Endlich Rechtssicherheit für den „Rettungssanitäter Plus“

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass in der Corona Pandemie vor allem ein Berufszweig gezeigt hat, mit wieviel Herzblut dieser seinen Beruf ausübt. Wenn Menschen täglich physische und psychische Gefahren auf sich nehmen, um das Leben anderer Menschen zu retten, dann wird es höchste Zeit, ihnen rechtlich den Rücken zu stärken. Der „Rettungssanitäter Plus“ hat nicht nur seine eigentliche Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert und in den meisten Fällen einige Jahre Berufserfahrung, sondern auch noch einen Aufbaulehrgang mit Prüfung absolviert, bei dem es um die Gabe von ausgewählten Medikamenten und anderen wichtigen Maßnahmen geht.

Daher fordern wir:

  •  Klare gesetzliche Regelungen für den „RS+“ eng verbunden mit den erlernten
     Kompetenzen
  •  Zukünftig schnelle gesetzliche Reaktion auf dynamische Ausbildungslage in
     rettungsdienstlichen Berufen

Green Offices flächendeckend an den Hochschulen Niedersachsens einführen

Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass durch Forschung und Innovation die schädigende Wirkung des Klimawandels eingedämmt werden kann. Unsere Forschungs- und Innovationsinstitute, allen voran unsere Hochschulen, setzen sich jedoch insbesondere in ihren Verwaltungsstrukturen nur oberflächlich mit nachhaltigen Themen auseinander. Hochschulen haben jedoch einen herausragenden Stellenwert im globalen Prozess. Als integrative Ausbildungsstätten künftiger Generationen und als Motor wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Hochschulen die Möglichkeit, diese institutionelle Verantwortung auf breiter Basis wahrzunehmen. Die Hochschulen sind folglich gefordert, innovative und nachhaltige Prozesse als am Lehr- und Lernprozess beteiligte Organisation selbst zu verinnerlichen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fordern wir (in Anlehnung an das Internationale Office) die flächendeckende Einrichtung eines Green-Office an den Hochschulen in Niedersachsen. Dabei setzt sich das Green Office zunächst aus mindestens einer festen Mitarbeitenden-Stelle zusammen, die von Personen besetzt werden soll, die Kenntnisse im Bereich der (erneuerbaren) Energie oder Nachhaltigkeitsplanung hat. Zudem soll das Green-Office, anderes als viele andere Hochschulverwaltungsstrukturen, offene ehrenamtliche Stellen für Studierende bieten, die bei der Umsetzung campusnaher Projekte nicht nur helfen, sondern auch aktiver Teil der Entscheidungsfindung sein sollen.

Aufgaben des Green Office sind insbesondere:

  • Hochschul-Verwaltungsstruktur: Hochschulen werden von einer trägen Verwaltungsstruktur geführt. Das Erreichen der Pariser Klimaziele gebietet es jedoch, dass auch Hochschulen ihren Ausstoß von CO2-Emmissionen insbesondere durch Energie und Wärme senken. Hierfür sollen die festen Stellen im Green Office zusammen mit der freien Wirtschaft Ideenvorschläge (wie unter anderem die Vermietung von Dachflächen an Solargemeinschaften oder der Anschluss der
    Hochschule an ein Fernwärmenetz) diskutieren und den zuständigen Hochschulgremien vorschlagen.
  • Vernetzung der Forschenden mit der Wirtschaft: Nicht nur ab der „Einpreisung“ externer Kosten von CO2-Emissionen sind Unternehmen für deren Reduzierung in einem hohen Maß auf eine starke Forschung angewiesen. Entsprechend soll das Green Office auch als Verknüpfungselement zwischen Hochschule und Wirtschaft fungieren und so den Hochschulen erleichtern, Drittmittelanträge einzuwerben und Forschungskooperationen einzugehen.
  • Umsetzung studentischer Projekte: Studierende sind der Ideentreiber an Hochschulen, da sie sich nicht (sofort) an eingewöhnte Strukturen anpassen, sondern Vorgefundenes hinterfragen. Zudem soll die Hochschule maßgeblich den Studierenden dienen. Daher muss das Green Office studentische Initiativen (von der Wildblumenwiese für Insekten über die studentische Fahrradwerkstadt bis zur Einführung einer Food-Sharing-Option [jeweils beispielshaft]) für eine nachhaltigere Hochschule, je nach Bedarf der Studierendenschaft unterstützen.
  • Weiterbildung: Auch im Jahr 2021 müssen wir uns immer wieder mit Verschwörungstheorien herumärgern. Dass der Klimawandel real ist, steht allerdings außer Frage. Das Green Office sollte daher zur Weiterbildung in Verwaltung und für die Studierendenschaft Workshops und Veranstaltungsreihen anbieten. Fachkundige Vortragende sind an allen generellen Hochschulen vorhanden, sodass insoweit eine Verknüpfung von Weiterbildung und Forschung im Vordergrund steht. Die Hochschule ist als staatliche Einrichtung hierbei insbesondere der politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt in besonderem Maße für das Green Office.

