Flagge zeigen für demokratische Werte

Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, dass der aktuelle Bundesbeflaggungskalender um einige Daten, die für die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland essenziell sind, ergänzt werden sollte. Viele wichtige Daten werden von der jetzigen Verordnung außer Acht gelassen. Wir fordern daher die Erweiterung des Kalenders um folgende Daten:

  • 18/02/1943: Verhaftung der Mitglieder der Weißen Rose
  • 18/05/1848: Versammlung in der Frankfurter Paulskirche zum ersten gesamtdeutschen Parlament
  • 06/05/1955: Eintritt der Bundesrepublik in die NATO
  • 18/09/1973: Eintritt Deutschlands in die Vereinten Nationen
  • 22/01/1963: Tag der deutsch-französischen Freundschaft
  • 14/06/1985: Unterzeichnung des Schengener Abkommens
  • 21/09/1981: Weltfriedenstag
  • 18/03/1990: Erste freie Wahlen in der ehemaligen DDR

Die Beflaggung soll einhergehen mit öffentlichen Informations- und Gedenkveranstaltungen, um die Öffentlichkeit über die geschichtlichen Hintergründe aufzuklären, wo es angemessen ist. Es wäre ebenfalls denkbar, dass man neben den Fahnenmasten kleine Schilder aufstellt, um den historischen Hintergrund der Beflaggung an den jeweiligen Daten zu erklären. In den Schulen könnte an ausgewählten Tagen ebenfalls über die historischen Hintergründe gesprochen werden.

Perspektiven der Prostitution

Prostitution ist ein stark vorurteilsbehaftetes und gleichzeitig fest verankertes Gewerbe, das immer wieder Gegenstand von kontroversen politischen Debatten ist. Seit dem letzten Jahr werden Forderungen nach einem Sexkaufverbot in Form des „Nordischen Modells“ lauter, vordergründig um illegale Strukturen aufzubrechen.

Wir, Junge Liberale Niedersachsen, wissen indessen: Ein Sexkaufverbot trifft mit der freiwillig und offen ausgeübten Prostitution die Falschen. Diejenigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen und fördern, lassen sich schon heute nicht von strafbewährten Verboten abhalten. Wie auch in vielen anderen Bereichen gilt hier im Gegenteil: Je offener und transparenter ein Bereich ist, desto effektiver können illegale Bestrebungen von der legalen Ausübung abgegrenzt, aufgedeckt und bekämpft werden.

Um dem Komplex “Prostitution” ethisch gerecht zu werden und passgenaue Maßnahmen vorschlagen zu können, muss das Anbieten sexueller Dienstleistungen strikt in drei Bereiche getrennt werden: Die freiwillige Prostitution, die Armutsprostitution und die Zwangsprostitution.

1. Freiwillige Prostitution:

Das freiwillige Anbieten sexueller Dienstleitungen ist in einer weltoffenen, sexpositiven Gesellschaft zu enttabuisieren. Die seit 1927 in Deutschland legale und seit 2002 nicht mehr sittenwidrige freiwillige Prostitution ist durch eine Beibehaltung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) aufrecht zu erhalten. Hingegen wurde mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die Tätigkeit unnötig verkompliziert.

a) Anmeldepflicht

Das wesentliche Instrument des Prostitutionsschutzgesetzes ist die Anmeldepflicht, ohne die keiner legalen Prostitution mehr nachgegangen werden kann. Sie wird durch die Angabe von vielen personenbezogenen Daten und zwei Lichtbildern als stigmatisierend wahrgenommen. Erschwerend kommt die nach zwei Jahren, bzw. nach einem Jahr für unter 21-Jährige, erforderliche Bestätigung hinzu, weiterhin als Prostituierte arbeiten zu wollen. So sind seit der Einführung nur 40.000 Prostituierte von schätzungsweise 400.000 bis 800.000 Prostituierten in Deutschland dieser Pflicht trotz Bußgeldbewährung nachgekommen.

Diese Anmeldepflicht soll auf das bereits jetzt verpflichtende, einmalige Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG) reduziert werden, ohne dass personenbezogene Daten, Bilder oder Ausweisdokumente abgegeben werden müssen. Die städtischen, teilweise privaten Beratungsstellen dürfen diese Beratung mit den Inhalten aus § 7 ProstSchG ebenfalls anbieten. Die davon unabhängige Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (§ 12ff. ProstSchG) bleibt bestehen.

b) Gesundheitliche Beratung

Die Pflicht zur jährlichen gesundheitlichen Beratung für über 21-Jährige, bzw. halbjährlich für unter 21-Jährige Prostituierte (§ 10 ProstSchG), soll in ein freiwilliges, kostenfreies Angebot umgewandelt werden. Die Beratung enthält „insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und den Risiken über Drogen- und Alkoholmissbrauch“ – Informationen, die als Aufklärungsinhalte der allgemeinen Schulbildung, noch dazu für Menschen, die im sexuellen Dienstleistungsbereich arbeiten, bereits hinreichend bekannt sind und auch keinen regelmäßigen Änderungen unterliegen. Die Beratung wird von Prostituierten daher eher als verdeckte Kontrolle denn als Hilfestellung wahrgenommen. Im Übrigen bietet die Beratung in Prostitutionsstätten auf Verlangen der zuständigen Behörde nach § 24 Abs. 3 ProstSchG einen ausreichenden Kontrollmechanismus.

c) Betriebliche Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen für den Betrieb einer Prostitutionsstätte (§ 18 ProstSchG) wie ein eigenes Notrufsystem oder Pausenräume sind für kleine Zusammenschlüsse von Prostituierten nur schwer zu erfüllen und vor allem nicht passgenau. Das drängt viele in die unsichere Tätigkeit alleine oder in größere, weniger vertraute Verhältnisse. Die Anforderungen aus § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5, 6, 7 ProstSchG sind für Kleinstbetriebe in Wohnungen (zwei bis fünf Prostituierte) daher aufzuheben.

d) Strafrecht

Wer wiederholt in einem Sperrbezirk der Prostitution nachgeht macht sich gemäß § 184f StGB der „verbotenen Prostitution“ strafbar. Nach § 184g StGB macht sich der jugendgefährdenden Prostitution strafbar, wer in der Nähe einer Schule oder einem ähnlichen Ort oder einem Haus, in dem eine Person unter 18 Jahren wohnt, der Prostitution nachgeht. Beide Normen behandeln Konstellationen, die das Recht Einzelner auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gefährden und bereits durch Sperrbezirksverordnungen und Ordnungswidrigkeiten ausreichend geahndet werden. Dazu trifft es nur die einzelne und damit unauffällige Tätigkeit, da jedes Angebot eines Betriebs ab zwei Personen einer behördlichen Erlaubnispflicht unterliegt. §§ 184f, 184g StGB sollen daher abgeschafft werden.

e) Beratungen

Anstelle den Behördenapparat durch Anmelde- und Informationspflichten auszubauen, sollen die städtischen Beratungszentren deutlich besser finanziert und personell wie räumlich besser ausgestattet werden. Sie sollen außerdem bei digitalen Beratungsangeboten verstärkt unterstützt werden.

f) Steuerrecht

Das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ ist ein Besteuerungsverfahren, das sich an Prostituierte richtet. Das Düsseldorfer Verfahren ersetzt die ordnungsgemäße Versteuerung von Einnahmen durch eine regionalabhängige Tagespauschale. Prostituierte sollten bundesweit die Option haben freiwillig an diesen Verfahren teilzunehmen. Daher soll für dieses bereits jetzt praktizierte Verfahren eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Beim Finanzamt ist es weiterhin möglich eine Anmeldung mit der Steueridentifikationsnummer vorzunehmen.

g) Erlaubnis

Teilweise wird die Erlaubnis für den Betrieb eines Bordells befristet. Diese Frist soll für die Dauer der Berufsverbote während der Corona-Pandemie gehemmt werden. Auch beim Erlöschen der Erlaubnis nach § 22 ProstSchG nach einem Jahr Ausübungspause soll der Zeitraum der Berufsverbote herausgerechnet werden.

