Digitalisierung kommunaler Haushalte

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Haushaltsberatungen vollständig zu digitalisieren und künftig so weit wie möglich auf gedruckte Dokumente in Haushaltsberatungen zu verzichten.

Kommunalen Mandatsträgern soll nur noch auf Antrag eine gedruckte Form des Haushaltsplanentwurfes zur Verfügung gestellt werden.

Keine “Reichensteuer” für Pflegekinder

75% – das ist nicht einmal der Steuersatz für Gutverdiener, sondern das ist der Anteil, den viele Pflegekinder ab dem ersten Euro von ihrem Einkommen als Kostenbeitrag für die Leistung ihrer Pflegeeltern an den Staat abgeben müssen, ganz gleich ob Schülerjob oder Ausbildungsvergütung.

Diese Abgabe kann zum Teil oder ganz wegfallen, „wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.“ [1] Dabei ist dem Bundesfamilienministerium nicht bekannt, wie viele Pflegekinder welchen Anteil ihres Einkommens abführen müssen. Die Entscheidung über die Heranziehung obliegt nämlich dem zuständigen Jugendamt. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht.

(1)   Wir Junge Liberale Niedersachsen halten die Heranziehung von Pflegekindern und anderen Minderjährigen, bei denen das Jugendamt Leistungen übernimmt für leistungsfeindlich und ungerecht. Deshalb fordern wir die ersatzlose Abschaffung. Junge Menschen sollen unabhängig ihrer familiären Umstände in der Lage sein, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen. Eigene Leistung muss sich auch für sie lohnen.

(2)   Bis dieses Ziel erreicht ist, fordern wir das Bundesfamilienministerium dazu auf, die Art und Höhe der Heranziehung von Kindern und Jugendlichen nach § 90-94 SGB VIII zentral zu erfassen und in einem datenschutzkonformen Bericht je Kalenderjahr zu veröffentlichen. Dieser soll insbesondere Informationen dazu beinhalten, wie viele Pflegekinder mit dem vollen Satz von 75% belastet werden sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge. Auch die Anzahl der Pflegekinder, die mit einem verringerten Satz belegt oder komplett von der Heranziehung befreit sind, sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge sind darzustellen.

[1] §94 Abs. 6 SGB VII

Erbschaftsteuer abschaffen!

Das Vererben von Vermögen ist als Teil der Privatautonomie ein elementarer Bestandteil einer liberalen Wirtschafts- und Werteordnung. Das Erbrecht steht dabei unter besonderem Schutz des Verfassungsrechts. Dies hat in der Vergangenheit stets zu rechtlichen Konflikten über die Erbschaftsteuer geführt, die schlussendlich nur durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden konnten und zu immer komplizierteren Reformkompromissen durch die regierenden Koalitionen führten. Dabei steht ein vermeintliches Bedürfnis ausgleichende Gerechtigkeit zu schaffen und staatliche finanzielle Notwendigkeit dem Erbrecht des Einzelnen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen gegenüber. Diese Ausgangssituation hat zu einer undurchsichtigen Zahl von Regelungen und Steuererleichterungen geführt, die weder praktikabel durchführbar sind, noch für echte Steuergerechtigkeit sorgen. Die aktuell existierende Erbschaftsteuer konserviert überdies durch den starken Bezug auf den Verwandtschaftsgrad (z.B. in Form des Freibetrages oder des Steuersatzes) noch das klassische Familienbild. Beziehungen zwischen nicht verwandten Personen werden ohne Grund schlechter gestellt. Dies untergräbt die eigenverantwortliche Entscheidung des Erblassers und stellt eine nicht zu rechtfertigende Lenkungswirkung dar.

Zudem ist die Erbschaftsteuer mit Blick auf die Bemessungsgrundlage eine faktische Doppelbesteuerung. Das angesparte Vermögen des Erblassers unterlag bereits bei dessen Erwerb der (Einkommens-)Besteuerung. Auch der Verkauf durch den Erben kann wiederum einen Einkommensteuerpflichtigen Vorgang darstellen, der durch § 35 b EStG nur unzureichend typisierend Beachtung findet. Somit kann es Situationen geben in denen auf den Erwerb durch den Erblasser, die Erbschaft selbst und auf den Verkauf durch den Erben drei Mal Steuer anfällt, ohne dass die steuerliche Mehrbelastung hinreichend beachtet wird.

In der jetzigen Form stellt die Erbschaftsteuer de facto eine anlassbezogene Vermögensteuer mit einem Höchststeuersatz von bis zu 50 % dar. Sie soll dazu dienen eine angebliche Chancengleichheit zwischen unterschiedlich vermögenden Erblassern herzustellen. Sie stellt jedoch nur ein System der Umverteilung dar. Wahre Chancengleichheit kann man nur mit einem stabilen sozialen Sicherungssystem, kostenloser Bildung und Förderung von der Schule bis zum Hochschulabschluss erreichen. Die Erbschaftsteuer untergräbt die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft und stellt eine Strafsteuer auf das Vermögen dar, dass der Erblasser nicht zu seinen Lebzeiten verbrauchen konnte.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen sind davon überzeugt, dass die oben aufgeworfenen Probleme in keiner Weise in Einklang gebracht werden können. Daher fordern wir konkret die ersatzlose Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

EU-Kapitalertragssteuer Richtlinie

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern die Vereinfachung der Anrechnung von Kapitalertragssteuern innerhalb der EU. Dafür soll ein Formular nach Vorbild des W-8 BENs in den USA geschaffen werden. Durch einmaliges ausfüllen und Abgabe bei der depotführenden Bank, reicht diese die Informationen an die jeweiligen Institute im Gemeinschaftsgebiet weiter. Als Folge soll der Kapitalertragssteuersatz für einen nicht im Inland steuerbaren EU-Bürger auf 15% abgesenkt werden. Jene sollen voll anrechenbar auf die inländische Kapitalertragssteuer sein.

Mitarbeiterbeteiligungen: Bringt die Angestellten ins Kapital

Kapital- und Vermögensbildung für Gering- und Durchschnittsverdiener muss nicht immer nur ein Märchen sein. Echte Teilhabe kann möglich sein, wenn steuerfreie Vermögensbildung in Form von Mitarbeiterbeteiligungen nicht auf unter einen Euro pro Tag (360 € im Jahr) begrenzt sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags des § 3 Nr. 39 Satz 1 EstG auf 3.600 €. Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermögensbildung wird so auch explizit das unternehmerische Denken bei Angestellten aller Art leichter gefördert und es sorgt parallel für Attraktivität von u.a. Start-ups, die noch nicht die großen klassischen Gehälter zahlen können, aber auch Arbeitgebern generell.

Auf der anderen Seite bieten Mitarbeiterbeteiligungen natürlich auch Absicherungen bei drohender wachsender Rentenlücke und sorgen für einen möglichen Ernstfall wie einen Arbeitsplatzverlust finanziell vor.

Streichung von Verbrauchssteuern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass folgende Steuern ersatzlos gestrichen werden:

  • Alkoholsteuer (bis 31.12.2017 Branntweinsteuer; AlkStG)
  • Alkopopsteuer (AlkopopStG)
  • Biersteuer (BierStG)
  • Kaffeesteuer (KaffeStG)
  • Schaumweinsteuer (SchaumwZwStG)
  • Stromsteuer (StromStG)
  • Tabaksteuer (TabStG)
  • Zwischenerzeugnissteuer (SchaumwZwStG)

Die ebenfalls auf die genannten Produkte erhobene Umsatzsteuer bleibt hiervon unberührt.

Marktwirtschaft auch an der deutschen Autobahn – Der Tank & Rast den Riegel vorschieben

Der Landesverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von Autobahnraststätten marktwirtschaftlich zu organisieren, um das bestehende de facto Monopol der Tank & Rast aufzulösen und so die Qualität der Einrichtungen zu steigern und das Preisniveau zu stabilisieren.

Dürrehilfe? Nein danke! Für eine steuerfreie Risikorücklage.

Einmalige staatliche Hilfsgelder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lehnen wir ab. Stattdessen sollte das Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ heißen.

Wir sind für eine steuerfreie Risikorücklage, die Unternehmen aufbauen können. Dazu werden Einlagen auf das Rücklagenkonto als betriebliche Ausgabe gebucht. Sollte Geld von diesem Konto wieder im Unternehmen verwendet werden, wird dieses zuvor als Einnahme verbucht. Maximal dürfen 35 % des durchschnittlichen Umsatzes (der letzten fünf Jahre eines Unternehmens) gebildet werden. In einem Wirtschaftsjahr dürfen nicht mehr als 10 % des Umsatzes im jeweiligen Jahr auf das Rücklagenkonto gezahlt werden. Jegliche private Entnahme des Geldes von diesem Konto wird normal versteuert. Diese Regelung sollte für alle Unternehmen gelten.

Kondome sind keine Luxus

Ergänzend zur derzeitigen Beschlusslage sollen auch Kondome dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen.