Schülerfirmen stärken

1. Schülerfirma

Schülerfirmen sind eine spezielle Form von schulischer Projektarbeit, in der Schülerinnen und Schüler, außerhalb des regulären Unterrichts, eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Eine Schülerfirma produziert und verkauft reale Produkte oder bietet Dienstleistungen an. Der Absatzmarkt einer Schülerfirma sind die Schule und das schulische Umfeld.

2. Schülerfirmen stärken

Primär geht es nicht darum, hohe Umsätze und Gewinne zu erzielen. Schülerfirmen sollen vielmehr attraktive Lernanlässe und fächerübergreifendes, handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Den Schülern soll Verantwortung übertragen werden und dadurch verantwortungsvolles Arbeiten gelehrt werden. Deshalb wollen wir die Projektarbeit unterstützen und fördern, denn den Schülerinnen und Schülern soll auch in der Schule die Möglichkeit gegeben werden, sich auf ein selbstständiges Berufsleben vorzubereiten. Außerdem möchten wir jungen Menschen das Gründen eines Unternehmens näher bringen und somit die große Angst vor der Selbstständigkeit verringern.

Uns ist es wichtig, das Vertrauen in eine mögliche Selbstständigkeit und in die Wirtschaft zu stärken und Schüler und Schülerinnen näher zu bringen, dass es die Möglichkeit gibt sich zu versuchen bevor man in das reale Arbeitsleben einsteigt. Desweiteren wollen wir ein Umfeld schaffen in dem näher gebracht wird, dass auch Scheitern erlaubt ist man aber auch Erfolgserlebnisse für sich verbuchen kann.

2.1 Wettbewerbe

Zur Stärkung der Schülerfirmen und der Kreativität soll eine Landesschülerfirmenmesse stattfinden, dort sollen sie ihre Projekte vorstellen und ihre Ehrfahrungen mit anderen Schülern aus Niedersachsen teilen. Im Rahmen dieser Messe soll auch ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dabei wird beachtet, dass die unterschiedlichen Schülerfirmen auch andere Ziele verfolgen können. Eine unabhängige Jury vergibt dementsprechend Preise in verschiedenen Kategorien. Diese sind:

  • Die kreativste/innovativste Idee
  • Der größte wirtschaftliche Erfolg
  • Den größte Nutzen für die Allgemeinheit
  • Die höchste Nachhaltigkeit

Die Gewinner der einzelnen Kategorien sollen ein vorher festgelegtes Gewinnpaket erhalten. Dieses soll sich aus finanzieller Unterstützung der Projekte, einem kleinen Taschengeld und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen wie Kurzreisen im Rahmen der Vorstellung des eigenen Projekts an anderen Schulen zusammensetzen.

Das Gewinnpaket legt fest: Bildungsministerium, Wirtschaftsministerium und Förderring.

Die Jury besteht aus Mitgliedern des Förderrings.

2.2 Einrichtung eines Förderrings

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung eines Förderrings, der aus Unternehmen verschiedener Größe und aus verschiedenen Branchen besteht, damit für jede Schülerfirma, von Snackautomat bis eigene App, der richtige Partner dabei ist.

Der Förderring soll folgende Aufgaben übernehmen:

Jede Schülerfirma, die Unterstützung vom Förderring erhalten möchte, muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die eigene Geschäftsidee und ein dazugehöriges Konzept einem Komitee aus Vertretern des Förderrings vorgestellt wird. Hält dieses Komitee die Idee für umsetzbar und erfolgversprechend, bekommt die Schülerfirma Zugriff auf den Unternehmenspool des Rings und kann sich ein Unternehmen suchen, das die Idee unterstützen möchte.

Dieses Unternehmen soll ein dauerhafter Partner für eine selbst ausgewählte Schülerfirma sein.

Das Unternehmen kann die Schülerinnen und Schüler nun mit seinem Wissen und auf anderem Wege unterstützen, indem zum Beispiel bei der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung des Produktes geholfen wird. Darüber hinaus kann bei der Organisation der Schülerfirma geholfen werden.

Im Optimal Fall sind Partnerschaften so eng, dass das Unternehmen bereit ist, Referenten an die jeweilige Schule zu schicken, um in der Berufsberatung und -Vorbereitung zu helfen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung ist das Gewähren eines Darlehens. Diese Möglichkeit ist für Schülerfirmen besonders wichtig, da in den meisten Fällen ein Startkapital fehlt, das unter Umständen nicht von der Schule getragen werden kann. Für ein solches Darlehen haftet lediglich die Schülerfirma und keine Privatperson. Die Tilgung soll durch die Abgabe eines Teils des Gewinns erfolgen. Kann die Schülerfirma keinen Gewinn erzielen und scheitert, wird sämtliches Vermögen liquidiert und genutzt, um das Darlehen zurückzuzahlen. Reicht das bestehende Vermögen für die gesamte Tilgung nicht aus, verfallen die Forderungen. Diese Bedingungen werden geregelt in einem Standardvertrag, der zwischen Schülerfirma, Förderring und jeweiligen Unternehmen geschlossen wird.

Das Geld für das Darlehen kann von einem Unternehmen direkt oder von dem speziell eingerichteten Fördertopf stammen. In dem Fördertopf kann jede Privatperson oder Unternehmen spenden. Darüber hinaus zahlt der Staat jährlich eine vom Kultusministerium festgelegte Summe ein.

Darüber hinaus soll der Förderring einen detaillierten Leitfaden und Ansprechpersonen zur Gründung einer Schülerfirma, die Rahmenbedingungen und die Anfangsphase zur Verfügung stellen. Insbesondere gilt die Hilfe für offiziellen Dokumenten.