2. Armutsprostitution

Die Entscheidung für einen bestimmten Beruf aus Armutsgründen ist auch in vielen anderen Branchen leider keine Seltenheit. Die empfundene Stigmatisierung durch die Anmeldepflicht trifft sie besonders hart.

a) Ausstiegshilfe

Die Betroffenen dürfen in keiner Weise verurteilt werden, sondern haben Anspruch auf besondere Schutz- und Umstiegsangebote. Die Ausstiegshilfe soll bei dem Ausbau der Beratungsstellen vermehrt in den Blick genommen werden. Auch wird eine Kooperation mit dem JobCenter und den Beratungsstellen angestrebt.

b) Übernachtungsverbot

Da es auf dem Wohnungsmarkt bei einer beruflichen Tätigkeit mit erotischen und sexuellen Dienstleistungen, vor allem bei geringem Einkommen, besonders schwierig ist, eine Wohnung zu bekommen, haben sich Parallelstrukturen gebildet, die Prostituierten überteuerte Unterkünfte anbieten. Um dem entgegenzuwirken ist das Übernachtungsverbot in Bordellen für Prostituierte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze aufzuheben.

c) Zuhälterei

Die Ausbeutung oder die Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht zum eigenen Vermögensvorteil ist in Deutschland nur strafbar, wenn die Beziehung zu der Person über den Einzelfall hinausgeht. Da auch schon die einzelne Ausbeutung und Überwachung einer Person, die der Prostitution nachgeht zum eigenen Vermögensvorteil eine erhebliche Grenzüberschreitung darstellt, fordern wir, die Strafbarkeit nach § 181a StGB auch auf Einzelfälle auszuweiten.

3. Zwangsprostitution

Die Zwangsprostitution geht häufig mit Menschenhandel einher. Zwangsprostituierte werden Opfer eines schweren Verbrechens, das ein hohes psychisches und physisches Leiden verursacht. Sie verdienen besonderen gemeinschaftlichen und staatlichen Schutz.

a) Strafrecht

Wer wissentlich eine Prostituierte ausnutzt, die Opfer einer Zwangsprostitution oder eines Menschenhandels ist, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 232a StGB). Wer sich strafbar macht, indem er gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, wird demgegenüber mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Diese Abwertung des Schutzbedarfs von Opfern der Zwangsprostitution oder des Menschenhandels ist nicht hinnehmbar. Die Freiheitsstrafe in § 232a StGB ist daher mindestens auf sechs Monate anzuheben. Es soll darüber hinaus ausreichen, dass die ausnutzende Person vorsätzlich hinsichtlich der Zwangsprostitution oder des Menschenhandels handelt. Eine besondere Kenntnis der Ausnutzungslage soll nicht mehr erforderlich sein (objektive Strafbarkeitsbedingung).

b) Beratungsstellen

In jeder Gemeinde mit über 100.000 Einwohner:innen soll ein runder Tisch nach dem Dortmunder Modell initiiert werden. Hier kommen Finanzämter, die Polizei, die Beratungsstellen, Bordelle und Prostituierte zusammen. Ziel des Gremiums ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern – er kommt also allen drei, der hier unterschiedenen Formen der Prostitution zugute. Weiterhin sollen die Beratungsstellen am Vorbild der Dortmunder Mitternachtsmission inhaltlich breit aufgestellt sein, damit die Hürden für Opfer gesenkt werden sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Das umfasst auch eine stärkere Bewerbung der Beratungsstellen auf unterschiedlichen Sprachen sowie geschulte Dolmetscherinnen und Dolmetscher. In den Beratungsstellen oder in Kooperation mit Flüchtlingsunterkünften sollen Sprachkurse vermehrt angeboten werden können.

c) Internationales

Wir setzen uns für eine:n Beauftragte:n der Europäischen Union in Menschenhandelsfragen ein, sodass mit Unterstützung eines behördlichen Unterbaus gegen Menschenhandel innerhalb der und in die Europäische Union strategisch vorgegangen werden kann. Auch soll der internationale Informationsfluss zwischen nationalen Sicherheitsbehörden hinsichtlich des Menschenhandels entschieden ausgebaut werden.

d) Aufenthaltsrecht

Opfer von Menschenhandel muss eine Bleibeperspektive gegeben werden, wenn sie sich Behörden anvertrauen sollen. Daher sollen Betroffene schon bei der Glaubhaftmachung eines Menschenhandels einen Anspruch auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a

AufenthG haben. Die Entscheidung darf nicht mehr davon abhängig gemacht werden, ob die Person bereit ist als Zeug:in auszusagen und ob die Anwesenheit für das Strafverfahren erforderlich ist. Außerdem gehen mit dem Menschenhandel oft andere Straftaten sexueller Ausbeutung einher, die teilweise leichter zu belegen ist. Tritt neben die Vermutung eines Menschenhandels die Glaubhaftmachung eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung, entsteht ebenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG. Selbiges gilt bei Ausbeutung bei illegaler Beschäftigung. Mit der Aufenthaltserlaubnis soll eine Arbeitserlaubnis einhergehen.

e) Lola App

Das Angebot der Lola App bietet eine hürdelose Möglichkeit für Sexworkerinnen und Sexworkern in verschiedenster Hinsicht und auf unterschiedlichen Sprachen zu informieren und beraten zu lassen. Es bietet daher auch das Potential, dass Opfer von Zwangsprostitution sich unbemerkt Hilfe suchen können. Das Angebot beschränkt sich derzeit auf NRW und soll daher bundesweit ausgeweitet werden. Weiterhin sollen die dort aufgeführten Beratungsstellen über diese App miteinander verbunden werden. Da Prostituierte häufig den Arbeitsort wechseln, können sie so entweder in Kontakt mit ihrer alten Beratungsstelle bleiben oder aber in der neuen Beratungsstelle an die alte Beratung anknüpfen. Um hohe Datenschutzstandards gewährleisten zu können, soll die App Open Source sein.

Reform der Vereinten Nationen

Die Jungen Liberalen erkennen die Bedeutung der Vereinten Nationen als globales Forum, in dem nahezu alle Staaten der Welt vertreten sind, an. Trotz ihrer Schwächen konnten die Vereinten Nationen in den vergangenen Jahrzehnten viel zum Frieden in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beitragen. Dennoch haben sich seit Gründung der Vereinten Nationen auch viele Schwächen aufgetan. Dies ist für uns Junge Liberale kein Grund, die Vereinten Nationen abzuschreiben. Stattdessen fordern wir ehrgeizige Reformen.

1. Stärkung des Internationalen Gerichtshofs

Das Ziel der Vereinten Nationen muss es sein, das Prinzip der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren durchzusetzen. Dazu braucht es unabhängige und unparteiische Gerichte, die in zwischenstaatlichen Streitfällen für alle Parteien verbindliche Urteile treffen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb der Internationale Gerichtshof (IGH). Allerdings ist der IGH nur zuständig, über eine Rechtsstreitigkeit zu entscheiden, wenn und soweit die Parteien seine Zuständigkeit anerkennen. Dies beeinträchtigt die Durchsetzungsfähigkeit des Völkerrechts. Deshalb wollen wir die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) diesbezüglich reformieren. Künftig ist der IGH ohne vorherige Unterwerfungserklärung der Parteien zuständig, wenn er von einem Staat angerufen wird und kann über alle Aspekte einer Rechtsstreitigkeit eine für alle Streitparteien verbindliche Entscheidung treffen. Die Zuständigkeit entfällt nur für Streitigkeiten aus Verträgen, für welche die Zuständigkeit des IGH ausgeschlossen ist und stattdessen ein spezieller Gerichtshof oder Streitschlichtungsmechanismus geschaffen wurde. Zudem sollen auch zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, vor dem IGH klagen und verklagt werden können.

2. Reform des UN-Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist die einzige internationale Institution, die das Völkerrecht mit global verbindlichen Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann und so einen entscheidenden Beitrag zum Weltfrieden und zur Achtung der Menschenrechte leisten könnte. Bedauerlicherweise ist der Sicherheitsrat durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder häufig handlungsunfähig. Deshalb wollen wir das Vetorecht abschaffen. Solange dies noch nicht mehrheitsfähig ist, setzen wir uns für die Abschwächung des Vetorechts ein. So könnte ein Veto beispielsweise nur eine aufschiebende Wirkung entfalten oder von einer qualifizierten Mehrheit des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung überstimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen vor dem IGH auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Charta überprüft werden können. Zudem muss auch die Zusammensetzung des Sicherheitsrates den aktuellen geopolitischen Realitäten angepasst werden. Insbesondere sollten neben Indien und Japan auch ein afrikanischer und ein lateinamerikanischer Staat einen ständigen Sitz erhalten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, den französischen Sitz in einen gemeinsamen Sitz der Europäischen Union umzuwandeln. Da sich Reformen in der Vergangenheit sehr schwierig gestalteten, müssen auch unkonventionelle Vorschläge wie ständige Sitze für bestimmte Ländergruppen oder zusätzliche nichtständige Sitze mit längerer Amtszeit und Wiederwahlmöglichkeit berücksichtigt werden.

3. Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes

Der Achtung der Menschenrechte muss auf Ebene der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt und der Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Dazu soll die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM), die am 10. Dezember 1948 als Resolution der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, Teil der UN-Charta werden. Zudem ist ein Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte (IGMR) zu schaffen, vor dem natürliche und juristische Personen sowie Staaten und zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wegen einer Verletzung der Menschenrechte klagen können. Neben der AEM kann der IGMR auch über die Einhaltung weiterer internationaler Menschenrechtskonventionen wachen, sofern dies in der entsprechenden Konvention vorgesehen ist. Dies sollte beispielsweise für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), die UN-Frauenrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention und die UN-Antifolterkonvention der Fall sein.

Bis zur Schaffung des IGMR bleibt der UN-Menschenrechtsrat ein Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Der Menschenrechtsrat leidet jedoch darunter, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil seiner Mitglieder um menschenverachtende Diktaturen handelt, die sich gegenseitig decken, um eine Verurteilung ihrer Verbrechen zu verhindern. Deshalb wollen wir das Wahlverfahren dahingehend reformieren, dass für eine Wahl in den Menschenrechtsrat künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Generalversammlung erforderlich ist. Zudem muss der Menschenrechtsrat seine unangemessene Fokussierung auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und die ungerechtfertigte, oftmals antisemitisch motivierte Verurteilung Israels beenden. Es ist unangebracht, dass dieser Konflikt auf jeder Sitzung einen festen Tagesordnungspunkt einnimmt. Scheitern die Reformbemühungen, kann der Menschenrechtsrat seinen Zweck nicht erfüllen. Dann müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen aus dem Menschenrechtsrat austreten.

Schließlich wollen wir den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stärken, indem wir Staaten gezielt ermutigen, Mitglied zu werden. Insbesondere muss diesbezüglich ein Dialog mit den Vereinigten Staaten geführt werden, deren Beitritt den IStGH erheblich stärken würde. Versuche, Richterinnen und Richter des IStGH einzuschüchtern, verurteilen wir scharf. Mittelfristig müssen alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über die UN-Charta verpflichtet werden, dem IStGH beizutreten.

4. Responsibility to Protect (Schutzverantwortung)

Wir bekennen uns zum Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), demnach jeden Staat die Verpflichtung trifft, schwere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Ist ein Staat nicht in der Lage diese Verpflichtung zu erfüllen oder ist er selbst verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, geht diese Pflicht auf die internationale Gemeinschaft über. Dann sind als ultima ratio humanitäre Interventionen gerechtfertigt, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Das Prinzip der Schutzverantwortung soll in der UN-Charta verankert werden.

5. Club der Demokratien

Wir wollen die Stimme der Demokratien innerhalb der Vereinten Nationen und in der Welt stärken. Dazu wollen wir einen Club der Demokratien als eigene internationale Organisation schaffen. Gemeinsam wollen wir Menschenrechte und Demokratie weltweit stärken.

6. Einbindung des Kosovos, Taiwans und Tibets

Wir Junge Liberale bekräftigen unser Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Kosovos, Taiwans und Tibets. Deshalb fordern wir die Einbindung dieser Staaten in internationale Organisationen und insbesondere die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer!

Der Islamische Staat ist beinahe besiegt. Dies wirft die Frage nach der Behandlung der über 57.000 IS-Gefangenen aus 49 Nationen auf, die zurzeit im Irak und in Syrien inhaftiert sind. Diese Frage wird durch die völkerrechtswidrige Militäroffensive der Türkei gegen die Kurden aktueller. Ein Großteil der IS-Kämpfer und Anhänger befindet sich in Haft in den kurdischen Autonomieregionen Syriens und des Iraks. Syrischen Quellen zufolge soll es bereits wenige Tage nach Beginn der Offensive gegen die Kurden zu Ausbrüchen aus den Gefangenenlagern in Syrien gekommen sein. Die Kurdischen Behörden sind mit der Abwehr des türkischen Angriffs so stark eingebunden, dass eine Bewachung der IS-Gefangenen kaum noch gewährleistet werden kann. Die oftmals provisorischen Gefängnisse waren selbst mit Bewachung kaum gegen Ausbrüche gesichert. Ein massenhafter Ausbruch von IS-Unterstützern kann zu einem Erstarken des IS selbst führen und Operationen sowohl im Grenzgebiet von Syrien und dem Irak als auch International erleichtern und ermöglichen. Dieser Missstand ist auf die Untätigkeit der Europäischen Staaten zurückzuführen.

Die kurdischen Behörden forderten in der Vergangenheit von der internationalen Staatengemeinschaft, dass diese ihre Bürger wieder zurückholen sollen und vor ein nationales Gericht stellen sollen. Diese sind der Bitte – oftmals aufgrund der öffentlichen Meinung im eigenen Land – nicht in signifikanten Zahlen nachgekommen. Auch der Irakischen Justiz fehlen sowohl die Kapazitäten – der Völkermord an den Jesiden führte noch zu keiner Anklage – als auch die rechtsstaatlichen Mittel – im Irak wird die Todesstrafe immer noch verhängt und vollstreckt. Zudem steht die Irakische Justiz unter massiver Kritik von internationalen Menschenrechtsorganisationen. Eine Verfolgung der Straftaten durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag dürfte schon an der mangelnden Ratifizierung von Syrien und dem Irak scheitern. Ebenso verhandelt der IStGH hauptsächlich über die Strafbarkeit von Staatsführern oder der militärischen Führung, jedoch nicht zur Verfolgung von einzelnen Kämpfern.

Da fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines UN-Kriegsverbrechertribunal (Ad-hoc-Strafgerichtshof – ähnlich wie im Fall Jugoslawien). Dieser soll die Verbrechen der IS-Anhänger untersuchen und ein transparentes Justizsystem ermöglichen. Außerdem sollen die gefangenen IS-Kämpfer vor Ort durch eine UN-Blauhelmmission sicher bewacht und inhaftiert werden.

Falls dieses Tribunal am Veto Russlands oder China scheitern sollte fordern wir von der Europäischen Union sich für die Einführung eines hybriden Gerichtshofes für die Verbrechen des IS im Irak einzusetzen. Dieser soll sowohl aus nationalen, als auch aus internationalen Richtern und Anklägern bestehen. Die Einhaltung der Fair-Trail Grundsätze muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Asyl ist ein Menschenrecht

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass das Menschenrecht auf Asyl nicht aberkannt werden kann. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, dürfen an der Europäischen Außengrenze niemals abgewiesen werden, sondern haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung ihres Asylbegehrens in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Gerade die neue Europäische Kommission mit geopolitischen Ambitionen muss hier den eigenen Ansprüchen gerecht werden und die Union vor einer moralischen Bankrotterklärung bewahren.

Deshalb sind wir zutiefst erschüttert über die aktuelle Situation an der griechisch-türkischen Grenze. Wir fordern die Europäische Union auf, in Absprache mit der griechischen Regierung, Flüchtenden den Grenzübergang zu gestatten und zunächst in zentralen Auffanglagern unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen. Anschließend sind die Geflüchteten nach einem Verteilungsschlüssel der Europäischen Union gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Sollte keine Einigkeit erzielt werden, muss Deutschland zusammen mit einer Koalition der Humanität vorangehen und eine Aufnahme von Flüchtlingen gestatten. Länder, die sich verweigern, verletzen den europäischen Grundgedanken. Sie haben verpflichtend in einen Fonds zur Finanzierung der europäischen Flüchtlingshilfe einzuzahlen oder ihnen sind die Beiträge aus der EU-Strukturförderung zu kürzen. Unter keinen Umständen dürfen Flüchtlinge mit Gewalt am Grenzübertritt gehindert werden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Familien mit Kindern genießen absolute Priorität und dürfen nicht länger in den überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln verbleiben. Wir fordern die Bundesregierung auf, in Absprache und gemeinsam mit weiteren europäischen Regierungen den Betroffenen die sichere Weiterreise und Aufnahme in Deutschland bzw. den beteiligten Ländern zu ermöglichen.

Nach wie vor befinden sich nicht nur in der Türkei, sondern auch in Jordanien und dem Libanon zahlreiche vor allem syrische Geflüchtete in Flüchtlingslagern des UNHCR. Die dortige Versorgungslage ist äußerst angespannt und die verfügbaren Mittel reichen oft nicht, um eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Deshalb fordern wir Deutschland und die Europäische Union auf, ihre Zahlungen an das UNHCR zu erhöhen und zugesagte Beiträge rechtzeitig zu überweisen. Wir sehen uns für die Situation vor Ort verantwortlich und wollen eine menschenwürdige Unterbringung sicherstellen.

In der syrischen Region Idlib harren derzeit Millionen Binnengeflüchtete aus, die durch die neuste Offensive des Assad-Regimes wieder zur Flucht gedrängt werden. Die Europäische Union muss sich umgehend für eine Waffenruhe in Idlib einsetzen und falls notwendig auch mit Sanktionen das russisch-syrische Bündnis sowie die Türkei zum Einlenken und Einhalten bewegen.

Schließlich bedarf es nach wie vor einer funktionsfähigen und ausreichend finanzierten EU-Seenotrettungsmission, die Flüchtlinge im Mittelmeer vor dem Ertrinken bewahrt und in zentrale, sichere und menschenwürdige Auffanglager bringt, wo ein Asylantrag gestellt werden kann.

Das Thema Migration muss zudem zentrales Thema der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Prioritäten auch auf die Findung einer gemeinsamen Lösung der EU-Staaten zu konzentrieren. Zudem muss auch in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ein Fokus auf die Ausgabenbereiche gelegt werden, die der Europäischen Union die Verantwortungsübernahme ermöglichen.

Saubere Lieferketten

Die Jungen Liberalen fordern, folgendes:

  • Es soll eine Auflage für Geschäfte mit China von der Europäischen Union etabliert werden. Europäische Firmen, die in China entweder einen Teil ihrer Produktion durchführen, oder nach China exportieren, müssen nachweisen, dass sie weder von Zwangsarbeit profitieren, noch Völkermorden und anderen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten und auch nicht am „Social Credit Score“-System teilnehmen.
  • Hierzu sollen Liefer- und Absatzketten ausführlich dokumentiert werden müssen.
  •  Bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen gegen das entsprechende Unternehmen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes zu verhängen.
  • Wenn sich herausstellt, dass diese Unternehmen tatsächlich gegen die Menschenrechte verstoßen haben, soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen in Höhe von dem gesamten Gewinn, der aus Geschäften mit China entstanden ist, sowie bis zu 50% des Jahresumsatzes zu erheben.
  • Weiterhin soll in diesem Fall eine Weitergabe des Falles an nationale Institutionen zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung von natürlichen Personen erfolgen.

Liberale Außenpolitik – Für Freiheit, Frieden und Wohlstand auf einem intakten Planeten

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten sind. Kein Staat, kein Diktator, kein religiöser Führer und nicht einmal eine demokratische Mehrheitsentscheidung vermögen einen Menschen seiner Würde und Rechte zu berauben. Diese Überzeugung muss Grund und Grenze liberaler Außenpolitik sein. Ihre Verwirklichung wird eine Welt schaffen, in der alle Menschen in Freiheit, Frieden und Wohlstand auf einem intakten Planeten leben. Das ist unser erklärtes Ziel.

Deutschland und die Europäische Union können und müssen ihren Beitrag hierzu leisten. Es ist in unserem Interesse, wenn Menschen in Freiheit leben, denn freie Gesellschaften lassen sich nicht zu sinnlosen Kriegen, die kollektivistischen Zwecken und dem Machtstreben der herrschenden Eliten dienen, verführen. In einer freien Welt bedroht daher niemand unseren Frieden und damit unsere Freiheit. Stattdessen schafft der freie Austausch von Ideen, Kultur und Wirtschaftsgütern Wohlstand. Diesen Wohlstand können wir nutzen, um unsere Umwelt zu schützen und so die Freiheit künftiger Generationen bewahren.

I. Deutschland in Europa

Deutschlands Einfluss in der Welt ist ziemlich klein. Nur in einem vereinten Europa können wir einen nennenswerten Beitrag zur Entfaltung und Verteidigung unserer Werte leisten. Deshalb muss die Weiterentwicklung der Europäischen Union (EU) hin zu einem dezentralen Europäischen Bundesstaat die höchste außenpolitische Priorität genießen und bis spätestens 2045 abgeschlossen sein.

Diesen Bundesstaat wollen wir durch eine Europäische Verfassung begründen, die allen Bürgerinnen und Bürgern Europas, die 16 Jahre oder älter sind, zur Abstimmung vorgelegt wird. Darin müssen dem Europäischen Parlament und den einzelnen Mitgliedstaaten im Rat der EU ein Initiativrecht eingeräumt werden. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren muss auf alle Politikbereiche ausgeweitet und das Parlament nach einheitlichen Wahlrecht, das die Erfolgswertgleichheit der Stimme garantiert, gewählt werden. Aus der Europäischen Kommission wird eine Europäische Regierung, die vom Parlament gewählt und mittels konstruktivem Misstrauensvotum auch abgewählt werden kann. Die in der Charta der Grundrechte der EU garantierten Rechte gelten auch in rein nationalen Sachverhalten und können von den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern selbstständig eingeklagt werden. Arbeitssprache des Europäischen Bundesstaates soll Englisch sein, was auch in allen Mitgliedstaaten ergänzende Verwaltungssprache werden soll.

Die Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten müssen klar verteilt sein. Wir setzen auf europäische Lösungen in den Bereichen Handels-, Binnenmarkt-, Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Verkehrs-, Energie-, Klima-, Umwelt-, Einwanderungs- und Asylpolitik. Politikbereiche, die hingegen auf niedrigerer Ebene besser gelöst werden können, wie etwa die Sozial-, Steuer-, Gesundheits- und Familienpolitik, sollen dort verbleiben. Darin sehen wir keinen Widerspruch, sondern einen Ausdruck von Subsidiarität.

Die EU benötigt eine gemeinsame Außenpolitik, die effektiv des oft dringlichen Responsivitätserfordernisses in einer globalisierten Welt gerecht wird. Deshalb wollen wir Entscheidungen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Rat der EU künftig mit qualifizierter Mehrheit treffen können. Das Amt der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wollen wir zu einem EU-Außenminister aufwerten. Nach dem Vorbild des Commonwealth of Nations fordern wir, die Botschafterinnen und Botschafter innerhalb der EU in „Hochkommissare” umzubenennen. Den ständigen Sitz Frankreichs im UN-Sicherheitsrat wollen wir in einen europäischen Sitz umwandeln. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin eigene diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten führen, die an den Leitlinien der gemeinsamen europäischen Außenpolitik ausgerichtet sind.

Die Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik wollen wir im Rahmen von PESCO und auch darüber hinaus verstärken. Beginnen wollen wir mit einer gemeinsamen Rüstungsentwicklung und -beschaffung, der Zusammenlegung von militärischen Verbänden nach dem Framework Nation Concept (FNC), der Harmonisierung der Ausbildungsstandards und der Schaffung eines militärischen Hauptquartiers der EU in Brüssel. Am Ende wollen wir die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Streitkräften der EU unter dem Oberbefehl eines EU-Verteidigungsministers und der Kontrolle des Europäischen Parlaments fusionieren. Die Europäischen Streitkräfte dürfen außerhalb des Spannungs- bzw. Verteidigungsfalles ausschließlich bei katastrophalen Ereignissen und dann nur zur Amtshilfe, im Sinne technischer Hilfe ohne Ausübung hoheitlicher Aufgaben, im Inland eingesetzt werden oder falls Gefahr für den Bestand der Union, eines Mitgliedstaats oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung besteht. Um die Union und ihre Verbündeten zu verteidigen sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und der Responsibility to Protect ihren Beitrag zur Wahrung des Friedens und der Freiheit zu leisten, ist es erforderlich, dass die Streitkräfte der Union auf dem gesamten Globus einsatzfähig sind.

Die Kompetenzen für Entwicklungszusammenarbeit und Rüstungskontrolle wollen wir auf EU-Ebene verankern. Die gemeinsame Handelspolitik wollen wir stärken, indem sie künftig auch Investitionsschutz und Portfolioinvestitionen umfasst. Schließlich wollen wir das EU INTCEN zu einem EU-Auslandsnachrichtendienst ausbauen und einen EU-Militärnachrichtendienst schaffen, welche durch ein gemeinsames Gremium von Parlament und Rat kontrolliert werden.

Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist nicht nur wichtig für das tägliche Leben, sondern auch für grenzüberschreitende Partnerschaften und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Wir setzen uns daher für einen Ausbau der transeuropäischen Netze, einschließlich geplanter, aber teils aus unverhältnismäßigen Gründen verzögerter Großprojekte (Fehmarnbeltquerung, Talsinki Tunnel etc.) ein.

Mit einer klugen und ambitionierten Erweiterungspolitik können wir die EU nicht nur größer, sondern auch besser machen. Deshalb erkennen wir die Beitrittsperspektive der Staaten des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft ausdrücklich an. Ein Beitritt setzt allerdings die vollständige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien voraus. Hier darf die EU keine Abstriche machen. Bis dahin muss als Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft der Beitritt zur Europäischen Zollunion, zum Europäischen Wirtschaftsraum und zur Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt möglich sein. Die wirtschaftliche, demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung der betroffenen Staaten muss vor und während des Beitrittsprozesses unterstützt werden. Deutschland muss sich für eine Anerkennung der kosovarischen Unabhängigkeit durch alle Mitgliedstaaten einsetzen.

