Sex sells

Sexuelle Aufklärung findet in jüngeren Generationen vermehrt durch eigene, nicht-kommunikative Aneignung von Inhalten aus dem Internet statt. Die Auseinandersetzung mit sexuellen Inhalten ist dabei nicht immer freiwillig, sondern wird durch Werbung oder Videos in Gruppenchats extern vorgegeben. Zielführend im Umgang mit diesen leicht zugänglichen sexuellen Inhalten ist eine hohe Medienkompetenz und ein früher, jeweils altersgerechter aufgeklärter Umgang mit Sexualität. Netzsperren oder staatliche Pornofilter lehnen wir als ineffizientes Instrument ab.

Vorschulzeit

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll um sexualpädagogische Inhalte ergänzt werden. Hierbei kann es vor allem darum gehen, wie auf die natürlichen Entdeckungsphasen der Kinder altersgerecht eingegangen werden kann oder für Missbrauchsanzeichen zu sensibilisieren.

Schulen

Der Sexualkundeunterricht beschränkt sich derzeit auf die Aufklärung über Fortpflanzung, Verhütung und teilweise noch Geschlechtskrankheiten. Dieses beschränkte Verständnis von Sexualität wird dem Bild, was Jugendliche medial von Sexualität vermittelt bekommen, nicht gerecht. Inhaltlich soll der Unterricht insofern um die Auseinandersetzung mit verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen, consensual education, Aufklärung über die Pornografiebranche und Medienkompetenzen ergänzt werden. Anlässlich der Petition „Schluss mit dem Jungfernhäutchen Mythos“ soll die BZgA ihre Materialien anhand zeitgemäßer wissenschaftlicher Standards formulieren und gestalten.

Durch den Anstieg der Verbreitung von Abbildungen sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Jugendliche im Netz sollen Kooperationen mit der Polizei am Vorbild der Schweiz angestrebt werden, bei denen im Rahmen einer Schulstunde die Gefahren der Weiterleitung von Bildern und Videos im Internet und die damit einhergehende Strafbarkeit thematisiert werden.

Wissenschaft

Jugendliche können ungehindert auf pornografische Inhalte im Internet zugreifen. Im Alter von 13 Jahren haben 50% der Jungen und 15% der Mädchen einen Pornofilm gesehen, in einem Alter von 16 sind es 89% und 63%. Die Sexualforschung hat festgestellt, dass eigene sexuelle Grenzen dabei durchaus wahrgenommen werden und die Realität von der Fiktion unterschieden werden kann. Dennoch werden die aktuellen Entwicklungen weitestgehend als problematisch wahrgenommen, zumal lediglich Korrelationen statt Kausalitäten festgestellt und Statistiken durch die Illegalität der Zurverfügungstellung von Pornografie auch nur über Selbstbefragungen aufgestellt werden können. Da angenommen wird, dass ein zu hoher Pornografiekonsum wesentlichen Einfluss für den Verzicht auf zwischenmenschliche Beziehungen oder auch Suchtverhalten haben kann, sind Forschungsvorhaben mit diesen Inhalten zu fördern. Indessen muss auch eine derzeit nicht stattfindende Forschung zu positiven Effekten, wie beispielsweise einer höheren sexuellen Aufklärung und Toleranz, stattfinden.

Pornografie

Die Mainstream-Pornografie verbreitet sexuelle Inhalte, die den Inhalten der gesellschaftlichen sexuellen Aufklärung zuwiderlaufen. Safer Sex, Kommunikation und Konsens, die Darstellung von unterschiedlichen Körperbildern finden nicht statt. Das kann gerade in einer sexuellen Entdeckungsphase für große Unsicherheiten sorgen und unrealistische Vergleichsfaktoren schaffen. Gleichzeitig gibt es in der Pornografiebranche Initiativen zur Produktion von ethischer Pornografie, die diese wesentlichen Elemente der sexuellen Aufklärung in die Darstellung einbindet. Für diese Produktionen soll ein einmaliges Filmförderprogramm beim Deutschen Filminstitut oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Produktionen zusätzlich zu den genannten Werten eine sexualpädagogische Zielsetzung verfolgen und auch in sexualpädagogischer Betreuung hergestellt werden. Diese pornografischen Inhalte sollen ab 14 Jahren straffrei zugänglich gemacht werden dürfen. Selbiges gilt für ähnliche, privat finanzierte Projekte sofern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ergänzt um eine sexualpädagogische Expertise, diese Inhalte ab 14 Jahren freigegeben hat. Die Entscheidung ist begründungspflichtig und öffentlich einsehbar. In der Bundesprüfstelle soll keine religiöse Interessenvertretung mehr sitzen. Diese strafrechtliche Liberalisierung soll auch in die Forschung über jugendliche Sexualität und pornografische Medien einfließen.

