Schießt Oma Erna zum Mond – für ein liberales Bestattungsgesetz!

Das niedersächsische Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ist sehr restriktiv und schränkt den letzten Willen und die religiösen Gefühle vieler Sterbender stark ein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine umfassende Reform des BestattG. Dieses Gesetz muss es zum Ziel haben die individuellen Bestattungswünsche der Sterbenden nachzukommen. Konkret fordern wir:

  • Liberalisierung der Friedhofspflicht – In Niedersachsen müssen Verstorbene, abgesehen von kirchlichen Würdenträgern, auf Friedhöfen bestattet werden. Ein modernes BestattG muss auf die individuellen Bedürfnisse der Verstorbenen eingehen. So muss es auch Bestattungen außerhalb von Friedhöfen, beispielsweise als Urne zu Hause, Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder auch anderen modernen Bestattungsformen ermöglichen, solange diese professionell durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Bestattungen außerhalb von Friedhöfen und gleichwertigen Ruhestätten sollen dabei ausschließlich in Form von Asche erfolgen. Insbesondere soll hiermit dem öffentlichen Gesundheitsschutz gedient werden, z.B. sollen keine Leichname in privaten Gärten o.ä. bestattet werden dürfen.
  • Befreiung der Geschwister von der Bestattungsfürsorgepflicht – Im niedersächsischen BestattG müssen nach, dem:r Partner:in, den Kindern, den Enkelkindern, den Eltern, den Großeltern auch die Geschwister für die Bestattung aufkommen. Diese fordern wir aus der Verantwortung für ihre Geschwister zu nehmen.
  • Privatwirtschaftliche Friedhöfe – Um den individuellen Wünschen Verstorbener und dem Mangel an Friedhofsplätzen nachzukommen fordern wir die Abschaffung des § 13 (1) BestattG, welcher vorschreibt, dass Träger von Friedhöfen nur Gemeinden, die Kirche, Kirchengemeinden(-verbände) und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein können. Dies soll zum einen eine vielfältigere Friedhofslandschaft schaffen und zum anderen auch muslimischen Gemeinden die Möglichkeit geben ebenfalls Friedhöfe zu schaffen, was momentan häufig aufgrund des fehlenden Körperschaftsstatus nicht möglich ist.
  • Schnellere Überführung der Leichen – Anders als momentan geregelt sollen Leichen nicht innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden müssen sondern innerhalb von 24 Stunden und bereits nach 12 statt wie momentan 48 Stunden bestattet werden dürfen, wenn zweifelsfrei eine natürliche Todesursache durch den Arzt festgestellt ist, welcher die Leichenschau durchführt. Dies dient dem Zweck die Religionsfreiheit zu wahren, da im Islam Bestattungen innerhalb von 24 Stunden gefordert sind.

Die Türkei als Handelsdrehscheibe für Russland? Nicht mit uns!

Am 24.02.2023 jährte sich der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Seitdem hat die EU mehrere Sanktionspakete verabschiedet, die darauf abzielen, Russland wirtschaftlich zu isolieren. Wir Jungen Liberalen unterstützen das gemeinsame Handeln der EU-Mitgliedstaaten, die militärischen und technologischen Möglichkeiten Russlands zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken.

Mit Sorge betrachten wir die Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem EU-Beitrittskandidaten Türkei und Russland. Die Regierung in Ankara hat keinerlei Sanktionen gegen Russland erlassen und hat sich dadurch zu einer Umgehungslösung für Russland entwickelt. Durch sogenannte “Parallel-Importe” werden westliche Produkte über Containerschiffe in die Türkei geliefert, dort umgeladen und in den russische Schwarzmeerhafen Noworossiysk transportiert. Auffällig ist, dass in jüngster Zeit die Einfuhr von Computerchips in die Türkei stark gewachsen ist. Diese Computerchips lassen sich nach marginalen Änderungen völlig legal nach Russland exportieren. Der aktuelle Mangel an Mikrochips inRussland stellt die russische Rüstungsindustrie vor enorme Herausforderungen.

Sofern die Türkei nicht anders von ihrem Untergraben der Sanktionen abgebracht werden kann, fordern wir Jungen Liberalen erste Sanktionspakete gegen die Türkei. Dabei fordern wir ein zweigleisiges Vorgehen. Einerseits sollen türkische Unternehmen, die High-Tech-Güter nach Russland exportieren, vom europäischen Markt abgeschnitten und sanktioniert werden. Andererseits soll Druck auf die türkische Regierung aufgebaut werden, um diese Exporte zu unterbinden. Nur wenn dieser graduierte Ansatz scheitert, sollen Sanktionen gegen die ganze Türkei im High-Tech-Sektor erlassen werden.