Die Türkei hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend von Europa entfernt. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die Beitrittsgespräche abgebrochen werden. Dennoch erkennen wir die atemberaubende Widerstandsfähigkeit der türkischen Zivilgesellschaft, gerade im Hinblick auf die Bürgermeisterwahlen in Istanbul, an. Wir geben die Türkei nicht verloren, sondern setzen uns für eine Stärkung der Zusammenarbeit auf gesellschaftlicher Ebene ein. Sollte die Türkei sich wieder Europa zuwenden und die Kopenhagener Kriterien erfüllen, befürworten wir ihre Mitgliedschaft in der EU ausdrücklich. Diese Perspektive wollen wir gegenüber der Türkei offen und aufrichtig kommunizieren.

Israel und Cabo Verde liegen zwar beide nicht auf dem europäischen Kontinent, dennoch verbinden liberale Werte, kulturelle Gemeinsamkeiten und die geographische Nähe beide Staaten eng mit Europa. Deshalb ist auch ihnen eine Beitrittsperspektive einzuräumen. Ebenso bleiben wir auch offen für einen EU-Beitritt Islands, Norwegens und der Schweiz.

Wir bedauern die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU am 31.10.2019 zu verlassen und würden uns über einen Wiedereintritt oder Rückzug des Austrittsantrags freuen. Einem unabhängigen Schottland sowie anderen Teilen des Vereinigten Königreichs, welche die Unabhängigkeit erlangen, muss die Tür zur EU stets offen stehen.

II. Europa in der Welt

Die Welt ist in den vergangenen Jahren instabiler geworden. Diktatoren und Populisten befinden sich im Aufwind und mit ihnen droht die multilaterale Weltordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht dem Recht des Stärkeren fußt, auf eine harte Probe gestellt zu werden. Die Europäische Union muss sich diesem Trend entgegenstemmen. Dazu müssen wir einen ehrlichen Umgang mit unseren Freunden und Partnern pflegen, dürfen vor Konkurrenten nicht zurückschrecken und müssen das Primat von Diplomatie, Freihandel und Entwicklungszusammenarbeit bedingungslos achten, aber dürfen als ultima ratio den Einsatz militärischer Gewalt im Rahmen des Völkerrechts nicht ausschließen.

1. Transatlantische Partnerschaft 

Seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump sind tiefe Gräben in der transatlantischen Partnerschaft entstanden. Europa muss sich darauf einstellen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika zunehmend durch innenpolitische Zwänge bestimmt sind. Dies darf jedoch nicht dazu führen Jahrzehnte erfolgreicher transatlantischer Zusammenarbeit zu vergessen und die Partnerschaft mit den USA aufzugeben. Ein vereintes Europa ist zwar stark, allerdings können Herausforderungen durch stärker werdende autokratische Staaten wie China oder defekte Demokratien wie Russland nicht allein gemeistert werden. Dies können die liberalen Demokratien in Amerika und Europa nur gemeinsam, denn trotz aller Differenzen sind die USA nach wie vor ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat.

Die bedeutendste Institutionalisierung der transatlantischen Partnerschaft ist die NATO. Für Europa ist sie die Garantie für Frieden und Sicherheit. Deshalb bekennen wir Jungen Liberalen uns zu Deutschlands NATO-Mitgliedschaft und allen damit einhergehenden Pflichten. Damit meinen wir explizit nicht Zielbestimmungen wie das Ziel, 2% des BIPs für den Verteidigungsbereich aufzuwenden. Wir bekennen uns stattdessen zu einem Maß an Verteidigungsausgaben, die konkret dem Bedarf entsprechen. Wir unterstützen die Bestrebungen der Staaten des Westbalkans sowie der Ukraine und Georgiens, um eine Mitgliedschaft in der NATO. Der Bedrohung durch Atomwaffen wollen wir entgegenzuwirken, indem wir den Ausbau des NATO-Raketenschilds weiter forcieren. Die Vollendung der europäischen Einigung samt Schaffung Europäischer Streitkräfte darf keine Abkehr von der NATO bedeuten, sondern ihre Stärkung. Künftig wird das transatlantische Bündnis auf zwei gleich starken Säulen, einer europäischen und einer amerikanischen, fußen. Dazu muss ein Europäischer Bundesstaat der NATO als Ganzes beitreten.

Nach über 70 Jahren transatlantischer Partnerschaft wird es Zeit für ein Update. Europa darf sich nicht nur auf die USA und Kanada fokussieren, sondern muss verstärkt mit den liberalen Demokratien Lateinamerikas und der Karibik kooperieren. Ein erster Schritt muss die zügige Finalisierung und anschließende Ratifizierung der Freihandelsabkommen mit Mexiko und Mercosur sein. Weiterhin muss die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden. Dies lässt sich bspw. verwirklichen, indem den betroffenen Ländern der Status als Partnerland im Erasmus+-Programm angeboten wird. Schließlich bieten sich auch auf Ebene der Vereinten Nationen zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei Themen wie Menschenrechte, Umweltschutz und Entwicklung. Für Jair Bolsonaro gilt, was auch für Trump gilt, die EU darf ihre Beziehungen zu einem Staat und erst recht keiner ganzen Region an das Schicksal eines rechtspopulistischen Politikers knüpfen.

2. Es lebe der Staat Israel!

Die Verantwortung Deutschlands für die Existenz und die Sicherheit Israels ist für die Jungen Liberalen ein zentraler Bestandteil der deutschen Staatsräson. Die Akzeptanz Israels als Staat sowie die Verteidigung der Freiheit und Sicherheit seiner Bevölkerung mit menschen- und völkerrechtskonformen Mitteln müssen ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sein. Die Bundesrepublik muss überall und jederzeit Antisemitismus und jenen Kräften, welche das Existenzrecht Israels in Frage stellen, entgegenwirken. Diese Staatsräson muss Deutschland in ein vereintes Europa tragen.

Seit der Staatsgründung überschatten die zahlreichen völkerrechtswidrigen Angriffe der Anrainerstaaten auf Israel und die Gewalt palästinensischer und islamistischer Terrorgruppen das Leben von Israelis und Palästinensern. Obwohl der israelisch-palästinensische Konflikt schon über 70 Jahre alt ist und mit dem Friedensschluss zwischen Israel und Ägypten sowie Jordanien Fortschritte erzielt wurden, liegt eine Lösung noch in weiter Ferne. Europa darf sich nicht anmaßen, ohne unmittelbar betroffen zu sein, den Konfliktbeteiligten eine bestimmte Lösung zu diktieren. Der israelisch-palästinensische Konflikt kann nur durch die Entmachtung der Hamas und ergebnisoffene bilaterale Verhandlungen – ggf. unter dem Dach der Vereinten Nationen – gelöst werden. Wir sehen unsere Rolle darin, die Zivilgesellschaft, insbesondere in den palästinensischen Gebieten, zu stärken, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie in unserem außenpolitischen Handeln die Rechte beider Völker angemessen zu berücksichtigen, Israels Recht auf Selbstverteidigung zu achten und eindeutig Position zu beziehen, wenn die universellen Werte von Freiheit und Demokratie tangiert sind. Es darf kein Zweifel aufkommen, dass für uns stets die Sicherheit Israels an erster Stelle steht. Dies müssen die EU-Mitgliedstaaten auch auf Ebene der Vereinten Nationen demonstrieren und konsequent gegen Resolutionen stimmen, die Israel antisemitisch verurteilen.

Wir fordern, die Hisbollah in ihrer Gänze als Terrororganisation in Deutschland und der EU einzustufen. Die Hisbollah ist nicht nur eine Bedrohung für die Sicherheit Israels, sondern auch Unterdrücker des libanesischen Volkes und verantwortlich für schwerste Kriegsverbrechen in Syrien. In den bilateralen Beziehungen zwischen der EU und dem Libanon ist entsprechend der UN-Resolution 1701 auf ihre vollständige Entwaffnung hinzuwirken.

3. Klare Kante gegenüber Russland

Russland hat 2008 Georgien und 2014 die Ukraine angegriffen und die Krim annektiert. Der andauernde Krieg in der Ostukraine fordert fortwährend Todesopfer. So schossen prorussische Kämpfer den Flug MH17 ab und töteten dessen Passagiere. Mit Cyberangriffen hat Russland versucht den amerikanischen und französischen Präsidentschaftswahlkampf zu beeinflussen. Im britischen Salisbury verübte Russland einen Mord mit chemischen Kampfstoffen. Russland bedroht die Freiheit und Sicherheit des nordatlantischen Raums und verhält sich feindselig gegenüber dem Westen. Europa und Amerika müssen darauf reagieren. Kein weiteres Land darf dem russischen Revanchismus zum Opfer fallen.

