Liberaler Klimaschutz jetzt: Akzeptanz für CO2-Preis durch Klimaschutzdividende bis 2025

Die Jungen Liberalen stützen ihre klimapolitische Programmatik auf wissenschaftlich fundierte Empirie. Nach Auswertungen unzähliger unabhängiger wie staatlicher Stellen, u.a. des Umweltbundesamtes, sparen Sektoren mit Emissionshandel weitaus mehr CO2 ein als Sektoren, in denen hauptsächlich mit Subventionen gearbeitet wird. Folglich begrüßen die Jungen Liberalen die jüngste Reform des bestehenden EU- Emissionshandelssystems (EU-ETS I) mit gleichzeitiger Schaffung eines zweiten Handelssystems EU-ETS II speziell für u.a. Verkehr und Gebäude, welches größtenteils das deutsche “nationale Emissionshandelssystem” (nEHS) ablösen wird.

Für die Lenkungswirkung eines Emissionshandelssystems ist der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente der entscheidende Faktor. Der anvisierte Preispfad innerhalb des nEHS muss daher nachgebessert sowie schneller und stärker erhöht werden. Der aktuell geplante bzw. in Teilen kürzlich mit dem Haushaltsentwurf für 2024 beschlossene Preispfad von 40 €/t ab 2024, 50 €/t ab 2025 und 65 €/t ab 2026 genügt nicht. Zum einen muss das Ziel sein, möglichst zügig und reibungslos einen Preis von 100 €/t zu etablieren, da nach nahezu einhelliger Einschätzung von Experten erst ab einem solchen Preis die erwünschte Lenkungswirkung einsetzt. Zum anderen muss eine Überführung des deutschen Systems nEHS in den europaweiten EU-ETS II – der mit frei handelbaren Zertifikaten und mithin (grundsätzlich) volatilen Preisen einen erheblichen und wünschenswerten marktorientierten Systemwechsel darstellt – gelingen, ohne dass, wie bislang zu befürchten ist, zum Übergang mit sprunghaft signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden muss. Um einen solch drohenden Preisschock ab 2027 zu verhindern, muss die Bundesregierung bereits jetzt einen möglichst ambitionierten Preispfad einschlagen, um einen fließenden Übergang in das europäische System zu ermöglichen.

Der erforderliche hohe CO2-Preis darf jedoch nicht kompensationslos bleiben. Jüngsten Umfragen zur Folge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz bereits heute massiv, da er vielen Bürgerinnen und Bürgern neben den fortwährenden Krisen an die wirtschaftliche Substanz geht. Insbesondere untere Einkommensgruppen sind relativ stärker betroffen, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets etwa für Brenn- und Heizstoffe ausgeben müssen. Es ist zwingend notwendig, mit aller politischen Kraft auf die schleunige Einführung einer Klimaschutzdividende noch in dieser Legislatur hinzuarbeiten.

Hierbei sind im europarechtlich zulässigen Rahmen möglichst sämtliche Einnahmen aus der CO2-Abgabe zweckgebunden an diesen zu schaffenden Auszahlungsmechanismus zu leiten. Während, gemäß der europäischer Einigung in diesem Juni, ab 2027 etwa 25% der erwarteten Einnahmen des EU-ETS II über den neu zu schaffenden „Klimasozialfonds“ für Maßnahmen ausschließlich für finanziell schwächere und besonders betroffene Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer vorgesehen werden müssen (etwa für befristete direkte Einkommensbeihilfen oder Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen), sollten die restlichen Einnahmen der Finanzierung einer Klimaschutzdividende für alle zugeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste dieser Ausgleichsmechanismus nämlich bereits bei einem CO2-Preis von 30€/t etwa 70€ pro Person betragen, um die durchschnittlichen CO2-Kosten der einkommensschwachen Haushalte auszugleichen, wofür wiederum rund 70% der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel aufgewendet werden müssten. Andere Klimaschutzprojekte und Investitionen, insbesondere der Schattenhaushalt des Klima- und Transformationsfonds, sind in Zukunft daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren – eine Mittelzuweisung aus dem EU-ETS II ist gesetzlich auszuschließen.

