Unsere Sportler von Morgen fördern

Die erfolgreichen Zeiten im europäischen Profisport der niedersächsischen Vereine liegen Jahre zurück.

Mit Hannover 96, dem VFL Wolfsburg, Eintracht Braunschweig, dem VfB Oldenburg, den EWE Baskets Oldenburg, dem VFL Osnabrück, dem SV Meppen,  dem TSV Hannover Burgdorf, der HSG Nordhorn-Lingen, dem Buxtehuder SV, den EWE Baskets Oldenburg, der BG Göttingen, den Basketball Löwen Braunschweig, den Grizzlys Wolfsburg, dem Waspo 98 Hannover, den New Yorker Lions, den Hildesheim Invaders bietet Niedersachsen zurzeit in sechs der beliebtesten Sportarten Deutschlands zwar zumindest noch Profisport an, jedoch weist die Tendenz dieser Clubs einen Abwärtstrend auf. Das liegt nicht zuletzt an den fehlenden Möglichkeiten im Nachwuchsbereich, welcher für die Entwicklung neuer Talente essenziell ist. Tatsächlich hat der Erfolg der Lokalvereine einen wesentlichen Einfluss auf die Stimmung innerhalb der Bevölkerung. Kommerz und die Übernahme durch Großkonzerne wird von einem Großteil der Fans kritisch gesehen, da dadurch die Tradition des Sports in den Hintergrund rückt. Hier müssen alternative Wege gefunden werden.

Um die Entwicklung des Sports und der Vereine nachhaltig voranzutreiben fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

1. Das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen stärker zu fördern. Sportvereine sind auf ehrenamtliches Enagegement angewiesen.

  • Eine Anpassung der Unterrichts-, Arbeits-, und Studienzeit, sowie eine Flexibilisierung des Ganztagsbereichs, damit insbesondere Jugendliche besser dazu in der Lage sind, ihr Ehrenamt auszuüben.
  • Ehrenamtlich Tätige sollen für Fahrten im Rahmen ihrer Tätigkeit Anspruch auf eine ermäßigte Fahrkarte im ÖPNV haben.

2. Schulen können einen wesentlichen Beitrag zur Interessenserweckung und Entwicklung von Ehr-, und Teamgeist leisten. Um Kinder und Jugendliche frühzeitig an den Sport heranzuführen, fordern wir die Regionen, beziehungsweise Bezirke in Niedersachsen dazu auf…

  • 2.1. Einen Wettbewerb für Schulmannschaften in der jeweiligen Region zu organisieren, der einen Preis für die Gewinnerschule in Aussicht stellt. Hierzu soll sichergestellt werden, dass alle Schulen über das notwendige Equipment und über notwendige Sportanlagen verfügen. Dabei sollen auch Kooperationen mit Vereinen möglich sein. Der Wettbewerb wird ab Klassenstufe 5 bis zur Klassenstufe 8 ausgerichtet. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und findet am Nachmittag statt. Schulen sollen finanziell stärker unterstützt werden, Sportarten wie Fußball, Leichtathletik und Handball etc. anzubieten.
  • 2.2 Damit die Schulmannschaften keine Konkurrenz zu den Vereinen darstellen, sollen gezielte Kooperationen beim Training und bei der Talentförderungen mit den Lokalvereinen organisiert werden. Das langfristige Ziel ist es, dass begabte Schülerinnen und Schüler Mitglieder des örtlichen Vereins werden
  • 2.3 Die Spiele und Wettbewerbe der Schulmannschaften finden grundsätzlich öffentlich statt und sind für jeden Zuschauer kostenlos zugänglich. Hiermit wollen wir Verantwortlichen, Scouts und Vereinsvertretern die Möglichkeit geben, neue Talente zu entdecken.

 3. Finanzielle Förderung der Lokalvereine: Durch die Pandemie stehen viele Sportvereine in der Niedersachsen vor gewaltigen finanziellen Problemen.

  • 3.1 Wir fordern eine Förderoffensive zur Sanierung von Sporthallen, die sowohl von Schulen, als auch von Sportvereinen genutzt werden.
  • 3.2 Zusätzlich sollen Lokalsportvereine im Rahmen eines Aktions-und Messetages an Schulen ihr Angebot präsentieren können, um neue Mitglieder für ihre Vereine zu generieren. Darüber hinaus wollen wir die Durchführung von Vereinstagen etablieren, bei denen sich Vereine einem breiten Publikum in der jeweiligen Region vorstellen können.
  • 3.3 Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter soll nicht mehr länger von den Vereinen getragen werden. Stattdessen sollen diese Kosten vom NFV getragen werden.
  • 3.4 Am Beispiel des Kunstrasenprogramms der Stadt Hannover soll das Land Niedersachsen diese moderne und nachhaltige Technik fördern. Die Auswahl der Vereine, die diese Förderung, erhalten soll sich an folgenden Kriterien orientieren:
    • Umfang des ehrenamtlichen Engagements
    • finanzielle Situation des Vereins
      • Insbesondere finanziell schlecht ausgestellte Vereine sollen von dem Programm profitieren.
    • Auslastung des Platzes
    • Für die Pflege des Kunstrasens sollen bei finanziell schwächeren Vereinen
  • 3.5 Außerdem sollen die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöht werden, um dem Engagement in unseren Vereinen Wertzuschätzung entgegenzubringen und den entstehenden Aufwand angemessen zu entschädigen.

“One man – one vote!” – Reform des Wahlrechts bei Bundes- und Landtagswahlen

Die Jungen Liberalen stehen auf Landes-, Bundes- und Europaebene für ein Wahlrecht  ein, in dem die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen  und geheimen Wahl gewährleistet werden.

Das Wahlrecht muss für alle Wählerinnen und Wähler verständlich und unabhängig von  politisch motivierten Wahlkreisverschiebungen sein, um aus den Wahlen eine  größtmögliche demokratische Legitimation ableiten zu können. Zugleich darf die  Ausgestaltung des Wahlrechts nicht zu einer immer stärkeren Vergrößerung des  Parlamentes führen.

Die JuLis fordern daher die Abschaffung der Erststimme bei Bundes- und Landtagswahlen und die Einführung eines reinen Verhältniswahlrechts.

Dabei soll jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme haben, die für die Liste einer Partei oder aber einzelne Kandidatinnen und Kandidaten auf dieser abgegeben werden kann. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte lose gebundene Listenwahl. Auf dem Wahlzettel findet sich eine durch die Parteien vorstrukturierte Liste. Die Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten, die für eine Wahlliste anschließend ins Parlament einziehen, ergibt sich aus der Gesamtzahl der jeweils für sie abgegebenen Einzelstimmen.

Das System der Landeslisten bei der Bundestagswahl wollen wir beibehalten. Bei Landtagswahlen sollen entsprechend Wahlkreislisten gemäß der derzeitigen Wahlkreise aufgestellt werden. So soll die Regionalität der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Bindung der Wählerinnen und Wähler zu ihren gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern auch weiterhin gewährleistet werden. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Parlament soll der Anteil der einzelnen Parteien an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen auf Landesebene sein. Die Verteilung der Sitze einer Partei ergibt sich aus den Ergebnissen für ihre einzelnen Wahlkreislisten.

“Frauen, Leben, Freiheit!” (Jin, jiyan, azadî)

