Telemedizin fördern

Die Medizinische Versorgung in der Fläche ist durch den demografischen Wandel durch mehr multimorbide alte Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt.

Häufigere und chronische Erkrankungen beanspruchen gerade in dünn besiedelten Regionen mit geringer Facharztdichte die Versorgungsstrukturen immer stärker. Gleichzeitig müssen Patienten lange und aufwendige Fahrtwege für teils routinemäßige Kontrollen und Messwertvergleiche auf sich nehmen.

Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil dieser gerade in der Rehabilitationsmedizin nach erfolgreicher Befundung und eingeleiteter Therapie anfallenden Nachsorge nicht auf die physische Anwesenheit des Patienten angewiesen. Wenn etwa Blutdruck- oder Blutzuckerwerte aus einem automatisierten Messgerät ärztlich kontrolliert werden, so muss auch für die reine Datenanalyse Fahrtweg und lange Wartezeit von Seite des Patienten auf sich genommen werden.

Dabei könnte in Zeiten der Digitalisierung für solche Fälle die Telemedizin in Form von einer Videosprechstunde von Arzt und Patient eine deutlich praktikablere und weniger belastende Möglichkeit für einfache und routinemäßige Kontrollen geben. Dabei soll beachtet werden, dass auch weiterhin Erstdiagnosen nur von einem real anwesenden Arzt durchgeführt werden. So wird verhindert, dass Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. Ein- und Überweisungen über eine reine Telekommunikationsanamnese ausgestellt werden.

Die Telemedizin ist dabei kein Instrument um Qualitätsstandards konventioneller Behandlungen zu unterlaufen, sie kommt vielmehr dann zum Einsatz, wenn mit weniger logistischem Aufwand gleiche gute Ergebnisse erzielt werden können, oder sie überhaupt erst einen Zugang zu spezieller medizinischer Versorgung ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand ermöglicht.

In bevölkerungsarmen Ländern wie Norwegen ist dies schon heute gängige Praxis, wird Ärzten in Deutschland jedoch von der standesrechtlichen Bundesärztekammer bis heute durch ein Fernbehandlungsverbot nahezu vollständig untersagt.

Gründe für diese Selbstbeschränkung der Ärzte sind einerseits geringer persönlicher Vorteil der Ärzte, denn bisher ist es der Patient, welcher zumeist sehr lange Wege bis zum Facharzt unternimmt.

Andererseits die fehlende finanzielle Gleichstellung mit einem konventionellen Beratungsgespräch.

So beträgt das Honorar der Abrechnungsziffer einer Videosprechstunde nur ein Viertel gegenüber dem eines direkten Gespräches. Bei zusätzlichen Anschaffungskosten für entsprechende Hard- und Software wird somit kein Anreiz geschaffen, das in vielen Fällen patientenfreundlichere und qualitativ gleichwertige Medium der Videosprechstunde zu wählen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass das Gesundheitsministerium

  • über sein Antragsrecht im Einheitlichen Bewertungsausschuss, welcher die Vergütung medizinischer Leistungen bestimmt, eine Erhöhung der Honorierung der Videosprechstunde auf das Maß eines konventionellen Aufklärungsgespräches initiiert.
  • über seine Kompetenz der Empfehlung beim deutschen Ärztetag die weitere Lockerung des Fernverhandlungsverbotes für Ärzte in der Berufsordnung anstrengt.

Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Betreiber von großen Social Media Plattformen (Telemediendienstanbieter) zu einer Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten verpflichtet.

Die Beurteilung ob eine Äußerung rechtswidrig ist obliegt in Deutschland allerdings den Gerichten. Eine Verlagerung der Rechtsauslegung in die Hand privater Unternehmen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb entschieden ab. Wir sehen eine reelle Gefahr des „Overblocking“ durch Betreiber von Social Media Plattformen, insbesondere bei kontroversen aber legalen Statements und damit einhergehend eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die sofortige Abschaffung des NetzDG. Stattdessen ist ein Gesetz zu schaffen, dass eine rechtliche Vertretung sozialer Netzwerke, die in Deutschland agieren (eingeschränkt wie in § 1 Abs. 2 NetzDG) verpflichtend ist.

Gegebenenfalls müssen Justizbehörden angemessen ausgestattet werden, um die Strafverfolgung auch in digitalen Medien effizient durchzusetzen.

