Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und gehört deshalb auch so besteuert

Als Junge Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine grundlegende Reform der Umsatzsteuererhebung auf Produkte ein. Bis zu einer umfangreichen Reform fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

Kryptowährungen noch immer Neuland

Kryptowährungen werden für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen zentralen Erfolgsfaktor bei der digitalen Transformation spielen. Mit großer Sorge beobachten wir daher die Bestrebungen nach überzogener Regulierung vieler EU-Staaten. Wir sprechen uns daher klar gegen ein Verbot von anonymen Wallets und kompletter Nachverfolgung von Zahlungsverkehren aus.



 

Expansion durch Förderung einer neuen Generation. Das geht auch in der Landwirtschaft!

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, es gilt gründungswillige Jungunternehmer zu fördern, um ihnen einfachere Möglichkeiten zu eröffnen,  Innovation und Fortschritt voranzutreiben. Doch dabei sollten junge Landwirte nicht außen vor gelassen werden. Auch diese sind Unternehmer, sowie Innovationstreibende in unserem Land. Somit gilt es diese, dementsprechend genauso zu fördern.

Aktuell fehlt es jungen Landwirten, welche sich im Prozess einer Betriebsübernahme befinden, an effizienten Förderungen, Freiheiten in der Umsetzung und einer Konstanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die beiden letzteren Aspekte, sind durch komplizierte Restriktionen schwer veränderbar, doch wären für junge Landwirte sicherlich risikoärmer zu betrachten, wenn ihnen ein gewisser Teil des unternehmerischen Risikos, durch passende Förderungen und Unterstützung abgenommen werden würde. So wie im restlichen Spektrum des Gründertums. Denn in der Landwirtschaft ist die Konsequenz des Scheiterns oftmals sogar noch größer als in der herkömmlichen Startup-Szene.

Somit gilt es auch dieser Gruppe, soweit wie es nur möglich ist, politisch unter die Arme zu greifen und sie zu fördern. Denn nur so kann einem zunehmenden Höfesterben, der Monopolisierung der Betriebe und der Urbanisierung des Landes entgegengewirkt werden. Hierin liegt aus unserer Sicht ein gesamtgesellschaftliches Interesse.

Aus diesem Grund fordern wir, die Einführung eines landesweites und auf junge Landwirte ausgelegten Stipendiums zur Betriebsübernahme. Dies sollte zudem, klassische Faktoren eines aus der Startup-Szene bekannten Accelerator Programms beinhalten. Denn wenn etwas ähnliches bei Landärzten für die Landesregierung durchsetzbar ist, dann bei Landwirten erst recht, nur besser.

Dieses Stipendium bringt eine zeitlich begrenzte, finanzielle Förderung für junge Landwirte mit sich, welche sich im Frühstadium einer Betriebsübernahme und einer damit verbunden Umstrukturierung befindet, um den Lebensunterhalt abzudecken und das  unternehmerische Risiko weitgehend zu minimieren. Dies sollte in einer Größenordnung geschehen, wie es oftmals in klassischen Gründer-Stipendien der Fall ist. Kombiniert werden, sollte diese finanzielle Absicherung, wie angesprochen mit weiteren Vorteilen aus einem solchen Accelerator-Programm. Ähnlich wie es in der Startup-Szene bereits, durch das Land Niedersachsen mehrfach mit massiven Summen gefördert wird. Beispielsweise in Form einer betreuenden Expertise welche Rat und Netzwerk im nötigen Fachbereich erschafft, sowie verbesserten Kredit-Konditionen bei Förderbanken, um einen oftmals notwendigen Betriebsausbau aussichtsvoll zu gestalten. Dabei geht es uns besonders um den genannten Aspekt der Expertise. Das grundsätzliche Problem einer erschwerten Planungssicherheit in Anbetracht landwirtschaftlicher Restriktionen ist ein so komplexes Problem, welches zeitlich kaum schnell lösbar ist. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass durch Vernetzung und Expertise eine Entscheidungssicherheit für Landwirte entsteht, welche sie bis zu einer möglichen Besserung der Umstände unterstützt und eine neue Generation motiviert, weiterhin in dieser Branche tätig zu bleiben.

All diese Gesichtspunkte kombiniert, würden junge Leute weitestgehend mehr dazu motivieren, den internen Hof zu übernehmen oder in einen externen Betrieb mit einzusteigen, um dadurch die Charakteristik und Größe der niedersächsischen Landwirtschaft erhalten.

Mehr Transparenz im Steuerwettbewerb

Multinationale Unternehmen und ihre Steuerpolitik sind in einer globalisierten Welt mit ausdauernder Beständigkeit Teil der politischen Debatte, da diese Unternehmen in der Lage sind, durch geschickte Steuerplanung aggressive Steuervermeidungsstrategien umzusetzen. Dies sorgt auf der einen Seite für (geschätzte) unionsweite Mindereinnahmen in Höhe von 50 Milliarden Euro im Jahr. Auf der anderen Seite verzehrt es den Wettbewerb gegenüber mittelständischen Unternehmen innerhalb der Union, denen eine solche globale Herangehensweise an Steueroptimierung nicht oder nicht im vergleichbaren Maße offensteht. Um den steuerlichen Wettbewerb in der Union beizubehalten, aber schädliche und missbräuchliche Auswüchse zu begrenzen, ist es daher wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den Konsumierenden in einem ersten Schritt, einen europaweiten Überblick zur Steuerlast multinationaler Unternehmen zu verschaffen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

Alle Unternehmen mit einem europaweiten jährlichen Mindestumsatz von 500 Millionen Euro unterfallen besonderen Offenlegungspflichten. Dabei sind gewisse wirtschaftliche und rechtliche Kennzahlen für die Öffentlichkeit auf einer übersichtlichen Website zugänglich zu machen. Die Kennzahlen umfassen dabei je nach Mitgliedstaat der Union aufgeschlüsselt: Den Umsatz, den wirtschaftlichen Gewinn, das Jahresergebnis vor Ertragsteuern, den steuerlichen Gewinn entsprechend der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Staates, die gezahlte Körperschaftssteuer sowie den effektiven Körperschaftssteuersatz. Tochterunternehmen und andere verbundene Unternehmen, in denen das Mutterunternehmen eine beherrschende Stellung hat, sind miteinzubeziehen solange sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Zahlungen an verbundene Unternehmen, die nicht in der Union ansässig sind, aber auf der Liste der Staaten stehen, die in Steuersachen nicht mit der Europäischen Union kooperieren, sind zudem in ihrer Summe offenzulegen.

Im Fall einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen der Körperschaftsteuern und einer globalen Mindeststeuer, ist die Offenlegungspflicht auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Die Autobahn gehört dem Bund: Gemeinden für Feuerwehreinsätze auf Bundesfernstraßen entlasten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass der Bund in stärkerem Maße als bisher an den Kosten von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren auf Bundesfernstraßen beteiligt wird.

Dies soll unter anderem durch finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Fahrzeugen und technischen Ausrüstungen geschehen. Nötigenfalls ist die Finanzverfassung des Grundgesetzes in der Weise zu ändern, dass sich der Bund durch Finanzhilfen an diesen Investitionen beteiligen darf. Als Vorbild dafür kann der 2019 neu gefasste Art. 104c GG dienen, der im Rahmen des Digitalpaktes die verfassungsrechtliche Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes an Investitionen in die Bildungsinfrastruktur gelegt hat.

Impuls für die Wirtschaft – mit Start-Ups aus der wirtschaftlichen Rezession

Wir Junge Liberale Niedersachsen sehen in der durch Corona entstandenen wirtschaftlichen Rezession massive Probleme durch die wegfallenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Auch Jugendlichen stehen weniger Perspektiven für ihre berufliche Karriere offen. Daher möchten wir JuLis mit einer gründungs- und innovationsfreundlichen Politik Start-Ups fördern und so für ein nachhaltiges Wachstum sorgen. Aber auch schon vor der Corona-Pandemie gab es erhebliche Defizite in der Start-Up Politik. Im internationalen Vergleich lag Deutschland in Sachen Venture Capital und in der Anzahl der Gründungen weit hinter anderen vergleichbaren Staaten.

Konkret fordern wir:

Start-Up Ökosysteme ausbauen:

In Niedersachsens großen und mittelgroßen Städten sollen, wo noch nicht vorhanden, staatlich geförderte Innovation-Hubs und Gründerzentren aufgebaut werden. Ziel sollte es sein Start-Up Gründerinnen und Gründer kostengünstig Büroräume zur Verfügung zu stellen. Hier können auch Synergieeffekte zwischen den Start-Ups entstehen. Die Betreiber dieser Büroräume sollen flexible Grenzen für Laufzeit und Kriterien für die Bereitstellung der Büroräume festlegen, sodass nur Start-ups, die darauf angewiesen sind, diese in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich sollen die Kommunen sollen angehalten werden, Coworking-Spaces zu errichten bzw. private Anbieter hierbei zu fördern. Auch leerstehende Objekte in den Innenstädten sollen hierzu genutzt werden.

Verwaltung und Start-Up:

In jeder Wirtschaftsförderung der kommunalen Verwaltung soll für die Förderung von Start-up Unternehmen mit den Berufskammern (z.B. IHK) zusammengearbeitet werden. Doppelstrukturen sollen damit ausdrücklich vermieden werden.

Zusätzlich sollen in den Kommunen Gründertage stattfinden, bei dem sich lokale Start-Ups vorstellen und ihr Netzwerk erweitern können. Hier soll auch die lokale Wirtschaft miteinbezogen werden, damit Kontakte geknüpft werden können.

Schule und Start-Ups:

In den von den JuLis geforderten Wirtschaftsunterricht sollen grundlegende Kenntnisse des Unternehmertums und der Gründung vermittelt werden.

In Kooperation mit (lokalen) Unternehmen sollen weiterführende Schulen Gründerwettbewerbe für Schülerunternehmen durchführen, damit wirtschaftliche Kenntnisse im Schulleben vermittelt werden und innovative Ideen honoriert werden.

An einem Projekttag sollen Gründerinnen und Gründer aus der Praxis die Schule besuchen, um den Schülerinnen und Schülern den Gründungsgeist aus der Praxis näher zu bringen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden gezielt weibliche Vorbildpersonen in die Schulen zu holen, damit der Anteil der weiblichen Gründerinnen nachhaltig steigt.

Zwischen Eigenverantwortung und Solidarität gehört kein aber! – Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu einem föderalen und solidarischem Deutschland. Die föderale Struktur der Bundesrepublik verhindert nicht nur Machtkonzentration und schafft mehr Bürgernähe, sondern der entstandene Wettbewerb hat eine einzigartige gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Dynamik geschaffen. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen in strukturschwachen Regionen abgehängt. Das Versprechen des Grundgesetzes, annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, wurde nicht erfüllt. Die bisherigen Finanzausgleichssysteme haben ihre Ziele nicht erreichen können. Die Jungen Liberalen erkennen daher die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.

Deutschland braucht finanzstarke Länder und Kommunen, welche die Herausforderungen vor Ort meistern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die dezentrale Struktur der Bundesrepublik wiederzurückgewinnen können. Länder und Kommunen dürfen dabei weder von der Gnade des Bundes abhängig sein, noch darf mangelnde Solidarität der Gebietskörperschaften untereinander dazu führen, dass ganze Regionen und ihre Bevölkerung auf der Strecke bleiben und von der positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Eine Reform der föderalen Finanzbeziehungen muss in diesem Spannungsverhältnis einen guten Kompromiss zwischen Eigenverantwortung und Wettbewerb auf der einen Seite und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf der anderen Seite, sicherstellen.

I. Der Bund

Der Bund erhält künftig die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, abzüglich des an die EU zu entrichtenden Betrags, vollständig. Diesbezügliche Gesetze bedürfen nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates.

Die Gesetzgebungskompetenz und die Einnahmen der Kfz-Steuer, der Verbrauchsteuern und der Verkehrsteuern, mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer, der Spielbankabgabe, der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern sowie der kommunalen Steuern und Abgaben, verbleiben bzw. gehen auf den Bund über. Gesetze, welche besagte Steuern zum Gegenstand haben, bedürfen keiner Zustimmung des Bundesrates. Gleiches gilt bis zu seiner vollständigen Abschaffung für den Solidaritätszuschlag.

II. Die Länder

Mit Zustimmung des Bundesrates erlässt der Bundestag weiterhin die Gesetze über die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer, ohne jedoch Steuersätze zu bestimmen oder Einnahmen aus diesen Steuern zu erlangen. Dies schließt die Gewerbesteuerumlage mit ein, welche künftig ausschließlich den Ländern zusteht, die auch über ihre Höhe entscheiden.

Die Steuersätze der Einkommensteuer bestimmen fortan die Länder. Sie dürfen dabei den vom Bund festzulegenden Grundfreibetrag sowie andere bundesrechtlich begründete Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge nicht unterschreiten. An die Berechnungsgrundlage des Bundes für das zu versteuernde Einkommen und Vorschriften zur Verhinderung von Doppelbesteuerung sind sie gebunden. Zusätzlich kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Mindest- und Höchststeuersätze festlegen. Bis zu einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes, hat der Bund die Länder zur Erhebung von Hebesätzen zu ermächtigen und die Einkommensteuer entsprechend abzusenken.

Die Gesetzgebungskompetenz für die abzuschaffende Erbschafts- und Schenkungsteuer, die Vermögensteuer(deren Einführung wir ablehnen), die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer geht auf die Länder über, ohne dass diese im Falle der beiden Letzteren die Steuersätze bestimmen oder ihnen die Einnahmen zustehen. Der Bundestag kann mit Zustimmung des Bundesrates die Bemessungsgrundlagen unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG harmonisieren.

III. Die Kommunen

Neben der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen iRd. Einkommensteuer einen eigenen Steuersatz, der sich auf den Steuersatz des jeweiligen Landes addiert. Die Länder können Mindest- und Höchstgrenzen für diese Steuersätze sowie für die Hebesätze der Gewerbesteuer, bestimmen.

Die Einnahmen aus der Einkommensteuer von Personen mit mehreren Wohnsitzen sind zwischen den betroffenen Ländern bzw. Kommunen gerecht zu zerlegen. Damit entfällt jede Notwendigkeit für die Zweitwohnungsteuer, die folglich abzuschaffen ist. Die hierzu erforderlichen gesetzlichen Regelungen trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.

Im Rahmen der Grundsteuer sollen die Kommunen fortan nicht nur die Steuersätze, sondern auch Freibeträge und Begünstigungen zugunsten ökologischer und sozialer Flächennutzung bestimmen können. Außerdem erhalten die Kommunen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und können hierfür den Steuersatz sowie Freibeträge bestimmen.

IV. Die Strukturentwicklungsfonds

Grundsätzlich kann jede Gebietskörperschaft, die mittels eigener Steuern erlangten Einnahmen für sich behalten und damit nach eigenem Ermessen haushalten. Dies ermöglicht Eigenverantwortung und schafft Wettbewerb. Dieser Grundsatz muss jedoch eine Ausnahme finden, um Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften und annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamtem Bundesgebiet zu schaffen. Dazu muss jede Gebietskörperschaft, d.h. jede Kommune und jedes Bundesland, einen gleichen prozentualen Anteil ihres Bruttonationaleinkommens in einen Strukturentwicklungsfonds einzahlen. Die Kommunen zahlen in einen landesweiten, die Länder in einen bundesweiten Fonds ein. Der bundesweite Strukturentwicklungsfonds der Länder soll mittels Staatsvertrag geschaffen und von den Ländern verwaltet werden. Sie bestimmen, welche Projekte in welchen Regionen unter welchen Bedingungen gefördert werden und wie hoch die prozentuale Abgabe ausfallen soll. Die Kommunen können analog dazu landesweite Strukturentwicklungsfonds mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag gründen.

Effizienz und Effektivität des Länder-Fonds werden fortwährend durch den Bundesrechnungshof, die der kommunalen Fonds durch den jeweils zuständigen Landesrechnungshof überprüft. Dadurch bleiben die Kosten für Bürokratie und Verwaltung niedrig.

Damit nicht einzelne Bundesländer eine Blockadehaltung in den Verhandlungen einnehmen können, ist das Grundgesetz, um einen Auftrag an die Länder zur Schaffung eines entsprechenden Fonds zu ergänzen. Sollten die Länder dennoch keine Einigung erzielen, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in engen verfassungsrechtlichen Grenzen entsprechende Regelungen aufstellen, die jedoch nur solange gültig sind, wie die Länder keinen Vertrag schließen. Mindestens alle zehn Jahre ist der Vertrag neu zu verhandeln. Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates notwendige Änderungen bestimmen, bis eine Einigung erzielt wird. Auf Landesebene lässt sich mit den Kommunen analog verfahren, dies ist jedoch nicht im Grundgesetz, sondern in den jeweiligen Landesverfassungen zu regeln.

Mit diesem neuem Finanzausgleichssystem entfallen auch die Konsolidierungshilfen, die Regionalisierungsmittel (ÖPNV) und die Bundesergänzungszuweisungen. Der Bund hat jedoch einen etwaigen Zuwachs an Steuereinnahmen infolge dieser Reform bedingungsfrei in den Strukturentwicklungsfonds der Länder einzuzahlen.

V. Die Körperschaftsteuer

Eine Körperschaftsteuer wird nur noch erhoben, wenn die zu zahlende Gewerbesteuer einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland unter einer vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festzulegenden Mindestbesteuerung liegt, die anhand einer einzuführenden EU-weiten Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Die Höhe der zur zahlenden Körperschaftsteuer bemisst sich dann nach der Differenz zwischen der Mindestbesteuerung und den tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern. Die hierzu notwendigen Gesetze werden vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die Einnahmen fließen an die Länder.

Der entstehende Einnahmeausfall ist einerseits dadurch auszugleichen, dass die Kommunen die Gewerbesteuer anheben, welche künftig vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird und andererseits durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Einkünfte aus Kapital werden dann mit dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Gewerbesteuer ist für natürliche Personen um eine Obergrenze in Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer zu ergänzen.

Elternzeit ist auch Väterzeit!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass Familien die Elternzeit nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel gestalten können. Das scheitert nach einer jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft vor allem an der Erwartungshaltung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder aus finanziellen Gründen. Insbesondere Väter sind durch diese Bedenken in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Um den Zugang zur Elternzeit zu erleichtern, fordern wir folgendes:

1. Für Väter soll die freiwillige Option bestehen, die Mutterschutzzeit vollständig oder teilweise (je nach Wunsch) zu begleiten. Wird diese „Familienzeit“ beantragt, gelten §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; 18 MuSchG entsprechend. Diese Option muss auch für nicht-schwangere Partnerinnen in homosexuellen Lebensgemeinschaften oder Ehen bestehen. Ebenso wie für Männer, die nicht der biologische Vater sind, die Vaterschaft nach der Geburt aber anerkennen werden.

2. Der aktuelle Höchstsatz des Elterngeldes soll um eine freiwillige Option mit Rückzahlungsverpflichtung ergänzt werden.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils höher als der Höchstsatz des Elterngeldes (1800€) ist:
Es besteht die Möglichkeit den Höchstsatz aufzustocken. Dies orientiert sich weiterhin an der üblichen Quote des Gehalts (§2 Abs. 1 BEEG). Diese Möglichkeit besteht zu einem Maximum bis zu 3000€. Der Überschuss muss im Nachhinein voll zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils unter oder genau bei 1800€ liegt:
Es besteht eine Aufstockungsmöglichkeit bis zu 100% des Gehalts. Der überschüssige Anteil muss im Nachhinein zur Hälfte zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar. § 2 Abs. 2 BEEG bleibt hiervon unberührt.
• Die Rückzahlungspflicht ist flexibel und ohne bürokratischen Aufwand zu gestalten. Daher soll die Summe innerhalb von 6 Jahren ab Ende der Elternzeit bzw. dem letzten ElterngeldPlus-Monat eingezahlt werden. Wie schnell und in welchen Raten die Eltern einzahlen, liegt in ihrem Ermessen. Ein neues Kind hemmt den Ablauf der Frist.

3. Der sogenannte Partnerschaftsbonus soll auch dann bezogen werden können, wenn die 14-monatige Elternzeit voll ausgeschöpft worden ist. Außerdem sind die Regelungen zur Rückzahlungspflicht bei Über- oder Unterschreitung der Arbeitsstunden zu liberalisieren. Wird die Stundenzahl unverschuldet nicht eingehalten (Krankheit, Pflegefall etc.), darf keine Rückzahlungspflicht entstehen. In anderen Fällen soll es auf die durchschnittliche Arbeitszeit in vier Wochen ankommen, sodass das Überschreiten der Stundenanzahl einer Woche mit dem Unterschreiten der Stundenanzahl in einer anderen Woche ausgeglichen werden kann.

4. Eine Verlängerung eines Elternzeitabschnitts von höchstens sechs Monaten Dauer um zwei weitere Monate soll mit einer Frist von zwei Wochen vor Ende der Elternzeit möglich sein, sofern der 16. Lebensmonat des Kindes noch nicht vollendet ist. Um den Eltern diese Verlängerung auch finanziell zu ermöglichen, soll der Elterngeldanspruch auf den Verlängerungszeitraum erweitert werden. Ziel ist es, dem Elternteil, das kürzer in Elternzeit gegangen ist, eine finanzierte Verlängerungsmöglichkeit zu bieten. In Teilen besteht durch eine stärkere emotionale Bindung zum Kind nämlich der Wunsch die Elternzeit länger fortzusetzen als zunächst geplant.

1 Jahr Steuerfrei für Hunde aus dem Tierheim

Als Junge Liberale setzen wir uns für die flächendeckende Abgeschaffung der Hundesteuer ein.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, bis zur gänzlichen Abschaffung der Hundesteuer,  alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Hundesteuersatzung im Punkt Steuerbefreiung um einen weiteren Absatz zu erweitern (sofern nicht bereits vorhanden):

“Für jeden Hund, welcher aus dem Tierheim adoptiert wird, gilt eine generelle Steuererleichterung.”