Das Mullah-Regime im Iran kriminalisiert seit Jahren systematisch die Selbstbestimmung von Frauen. Polizei und rechtliche Verordnungen engen Frauen gezielt immer weiter in ihrer Freiheit ein. In den letzten Monaten hat die iranische Regierung willkürlich Verhaftungen und gerichtliche Schikane gegen Aktivist:innen der Zivilgesellschaft, insbesondere Aktivist:innen der Frauenbewegung verstärkt, um diejenigen zum Schweigen zu bringen, die sich gegen systematische Diskriminierung und Unterdrückung aussprechen. Gleichzeitig nahm die Gewalt der sogenannten “Moral”-Polizeipatrouillen gegen Frauen immer weiter zu. Der Fall Jîna Mahsa Amini zeigt diese Willkür und die Brutalität in aller Härte. Infolge einer Festnahme durch die Sittenpolizei wurde sie einige Stunden nach der Festnahme ins Krankenhaus eingeliefert, wo sie ins Koma fiel und wenig später verstarb. Auf ihrer Beerdigung nahmen Frauen ihre Kopftücher ab und es kam zu weit verbreiteten Protesten in der Provinz Kurdistan. Diese kollektive Trauer um ein so früh und so ungerecht verlorenes Leben eskalierte zu landesweiten Protesten, bei denen Frauen an der Spitze jeder Demonstration standen. In den vergangenen Wochen wurden schätzungsweise 185 Menschen getötet, viele weitere wurden verhaftet und der Internetzugang wurde stark zensiert.

Wir, als junge Liberale, solidarisieren uns mit den Protesten und sind empört über den Tod von Jîna Mahsa Amini – und aller Menschen, die durch die repressiven und gewalttätigen Reaktionen der iranischen Regierung auf die Proteste ihr Leben verloren haben.

Deshalb fordern wir,

  • das Mullah-Regime dazu auf, die brutale Repression friedlicher Demonstrationen sofort einzustellen und alle politischen Gefangenen freizulassen.
  • die Bundesregierung auf, geschlossen Stellung gegen die Behandlung von Frauen im Iran zu beziehen.
  • Umgehend die Dokumentation der Menschen- und Frauenrechtsverletzungen durch UN-Organisationen, Mandatsträger:innen und weiterer unabhängiger internationalen Organisationen, damit eine spätere juristische Verurteilung möglich wird und Frauen- und Menschenrechtsverletzungen lückenlos aufgeklärt werden.
  • Eine Ausweitung der EU-Sanktionen auf „alle Personen und Organe des iranischen Regimes, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste befasst, beziehungsweise an dieser beteiligt sind“ sowie die EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden und die Belegung ihrer Mitglieder mit Einreisesperren und Einfrieren von Vermögenswerten.
  • Keinerlei politische Zusammenarbeit mehr mit Lobbyist:innen des iranischen Regimes, weder auf kommunaler, noch auf Landes- oder Bundesebene.
  • den Erfolg der laufenden Atomverhandlungen an eine Besserung der Menschenrechtslage im Iran zu knüpfen. Im Einigungsprozess wurde der Islamischen Republik eine Aufhebung von Wirtschaftssanktionen in Aussicht gestellt. Dieses Geld würde nicht in den Ausbau von ziviler Infrastruktur fließen, sondern zur weiteren Destabilisierung der gesamten Region genutzt werden. Dies lässt der schrittweise Rückzug des Irans aus dem Abkommen in den letzten Jahren vermuten.
  • Zudem würdedie Wiederaufnahme der Verhandlungen dem aktuellen Verhalten des Regimes gegenüber seiner Bevölkerung auf internationaler Bühne eine politische Legitimation verliehen.
  • dass die iranische Zivilgesellschaft und Exil-Iraner:innen dringend und allumfassend in die Prozesse in Bezug auf den politischen Umgang mit dem Iran einbezogen werden. Hierbei müssen insbesondere Frauen und Angehörige von Minderheiten (ethnisch-religiöse Gruppen, Mitglieder der LGBTIQ+-Community sowie jegliche weitere diskriminierte Gruppen) miteinbezogen werden. Nur so können Maßnahmen ergriffen werden, die zielführend sind.
  • eine Wende in der Iran-Politik der Bundesregierung, die die Frauen- und Menschenrechte in den Fokus und nicht kurzsichtige Wirtschaftsinteressen über alle anderen Belange stellt. Nicht zuletzt ist dieser Aspekt im Koalitionsvertrag vereinbart worden durch die Verpflichtung zu einer feministischen Außenpolitik. Daraus folgend muss Deutschland aus der Zweckgemeinschaft „Instrument in Support of Trade Exchanges“ (INSTEX) zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Iran auf unbestimmte Zeit aussteigen und sich dafür einsetzen, dass andere EU Staaten dies auch tun. Dies bedeutet auch, Verantwortung für Frauen, die im Iran verfolgt sind, Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere dürfen sie nicht ausgewiesen werden und Asylanträge müssen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.

Eine neue Zeitzone für Europa

Im Spätsommer 2018 kündigte der EU-Kommissionspräsident das beabsichtigte Ende der Zeitumstellung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Seitdem werden Lösungen für das zukünftige Zeitsystem innerhalb der EU gesucht. Schlafforscher und Chronobiologen werben in diesem Kontext für eine möglichst späte Zeit, um den gesundheitlichen Risiken durch den sogenannten Sozialen Jetlag entgegenzuwirken.

Als Junge Liberale Niedersachsen vertreten wir die Auffassung, dass Europa die koordinierte Weltzeit UTC als gemeinsame Zeit einführen soll. Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene auf diese Lösung hinzuwirken. Nationale Alleingänge lehnen wir vor dem Hintergrund der erleichterten innereuropäischen Kommunikation ab. Die UTC hat sich für viele Anwendungen in der Kommunikation zwischen verschiedenen Zeitzonen als Verkehrszeit bewährt und ist daher die ideale gemeinsame Zeit. Wir sehen die Einführung der UTC in Europa zudem als wichtigen Schritt hin zu einer globalen Harmonisierung des Zeitsystems. Da die UTC gleichzeitig der spätesten bislang in der EU vertretenen Zeit WEZ entspricht, kann mit ihrer Einführung gleichzeitig für große Teile Europas den Erkenntnissen der Chronobiologie Rechnung getragen werden.

Sollte sich eine einheitliche europäische Zeit nicht durchsetzen können, soll Deutschland gemeinsam mit allen europäischen Staaten, von denen zumindest Teile westlich der idealen Zonengrenze bei 7,5° östlicher Länge liegen, und möglichst vielen weiteren Staaten die koordinierte Weltzeit UTC als neue Zeit einführen.

Lasst uns die Fahne der Demokratie hissen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich zu den Werten der Deutschland- und Europafahne. Wir sind der Meinung, dass es einige Gebäude in Niedersachsen gibt, die auf Grund ihrer Bedeutung für Demokratie und Gesellschaft täglich durch die Niedersachsen-, Deutschland und Europafahne beflaggt werden sollten. Dazu zählen: 

  •  die Staatskanzlei sowie die Ministerien in Niedersachsen
  •  der Landtag in Hannover
  •  der Staatsgerichtshof in Bückeburg sowie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
  •  der Hauptsitz des Verfassungsschutzes in Hannover und alle Polizeidirektionen 

Stopp mit dem Überwachungswahn: Auch digitale Kommunikation muss vertraulich sein!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung vertraulicher Kommunikation für das Miteinander der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft an und setzen sich für den Schutz der Privatheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Staat darf die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht verletzen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass die digitale Kommunikation und die Privatheit vielfältig, etwa durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen Ausformungen als Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verfassungsrechtlich wie auch aus Art. 8 EMRK oder Art. 7 EU-GrCH geschützt sind. Wir setzen uns für eine Neujustierung von Vertraulichkeit und Sicherheit ein, bei der die private Kommunikation der großen Mehrzahl der rechtschaffenen Bürger Vorrang vor den Redaktionsmöglichkeiten auf den Freiheitsmissbrauch weniger Übeltäter genießt. Im Zweifel für die Freiheit!