Die olympische Idee wieder aufflammen lassen – Olympia 2036 in Berlin und Tel Aviv-Jaffa

Olympische und Paralympische Spiele können elektrisierende Sportgroßveranstaltungen sein. Wenn sich Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt in den unterschiedlichsten Disziplinen in Wettkämpfen messen, ist das nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Fest der Völkerverständigung. Der internationale Sport hat das Potenzial, Ländergrenzen zu überwinden, Vorurteile abzubauen und Verständigung zu fördern. So ist es das Ziel der Olympischen Bewegung zum Aufbau einer friedlichen und besseren Welt beizutragen und junge Menschen im Geiste von Freundschaft, Verbundenheit und Fair Play ohne jegliche Diskriminierung zu leiten.

Genauso sind und waren Olympische und Paralympische Spiele immer auch herausragende Kulturereignisse. Bei den Eröffnungsfeiern stellen sich die gastgebenden Länder einer interessierten Weltöffentlichkeit vor, vermitteln ihren historischen Werdegang, ihre kulturellen Leistungen und demonstrieren die Leistungsfähigkeit ihrer Gesellschaften. Sowohl für Kunst und Literatur, als auch Musik und Wissenschaft sind die Spiele bedeutsame Anlässe.

In den vergangenen Jahren hat diese „Faszination Olympia“ allerdings massiv gelitten. Olympische Spiele fanden und finden immer wieder in Staaten statt, die sich durch mangelhafte Menschenrechtslagen, die aktive Verletzung von Menschenrechten und die Ausschlachtung des Sports zu Propagandazwecken auszeichnen. Die Olympischen Winterspiele in China 2022 und Russland 2014 sind nur zwei junge Beispiele. Für die als nächstes zu vergebenden Spiele im Jahr 2036 gilt Katar als ein aussichtsreicher Kandidat. Ein Land das erst im vergangenen Jahr während der Austragung der Fußball- Weltmeisterschaft einen bedeutend negativen Eindruck auf die Weltöffentlichkeit hinterlassen hat: Arbeiter, die auf den Stadionbaustellen ausgebeutet wurden und starben, Journalisten, die auch während der WM nicht frei berichten durften, Übergriffe auf iranische Fans, die gegen das Terror-Regime der Mullahs protestierten, verbotene Regenbogenflaggen und die offene Diskriminierung von queeren Menschen und anderen Minderheiten – dadurch ist das Land Katar bei der Fußballweltmeisterschaft aufgefallen. Mit dem Olympischen Gedanken und dem Ideal einer offenen und respektvollen Verständigung zwischen den verschiedenen Nationen ist das nicht vereinbar.

Als Junge Liberale sind wir überzeugt davon, dass Deutschland in der Lage ist, ein Konzept mit allerhöchsten Standards in Sachen Menschenrechte, Diversität und Nachhaltigkeit für die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele vorzulegen. Wer zurecht die schlechte Entwicklung internationaler Sportgroßveranstaltungen und den Missbrauch dieser Ereignisse durch Autokratien anprangert, muss auch in der Lage sein, Verantwortung für den Einsatz für Menschenrechte auf der ganzen Welt zu übernehmen und ein Angebot an den IOC und die Weltöffentlichkeit zu machen, das sich explizit als Gegenentwurf zu ausbeuterischen, klimaschädlichen Großprojekten an fragwürdigen Austragungsorten versteht. Es sollen mit innovativen Konzepten und Strategien neue Maßstäbe für Großveranstaltungen gesetzt werden, die durch Nachhaltigkeit und dynamische Funktionalität über das Turnier hinaus überzeugen. Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Bestrebungen des DOSB ausdrücklich, bis Ende 2023 eine Konzeption für eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele in Deutschland zu erstellen. Die Idee einer gemeinsamen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in Berlin mit Tel Aviv-Jaffa 100 Jahre nach den Berliner Spielen 1936 im nationalsozialistischen Deutschland stößt bei den Jungen Liberalen auf noch größere Unterstützung. Hierbei sollte eine Lösung im Sinne der Athletinnen und Athleten beispielsweise durch die feste Ausrichtung bestimmter Sportarten an nur einem Standort angestrebt werden, damit unnötige Reisestrapazen zwischen den beiden Standorten verhindert werden.