Deshalb unterstützen wir die NATO-Mission Enhanced Forward Presence zum Schutz des Baltikums und Polens und die Beteiligung Deutschlands an dieser ausdrücklich. Sollten sich die Spannungen an der NATO-Ostflanke verschärfen, ist eine angemessene Aufstockung der Truppenstärke erforderlich. Die Sanktionen, mit denen die EU Russland belegt hat, wollen wir weiter verschärfen. Dieser Schritt ist angesichts mangelnder Fortschritte im Minsk-Prozess sowie den Geschehnissen im Asowschen Meer überfällig. Sanktionen sollten möglichst nicht die Zivilbevölkerung Russlands treffen. Stattdessen müssen Sanktionen gegen die Politiker und Eliten Russlands vorangetrieben werden. Erst bei substanziellen Fortschritten im Friedensprozess mit der Ukraine sollen die Sanktionen sukzessive abgebaut werden. Ihre vollständige Abschaffung darf jedoch nicht vor dem Rückzug aller russischen Truppen aus den besetzten Gebieten, d.h. der Krim, der Ostukraine, Abchasien, Südossetien und Transnistrien, erfolgen. Zudem fordern wir der Ukraine und Georgien Waffenlieferungen und einen finanziellen Beitrag zum Verteidigungshaushalt zu gewähren. Europa muss unabhängig von russischem Gas werden. Alternativen können Erdgas aus Israel und Zypern, Schiefergas aus den USA, aber vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien sein. Dementsprechend fordern wir einen sofortigen Stopp von Nord Stream 2.

Die jüngsten Proteste in Moskau in Folge der Nichtzulassung zahlreicher oppositioneller Kandidatinnen und Kandidaten zur Stadtratswahl zeigen jedoch auch ein anderes Bild von Russland: Zahlreiche gerade junge Menschen streben nach Freiheit und Demokratie und riskieren dafür lange Haftstrafen oder sogar ihr Leben. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Demokratie- und Protestbewegungen in Russland sollten daher infrastrukturell und gegebenenfalls auch finanziell durch die EU unterstützt werden. Wir Jungen Liberalen blicken hoffnungsvoll auf den Tag, an dem die Putin-Diktatur überwunden wird und die Rückkehr zu einem partnerschaftlichen Verhältnis mit Russland möglich wird.

4. Dem Drachen die Flügel stutzen 

China hat unter Verstoß gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zahlreiche Inseln im Südchinesischen Meer besetzt und zu Militärstützpunkten ausgebaut. Dem demokratischen Taiwan drohte es wiederholt mit einer Invasion und in Hongkong schleift es trotz entgegenstehender völkerrechtlicher Verpflichtungen aus der Sino-British Joint Declaration das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme” und damit die Freiheitsrechte der Hongkongerinnen und Hongkonger. Doch das wohl größte Verbrechen des chinesischen Regimes stellt die Internierung von bis zu einer Millionen Uiguren in der Autonomen Provinz Xinjiang, sowie die fortwährende völkerrechtliche Besetzung Tibets dar. Hinzu kommt eine anhaltend katastrophale Menschenrechtslage in Tibet.

Die Europäische Union muss diese Verbrechen und Aggressionen Chinas verurteilen. Sie totzuschweigen aus Angst vor Gegenmaßnahmen oder Profiteinbußen wäre eine Schande, die eines demokratischen Staates unwürdig ist. Völkerrechtsverstöße wie jene im Südchinesischen Meer müssen konsequent mit Sanktionen belegt werden. Dabei sollten wie im Fall von Russland Politiker und Eliten im Vordergrund stehen. China darf nicht das Gefühl bekommen, es wäre unantastbar. Nach dem Prinzip der diplomatischen Gegenseitigkeit wollen wir jenen chinesischen Funktionären die Einreise in die EU verweigern, die EU-Diplomaten, Journalisten und NGOs den Zugang zu Tibet und Xinjiang verwehren.

Wir Jungen Liberalen solidarisieren uns mit den Demonstrierenden in Hongkong. Ihre Forderungen nach freien Wahlen und der Achtung der in der „Basic Law” verbrieften Bürgerrechte sind nicht nur berechtigt, sondern stellen gemäß der Sino-British Joint Declaration eine völkerrechtliche Verpflichtung Chinas dar. Was in Hongkong geschieht, ist deshalb gerade keine innerchinesische Angelegenheit. Die Europäische Union muss dies offensiv gegenüber China vertreten und etwaige Verletzungen der Sino-British Joint Declaration als Verletzung des Völkerrechts mit Sanktionen ahnden. Insbesondere ein Einsatz der Streitkräfte zur Niederschlagung der Protestbewegung ist nicht hinnehmbar. Er muss zur einer internationalen Ächtung der Volksrepublik China führen. Hongkongerinnen und Hongkongern, die vor Verfolgung und Unterdrückung fliehen, muss in der EU Asyl gewährt werden. Ihnen ist der Status als Kontingentflüchtlinge zu gewähren. Eine Abschiebung nach China muss unter allen Umständen ausgeschlossen sein. Das Prinzip “Ein Land, zwei Systeme” und damit auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Hongkongs sind bis 2047 befristet. Wir schließen uns daher der Forderung der Hongkonger Demokratiebewegung an, dass die Hongkongerinnen und Hongkonger nach 2047 in einer freien Abstimmung über ihre Zukunft entscheiden und zwischen einer Fortsetzung der Autonomie, einer Eingliederung in die Volksrepublik China und der Unabhängigkeit Hongkongs wählen können.

Die Jungen Liberalen unterstützen die Freiheit und Souveränität Taiwans. Eine gewaltsame Annexion Taiwans durch China dürfen Europa, Amerika und die gesamte Weltgemeinschaft nicht zulassen. Wir fordern deshalb Waffenlieferungen an Taiwan zu genehmigen und die Durchführung von „Freedom of Navigation Manoeuvres” in der Taiwanstraße. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Taiwan wollen wir ausweiten. Ein Europäischer Bundesstaat muss überdies ein Gesetz nach dem Vorbild des amerikanischen „Taiwan Relations Act” erlassen. Damit verpflichtet sich die EU zur Verteidigung Taiwans in Kooperation mit lokalen Partnern und den USA. Sollte Taiwan seine Unabhängigkeit erklären, muss die EU diese anerkennen.

Die EU darf die Souveränität der Volksrepublik China über Tibet nicht anerkennen. Das historische Tibet in seinen Grenzen von vor 1951 ist ein völkerrechtswidrig annektiertes Gebiet. Deshalb fordern wir die EU dazu auf, diplomatische Beziehungen zur Tibetischen Exilregierung aufzunehmen und diese offiziell anzuerkennen. Die Nachfolge oder Reinkarnation von tibetisch-buddhistischen Führern, einschließlich eines zukünftigen 15. Dalai Lama, ist eine ausschließlich religiöse Angelegenheit, die ausschließlich von der tibetisch-buddhistischen Gemeinschaft durchgeführt werden sollte. Jegliche staatliche Einmischung – insbesondere Chinas – muss unterbunden werden. Chinesische Beamte, die sich in den Prozess der Anerkennung eines Nachfolgers oder der Reinkarnation des Dalai Lama einmischen, sind mit gezielten finanziellen, wirtschaftlichen und visabezogenen Sanktionen zu belegen.

Wir sind uns bewusst, dass diese Schritte zunächst zu einer erheblichen Verschlechterung der europäisch-chinesischen Beziehungen führen werden. Doch eine offene und ehrliche Ansprache von Differenzen ist notwendige Bedingung für ergiebige bilaterale Beziehungen. Die Gefahren, die sich daraus ergeben könnten, China keine Grenzen aufzuzeigen, sind nicht hinnehmbar. Stimmen aus Politik und Wirtschaft, die vor Gewinneinbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen warnen, entgegnen wir, dass der derzeitige Wohlstand Ergebnis einer internationalen Ordnung der Freiheit, des Rechts und des Friedens ist. Wer unseren Wohlstand erhalten und ausbauen will, muss sich daher jener Kräfte erwehren, die diese Ordnung zerstören wollen. Wer es unterlässt diese Werte zu verteidigen, mag kurzfristige Gewinne erzielen, wird aber am Ende Freiheit und Frieden und damit die Basis unseres Wohlstands verspielen.

China ist in weiten Teilen noch ein Schwellenland sein. Trotzdem halten wir die finanzielle Unterstützung, die es im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch die EU-Staaten erfährt, für nicht angebracht und wollen diese daher grundsätzlich einstellen. In den Handelsbeziehungen zwischen der EU und China fordern wir eine fortschreitende Öffnung des chinesischen Marktes. Es kann nicht sein, dass China der EU den Marktzugang verweigert, welchen die EU China umgekehrt gewährt.

