis zu 1%],

Die Investitionen müssen dabei auch in Liquidität und Fristigkeit an das jeweilige abgesicherte Risiko der Sozialkasse angepasst sein. Im Vordergrund steht immer die Sicherheit der Beitragszahler. Hier soll als Vorbild die EU-Richtlinie für private Versicherungsunternehmen namens Solvency II dienen.

Auf diese Weise ermöglichen wir nicht nur einen besseren Inflationsschutz, sondern auch solide Erträge in allen Marktlagen. Des Weiteren schaffen wir so freies Kapital, welches in Start-Ups, Wohnungsbau und Infrastruktur fließen kann.

Expansion durch Förderung einer neuen Generation. Das geht auch in der Landwirtschaft!

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, es gilt gründungswillige Jungunternehmer zu fördern, um ihnen einfachere Möglichkeiten zu eröffnen,  Innovation und Fortschritt voranzutreiben. Doch dabei sollten junge Landwirte nicht außen vor gelassen werden. Auch diese sind Unternehmer, sowie Innovationstreibende in unserem Land. Somit gilt es diese, dementsprechend genauso zu fördern.

Aktuell fehlt es jungen Landwirten, welche sich im Prozess einer Betriebsübernahme befinden, an effizienten Förderungen, Freiheiten in der Umsetzung und einer Konstanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die beiden letzteren Aspekte, sind durch komplizierte Restriktionen schwer veränderbar, doch wären für junge Landwirte sicherlich risikoärmer zu betrachten, wenn ihnen ein gewisser Teil des unternehmerischen Risikos, durch passende Förderungen und Unterstützung abgenommen werden würde. So wie im restlichen Spektrum des Gründertums. Denn in der Landwirtschaft ist die Konsequenz des Scheiterns oftmals sogar noch größer als in der herkömmlichen Startup-Szene.

Somit gilt es auch dieser Gruppe, soweit wie es nur möglich ist, politisch unter die Arme zu greifen und sie zu fördern. Denn nur so kann einem zunehmenden Höfesterben, der Monopolisierung der Betriebe und der Urbanisierung des Landes entgegengewirkt werden. Hierin liegt aus unserer Sicht ein gesamtgesellschaftliches Interesse.

Aus diesem Grund fordern wir, die Einführung eines landesweites und auf junge Landwirte ausgelegten Stipendiums zur Betriebsübernahme. Dies sollte zudem, klassische Faktoren eines aus der Startup-Szene bekannten Accelerator Programms beinhalten. Denn wenn etwas ähnliches bei Landärzten für die Landesregierung durchsetzbar ist, dann bei Landwirten erst recht, nur besser.

Dieses Stipendium bringt eine zeitlich begrenzte, finanzielle Förderung für junge Landwirte mit sich, welche sich im Frühstadium einer Betriebsübernahme und einer damit verbunden Umstrukturierung befindet, um den Lebensunterhalt abzudecken und das  unternehmerische Risiko weitgehend zu minimieren. Dies sollte in einer Größenordnung geschehen, wie es oftmals in klassischen Gründer-Stipendien der Fall ist. Kombiniert werden, sollte diese finanzielle Absicherung, wie angesprochen mit weiteren Vorteilen aus einem solchen Accelerator-Programm. Ähnlich wie es in der Startup-Szene bereits, durch das Land Niedersachsen mehrfach mit massiven Summen gefördert wird. Beispielsweise in Form einer betreuenden Expertise welche Rat und Netzwerk im nötigen Fachbereich erschafft, sowie verbesserten Kredit-Konditionen bei Förderbanken, um einen oftmals notwendigen Betriebsausbau aussichtsvoll zu gestalten. Dabei geht es uns besonders um den genannten Aspekt der Expertise. Das grundsätzliche Problem einer erschwerten Planungssicherheit in Anbetracht landwirtschaftlicher Restriktionen ist ein so komplexes Problem, welches zeitlich kaum schnell lösbar ist. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass durch Vernetzung und Expertise eine Entscheidungssicherheit für Landwirte entsteht, welche sie bis zu einer möglichen Besserung der Umstände unterstützt und eine neue Generation motiviert, weiterhin in dieser Branche tätig zu bleiben.

All diese Gesichtspunkte kombiniert, würden junge Leute weitestgehend mehr dazu motivieren, den internen Hof zu übernehmen oder in einen externen Betrieb mit einzusteigen, um dadurch die Charakteristik und Größe der niedersächsischen Landwirtschaft erhalten.

Better check your source. Quellenarbeit in der Schule

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Informationsquellen im Unterricht aller Schulformen verankert wird. Schüler sollten Quellen nicht nur inhaltlich wiedergeben können und auswerten können, sondern auch die Glaubhaftigkeit und Qualität von Quellen bewerten können.

