Sex auf Rezept

Wir fordern die finanzielle Übernahme von Sexualbegleitung durch die Pflegekassen ab einem Pflegegrad 3. Hierzu soll das Pflegegeld entsprechend angepasst werden. Sexualbegleitung muss bei den Pflegekassen beantragt werden. Sexualbegleitungen rechnen dann direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Damit Sexualbegleiter:innen mit den Pflegekassen abrechnen können müssen sie eine entsprechende Zertifizierung für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen vorweisen. Die Kriterien hierfür legen die Pflegekassen fest. Für die Zertifizierungsseminare sollen Kooperationen mit  freien Trägern eingegangen werden ähnlich zu Seminaren für Alltagsbegleitungen von Senior:innen (§43b und §53b SGBXI).

Außerdem soll ein Schulungsprogramm für Menschen, die in der Prostitution tätig sind geschaffen werden.

Echte Sicherheit für Minijobber und geringfügig Beschäftigte

Seit dem 01.01.2013 verdienen Minijobber und geringfügig Beschäftigte in Deutschland maximal 450€. Mit 4.4 Millionen Erwerbstätigen die 2020 ausschließlich dieses Arbeitsmodell nutzten, verlieren 12% der Kernerwerbstätigen in Deutschland jedes Jahr einen Teil ihrer Kaufkraft. Auch sollte nicht vergessen werden das ca. dreiviertel aller Studenten neben dem Studium einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, und auch hier nutzen viele das Arbeitsmodell der geringfügigen Beschäftigung.

Anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Quelle 3) lässt sich nachvollziehen, dass die 2013 verdienten 450€ zum Jahresende 2021 nur noch eine reale Kaufkraft von 400,50€ haben.

Die kommende Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 520€ fängt aber keineswegs den Realverlust der Erwerbstätigen auf. Die Inflationsrate betrug im Mai 2022 +7.9% (Quelle 4) und wird auch nach unserer Annahme in naher Zukunft nicht fallen.

Anders als bei herkömmlicheren Arten der Beschäftigung, werden die Minijobber meist bei staatlichen Finanzhilfspaketen nicht berücksichtigt. So können sie bspw. trotz des mehrfach angestiegenen Steuerfreibetrags (allein im Jahr 2022 zweimal) nicht mehr Geld verdienen. Auch können sie nicht von den geplanten Steuervorteilen profitieren, die durch die „Überbesteuerung“ des Staates im Fiskus 2023 u.a. mit Einkommenssteuererlassen wieder ausgezahlt werden sollen.

Daher sollten wir vorplanen, anstatt hinterherzurennen, damit alle Erwerbstätige in Deutschland finanziell stabil durch diese Finanzkrise kommen!

Wir Jungen Liberalen fordern daher:

  • eine Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 700€.
  • alle drei Jahre eine Anpassung des erlaubten Entgeldbetrags an die Inflation.

Fairness für Erwerbsunfähige

Für Menschen die aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen von der deutschen Rentenversicherung als erwerbsunfähig eingestuft werden ist dies ein großer Umbruch. Viele der sowieso von Gesundheitsbeschwerden geplagten Menschen finden sich allerdings trotz abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung in einem langen und quälenden Rechtsstreit wieder.

Aufgrund der Beweispflicht der Versicherungsnehmer sind private Versicherer bereit sich in einen Prozess zu verwickeln, um die Menschen, welche sowieso aufgrund des nun fehlenden Einkommens mit finanziellen Problemen belegt sind, zu einem Vergleich oder gar dem kompletten Verzicht auf Leistungen zu bewegen. Die finanziellen und gesundheitlichen Schwierigkeiten der Versicherungsnehmer dürfen nicht durch Versicherungsträger ausgenutzt werden!

Wir Junge Liberale fordern, dass:

  • private Versicherer verpflichtet sind, die von der Rentenversicherung festgestellte Erwerbsunfähigkeit anzuerkennen.
  • die Beweispflicht bei Anfechtung auf den Versicherer übertragen wird.
  • die Leistungen der Versicherung auch während eines Rechtsstreits gezahlt werden müssen.

Angemessene Vergütung von studentischen, künstlerischen sowie wissenschaftlichen Hilfskräften!

Der Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 30.10.2019 sieht eine gestaffelte Erhöhung der Bezahlung von wissenschaftlichen, künstlerischen sowie studentischen Hilfskräften vor. Dabei wurde die letzte und höchste Stufe im Sommersemester 2021 erreicht bei der Studierende mit Bachelorabschluss eine Vergütung von 12,43€ erhalten sowie Studierende ohne einen solchen Abschluss 10,69€. Letztere wird mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12€ auf eben diesen Betrag erhöht. Der Erlass ist zudem gültig bis zum 31.12.2024.

Wir fordern eine angemessene Bezahlung von Studierenden an niedersächsischen Hochschulen, welche sich an transparenten Parametern wie der Inflation oder der Erhöhung der Vergütung des öffentlichen Dienstes richtet sowie einem höheren Ausgangslohn als dem des gesetzlichen Mindestlohns.

