Open-Source und eGovernment: Freier Code für freie Bürger

Behörden und Verwaltungen stehen heute schon und in Zukunft vor vielen Investitionen in die Digitalisierung. Darunter auch immer wieder Softwareprodukte. Viele dieser Software sind proprietär und bieten keinen Zugriff auf dem Quellcode, um nachvollziehen zu können, was mit den Daten, die in diesem System verarbeitet werden, passiert. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, das durch Steuergelder finanziert ist, soll offenlegen, welche Software Produkte verwendet werden. Hinzu soll eine Beschreibung dieser veröffentlicht werden, wie diese verwendet werden und welche Daten verarbeitet werden. Wichtig ist hierbei die Einordnung eines einzelnen Systems in die Systemlandschaft dieser Verwaltung.
  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, soll bei Neuinvestitionen grundsätzlich Open-Source-Software priorisieren. Dafür sollen die Auswahlkriterien für die Beschaffung so angepasst werden das Open-Source-Software nicht benachteiligt werden darf. Bei einer Beschaffung soll auch immer berücksichtigt werden, das Open-Source-Software jederzeit nach den Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden kann. Immer bei Gleichwertigen alternativen muss Open-Source-Software ausgewählt werden. Das Ziel soll es sein, dass Behörden vollständig mit Open-Source-So­ftware arbeiten. Mittelfristig sollen auch bestehende Lizenzen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden. Um einen erfolgreichen und nachhaltigen Umstieg auf Open-Source-Software zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen regelmäßig mit dem Umgang von neuer und bestehender Open-Source-Software geschult werden.
  • Wird eine Software im Auftrag einer Behörde, durch diese, eine andere Behörde oder von dritten speziell für diese entwickelt, soll diese unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden.
  • In Bereichen in den es begründete Bedenken zur Sicherheit gibt (z.B. im Bereich der Nachrichtendienste, des Militärs oder anderer Sicherheitsbehörden), kann hiervon abgewichen werden.
  • Der Wissensaustausch über Software Produkte und deren Verwendung soll zwischen den Behörden gefördert werden.
  • Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Weiterentwicklung von Open-Source-Software. Auch gilt sollte die Verwaltung oder Behörde eine Open-Source-Software verändern im Sinne eine Verbesserung oder Fehlerbehebung soll dies in das Open-Source-Projekt zurück gespielt werden.

“Open-Source” im Sinne dieses Antrages bezieht sich nicht nur allein auf die Offenlegung des Programmquellcodes, sondern explizit auf freie, offene Software (“FOSS”, “Free Open Source Software”). Dabei ist auch die Schaffung, Pflege und Partizipation von bzw. in den entsprechenden “FOSS”-Gemeinschaften elementarer Bestandteil der Forderung.

Stipendium für schulische Praktika im Deutschen Bundestag

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einrichtung eines Stipendiums, welches Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung eines schulischen Praktikums im Deutschen Bundestag finanziell unterstützt.

Analog zum bereits bestehenden Internationalen Parlaments-Stipendium (IPS) soll das Stipendium

  • eine festzulegende Kostenpauschale für Ausgaben während des Praktikums,
  • freie Unterkunft sowie
  • Übernahme der An- und Abreisekosten nach und von Berlin beinhalten.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen in einem eigens festgelegten Auswahlverfahren bestimmt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass in einem Bewerbungsschreiben die persönliche Motivation und Qualifikation darzulegen ist. Eine Kommission bestehend aus Bundestagsabgeordneten sowie Angehörigen der Bundestagsverwaltung könnte dann auf Grundlage dieses Schreibens eine Auswahl vornehmen. Dieses Auswahlverfahren soll dabei in jedem Fall auch bereits bestehendes politisches und soziales Engagement, beispielsweise in Parteien, ihren Jugendorganisationen oder NGOs, berücksichtigen. Die elterliche finanzielle Lage hingegen sollte hierbei unerheblich sein.

Gefördert sollen durch dieses Stipendium sowohl Praktika bei der Bundestagsverwaltung als auch bei einzelnen Bundestagsabgeordneten sowie Fraktionen. Jegliche anderweitige Arten von Praktika innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages, die sich fachlich und thematisch mit dessen politischen Geschehen beschäftigen, sind ebenfalls zu fördern.

Datenschutz und Wählbarkeit

Auf den niedersächsischen Wahlzetteln zu den Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen soll anstelle der privaten Adressen der Kandidatinnen und Kandidaten fortan lediglich der Wohnort in Form des Gemeindenamens angegeben werden. Hierfür sind § 39 Abs. 1 S. 1 NKWO i.V.m. Anlage 16, 17, § 40 Abs. 1 S. 1, 2 NKWO i.V.m. Anlage 20, 21, 22, § 36 S. 2 i.V.m. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3 NLWO und § 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BWO entsprechend anzupassen. Die Vorschriften zur Wählbarkeit bleiben hiervon unberührt.

Zur besseren Listentransparenz sollen, wie in Bayern und Schleswig-Holstein, die ersten fünf Kandidatinnen und Kandidaten in der Spalte der Zweitstimme genannt werden.

Keine Subventionen für Antisemitismus

Die BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) Bewegung verneint das Existenzrecht Israels und fordert eine internationale Isolation dieses Staats. Am 17. Mai 2019 wurde die Resolution „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ im Bundestag verabschiedet, welche feststellt, dass die BDS Bewegung antisemitisch motiviert ist und daher die Förderung der BDS Bewegung durch Bundesmittel verbietet.

Am 10. Dezember 2020, dem ersten Tag des Chanukka Fests, veröffentlichte eine Reihe bedeutender staatlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit. In diesem Positionspapier kritisieren die Initiatoren und Unterstützer die Resolution gegen den BDS, da sie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft einschränken würde. Dieser Initiative folgte am 17. Dezember 2020 ein offener Brief mit dem Titel Wir können nur ändern, was wir konfrontieren, der von über eintausend Kunstschaffenden und Akademikern unterschrieben wurde, in welchem die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit begrüßt wird.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen jede Form von Antisemitismus ab und bekennen sich zur Resolution gegen den BDS vom 17. Mai 2019.

Wer in den bezahlten Dialog mit Antisemiten gehen möchte, sollte keine Förderung durch den deutschen Steuerzahler erwarten. Daher fordern wir den Niedersächsischen Landtag auf, dem Bundestag zu folgen und eine Resolution gegen den BDS auf Landesebene zu verabschieden. Diese muss beinhalten:

  • Eine eindeutige Ablehnung von jeder Form von Antisemitismus und ein klares Bekenntnis zu konsequentem Handeln gegen jede Form von Antisemitismus. Dies inkludiert insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, weiterhin die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus zu unterstützen.
  • Die Zusage keiner Organisation, die sich antisemitisch äußert oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, Räumlichkeiten oder Einrichtungen unter Landtagsverwaltung zur Verfügung zu stellen.
  • Die Einstufung der BDS–Bewegung als antisemitische Bewegung.
  • Die Aufforderung an die Landesregierung keine Veranstaltungen der BDS–Bewegung oder Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen.
  • Ein Bekenntnis Organisationen, die das Existenz-Recht Israels in Frage stellen nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  • Ein Bekenntnis Projekte, die die BDS Bewegung oder ihre Ziele aktiv unterstützt, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.

Des Weiteren fordern wir die Niedersächsischen Kommunen auf sich diesen Maßnahmen anzuschließen. Dieser Aufforderung soll sich der Niedersächsischen Landtag in seiner Resolution gegen den BDS anschließen.

Reform der Vereinten Nationen

Die Jungen Liberalen erkennen die Bedeutung der Vereinten Nationen als globales Forum, in dem nahezu alle Staaten der Welt vertreten sind, an. Trotz ihrer Schwächen konnten die Vereinten Nationen in den vergangenen Jahrzehnten viel zum Frieden in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beitragen. Dennoch haben sich seit Gründung der Vereinten Nationen auch viele Schwächen aufgetan. Dies ist für uns Junge Liberale kein Grund, die Vereinten Nationen abzuschreiben. Stattdessen fordern wir ehrgeizige Reformen.