Männer sind keine Patientinnen!

Inwiefern die Geschlechter einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung bedürfen, ist wenig untersucht. Gleichzeitig wird vermutet, dass das Geschlecht ebenso wie das Alter auf den Verlauf und die Behandlung von Krankheiten einen Einfluss hat. Bekannt sind Unterschiede beispielsweise beim Herzinfarkt und bei der Osteoporose. Beide Krankheiten werden häufig nur mit einem Geschlecht assoziiert und zeigen andere Symptome beim unterrepräsentierten Geschlecht, was eine spätere Diagnose und unspezifischere Behandlung zur Folge hat. Ziel ist es auf lange Sicht durch eine personalisierte Medizin die bestmögliche Gesundheitsversorgung für das Individuum zu bieten.

Forschung und Lehre

Der Fokus zur Verbesserung der geschlechtsspezifischen medizinischen Versorgung liegt in der Erforschung weiterer Unterschiede. Bisher ist die Charité in Berlin das einzige Uniklinikum in Deutschland, was die geschlechtsspezifischen medizinischen Bedürfnisse erforscht und lehrt. Die Eröffnung weiterer Institute für Geschlechterforschung in der Medizin soll an anderen Universitätskliniken gefördert werden. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die im Anschluss in die Lehre zu tragen sind. Unterstützend dazu sind medizinische Forschungsinstitute mit sozialwissenschaftlichen Instituten der Geschlechterforschung zu vernetzen.

Am kanadischen Vorbild sind bei medizinischen Forschungsprojekten zu einzelnen Krankheiten die Datensätze auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu untersuchen. Da das ohnehin erhobene Daten betrifft, entsteht weder ein relevanter Mehraufwand noch eine zusätzliche Erhebung von Daten. Sollte ein Forschungsprojekt von vornherein nur ein Geschlecht untersuchen, ist diese Auswahl zumindest zu begründen.

Zulassung von Medikamenten

Der Prototyp von Testpersonen bei Zulassungsstudien von Medikamenten ist jung und männlich. Dadurch sind die Verträglichkeit, die Dosis und die Nebenwirkungen bei Frauen und älteren Menschen nicht sicher geklärt. Allerdings würde eine Einbeziehung dieser Personengruppen erhebliche Mehrkosten und ein größeres Gesundheitsrisiko bedeuten. Daher ist an der bisherigen Praxis auf der ersten und zweiten Stufe festzuhalten. Auf der dritten Stufe soll jedenfalls in den Bereichen, in denen geschlechtsspezifische Unterschiede bereits nachgewiesen sind, eine breitere Testung erforderlich sein. Auch sind Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren, dass eine geringere Dosierung als in der Packungsbeilage angegeben empfehlenswert sein kann. Zusätzlich sollen das Bundesgesundheitsministerium und das Paul-Ehrlich Institut eine App zur Verfügung stellen über die Patientinnen und Patienten unter Nennung ihres Alters, Geschlechts, der Einnahme anderer Medikamente und Vorerkrankungen Nebenwirkungen angeben können. Um vor Missbräuchen zu schützen, können nur Menschen Angaben machen, die das Medikament tatsächlich verschrieben bekommen und sich durch einen QR-Code auf dem Rezept entsprechend identifiziert haben. Das soll zunächst bei häufig verschriebenen (rezeptpflichtigen) Medikamenten und bei allen neu eingeführten rezeptpflichtigen Medikamenten ausgetestet werden. Die Datensammlung dient nicht als repräsentative Studie, sondern soll bei Auffälligkeiten zur Unterstützung der medizinischen Forschung führen.

Psychische Erkrankungen

Die Diagnose von psychischen Erkrankungen und Störungen wird teilweise durch Geschlechterstereotype beeinträchtigt. So erfolgt die Diagnose von Autismus als Entwicklungsstörung oder ADHS als Verhaltensstörung bei Frauen erheblich später als bei Männern. Andere Fälle finden sich im Bereich der narzisstischen Persönlichkeitsstörung und bipolaren Störung. Erstere wird eher bei Männern, letztere eher bei Frauen diagnostiziert, obwohl sich die Symptome nicht wesentlich unterscheiden. Selbiges gilt für Burn-Outs und Depressionen. Die Verzögerung oder falsche Diagnosen können bei den Betroffenen zu Folgeerkrankungen und (weiteren) Depressionen führen. Es ist in der psychologischen Praxis und Ausbildung daher für den Einfluss von Geschlechterstereotypen zu sensibilisieren. Unterstützend kann für die Entscheidungsfindung mit Algorithmen oder Entscheidungsbäumen gearbeitet werden, die Symptome geschlechtsneutral auswerten. Durch die sensiblen Daten muss es sich dabei um ein datensicheres Angebot der öffentlichen Hand handeln.

Weiterhin fällt es vor allem Männern schwer, psychologische Hilfe anzunehmen. Hierfür gilt es gesellschaftliche Rollenbilder zu überkommen und mit einem liberal-feministischen Leitbild Akzeptanz zu schaffen. Geht es um psychologische Hilfe für ungewollt kinderlose Personen, fällt darüber hinaus auf, dass die Beratungsangebote auf Frauen zugeschnitten sind. Das Hilfsangebot ist auf Angebote für Männer zu erweitern.

Ein weiterer Schritt zur besten Bildung: Kooperationen zwischen Bibliotheken und Grundschulen

Grundschulen sollten in Form von Kooperationen mit den vor Ort bestehenden Bibliotheken zusammenarbeiten, um Kindern den Zugang zur außerschulischen Bildung zu erleichtern.

Wir fordern, dass jedes Grundschulkind einen kostenlosen Bibliotheksausweis bekommt und die Klassen eine Bibliotheksbegehung durchführen, um den Kindern diesen Ort zu zeigen und ihnen somit die erste Hürde zu nehmen, überhaupt jemals in die Bibliothek zu gehen oder sich dort vor Ort alleine orientieren zu müssen.

Des weiteren könnten die Kooperationen ausgebaut werden, indem Schulklassen interne Lesewettbewerbe ausrichten und so die Kinder motivieren, ihre Lesefähigkeit zu verbessern und sich generell mehr mit Büchern auseinander zu setzen. Diese Bücher könnten dann von der Bibliothek gestellt werden beziehungsweise deren Räumlichkeiten von den Kindern genutzt werden, um ungestört zu lesen.

Erweiterte Melderegisterauskunft abschaffen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den konsequenten Schutz personenbezogener Daten durch die Einwohnermeldeämter. Gerade durch die erweiterte Melderegisterauskunft werden sehr schutzbedürftige Daten abgefragt, die künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen. Die Jungen Liberalen setzen sich für die Abschaffung des § 45 Bundesmeldegesetzes ein.

Gegen den Schlussstrich! Für eine Erinnerungskultur, die Nazis weinen lässt!

Über 75 Jahre nach der Schoah, dem grausamen Völkermord der Nationalsozialisten an den europäischen Juden, scheinen Antisemitismus und Rassismus in Deutschland wieder salonfähig zu werden. Aufgrund der wachsenden zeitlichen Distanz kommen weite Teile der Gesellschaft kaum noch in Berührung mit diesem wichtigen Thema, geschweige denn, dass sie sich aktiv mit ihm auseinandersetzen. Häufig ist die Rede von einem Schlussstrich oder einer erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad. Als liberale und offene Gesellschaft dürfen wir dies nicht hinnehmen. Wir wollen keinen Schlussstrich ziehen, sondern der Verantwortung gerecht werden, die sich aus der Geschichte, aber auch aus unseren liberalen Werten ergibt. Wir setzen uns auch zukünftig für eine lebendige Erinnerungskultur und mehr Räume der Begegnung ein. Die Jungen Liberalen fordern deshalb:

  • mindestens einen Besuch in einer KZ-Gedenkstätte für alle Schülerinnen und Schüler während der Sekundarstufe I. Dies soll durch eine angemessene Vor- und Nachbereitung des Besuchs begleitet werden. So sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere hinsichtlich des historischen und politischen Kontexts auf den bevorstehenden Besuch vorbereitet werden, um anschließend das Erlebte und ihre individuellen Erfahrungen hiermit gemeinsam zu reflektieren und kritisch zu diskutieren.
  • angesichts der schwindenden Zahl von Zeitzeugenberichten sollen Schülerinnen und Schüler zu Zweitzeuginnen und -zeugen ausgebildet werden. Im Rahmen von in den Lehrplan integrierten Workshops sollen sie gemeinsam mit Zeitzeuginnen und -zeugen sowie Überlebenden der Schoah ins Gespräch kommen, um mit ihnen und über sie und ihre Einzelschicksale zu lernen, solange dies noch möglich ist.
  • die stärkere Förderung und Einbindung kreativer digitaler Konzepte in den Unterricht, ggf. auch als eigene Schul- oder Klassenprojekte, um auch zukünftigen Generationen die Begegnung und Auseinandersetzung mit Zeitzeuginnen und -zeugen zu ermöglichen. Beispiele hierfür können etwa die Schaffung virtueller Zeitzeuginnen und -zeugen durch augmented reality, oder die Produktion von Social-Media-Content in Zusammenarbeit mit Historikerinnen und Historikern sein. Hierdurch soll eine neue Art der Interaktion geschaffen werden, um Geschichte erlebbar zu machen und neue Zielgruppen anzusprechen.
  • den Ausbau von Partnerschaften und des Schüleraustauschs zwischen niedersächsischen und israelischen Schulen. Das Land Niedersachsen soll den Schulen hierbei vermittelnd zur Seite stehen und den Schüleraustausch finanziell unterstützen. So sollen der internationale Kontakt und die deutsch-israelische Freundschaft gestärkt werden.
  • mehr Möglichkeiten der Begegnung mit jüdischem Leben in Deutschland. Hierzu sollen Kooperationen zwischen Schulen und lokalen jüdischen Organisationen und Gemeinden vorangetrieben und ausgebaut werden. Im Rahmen von Schulprojekten sollen die Schülerinnen und Schüler mehr über das Leben als Jüdin oder Jude, die jüdische Kultur sowie die Geschichte des Judentums und des jüdischen Volkes lernen und nicht zuletzt auch mit Menschen jüdischen Glaubens selbst ins Gespräch kommen. Hierdurch sollen Vorurteile abgebaut und Empathie aufgebaut werden.

Impuls für die Wirtschaft – mit Start-Ups aus der wirtschaftlichen Rezession

Wir Junge Liberale Niedersachsen sehen in der durch Corona entstandenen wirtschaftlichen Rezession massive Probleme durch die wegfallenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Auch Jugendlichen stehen weniger Perspektiven für ihre berufliche Karriere offen. Daher möchten wir JuLis mit einer gründungs- und innovationsfreundlichen Politik Start-Ups fördern und so für ein nachhaltiges Wachstum sorgen. Aber auch schon vor der Corona-Pandemie gab es erhebliche Defizite in der Start-Up Politik. Im internationalen Vergleich lag Deutschland in Sachen Venture Capital und in der Anzahl der Gründungen weit hinter anderen vergleichbaren Staaten.

Konkret fordern wir:

Start-Up Ökosysteme ausbauen:

In Niedersachsens großen und mittelgroßen Städten sollen, wo noch nicht vorhanden, staatlich geförderte Innovation-Hubs und Gründerzentren aufgebaut werden. Ziel sollte es sein Start-Up Gründerinnen und Gründer kostengünstig Büroräume zur Verfügung zu stellen. Hier können auch Synergieeffekte zwischen den Start-Ups entstehen. Die Betreiber dieser Büroräume sollen flexible Grenzen für Laufzeit und Kriterien für die Bereitstellung der Büroräume festlegen, sodass nur Start-ups, die darauf angewiesen sind, diese in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich sollen die Kommunen sollen angehalten werden, Coworking-Spaces zu errichten bzw. private Anbieter hierbei zu fördern. Auch leerstehende Objekte in den Innenstädten sollen hierzu genutzt werden.

Verwaltung und Start-Up:

In jeder Wirtschaftsförderung der kommunalen Verwaltung soll für die Förderung von Start-up Unternehmen mit den Berufskammern (z.B. IHK) zusammengearbeitet werden. Doppelstrukturen sollen damit ausdrücklich vermieden werden.

Zusätzlich sollen in den Kommunen Gründertage stattfinden, bei dem sich lokale Start-Ups vorstellen und ihr Netzwerk erweitern können. Hier soll auch die lokale Wirtschaft miteinbezogen werden, damit Kontakte geknüpft werden können.

Schule und Start-Ups:

In den von den JuLis geforderten Wirtschaftsunterricht sollen grundlegende Kenntnisse des Unternehmertums und der Gründung vermittelt werden.

In Kooperation mit (lokalen) Unternehmen sollen weiterführende Schulen Gründerwettbewerbe für Schülerunternehmen durchführen, damit wirtschaftliche Kenntnisse im Schulleben vermittelt werden und innovative Ideen honoriert werden.

An einem Projekttag sollen Gründerinnen und Gründer aus der Praxis die Schule besuchen, um den Schülerinnen und Schülern den Gründungsgeist aus der Praxis näher zu bringen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden gezielt weibliche Vorbildpersonen in die Schulen zu holen, damit der Anteil der weiblichen Gründerinnen nachhaltig steigt.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.