Liquid ist kein Tabak!

Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Tabaksteuergesetz.

Eine Besteuerung von Nikotin kann man vertreten. Eine Besteuerung, die zum Beispiel bei der nikotinlosen Basisflüssigkeit in etwa 900% beträgt, ist strikt abzulehnen. Nach der aktuellen Regelung steigen die Kosten eines durchschnittlichen Dampfers auf mehrere hundert Euro pro Monat.

Die aktuelle Regelung wird in der Produktion und im Handel wie in Italien tausend Arbeitsplätze kosten und keine signifikanten Einnahmen generieren. Zudem wird die Anzahl der Raucher herkömmlicher Tabakwaren steigen.

Klasse statt Masse – die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als JuLis stehen wir für einen schlanken, wehrhaften öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstelle eines von der Allgemeinheit finanzierten Rentner-Unterhaltungsprogrammes. Wir stehen als liberale Jugendorganisation für die jüngeren Generationen ein, die sich zunehmend von den Angeboten des ÖRR nicht umfasst sehen. Wir sehen den Reformbedarf der in die Jahre gekommenen Strukturen des Rundfunks und machen konstruktiv Vorschläge, um diese zu verbessern. Dennoch werden diese konstruktiven Vorschläge häufig undifferenziert als das „Anlegen der Axt an einem Bollwerk der Demokratie“ aufgefasst. Dieser Annahme widersprechen wir ausdrücklich. Während die Gewährleistung einer funktionsgerechten Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG verfassungsrechtlich garantiert wird, steht es dem Gesetzgeber offen, wie er den Rahmen, die Strukturen und den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks novelliert. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefragt, durch Staatsverträge diese Aufgabe zu übernehmen und dadurch für Entlastung zu sorgen. Ein möglicher Reformprozess im ÖRR kann dabei nicht nur finanzielle Entlastung jeder und jedes Einzelnen in durch Inflation und steigende Lebenserhaltungskosten bestimmten Zeiten zur Folge haben, sondern durch größere Transparenz und einen klareren Auftrag auch vertrauensstiftend und demokratiefördernd wirken.

Mit diesem Antrag möchten wir neue Denkanstöße setzen und schlagen daher folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Kostenkontrolle: Der ÖRR Deutschlands ist mit 8,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 der teuerste Rundfunk der Welt. Während die britische BBC rund 3,8 Mrd. EUR und die französischen france tv und radiofrance kumulativ mit ca. 3,7 Mrd. EUR jährlich zu Buche schlagen, kosten ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als seine britischen und französischen Pendants zusammen. Geboten ist daher eine Überprüfung der Ausgaben des Rundfunks und mehr Kontrolle über sie. Als Lehre aus der Causa Schlesinger ist insbesondere die Stellung der Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten hervorzuheben, die die wirtschaftliche Betätigung der Rundfunkanstalten kontrollieren sollten. In der Praxis mangelt es den Organen jedoch oft an fachlichem Know-how. Die Verwaltungsräte sollten hierfür zukünftig mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern, Finanzexpertinnen o.ä. besetzt werden, die professionell die Ausgaben beaufsichtigen. Auch sollten die Gehälter der Führungskräfte der Rundfunkanstalten zum einen angeglichen werden, beispielsweise an die Besoldung des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten, zum anderen aber auch gekoppelt werden an wirtschaftlichen (Miss-)Erfolg.
  • Mehrfachstrukturen verhindern: Perspektivisch sollte über eine Fusion der Verwaltungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk nachgedacht werden. Wenngleich die Trennung insbesondere von ARD und ZDF auf Programmebene als Ausdruck eines pluralistischen Rundfunks mit guten Argumenten vertretbar ist, so lässt sich eine Trennung der Verwaltungsstrukturen aus ökonomischen wie auch ökologischen Gründen schwer verstehen. Hier würde eine Zusammenlegung ressourcenschonend wirken. Zur Verschlankung des Apparats könnte daneben auch etwa die Anzahl der Landesrundfunkanstalten gesenkt werden. Das bisherige Modell mit neun verschiedenen Landesrundfunkanstalten könnte hier durch ein System mit vier Anstalten, aufgeteilt in Norden, Süden, Westen und Osten abgelöst werden. Dies reduziert ebenfalls Mehrfachstrukturen und senkt die Zahl benötigter Intendantinnen und Verwaltungsräte.
  • Klarer Auftrag: Der aktuelle Medienstaatsvertrag sieht in § 11 RStV vor, dass die Angebote der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen haben. Wir setzen uns dafür ein, den Fokus des ÖRR künftig verstärkt auf Bildung und Information zu legen und die „Beratung“, Kultur und Unterhaltung zurückzufahren. Auch Dokumentationen können unterhaltsam sein und erfüllen zeitgleich den Bildungsauftrag. Im digitalen Zeitalter sollte zudem ein verstärkter Fokus auf On-Demand-Lösungen und Internetpräsenz liegen.
  • Programmdiät: Die aktuelle Zahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme umfasst 21 Fernsehsender und 83 Radiosender, sowie das Content Netwerk Funk Mediengruppe. Rein an der Vielzahl der Radiosender gemessen lassen sich bereits Argumente für eine Verschlankung des Programms in Zeiten von Digitalradio und überregionalem Empfang finden. Ähnliches gilt für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Mehr als die Hälfte der Sendezeit der öffentlichen Fernsehsender ist auf Unterhaltung ausgerichtet. Vor allem Sport- und Filmlizenzen, wie etwa die der Fußball-WM in Katar für alleine 214 Mio. EUR, nehmen einen Großteil des Budgets ein. Hierdurch entsteht unweigerlich eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Dies soll zukünftig in Hinblick auf den klarer formulierten Auftrag des ÖRR vermieden werden. Spartensender wie ARD One oder ZDFneo sollten in die Privatwirtschaft überführt und nicht ersetzt werden.
  • Alternative Finanzierungsformen: Die pauschale Erhebung der Rundfunkbeiträge i.H.v. aktuell 18,36 EUR erscheint in Zeiten flexibler Abo-Dienste sowohl preislich als auch strukturell aus der Zeit gefallen. In Frankreich entschied sich Emmanuel Macron für einen umstrittenen Weg der Abschaffung der Rundfunkbeiträge zugunsten einer Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Um die Unabhängigkeit des ÖRR von direkter oder indirekter Einflussnahme von Seiten des Staates oder privatwirtschaftlichen Unternehmen zu wahren, lehnen wir ein solches Finanzierungsmodell genauso ab wie die verstärkte Generierung von Einnahmen durch mehr Werbung. Ein anderer Vorschlag könnte hier etwa das „skandinavische“ Modell sein, bei dem sich die Höhe des Beitrags proportional zum Einkommen ergibt. Zusätzlich hierzu wäre auch ein Abo-System sinnvoll, bei dem neben einem günstigen Basismodul erwünschte Zusatzmodule gegen Aufpreis enthalten wären.

Menschen entlasten – Mehrwehrtsteuer senken!

Wir wollen Menschen finanziell entlasten, statt sie immer weiter zu belasten. Die Mehrwertsteuer gehört als reine Konsumsteuer zu den unsozialsten Belastungen, da sie insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen überproportional trifft. Eine Senkung der Mehrwertsteuer kann durch sinkende Preise zu einer erhöhten Nachfrage und damit wachsenden Wirtschaft beitragen. So können am Ende sogar mehr Steuereinnahmen das Ergebnis sein. Zudem gewinnt der Steuerstandort Deutschland dadurch einen Wettbewerbsvorteil.

Wir setzen uns daher für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland auf den europäischen Mindeststeuersatz von 5 bzw. 15 Prozent ein. Der verminderte Steuersatz von 5 Prozent soll auf alle Güter erhoben werden, bei denen das möglich ist.  Langfristig setzen wir uns auf EU-Ebene dafür ein, dass ein einheitlicher Mindeststeuersatz bei der Mehrwertsteuer von 5 Prozent eingeführt wird.

Bei den Warengruppen, wo dies möglich ist, wie z.B. Lebensmitteln, wollen wir die Erhebung einer Mehrwertsteuer dauerhaft abschaffen.

Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrages

Studierende sind in Niedersachsen außerordentlich hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt. So zahlen Studierende an niedersächsischen Hochschulen bundesweit oftmals die  höchsten Beiträge, was dabei nicht ausschließlich mit dem Semesterticket oder besseren  Leistungen begründet werden kann. Es war und ist immer ein liberaler Leitgedanke gewesen  weltbeste Bildung für alle zu ermöglichen. Dafür sollen sich Studierende auf ihre Arbeit in der  Hochschule konzentrieren können und nicht auf die Arbeit in ihrem Nebenjob. Aufgrund  dessen fordern wir die finanzielle Entlastung von Studierenden durch die Abschaffung des  Verwaltungskostenbeitrags, welcher 75€ pro Semester beträgt und dabei nicht einmal den Hochschulen zugutekommt

Beitragsentlastung für Kinderlose

Kinderlose Menschen ab dem 23. Lebensjahr müssen zusätzlich zu dem normalen Beitragssatz von 1,525% einen Beitragszuschlag von 0,35 % zur Pflegeversicherung 3 zahlen, vgl. § 55 (3) SGB XI.

Der Beitrag entsteht pauschal für jedes Mitglied der Pflegeversicherung bis nachgewiesen wird, dass das Mitglied nicht kinderlos oder aus anderen Gründen befreit ist.

Mit den gezahlten Beträgen die wir heute leisten, zahlen wir die Bedürfnisse aktuell Pflegebedürftiger. Eltern werden dafür belohnt, dass ihre Kinder später unsere Pflege finanzieren, indem bei ihnen kein Zuschlag erhoben wird.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Altersgrenze für die Erhebung des Pflegeversicherungszuschlages auf das 30. Lebensjahr angehoben wird.