Größe Struktur und Studienangebot und somit auch die Hochschulen selbst unterscheiden sich von Ort zu Ort. Daher soll die Einrichtung eines Green Office für jede Hochschule individuell ausgestaltet sein. Einer starren Anbindung des Green Office an hochschulübergreifende Bewegungen oder Organisationen stehen wir daher kritisch gegenüber. Die feste Mindestzahl von einer festen Mitarbeitenden-Stelle soll vom Land finanziert werden, soweit die Hochschule ein Green Office einführen möchte. Weitere (feste) Stelle sind aus dem Hochschulhaushalt oder über Drittmittel einzuwerben. Aufgrund der Anbindung ehrenamtlichen Engagements Studierender können so kostengünstig nachhaltige Veränderung an den Hochschulen angestoßen werden.

Umweltflüchtlingen eine Perspektive bieten

Bereits seit dem 78. Landeskongress in Oldenburg verfügen die Jungen Liberalen Niedersachsen über ein sinnvolles Konzept, um die aktuellen weltklimatischen Veränderungen einzudämmen. Die Ursachen des Klimawandels gilt es weltweit zu bekämpfen und weitestgehend zu verlangsamen. Nichtsdestotrotz wird der Klimawandel unabwendbare Folgen mit sich bringen, mit denen sich Europa, Deutschland und Niedersachsen auseinandersetzen müssen. Experten rechnen mit bis zu 250 Millionen Flüchtlingen, die sich wegen Überschwemmungen, Dürre und Naturkatastrophen auf den Weg nach Europa machen werden. Auch innerhalb Europas werden wir die direkten Folgen der Erderwärmung zu spüren bekommen. Damit Europa nicht vollkommen unvorbereitet mit diesen Herausforderungen konfrontiert wird, müssen nun frühzeitig Konzepte zur Bewältigung neuer Flüchtlingswellen erarbeitet werden. Als Junge Liberale sind wir in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass dabei unsere liberalen Grundwerte nicht vernachlässigt werden.

Für uns als Liberale ist klar, dass die Bekämpfung der Fluchtursachen von höchster Priorität ist, damit so wenig Menschen wie nur möglich zur Flucht gezwungen werden. Europa soll dabei sowohl finanzielle als auch strukturelle Hilfe anbieten. Europa soll als Vorbild beim Klimaschutz vorangehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Europäische Union dazu auf, den Ländern, die ihren Bürgern, verursacht durch die Folgen des Klimawandels, keine Lebensperspektive mehr bieten können, Hilfe anzubieten. Die Höhe der finanziellen Hilfen soll sich an verschiedenen Kriterien wie der Einwohnerzahl in betroffenen Gebieten, dem Entwicklungsgrad und der wirtschaftlichen Situation orientieren. Die strukturellen Hilfen sollen von der Entwicklungszusammenarbeit der EU ausgehen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

I. Die Europäische Kommission soll akut bedrohte Länder auf folgende Kriterien überprüfen:

  1.  Liegt eine Existenzbedrohung vor?
  2.  Unternimmt das Land eigene Anstrengungen, um die Folgen weitestgehend abzufedern?