Eingriffe in die Privatsphäre müssen gut begründet sein

Die Jungen Liberalen Niedersachsen betrachten die zunehmende Überwachung und Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Dass neue Überwachungsbefugnisse für den Staat nur dann gerechtfertigt sind, wenn es eine wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung einer Maßnahme gibt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ein abstrakter Verweis auf vermeintlich positive Effekte für die Sicherheit darf niemals ausreichen. Wir plädieren daher für einen verschärften Prüfungsmaßstab der Evidenzkontrolle: Die Freiheitsrechte dürfen kein Experimentierlabor für den flächendeckenden Einsatz unerprobter Maßnahmen werden. Wir fordern die Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung, die alle Überwachungsbefugnisse des Staates aufführt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Maßnahmen, die in der Vergangenheit keinen erkennbaren Nutzen für die Sicherheit erwirken konnten, sind ausnahmslos zu streichen.

Zwar sind anlasslose Kontrollen verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, gleichwohl sollte von dieser Möglichkeit äußerst maßvoll und nur im extremen Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Für uns Junge Liberale gilt: Die Ausübung solcher staatlichen Überwachungskompetenzen sollte möglichst immer nur anlassbezogen, mit Wirkung auf begründet ausgewählte einzelne Personen in eng abgegrenzten Ausnahmefällen und zeitlich beschränkt erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Eingriffe in die Privatheit der Kommunikation immer über einen Richtervorbehalt verfügen. Sofern dies in Ausnahmefällen – etwa wegen einer Unaufschiebbarkeit – ausscheidet, muss dies stets unverzüglich nachgeholt werden. Ein gesetzlicher Richtervorbehalt dient dem effektiven Rechtsschutz und darf niemals zu einer bloßen Formalie werden. Behörden müssen den Eingriff in die Privatsphäre so zielgenau wie organisatorisch und technisch möglich umsetzen. Nur solche erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, die unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen.

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Augenmaß

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Verletzung der Integrität der digitalen Endgeräte von Bürgerinnen und Bürger durch Sicherheitsbehörden aus. Insbesondere darf der Staat keine ihm bekannten IT- Sicherheitslücken zurückhalten oder zu Überwachungszwecken ausnutzen (Recht auf IT- Sicherheit, Verbot von Staatstrojanern). Der Staat darf von Kommunikationsanbietern nicht verlangen, Hintertüren einzubauen oder Zweitschlüssel bereitzustellen, mit denen die Kommunikation eingesehen werden kann (Recht auf Verschlüsselung), oder Unterhaltungen automatisiert zu überwachen (Verbot von Chatkontrollen und Datenscans). Der Staat darf von digitalen Diensten keine Klarnamen- oder Identifizierungspflicht für die Nutzer verlangen (Recht auf Anonymität). Sicherheitsbehörden sollen ihren Aufgaben vielmehr durch die Auswertung von Metadaten und die Nutzung von Login-Fallen nachkommen. Durch das Aufdecken eines Personennetzwerkes, die Vernehmung der Verdächtigen sowie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Informationen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erhalten werden. Des Weiteren sollen Sicherheitsbehörden personell gestärkt werden und Schwerpunktteams eingerichtet werden. Außerdem muss die föderale Sicherheitsarchitektur so angepasst werden, dass über alle Ebenen wirkungsvoll zusammengearbeitet werden kann.

Nein zur EU-Chatkontrolle!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass digitale Dienste immer auch anonym genutzt werden können und die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern vertraulich, sicher und verschlüsselt stattfinden kann. Darum lehnen wir die von der EU-Kommission vorgeschlagene Chatkontrolle kategorisch ab! Die Chatkontrolle soll eigentlich zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen beitragen. Unter anderem verpflichtet sie Internetdienstleister dazu, Kundendaten auf illegales Material zu scannen und Verstöße an die Sicherheitsbehörden zu melden. Dabei ist die Chatkontrolle fehleranfällig und ihre Wirkung für den beabsichtigten Zweck zweifelhaft. Eine Chatkontrolle bedroht die verschlüsselte digitale Kommunikation und IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt damit einen nie dagewesenen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dar und ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.

Corona: Raus aus der Pandemie

Während der letzten zwei Jahre bestand die Strategie gegen das Corona Virus hauptsächlich darin sich mehr oder weniger plan- und ziellos von Maßnahme zu Maßnahme zu hangeln. Damit muss Schluss sein. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass für jeden, der, ob selbstverschuldet oder nicht, an SARS-CoV-2 erkrankt, eine intensivmedizinische Behandlung möglich sein muss, hieran muss sich die Politik orientieren. Wir halten allerdings Maßnahmen nur dann für angemessen, wenn diese unabdingbar sind, um dies zu gewährleisten, alles, was darüber hinaus geht, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit ab.

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante stark angestiegen. Gleichzeitig ist die Belastung der Intensivstationen nach wie vor stabil und auch die Belastung auf den Normalstationen nur moderat angestiegen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems droht derzeit nicht. Daher sehen wir keinen Raum für Verschärfungen von Maßnahmen, sondern vielmehr die Notwendigkeit, die Maßnahmen schrittweise zu reduzieren und zum 20. März 2022 vollständig zu beenden.

Impfung:

Wir appellieren an alle, die sich noch nicht zu einer Impfung entschieden haben, dies doch noch in Erwägung zu ziehen und sich impfen zu lassen. Ziel muss es sein die Hemmschwelle sich impfen zu lassen zu senken und überwindbar zu machen, um so die Impfquote drastisch zu steigern. Eine Stigmatisierung bisher ungeimpfter Personen steht der Impfbereitschaft nur im Weg. Hausärztinnen und Hausärzte sollen deshalb proaktiv auf die Menschen zugehen und sie in regelmäßigen Abständen zu unverbindlichen Impfterminen einladen. Hiermit soll auch die Möglichkeit eines Beratungsgespräches über die Impfung durch externe Stellen verbunden sein. Das Land Niedersachsen soll für die entstehenden Kosten aufkommen und den hierfür notwendigen Impfstoff zur Verfügung stellen. Um insbesondere im ländlichen Raum mehr Menschen zu erreichen, setzen wir uns außerdem für den verstärkten Einsatz mobiler Impfteams ein. Ungeimpfte Personen und Risikogruppen sollen hierbei priorisiert werden. Gleichzeitig müssen Hürden, die Menschen bisher davon abhalten eine konkrete Impfentscheidung zu treffen, wie etwa Sprachbarrieren, fehlende Internetanbindung oder ein mangelndes Informationsangebot, weiter abgebaut werden.

Maßnahmen:

Auf dem Weg zurück zur Normalität müssen sich die ersten Lockerungen vor allem an junge Menschen richten, die bisher stark unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelitten haben. Konkret fordern wir, dass die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Genesene und Minderjährige aufgehoben werden. Auch sollen Minderjährige von der 2G-Regel ausgenommen werden. In den Schulen soll schnellstmöglich wieder Normalität herrschen. Wandertage und Klassenfahrten sollen wie gewohnt stattfinden. Die Universitäten sollen zurück zur Präsenzlehre. Schließlich sollen Clubs und Diskotheken zügig öffnen dürfen. Bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sollen adäquate Maßnahmen getroffen werden.

Als weitere vorbeugende Maßnahme und zum Monitoring muss der Prozentsatz an sequenzierten Virusproben erhöht werden, weiter an verbesserten Impfstoffen geforscht werden und auch die Folgen einer Infektion müssen weiter untersucht werden.

Kein Kicken in Katar – WM Boykott 2022

Die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar ist eine sehr kontroverse Sportveranstaltung. Fußballstadien wurden mit moderner Sklavenarbeit errichtet, Homosexualität ist verboten, Menschen – und insbesondere Frauenrechte werden in Katar mit Füßen getreten. Eine Ausrichtung der Fußball WM verstößt nicht nur gegen die eigenen Statuten der FIFA, sondern vor allem gegen unsere liberalen Grundwerte.

Daher fordern die Julis Niedersachsen:

  •  Den Boykott der Fußballweltmeisterschaft 2022 seitens der deutschen
     Nationalmannschaft. Der DFB soll keine Spieler zur WM entsenden.
  •  Einen Boykott der WM durch deutsche Politiker und diplomatische Vertreter.