Legalize it – Eine liberale Drogenpolitik

Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert. Der Versuch, den Handel und Konsum von Drogen zu verbieten, kostet die Menschheit jährlich tausende Tote. Anstatt der Kriminalisierung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher:

  • Die Legalisierung des Konsums ausnahmslos aller Drogen für Volljährige
  • Die Legalisierung des Verkaufs von Drogen von staatlich lizensierten Unternehmen
  • Die Legalisierung des lizenfreien Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf lizensierten Unternehmen

Your Body, Your Choice

Für uns ist klar: Selbstbestimmung ist uns in allen Belangen wichtig. Dazu gehört auch der eigenverantwortliche Konsum von Drogen, die über Alkohol, Tabak und Cannabis hinausgehen. Zwar überwiegt der Schaden des Drogenkonsums meistens seinen Nutzen, dennoch ist die Kriminalisierung einer individuellen Entscheidung über den eigenen Körper, die keinem weiteren Individuum schadet, falsch. Daher sollen alle volljährigen Bürger, ohne strafrechtliche Verfolgung, Drogen konsumieren dürfen.

Keine Chance für den Schwarzmarkt

Der illegale Verkauf von Drogen auf dem Schwarzmarkt soll weiter verboten bleiben. Doch um gestreckte Drogen aus dem Verkehr zu ziehen und dem Konsumenten einen garantierten Safer Use zu ermöglichen, sollen Drogen auf Reinheit geprüft und von staatlich lizensierten Unternehmen und Einrichtungen verkauft werden dürfen. Damit der Schwarzmarkt vom lizensierten Markt verdrängt wird, soll keine zusätzliche „Erziehungssteuer“ auf verkaufte Produkte anfallen.

Kontrollierter Konsum

Es müssen Räume für kontrollierten Konsum geschaffen werden, in denen Drogen konsumiert werden können, ohne dass andere Mitbürgerinnen und -bürger gestört werden.

Prävention statt Prohibition

Eine Überlastung des Gesundheitssystems soll verhindert werden. Es muss Apotheken und ähnlichen Einrichtungen erlaubt sein, dem Konsumenten ein Drugchecking der Substanzen anzubieten. Um dem Missbrauch von Drogen in der Bevölkerung weiter vorzubeugen, sollen präventive Maßnahmen und Aufklärung über Drogenkonsum und Missbrauch in der Bevölkerung und insbesondere an Schulen ausgebaut werden. Hierzu sollen die zu erwartenden Einnahmen aus der Mehrwertsteuer 1:1 in Maßnahmen der Drogenprävention investiert werden. Illegaler Verkauf an Drogen Drogenhotspots sollen darüber hinaus verstärkt Streetworker und Beratungsstellen tätig werden, um die möglichen Schäden einer Legalisierung zu kompensieren. Illegaler Verkauf an Drogen von nicht lizensierten Händlern und die Abgabe an unter 18-Jährige muss dementsprechend strikt verfolgt werden.

Verkauf von Drogen

Drogen sollten nicht an Orten angeboten und verkauft werden, wo Minderjährige Zugang haben.

Härtere Drogen sollen nach einer vorheriger Beratung durch einen Fachkundigen in Apotheken erhältlich werden.

Flagge zeigen für demokratische Werte

Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, dass der aktuelle Bundesbeflaggungskalender um einige Daten, die für die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland essenziell sind, ergänzt werden sollte. Viele wichtige Daten werden von der jetzigen Verordnung außer Acht gelassen. Wir fordern daher die Erweiterung des Kalenders um folgende Daten:

  • 18/02/1943: Verhaftung der Mitglieder der Weißen Rose
  • 18/05/1848: Versammlung in der Frankfurter Paulskirche zum ersten gesamtdeutschen Parlament
  • 06/05/1955: Eintritt der Bundesrepublik in die NATO
  • 18/09/1973: Eintritt Deutschlands in die Vereinten Nationen
  • 22/01/1963: Tag der deutsch-französischen Freundschaft
  • 14/06/1985: Unterzeichnung des Schengener Abkommens
  • 21/09/1981: Weltfriedenstag
  • 18/03/1990: Erste freie Wahlen in der ehemaligen DDR

Die Beflaggung soll einhergehen mit öffentlichen Informations- und Gedenkveranstaltungen, um die Öffentlichkeit über die geschichtlichen Hintergründe aufzuklären, wo es angemessen ist. Es wäre ebenfalls denkbar, dass man neben den Fahnenmasten kleine Schilder aufstellt, um den historischen Hintergrund der Beflaggung an den jeweiligen Daten zu erklären. In den Schulen könnte an ausgewählten Tagen ebenfalls über die historischen Hintergründe gesprochen werden.