In diesem Rahmen fordern die Jungen Liberalen, dass der Auszahlungsprozess mittels einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung erfolgen soll. Eine solche datensparsame Auszahlungsvariante hat zum einen den Vorteil, dass sie im Sinne der praktischen Umsetzbarkeit einfacher und vor allem schneller durchführbar ist. Zum anderen muss betont werden, dass die Klimaschutzdividende keine sozialstaatliche Transferzahlung darstellt. Hierfür steht mit dem Europäischen Klimasozialfond bereits ein eigenes Instrument bereit. Vielmehr soll die Klimaschutzdividende jeder Bürgerin und jedem Bürger gleichermaßen eine Dividende an den Klimaschutzmaßnahmen zuführen und die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten. Ferner haben Studien gezeigt, dass bei einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung insbesondere einkommensschwache Haushalte relativ betrachtet stärker von den Entlastungen als einkommensstarke Haushalte profitieren, da gerade die oberen Dezile mehr CO2 emittieren. Nach Berechnungen des DIW Berlin aus dem Juni 2023 würde das einkommenschwächste Dezil bei Anhebung des CO2-Preises und gleichzeitiger Einführung einer Klimaschutzdividende schlussendlich gar in Höhe von 0,7% des Haushaltsnettoeinkommens entlastet werden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen daher die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene soziale Ausgleichsverfahren (Klimaschutzdividende bzw. dort Klimageld genannt) so schnell wie möglich und noch innerhalb dieser Legislatur einzuführen. Die bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums, bis 2025 die technische Möglichkeit zu schaffen, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung überhaupt nur theoretisch an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen, entspricht diesen Erwartungen nicht. Dass es bislang lediglich einen konkreten Plan für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes der Leistungsberechtigten des Klimageldes gibt (etwa mittels § 139b Abs. 3b AO), jedoch noch nicht für die Planung und Einführung eines Auszahlungsweges, ist unzureichend. Dass eine zügige Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, keine technischen Möglichkeiten zu haben, um pauschale Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, ist für die Digitalisierungspartei in Regierungsverantwortung inakzeptabel. Die Jungen Liberalen fordern daher, zur Auszahlung der Klimadividende die bereits bestehende technische Infrastruktur der Familienkassen zu nutzen. Anders als über eine Erstattung der Krankenkassen oder im Rahmen eines „Huckepackverfahrens“ über die Lohnsteuer hätte die Klimaschutzdividende als eigenständig ausgezahlte Überweisung eine sehr hohe Sichtbarkeit. Die Wahrnehmung der Verursachergerechtigkeit von CO2-Emissionen innerhalb der Bevölkerung ist entscheidend für ihren Erfolg.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen beim Blick auf das Konto sehen und spüren können: Klimaschutz wirft eine Dividende ab.

Freiwilligenämter stärken – Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale erhöhen

Das Ehrenamt und weitere freiwillige Tätigkeiten stärken in Deutschland die gesellschaftlichen Strukturen und fördern den Erhalt von kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen. Hierbei sind es meist junge Menschen, die in gruppenleitenden Funktionen, künstlerischen oder betreuenden Bereichen als Chorleiter:innen, Statist:innen, Übungsleiter:innen, Betreuer:innen oder auch Pfleger:innen älterer Menschen aber auch als Lehrtätige an einer Hochschule arbeiten. Diese Tätigkeiten werden über die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale als Freibeträge abgerechnet. Diese Freibeträge sorgen bei jungen Menschen in Ausbildung für mehr finanzielle Freiheiten.

Als Jugendverband stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Stärkung individueller Fähigkeiten und freiwilliger Tätigkeiten und fordern daher, auch als Antwort auf die hohe Inflationsrate:

  • Die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro im Jahr steuerfrei auf 5000 Euro zu erhöhen.
  • Die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr steuerfrei auf 1500 Euro zu erhöhen.

Europäische Finanzpolitik für einen Europäischen Bundesstaat

Die Jungen Liberalen fordern einen Europäischen Bundesstaat. Dies erfordert neben tiefgreifenden institutionellen Reformen – Stärkung des Europäischen Parlaments, Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Spitzenkandidatenprinzip für die Wahl der Kommissionspräsidenten bzw.-präsidentin, um nur einige zu nennen – auch eine Reform der Finanzpolitik. Denn ein Bundesstaat muss auch finanziell handlungsfähig sein. Deshalb fordern wir:

  • Qualifizierte Mehrheit: Das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat der EU steht der Handlungsfähigkeit der Union in vielen Politikbereichen im Weg, so auch in der Finanz- und Haushaltspolitik. Auch hier wollen wir deshalb die qualifizierte Mehrheit einführen.
  • Flexibler Mehrjähriger Finanzrahmen: Wir wollen den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments angleichen und flexibler gestalten. Künftig soll eine Umschichtung von Mitteln zwischen einzelnen Rubriken im EU-Haushalt möglich sein, ohne den MFR nachträglich ändern zu müssen.
  • EU-Eigenmittel: Wir wollen die EU zu einem Bundesstaat weiterentwickeln. In einem Bundesstaat muss jede staatliche Ebene über finanzielle Autonomie verfügen. Das heißt, sie muss die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben durch eigene Einnahmequellen gewährleisten können, die unabhängig von höheren oder unteren Ebenen sind. Andernfalls droht – wie bereits in Deutschland der Fall – Verantwortungsdiffusion. Deshalb wollen wir einen eigenen Umsatzsteuersatz der Europäischen Union einführen, auf den die Steuersätze der Mitgliedstaaten addiert werden. Damit wird der EU-Anteil am Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten aufkommensneutral abgeschafft. Um Bürokratie zu minimieren, muss die Besteuerungsgrundlage vollständig harmonisiert sein. Mindeststeuersätze für den nationalen Umsatzsteuersatz lehnen wir ab. Die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes darf keine Steuererhöhung durch die Hintertür sein, sondern muss aufkommensneutral erfolgen. Ebenso darf der EU-Umsatzsteuersatz nicht binnen kürzester Zeit erhöht werden. Denn obwohl die EU neue Aufgaben zu erfüllen hat, stehen bereits jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung. Sie werden nur falsch eingesetzt. Bevor die Steuern erhöht werden können, müssen zunächst unnötige Subventionen abgebaut werden, daher soll die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes mit einem Moratorium für Erhöhungen verbunden sein. Das Moratorium gilt so lange, bis die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik und die EU-Kohäsionspolitik um jeweils mindestens 80 % reduziert wurden. Das Moratorium ist in den EU-Verträgen zu verankern.
  • EU-Schuldenbremse: Eine nachhaltige Haushaltspolitik achtet die finanziellen Handlungsspielräume künftiger Generationen und verzichtet daher grundsätzlich auf Kreditaufnahmen. Dennoch kann eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notlagen in engen Grenzen erforderlich sein, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb fordern wir die Verankerung einer gerichtlich überprüfbaren Schuldenbremse nach dem Vorbild des Grundgesetzes in den Verträgen. Damit hegen wir Rufe nach ständig neuen Schulden auf EU-Ebene ein und sichern zugleich die Handlungsfähigkeit der EU in Krisen.
  • Stabilitäts- und Wachstumspakt: Der Euro als gemeinsame Währung hat das wirtschaftliche Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten befördert und neues Wirtschaftswachstum ermöglicht. Doch eine gemeinsame Währung erfordert auch gemeinsame Regeln, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Andernfalls entstehen für einzelne Mitgliedstaaten Anreize sich auf Kosten anderer Mitgliedstaaten zu verschulden oder die Stabilität der Währung wird gefährdet. Deshalb halten wir am Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) fest und wollen verbindliche Kriterien für seine Aussetzung entwickeln. Um seine Durchsetzung zu verbessern, wollen wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickeln und in den Verträgen verankern. Der EWF soll als unabhängige Institution über die Einhaltung des SWP wachen und Verstöße selbstständig sanktionieren. Im Krisenfall oder zur Vorbeugung von Krisen kann er Mitgliedstaaten mit Krediten unterstützen, die an konkrete Reformen gebunden sind. Eine Aussetzung des SWP soll künftig der Zustimmung von Parlament und Rat bedürfen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aussetzung des SWP soll vor dem EuGH auf Antrag eines Mitgliedstaates oder 25 % der Mitglieder des Parlaments überprüfbar sein.
  • Bankenunion: Die Insolvenz großer Banken birgt Risiken für die gesamte Volkswirtschaft. In der sozialen Marktwirtschaft dürfen diese Risiken nicht vergemeinschaftet werden. Deshalb wollen wir den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) konsequent anwenden und die Rettung insolventer Banken mit Steuergeld verbieten. Den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) wollen wir von der EZB trennen. Zudem fordern wir eine Europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme, die bei den Beiträgen strikt nach Risiko differenziert. Die EU-Mindeststandards für nationale Einlagensicherungssysteme wollen wir verschärfen.
  • Reform der Europäischen Zentralbank: Der Europäischen Zentralbank (EZB) soll ein Selbstwahlrecht ihres Direktoriums seitens des EZB-Rates eingeräumt werden. Darüber hinaus soll, um die Unabhängigkeit der EZB und ihres Rates zu wahren, und diesen vor politischer Einflussnahme zu schützen, die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbankpräsidenten durch geeignete Instrumente gestärkt werden, beispielsweise durch ein Verbot der Wiederwahl nach einer Amtszeit. Schließlich fordern wir zur Sicherstellung einer stabilen Währungspolitik eine Erhöhung der Amtszeit des EZB-Präsidenten von bisher acht auf zehn Jahre.
  • Fairer und transparenter Steuerwettbewerb: Steuerwettbewerb ist essentiell für einen funktionierenden und lebhaften Föderalismus. Europäische Mindeststeuersätze oder Pflichten zur Einführung und Beibehaltung bestimmter Steuern durch die Europäische Union lehnen wir daher entschieden ab. Um Steuerwettbewerb fair und transparent zu gestalten, das heißt auf Steuersätze und nicht Steuerschlupflöcher auszurichten, von denen nur wenige große Unternehmen zu Lasten von kleinen und mittleren Unternehmen profitieren, können harmonisierte Bemessungsgrundlagen im Einzelfall erforderlich sein. Dies gilt aus unserer Sicht für die Körperschaftsteuer. Deshalb unterstützen wir die Schaffung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).