3. Einführung einer neuen Rechtsform für Schülerfirmen

Unter welcher Rechtsform eine Schülerfirma läuft ist nicht klar definiert. Dadurch kommt es oft zu Problemen und Komplikationen. Aus diesem Grund wollen wir eine neue Rechtsform für Schülerfirmen schaffen.

Voraussetzungen für die Anmeldung als Schülerfirma sind:

  • Es muss im Rahmen einer Schulaktivität stattfinden
  • Mindestens ein Betreuungslehrer der Schülerfirma muss den Behörden als Ansprechperson gegeben sein
  • Dem Finanzamt müssen jährliche Berichte der Kostenrechnungen vorliegen
  • Dem Betreuungslehrer müssen Quartalsberichte vorliegen
  • Der Umsatz darf in drei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze von im Durchschnitt 4.584€ nicht übersteigen (Die Hälfte von der Grenze zur Einkommensteuer). Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Schülerfirma in einer anderen Rechtsform überführt werden.

Für die Schülerfirmen gilt folgendes:

  • Befreiung von sämtlichen Steuern
  • Das Startkapital, dass die Schülerfirma von dem Förderring erhält, muss nur zurück gezahlt werden, wenn die Firma dadurch nicht zahlungsunfähig wird.
  • Die Haftung einer Schülerfirma ist beschränkt. Sie haftet lediglich mit Firmenvermögen. Das verbleibende Firmeneigentum geht in den Besitz des Förderrings über.
  • Die Verpflichtung zur Verfügung gestellte grundlegende Ausstattung seitens der Schule wird nicht als Firmenvermögen angesehen.

Mobile Inklusion fördern – Den öffentlichen Personen Nahverkehr barrierefrei machen.

Die FDP-Landtagsfraktion und die FDP Bundestagsfraktion werden aufgefordert,

  1. sich dafür einzusetzen, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV zügig tatsächlich hergestellt wird. Dazu gehört die Umstellung auf geeignete Fahrzeuge (Busse, Kfz und Straßen-/Bahnen) ebenso wie die Herstellung der baulichen Voraussetzungen an Haltestellen und Bahnhöfen.
  2. initiativ zu werden, damit die schon bestehende Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz, wirksam ab dem 01.01.2022, § 8 Absatz 3 PBefG, in den Ausnahmefällen einer längeren Umsetzungszeit i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 4 PBefG, bis spätestens zum 01.01.2024 umgesetzt sein muss.

Auch in der heutigen Zeit sind in Deutschland immer noch nicht alle Bürger in der Lage, die öffentliche Infrastruktur im Bereich des Personennahverkehrs zu nutzen. Haltestellen und auch die Verkehrsmittel selber sind nicht an die Bedürfnisse von teilhabeberechtigten Menschen angepasst. Hier ist beispielsweise der neue ICE 4 zu nennen. Gegenüber dem Vorgängermodell ergeben sich für Rollstuhlfahrer Verschlechterungen, die es unmöglich machen, alle Teile des Zuges zu erreichen.

Der fehlende Umbau vieler Bushaltestellen und Bahnhöfe in Niedersachsen führt dazu, dass der Zustieg mit Rollstuhl tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist. Das bedeutet, gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen, eine massive Benachteiligung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihrer Mobilität. Durch diese Umstände findet ein de facto Ausschluss dieser Personengruppen aus einem Bereich des öffentlichen Lebens statt.

Marktwirtschaft auch an der deutschen Autobahn – Der Tank & Rast den Riegel vorschieben

Der Landesverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von Autobahnraststätten marktwirtschaftlich zu organisieren, um das bestehende de facto Monopol der Tank & Rast aufzulösen und so die Qualität der Einrichtungen zu steigern und das Preisniveau zu stabilisieren.

Verzerrungen beim Edelmetallhandel beenden

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stehen für eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer für Edelmetalle.

Nummerieren statt ankreuzen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung der Präferenzwahlsystems bei der Wahl von Bürgermeister und Landräten.

Öffentlich-Rechtliche Inhalte nicht nachträglich löschen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Aufhebung des Depublikationszwanges von Beiträgen auf den Internetseiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Der nach dem Rundfunkänderungsstaatvertrag nötig gewordene 3-Stufen Test an dessen Ende die Bewertung steht, ob ein gebührenfinanzierter Inhalt nach 7 Tagen, einem halben oder einem ganzen Jahr gelöscht werden muss, wird als unsinnig betrachtet und muss daher abgeschafft werden. Beiträge die bereits mit Geldern der öffentlichen Finanzierung erstellt wurden sollten generell so lange wie möglich im Internet abrufbar sein.

Freier Markt für Medikamente – Apothekenpflicht abschaffen

Die in Deutschland angewandte Form der Apothekenpflicht führt zu einer negativen Beeinflussung des Medikamentenmarktes für den Endverbraucher. Darum setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass die Apothekenpflicht in ihrer jetzigen Form abgeschafft wird und nur noch für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Durch den Wegfall, der durch die Apothekenpflicht hervorgerufenen, Markthemmnisse, führen Marktprinzipien, wie Konkurrenz und Wettbewerb zu einem wesentlich ausgeglicheneren Medikamentenmarkt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Intention des Gesetzgebers bewusst, durch die Apothekenpflicht dem Konsumenten eine Beratung zugänglich zu machen und somit einem Medikamentenmissbrauch vorzubeugen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen gehen von einem eigenverantwortlichen Konsumenten aus, der im Fall einer möglichen Unverträglichkeit oder Wechselwirkung mit parallel eingenommenen Pharmaka weiterhin die Fachberatung in der Apotheke vorzieht. Eine Zunahme des Medikamentenmissbrauchs durch die angestrebte Gesetzesänderung wird nicht erwartet. Um diese Änderungen des Medikamentenmarkt durchsetzen zu können, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes.