Rauch doch, was du willst!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Gefahren durch den Konsum von Tabakprodukten bewusst und befürworten ausdrücklich Maßnahmen, die der Prävention, Aufklärung und Entwöhnung insbesondere von Jugendlichen dienen. Demgegenüber sind wir davon überzeugt, dass Verbote der falsche Weg sind und die Freiheit mündiger Bürger verletzen. Auch erkennen wir als überzeugte Europäer und Befürworter des Binnenmarktes die Notwendigkeit einer EU-Tabakrichtlinie an, um einen reibungslosen und grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sicherzustellen. Die aktuelle EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) schießt jedoch über dieses Ziel hinaus und erschwert den grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sogar noch. Deshalb fordern wir eine Reform der Tabakrichtlinie.

1) Zusatzstoffe

Zusatzstoffe wie Aromen, Vitamine o.ä sollen in Tabakprodukten erlaubt sein, sofern durch sie kein oder nur ein geringer zusätzlicher Gesundheitsschaden entsteht. Folglich ist Artikel 7 der Richtlinie 2014/40/EU mit Ausnahme von Abs. 8 zu streichen. Der Abs. 8 verlangt lediglich die entsprechende Anwendung der REACH-Verordnung und ist somit zweckmäßig.

2) Elektronische Zigaretten

Beschränkungen des Volumens von Nachfüllbehältern für Elektronische Zigaretten (Liquids) sind nicht zielführend. Deshalb sind in Artikel 20 Abs. 3 UAbs. a) der Richtlinie 2014/40/EU die Volumenbegrenzungen zu streichen. Die übrigen Vorschriften für Nachfüllbehälter sind dagegen beizubehalten. Im Bezug auf Zusatzstoffe muss für Elektronische Zigaretten dasselbe wie für Tabakprodukte gelten, weshalb auch Artikel 20 Abs. 3 UAbs. c) der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen ist.

3) Oraltabak

Das Verbot von Oraltabak (z.B. Snus oder Lös) ist aufzuheben und folglich Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen.

4) Verpackungsvorschriften

Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Genaue Vorschriften über die Form oder den maximalen oder minimalen Inhalt einer Verpackung sind es dagegen nicht. Folglich soll Artikel 14 der Richtlinie 2014/40/EU gestrichen werden.

5) Grenzüberschreitender Handel

Freier Handel ist neben Frieden eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Die durch die Artikel 18 und Artikel 20 Abs. 6 der Richtlinie 2014/40/EU für die Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie Elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Fernabsatz zu verbieten, verletzt diesen Grundsatz dagegen massiv. Die entsprechenden Vorschriften sind mithin zu streichen.

Fahrradfahren geht immer!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Fahrt mit ausschließlich muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Hierzu ist § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) entsprechend anzupassen. Sanktionen durch die Fahrerlaubnisbehörden dürfen ebenfalls nicht erfolgen.

Stattdessen soll Fahrradfahrern unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sein.

Weil Eigenverantwortung Gerechtigkeit schafft – Für eine Altersvorsorge mit Zukunft!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest: Das derzeitige umlagefinanzierte Rentensystem ist aufgrund des demographischen Wandels mit großen Herausforderungen konfrontiert und mittelfristig nicht mehr finanzierbar, ohne dass der Beitragssatz ins Unermessliche steigt. Deshalb wollen wir das bisherige Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein kapitalgedecktes System umstellen.

I) Für die zukünftigen Generationen

1) Altersvorsorge beginnt mit der Geburt

Wir wollen jedem Neugeborenen zur Geburt ein zweckgebundenes Kapitalvermögen zur Altersvorsorge von kaufkraftbereinigt aktuell ca. 20.000 Euro widmen. Dieses Geld muss bis zur uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit durch die gesetzlichen Vertreter gem. § 1629 Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Finanzdienstleistungsinstitut angelegt werden. Anschließend ist diese Kapitalanlage vom Geschäftsfähigen fortzuführen. So eröffnen wir jedem die Möglichkeit frühestmöglich in ausreichender Höhe für das Alter vorzusorgen. Die 20.000 Euro werden im Laufe des Erwerbslebens, angepasst an die Inflation, zurückgezahlt.

