Emissionshandel endlich etablieren – der Umwelt einen Preis geben!

In Zeiten der Bedrohung unseres Planeten durch den menschengemachten Klimawandel ist es wichtig, diesen zu bekämpfen und so die Erde für viele weitere Generationen lebenswert zu erhalten. Dabei ist der Klimaschutz nicht nur nationale, sondern auch europäische und internationale Aufgabe. Mit dem Klimaabkommen von Paris ist ein guter Anfang gemacht, jedoch fehlt oft der tatsächliche, finanzielle Anreiz zum Klimaschutz. Der Europäische Emissionshandel EU ETS (European Union Emissions Trading System) ist trotz der dritten Handelsperiode noch nicht ausreichend, um echte Anreize Emissionen einzusparen zu schaffen. Deswegen setzen sich die Jungen Liberalen für die Etablierung des internationalen Emissionshandels ein und fordern eine Reform des bestehenden EU ETS.

Für die dritte Handelsperiode (2013 bis 2020) befinden sich 15,6 Milliarden Zertifikate im Umlauf, wobei ein Zertifikat für eine Tonne emittiertes Treibhausgas steht. Diese 15,6 Milliarden werden abnehmend auf die Jahre verteilt. Im EU ETS wird durch ein Cap, einer Deckelung der ausgegeben Zertifikate, reguliert, wie viel Treibhausgase die EU ausstößt. Hierbei wird durch die jährliche Anpassung der Cap über den linearen Reduktionsfaktor (LRF) ein sinkendes Niveau erreicht. Dieser LRF ist allerdings zu gering.

Wir plädieren für einen Fortbestand des Caps, jedoch muss dieser durch eine neue Berechnung und Erfassung der Emissionen der EU neu definiert werden. Die Zertifikatmenge muss zu Beginn der Handelsperiode den Emissionsausstoß der Europäischen Union deckeln und nicht den Stand der jetzigen Zertifikatsmenge wiederspiegeln. Der dann in Kraft tretende LRF muss, um effektiv auf das Klima Auswirkungen zu zeigen, größer als 3% sein. Bisher liegt der LRF bei maximal 2,2%. Dadurch streben wir auch eine Veränderung der Martkstabilitätsreserve (MSR) an. Die MSR soll zukünftig nur noch die Menge an Zertifikaten enthalten, die in einem Jahr durch den LRF abgebaut werden. Eine Ansammlung großer Reserven wie bisher vorgesehen ist nicht zielführend. Jedoch ist der Erhalt der MSR wichtig, um Zeiten großer industrieller Auslastung oder hohen Zuwanderungsraten abzufedern.

Um langfristig gesehen den Anreiz zu schaffen, eine 100%-ige Deckung der Emissionen durch Zertifikate zu erreichen, müssen schrittweise die erfassten Emittenten, d.h. alle emissionsausstoßenden Fertigungs- und Transportzweige ergänzt werden. Heute liegt die Quote der Erfassung von Emissionen im EU ETS nur bei 45%. Dabei ist besonders der Einbezug des Schiffverkehrs zu beachten und mit hoher Priorität zu sehen, um eine größere Abdeckung zu erreichen. Durch eine 100%-ige Zertifikatsdeckung kann auch die Energie- und KFZ-Steuer ersetzt werden, da durch die Zertifikatspflicht der Emittent die Treibhausgasemissionen erfasst und bepreist werden. Hierzu müssen Emissionen anders bewertet werden. Als neue Berechnungsgrundlage muss der Energieträger (Kohle, Benzin, Kerosin, Öl etc.), der z.B. bei der Energiegewinnung Emissionen erzeugt wird, und nicht wie bisher die Verwendung des Rohstoffs ausschlaggebend sein. Für den Individualverkehr müssen die Zertifikate direkt von den Produzenten oder Herstellern der Brennstoffe erworben werden. Diese geben dann die Kosten an die Verbraucher weiter. Eine Ausnahme von der Emissions-Zertifikatspflicht soll es nur im Innovationssektor, also Forschungseinrichtungen, der Raumfahrt und für Start-Ups geben. Weiterhin soll es für in die EU umsiedelnde emittierende Unternehmen eine Schonfrist geben, die gemessen an der Gesamtemission des Unternehmens ausgerechnet wird und maximal 5 Jahre betragen darf.

