Elternzeit ist auch Väterzeit!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass Familien die Elternzeit nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel gestalten können. Das scheitert nach einer jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft vor allem an der Erwartungshaltung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder aus finanziellen Gründen. Insbesondere Väter sind durch diese Bedenken in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Um den Zugang zur Elternzeit zu erleichtern, fordern wir folgendes:

1. Für Väter soll die freiwillige Option bestehen, die Mutterschutzzeit vollständig oder teilweise (je nach Wunsch) zu begleiten. Wird diese „Familienzeit“ beantragt, gelten §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; 18 MuSchG entsprechend. Diese Option muss auch für nicht-schwangere Partnerinnen in homosexuellen Lebensgemeinschaften oder Ehen bestehen. Ebenso wie für Männer, die nicht der biologische Vater sind, die Vaterschaft nach der Geburt aber anerkennen werden.

2. Der aktuelle Höchstsatz des Elterngeldes soll um eine freiwillige Option mit Rückzahlungsverpflichtung ergänzt werden.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils höher als der Höchstsatz des Elterngeldes (1800€) ist:
Es besteht die Möglichkeit den Höchstsatz aufzustocken. Dies orientiert sich weiterhin an der üblichen Quote des Gehalts (§2 Abs. 1 BEEG). Diese Möglichkeit besteht zu einem Maximum bis zu 3000€. Der Überschuss muss im Nachhinein voll zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils unter oder genau bei 1800€ liegt:
Es besteht eine Aufstockungsmöglichkeit bis zu 100% des Gehalts. Der überschüssige Anteil muss im Nachhinein zur Hälfte zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar. § 2 Abs. 2 BEEG bleibt hiervon unberührt.
• Die Rückzahlungspflicht ist flexibel und ohne bürokratischen Aufwand zu gestalten. Daher soll die Summe innerhalb von 6 Jahren ab Ende der Elternzeit bzw. dem letzten ElterngeldPlus-Monat eingezahlt werden. Wie schnell und in welchen Raten die Eltern einzahlen, liegt in ihrem Ermessen. Ein neues Kind hemmt den Ablauf der Frist.

3. Der sogenannte Partnerschaftsbonus soll auch dann bezogen werden können, wenn die 14-monatige Elternzeit voll ausgeschöpft worden ist. Außerdem sind die Regelungen zur Rückzahlungspflicht bei Über- oder Unterschreitung der Arbeitsstunden zu liberalisieren. Wird die Stundenzahl unverschuldet nicht eingehalten (Krankheit, Pflegefall etc.), darf keine Rückzahlungspflicht entstehen. In anderen Fällen soll es auf die durchschnittliche Arbeitszeit in vier Wochen ankommen, sodass das Überschreiten der Stundenanzahl einer Woche mit dem Unterschreiten der Stundenanzahl in einer anderen Woche ausgeglichen werden kann.

4. Eine Verlängerung eines Elternzeitabschnitts von höchstens sechs Monaten Dauer um zwei weitere Monate soll mit einer Frist von zwei Wochen vor Ende der Elternzeit möglich sein, sofern der 16. Lebensmonat des Kindes noch nicht vollendet ist. Um den Eltern diese Verlängerung auch finanziell zu ermöglichen, soll der Elterngeldanspruch auf den Verlängerungszeitraum erweitert werden. Ziel ist es, dem Elternteil, das kürzer in Elternzeit gegangen ist, eine finanzierte Verlängerungsmöglichkeit zu bieten. In Teilen besteht durch eine stärkere emotionale Bindung zum Kind nämlich der Wunsch die Elternzeit länger fortzusetzen als zunächst geplant.

1 Jahr Steuerfrei für Hunde aus dem Tierheim

Als Junge Liberale setzen wir uns für die flächendeckende Abgeschaffung der Hundesteuer ein.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, bis zur gänzlichen Abschaffung der Hundesteuer,  alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Hundesteuersatzung im Punkt Steuerbefreiung um einen weiteren Absatz zu erweitern (sofern nicht bereits vorhanden):

“Für jeden Hund, welcher aus dem Tierheim adoptiert wird, gilt eine generelle Steuererleichterung.”