Um die Olympische Idee im Sinne der Menschenrechte wieder aufflammen zu lassen, machen sich die Jungen Liberalen darüber hinaus für umfassende Reformen im internationalen Sport stark. Wir fordern:

  • Einen verbindlichen Ethikkodex, der die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Staaten untersagt, welche sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.
  • Unabhängige Institutionen der Korruptionsbekämpfung und eine umfassende Stärkung von Transparenz und Compliance. Korruptionsversuche müssen für den betreffenden Verband nicht nur die Rücknahme einer bereits erteilten Zusage, sondern auch den langjährigen Ausschluss von zukünftigen Bewerbungen zur Folge haben; außerdem müssen angemessene Sanktionen gegen die persönlich Verantwortlichen getroffen werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des im September 2022 vom IOC verabschiedeten „Strategischen Rahmenplan zu den Menschenrechten“ unter Einbeziehung betroffener Gruppen, zu den zwingend Zuschauer, Journalisten, Kinder, Athleten, LGBTQI+ Personen und Menschen mit Behinderungen gehören sollten. Durch diese transparente Einbeziehung direkt betroffener Personen und Gemeinschaften soll ein besseres Verständnis entwickelt werden, wie das IOC Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten effektiv verhindern kann.
  • Die Einrichtung eines internationalen Komitees, das eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammenarbeitet, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte im Austragungsland zu überwachen.
  • Eine faire Beteiligung von Athletinnen und Athleten an den Erlösen des IOC. Dazu soll ein Teil der Erlöse direkt an die Sportlerinnen und Sportler und nicht nur an die nationalen Verbände ausgeschüttet werden.
  • Eine ersatzlose Streichung von Sondergesetzen zugunsten des IOC, insbesondere des sog. Olympia-Gesetzes.
  • Die konsequente Überprüfung, ob internationale Dachverbände und ihre nationalen Pendants noch in der richtigen Rechtsform angemeldet sind, und ggf. darauf aufbauend steuer- und gesellschaftsrechtliche Reformen.
  • Die konsequente Besteuerung des IOC sowie seiner Aktivitäten nach den für alle geltenden Gesetzen.
  • Eine Reform des Leitungsgremiums des IOC. Insbesondere muss aktiven und ehemaligen Athletinnen und Athleten ein stärkerer Einfluss zugebilligt werden. Zudem soll die Besetzung dieser Gremien transparenter erfolgen.
  • Eine Stärkung der Durchsetzung der bestehenden Befugnisse und der Unabhängigkeit der Anti-Doping-Institutionen. Staaten, welche sich systematischen Dopings schuldig machen, dürfen nicht aus politischer Rücksichtnahme geschont werden können.
  • Die Achtung der Äußerungs- und Beteiligungsrechte von Athletinnen und Athleten. Insbesondere empfinden wir die Einschränkungen von politischen Äußerungen, die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, als unangemessen. Wir fordern daher eine Reform der Regel 50 der Olympischen Charta.
  • Verbindliche Regeln für soziale und ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere die Achtung des Pariser Klimaabkommens sowie der ILO-Kernarbeitsnormen.
  • Einen Boykott des DOSB und seiner Sportlerinnen und Sportler, wenn künftige Olympische Spiele in Ländern ausgetragen werden, die grundlegende Menschenrechtstandards nicht einhalten.
  • dass sich die Bundesregierung auf Ebene der EU dafür einsetzt, auch andere Mitgliedsländer von einem politischen als auch sportlichen Boykott zu überzeugen, wenn Olympische Spiele erneut in Ländern mit grottiger Menschenrechtsbilanz stattfinden.
  • Die Einhaltung ethischer Standards bei der Auswahl von Sponsoren und Finanzpartnern des DOSB hinsichtlicher möglicher Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen.
  • Den Ausschluss von Staaten an Olympischen Spielen, wenn sie durch illegale Kriegsführung das Völkerrecht in höchstem Maße missachten. Das gilt insbesondere für Russland.
  • Eine Bewerbung des DOSB, wenn sich ansonsten nur Länder bewerben würden, die die Menschenrechte nicht achten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich für das IOC bei ausnahmslos jeden Spielen die Möglichkeit bietet, diese an einem würdigen Ort stattfinden zu lassen.
  • Eine Bankrotterklärung für die Menschenrechte, wie der blamable Auftritt von Nancy Faser auf internationalem Parkett bei der Fußball-WM in Katar darf sich nicht wiederholen. Deshalb braucht es eine kooperative Strategie der Bundesregierung und des DOSB, die das Ziel hat, die bereits genannten notwendigen Reformen und den thematisierten Kulturwandel im IOC zu erwirken.

#FickenABERSafe: Sexuell aufgeklärt und ohne Geschlechtskrankheiten in die Zukunft!

Kostenlose Kondome für junge Menschen unter 26

Sexuell übertragbare Krankheiten sind seit langem auf dem Vormarsch. Viele Menschen denken, dass sexuell übertragbare Infektionen heute gar nicht mehr vorkommen. Doch das ist ein Irrtum. Auch in Deutschland kommen STI (sexually transmitted infections) immer häufiger vor. So hat sich hierzulande etwa die Zahl der Syphilis-Fälle in den Jahren von 2009 bis 2019 verdoppelt und seit 2001 sogar vervierfacht. Dabei sind bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen – Jugendliche und junge Erwachsene.

Kondome schützen effektiv vor der Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten, die gravierende gesundheitliche Folgen haben können. Im Nachbarland Frankreich gilt hierzu seit dem 1. Januar 2023 eine entsprechende Regelung zur kostenlosen Abgabe von Kondomen an junge Menschen, um die Ausbreitung sexuell übertragbarer Erkrankungen zu stoppen.

Wir Jungen Liberalen fordern daher die kostenlose Bereitstellung von Kondomen für junge Menschen unter 26 Jahren in allen Arztpraxen und Apotheken. Die Bundesregierung sollte hierzu möglichst zeitnah eine Regelung schaffen, die eine Erstattung von Kondomen für unter 26-Jährige durch die Krankenkassen ermöglicht.

Eine sexuell nicht aufgeklärte Gesellschaft  |  Wie das Schulsystem versagt…

Nach Umfragewerten des Influencer Jonas Ems mit über 50.000 Teilnehmenden zwischen 14 und 24 Jahren fühlen sich über 89% der Jugendlichen nach ihrem Sexualkunde Unterricht in der Schule nicht ausreichend sexuell aufgeklärt. Diese Werte sind sehr schockierend, aber leider auch kein Wunder. Trotz einer immer freizügiger werdenden Gesellschaft ist das Thema leider noch immer sehr Tabu behaftet.

Die sexuelle Aufklärung an unseren Schulen ist schon lange nicht mehr ausreichend, wenn sie es denn überhaupt jemals war. Sexualkunde ist mehr als Biologie und Verhütung. Noch immer vermittelt der Schulunterricht zum Teil den Mythos, dass Sex lediglich zur Fortpflanzung praktiziert wird, was inzwischen Übereinstimmend nicht nicht der Praxis entspricht. Vielmehr geht es dabei um zwischenmenschliche Beziehungen und die Empfindung von Lust, was daher auch vermittelt werden sollte.

Wir JuLis sehen eine sexuell aufgeklärte Gesellschaft als unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft und fordern daher eine bessere und vor allem zeitgemäße sexuelle Aufklärung in regelmäßigen Abständen von der Grundschule an, welche sich nicht nur mit dem biologischen/wissenschaftlichen Teil, wie Kinder entstehen, beschäftigt, sondern vor allem aktuelle Themen, Probleme und Bedürfnisse aus dem Alltag junger Menschen aller Altersgruppen behandelt sowie eine Sensibilisierung für das Thema der sexuellen Vielfalt verankert.

Insbesondere fordern wir hierzu eine intensivere Auseinandersetzung und Aufklärung im Bezug auf folgende Themen:

  • Entstigmatisierung und Enttabuisierung von Sexualität und sexueller Selbstbestimmung sowie Vermittlung dessen Stellenwert in unserer Gesellschaft.
  • Frühe Aufklärung über Veränderungen im Rahmen der Pubertät und das erforschen des eigenen Körpers bzw. der eigenen sexuellen Erregung sowie die Normalität von Masturbation/Selbstbefriedigung.
  • Vermittlung und Förderung eines gesunden Körperbilds sowie Entgegenwirken gegen das zunehmende Bodyshaming durch die Vermittlung des Grundsatzes, dass jeder Körper unterschiedlich ist.
  • Förderung von Medienkompetenz und Vermittlung der Gefahren sowie verdrehten Realitätsdarstellung im Internet und insbesondere durch die Darstellungen in in der Pornografieindustrie.
  • Unterschiedliche Methoden zur Verhütung vor Schwangerschaften und Möglichkeiten im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.
  • Möglichkeiten zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten im Bezug auf jegliche Formen der Sexualität (z.B. Oral-/Analverkehr) sowie dessen Dringlichkeit und Bedeutung.
  • Aufklärung über die richtige Körperhygiene, insbesondere im Intimbereich.
  • Sensibilisierung für LGBTQIA+ und Unterstützung bei der Findung der eigenen sexuellen Orientierung sowie Unterschiede und Besonderheiten im Bezug auf gleichgeschlechtlichen Sex.
  • Sensibilisierung für Grenzüberschreitungen im Bereich von sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und sexueller Übergriffigkeit, vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Vermittlung des Grundsatzes “Nein heißt Nein!” und das Aufzeigen der Rechte und Hilfemöglichkeiten für Betroffene.
  • Rolle des Umfelds, insbesondere Eltern und Freunde.
  • Förderung der offenen Kommunikation und Sensibilisierung für mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Intimität/Sexualität sowie den Umgang mit möglichen Ängsten/Selbstzweifeln.

Außerdem fordern wir die spezifische Schulung/Ausbildung der verantwortlichen Lehrkräfte, um einen qualitativ hochwertigen Aufklärungsunterricht zu ermöglich sowie den verstärkten Einsatz von geeigneten externen Experten, wie z.B. Sexualmedizinern, Sexualpädagogen oder spezialisierten Institutionen (z.B. ProFamilia, Aids-Hilfe, etc.).

Kostenübernahme für STI-Tests  |  Brennt weder im Schritt noch im Geldbeutel!

Bislang werden die Kosten für Tests für sexuell übertragbare Infektionen wie beispielsweise HIV, Hepatitis, Syphilis oder Chlamydien nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn bei einem selbst oder bei dem Sexualpartner oder der Sexualpartnerin Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Viele dieser Erkrankungen können jedoch auch symptomlos ablaufen, sodass die Krankheit unentdeckt bleibt und die Gefahr einer weiteren Ansteckung besteht.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht immer wieder auf die Gefahren von sexuell übertragbaren Krankheiten aufmerksam und fordert dazu auf, sich regelmäßig testen zu lassen. Bei einer eigenen Veranlassung dieser Tests ohne Anzeichen einer Erkrankung müssen die Kosten in Höhe von teilweise mehreren hundert Euro selbst übernommen werden, sodass viele Menschen diese gar nicht erst in Anspruch nehmen.

Um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zukünftig verringern zu können, fordern wir daher eine von Geschlecht und Alter unabhängige sowie nicht von Anzeichen einer Erkrankung abhängigen Kostenübernahme für bis zu zweimal jährliche Vorsorgeuntersuchungen für sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten.

Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Du darfst wählen – ab 14!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das aktive Wahlrecht für Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, sowie Europawahlen ab Geburt zu vergeben. Unter 14-Jährige sollen dabei auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Dieser Antrag darf nur von der Person selbst und nicht von Erziehungsberechtigen, Vormündern oder anderen Dritten gestellt werden. Kinder und Jugendliche unter 14 sollen dabei nur vor Landtags-, Bundestags-, sowie Europawahlen auf 14 Jahre abzusenken.

Wir sehen uns vor Gericht – Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Deutschland als Wirtschaftsstandort steht in einem globalen Wettbewerb, der zunehmend von schnellen und effizienten Gerichtsverfahren geprägt ist. Deutschland droht, in diesem Wettbewerb den Anschluss zu verlieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es unerlässlich, dass Deutschland als Justizstandort modernisiert und weiterentwickelt wird.

Um den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Eine angemessene (bessere) Personal- und Sachausstattung der Gerichte gewährleisten.
    • Eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel, um dem erheblichen Richtermangel begegnen, sowie mehr Justizbeamte einstellen zu können und bessere Ausstattung für die Gerichte zu ermöglichen.
    • Das Richteramt durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen attraktiver machen. Dazu gehören besonders mit Blick auf die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft eine angemessene Bezahlung, flexible Arbeitszeiten sowie eine fortgeschrittene Digitalisierung.
  1. Die bundesweit geplante Einführung von Commercial Courts weitergreifen und durchführen.
    • Das Eckpunktepapier des BMJ zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vom 18. April 2023 ist grds. zu begrüßen.
    • Die Commercial Courts dürfen hierbei nicht nur auf Handelssachen i.S.v. § 95 GVG beschränkt sein.
    • Die lingua franca im internationalen Schiedsverfahren ist – sowie auch im internationalen Handel – Englisch. Eine Wahlmöglichkeit der Parteien für Englisch als Verfahrenssprache vorm LG und OLG muss demnach auch zwingend beim BGH ohne Zustimmung des zuständigen Senats möglich sein.
  1. Die Ratifizierung der Singapore Convention on Mediation (2018) durch die EU vorantreiben und das MediationsG nach dem sog. UNCITRAL Mediation Framework überarbeiten.

Wir Schöffen das – Schöffen ins 21. Jahrhundert bringen

In der Justiz gibt es neben den hauptamtlichen Berufsrichterinnen und Berufsrichter auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Schöffen und Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem ein.

Wir Jungen Liberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, welches eine spannende Beteiligungsmöglichkeit am Rechtsstaat darstellt. Während das Schöffenamt für die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allerdings eine ehrenhafte Aufgabe darstellt, so gibt es insbesondere in rechtsextremen Gruppierungen Bestrebungen, durch gezielte Bewerbungsfluten die Schöffenpositionen für unlautere Ziele zu missbrauchen und die Justiz so zu unterwandern. Wir unterstützen insoweit voll und ganz den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, gesetzlich hiergegen vor zu gehen.

Um zusätzlich dazu jedoch die Attraktivität des Schöffendienstes im Allgemeinen zu steigern und den Rechtsstaat zu festigen, fordern wir Jungen Liberalen daher:

  • Die Senkung des Mindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33 Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahre auf 21 Jahre, in Anlehnung an die uneingeschränkte Strafmündigkeit.
  • Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu senken.
  • Einen optimierten Bewerbungsprozess, bei welchem die Bewerber u.a. verpflichtend begründen müssen, warum sich diese als Schöffen bewerben.
  • Angesichts möglicher Gefahren durch extremistische Unterwanderung eine Überprüfung der Bewerber auf potenziell verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Kommunen sollen dabei angehalten werden, bei stichhaltigen Indizien und Bedenken Anfragen an die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz oder andere geeignete Institutionen zu stellen.

Niedersächsische Digitalisierungsoffensive für Seniorinnen und Senioren

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen verstehen die Digitalisierung als Chance, jeden und jede Einzelne zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen. Wir sehen im Digitalen daher ein Mittel, das Leben der Menschen zu erleichtern und mit neuen Möglichkeiten zu bereichern. Uns ist bewusst, dass die Digitalisierung nicht nur Barrieren abbaut, sondern auch neue schafft. Darum formulieren wir den Anspruch einer barrierefreien und inklusiven Digitalisierung, die den vielfältigen Bedürfnissen aller Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen und -phasen gerecht wird. Denn in einer digitalen Gesellschaft ist die vollumfängliche Teilhabe oft nur mit digitalen Mitteln möglich.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Seniorinnen und Senioren der Digitalisierung überwiegend offen und neugierig gegenüberstehen, sich mit digitalen Medien beschäftigen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen wollen. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass mit den bestehenden Hilfs- und Beratungsangeboten nur ein Teil der älteren Menschen erreicht werden kann. Im politischen Handeln müssen daher Personengruppen mehr bedacht werden, deren Mobilität eingeschränkt ist oder die bisher keinen Kontakt zum Internet hatten. Wir Jungen Liberalen Niedersachsen wollen für die infrastrukturellen Bedingungen, die technische Ausstattung sowie die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten sorgen, die den Bedarfen der heterogenen Gruppe der älteren Menschen entsprechen.