Um einen Handel sinnvoll zu gestalten, muss auf Schenkungen jeglicher Art verzichtet werden, sodass Zertifikate ausschließlich von der EU versteigert werden und anschließend von den Unternehmen frei gehandelt werden. Der EU ETS soll sich dynamisch und an technischen Neuerungen angelehnt verändern. So besteht auch weiterhin die Möglichkeit durch Offsetting Zertifikate zu generieren, grundsätzlich jedoch ohne dabei die Cap zu verschieben. Offsetting ist die Möglichkeit durch aktive CO2 Bindung oder Entfernung (z.B. durch Asphalt, Waldprojekte, Klimaschutzprojekte, CO2 Bindungsanlagen) die Menge an CO2, manchmal erst langfristig, zu verringern. Zunächst bleibt die Cap unverändert und nicht ausgegebene Zertifikate werden durch Offsetting-Zertifikate ersetzt. Sind alle Zertifikate ausgegeben, so sollte es trotzdem möglich sein, dass Unternehmen Offsetting-Zertifikate erhalten, da diese eine zuverlässige Einnahmequelle sein sollten. Der Netto-Gesamtausstoß würde dadurch nicht steigen, da diese zusätzlichen Zertifikate nur mit einer Emissionsbindung einhergehen können. Langfristig soll bei Erreichen von weltweiter CO2-Neutralität ein Ausstoßen von CO2 nur noch durch den Erwerb von mittels Offsetting generierten Zertifikaten möglich sein.

Klimaschutz muss stets internationale Aufgabe sein. Nationale Alleingänge bzw. Enthaltungen gefährden den Gesamterfolg der bisher bestehenden Systeme. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen für die internationale Etablierung eines Emissionszertifikatssystems ein.

Wir wollen zunächst, für den Erfolg des Emissionshandelssystems zwingend notwendige, Obergrenzen an ausgegebenen Zertifikaten auf nationaler Ebene (bzw. im EWR auf europäischer Ebene) einführen, dabei aber als langfristiges Ziel vor Augen haben, die Obergrenzen an ausgegebenen Zertifikaten auf internationaler Ebene zu beschließen. Dabei ist uns wichtig, dass umfassender Handel im Rahmen eines offenen und freien Marktes möglich ist.

Da die Etablierung bzw. der Ausbau eines Emissionshandelssystems mit erheblichem finanziellen und organisatorischem Aufwand verbunden ist, soll für die Bewältigung dieser und weiteren, in direktem Zusammenhang mit der Einführung des Systems stehenden Aufgaben, eine internationale Koordinierungsstelle geschaffen werden. Diese Stelle muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichend finanziell ausgestattet sein, der finanzielle Bedarf wird durch Mittel aus der Zertifikatsversteigerung gedeckt.

Die restlichen Mittel sollen dezentral auf die Mitgliedstaaten des internationalen ETS verteilt werden und von diesen in Umweltschutz, Erforschung klimafreundlicher Technologien und Anpassungsmaßnahmen zur Minderung der Klimaschäden (z.B. der Bau von Dämmen) investiert werden. Der Verteilungsschlüssel sollte dabei Entwicklungsländer und Länder mit hohen Emissionsmengen mit höheren Mitteln besehen. Über die korrekte Verwendung der Mittel muss international gewacht werden und bei Verstößen haben Strafzahlungen zu erfolgen.

