Anmeldung von Eheschließungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr nur frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstag möglich ist. Konkret fordern wir die Anpassung des Personenstandsgesetzes. Die entsprechenden Hinweise in § 13 (4) PStG sowie im § 39 (2) PStG sollen gestrichen werden.

Für den mündigen Verbraucher, gegen Werbeverbote

Grundsätzliches

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Werbung) nicht für verbraucherschädigend. Wir glauben an den mündigen Bürger, der selbstbestimmt und selbstverantwortlich über seinen Konsum entscheidet. Wir setzen uns für eine umfassende Produktinformation für die Verbraucher ein -etwa über Nährwerte und enthaltene Zusatzstoffe-, um für die eigene Entscheidung des Verbrauchers eine geeignete Grundlage zu schaffen. Wir halten allerdings die Werbebranche grundsätzlich für bereits umfassend reguliert. Irreführende Werbung ist genauso verboten, wie alles, was ansatzweise dazu geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen.

Lebensmittel

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen jedwede Werbeverbote ab, die auf Basis einer Bewertung von Lebensmitteln verhängt werden, die eine Kategorisierung in gesund und ungesund zum Ziel hat. Wir sind davon überzeugt, dass Werbung als Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens auch an Kinder gerichtet werden darf. Aufklärung und Prävention halten wir für wichtig, damit Kinder lernen, Konsumentscheidungen selbstständig zu treffen. Die Platzierung von Waren innerhalb von Verkaufsstätten soll weiterhin den Inhabern obliegen.

Alkohol

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Werbeverbot für Alkohol ab. Aufklärung und Prävention ist ein Weg, um dem Missbrauch von Alkohol entgegenzuwirken. Alkoholwerbung zu verbieten, die zum Ziel hat, den Verbraucher über Produktangebot, -qualität und -geschmack zu informieren, trägt nicht zur Verhinderung bzw. Minderung von Alkoholmissbrauch bei.

Tabakprodukte

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein völliges Werbe- und Kommunikationsverbot für die Tabak-Unternehmen ab. Wir lehnen ebenfalls die Inhalte der Tabakproduktrichtlinie ab. Des Weiteren befürworten wir die partielle Reliberalisierung der Tabakproduktwerbung: So sollte das Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller wieder ermöglicht werden und analog zum Werbeverbot in Kinos auch die Werbung in Fernsehen und Rundfunk zu nächtlichen Zeiten wieder erlaubt werden. Uns Liberalen ist es wichtig, dass die Tabakproduktwerbung nach wie vor nicht das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung des körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellen darf. Es ist wichtig, die Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums zu informieren. Eine Beschränkung von Verpackungsgrößen, eine Vorgabe über den Anteil der Warnhinweise an der Verpackungsfläche, ein Verbot von brand stretching bzw. brand sharing oder gar die Einführung von Plain Packaging ist damit nicht zu begründen; solche Vorgaben und Beschränkungen sind vielmehr als tiefgehender Eingriff in die Eigentumsrechte der Markenhersteller zu sehen.

Bundeswehr

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Verbot von Information der Bundeswehr für Minderjährige ab. Vor allem junge Heranwachsende müssen sich der Herausforderung stellen, eine Entscheidung über die Zeit nach der Schule zu fällen. Besonders für diese jungen Menschen sind Informationen über die Bundeswehr daher relevant.

Entblößte Kinder

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten ein Verbot von Werbung mit entblößten Kindern für zu weitgehend. Ein Verbot von Werbung mit kinderpornografischen Inhalten ist für uns selbstverständlich, allerdings sind kinderpornografische Inhalte unabhängig von Werbung ohnehin verboten. Bei Werbung, in der lediglich nackte Haut von Kindern sichtbar ist (z.B. ein 41 Kind in Bademode bei Sonnencreme-Werbung), sehen wir keine Verletzung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Glücksspiel

Das bestehende Außenwerbeverbot für private Anbieter von legalem Glücksspiel an Geldspielgeräten soll umgehend aufgehoben werden.

GEMA-Gebühren – Rahmenverträge statt Einzelforderungen!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich ausdrücklich für vielfältige, häufige und regelmäßige Angebote des gemeinsamen Singens und Musizierens in Kinderbetreuungsstätten aus. Durch die Forderung der GEMA, dass Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, für das Kopieren von Liedtexten und Noten sowie das öffentliche Vortragen der Musikstücke Gebühren entrichten sollen, wird dieser pädagogisch wertvolle Bestandteil frühkindlicher Bildung stark eingeschränkt. Zusätzlich lässt der hohe bürokratische Aufwand, der durch das Dokumentieren der Anzahl der Kopien sowie der Zuhörer etc. entsteht, eine spontane Einbindung von Musik kaum noch zu. Aus diesem Grund fordern wir die FDP-Landtagsfraktion dazu auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass das Land Niedersachsen mit den Verlagen Rahmenverträge abschließt, mit denen alle Urheberrechte abgedeckt sind.