1. Stärkung des Internationalen Gerichtshofs

Das Ziel der Vereinten Nationen muss es sein, das Prinzip der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren durchzusetzen. Dazu braucht es unabhängige und unparteiische Gerichte, die in zwischenstaatlichen Streitfällen für alle Parteien verbindliche Urteile treffen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb der Internationale Gerichtshof (IGH). Allerdings ist der IGH nur zuständig, über eine Rechtsstreitigkeit zu entscheiden, wenn und soweit die Parteien seine Zuständigkeit anerkennen. Dies beeinträchtigt die Durchsetzungsfähigkeit des Völkerrechts. Deshalb wollen wir die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) diesbezüglich reformieren. Künftig ist der IGH ohne vorherige Unterwerfungserklärung der Parteien zuständig, wenn er von einem Staat angerufen wird und kann über alle Aspekte einer Rechtsstreitigkeit eine für alle Streitparteien verbindliche Entscheidung treffen. Die Zuständigkeit entfällt nur für Streitigkeiten aus Verträgen, für welche die Zuständigkeit des IGH ausgeschlossen ist und stattdessen ein spezieller Gerichtshof oder Streitschlichtungsmechanismus geschaffen wurde. Zudem sollen auch zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, vor dem IGH klagen und verklagt werden können.

2. Reform des UN-Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist die einzige internationale Institution, die das Völkerrecht mit global verbindlichen Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann und so einen entscheidenden Beitrag zum Weltfrieden und zur Achtung der Menschenrechte leisten könnte. Bedauerlicherweise ist der Sicherheitsrat durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder häufig handlungsunfähig. Deshalb wollen wir das Vetorecht abschaffen. Solange dies noch nicht mehrheitsfähig ist, setzen wir uns für die Abschwächung des Vetorechts ein. So könnte ein Veto beispielsweise nur eine aufschiebende Wirkung entfalten oder von einer qualifizierten Mehrheit des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung überstimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen vor dem IGH auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Charta überprüft werden können. Zudem muss auch die Zusammensetzung des Sicherheitsrates den aktuellen geopolitischen Realitäten angepasst werden. Insbesondere sollten neben Indien und Japan auch ein afrikanischer und ein lateinamerikanischer Staat einen ständigen Sitz erhalten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, den französischen Sitz in einen gemeinsamen Sitz der Europäischen Union umzuwandeln. Da sich Reformen in der Vergangenheit sehr schwierig gestalteten, müssen auch unkonventionelle Vorschläge wie ständige Sitze für bestimmte Ländergruppen oder zusätzliche nichtständige Sitze mit längerer Amtszeit und Wiederwahlmöglichkeit berücksichtigt werden.

3. Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes

Der Achtung der Menschenrechte muss auf Ebene der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt und der Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Dazu soll die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM), die am 10. Dezember 1948 als Resolution der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, Teil der UN-Charta werden. Zudem ist ein Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte (IGMR) zu schaffen, vor dem natürliche und juristische Personen sowie Staaten und zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wegen einer Verletzung der Menschenrechte klagen können. Neben der AEM kann der IGMR auch über die Einhaltung weiterer internationaler Menschenrechtskonventionen wachen, sofern dies in der entsprechenden Konvention vorgesehen ist. Dies sollte beispielsweise für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), die UN-Frauenrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention und die UN-Antifolterkonvention der Fall sein.

Bis zur Schaffung des IGMR bleibt der UN-Menschenrechtsrat ein Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Der Menschenrechtsrat leidet jedoch darunter, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil seiner Mitglieder um menschenverachtende Diktaturen handelt, die sich gegenseitig decken, um eine Verurteilung ihrer Verbrechen zu verhindern. Deshalb wollen wir das Wahlverfahren dahingehend reformieren, dass für eine Wahl in den Menschenrechtsrat künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Generalversammlung erforderlich ist. Zudem muss der Menschenrechtsrat seine unangemessene Fokussierung auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und die ungerechtfertigte, oftmals antisemitisch motivierte Verurteilung Israels beenden. Es ist unangebracht, dass dieser Konflikt auf jeder Sitzung einen festen Tagesordnungspunkt einnimmt. Scheitern die Reformbemühungen, kann der Menschenrechtsrat seinen Zweck nicht erfüllen. Dann müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen aus dem Menschenrechtsrat austreten.

Schließlich wollen wir den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stärken, indem wir Staaten gezielt ermutigen, Mitglied zu werden. Insbesondere muss diesbezüglich ein Dialog mit den Vereinigten Staaten geführt werden, deren Beitritt den IStGH erheblich stärken würde. Versuche, Richterinnen und Richter des IStGH einzuschüchtern, verurteilen wir scharf. Mittelfristig müssen alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über die UN-Charta verpflichtet werden, dem IStGH beizutreten.

4. Responsibility to Protect (Schutzverantwortung)

Wir bekennen uns zum Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), demnach jeden Staat die Verpflichtung trifft, schwere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Ist ein Staat nicht in der Lage diese Verpflichtung zu erfüllen oder ist er selbst verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, geht diese Pflicht auf die internationale Gemeinschaft über. Dann sind als ultima ratio humanitäre Interventionen gerechtfertigt, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Das Prinzip der Schutzverantwortung soll in der UN-Charta verankert werden.

5. Club der Demokratien

Wir wollen die Stimme der Demokratien innerhalb der Vereinten Nationen und in der Welt stärken. Dazu wollen wir einen Club der Demokratien als eigene internationale Organisation schaffen. Gemeinsam wollen wir Menschenrechte und Demokratie weltweit stärken.

6. Einbindung des Kosovos, Taiwans und Tibets

Wir Junge Liberale bekräftigen unser Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Kosovos, Taiwans und Tibets. Deshalb fordern wir die Einbindung dieser Staaten in internationale Organisationen und insbesondere die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer!

Der Islamische Staat ist beinahe besiegt. Dies wirft die Frage nach der Behandlung der über 57.000 IS-Gefangenen aus 49 Nationen auf, die zurzeit im Irak und in Syrien inhaftiert sind. Diese Frage wird durch die völkerrechtswidrige Militäroffensive der Türkei gegen die Kurden aktueller. Ein Großteil der IS-Kämpfer und Anhänger befindet sich in Haft in den kurdischen Autonomieregionen Syriens und des Iraks. Syrischen Quellen zufolge soll es bereits wenige Tage nach Beginn der Offensive gegen die Kurden zu Ausbrüchen aus den Gefangenenlagern in Syrien gekommen sein. Die Kurdischen Behörden sind mit der Abwehr des türkischen Angriffs so stark eingebunden, dass eine Bewachung der IS-Gefangenen kaum noch gewährleistet werden kann. Die oftmals provisorischen Gefängnisse waren selbst mit Bewachung kaum gegen Ausbrüche gesichert. Ein massenhafter Ausbruch von IS-Unterstützern kann zu einem Erstarken des IS selbst führen und Operationen sowohl im Grenzgebiet von Syrien und dem Irak als auch International erleichtern und ermöglichen. Dieser Missstand ist auf die Untätigkeit der Europäischen Staaten zurückzuführen.

Die kurdischen Behörden forderten in der Vergangenheit von der internationalen Staatengemeinschaft, dass diese ihre Bürger wieder zurückholen sollen und vor ein nationales Gericht stellen sollen. Diese sind der Bitte – oftmals aufgrund der öffentlichen Meinung im eigenen Land – nicht in signifikanten Zahlen nachgekommen. Auch der Irakischen Justiz fehlen sowohl die Kapazitäten – der Völkermord an den Jesiden führte noch zu keiner Anklage – als auch die rechtsstaatlichen Mittel – im Irak wird die Todesstrafe immer noch verhängt und vollstreckt. Zudem steht die Irakische Justiz unter massiver Kritik von internationalen Menschenrechtsorganisationen. Eine Verfolgung der Straftaten durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag dürfte schon an der mangelnden Ratifizierung von Syrien und dem Irak scheitern. Ebenso verhandelt der IStGH hauptsächlich über die Strafbarkeit von Staatsführern oder der militärischen Führung, jedoch nicht zur Verfolgung von einzelnen Kämpfern.

