Mobilitätsoffensive für junge Menschen in Niedersachsen

Junge Menschen haben ein hohes Bedürfnis nach Mobilität. Sie wollen Bildungschancen ergreifen, berufliche Möglichkeiten nutzen, soziale Kontakte pflegen und ihre persönliche Entwicklung vorantreiben. Diese Mobilitätsbedürfnisse haben sie also nicht nur als Privatpersonen, sondern vor allem auch als Schülerinnen und Schüler, als Studierende, als Auszubildende und als Freiwilligendienstleistende – Kurz: diese Bedürfnisse haben sie als Trägerinnen und Träger der Gesellschaft von morgen.

Ernstgenommene Chancengerechtigkeit ist auch das Anerkennen von Mobilitätsbedürfnissen. Junge Menschen sollten unabhängig von ihrem sozioökonomischen und geographischen Standort, die Chancen wahrnehmen können, die sie zur optimalen individuellen Entfaltung ihrer Talente und Stärken benötigen. Attraktive und zugängliche Mobilitätsangebote sind Bedingung dafür.

Die Einführung des Deutschlandtickets stellt eine Zeitenwende für den ÖPNV in Deutschland dar. Es hat Zugangshürden für den klimafreundlichen ÖPNV gesenkt und den Weg für eine moderne, digitalisierte und vernetzte Mobilität geebnet. In Niedersachsen kann diese Geschichte mit einer Mobilitätsoffensive für junge Menschen fortgeschrieben werden. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb:

  • Nach dem Vorbild des Landkreises Vechta soll das Land Niedersachsen die Landkreise dabei unterstützen, das Deutschlandticket als reguläre Fahrkarte für alle Schüler einzuführen.
  • Das Land Niedersachsen soll eine vom Verkehrsverbund unabhängige vergünstigte Variante des Deutschlandtickets ermöglichen, die das bisherige landesweite Semesterticket ersetzt. Die Nutzung dieses Tickets muss für Studierende freiwillig sein.
  • Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Land Niedersachsen nach dem Scheitern eines landesweit gültigen Azubitickets in der Verantwortung, eine Vergünstigung des Deutschlandtickets für diese Personengruppen zu gewährleisten.

Schwester, ich will nicht mehr – Für ein menschenwürdiges Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Nichts wiegt mehr als die persönliche Entscheidungsfreiheit und die Würde des Menschen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 wurde erstmals ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben von deutschen Gerichten anerkannt und der damalige § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend ungeregelt. Lediglich die strafrechtlich verfolgte Tötung auf Verlangen in § 216 StGB lässt darauf schließen, dass die Selbstbestimmung im Hinblick auf das Leben immer noch eingeschränkt wird. Zwar versuchen selbst die höchsten deutschen Gerichte in ihren Entscheidungen mit „wertende Gesamtbetrachtungen“ dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben einen Entfaltungsraum zu gewähren, jedoch werden auch sie durch das geltende Recht darin limitiert.

Für uns Liberale bildet der freie Willen in allen Lebensbereichen die uneingeschränkte Garantie für ein würdevolles Leben und Sterben. Um die Sterbehilfe nicht gesetzlich ungeregelt zu lassen, fordern wir deshalb die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, ausführlich regelt und somit keine Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich offenlässt.

An die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage stellen wir die folgenden Anforderungen:

Der Kern der Grundlage muss das Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthalten, das jedem Menschen grundsätzlich von Geburt an zusteht. Damit einhergehend muss jeder das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinem Leben passiert und wann es beendet wird. Das Konstrukt der fehlenden “Dispositionsbefugnis” über das Leben, was im Strafrecht eine Einwilligung in die Fremdtötung verhindert, lehnen wir strikt ab. In diesem Rahmen muss auch der § 216 StGB reformiert werden, der als einzige Rechtsnorm die Wertung enthält, dass die Verfügungsberechtigung des Lebens nicht bei dem Individuum liegt. Bei Vorlage der Voraussetzungen des Gesetzes muss eine Straffreiheit garantiert werden. Ein vermeintlicher Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen ist hierfür keine Rechtfertigung. Die strafrechtliche Einschränkung einer derart persönlichen Entscheidung, wann und wie man aus dem eigenen Leben scheiden will, kann nicht primär auf die Achtung des menschlichen, würdevollen Lebens abzielen und muss deshalb abgeschafft werden.

Darüber hinaus dürfen keine großen Hürden gesetzt werden, die es erschweren, an Medikamente zu gelangen, welche das Leben schmerzfrei und sicher beenden. Hierzu muss es Ärzten ohne strafrechtliche Risiken erlaubt sein, solche Medikamente verschreiben zu können. Es soll deshalb eine Regelung eingeführt werden, die die Verschreibung von Medikamenten zu Zwecken der Sterbehilfe als “begründet” im Sinne des § 13 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetz ansieht.  Der Arzt ist verpflichtet, den Suizidenten mündlich und in verständlicher Form über sämtliche für die Selbsttötung wesentlichen medizinischen Umstände aufzuklären. Dazu gehören der voraussichtliche Ablauf der Selbsttötung, die Hilfe hierzu sowie die Risiken der medizinischen Methode. Um eine unkontrollierte Weitergabe an Unberechtigte zu verhindern, darf der Arzt die Medikamente zu keinem Zeitpunkt an den Sterbewilligen ausgeben. Er hat vielmehr sicherzustellen, dass sie nur von ihm eingenommen werden, beispielsweise dadurch, dass er sie erst kurz vor der Einnahme an den Sterbewilligen übergibt und den Sterbewilligen beim Ableben begleitet. Eine Pflicht von Ärzten zur Verschreibung von Medikamenten zur Beendigung des Lebens kann es aber aus Gründen der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit des Arztes nicht geben.

Eine entsprechende Pflicht zur Beratung vor der Verschreibung solcher Medikamente lehnen wir ab. Es sollen allerdings ausreichende Beratungsstellen geschaffen werden, an die man sich anonym wenden kann. Auf diese und die dortigen Beratungsangebote müssen die Ärzte jedoch vor der Verschreibung der Medikamente hinweisen.

Dort soll man sich über alle wesentlichen Aspekte bezüglich des Suizids informieren können, sei es über die Bedeutung und die Tragweite der Selbsttötung oder eines fehlgeschlagenen Suizidversuches für sich und sein näheres persönliches und familiäres Umfeld, über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten oder auch über Handlungsalternativen zum Suizid. Auch soll man sich dort über den eigenen gesundheitlichen Zustand, die im Falle einer Erkrankung in Betracht kommenden alternativen therapeutischen Maßnahmen und pflegerischen oder palliativmedizinischen Möglichkeiten informieren können. Die Beratung hinsichtlich jeder nach Sachlage erforderlichen medizinischen, sozialen oder juristischen Informationen ist ergebnisoffen zu führen und darf nicht bevormunden.

Gerade damit der Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen allerdings auch nicht vernachlässigt wird, muss bei der Abgabe von Medikamenten weiterhin ein autonom und freiwillig gebildeter Wille vorliegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit darf der verschreibende Arzt erst dann Sterbehilfe leisten, wenn ein psychologisches Attest vorliegt, aus dem ein frei gebildeter Wille hervorgeht, sowie erkennbar ist, dass der Sterbewillige nicht an einer akuten psychischen oder chronischen Störung leidet. Hierbei darf es keine Rolle spielen, ob die Entscheidung des Sterbewilligen in dem konkreten Fall für andere Personen als “unvernünftig” angesehen wird. Die sterbewillige Person muss nur generell in der Lage sein, “vernünftige” Entscheidungen zu treffen. Auch muss aus dem Attest hervorgehen, dass dem Sterbewilligen alle zur Entscheidung notwendigen Informationen vorliegen und der Entschluss ohne unzulässige Einflussnahme und ohne Druck entstanden ist. Um die Unabhängigkeit des Attests gewährleisten zu können, soll dieses von einem Psychologen ausgestellt werden, der von einem Richter auf zufällige Weise bestimmt worden ist. Hier dürfen zwischen dem Zeitpunkt des Antrags bei Gericht und dem Termin bei einem Psychologen nicht mehr als sieben Tage vergangen sein. Bei Vorliegen von besonderen Umständen wie starken Schmerzen ist der Sterbewillige bevorzugt zu berücksichtigen das Attest unverzüglich auszustellen. Die Kosten für das Attest sind von den Krankenkassen zu übernehmen. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Auch soll es möglich sein den Wunsch zur Sterbehilfe in bestimmten Fällen in einer Patientenverfügung zu äußern. In diesen Fällen muss zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung der Patientenverfügung auch ein psychologisches Gutachten vorliegen.

Gewinne reinvestieren statt besteuern

Als Jungen Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine wettbewerbsfähige und zukunftsgerichtete Steuerpolitik ein, die unternehmerische Initiative fördert und den wirtschaftlichen Erfolg unterstützt. Kaum jemand kann Geld besser nutzen, um Wachstum anzukurbeln, als Unternehmen, welche dieses durch ihren Gewinn schon bewiesen haben.

Daher soll die Körperschaftssteuer zukünftig nicht mehr anfallen, solange die Gewinne im Unternehmen verbleiben. Stattdessen soll sie auf die Ausschüttung von Gewinnen anfallen. Estland bietet hier ein gutes Beispiel, wie man so Innovation und Wachstum Stärken kann.

Zudem bietet ein solches Verfahren den Vorteil der Vereinfachung der Steuern, da man nicht genötigt ist den Gewinn künstlich durch schnell abschreibbare Ausgaben zu senken. Durch diese Reform der Körperschaftssteuer profitieren sowohl Unternehmen, welche schneller wachsen können, als auch der Staat durch das langfristig schnellere Wachstum der Wirtschaft.

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre des bekannten CDU-Politikers Phillip Amthor verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Kongress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet, ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen & Co. grundsätzlich und im Einklang mit möglichen, fachspezifischen Compliance-Vorschriften möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insiderinformationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Statt auf Verbote zu setzen, fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Mitgliedern des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie den Mitgliedern der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen wird fortan untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen für ihre privaten Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren zu verwenden. Das gilt auch für Unternehmen an denen der Abgeordneten hauptsächlich beteiligt ist.

Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, unverzüglich über die offizielle Website des betreffenden Gremiums, dem sie angehören, über ihre zuvor genannten Kapitalgeschäfte zu informieren.

Zudem soll sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für Mitglieder des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission einzuführen.

Heidenspaß, statt Höllenqual – Für eine echte Trennung von Kirche und Staat.

Als Junge Liberale sind wir für eine Ethik, die sich an den Interessen des Menschen orientiert. Diese einzelnen Interessen gehen in einer globalisierten und diversen Gesellschaft immer weiter auseinander. Grundfeste unseres Zusammenlebens wie die Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter können nur dann auch für die Zukunft gefestigt werden, wenn der Staat in Fragen der Religion neutral ist. 

Religionen sind für viele Menschen eine Quelle der Kraft, des Trostes und der spirituellen Erfüllung, die vor allem Gemeinschaft bietet. Allerdings darf die Ausübung von Religion nicht zu Ausgrenzung Menschen anderer oder keiner Religion führen.

Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Religion und Religiosität Privatsache sein sollten. Religion muss politisch, juristisch und vor allem finanziell vom Staat getrennt sein.

Forderungen:

  • Austritt aus der Kirche: Wir setzen uns für einen unbürokratischen und kostenfreien Austritt aus der Kirche ein, um jedem Einzelnen die freie Entscheidung zu ermöglichen, unabhängig von religiösen Bindungen zu leben. Dies sollte durch eine einfache, digitale Austrittsmöglichkeit ohne zusätzliche Gebühren oder administrative Hürden gewährleistet werden, um die individuelle Religionsfreiheit zu wahren und einen transparenten Prozess zu gewährleisten.
  • Kirchensteuer: Wir fordern die vollständige Abschaffung jeglicher Verpflichtung zur Kirchensteuer, um die Religionsfreiheit zu stärken und die finanzielle Belastung allen Bürger:innen unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder Religionszugehörigkeit zu reduzieren. Die Kirchensteuer sollte nicht länger automatisch von den Einkommensteuern abgezogen werden, sondern kann als Mitgliedsbeitrag von den Kirchen erhoben werden, ähnlich wie bei Vereinen. Dies erfolgt durch die Kirchen und nicht mehr durch den Staat.
  • Feiertage: Wir fordern die Beibehaltung gesetzlicher Feiertage unter der Bedingung, dass diese nicht länger von religiösen Überzeugungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollen die Feiertage auf kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Ereignissen beruhen, die für die Nation oder die Region von Bedeutung sind. Dadurch wird ein inklusiveres und vielfältigeres Feiertagssystem geschaffen, das alle Bürger:innen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichermaßen anspricht und vereint. Dazu zählt allerdings auch die Abschaffung des Tanzverbotes.
  • Eintrag ins Lobbyregister: Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Einflussnahme von religiösen Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Deshalb fordern wir einen Eintrag ins Lobbyregister für die Kirchen, um die Integrität und Unabhängigkeit unserer demokratischen Strukturen zu wahren.
  • Missbrauch: Wir fordern eine konsequente und unabhängige Verfolgung von Missbrauchsfällen in religiösen Einrichtungen durch von staatlichen Institutionen geführte Untersuchungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Form von Missbrauch, sei es sexueller, physischer oder emotionaler Natur, konsequent und gerecht behandelt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Opfer von Missbrauch angemessen unterstützt werden und Zugang zu professioneller Beratung und Hilfe erhalten, welche zwingend durch die Kirche finanziert werden soll. Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung darf nicht länger toleriert werden; deshalb setzen wir uns für eine offene, aufklärende und vorbeugende Haltung ein, um Missbrauch in religiösen Einrichtungen entschieden zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
  • Kunstraub zurückgeben: Historisch bedeutende Kunstwerke und kulturelle Artefakte, die während der Kolonialisierung, Kriege oder anderer fragwürdiger Umstände aus ihren Herkunftsländern entwendet wurden, müssen zurückgeführt werden, um die kulturelle Identität und das Erbe dieser Gemeinschaften zu respektieren und zu bewahren. Die Kirchen haben eine Verantwortung, bei der Aufklärung und Restitution dieser geraubten Kunstwerke aktiv mitzuwirken und sich für eine gerechte Rückgabe einzusetzen. Die Rückgabe von Kunstraub ist ein wichtiger Schritt hin zu einer versöhnlichen und fairen Zukunft, in der die Kunstschätze angemessen in ihrem kulturellen Kontext gewürdigt werden und für kommende Generationen erhalten bleiben.
  • Gesetzgebung: Wir fordern die Abschaffung des kirchlichen Sonderkündigungsrechts. Ausnahme davon besteht bei Mitarbeiter:innen mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben.
  • Caritas Lüge aufarbeiten: Zahlreiche Menschen sind der Überzeugung, dass die Kirche wichtig ist, da sie der finanzielle Träger der Caritas ist. Dies wird zusätzlich als Grund angeführt warum die Kirche sich nicht ins Lobbyregister eintragen lassen muss. Die Caritas wird aktuell nur jedoch nur zu 1,8% durch die Kirche finanziert, der Rest erfolgt durch öffentliche Gelder.

Liberaler Klimaschutz jetzt: Akzeptanz für CO2-Preis durch Klimaschutzdividende bis 2025

Die Jungen Liberalen stützen ihre klimapolitische Programmatik auf wissenschaftlich fundierte Empirie. Nach Auswertungen unzähliger unabhängiger wie staatlicher Stellen, u.a. des Umweltbundesamtes, sparen Sektoren mit Emissionshandel weitaus mehr CO2 ein als Sektoren, in denen hauptsächlich mit Subventionen gearbeitet wird. Folglich begrüßen die Jungen Liberalen die jüngste Reform des bestehenden EU- Emissionshandelssystems (EU-ETS I) mit gleichzeitiger Schaffung eines zweiten Handelssystems EU-ETS II speziell für u.a. Verkehr und Gebäude, welches größtenteils das deutsche “nationale Emissionshandelssystem” (nEHS) ablösen wird.

Für die Lenkungswirkung eines Emissionshandelssystems ist der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente der entscheidende Faktor. Der anvisierte Preispfad innerhalb des nEHS muss daher nachgebessert sowie schneller und stärker erhöht werden. Der aktuell geplante bzw. in Teilen kürzlich mit dem Haushaltsentwurf für 2024 beschlossene Preispfad von 40 €/t ab 2024, 50 €/t ab 2025 und 65 €/t ab 2026 genügt nicht. Zum einen muss das Ziel sein, möglichst zügig und reibungslos einen Preis von 100 €/t zu etablieren, da nach nahezu einhelliger Einschätzung von Experten erst ab einem solchen Preis die erwünschte Lenkungswirkung einsetzt. Zum anderen muss eine Überführung des deutschen Systems nEHS in den europaweiten EU-ETS II – der mit frei handelbaren Zertifikaten und mithin (grundsätzlich) volatilen Preisen einen erheblichen und wünschenswerten marktorientierten Systemwechsel darstellt – gelingen, ohne dass, wie bislang zu befürchten ist, zum Übergang mit sprunghaft signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden muss. Um einen solch drohenden Preisschock ab 2027 zu verhindern, muss die Bundesregierung bereits jetzt einen möglichst ambitionierten Preispfad einschlagen, um einen fließenden Übergang in das europäische System zu ermöglichen.