Frühkindliche Bildung – ein liberales Konzept

Bildung beginnt bekanntlich nicht erst in der Schule, sondern mit jeder neugierigen Frage, die ein Kind stellt. Frühkindliche Bildung bedeutet diese natürliche Neugierde von Kindern zu fördern.

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen besteht die Aufgabe nicht darin, in jedem Kind ein Genie zu finden und schon auf kleinste Kinder einen enormen Leistungsdruck auszuüben, sondern vielmehr 8 jedem Kind einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen.
Ursprünglich ist die Familie dafür verantwortlich, dem Kind die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben mit auf den Weg zu geben. Zu dieser gehören auch soziale und kommunikative Kompetenzen. Dieser Aufgabe kann ein zunehmender Teil der Elternhäuser jedoch nicht mehr gerecht werden. Daher sollte es Ziel einer liberalen Politik sein, dafür zu sorgen, dass jedes Kind gute Startmöglichkeiten erhält, ohne die Wahlfreiheit und erzieherischen Rechte der Eltern zu beschränken.

I. Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren

Langfristig muss ein Rechtsanspruch auf beitragsfreie Kinderbetreuung ab Geburt eingeführt werden. Dies soll über ein Gutscheinmodell erfolgen. Hierfür muss zunächst eine ausreichende flächendeckende Versorgung an Betreuungsangeboten geschaffen werden. Diese Versorgung bezieht nicht nur Kindergärten, sondern auch die Kindertagesstätten und die geprüften Tagesmütter mit ein. Eltern sollen die Möglichkeiten zu dieser Kinderbetreuung unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrem Einkommen in Anspruch nehmen können. Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung ist zu gewährleisten.

II. „Kinderbetreuungs- und Bildungsgutschein“

Das Konzept des Gutscheinmodells wie es in dem Landtagswahlprogramm 2008 der FDP Niedersachsen beschrieben ist, wird von den Jungen Liberalen Niedersachsen ausdrücklich unterstützt. Der Gutschein beinhaltet grundsätzlich die kostenfreie Nutzung der Betreuungsangebote. Soweit Eltern die konventionellen Betreuungsformen nicht in Anspruch nehmen, kann der Gutschein auch für die Nutzung alternativer altersgerechter Bildungsangebote verwendet werden. Für die Koordinierung werden Familienservicebüros verantwortlich sein.

III. Familienservicebüros

Ein Informationsangebot für Eltern bzw. werdende Eltern soll auf kommunaler Ebene in gebündelter Form verfügbar sein. Dieses Informationsangebot sollte alle Informationen, die Eltern benötigen, umfassen. Dies beinhaltet sowohl Informationen über die in der Kommune vorhandenen Betreuungsangebote, Vereine etc., als auch im Bedarfsfall Aufklärung über die elterlichen Aufgaben, Pflichten und Rechte. Hierbei ist eine Kooperation zwischen Frauen- und Kinderärzten, Hebammen, Betreuungseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Jugend- und Sozialämtern anzustreben. Diese Kooperation wird von den flächendeckend einzurichtenden Familienservicebüros koordiniert. Einzelne Einrichtungen dieser Art existieren aufgrund von Pilotprojekten bereits in einigen Kommunen. Die Eltern bzw. werdenden Eltern können so optimal durch das nächstgelegene Familienservicebüro informiert werden. Der Austausch von Informationen zwischen den oben genannten Einrichtungen und Praxen darf erst nach diesbezüglicher Einwilligung der Eltern bzw. werdenden Eltern erfolgen.

IV. Verpflichtende Sprachtest

Um Kindern einen problemfreien und chancengleichen Schuleinstieg zu ermöglichen, ist es notwendig, bereits vor der Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln. Daher ist eine Erweiterung des Erlasses des niedersächsischen Kultusministeriums vom 1.3.2006 – 32 – 80107/4 – VORIS 22410 um einen verpflichtenden Sprachtest im vierten Lebensjahr notwendig. Werden dabei bedeutende Sprachmängel festgestellt, müssen entsprechende verpflichtende Sprachförderungen folgen. Die kommunalen Familienservicebüros sind für die Koordination und die Vermittlung an die entsprechenden Einrichtungen zuständig.

V. Brückenjahr zwischen Kindergarten und Grundschule

Des Weiteren sprechen wir uns für die Einführung eines Brückenjahres zwischen dem Kindergarten und der Grundschule aus. Dieses ist für Kinder mit festgestellten Sprachdefiziten verpflichtend. Dieses Brückenjahr soll das Kind auf die Anforderungen in der Schule vorbereiten, ohne den Druck eines streng geregelten Unterrichts aufzubauen und so ihnen den Übergang in den Schulalltag erleichtern. Innerhalb dieses Brückenjahres werden Projekte in Kooperation mit der Grundschule stattfinden, wie etwa Besuche oder gemeinsame Veranstaltungen. Diese werden möglichst in der Grundschule stattfinden, die das Kind später besuchen wird. Daher muss gewährleistet werden, dass die Kindergärten und Grundschulen einen engen Kontakt aufbauen können.
Auch müssen in diesem Brückenjahr die Möglichkeiten für gezielte Förderungen beinhaltet sein, welche dem Kind die Grundlagen für den Schuleintritt vermitteln. Dies kann in Form von Sprachförderung, Training von motorischen Fähigkeiten oder der Erweiterung der sozialen Kompetenzen stattfinden, nicht jedoch in der Vermittlung von schulischem Wissen, wie Schreiben, Mathematik oder Fremdsprachen.

VI. Zusammenlegung des ersten und zweiten Schuljahres

In der Grundschule werden die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn gelegt, insbesondere in den ersten beiden Schuljahren. Um eine stabile Grundlage für die spätere Schullaufbahn gewährleisten zu können, können die ersten beiden Schuljahre zu einem Doppeljahrgang zusammengefasst werden. In dieser Klasse sitzen Schüler des ersten und zweiten Schuljahres zusammen und werden simultan unterrichtet.

Die Zeit in dieser Klasse ist variabel. Schüler mit einem hohen Lerneffekt können schon nach einem Jahr in die nächste Klassenstufe versetzt werden, wohingegen Schüler, welche noch Lerndefizite aufweisen, ein drittes Jahr in dieser Klassenstufe verbringen können. Angestrebt wird allerdings eine Versetzung nach zwei Jahren. So soll ein optimales Lernen ohne Ausgrenzung gewährleistet werden.

VII. Die Erzieher-Aus- und Weiterbildung

Die Erzieherausbildung muss durch eine bundesweite Offensive umstrukturiert und reformiert werden. Künftig sollen alle in Betreuungspersonen tätigen Personenwesentlich stärker wissenschaftlich ausgebildet werden. Leiterinnen von Betreuungseinrichtungen müssen in Zukunft über einen Hochschulabschluss verfügen, der neben Erziehungskompetenz auch bildungswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse beinhaltet. Dies schafft die Voraussetzungen für ein professionelles Qualitätsmanagement, das in allen Betreuungseinrichtungen unter Einbeziehung der Eltern eingeführt werden muss. Auch die Ausbildung von Erziehern ohne Leitungsfunktion muss in Zukunft zusätzlich akademisiert werden. Dazu sollen alle Erzieher neben der Vermittlung der sozialpädagogischen Kompetenzen zusätzliche Spezialisierungsmodule abschließen müssen. Diese Zusatzausbildungen, etwa im musischen, sprachlichen oder natur- bzw. geisteswissenschaftlichen Bereich, ermöglichen eine spätere Spezialisierung der Betreuungseinrichtungen und sind die Grundlage für mehr Wettbewerb.

Als dritte Gruppe der Betreuungspersonen sind in allen Betreuungseinrichtungen Kinderpfleger tätig, die die Erzieher bei der Pflege der Kinder unterstützen. Auch die schulische Ausbildung zum Kinderpfleger muss qualitativ aufgewertet werden.

Weiterhin sollen auch die Fremdsprachenkenntnisse von zukünftigen Erziehern gefördert werden. Vor allen Dingen auf Sprachen die von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund häufig gesprochen werden – wie türkisch, russisch oder arabisch – soll besonderen Wert gelegt werden. Dies soll den Elternkontakt und die Kommunikationsmöglichkeiten in Notsituationen, sowie die generelle Integration vereinfachen. Die deutsche Sprache muss allerdings immer absolute Priorität haben.

Sowohl Erzieher als auch Lehrer an den Fachschulen für Erziehung müssen an regelmäßige Fortbildungen teilnehmen. Diese sollten unter anderem Erkenntnisse aus der Frühpädagogischen Grundlagenforschung beinhalten. Gerade Erzieher von Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an Kindern mit Migrationshintergrund, sollten an entsprechenden fremdsprachlichen Fortbildungen teilnehmen.

VIII. Frühpädagogische Grundlagenforschung

Eine intensivere Förderung der Frühpädagogischen Grundlagenforschung ist notwendig, um für die Zukunft eine besser frühkindliche Bildung zu gewährleisten.