Personalbefragung und -debatte

Ersetze in der Geschäftsordnung des Landeskongress § 22 (2) Satz 3 durch Folgendes:

„Das Präsidium eröffnet anschließend eine Personalbefragung. Ein Antrag auf Personaldebatte wird als Antrag zur Geschäftsordnung behandelt. Es bedarf der Zustimmung von 25% der ausgegebenen Stimmen.”

Einheitliche Alkoholsteuer

Die Jungen Liberalen Niedersachen mögen beschließen folgende Steuern abzuschaffen:

Alkopopsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer (Sherry, Portwein, etc.).

Die zukünftigen Steuereinnahmen der einheitlichen Alkoholsteuer sind auf Bund und Länder aufzuteilen. Die Höhe des Steuersatzes ist für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5% bis 6,0%, 6,1% bis 14% und 14,1% und mehr % zu staffeln.

Ausbildungskooperationen mit Entwicklungsländern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, verstärkt Kooperationsverträge für die Ausbildung junger Bürger und Schulabgänger in Deutschland mit Entwicklungsländern zu schließen. Gerade mit Ländern, in denen bereits viele junge Menschen über Deutschkenntnisse verfügen (z. B. Kamerun), sehen die Jungen Liberalen, aufgrund der nur in begrenzter Form auftretenden sprachlichen Hürden, eine besondere Kooperationsmöglichkeit. Die in Deutschland stattfindende Ausbildung soll in enger Absprache mit den Ausbildungsbetrieben, den Berufsschulen und einer zentralen Koordinierungsstelle begleitet werden. Nach dem positiven Abschluss können diese ausgebildeten Fachkräfte in ihrem Heimatland ihre erworbenen Kenntnisse einsetzen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung der örtlichen Strukturen leisten oder weiter in Deutschland arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch der Weg für eine zukünftige engere Kooperation gelegt.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist ein immenses gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht und bei Weitem nicht nur wenige Ausnahmen darstellt. Sexualisierte Gewalt stellt einen Angriff auf die Würde eines jeden Opfers dar und jeder kann davon betroffen sein. Das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf sexualisierte Gewalt ist nach wie vor oftmals noch nicht vorurteilsfrei und mit Fehleinschätzungen verbunden. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefragt dem Einhalt zu gebieten: Sowohl der Kampf gegen Gewalttaten, insbesondere durch Prävention, als auch durch ein hochqualitatives Hilfs- und Unterstützungsangebot für Gewaltbetroffene sind elementare Ansatzpunkte.

Sexualisierte Gewalt ist nachfolgend i. S. v. 13. Abschnitt StGB “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” (§174 – 184g) zu verstehen. Um gesellschaftlicher Bagatellisierung und Tabuisierung entgegen zu wirken muss die Aufklärung ausgeweitet werden, daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Aufklärung der Öffentlichkeit über sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungsmythen durch Integration in den Lehrplan an Schulen und entsprechende Aufklärungs-Kampagnen des Staates bzw. seiner Einrichtungen. Insbesondere sollte auch Augenmerk darauf gelegt werden über Formen sexueller Belästigung aufzuklären.
* Eine dem Alter entsprechende Aufklärung im Sexualkundeunterricht für eine selbstbestimmte Sexualität und einen toleranten, selbstbewussten Umgang mit Sexualität – auch entsprechend organisierte und verifizierte Institutionen wie beispielsweise Profamilia oder Projekte wie beispielsweise „Mit Sicherheit verliebt“ können diese Aufgabe übernehmen.

Insbesondere die Polizei als exekutives Vollzugsorgan des Staates ist mit Fällen sexualisierter Gewalt betraut. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern sowohl den Bund als auch die Länder auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

* Fortbildung aller Polizisten, die aufgabenfeldbedingt mit Opfern sexualisierter Gewalt in Berührung kommen (könnten) in puncto
– Bandbreite der Betroffenen, um der Angst der Betroffenen vor weiterer Diskriminierung oder Bagatellisierung entgegenzuwirken
– Psychosoziale Notfallversorgung insbesondere im Hinblick auf dem Umgang mit Traumata
* Hilfe für die Helfer: die gesicherte Finanzierung von psychosozialer (Notfall-) Versorgung wie Einsatzkräftenachsorge sowie das Bekanntmachen dieser Möglichkeiten um Sekundärtraumata entgegenzuwirken.
* Regelmäßige Supervision aller Polizisten, die mit sexualisierter Gewalt in Berührung gekommen sind.
* Eine bessere finanzielle Ausstattung für die Präventionsarbeit der Polizei. Hierzu zählt auch, genügend finanzielle Mittel für die spezielle Ausbildung von Polizisten, die in der Präventionsarbeit arbeiten sollen, bereit zu stellen.