Die öffentlichen Medien sollen zudem auf eine Übertragung der WM-Spiele in Katar verzichten, da eine Berichterstattung nicht mit dem Auftrag eines schlanken, demokratiefördernden ÖRR einhergehen würde. Zeitgleich zur WM soll stattdessen durch die öffentlich rechtlichen Medien umso intensiver auf die gravierenderen Menschenrechtsverletzungen hingewiesen werden.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, bei der Vergabe zukünftiger, ähnlicher Sportveranstaltungen, ausschließlich menschenrechtsgewährleistende Nationen in die Auswahl zu nehmen.

Keine Gebärpflicht

Schwangerschaftsabbrüche sind seit jeher Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussionen, in denen um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person und dem Schutz des ungeborenen Lebens gerungen wird. Die seit den 90ern unveränderte Regelung im deutschen Strafgesetzbuch und ihre Folgewirkungen werden diesem Anliegen, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen zu Lasten schwangerer Frauen nicht gerecht. Unberücksichtigt bleibt vor allem der schwere Interessenkonflikt, in dem sich jeder ungewollt schwangere Mensch befindet. Der rechtliche Rahmen muss sich daran orientieren, diese Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung neutral zu unterstützen, anstatt ein gesellschaftliches Wertesystem als einzig richtige Entscheidung vorzugeben. Neben der Abschaffung von § 219a StGB sehen wir Junge Liberale Niedersachsen daher einen grundlegenden Reformbedarf im Abtreibungsrecht.

Daher fordern wir:

  • Schwangere Menschen von der Strafbarkeit nach § 218 StGB gänzlich auszunehmen, wenn der Eingriff von ärztlichem Personal durchgeführt worden ist. Ärztinnen und Ärzte gilt weiterhin die Frist von zwölf Wochen seit Empfängnis, innerhalb der ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, soweit nachfolgend nicht eine andere Frist bestimmt ist.
  • Die Abschaffung der Pflicht zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Nach § 219 StGB haben Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen „sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ und der schwangeren Person bewusst zu machen, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr (Anm.: der schwangeren Person) gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat (…)“. Ausreichend zur Entscheidungsfindung ist demgegenüber ein umfangreiches ärztliches Aufklärungsgespräch mit zeitlichem Vorlauf zur Behandlung, zu dem das ärztliche Personal bereits verpflichtet ist. Beratungsangebote können zur Begleitung der betroffenen schwangeren Person in ihrer Zwangslage aufrechterhalten werden.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei einer lebensbedrohlichen Gefahr für die schwangere Person oder bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der schwangeren Person nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern sie vom Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei Schwangerschaften durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern bis zur 20. Woche von dem Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen, da hier die besondere psychische Belastung der schwangeren Person eine gesunde Entscheidungsfindung erheblich verzögern kann.
  • Schwangerschaftsabbrüche sollen Gegenstand in der theoretischen medizinischen Ausbildung sein.
  • Aufgrund der kritischen Versorgungslage soll zumindest in jedem Krankenhaus in staatlicher Trägerschaft mit Gynäkologie eine Ärztin, ein Arzt sein müssen, die oder der sich vor Anstellung bereit erklärt hat, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
  • Die Übernahme der medizinischen Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen aus Bundesmitteln.
  • Die Einschränkung von Sonderkündigungsrechten von Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft gegenüber konfessionellem ärztlichen Personal, welches sich bereit erklärt, eine Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

Insgesamt sollen die Regelungen im StGB dergestalt formuliert sein, dass ein Handeln innerhalb des oben genannten gesetzlichen und zeitlichen Rahmens für alle Beteiligten straffrei ist.

Um im Sinne des Liberalen Feminismus alle Personen einzuschließen, wird in diesem Antrag von schwangeren Personen gesprochen. Dies soll nicht von der jahrzehntelangen Marginalisierung von Frauen absehen, die Grundlage für diesen Antrag ist.