Uns ist bewusst, dass der Klimaschutz meist für Unternehmen eher mit Kosten, ohne direkten bzw. konkreten ökonomischen Nutzen verbunden ist. Dementsprechend scheint auf den ersten Blick die Mitwirkung am internationalen Emissionshandel für viele Nationen unattraktiv. Um den Erfolg bzw. den Nutzen des Systems nicht zu gefährden, sehen wir uns gezwungen, Anreize für die Mitwirkung von Nationen zu liefern. Insbesondere manche Schwellen- und Entwicklungsländer emittieren stetig erhöhte Mengen an Treibhausgasen in die Atmosphäre. Wir erkennen an, dass dies im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung teilweise nicht bzw. nur schwierig vermeidbar ist und diese Staaten bislang relativ wenig Emissionen produziert haben. Dies wollen wir entsprechend berücksichtigen, dennoch ist eine Totalverweigerung der Mitwirkung dieser Staaten am System des Emissionshandels nicht akzeptabel. Deshalb setzen wir uns dafür ein, diesen sich verweigernden Staaten Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen bzw. im Extremfall vollständig zu entziehen. Wir wollen uns dafür einsetzen, Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern in Form von projektorientierter Hilfe, ggf. in Form der Vergabe von Zertifikaten des Emissionshandelssystems, umzusetzen. Dabei darf allerdings die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder durch das Emissionshandelssystem nicht übermäßig beeinträchtigt werden, dies muss in diesem Rahmen stets berücksichtigt werden. Um Staaten, die nicht auf Entwicklungszusammenarbeit angewiesen sind, zur Zusammenarbeit im Rahmen des Emissionshandels zu bewegen, wollen wir uns dafür einsetzen, den Beitritt zu (Frei-)Handelsabkommen von der Mitwirkung am Emissionshandel abhängig zu machen. Dies soll als zusätzlicher Motivator dienen.

“Um Himmels Willen” – Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht stoppen!

Auch heutzutage genießen die katholische und die evangelische Kirche in unserer Gesellschaft immer noch Sonderrechte. Hierfür darf jedoch in einem weltanschaulich und religiös neutralen Staat kein Raum mehr sein. Ein prominentes Beispiel für eine solche herausstehende Rolle der größten Glaubensgemeinschaften Deutschlands ist das kirchliche Arbeitsrecht, das für Glaubensgemeinschaften und deren zugeordnete religiöse Vereine gilt. Dieses benachteiligt jedoch Beschäftigte dieser Institutionen und ist im liberalen Sinne nicht tragbar. Die Kirchen, sowie ihre angeschlossenen Organisationen, wie z.B. die Caritas oder die Diakonie gelten in Deutschland als zweitgrößter Arbeitgeber mit über 2 Millionen Beschäftigten. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirche darf allerdings kein Freibrief für nicht-verfassungsgemäßes Handeln sein.

Kirchliche Arbeitgeber stellen bei gleicher Eignung bevorzugt Arbeitnehmer ein, die der Konfession der Arbeitgeber entsprechen (katholisch/ evangelisch). Dies birgt jedoch Möglichkeiten der Diskriminierung gegen Bewerber, die nicht der eigenen Konfession entsprechen. Dies würden bei keinem anderen Arbeitgeber geduldet. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die Konfession von Bewerbern im Bewerbungs- und Einstellungsprozess kein Grund für eine Einstellungszu- bzw. absage sein darf.

Die Frage, ob kirchenrechtlich Beschäftigte in ihrem (außerdienstlichen) Verhalten mit den Grundsätzen der Kirchen übereinstimmen, darf erst recht in der heutigen Zeit kein Maßstab für die Einleitung und Durchführung sich gegen den Beschäftigten richtende arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Kündigung) sein. Auch müssen Einstellungsentscheidungen ohne Diskriminierung von Bewerbern durch kirchliche Glaubensvorstellungen getroffen werden. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass:

  • die sexuelle Orientierung und das nicht direkt mit der Arbeit in Zusammenhang stehende sexuelle Verhalten von (potentiellen) Mitarbeitern
  • außerdienstliche Meinungsäußerungen (z.B. die Befürwortung von Schwangerschaftsabbrüchen) durch (potentielle) Mitarbeiter
  • private Lebensentscheidungen (potentieller) Mitarbeiter (z.B. Heirat, Scheidung, Wiederheirat)
  • die Zugehörigkeit bzw. der Aus- oder Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft

nicht als Grund für die Einleitung bzw. Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegen (potentiell) unter den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts Beschäftigten geltend gemacht werden dürfen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen an, dass für bestimmte Verwendungsbereiche innerhalb der Kirche (z.B. bei Mitarbeitern mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben) bezüglich der o.g. Punkte Ausnahmen getroffen werden dürfen. Bei allen anderen Mitarbeitern, die unter den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes beschäftigt sind, sind diesbezügliche Ausnahmen jedoch in der Regel nicht zulässig und müssen im Einzelfall besonders begründet werden.