Immer noch wird nur ein Bruchteil der Sexualdelikte angezeigt – im Falle einer Anzeige kommt es auch nur bei einem Bruchteil zur Verurteilung. Dennoch kann bei Opfern ein Wunsch nach medizinischer Nachsorge bzw. Versorgung sowie Spurensicherung bestehen, ohne dass eine Anzeigebereitschaft besteht, denn ein Verfahren bedeutet für das Opfer oftmals eine hohe Belastung. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass ein beachtlicher Teil der sexualisierten Gewalttaten im häuslichen oder privaten Umfeld stattfindet, weswegen sich die Opfer häufig erst nach Jahren zu einer Anzeige entschließen können. Hier gilt es die Möglichkeiten für Betroffene auszubauen, deswegen fordern wir:

* Die flächendeckende Einführung der Anonymen Spurensicherung als vorgelagerte Maßnahme für ein eventuell späteres Ermittlungsverfahren. Es ist ein Rechtsanspruch auf kostenlose anonyme Spurensicherung vorzusehen.
* Bundesweit standardisierte Verfahrensweisen bei Vorstellung im medizinischen Versorgungssystem: Eine Abweisung von Opfern sexualisierter Gewalt, wie sie vor einiger Zeit in Köln bekannt wurde, ist nicht hinnehmbar.
* Finanzierung staatlicher und angemessene finanzielle Unterstützung nicht- oder teilstaatlicher Institutionen wie Beratungs-,Hilfe- und Anlaufstellen wie z.B. Opferberatungsstellen, Männer- und Frauenhäuser, Hilfetelefon usw.
* Das Hilfetelefon des BFSFJ ist dahingehend umzubenennen und umzugestalten, dass es neben “Gewalt gegen Frauen” auch für “sexualisierte Gewalt” offen ist.
* Bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die psychosoziale Prozessbetreuung
Rechtsanspruch auf den kostenfreien Zugang für Betroffene sexualisierter Straftaten zu psychosozialer Prozessbetreuung
* finanzielle Planungssicherheit für die Anbieter der psychosozialen Prozessbetreuung, insbesondere Finanzierung notwendiger Fortbildungsmaßnahmen
* Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte, die im Rahmen der psychosozialen Prozessbetreuung wirken

Im Kontext von Sexualdelikten wird oftmals nur an Frauen und Kinder gedacht. Forschungsergebnisse zeigen, dass aber weitaus mehr Personengruppen von sexualisierter Gewalt betroffen sind – hier werden teils spezielle Maßnahmen benötigt um der Personengruppe gerecht zu werden.

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Eine umfassende gesellschaftliche Aufklärung über sexualisierte Gewalttaten an Männern, Homosexuellen, Bisexuellen, Transgendern, Intersexuellen, Gefängnisinsassen und Menschen mit Behinderungen.
* Die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes, sodass auch Betroffenen, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder Pflegebedarf in Einrichtungen untergebracht sind, dort Schutz gewährt werden kann.
* Die Förderung von zielgruppenspezifischer Aufklärung in entsprechenden Institutionen, die die Menschen zu einem selbstbewussten Umgang mit Sexualität befähigt.

Um sexuellen Gewalttaten rechtlich auch effektiv Einhalt zu gebieten, fordern wir:

* Die Zulässigkeit einer Nebenklage im Prozess gegen minderjährige Straftäter im Kontext mit sexuellen Tatbeständen auch bei Vergehen, nicht wie bisher ausschließlich bei Verbrechen. Dadurch würden Geschädigten wichtige Rechte eingeräumt werden können. Dies soll durch eine Ergänzung in § 80 III JGG nach Satz 1 geschehen, die lautet: Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anschluss an die öffentliche Klage als Nebenkläger auch bei Vergehen zulässig.
* Nein bedeutet auch Nein: der Paragraph „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ (§177, StGB) muss weiterhin dahingehend überarbeitet werden, indem am Ende des 1. Absatzes des § 177 StGB eingefügt wird: Ebenso wird bestraft, wer wissentlich gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt. Der Grundsatz In dubio pro reo bleibt dabei unangetastet.
* Schnellstmöglich muss zumindest in § 177 Abs. 1 Nr. 2 eine Änderung vorgenommen werden, sofern noch keine grundsätzliche Reformierung stattgefunden hat. Momentan gilt als Tatbestand nur eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dies muss ergänzt werden mit Gefahr für Leib oder Leben von Menschen und Tieren, zu denen das Opfer eine stark ausgeprägte emotionale Bindung hat, oder wenn eine existenzielle Bedrohung zu Grunde liegt, wie beispielsweise Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Aufenthaltstitels.
* Die Strafmaße müssen überprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang würden wir es ebenfalls begrüßen, wenn bei schweren Fällen (wie vor allem § 177, Absatz 4) in § 79 StGB eine Ausnahme vorgesehen wird, sodass eine längere Verjährungsfrist gilt. Dies gilt sowohl für sexuelle Gewalttaten als auch für Falschbeschuldigungen.