Da fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines UN-Kriegsverbrechertribunal (Ad-hoc-Strafgerichtshof – ähnlich wie im Fall Jugoslawien). Dieser soll die Verbrechen der IS-Anhänger untersuchen und ein transparentes Justizsystem ermöglichen. Außerdem sollen die gefangenen IS-Kämpfer vor Ort durch eine UN-Blauhelmmission sicher bewacht und inhaftiert werden.

Falls dieses Tribunal am Veto Russlands oder China scheitern sollte fordern wir von der Europäischen Union sich für die Einführung eines hybriden Gerichtshofes für die Verbrechen des IS im Irak einzusetzen. Dieser soll sowohl aus nationalen, als auch aus internationalen Richtern und Anklägern bestehen. Die Einhaltung der Fair-Trail Grundsätze muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Extremisten das Leben erschweren – Grundgesetz stärken!

Das Grundgesetz ist mittlerweile über 70 Jahre alt. Keine andere deutsche Verfassung hat so lange überdauert und sich als so erfolgreich erwiesen. Doch keine Verfassung ist in der Lage einen 100%tigen Schutz vor einer antidemokratischen Machtergreifung zu bieten. Wenn eine antidemokratische Mehrheit oder eine hinreichend große antidemokratische Kraft auf eine gleichgültige Mehrheit trifft, muss jede Verfassung irgendwann weichen. Dennoch kann eine starke Verfassung diesen Prozess verlangsamen und wertvolle Zeit gewinnen, um die Demokratie doch noch zu retten. Deshalb wollen wir das Grundgesetz an einigen Schlüsselstellen reformieren, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu erhöhen.

Konkret fordern wir:

  • Das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages für die vom Bundestag zu berufenden Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) sowie von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates für die vom Bundesrat zu berufenden Richterinnen und Richter (§ 7 BVerfGG) ist durch eine Ergänzung von Art. 94 GG im Grundgesetz zu verankern.
  • Gesetze, welche die Rechte, Verfahrensabläufe und Wahlen von obersten Bundesorganen, Teilen dieser Organe oder ihrer Angehörigen regeln oder erheblich beeinflussen, müssen zukünftig statt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden und bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Bundesrates. Darunter verstehen wir insbesondere folgende Gesetze:
    • Artikel 10-Gesetz (G 10)
    • Parteiengesetz (PartG)
    • Bundeswahlgesetz (BWG)
    • Abgeordnetengesetz (AbgG)
    • Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
    • Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
    • Wehrbeauftragtengesetz (WBeauftrG)
    • Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
    • Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWahlG)
    • Bundesministergesetz (BMinG)
    • Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

“TÜV” für Autofahrer*innen

Die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung der körperlichen als auch geistigen Eignung sämtlicher Führerscheininhaber*innen ab dem 70ten Lebensjahr durch eine unabhängige Stelle (bspw. durch das Gesundheitsamt).

  • Die Überprüfung der Fahreignung sollte in einem wiederkehrenden Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.
  • Kann die Fahreignung nicht festgestellt werden, besteht maximal 3-mal in einem frei wählbaren Zeitraum die Möglichkeit zur Wiederholung einer Überprüfung. Bis zur erneuten Erteilung der Eignung ist die Fahrerlaubnis einzubehalten. Nach der dritten nicht bestandenen Überprüfung ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen.
  • Kann die Eignung auf Grund von körperlichen als auch geistigen Auffälligkeiten nicht erneut erteilt werden oder gibt der/die Inahber*in die Fahrerlaubnis freiwillig ab, erhalten diese Personen als Ausgleichsmaßnahme zur Mobilitätserhaltung ein regionales ÖPNV-Ticket. Dies ist bis zum Lebensende für die Personen kostenlos. Dieses Ticket ist aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Rasse ist nicht klasse!

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Wort “Rasse” aus dem Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes entfernt wird. Jenes soll durch das Wort “Ethnie” ersetzt werden.