Auch für die Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung innerhalb der kirchenarbeitsrechtlichen Organisation zwingend als notwendig dargestellten Selbstverpflichtungen bezüglich besonderer Loyalitätspflichten des Beschäftigten ggü. der Kirche sind als unzulässig zu erklären. Aus ihnen dürfen sich keine arbeitsrechtlichen Ansprüche zum Nachteil des Beschäftigten ableiten. Desweitern setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) uneingeschränkt in allen kirchlichen Betrieben Geltung finden sollen.

Beschäftigte, die in kirchlichen Arbeitsverhältnissen stehen, haben kein Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen, wie z.B. Streik, sondern sind auf ein Prozedere angewiesen, dass sich „der dritte Weg“ nennt. Dieser besteht aus von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzte Gremien, die u.a. die Arbeitsbedingungen aushandeln. Jedoch besteht kein Grund dafür, dass die Kirche dahingehend privilegiert ist, dass ihre Angestellten kein Recht auf Streik haben. Demzufolge fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass den unter den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts Beschäftigten das Streikrecht zuerkannt wird.

Leben retten – Stammzellspende fördern!

Gut ein Drittel der an Leukämie erkrankten Menschen, die eine Stammzellspende benötigen, finden im eigenen Verwandtenkreis einen passenden Spender. Ein Großteil der Patienten jedoch ist auf einen Fremdspender angewiesen. In Deutschland existieren – wie in vielen anderen Ländern auch – Knochenmarkspenderdateien, die sich der Aufgabe der Vermittlung einer solchen Stammzellspende verschrieben haben. Hierzulande ist die größte und bekannteste dieser Dateien die Deutsche Knochenmarkspenderdatei – kurz: DKMS. Die Jungen Liberalen erkennen die großartige Arbeit dieser Organisationen an und haben sich dem Ziel verschrieben, diese zu fördern. Insbesondere wollen wir die Registrierung von potenziellen Stammzellspendern bei Knochenmarkspenderdateien fördern, den Ablauf einer Spende für den Spendenden und den Empfangenden vereinfachen und die Finanzierung der Knochenmarkspenderdateien sicherstellen.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  • die Einführung einer sog. „Mandated Choice“-Regelung für die Neuregistrierung von potentiellen Stammzellspendern

Konkret soll bei der Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses der Bürger gefragt werden, ob er sich bei der DKMS registrieren möchte oder nicht. Im Falle einer Zusage und mit Erlaubnis des Betroffenen soll die Behörde Name und Adressdaten des Antragsstellers an die DKMS weitergeben dürfen, die sich dann mit der Zusendung eines Registrierungskits an die betroffene Person wenden kann.

  • ferner soll das Thema „Stammzellspende“ im Unterricht einer der beiden letzten Klassen-/ bzw. Kursstufen der Schullaufbahn eines Schülers behandelt und erläutert werden

Ab der Vollendung des 17. Lebensjahres ist eine Registrierung bei der DKMS möglich, ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Betroffene für eine Stammzellspende vermittelt werden. Um diese Möglichkeit in den Fokus junger Menschen zu richten, sollen der Sinn einer Registrierung und der Ablauf einer tatsächlichen Spende im Schulunterricht thematisch behandelt werden. So soll die Anzahl derjenigen, die sich schon frühzeitig im Leben dafür entscheiden, potenzieller Stammzellspender zu sein, deutlich erhöht werden.

  • für den tatsächlichen Fall einer Stammzellspende soll es für den Spender einen Rechtsanspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber geben

Zwar ist die Erfahrung gemacht worden, dass die meisten Arbeitgeber sehr positiv darauf reagieren, dass Angestellte Stammzellen spenden und eine Freistellung von der Arbeit meistens gewährleisten, nichtsdestotrotz setzen sich die Jungen Liberalen für ein Recht auf Freistellung von der Arbeit ein, um diesen altruistischen Akt möglichst unkompliziert für die Spendenden zu gestalten. Wir sehen eine Freistellung für den Tag der Stammzellspende als selbstverständlich an und nicht als etwas, für dass der Arbeitnehmer als Bittsteller bei seinem Arbeitgeber auftreten muss.

Die meisten Knochenmarkspenderdateien, wie auch die DKMS, finanzieren sich über Spendengelder durch Unterstützer. Sollten die finanziellen Mittel der Dateien jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt nicht ausreichen, um die laufende Arbeit aufrecht erhalten zu können, fordern die Jungen Liberalen, dass in diesem Fall eine finanzielle Förderung durch Bundes- und Landesmittel möglich sein soll.

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht verhandelbar

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht nur der Eckpfeiler unserer liberalen und demokratischen Gesellschaft, sondern auch ein wichtiger Ankerpunkt im politischen Selbstverständnis der Jungen Liberalen und der Freien Demokratischen Partei. Vor allem ist sie aber ein Gut, das von einem Demokraten und Liberalen niemals zur Disposition gestellt werden darf.
Dieses Selbstverständnis darf nicht einfach zugunsten überparteilicher Bündnisse geopfert werden. Aus diesem Grund verpflichten sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dazu, in Zukunft nur noch dann an überparteilichen Bündnissen teilzunehmen, wenn sich das Bündnis in seiner Gänze im Rahmen einer Selbstverständniserklärung zu den Werten der FDGO bekennt.
Diese Erklärung kann entfallen, wenn alle beteiligten Parteien und Organisationen von sich aus in ihren eigenen programmatischen Aufstellungen festgehalten haben, dass sie sich zur FDGO bekennen.
Sollte keines dieser beiden Kriterien erfüllt sein, sehen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen nicht in der Lage, an der Bündnisarbeit teilzunehmen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn sich der erweiterte Landesvorstand mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3 Mehrheit) dafür ausspricht.

Mettiquette

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Hepatitis-E-Infektionen von Schlachtschweinen einholt. Sollte der Anteil der infizierten Schweine tatsächlich erheblich sein, wie so oft behauptet, fordern die Jungen Liberalen serologische Routinetests in Schweineställen einzusetzen. Das Fleisch (potentiell) infizierter Schweine muss nicht zwangsläufig vom Markt genommen werden, sondern sollte mit entsprechendem Zubereitungshinweis gekennzeichnet werden (“Nicht zum rohen Verzehr geeignet”).

Du hast die Haare schön (beim Mofa-fahren)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Helmpflicht beim Führen eines MoFas.

E-Trabi statt Benziner? Nein danke!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich vehement gegen ein künftiges Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor aus. Nicht Politiker, sondern die Konsumenten und der Markt sollen entscheiden, welches die Antriebstechnologien der Zukunft sind. Aus dem unpopulären Glühbirnenverbot, das die gesamte EU in erheblichen Misskredit bei ihren Bürgern gebracht hat, sollte die Politik inzwischen gelernt haben. Nur noch E-Autos mit begrenzter Reichweite, begrenzter Geschwindigkeit und hohen Ladezeiten auf unseren Straßen zuzulassen (eben „E-Trabis“), kann jedenfalls keine Alternative sein.

Für ein verbessertes Wahlsystem

Die Jungen Liberalen fordern eine Reform des Wahlrechts. Besonders wichtig sind uns hierbei folgende zwei Punkte:

  1. Wir setzen uns für flexiblere und längere Öffnungszeiten der Wahllokale ein. Die konkreten Öffnungszeiten obliegen der Kommune. Eine Mindestöffnungszeit von 10 Stunden muss dabei gewährleistet sein. Es steht der Kommune auch frei, die gesamte Wahl auf eine Briefwahl umzustellen.
  2. Wir setzen uns für eine Reform des Wahlsystems der Erststimmen bei Bundes- und Landtagswahlen ein. Statt dem bisherigen Mehrheitswahlsystem sollen die Direktkandidaten zukünftig durch ein Instant-Runoff-Voting Verfahren bestimmt werden. Dabei kann der Wähler drei Kandidaten nach Präferenz sortieren. Bei der Auswahl der Kandidaten kann mehr Wert auf die allgemeine Popularität der Kandidaten gelegt werden.

Personalbefragung und -debatte

Ersetze in der Geschäftsordnung des Landeskongress § 22 (2) Satz 3 durch Folgendes:

„Das Präsidium eröffnet anschließend eine Personalbefragung. Ein Antrag auf Personaldebatte wird als Antrag zur Geschäftsordnung behandelt. Es bedarf der Zustimmung von 25% der ausgegebenen Stimmen.”