Digitalisierung kommunaler Haushalte

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Haushaltsberatungen vollständig zu digitalisieren und künftig so weit wie möglich auf gedruckte Dokumente in Haushaltsberatungen zu verzichten.

Kommunalen Mandatsträgern soll nur noch auf Antrag eine gedruckte Form des Haushaltsplanentwurfes zur Verfügung gestellt werden.

Keine “Reichensteuer” für Pflegekinder

75% – das ist nicht einmal der Steuersatz für Gutverdiener, sondern das ist der Anteil, den viele Pflegekinder ab dem ersten Euro von ihrem Einkommen als Kostenbeitrag für die Leistung ihrer Pflegeeltern an den Staat abgeben müssen, ganz gleich ob Schülerjob oder Ausbildungsvergütung.

Diese Abgabe kann zum Teil oder ganz wegfallen, „wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.“ [1] Dabei ist dem Bundesfamilienministerium nicht bekannt, wie viele Pflegekinder welchen Anteil ihres Einkommens abführen müssen. Die Entscheidung über die Heranziehung obliegt nämlich dem zuständigen Jugendamt. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht.

(1)   Wir Junge Liberale Niedersachsen halten die Heranziehung von Pflegekindern und anderen Minderjährigen, bei denen das Jugendamt Leistungen übernimmt für leistungsfeindlich und ungerecht. Deshalb fordern wir die ersatzlose Abschaffung. Junge Menschen sollen unabhängig ihrer familiären Umstände in der Lage sein, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen. Eigene Leistung muss sich auch für sie lohnen.

(2)   Bis dieses Ziel erreicht ist, fordern wir das Bundesfamilienministerium dazu auf, die Art und Höhe der Heranziehung von Kindern und Jugendlichen nach § 90-94 SGB VIII zentral zu erfassen und in einem datenschutzkonformen Bericht je Kalenderjahr zu veröffentlichen. Dieser soll insbesondere Informationen dazu beinhalten, wie viele Pflegekinder mit dem vollen Satz von 75% belastet werden sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge. Auch die Anzahl der Pflegekinder, die mit einem verringerten Satz belegt oder komplett von der Heranziehung befreit sind, sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge sind darzustellen.

[1] §94 Abs. 6 SGB VII

Erbschaftsteuer abschaffen!

Das Vererben von Vermögen ist als Teil der Privatautonomie ein elementarer Bestandteil einer liberalen Wirtschafts- und Werteordnung. Das Erbrecht steht dabei unter besonderem Schutz des Verfassungsrechts. Dies hat in der Vergangenheit stets zu rechtlichen Konflikten über die Erbschaftsteuer geführt, die schlussendlich nur durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden konnten und zu immer komplizierteren Reformkompromissen durch die regierenden Koalitionen führten. Dabei steht ein vermeintliches Bedürfnis ausgleichende Gerechtigkeit zu schaffen und staatliche finanzielle Notwendigkeit dem Erbrecht des Einzelnen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen gegenüber. Diese Ausgangssituation hat zu einer undurchsichtigen Zahl von Regelungen und Steuererleichterungen geführt, die weder praktikabel durchführbar sind, noch für echte Steuergerechtigkeit sorgen. Die aktuell existierende Erbschaftsteuer konserviert überdies durch den starken Bezug auf den Verwandtschaftsgrad (z.B. in Form des Freibetrages oder des Steuersatzes) noch das klassische Familienbild. Beziehungen zwischen nicht verwandten Personen werden ohne Grund schlechter gestellt. Dies untergräbt die eigenverantwortliche Entscheidung des Erblassers und stellt eine nicht zu rechtfertigende Lenkungswirkung dar.

Zudem ist die Erbschaftsteuer mit Blick auf die Bemessungsgrundlage eine faktische Doppelbesteuerung. Das angesparte Vermögen des Erblassers unterlag bereits bei dessen Erwerb der (Einkommens-)Besteuerung. Auch der Verkauf durch den Erben kann wiederum einen Einkommensteuerpflichtigen Vorgang darstellen, der durch § 35 b EStG nur unzureichend typisierend Beachtung findet. Somit kann es Situationen geben in denen auf den Erwerb durch den Erblasser, die Erbschaft selbst und auf den Verkauf durch den Erben drei Mal Steuer anfällt, ohne dass die steuerliche Mehrbelastung hinreichend beachtet wird.

In der jetzigen Form stellt die Erbschaftsteuer de facto eine anlassbezogene Vermögensteuer mit einem Höchststeuersatz von bis zu 50 % dar. Sie soll dazu dienen eine angebliche Chancengleichheit zwischen unterschiedlich vermögenden Erblassern herzustellen. Sie stellt jedoch nur ein System der Umverteilung dar. Wahre Chancengleichheit kann man nur mit einem stabilen sozialen Sicherungssystem, kostenloser Bildung und Förderung von der Schule bis zum Hochschulabschluss erreichen. Die Erbschaftsteuer untergräbt die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft und stellt eine Strafsteuer auf das Vermögen dar, dass der Erblasser nicht zu seinen Lebzeiten verbrauchen konnte.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen sind davon überzeugt, dass die oben aufgeworfenen Probleme in keiner Weise in Einklang gebracht werden können. Daher fordern wir konkret die ersatzlose Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

EU-Kapitalertragssteuer Richtlinie

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern die Vereinfachung der Anrechnung von Kapitalertragssteuern innerhalb der EU. Dafür soll ein Formular nach Vorbild des W-8 BENs in den USA geschaffen werden. Durch einmaliges ausfüllen und Abgabe bei der depotführenden Bank, reicht diese die Informationen an die jeweiligen Institute im Gemeinschaftsgebiet weiter. Als Folge soll der Kapitalertragssteuersatz für einen nicht im Inland steuerbaren EU-Bürger auf 15% abgesenkt werden. Jene sollen voll anrechenbar auf die inländische Kapitalertragssteuer sein.

Mitarbeiterbeteiligungen: Bringt die Angestellten ins Kapital

Kapital- und Vermögensbildung für Gering- und Durchschnittsverdiener muss nicht immer nur ein Märchen sein. Echte Teilhabe kann möglich sein, wenn steuerfreie Vermögensbildung in Form von Mitarbeiterbeteiligungen nicht auf unter einen Euro pro Tag (360 € im Jahr) begrenzt sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags des § 3 Nr. 39 Satz 1 EstG auf 3.600 €. Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermögensbildung wird so auch explizit das unternehmerische Denken bei Angestellten aller Art leichter gefördert und es sorgt parallel für Attraktivität von u.a. Start-ups, die noch nicht die großen klassischen Gehälter zahlen können, aber auch Arbeitgebern generell.

Auf der anderen Seite bieten Mitarbeiterbeteiligungen natürlich auch Absicherungen bei drohender wachsender Rentenlücke und sorgen für einen möglichen Ernstfall wie einen Arbeitsplatzverlust finanziell vor.

Streichung von Verbrauchssteuern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass folgende Steuern ersatzlos gestrichen werden:

  • Alkoholsteuer (bis 31.12.2017 Branntweinsteuer; AlkStG)
  • Alkopopsteuer (AlkopopStG)
  • Biersteuer (BierStG)
  • Kaffeesteuer (KaffeStG)
  • Schaumweinsteuer (SchaumwZwStG)
  • Stromsteuer (StromStG)
  • Tabaksteuer (TabStG)
  • Zwischenerzeugnissteuer (SchaumwZwStG)

Die ebenfalls auf die genannten Produkte erhobene Umsatzsteuer bleibt hiervon unberührt.

Marktwirtschaft auch an der deutschen Autobahn – Der Tank & Rast den Riegel vorschieben

Der Landesverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von Autobahnraststätten marktwirtschaftlich zu organisieren, um das bestehende de facto Monopol der Tank & Rast aufzulösen und so die Qualität der Einrichtungen zu steigern und das Preisniveau zu stabilisieren.