Liberaler Klimaschutz jetzt: Akzeptanz für CO2-Preis durch Klimaschutzdividende bis 2025

Die Jungen Liberalen stützen ihre klimapolitische Programmatik auf wissenschaftlich fundierte Empirie. Nach Auswertungen unzähliger unabhängiger wie staatlicher Stellen, u.a. des Umweltbundesamtes, sparen Sektoren mit Emissionshandel weitaus mehr CO2 ein als Sektoren, in denen hauptsächlich mit Subventionen gearbeitet wird. Folglich begrüßen die Jungen Liberalen die jüngste Reform des bestehenden EU- Emissionshandelssystems (EU-ETS I) mit gleichzeitiger Schaffung eines zweiten Handelssystems EU-ETS II speziell für u.a. Verkehr und Gebäude, welches größtenteils das deutsche “nationale Emissionshandelssystem” (nEHS) ablösen wird.

Für die Lenkungswirkung eines Emissionshandelssystems ist der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente der entscheidende Faktor. Der anvisierte Preispfad innerhalb des nEHS muss daher nachgebessert sowie schneller und stärker erhöht werden. Der aktuell geplante bzw. in Teilen kürzlich mit dem Haushaltsentwurf für 2024 beschlossene Preispfad von 40 €/t ab 2024, 50 €/t ab 2025 und 65 €/t ab 2026 genügt nicht. Zum einen muss das Ziel sein, möglichst zügig und reibungslos einen Preis von 100 €/t zu etablieren, da nach nahezu einhelliger Einschätzung von Experten erst ab einem solchen Preis die erwünschte Lenkungswirkung einsetzt. Zum anderen muss eine Überführung des deutschen Systems nEHS in den europaweiten EU-ETS II – der mit frei handelbaren Zertifikaten und mithin (grundsätzlich) volatilen Preisen einen erheblichen und wünschenswerten marktorientierten Systemwechsel darstellt – gelingen, ohne dass, wie bislang zu befürchten ist, zum Übergang mit sprunghaft signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden muss. Um einen solch drohenden Preisschock ab 2027 zu verhindern, muss die Bundesregierung bereits jetzt einen möglichst ambitionierten Preispfad einschlagen, um einen fließenden Übergang in das europäische System zu ermöglichen.

Der erforderliche hohe CO2-Preis darf jedoch nicht kompensationslos bleiben. Jüngsten Umfragen zur Folge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz bereits heute massiv, da er vielen Bürgerinnen und Bürgern neben den fortwährenden Krisen an die wirtschaftliche Substanz geht. Insbesondere untere Einkommensgruppen sind relativ stärker betroffen, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets etwa für Brenn- und Heizstoffe ausgeben müssen. Es ist zwingend notwendig, mit aller politischen Kraft auf die schleunige Einführung einer Klimaschutzdividende noch in dieser Legislatur hinzuarbeiten.

Hierbei sind im europarechtlich zulässigen Rahmen möglichst sämtliche Einnahmen aus der CO2-Abgabe zweckgebunden an diesen zu schaffenden Auszahlungsmechanismus zu leiten. Während, gemäß der europäischer Einigung in diesem Juni, ab 2027 etwa 25% der erwarteten Einnahmen des EU-ETS II über den neu zu schaffenden „Klimasozialfonds“ für Maßnahmen ausschließlich für finanziell schwächere und besonders betroffene Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer vorgesehen werden müssen (etwa für befristete direkte Einkommensbeihilfen oder Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen), sollten die restlichen Einnahmen der Finanzierung einer Klimaschutzdividende für alle zugeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste dieser Ausgleichsmechanismus nämlich bereits bei einem CO2-Preis von 30€/t etwa 70€ pro Person betragen, um die durchschnittlichen CO2-Kosten der einkommensschwachen Haushalte auszugleichen, wofür wiederum rund 70% der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel aufgewendet werden müssten. Andere Klimaschutzprojekte und Investitionen, insbesondere der Schattenhaushalt des Klima- und Transformationsfonds, sind in Zukunft daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren – eine Mittelzuweisung aus dem EU-ETS II ist gesetzlich auszuschließen.

In diesem Rahmen fordern die Jungen Liberalen, dass der Auszahlungsprozess mittels einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung erfolgen soll. Eine solche datensparsame Auszahlungsvariante hat zum einen den Vorteil, dass sie im Sinne der praktischen Umsetzbarkeit einfacher und vor allem schneller durchführbar ist. Zum anderen muss betont werden, dass die Klimaschutzdividende keine sozialstaatliche Transferzahlung darstellt. Hierfür steht mit dem Europäischen Klimasozialfond bereits ein eigenes Instrument bereit. Vielmehr soll die Klimaschutzdividende jeder Bürgerin und jedem Bürger gleichermaßen eine Dividende an den Klimaschutzmaßnahmen zuführen und die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten. Ferner haben Studien gezeigt, dass bei einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung insbesondere einkommensschwache Haushalte relativ betrachtet stärker von den Entlastungen als einkommensstarke Haushalte profitieren, da gerade die oberen Dezile mehr CO2 emittieren. Nach Berechnungen des DIW Berlin aus dem Juni 2023 würde das einkommenschwächste Dezil bei Anhebung des CO2-Preises und gleichzeitiger Einführung einer Klimaschutzdividende schlussendlich gar in Höhe von 0,7% des Haushaltsnettoeinkommens entlastet werden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen daher die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene soziale Ausgleichsverfahren (Klimaschutzdividende bzw. dort Klimageld genannt) so schnell wie möglich und noch innerhalb dieser Legislatur einzuführen. Die bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums, bis 2025 die technische Möglichkeit zu schaffen, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung überhaupt nur theoretisch an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen, entspricht diesen Erwartungen nicht. Dass es bislang lediglich einen konkreten Plan für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes der Leistungsberechtigten des Klimageldes gibt (etwa mittels § 139b Abs. 3b AO), jedoch noch nicht für die Planung und Einführung eines Auszahlungsweges, ist unzureichend. Dass eine zügige Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, keine technischen Möglichkeiten zu haben, um pauschale Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, ist für die Digitalisierungspartei in Regierungsverantwortung inakzeptabel. Die Jungen Liberalen fordern daher, zur Auszahlung der Klimadividende die bereits bestehende technische Infrastruktur der Familienkassen zu nutzen. Anders als über eine Erstattung der Krankenkassen oder im Rahmen eines „Huckepackverfahrens“ über die Lohnsteuer hätte die Klimaschutzdividende als eigenständig ausgezahlte Überweisung eine sehr hohe Sichtbarkeit. Die Wahrnehmung der Verursachergerechtigkeit von CO2-Emissionen innerhalb der Bevölkerung ist entscheidend für ihren Erfolg.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen beim Blick auf das Konto sehen und spüren können: Klimaschutz wirft eine Dividende ab.

Freiwilligenämter stärken – Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale erhöhen

Das Ehrenamt und weitere freiwillige Tätigkeiten stärken in Deutschland die gesellschaftlichen Strukturen und fördern den Erhalt von kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen. Hierbei sind es meist junge Menschen, die in gruppenleitenden Funktionen, künstlerischen oder betreuenden Bereichen als Chorleiter:innen, Statist:innen, Übungsleiter:innen, Betreuer:innen oder auch Pfleger:innen älterer Menschen aber auch als Lehrtätige an einer Hochschule arbeiten. Diese Tätigkeiten werden über die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale als Freibeträge abgerechnet. Diese Freibeträge sorgen bei jungen Menschen in Ausbildung für mehr finanzielle Freiheiten.

Als Jugendverband stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Stärkung individueller Fähigkeiten und freiwilliger Tätigkeiten und fordern daher, auch als Antwort auf die hohe Inflationsrate:

  • Die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro im Jahr steuerfrei auf 5000 Euro zu erhöhen.
  • Die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr steuerfrei auf 1500 Euro zu erhöhen.

„Shut up and take my money!”

Die Jungen Liberalen fordern den §4 NLöffVZG zu überarbeiten.

Der §4 NLöffVZG regelt welche Geschäfte unter welchen Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Außerdem legt dieser Paragraph die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen fest.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass unter anderem Supermärkte und der Einzelhandel am Sonntag schließen müssen. Lokale Unternehmen erleiden werden in Zeiten von Amazon und Co. einen weiteren Wettbewerbsnachteil, da dringende Käufe nun einmal mehr im Internet getätigt werden anstatt diese vor Ort zu tätigen.

Verkaufsoffene Sonntage bieten zudem neben dem Samstag einen weiteren freien Tag unter Woche, der zum Einkaufen genutzt werden kann und der somit auch dafür sorgt Städte an Samstagen zu entschlacken.

Schüler und Studenten erhalten des Weitern auch die Möglichkeit sich etwas dazu zu verdienen ohne die Schule/Uni schleifen zu lassen. Dieses Angebot kann natürlich auch für reguläre Arbeitnehmer in Frage kommen.

Unternehmen könnten frei entscheiden, ob und in wie fern eine Sonntagsöffnung für sie Sinn ergebe. Voll- und Teilzeit Beschäftigte, welche am Sonntag arbeiten, steht in diesem Fall ein anderer Wochentag zur Erholung zu.

Einheitliche Kriterien bei Nachteilsausgleichen für Lernschwächen

Als Wegbereiter für individuelle Bildungschancen sind die Jungen Liberalen Niedersachsen davon überzeugt: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben verdienen eine faire und leistungsgerechte Bewertung sowie eine individuelle Förderung durch sonderpädagogisch geschulte Lehrkräfte.

Die bisherigen Regelungen im Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen öffnen Tür und Angel für einen inkonsistenten und unfairen Umgang mit den Betroffenen. Ob ein Nachteilsausgleich für sie gewährt wird, sollte durch einheitliche Standards des Landes Niedersachsen geregelt sein. Eine nachgewiesene Rechtschreibschwäche, die keinen Effekt auf die weiteren Talente und Fähigkeiten eines jungen Menschen hat, darf nicht zur Chancenbremse werden.

Das Vermitteln der Kulturtechniken Lesen und Schreiben ist Kernaufgabe und Bringschuld des staatlichen Bildungssystems, deshalb gilt es nicht nur die Ungerechtigkeiten bei der Bewertung aus dem Weg zu räumen, sondern auch sonderpädagogische Inhalte im Pädagogikteil des Lehramtsstudiums zu stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb:

  1. Einheitliche Standards: Das Kultusministerium muss klare gesetzliche Vorgaben zum Nachteilsausgleich im Primarbereich, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II definieren. Diese Sachfrage darf zukünftig nicht länger nur per Ministerialerlass geregelt sein.
  2. Entwicklung und Bewertung:  Zukünftig soll ein einheitlicher Kriterienkatalog für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für alle niedersächsischen Schulen gelten, an denen sich die Schulleitungen und Klassenkonferenzen zu orientieren haben. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich fällt weiterhin in Einzelfallprüfungen, soll aber auf diese Weise schulübergreifend vergleichbar sein.  Im Schulalltag muss der Einsatz technischer Hilfsmittel in allen relevanten Fächern ermöglicht werden. Für die Feststellung dieses Förderbedarfs soll im Abstand von zwei Jahren, in jedem Fall aber vor Beginn der Oberstufe oder des Abschlussjahrgangs, eine psychologische und psychiatrische Überprüfung vorgenommen werden.  Die Verwendung eines Computers mit automatischer Rechtschreibkorrektur soll rechtlich auch für Prüfungen ermöglicht werden. Besteht diese Möglichkeit nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so wird auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet.
  3. Lehrkräfte für Legasthenie sensibilisieren: Die Auseinandersetzung mit Legasthenie muss zu einem festen Bestandteil des Lehramtsstudiums werden. Ebenfalls sollen Quereinsteiger sowie Lehrkräfte, die in den Primarbereich abgeordnet werden, im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Rechtschreibschwäche geschult werden. An jeder Schule sollen weitergebildete Fachkräfte oder Lerntherapeuten angestellt werden, die die Lernstörungen frühzeitig erkennen und die betroffenen Schülerinnen und Schüler qualifiziert fördern können.
  4. Schulen adäquat ausrüsten: Schulen und Ausbildungseinrichtungen sollen kostenfrei ausreichend technische Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben erhalten.
  5. Außerschulische Therapieangebote: Wenn die Inanspruchnahme außerschulischer Therapieangebote erforderlich ist, sind die dafür entstehenden Kosten von den Krankenkassen zu tragen. Für Menschen, denen im Erwachsenenalter eine Legasthenie diagnostiziert wird, sind die Kosten für technische Hilfsmittel sowie Therapie ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen.
  6. Umgang an Hochschulen und Berufsschulen: Mit Vorlage des Gutachtens wollen wir auch an den niedersächsischen Hochschulen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Viele Hochschulen in Niedersachsen bieten bereits die Option alternativer Prüfungsformate (z.B. mündliche Ersatzleistungen) oder die Möglichkeit, bei Klausuren einen Computer mit automatischer Rechtsschreibkorrektur nutzen zu dürfen. Wir fordern, dass dies zukünftig an allen niedersächsischen Universitäten und Berufsschulen der Fall ist. Besteht die Möglichkeit digitaler Hilfsmittel nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so sollte auch hier auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet werden.
  7. Bei Aufnahmetests im öffentlichen Dienst, wie etwa der Polizei, wird nach Vorlage des Gutachtens eine Alternative zum Diktat angeboten. Ist dies nicht möglich, wird auf den Diktatteil des Aufnahmeprozesses ganz verzichtet.

Sturmfest und erdverwachsen: Gegen völkische Landnahme in Niedersachsen!

Die hohe Fragmentierung der rechtsextremen Szene macht es für die demokratische Mehrheitsgesellschaft häufig schwierig, die Feinde unserer Demokratie als solche zu identifizieren. Eine besondere Gefahr stellen dabei sogenannte völkische Siedler dar, die subtil und gezielt versuchen, insbesondere strukturschwache ländliche Räume zu unterwandern.

Neben den ostdeutschen Bundesländern stellen dabei auch die Lüneburger Heide und der Harz einen besonderen Schwerpunkt der völkischen Siedlerbewegung dar. Seit 2021 stehen sie als Sammelbeobachtungsobjekt auf dem Radar des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Dieser versteht unter diesem Phänomen vor allem Gruppierungen und Familienverbände, die eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie pflegen und die innerhalb ihres kinderreichen Familien- und Freundeskreises nach völkischen Denk- und Verhaltensmustern leben und sich dabei an der von den Nationalsozialisten propagierten Volksgemeinschaft orientieren.

Als Junge Liberale Niedersachsen bekennen wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu unserer wehrhaften Demokratie. Für uns gilt: Keinen Fußbreit dem Faschismus! Daher fordern wir:

  1. Das Niedersächsische Innenministerium soll ein Verbotsverfahren gegen die folgenden völkischen Personenzusammenschlüsse auf den Weg bringen:
    • „Der Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“,
    • „Die Anastasia-Bewegung“,
    • „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.“
  2. Weitere, mit den oben genannten Vereinen in Verbindung stehende Organisationen und Personen, sind vom Niedersächsischen Verfassungsschutz mindestens als Verdachtsfall einzustufen und von ihm als Beobachtungsobjekt zu behandeln. Zeitgleich soll der Niedersächsische Verfassungsschutz seine Kooperation mit den Landesämtern für Verfassungsschutz der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ausbauen.
  3. Auf kommunaler Ebene sollen regelmäßig offene Infoveranstaltungen stattfinden, in denen über die völkische Siedlerbewegung aufgeklärt und die Bevölkerung hierfür sensibilisiert wird. Insbesondere lokalen Vereinen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. In Workshops sollen Mitglieder verstärkt darin geschult werden, wie sie gegen rassistische und antidemokratische Tendenzen innerhalb der eigenen Reihen vorgehen können. Außerdem sollen in Vereinen besonders geschulte Ansprechpersonen geschaffen werden, auf die Mitglieder zugehen können, wenn sie eine Unterwanderung befürchten. Auch in den Kommunen sind entsprechende Anlaufstellen einzurichten.
  4. Das Land Niedersachsen sowie die niedersächsischen Kommunen sollen verstärkt darauf achten, wer öffentliche Gebäude nutzt oder gar kauft. Eine Nutzung oder ein Kauf durch die oben genannten Organisationen oder Personen, die mit diesen nachweislich in Verbindung stehen, ist zu untersagen. Sollten sich bereits völkische Siedlerbewegungen niedergelassen haben, sind alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa das Steuer- oder Baurecht auszuschöpfen, um eine Nutzung von Immobilien für völkische Zwecke möglichst zu verhindern.
  5. Das Land Niedersachsen soll verstärkt Gelder in die Rechtsextremismusforschung investieren, die sich explizit mit dem Phänomen und dem Umgang mit der völkischen Siedlerbewegung beschäftigt.

“Haben wir noch PrEPs dabei?” – HIV-Stigmatisierung beenden!

Das „Human Immunodeficiency Virus“, kurz HIV, welches unbehandelt die Krankheit auslöst, ist schon lange nicht mehr so gefährlich wie es einst war, dennoch leiden Positive stark unter der anhaltenden vorurteilsbehafteten Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Dies gilt es zu ändern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb einen neuen und faktenbasierten Umgang mit der Erkrankung.

Konkret fordern wir:

 Umgang mit HIV-Positiven:

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) soll eine neue Aufklärungskampagne über die aktuelle Gefährlichkeit und den Schutz vor HIV in Auftrag geben. Dazu gehört vor allem darüber aufzuklären, dass Positive, die sich in erfolgreicher Therapie befinden, das Virus nicht mehr weitergeben können, darüber wie HIV weitergegeben werden kann. Zudem soll über die Möglichkeit, negative Kinder trotz HIV-Infektion zu bekommen, aufgeklärt werden.
  • Aufnahme der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in das Medizinstudium und die Lehrpläne medizinischer Ausbildungen (Pflegefachkraft, MTA, MFA, ZFA etc.)
  • Finanzielle Unterstützung von Initiativen, wie der Aidshilfe, die positiven Menschen beim Empowerment, der Hilfe bei Rechtsfragen oder Therapiefragen vermittelnd zur Seite stehen

Förderung von Safer-Use:

  • Das Aufstellen von Spritzen-Automaten an den Drogen-Hotspots durch die Kommunen sowie aktive Hilfe für Abhängige durch den Staat, anstatt von Repression
  • Das Aufstellen von stichsicheren Mülleimern an Drogen-Hotspots, um Nadelstichverletzungen von Passant:innen und Müllentsorger:innen zu verhindern
  • Rechtliche Klarheit für Drug-Checking Initiativen schaffen

 Ausbau von Testkapazitäten:

  • Einen generellen Ausbau von anonymen Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) zur frühen Erkennung und Unterbrechung von Infektionsketten
  • Eine Kostenübernahme der Testungen auch von Nicht-Risikogruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Werbekampagnen für die Testmöglichkeiten von der BzgA

Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP):

  • Verschreibung von PrEP nicht nur durch spezielle HIV-Schwerpunktärzte, von denen es nur sehr wenige gibt, sondern von sämtlichen Ärzten
  • Übernahme der Kosten für PrEP durch die Krankenkassen auch außerhalb der Hochrisikogruppen
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit des effektiven Schutzes vor einer Ansteckung mit HIV mit PrEP durch die BzgA

 Post-Expositionsprophylaxe (PEP):

  • Den Ausbau der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser, die eine PEP anbieten
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit von PEP und unter welchen Umständen und für wen sie in Frage kommt durch die BzgA

Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Die vierte Gewalt stärken – Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes

Die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten leiten sich derzeit aus den Grundrechten und Informationsfreiheitsgesetzen ab. Sie sind aktuell in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, jedoch finden sich keine expliziten Regelungen auf Bundesebene. Wegen dieser Unbestimmtheit sind Journalistinnen und Journalisten mitunter auf die Kooperativität der anfragten Behörden und Einrichtungen des Bundes angewiesen. Es können sich also Situationen ergeben, in denen das Auskunftsrecht nur unzureichend realisiert wird. Eine präzise Regelung des journalistischen Auskunftsanspruches in einem Bundespressegesetz ist daher notwendig, um die Presserechte zu stärken und die Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern darum die Einführung eines Bundespressegesetzes, um das Auskunftsrecht von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes zu stärken und zu präzisieren. In dem Bundespressegesetz soll ein Zeitrahmen bestimmt werden, in dem Behörden und Einrichtungen des Bundes auf die Anfragen von Journalistinnen und Journalisten antworten müssen. Die Dauer sollte angemessen lang sein, um die jeweilige Anfrage seriös beantworten zu können, aber kurz genug sein, damit die Anfrage nicht zeitlich verzögert werden kann. Alle Anfragen und Antworten zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten sowie Bundesbehörden und -einrichtungen müssen auf einer zentralen Online-Plattform veröffentlicht werden. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, soll die Begründung für die Ablehnung ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Dies stellt sicher, dass Bundesbehörden rechenschaftspflichtig sind und keine Anfragen ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Ein pauschaler Verweis auf Gründe wie Staatsgeheimnisse soll dabei nicht möglich sein.

Wir sind der Überzeugung, dass eine starke und unabhängige Presse als „vierte Gewalt“ eine wesentliche Tragsäule jeder Demokratie ist. Diese zu stärken, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können und dass die öffentliche Meinungsbildung auf einer soliden Informationsgrundlage beruht.