2) Erwerb des Anspruchs

Einen Anspruch auf Altersvorsorge aus diesem Startkapital hat jedes Neugeborene mit deutscher Staatsbürgerschaft und jedes Neugeborene ohne deutsche Staatsbürgerschaft, das über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt. Wer nicht von Geburt an, sondern erst im Laufe seines Lebens einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwirbt und zu einem anspruchsberechtigten Jahrgang gehört, ist anspruchsberechtigt, sobald er über zuvor genannten Aufenthaltstitel verfügt. Dieser Personenkreis bekommt besagtes Startkapital zzgl. eines Zinses basierend auf dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB pro Lebensjahr, maximal jedoch die doppelte Summe.

3) Gesetzlicher Rahmen für die Kapitalanlage

Der gesetzliche Rahmen für die Kapitalanlage ist so zu gestalten, dass im Wege einer vernünftigen Abwägung der Chancen und Risiken ein Mittelweg mit möglichst hohen Renditen einerseits und einer hohen Sicherheit andererseits beschritten wird. Daher bietet sich eine fondsgebundene Altersvorsorge an, da hier aufgrund einer breiten Streuung der Allokationen das Risiko minimiert wird. Als wählbare Investmentprodukte sollen beispielsweise Fonds mit einer UCITS/OGAW-Klassifizierung besparbar sein. In den letzten 20 Jahren vor dem erwarteten bzw. geplanten Ruhestand muss eine schrittweise Umstellung auf defensive Anlageprodukte zu erfolgen, um eine wirksame Absicherung gegen kurzfristige Einbrüche zu gewährleisten. Ein Kapitalerhalt muss dagegen nicht garantiert werden.

Eine gute Altersvorsorge muss flexibel sein. Deshalb muss es möglich sein, die Anlage auf unterschiedliche Produkte zu verteilen und auch ein Wechsel innerhalb der Anlageprodukte, also eine Kapitalentnahme aus einem wenig aussichtsreichem Investmentfonds und eine Einzahlung in einen aussichtsreicheren Fonds (Umschichtung), muss jederzeit möglich sein.

4) Rentenbezugsphase

Das bereitgestellte Kapital und die damit erwirtschaftete Rendite stehen nicht zum persönlichen Vergnügen zur Verfügung, sondern dienen ausschließlich zur Absicherung im Alter. Die erwirtschaftete Rücklage muss als Leibrente gezahlt werden. Nur so ist gewährleistet, dass das angesparte Kapital nicht nach einigen Jahren verbraucht ist und nachträglich nicht noch Bürgergeld beantragt werden muss. Zusätzliches Vermögen oder Versicherungsansprüche beeinflussen die Höhe der Kapitalauszahlung nicht.

Bei Gewinnrealisierung sollen keine Steuern anfallen. Stattdessen werden die monatlichen Rentenzahlungen wie Einkommen behandelt und ggf. mit der Einkommensteuer besteuert.

5) Vererbbarkeit nur zur Hinterbliebenenfürsorge

Die erwirtschaftete Rücklage soll nur in Ausnahmefällen vererbbar sein und grundsätzlich im Todesfall an den Staat fallen, um die Finanzierung des Startkapitals für die Absicherung künftiger Generationen zu vereinfachen. Lediglich unterhaltsberechtigte Hinterbliebene (Kinder, Ehepartner, Mitglieder einer Verantwortungsgemeinschaft) dürfen auf das Kapital zugreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

6) Pflicht zur ergänzenden privaten Vorsorge

Soweit das Kapital einschließlich der zu erwartenden Rendite voraussichtlich nicht genügen wird, um eine ausreichende Absicherung im Alter zu garantieren, gilt eine Pflicht zur zusätzlichen privaten Vorsorge entsprechend der vorgenannten Modalitäten. Dies wird vor allem Menschen betreffen, die erst lange nach ihrer Geburt nach Deutschland gekommen sind.

7) Schutz des Altersvorsorgevermögens

Das Kapital ist vor dem Zugriff der §§ 1601 ff. BGB (Unterhaltspflicht) und dem AGB-Pfandrecht nach Nr. 14 der Banken-AGB geschützt. Sozialhilfe (und Vergleichbares, wie bspw. BAföG oder liberales Bürgergeld) darf nicht mit Verweis auf bestehendes Altersvorsorgevermögen versagt werden. Das Vermögen, das dem Startkapital entspringt, ist folglich als nicht verfügbares Sondervermögen des Bundes zu behandeln.

II) Für die aktuellen Generationen

Diese Lösung hilft natürlich nur all jenen, die neu geboren werden und nicht denen, die aktuell leben. Deshalb müssen sich die zukünftigen Generationen im Gegenzug dafür, dass sie ihre Absicherung bei der Geburt vom Staat erhalten, an der Finanzierung der abzuwickelnden gesetzlichen Rente beteiligen. Zusätzlich bedarf es einer Reform der Altersvorsorge für die jetzigen Generationen.

1) Vom Umlagesystem zu einem kapitalgedeckten System

Jede Person, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, soll monatlich einen bestimmten Anteil ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen und dieses Geld am Kapitalmarkt investieren. Dieser Anteil soll schrittweise steigen. Somit sinkt der Gesamtanspruch im Rentenalter und das Umlagesystem wird schrittweise auf ein kapitalgedecktes umgestellt. Die aktuellen Generationen zahlen dementsprechend auch weiterhin voll ein, während die zukünftigen sich nur über das Steuersystem an der Finanzierung beteiligen.

2) Altersvorsorge für nicht-gesetzlich Versicherte

Auch nicht-gesetzlich Versicherte müssen privat vorsorgen, indem sie eine feste Mindestsumme in eine frei wählbare private Vorsorge einzahlen. Die Höhe dieser Summe muss nach regelmäßiger Spardauer (i.d.R. 45 Jahre) eine Rente mindestens auf Grundsicherungsniveau gewährleisten. Dieser Mindestbeitrag ist bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes zu berücksichtigen.

3) Gesetzlicher Rahmen

Der gesetzliche Rahmen für die Kapitalanlage, die Auszahlungsmodalitäten und der Schutz des Altersvorsorgevermögens entspricht dem I. Abschnitt. Allerdings ist die Vererbbarkeit, soweit vertraglich möglich, unbeschränkt zulässig.

4) Befreiung von der Pflicht zur privaten Vorsorge

Wer noch lediglich 10 Jahre bis zum Renteneintritt hat, erhält keine Vorabauszahlungen aus der gesetzlichen Rente, sondern wird entsprechend der aktuellen Rechtslage behandelt.

III) Für alle Generationen

1) Schaffung eines vorsorgefreundlichen Steuersystems

Das deutsche Steuerrecht wollen wir an mehreren Stellen reformieren, um zum einen die verpflichtende private Altersvorsorge, zum anderen aber auch darüberhinausgehende freiwillige Vorsorge zu stärken. Deshalb fordern wir:

  • Alle Beiträge, die in eine verpflichtende Altersvorsorge eingezahlt werden müssen zu 100% steuerbefreit sein und Sozialversicherungsbeiträge dürfen ebenfalls nicht anfallen. Dies soll bis zu einer gewissen Höhe auch für zusätzliche freiwillig betriebene Altersvorsorge gelten. Vorabauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich jedoch selbstverständlich nicht steuerbegünstigend oder sozialversicherungsbegünstigend geltend machen.
  • Bei Gewinnrealisierung sollen für Altersvorsorgeprodukte, die von oben genannten Begünstigungen profitiert haben oder mit Vorabauszahlungen der gesetzlichen Rente finanziert wurden, keine Steuern fällig werden. Stattdessen werden die monatlichen Rentenzahlungen wie Einkommen behandelt.
  • Für eine Kapitalentnahme dürfen keine Steuern anfallen, wenn diese lediglich der Einzahlung in einen anderen Fonds (Umschichtung) dient.
  • Eine Steuervorauszahlung darf es bei der Kapitalertragsteuer nicht geben, solange das Kapital aus anderen Vermögenswerten als Geld besteht.
  • Der Freibetrag der Kapitalertragsteuer (Sparerpauschbetrag) muss von derzeit 801 € auf 3.068 € pro Person und Jahr bzw. das Doppelte für Ehepartner angehoben werden.

2) Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge soll weiterhin in ihrer derzeitigen Form bestehen bleiben und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern die Möglichkeit geben aus dem Bruttoeinkommen in eine kapitalgedeckte Vorsorge einzuzahlen. Eine Besteuerung findet dann im Rentenbezug je nach Durchführungsweg statt.

3) Solidarität

Wer aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend vorsorgen konnte, dem sind wir zu Solidarität verpflichtet. Dazu setzen wir auf das Bürgergeld. Ähnlich wie bei Arbeitslosen oder Geringverdienern soll das Bürgergeld im Alter Renten aufstocken, um jedem mindestens das Existenzminimum zu garantieren. Hierbei ist sicher zu stellen, dass wer mehr angespart hat, auch immer eine signifikant höhere Rente erhält als jemand, der weniger gespart hat.Weiterhin sollen alle Hinzuverdienstgrenzen im Rentenalter wegfallen und selbstverständlich entfällt mit Renteneintritt die Verpflichtung zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit.

Das Bürgergeld zur Absicherung im Alter wird vor allem in der Anfangsphase relevant sein und jene Rentner betreffen, die nach heutiger Gesetzeslage Grundsicherung im Alter beantragen müssen. Nach vollständiger Umstellung auf das neue kapitalgedeckte System wird eine Inanspruchnahme von Bürgergeld im Alter nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich sein.

4) Flexibler Renteneintritt

Statt eines starren Renteneintrittsalters soll jeder ab dem 60. Lebensjahr (in bestimmten Berufsgruppen und begründeten Ausnahmefällen auch früher) grundsätzlich in Rente gehen oder eine Teilrente in Anspruch nehmen und gleichzeitig Teilzeit arbeiten können, wann und wie er will. Voraussetzung dafür ist, dass die gesammelten Rentenansprüche dem Existenzminimum genügen. Wem dies nicht möglich ist, für den gilt ein festes Renteneintrittsalter, ab dem wie oben genannt die Verpflichtung zur Suche nach Erwerbsarbeit entfällt. Dieses hat sich an die Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen, muss aber selbstverständlich auch individuellen Härtefällen und Menschen in körperlich fordernden Berufen gerecht werden. Konkret soll als Ergebnis einer gesellschaftlichen Debatte bestimmt werden, wie das Verhältnis von Arbeitszeit und Ruhestandszeit bei neugewonnener Lebenszeit (steigender Lebenserwartung) aussehen soll.

5) Transparente Altersvorsorgeplanung

Wir fordern die Einführung eines digitalen Vorsorgekontos, das die individuellen Rentenansprüche aus Altersvorsorgefonds, anderweitiger privater, betrieblicher und (solange noch bestehend) gesetzlicher Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Um ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen, muss eine einheitliche Berechnungsgrundlage der prognostizierten Einkünfte hinsichtlich der verwendeten Zinssätze und der Kapitalmarktentwicklungsszenarien bestehen. Die ermittelten Werte gilt es jährlich zu aktualisieren.

6) Bildungsmaßnahmen zur Altersvorsorge

Nur wenige kennen alle unterschiedlichen Arten der privaten Vorsorge, sowie ihre Vor- und Nachteile. Daher sollen die Möglichkeiten zur Altersvorsorge in den Schullehrplan aufgenommen werden. Daneben sollen regelmäßige verpflichtende Weiterbildungsangebote für bereits Erwerbstätige geschaffen werden, damit auch jene sich über die Arten der Altersvorsorge und ihren Nutzen weiterbilden können. Hierzu sollen allgemeine staatlich finanzierte Anlaufstellen mit unabhängigen Experten, vergleichbar mit den Verbraucherschutzzentralen, geschaffen werden.

Sommerschulen für Niedersachsen.

Die Jungen Liberalen setzen sich für das Prinzip der zweiten Chance auch im Bildungssystem ein. Daher fordern wir die Schaffung sogenannter Sommerschulen.

Unter Sommerschulen verstehen wir, dass Schüler in einem angemessenen Rahmen in den Sommerferien einzelne Schulfächer wiederholen können. Dies bieten Ihnen die Möglichkeit, die Nichtversetzung abzuwenden sowie einzelne Endnoten zu verbessern.

Die Sommerschule stellt eine Alternative zum konventionellen Wiederholen dar und ist eine freiwillige Möglichkeit für die Schüler.

Open Borders – Weil Freizügigkeit ein Menschenrecht ist!

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass niemand etwas für seinen Geburtsort kann und wollen deshalb jedem Menschen die Chance geben, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zuwanderer, die hart arbeiten, innovative Ideen mitbringen und unsere Werteordnung übernehmen sehen wir als Bereicherung für unser Land. Für uns kommt es nicht darauf an woher jemand kommt, sondern wohin er mit uns will.