Sämtliche Maßnahmen müssen in engem Austausch mit der EU stattfinden und von ihr überprüft werden können.

 Die EU behält sich bei Vertragsbruch oder Missbrauch der Gelder vor, die Hilfen einzustellen.

II. Umweltflüchtlinge sind als Flüchtlinge zu behandeln, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1.  Deposition: unwirtschaftliche und langfristig unbewohnbare Gebiete
  2.  Degradation: Umweltzerstörungen, welche ein Überleben unmöglich machen
  3.  Desaster: Naturkatastrophen, die den Lebensraum zerstört haben
  4.  Destabilisierung: Eskalation durch Ressourcenknappheit

Des Weiteren ist es entscheidend, ob der betroffene Staat eigenständig dazu in der Lage ist, den Menschen Zuflucht und Schutz unter menschenwürdigen Bedingungen zu bieten.

III. Die EU soll die Kompetenz für die Aufteilung der Asylbewerber innehaben. Die Richtlinien für das Asylverfahren sollen dabei bindend von der EU festgelegt werden. Die in Art. 15 2011/95/EU beschriebenen Richtlinien sollen um die in Punkt II genannten Kriterien erweitert werden.

IV. Um eine sinnvolle rechtliche Regelung in Europa zu schaffen, fordern wir weiter:

  1. Mittelfristig Umweltflüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 (1) des Asylgesetzes anzuerkennen. Wie bei Konventionsflüchtlingen soll für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug gelten.
  2. Langfristig eine neue internationale Konvention zu etablieren, die Umweltflüchtlingen ein reguläres Asylverfahren, dauerhaften Aufenthalt und Einbürgerung ermöglicht. Dabei sollen die oben genannten Kriterien als Grundlagen dienen. Diese soll sich an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren, an der weltweit 147 Länder beteiligt sind.

Haftentschädigung weitergedacht

Falsche Verurteilungen zu Haftstrafen sind die schlimmsten “Betriebsunfälle” des Rechtsstaates, die unschuldige Betroffene Jahre oder Jahrzehnte ihrer Lebenszeit kosten können. Die Haftentschädigungen, die unschuldig Verurteilte erhalten, sind trotz einiger Reformbestrebungen weiterhin zu niedrig, um den erlittenen Schaden der Freiheit ausgleichen zu können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, die Haftentschädigung von nun 75€ pro Tag deutlich zu erhöhen und an die Lohnentwicklung zu koppeln. Hierzu soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Davon sind Lohnsteuer und pauschalisierte Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Eine Anrechnung für Verpflegung oder ähnliches soll nicht erfolgen. Haftentschädigungsleistungen sollen ohne Anrechnung auf sonstige Sozial- oder Pensionsleistungen erfolgen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Zusätzlich zur Haftentschädigung soll der entgangene Netto-Lohn gezahlt werden, den die zu Unrecht Verurteilte Person aufgrund ihrer bisherigen Qualifikation und beruflichen Laufbahn zu erwarten gehabt hätte. Regelmäßig zu erwartenden Gehaltserhöhungen innerhalb dieser Zeit sollen dabei berücksichtigt werden. Ebenso soll durch eine Zahlung an die Rentenkasse ein Rentenanspruch entsprechender Höhe für die Zeit erlangt werden.

Einer unschuldig verurteilten Person sollen sämtliche Kosten für rechtlichen Beistand, auch wenn diese über BRAO-Tarif gelegen haben, erstattet werden. Außerdem sollen darüber hinaus alle anderen Kosten, die der Person entstanden sind erstattet werden.

Der betreffenden Person sind alle im Zusammenhang mit der Haft entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zu zahlen. Weiterhin soll die berufliche Reintegration durch entsprechende Programme gefördert werden.

Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.

Studentisches Mentoring als Chance für benachteiligte Jugendliche an Schulen implementieren

Noch immer ist der Wiederholeranteil an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen im deutschen Vergleich hoch: Niedersachsen teilt sich mit einer Quote von 2,3 % den 4. Platz mit Thüringen (zum Vergleich: Bayern 3,8 %, Berlin 1,1 %). Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus bildungsschwachen Haushalten zu unterstützen, wäre das Heranziehen studentischer Mentoren, die Lernende bei Schulaufgaben helfen. So geht aus einer neuen Ifo-Studie hervor, dass sich durch studentisches Mentoring insbesondere Zensuren in Mathematik, Sozialkompetenzen und Arbeitsmarktorientierung bei Acht- und Neuntklässlern verbessern.

Beim Mentoring profitieren beide Seiten: Während sich Berufschancen und Unterrichtsleistungen der Lernenden steigern, profitieren Studierende vom Austausch und Kontakt. Als Anreiz können zudem bis zu zwei Freisemester für diejenigen Studierenden angeboten werden, die sich ehrenamtlich bereit erklären, entsprechendes Mentoring durchzuführen.  Zudem soll das Mentoring im Rahmen des Lehramtsstudiums abzuleistende Praktika stundenweise angerechnet werden können. Das Potential von jungen angehenden Akademikern soll damit viel stärker zur Unterstützung neuerer Generationen genutzt und wertgeschätzt werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Implementierung studentischer Mentorings an Schulen für Lernende aus bildungsschwachen Haushalten, um sie hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen und Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Es sollen entsprechende Angebote geschaffen werden, die beide Seiten nach Wunsch wahrnehmen können.

Der Storch und die Pille

Sexuelle Freiheit kann nur durch sexuelle Gesundheit vollumfänglich gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist ein aufgeklärter Umgang und ausreichende Zugänge zu Verhütung; und in diesem Zusammenhang die selbstbestimmte Entscheidung, welche Verhütung individuell am besten ist.

Schule und Forschung

Die derzeitige Verschreibungs- und Aufklärungspraxis legt nahe, dass das nicht immer der Fall ist. Daher wollen wir staatlich geförderte Organisationen, die neutrale und alternative Informationskanäle darstellen, wie beispielsweise profamilia, stärker in den Sexualkundeunterricht an Schulen einbinden.

Betrachtet man die Verhütungsmittellandschaft fällt auf: Von 12 Verhütungsmitteln existiert nur eins für den Mann. Der gegenwärtige Forschungsprozess an Verhütungsmitteln für Männer wie beispielsweise die „Pille für den Mann“ oder hormonfreie Varianten, aber auch an neuen chemischen und hormonellen Verhütungsmethoden, soll stärker gefördert werden. Die Zulassungskriterien für diese neuen Verhütungsmittel sollen analog zur Zulassung von Verhütungsmitteln für Frauen gestaltet werden. Auch soll im Medizinstudium ein neutraler Umgang mit Verhütungsmitteln auf dem Stand neuester medizinischer Forschung stattfinden.

Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten von Verhütung ist derzeit kommunal unterschiedlich geregelt und häufig an die soziale Bedürftigkeit oder das Alter geknüpft. Letzteres befördert die Verschreibung von vorübergehenden Verhütungsmitteln wie der Pille, da die Bevorteilung durch dauerhafte Lösungen wie beispielsweise der Spirale über die Altersgrenze hinausginge. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir die Kostenübernahme aller verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 27. Geburtstag, mit der Klarstellung, dass alleine das Alter bei Einsetzung des Mittels zählt. Über diese Altersgrenze hinaus soll ein Anspruch für alle Auszubildenden und Studierenden bestehen.

Menschen mit Behinderungen

Untersuchungen zur praktischen Umsetzung der Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zeigen, dass die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben aus §1905 BGB nicht immer eingehalten werden. Zur Eingrenzung der teils vorschnellen Praxis soll die Sterilisation nur noch dann zulässig sein, wenn zur Bestätigung des Vorliegens von §1905 BGB zwei medizinische Gutachten vorliegen. Diese sind von den Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander zu erstellen, mindestens einer oder eine von beiden darf die Patientin nicht dauerhaft betreuen. Auch bei der übrigen Verschreibung von Verhütungsmethoden muss der Wille der Patientin grundsätzlich vorliegen, außer die Willensbildung ist nicht möglich.

Um außerdem keine finanziellen Anreize zur frühzeitigen Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zu schaffen, wird die altersunabhängige Übernahme der vollen Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel durch die Krankenkassen gefordert.

Praktika in Bundesministerien öffnen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die Bundesministerien, welche das Kriterium eines Pflichtpraktikum nutzen, die Möglichkeit auf eine Bewerbung für die Praktikumsplätze inklusiver gestalten und allen eine Bewerbung zu ermöglichen.

Hierfür soll das bisher oft angeführte Kriterium, dass ein Praktikum in einem Bundesministerium nur im Rahmen eines im Studiengang verpflichtenden Praktikums möglich ist, als Vorauswahl gestrichen werden, um somit auch anderen Studierenden, aber auch Nicht-Akademikern die Möglichkeit zu geben sich zu bewerben.

Strong, Healthy and Full of Energy – Power für eine moderne Schule

Die Lebenswelt Schule ist ein maßgeblicher Faktor für Kinder und Jugendliche, um gesund aufzuwachsen. Es wird davon ausgegangen, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen den Lebensbedingungen, der Gesundheit und dem Bildungserfolg besteht. Allerdings gibt es an deutschen Schulen noch dringenden Nachholbedarf.

Der internationale Blick zeigt: School Nurses wirken. Auch erste Modellprojekte in Deutschland zeigen große Erfolge und positive Entwicklungen. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb die Einführung einer Ausbildung zur Schulgesundheitskraft und den Einsatz dieser an jeder deutschen Schule. Eine geregelte Finanzierungsgrundlage gibt es in Deutschland bisher nicht. Eine Mischfinanzierung aus verschiedenen Sozialleistungsträgern und dem Bildungsträger wäre denkbar.

Die Aufgaben einer Schulgesundheitskraft wären dabei:

  • Erste Hilfe im Notfall
  • Hilfe bei akuten Erkrankungen und Betreuung bis Schulschluss bzw. Abholung
  • Förderung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
  • pflegerische Unterstützung von chronisch kranken oder behinderten Kindern und Jugendlichen
  • regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung und Kontrolle des gesundheitlichen Zustands der Kinder und Jugendlichen
  • Beratungs- und Informationsgespräche sowie Schulungen für Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrer/innen sowie Durchführung präventiver Maßnahmen (wie z.B. Impfprogramme)
  • Unterricht zu Gesundheitsthemen (wie Alkoholkonsum und Rauchen, Sexualität, HIV/AIDS-Prävention, Unfallvermeidung, Ernährung, Bewegung oder auch zu speziellen Erkrankungen)
  • Überwachung von kindgerechten und gesunden Mahlzeiten in der Schule
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Schulhofs und der Gestaltung einer gesunden schulischen Umgebung wie z.B. der Sicherheit auf dem Schulweg, der Unfallvermeidung und bei Maßnahmen gegen Lärm- und Umweltverschmutzung
  • Identifizierung, Unterstützung und Beratung von Schüler/innen, deren Gesundheit gefährdet ist, z.B. Kinder mit Erfahrungen von Missbrauch oder häuslicher Vernachlässigung oder Kinder, die ihre Eltern pflegen und/oder psychisch kranke Eltern haben
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung und bei Bedarf auch Information der Klasse zu den Erkrankungen von Mitschüler/innen
  • Wissensvermittlung zu speziellen Gesundheitsthemen an Schüler/innen und Anleitung zur Umsetzung