Digitale Infrastruktur und technische Ausstattung

Als Grundlage für die digitale Teilhabe im Alter sehen wir den Zugang zum Internet an. Dafür wollen wir in Niedersachsen den Ausbau des Glasfaser- sowie des 5G- Mobilfunknetzes vorantreiben. Wir sehen den Zugang zum Internet als Auftrag der staatlichen Daseinsvorsorge an. Eine moderne Netzinfrastruktur ist nämlich die Voraussetzung für digitale Gesundheitsdienstleistungen und Telemedizin, die gerade in einem Flächenland eine wichtige Rolle spielen. Solche digitalen Assistenz- und Kommunikationssysteme unterstützen das selbstständige Wohnen von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und sind damit ein echter Freiheitsgewinn. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu unterstützen, soll die Fernbehandlung über digitale Angebote deutlich ausgebaut werden. Die Telemedizin, bei denen Patienten über Videotelefonie mit verschiedenen Fachärzten in Kontakt treten können, bietet sich besonders für Menschen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Darüber hinaus wollen wir das WLAN-Angebot in Wohn- und Pflegeheimen fördern, damit die Bewohnerinnen und Bewohner sich mit ihrer Familie und ihren Freunden vernetzen und digitale Dienstleistungen nutzen können.

Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote

Die Vermittlung digitalen Wissens und digitaler Kompetenzen stellt einen wichtigen Baustein für die digitale Teilhabe im Alter dar. Deshalb wollen wir zielgruppenspezifische Angebote gemeinnütziger Bildungsträger fördern, die interessierten Seniorinnen und Senioren die Grundlagen im Umgang mit digitalen Technologien beibringen und sie damit bei ihrem Lernprozess unterstützen. Für uns umfassen solche digitalen Kompetenzen im Alter unter anderem die Anschaffung und Bedienung eines Endgerätes, das Nutzen gängiger Online-Plattformen und Anwendungen sowie Grundlagen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Des weiteren setzen wir uns für die Weiterförderung des DigitalPaktes Alter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein, die mit ihrem Digitalkompass solche Hilfs- und Beratungsangebote koordiniert und deren Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ eine Vielzahl an Informations- und Bildungsmaterialien zur Verfügung stellt.

Wir wollen mit einem niedersächsischen Förderprogramm verschiedene Projekte in den Kommunen fördern, um digitale Medien für ältere Menschen verständlich und zugänglich zu machen. Dazu zählen für uns Digital-Cafés, bei denen junge Menschen ältere Mitmenschen beim Umgang mit digitalen Geräten und Diensten unterstützen, sowie Vor- Ort-Sprechstunden und Telefon-Helpdesks, die Seniorinnen und Senioren bei Fragen zum Umgang mit digitalen Geräten kostenlos in Anspruch nehmen können. Außerdem sollen Beratungs- und Unterstützungsprojekte ältere Menschen auf ihren Wunsch hin auch zu Hause oder in Senioren- und Pflegeheimen besuchen. Dabei sind ebenso niedrigschwellige Formate wichtig, die den älteren Menschen einen einfachen ersten Kontakt mit dem Internet ermöglichen, damit Seniorinnen und Senioren sich selbst eine Meinung bilden und informiert für bzw. gegen den Gebrauch digitaler Medien entscheiden können. Bei der Umsetzung solcher Projekte sollen die Landkreise, Städte und Gemeinden besonders mit der lokalen Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Vereine oder Seniorenbeiräte mit ihrer Expertise einbinden.

Digitale Verwaltung in Niedersachsen

Grundsätzlich fordern wir Jungen Liberalen Niedersachsen eine moderne staatliche Verwaltung und bürgerfreundliche Dienstleistungen und sehen in der Digitalisierung einen wichtigen Beitrag dazu. Bei digitalen Dienstleistungen muss allerdings darauf geachtet werden, die Angebote auch im Digitalen barrierefrei zu gestalten und in dem Sinne die Situation älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger mitzudenken. Staatliche Verwaltungen könnten zu dem Zwecke Seniorenbeiräte bei der Gestaltung digitaler Dienstleistungen einbeziehen und das Feedback der Anwenderinnen und Anwender auswerten.

Wir sehen den Staat dazu verpflichtet, den Zugang zu staatlichen Leistungen auch immer analog zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die analoge Antragsstellung nicht gegenüber der digitalen benachteiligt wird. Es kann nämlich gute Gründe geben, die einer digitalen Beantragung entgegenstehen und die eine moderne Verwaltung in ihrem Handeln aufgreifen muss. Der analoge Zugang kann sowohl schriftlich in Papierform als auch mit einem persönlichen Gespräch umgesetzt werden, bei dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Verwaltung den digitalen Arbeitsvorgang in der Behörde im Auftrag und in Anwesenheit der älteren Person als Service durchführt.