Deshalb schlagen wir folgende Punkte vor, um Schritt für Schritt den Weg zu immer offeneren Grenzen zu gehen:

  1. Jeder Mensch, dem ein Arbeitsplatz in Deutschland angeboten wird, hat das Recht, nach einer Sicherheitsüberprüfung einzureisen.
  2. Jeder Mensch, der sich in Deutschland egal zu welchem Zweck legal aufhält, darf arbeiten.
  3. Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze, die der Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern dienen, bleiben, solange er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei Verlust ist ihm, falls keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, eine an seiner bisherigen Arbeitsdauer orientierte angemessene Frist einzuräumen, in der er sich eine neue Erwerbstätigkeit suchen kann. Solange seine finanziellen Mitteln es erlauben, kann er auch darüber hinaus bleiben.
  4. Jeder Mensch darf zur Erwerbstätigkeitssuche vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung nach Deutschland einreisen und sich solange seine finanziellen Mittel es ermöglichen und keine Abschiebegründe, die sich aus Straftaten oder Terrorgefahr ergeben, vorliegen, bei uns aufhalten.
  5. Jeder Mensch, der über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze auch zu anderen Zwecken als der Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeitssuche einreisen und sich, soweit es seine finanziellen Mittel erlauben, in Deutschland aufhalten.

Keiner dieser Grundsätze soll die Rechte von Bürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz, Asylbewerbern, Asylberechtigen oder Personen mit subsidiärem Schutz einschränken, sondern vielmehr sollen die Rechte von möglichst vielen Menschen erweitert werden.

Um zu verhindern, dass unverhältnismäßig viele Menschen nach Deutschland kommen, die keine realistischen Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben, kann von Staatsbürgern der betroffenen Länder eine Kaution in Höhe der Abschiebekosten verlangt werden. Die Kaution ist umgehend zurückzuzahlen, wenn der Betroffene über drei Monate am Stück gearbeitet hat. Anstelle einer Kaution kann auch eine Bürgschaft bestellt werden.

Neuankömmlingen stehen steuerfinanzierte Sozialleistungen ab Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in demselben Maße zur Verfügung wie auch Deutschen. Bei Beendigung der Erwerbstätigkeit gelten die Fristen aus Punkt 3 entsprechend, soweit keine Niederlassungserlaubnis vorliegt.

Bürgerrechte enden nicht am Stadiontor – Für eine transparente Polizei mit Augenmaß

  1. Bei Großveranstaltungen ist die Lage oft unübersichtlich. Da Polizisten keine Kennzeichnung tragen, wissen z.B. die Besucher eines Fußballspiels meist nicht mit wem sie es zu tun haben. Auch vereinzeltes Fehlverhalten kann so schwieriger aufgeklärt werden. Wir JuLis setzen uns daher für eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten ein.
  2. In Niedersachsen ist es in letzter Zeit vermehrt zu Stadionverboten und auch so genannten Aufenthaltsverboten für Gefährder im Zusammenhang mit Fußballspielen gekommen. Letztere gelten meist sogar für ganze Innenstadtbereiche. Im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Stadionverbote kam es zuletzt auch zu einem Datenaustausch zwischen dem DFB und der Polizei. Betroffen waren oftmals Personen, gegen die kein rechtskräftiges Urteil vorlag. In den meisten Fällen wurden die Verfahren eingestellt oder noch nicht einmal eröffnet, da schlichtweg kein strafbares Verhalten vorlag. Wir sprechen uns deutlich gegen die Weitergabe von Daten aus laufenden Ermittlungsverfahren an private Organisationen wie den DFB aus. Daten aus Verfahren, die eingestellt wurden oder mit Freispruch enden sollen ebenfalls nicht weitergegeben werden dürfen. Auch setzen wir uns gerade im Bereich der Präventivmaßnahmen für mehr Augenmaß ein. Menschen, die letztendlich kein strafbares Verhalten an den Tag gelegt haben, sollten nicht übermäßig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen.
  3. Wir setzen uns für eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ ein. Diese ist aus bürgerrechtlicher Sicht unter mehreren Gesichtspunkten problematisch. Zunächst sollte die Kategorie A, in der „friedliche Fans“ gespeichert werden, abgeschafft werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren der Eintragung überdacht werden. Personen, von denen lediglich die Personalien im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen aufgenommen werden, sollen nicht mehr gespeichert werden dürfen. Grund für die Speicherung soll nur noch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens sein. Wird das Verfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen, sollen seine Daten aus der Datei gelöscht werden.
    Darüber hinaus soll es umfangreiche Informationspflichten der Behörden geben. Der Betroffene ist bei seiner Eintragung, bei der Weitergabe oder Nutzung seiner Daten und der Löschung unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für die so genannten SKB-Dateien.
    Künftig soll eine unabhängige Stelle sicherstellen, dass bei Speicherung und Nutzung von Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ die gesetzlichen Anforderungen gewahrt werden.