Der erforderliche hohe CO2-Preis darf jedoch nicht kompensationslos bleiben. Jüngsten Umfragen zur Folge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz bereits heute massiv, da er vielen Bürgerinnen und Bürgern neben den fortwährenden Krisen an die wirtschaftliche Substanz geht. Insbesondere untere Einkommensgruppen sind relativ stärker betroffen, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets etwa für Brenn- und Heizstoffe ausgeben müssen. Es ist zwingend notwendig, mit aller politischen Kraft auf die schleunige Einführung einer Klimaschutzdividende noch in dieser Legislatur hinzuarbeiten.

Hierbei sind im europarechtlich zulässigen Rahmen möglichst sämtliche Einnahmen aus der CO2-Abgabe zweckgebunden an diesen zu schaffenden Auszahlungsmechanismus zu leiten. Während, gemäß der europäischer Einigung in diesem Juni, ab 2027 etwa 25% der erwarteten Einnahmen des EU-ETS II über den neu zu schaffenden „Klimasozialfonds“ für Maßnahmen ausschließlich für finanziell schwächere und besonders betroffene Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer vorgesehen werden müssen (etwa für befristete direkte Einkommensbeihilfen oder Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen), sollten die restlichen Einnahmen der Finanzierung einer Klimaschutzdividende für alle zugeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste dieser Ausgleichsmechanismus nämlich bereits bei einem CO2-Preis von 30€/t etwa 70€ pro Person betragen, um die durchschnittlichen CO2-Kosten der einkommensschwachen Haushalte auszugleichen, wofür wiederum rund 70% der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel aufgewendet werden müssten. Andere Klimaschutzprojekte und Investitionen, insbesondere der Schattenhaushalt des Klima- und Transformationsfonds, sind in Zukunft daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren – eine Mittelzuweisung aus dem EU-ETS II ist gesetzlich auszuschließen.

In diesem Rahmen fordern die Jungen Liberalen, dass der Auszahlungsprozess mittels einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung erfolgen soll. Eine solche datensparsame Auszahlungsvariante hat zum einen den Vorteil, dass sie im Sinne der praktischen Umsetzbarkeit einfacher und vor allem schneller durchführbar ist. Zum anderen muss betont werden, dass die Klimaschutzdividende keine sozialstaatliche Transferzahlung darstellt. Hierfür steht mit dem Europäischen Klimasozialfond bereits ein eigenes Instrument bereit. Vielmehr soll die Klimaschutzdividende jeder Bürgerin und jedem Bürger gleichermaßen eine Dividende an den Klimaschutzmaßnahmen zuführen und die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten. Ferner haben Studien gezeigt, dass bei einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung insbesondere einkommensschwache Haushalte relativ betrachtet stärker von den Entlastungen als einkommensstarke Haushalte profitieren, da gerade die oberen Dezile mehr CO2 emittieren. Nach Berechnungen des DIW Berlin aus dem Juni 2023 würde das einkommenschwächste Dezil bei Anhebung des CO2-Preises und gleichzeitiger Einführung einer Klimaschutzdividende schlussendlich gar in Höhe von 0,7% des Haushaltsnettoeinkommens entlastet werden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen daher die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene soziale Ausgleichsverfahren (Klimaschutzdividende bzw. dort Klimageld genannt) so schnell wie möglich und noch innerhalb dieser Legislatur einzuführen. Die bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums, bis 2025 die technische Möglichkeit zu schaffen, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung überhaupt nur theoretisch an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen, entspricht diesen Erwartungen nicht. Dass es bislang lediglich einen konkreten Plan für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes der Leistungsberechtigten des Klimageldes gibt (etwa mittels § 139b Abs. 3b AO), jedoch noch nicht für die Planung und Einführung eines Auszahlungsweges, ist unzureichend. Dass eine zügige Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, keine technischen Möglichkeiten zu haben, um pauschale Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, ist für die Digitalisierungspartei in Regierungsverantwortung inakzeptabel. Die Jungen Liberalen fordern daher, zur Auszahlung der Klimadividende die bereits bestehende technische Infrastruktur der Familienkassen zu nutzen. Anders als über eine Erstattung der Krankenkassen oder im Rahmen eines „Huckepackverfahrens“ über die Lohnsteuer hätte die Klimaschutzdividende als eigenständig ausgezahlte Überweisung eine sehr hohe Sichtbarkeit. Die Wahrnehmung der Verursachergerechtigkeit von CO2-Emissionen innerhalb der Bevölkerung ist entscheidend für ihren Erfolg.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen beim Blick auf das Konto sehen und spüren können: Klimaschutz wirft eine Dividende ab.