Kartenzahlung im ÖPNV

Bei Ausschreibungen im ÖPNV sollen in Zukunft die Kriterien der bargeldlosen Zahlung (z.B. Kartenzahlung, kontaktlose Zahlung und mobile Zahlung) sowohl an Verkaufsstellen (z.B. Automat, App, Schalter) als auch in den Verkehrsmittel berücksichtigt werden.

Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Eine Begabtenförderung, die ihren Namen verdient!

Wenn das Leben für Studierende teurer wird, muss sich auch die Begabtenförderung daran anpassen. Das gilt vor allem für das sogenannte Büchergeld, den einkommensunabhängigen Grundsockel, den alle Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich erhalten. Er leistet damit einen substanziellen Teil zur Förderung begabter und leistungsstarker junger Menschen, die sich in besonderem Maße für Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft einsetzen. Die Höhe des Grundsockels ist besonders für die leistungsbereiten Stipendiatinnen und Stipendiaten relevant, die ihr Studium und ihr Stipendium gleichzeitig noch mit einer Nebentätigkeit verbinden. Für sie ist die Höhe des Grundsockels automatisch auch die Obergrenze ihrer finanziellen Förderung. Wer den Studienstandort Deutschland für die Köpfe von morgen attraktiv halten will, muss das auch finanziell wertschätzen können.

Als Junge Liberalen Niedersachsen sind wir deshalb überzeugt, dass nach über 10 Jahren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 eine erneute Erhöhung des Büchergeldes von 300 € auf 450 € für die ca. 30.000 Stipendiaten lange fällig ist. Weiterhin setzen wir uns für eine zukünftige Anpassung nach der Inflation ein.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.

Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen hat man sich auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren geeinigt.

Wir Jungen Liberalen sehen den Aspekt der Chancengerechtigkeit als einen der wichtigsten Aspekte im Bereich der Bildung. Durch Sie wird jedem ein sozialer Aufstieg ermöglicht und damit der Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet. Bildung darf somit nicht vom Elternhaus und den damit verbundenen finanziellen Mitteln abhängen. Eine generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren lehnen wir allerdings ab. Langzeitstudiengebühren werden erst dann erhoben, wenn das Studienguthaben „aufgebraucht“ ist. Dieses setzt sich aus der Regelstudienzeit plus sechs weiteren Semestern zusammen. Hierbei werden jedoch Semester/Trimester nicht angerechnet, in denen besondere Umstände wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder oder die Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 3 NHG vorliegt. Diese bereits vorhandenen Regelungen beinhalten unserer Meinung nach bereits jetzt genügend Spielraum, um den individuellen Umständen der Studierenden gerecht zu werden, auch wenn wir anerkennen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht abschließend alle besonderen Umstände regeln. Für uns ist eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen jedoch der bessere Weg, als die generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und dem damit verbundenen, zumutbaren und notwendigen Anreiz, sein Studium zu beenden.

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sollen weiterhin vor allem dazu genutzt werden den Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, Angebote zu machen, die einen zügigen Studienabschluss zu unterstützen. Somit kommt das Geld unmittelbar wieder den Studierenden zu gute.