5. Allianz Liberaler Demokratien  

Freiheit ist nicht selbstverständlich. Freiheit ist ein wertvolles und oft hart erkämpftes Recht. Liberale Demokratien sind deshalb verpflichtet, Freiheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Achtung des Völkerrechts überall und jederzeit zu fördern und zu beschützen. Deshalb wollen wir eine Allianz Liberaler Demokratien gründen, die sich gegenseitig Unterstützung und Beistand leisten sowie dem Schutz der Menschenrechte, der Förderung des Friedens und der Fortentwicklung der regelbasierten internationalen Ordnung verschreiben.

Zunächst soll es sich hierbei um einen lockeren Zusammenschluss demokratischer Staaten handeln und nicht um ein Verteidigungsbündnis. Beistand und Unterstützung sind zwar geboten, jedoch nur im Rahmen der individuellen Möglichkeiten des jeweiligen Staates. Dies mag zunächst wenig ambitioniert erscheinen, trägt jedoch den geopolitischen Realitäten Rechnung. Erst, wenn die Europäische Union zu einem Bundesstaat mit gemeinsamer Außen- und Verteidigungspolitik geworden ist, kann sie ausreichend Verantwortung sowohl für sich selbst als auch für andere tragen, um sich zu gegenseitigem Beistand und Unterstützung auf der ganzen Welt zu verpflichten. Deshalb soll ab diesem Moment die NATO in der Allianz Liberaler Demokratien aufgehen, welche damit zu einem globalen Verteidigungsbündnis aufgewertet wird.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind hinreichend funktionierende demokratische und rechtsstaatliche Strukturen, die Achtung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte sowie des Völkerrechts. Kleinere Defizite in einzelnen Bereichen sind unschädlich, soweit sich der betroffene Staat zur fortwährenden Verbesserung verpflichtet. Auf Grundlage dieser Bestimmungen wollen wir insbesondere die Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten der Europäischen Union sowie alle demokratischen Staaten mit EU-Beitrittsperspektive (s.o.), die Vertragsstaaten der NATO, des ANZUS-Abkommens und des TIAR, Botswana, Japan, Mexiko, die Mongolei, die Philippinen, Südafrika, Südkorea und Taiwan zur Allianz einladen. Die Einladung Indiens wollen wir von einer Verbesserung der Menschenrechtslage im Bundesstaat Jammu und Kashmir abhängig machen und jene Ghanas, Namibias, des Senegals und Tunesiens an die Entkriminalisierung homosexueller Handlungen knüpfen.

6. Menschenrechte

Die EU muss einen aktiven Beitrag zum Schutz der Menschenrechte in der Welt leisten. Dazu müssen alle Menschenrechtsverstöße von der EU klar und deutlich verurteilt und die Verantwortlichen mit einer europäischen Version des „Magnitsky Acts” bestraft werden. In den Gremien der Vereinten Nationen muss sich die EU für eine Weiterentwicklung bestehender Vertragswerke zum Schutz der Menschenrechte einsetzen. So fordern wir eine UN-Konvention zum Schutz der Rechte queerer Personen und die Schaffung eines Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte. Eklatanten und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen müssen auch Wirtschaftssanktionen folgen. Dabei gilt es die Auswirkungen auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Vorwiegend sollten deshalb staatliche und staatsnahe Unternehmen Ziel solcher Sanktionen sein.

Wenn aus einer Menschenrechtsverletzung ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Völkermord wird, geht die Verantwortung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger des verantwortlichen Staates gemäß der Responsibility to Protect auf die Staatengemeinschaft über. Als ultima ratio ist die verhältnismäßige Anwendung militärischer Gewalt dann völkerrechtlich gerechtfertigt, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden. Die EU muss sich in solchen Fällen mit ihren Partnern koordinieren und soweit erforderlich militärisch intervenieren. An jeden Militäreinsatz müssen sich langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung anknüpfen. Ferner müssen die Verantwortlichen für derartige Verbrechen grundsätzlich dem Internationalen Strafgerichtshof zugeführt werden. Auch deshalb wollen wir alle Staaten, die das Römische Statut noch nicht ratifiziert haben, zu einem Beitritt anregen.

Menschenrechte können auch gestärkt werden, indem gesellschaftlicher Wandel angeregt und gefördert wird. Dazu müssen die Mittel für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen und Jugendorganisationen deutlich erhöht werden. Visaliberalisierungen und Austauschprogramme wie Erasmus+ geben mehr Menschen die Möglichkeit Europa und die Vorzüge der Freiheit zu entdecken. Auch gegenüber autokratisch geführten Ländern wie Russland oder China sollten wir vor diesem Schritt nicht zurückschrecken.

7. Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Der Klimawandel ist eine globale Krise, welche die gesamte Menschheit betrifft. Dieser Krise muss daher grenzüberschreitend begegnet werden, um sie abzuwenden. Wir wollen die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzen. Dazu brauchen wir verbindliche internationale Abkommen und Beschlüsse. Kern der Lösung ist ein globales Treibhauslimit und innerhalb dieses Limits können im Rahmen eines globalen Emissionshandels Emissionsrechte erworben werden. Hiervon müssen alle Verursacher sowie alle Treibhausgase erfasst und nach ihrer klimaschädlichen Wirkung bepreist werden. Methan, das durch das Auftauen der Permafrostböden oder aus dem Methanhydrat am Meeresgrund freigesetzt wird, muss vorbeugend abgebaut werden.

Die Aufforstung und der Schutz bestehender Wäldern ist eines der effektivsten Mittel für den Klimaschutz. Wir Jungen Liberalen setzen daher für eine globale Konvention für Waldschutz und Aufforstung ein. Diese soll bestehende Wälder und andere CO2-Speicher wie Moore und Seegraswiesen schützen und Anreize für die Erweiterung dieser Biotope schaffen. Dies soll über eine neu zu schaffende Kryptowährung namens Arbil erreicht werden. Wer der Atmosphäre CO2 oder andere Treibhausgase durch natürliche oder technische Methoden entzieht, erhält dafür Arbil-Coins. Diese können wiederum zum Erwerb von Emissionsrechten genutzt werden, ohne dass sich das Treibhauslimit erhöht. Das Überleben von weltweit einzigartigen Ökosystemen wie dem Regenwald oder dem Great Barrier Reef ist für uns von höchster Bedeutung.

8. Freihandel 

Weltweiter Freihandel ist eine unbedingte Voraussetzung für weltweiten Wohlstand. Wir fordern daher die Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation für ein internationales Freihandelsabkommen (FTA) fortzusetzen. Insbesondere die EU muss dabei ihre Blockadehaltung aufgeben und ihren Agrarprotektionismus endlich aufgeben. Die Agrarsubventionen der EU wollen wir deshalb binnen 15 Jahren vollständig abbauen. Sie verzerren den Wettbewerb und schaden Entwicklungsländern. Ein multilateraler und weltweiter Freihandel, der durch eine starke und demokratische WTO getragen wird, ist die Perspektive, für die wir Liberale einstehen. Bis dahin streben wir den Abschluss von so vielen FTAs wie möglich an, insbesondere CETA wollen wir zügig ratifizieren. Unabhängig davon fordern wir den einseitigen Abbau sämtlicher Zölle und Einfuhrbeschränkungen durch die EU.

9. Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklung von demokratischen Strukturen und wirtschaftlichen Wachstums verläuft weder linear noch gleichmäßig und ist das Resultat eines komplexen Zusammenspiels von zahlreichen Faktoren wie Ressourcenreichtum, Humankapital, den internen ethnischen und kulturellen Strukturen oder auch der Handelspolitik der Industrieländer. Wertegeleitete Entwicklungszusammenarbeit (EZ) kann die Grundlagen für demokratische und rechtsstaatliche Strukturen legen, sowie einen Beitrag zur Bekämpfung absoluter Armut leisten. Aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Problematik muss sie dabei durch andere Politikbereiche, wie zum Beispiel die Handelspolitik, unterstützt werden, um einen kohärenten Lösungsansatz zu gewährleisten und die Glaubwürdigkeit der EZ nicht zu unterminieren. Zudem darf die EZ nicht durch kurzfristig gedachten politischen Opportunismus instrumentalisiert werden, weshalb sie der Außen- und Wirtschaftspolitik nicht untergeordnet werden darf. Sofern EZ von den eigenen politischen oder wirtschaftlichen Interessen geleitet ist, darf kein „Deckmantel der Humanität“ verwendet werden. Eigene Interessen und Ziele müssen stattdessen ehrlich kommuniziert werden, um eine aufrichtige Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen. Sinnvolle EZ muss sich bewusst sein, dass nachhaltiger Erfolg nicht erzwungen werden kann, sondern von der Bevölkerung des Partnerlandes selbst getragen werden muss. Die EU als demokratischer Akteur steht in Afrika mittlerweile in einem “Wettbewerb” mit China. Im Gegensatz zur europäischen wertegeleiteten EZ, spielt das für die chinesische EZ eine untergeordnete Rolle. Die EU muss deshalb ein attraktives Angebot schaffen und sich als der bessere Partner für Entwicklung etablieren.

10. Rüstungskontrolle

Wir Jungen Liberalen fordern Rüstungsexporte an Staaten, die grundlegende Menschenrechte missachten, andere Staaten unter Verletzung des Völkerrechts militärisch bedrohen oder völkerrechtswidrige Kriege führen, zu verbieten. Wir erkennen an, dass Rüstungsexporte notwendig sein können, um einen Staat dabei zu unterstützen, die Sicherheit in seinem Staatsgebiet wiederherzustellen oder um ihm die Fähigkeit zur effektiven Selbstverteidigung im Rahmen von Art. 51 UN-Charta zu ermöglichen. Rüstungsexporte an nicht-staatliche Akteure lehnen wir grundsätzlich ab. Ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, wo dies zur Abwendung einer humanitären Katastrophe unausweichlich ist, wie im Falle der Waffenlieferungen an die Syrian Democratic Forces für den Krieg gegen den Daesh, ziehen wir hiervon Ausnahmen in Erwägung.

III. Die Vereinten Nationen  

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu den Vereinten Nationen. Die UNO stellt eine der wichtigsten Dialogplattformen für die Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in der Welt sowie die Weiterentwicklung des Völkerrechts dar. Mit Bedauern stellen wir fest, dass ihre bedeutendste Institution, der UN-Sicherheitsrat, aufgrund des Vetorechts seiner ständigen Vertreter, häufig beschlussunfähig ist und die Weltgemeinschaft in der Folge dazu verdammt wird, selbst schwersten Menschenrechtsverletzungen tatenlos zuzusehen. Deshalb wollen wir die UN-Charta dahingehend reformieren, dass das Veto der ständigen Vertreter von einer Zweidrittelmehrheit der UN-Generalversammlung überstimmt werden kann.

Internationaler Schutz für queere Personen

Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung eines Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung sowie der Geschlechtsidentität auf Ebene der Vereinten Nationen.

Dieses Übereinkommen muss insbesondere beinhalten:

  • ein Verbot der Kriminalisierung von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen zwischen einwilligungsfähigen Personen,
  • die Einführung eines einheitlichen Schutzalters für hetero- und homosexuelle Handlungen,
  • die Gewährleistung der Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für queere Personen,
  • das Recht von queeren Personen offen in den Streitkräften ihres jeweiligen Staates zu dienen,
  • das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare und die Gleichbehandlung dieser Ehen in allen rechtlichen Belangen, vor allem im Steuer-, Familien-, Erb- und Adoptionsrecht,
  • den gleichen Zugang zu Reproduktionsmedizin für queere Personen im jeweiligen Staat, die Verpflichtung über queere Personen und ihre Rechte auch in der Schule aufzuklären und diese Aufklärung keinesfalls zu behindern oder zu verbieten,
  • die Verpflichtung zum staatlichen Schutz vor Diskriminierungen und Verfolgungen durch nichtstaatliche Akteure,
  • das Verbot von Diskriminierung in arbeits- und zivilrechtlichen Verhältnissen,
  • das Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen und das Verbot derartige Therapien an volljährigen Personen durch öffentliche Mittel zu finanzieren,
  • die Option, auch ohne geschlechtsangleichende Operation, dass im Pass bzw. Personalausweis eingetragene Geschlecht zu ändern sowie die Einführung eines dritten Geschlechts oder alternativ die Abschaffung des juristischen Geschlechts.

Um die Einhaltung des Übereinkommens zu kontrollieren wird ein Ausschuss für die Rechte queerer Personen geschaffen, der regelmäßig Berichte über den Stand der Verwirklichung des Übereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten erstellt und Beschwerden von Vertragsstaaten, Einzelpersonen oder Menschenrechtsorganisationen anhört.

Freier Zugang zu Tibet – Unterstützung des “Reciprocal Access to Tibet Act” der USA

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Unterstützung des „Reciprocal Access to Tibet Act“ der USA durch die Bundesregierung und die Schaffung einer vergleichbaren Regelung auf nationaler Ebene sowie das Einwirken der Bundesrepublik Deutschland auf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, eine vergleichbare Regelung zu schaffen.

Die Menschenrechtslage in Tibet ist stark angespannt. Rechte wie die Meinungsfreiheit und die freie Religionsausübung sind nicht gewährleistet. Berichte von willkürlichen Verhaftungen, unfairen Gerichtsverfahren, unwürdigen Haftbedingungen und Folter sind in Tibet seit Jahren an der Tagesordnung. Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger werden auf Grundlage vager und weit gefasster Anklagen wie “Untergrabung der staatlichen Ordnung” oder “Streitsucht und Unruhestiftung” von chinesischen Behörden strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und schuldig gesprochen.

Um diese Umstände der Weltöffentlichkeit deutlich zu machen, bedarf es eines freien Zugangs zu der autonomen Region Tibet und den angrenzenden tibetischen Siedlungsgebieten. Dieser Zugang wird von den chinesischen Behörden jedoch (absichtlich) nicht gewährt. Eine volle Reisefreiheit wird grundsätzlich weder Diplomaten noch Journalisten oder NGO-Mitarbeitern zugesprochen. Eine Einreise in die autonome Region Tibet ist aktuell nur im Rahmen von speziellen Touren möglich, die vom chinesischen Staat strikt organisiert und kontrolliert werden, um so die wahre Menschenrechtslage der Tibeter zu verschleiern. Auch der Zugang zu solchen Touren ist nicht sichergestellt, so wird Mitarbeitern von NGOs, Journalisten oder Deutschen mit tibetischem Migrationshintergrund regelmäßig die Einreise nach Tibet verweigert.

Um diesen Zuständen entgegenzutreten, hat die USA den „Reciprocal Access to Tibet Act“ verabschiedet (H.R.1872). Dieser sieht vor, dass die Behörden der Vereinigten Staaten unter anderem denjenigen chinesischen Funktionären die Einreise in die USA verweigern, die US-Diplomaten, Journalisten oder NGO-Mitarbeitern den Zugang nach Tibet verwehren. Dieses Gesetz, dass auf dem Grundgedanken der diplomatischen Gegenseitigkeit beruht, ist in gleicher Form in Deutschland einzuführen. Es dient dabei vor allem als Zeichen an die Volksrepublik China, dass das Fortbestehen des Status Quo in der Tibetfrage und eine damit einhergehende Verschlechterung der Menschenrechte von Deutschland nicht akzeptiert wird.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass:

  • allen international anerkannten NGOs Zugang zu Tibet gewährt wird und diese in ihrer Arbeit nicht gestört werden dürfen. Dabei sollen als NGOs insbesondere auch solche gelten, die nach nationalem chinesischem Verständnis nicht, international jedoch anerkannt werden.
  • Vertretern der Presse unbegrenzt Zugang zu Tibet zu gewähren ist. Eine staatliche Zensur, Beeinflussung oder einschüchternde Überwachung der Presse muss unterlassen werden.
  • diplomatischen Mitarbeitern der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten der Europäischen Union unbegrenzter Zugang zu Tibet zu gewähren ist.
  • jeder Funktionär, der für die Zugangsverweigerung verantwortlich ist, die Einreise nach Deutschland im Sinn der diplomatischen Gegenseitigkeit verweigert werden soll. Dabei sind nur Mitarbeiter und Funktionäre der chinesischen Behörden betroffen. Mitarbeitern der chinesischen Presse, chinesischen NGOs oder chinesische Privatpersonen sollen von dieser Regelung nicht betroffen sein.
  • das Außenministerium jährlich einen Bericht über die Zugangsmöglichkeiten für die oben genannten Gruppen nach Tibet zu erstellen hat und in diesem diejenigen Personen benennt, die für die Zutrittsverweigerung verantwortlich sind.
  • Deutschland sich für eine Umsetzung vergleichbarer Gesetze in der gesamten Europäischen Union engagiert.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die militärische Besetzung Tibets durch die Chinesen im Jahr 1950 nicht an. Demnach ist das historische Tibet in seinen Grenzen vor 1950 ein völkerrechtswidrig annektiertes Gebiet. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Außenminister dazu auf, genau zu prüfen, ob diplomatische Beziehungen zur Tibetischen Exilregierung aufgenommen werden können. Zudem soll sich die Bundesregierung in den Organen der Europäischen Union für eine einheitliche Behandlung der „Tibetfrage“ nach den oben aufgestellten Forderungen einsetzten.