3D-Drucken statt wegschmeißen

Die Jungen Liberalen Niedersachen machen sich stark für innovative Konzepte zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft als Bestandteil einer Ressourcen schonenden, nachhaltigen Marktwirtschaft.

In diesem Zuge fordern wir, dass Herstellerinnen und Patentinhaber von Produkten, deren Wartung und Instandhaltung sie eigenmächtig und endgültig einstellen oder ohne erkennbare Notwendigkeit für Endverbraucher unverhältnismäßig unwirtschaftlich machen, künftig verpflichtet werden können, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen zu veröffentlichen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die betreffenden Teile mittels 3D-Druckverfahren reproduzierbar sind. Davon ausgenommen werden Hersteller und Patentinhaber, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen gegen Lizenzgebühren zur Verfügung stellen.

Dies hat unweigerlich großen Einfluss auf die Reparabilität von Produkten und leistet so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen kleineren Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit bieten, sich am Reparatur- und Wartungsmarkt zu beteiligen. Zusätzlich schützt die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen die Verbraucherrechte, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, defekte Produkte selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen und die Möglichkeit zur Reparatur von defekten Teilen trägt zudem zu einer erheblichen Reduktion von CO2-Emissionen bei. Im Übrigen bleibt das Patentrecht geschützt und findet Beachtung.

Zusammen was zusammen gehört – Bündelung der Außen- und Entwicklungspolitik im AA

Die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik teilt sich traditionell in das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Beide Ressorts ergänzen einander, leisten sich aber – aus unserer Sicht überflüssiger Weise – jeweils eine/n eigene/n Bundesminister/in.

Wir sind uns als Junge Liberale der multiperspektivischen Relevanz von Entwicklungspolitik bewusst. Nachhaltige Entwicklung insbesondere des globalen Südens ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sowie des 1,5-Grad-Ziels. Auch darüber hinaus ist Entwicklungspolitik für Deutschland ein Thema von u.a. hoher wirtschafts-, energie-, migrations- und selbst sicherheitspolitischer Relevanz.

Nichts desto trotz sehen wir nicht die Notwendigkeit eines eigenen Bundesministeriums, das sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzt, wenn Entwicklungspolitik effektiver im Rahmen einer Abteilung des Auswärtigen Amtes bzw. des Aufgabenbereiches eines Staatssekretärs realisiert werden kann. Jeder Euro, der in die Entwicklungszusammenarbeit statt in die Verwaltung fließt, ist ein guter Euro.

Es ist aus den o.g. Gründen nicht unser Ziel, den Umfang der deutschen Entwicklungspolitik zu beschneiden oder die Relevanz dieses wie o.g. interdisziplinär bedeutenden Politikfeldes zu schmälern. Die Bündelung der verschiedenen Ausprägungen der deutschen Außenpolitik im Auswärtigen Amt verspricht jedoch eine Steigerung der Effizienz und eine Verschlankung des Bundeskabinetts.

Recycling Helden – Elektrotonnen

Der Klimawandel und die Verknappung von Ressourcen, insbesondere seltener Erden, zählen zu den drängendsten globalen Problemen unserer Zeit. Trotz der seit 2019 geltenden EU-Zielvorgabe von 65% Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte erreichen wir lediglich 44%.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass bestehende Projekte zur Entsorgung von kleinen und mittleren Elektrogeräten  hinsichtlich ihrer Akzeptanz evaluiert werden.

Im Falle einer erfolgreichen Evaluation, sollte eine Erweiterung des solcher Entsorgungsmöglichkeiten auf weitere Kommunen angestrebt werden. Dies soll dann ggf. durch eine Informationskampagne unterstützt werden.