Verzicht auf V-Leute im niedersächsischen Fußball

Noch 2013 hat die Landesregierung gegenüber der Presse erklärt, das Landesamt für Verfassungsschutz setze in den Fußball-Fanszenen des Landes keine sogenannten V-Leute zur Informationsgewinnung mit dem Ziel der Gefahrenabwehr ein. Auf parlamentarische Anfragen hat die Landesregierung seither nicht mehr inhaltlich geantwortet.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Landesregierung dazu auf, endlich wieder pauschale Aussagen zum Einsatz von V-Leuten im niedersächsischen Fußball zu treffen. Die Fußballfans in Niedersachsen haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob das Land sie ausspioniert.

Sollten V-Leute in Niedersachsen in den Fanszenen eingesetzt werden, so fordern die Jungen Liberalen die sofortige Aussetzung dieser Praxis. Mit der sozialpädagogischen Arbeit der Fanprojekte und den Fanbetreuern der Klubs stehen bewährte Präventionsinstanzen bereits zur Verfügung, um Gewaltvergehen wirksam zu reduzieren. Zudem setzt die Polizei bereits sogenannte Fankundige (FKB) und Szenekundige Beamte (SKB) ein, um gezielt gegen Straftäter im Fußball vorzugehen. Daneben wird bei Auswärtsspielen in Niedersachsen auf das bewährte „Hannoveraner Modell“ der Konfliktprävention gegenüber den Gästefans gesetzt.

Die Jungen Liberalen fordern vielmehr, dass das Land Niedersachsen endlich seinen Anteil an der Finanzierung der Fanprojekte erhöht, um die Höchstförderung der Fußballverbände für die sozialpädagogische Fanarbeit zu akquirieren. Hier sind die Mindestanforderungen bei der Personalausstattung gemäß des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) weiterhin nicht erfüllt.

Zudem fordern die JuLis das Innenministerium auf, den Verfassungsschutz künftig stärker auf seine Kernaufgaben zu fokussieren, etwa auf den Kampf gegen den Terrorismus.

Einsatz von Bodycams nur unter strengen Auflagen ermöglichen: Rechtswidriges Pilotprojekt in Niedersachsen beenden

Mobile Kameras, die Polizeibeamte am Körper tragen und im Einsatz bei Bedarf einschalten können, wurden in mehreren Bundesländern bereits als Modellprojekt getestet. Die Polizei berichtet, damit würden Aggressionen ihrer Gegenüber vielfach durch Abschreckung im Zaum gehalten. Zudem erleichtere dies die Ermittlungsarbeiten bei Straftaten. Datenschützer monieren den selektiven Einsatz des Instruments, die fehlenden Schutzrechte der gefilmten Personen – speziell unbeteiligter Dritter – und unklare rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten Bodycams (z.B. Einsatzkriterien, Speicherdauer etc.).

Die Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren, dass der Einsatz von Bodycams in Niedersachsen seit Dezember 2016 ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Vorabkontrolle und Befugnisnorm fehlen. Insofern verstößt das Pilotprojekt gegen § 7 Absatz 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Daher ist das Projekt sofort zu beenden.

Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ wird unter der rot-grünen Landesregierung einseitig ausgehebelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen sieht im rechtswidrigen Einsatz von Bodycams daher auch einen „besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff“.

Der Nutzung von Bodycams bereits bei Ordnungswidrigkeiten, wie dies der Bundestag für den Bereich der Bundespolizei plant, erteilen die Jungen Liberalen Niedersachsen eine Absage.

Gründung des Landes Niedersachsen würdigen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wissen seit Langem, dass Niedersachsen das schönste, vielfältigste und beste Bundesland des Universums ist. Das Land Niederachsen wurde am 01.11.1946 gegründet und feierte im letzten Jahr sein 70-jähriges Bestehen.

Um dem Land die entsprechende Ehre zu erweisen, fordern wir die Einführung des „Gedenktages Niedersachsen“ jährlich am 1. November. Dieser Tag soll den Status eines gesetzlichen Feiertages erhalten. Alle Einwohner sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, an überall in Niedersachsen stattfindenden Festakten der Gründung des Landes zu gedenken und ein Signal für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Land Niedersachsen zu setzten. Jene Festlichkeiten sollen mit dem Tag der Niedersachsen gekoppelt werden.