Digitale BAföG-Anträge benutzerfreundlich ermöglichen

Selbst im Jahr 2018 müssen BAföG-Anträge immer noch in Papierform ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Erweiterung und Vereinfachung der digitalen Möglichen im Bereich des sogenannten eBAföG eine Chance bürokratischen Hürden für Studierende abzubauen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist noch die Verwendung eines Kartenlesegeräts zur Identifikation des Antragstellers zwingend erforderlich. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung bedürfen sollen, so dass eine Online-Beantragung tatsächlich von jedem Studierenden bequem von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Selbstverständlich muss trotzdem Verfahrenssicherheit garantiert werden können. Dazu gehört eine Sicherstellung der Identität des Beantragenden. Es existieren bereits Möglichkeiten, die Identifizierung auch ohne Kartenlesegerät online durchzuführen, beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung. Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards wie bei Bankgeschäften orientieren. Auch soll es unmittelbar nach Eingabe aller relevanten Daten eine erste Information über die zu erwartende Förderung geben.

nano antrag.tex – OpenSource-Technologien in der Verwaltung!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die in öffentlichen Einrichtungen verwendete Software in den kommenden Jahren mindestens auf open-source, besser auf freie Software umgestellt werden muss. Sämtliche mit öffentlichen Mitteln finanzierte Software muss frei verfügbar sein. Bei durch IT-Sicherheitsexperten begründeten Bedenken darf in Ausnahmefällen der Sourcecode oder Teile davon unter Verschluss gehalten werden, wenn dadurch beispielsweise die Funktionsweise oder Sicherheit der Daten der Behörden gefährdet wäre.

Im Rahmen dieser Umstellung sind aktuelle Verschlüsslungsmethoden als Standard zu etablieren sowie die Prozesse auch in Frage zu stellen; es soll nicht bloß die bisherige Verwaltung umgestellt, sondern, wo möglich, Automatisierungspotential genutzt und Zeit sowie Geld gespart werden.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung von OpenPGP als Verschlüsselungsstandard in Nds. Landesbehörden.

Hierzu sollen per E-Mail erreichbare Mitarbeiter einer Behörde auch verschlüsselt erreichbar sein. Dies soll über die Open-Source-Anwendung “GnuPG” (“Gpg4win” auf Windows-, “GnuPG for OS X” auf OS-X-Systemen) realisiert werden. Außerdem sollen durch Behörden vorgenommene Verschlüsselungen – wie die Verschlüsselung von Abschlussprüfungen – künftig über GnuPG abgewickelt werden.

Der intrabehördliche E-Mail-Verkehr ist dabei komplett auf verschlüsselte Kommunikation umzustellen. Längerfristig sollen Verschlüsselungstechnologien nicht nur für den Mailverkehr, sondern auch für auf behördlichen Servern gespeicherten Daten Anwendung finden. Die verwendeten Keys müssen dabei mindestens eine 2048 Bit Size haben.

Keine verdorbene Zwiebeln – gegen staatliche Überwachung von Anonymisierungsnetzwerken!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass anonyme Netzwerke wie TOR (The Onion Router) nicht als spezielles Angriffsziel deutscher Sicherheitsbehörden und -dienste gelten. Das Betreiben von “bad exit-nodes”, d.h. Servern, die die eigentliche anonyme Kommunikation unterstützen sollen, dabei jedoch den Datenverkehr mitschneiden, durch staatliche Einrichtungen ist zu unterlassen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten (z.B. der NSA), um die TOR-Technologie (oder andere) auszuhebeln, ist einzustellen. Der Einsatz sogenannter “Honeypots” ist ähnlich einer Anstiftung zu einer Straftat anzusehen und dementsprechend zu unterlassen.

Eigentum im digitalen Zeitalter – DRM und Eigentumsrecht

Die zunehmende Popularität von DRM-Plattformen, d.h. Plattformen, die digitale Zugänge zu Produkten wie Videospielen anbieten und verwalten, führt zu Unklarheit bei der Frage, wer welche Rechte im Umgang mit den Produkten besitzt. Wir schlagen deshalb vor, DRM-Plattformen folgend zu regeln:

Allgemein muss es Nutzern in DRM-Bibliotheken (z.B. die beliebte Plattform Steam) möglich sein, auch Einzelzugänge zu Software verkaufen zu können. Sowohl der Verkauf des Accounts, d.h. mehrerer Zugänge auf einmal, oder einzelner Nutzungsrechte darf nicht in den AGBs der Plattformen verboten werden, um den freien Handel mit Gütern nicht einzuschränken.

Drittanbieter, die über eine Plattform ihre Software vertreiben lassen, haben die Regelungen der Plattformen anzuerkennen und sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Software unabhängig von der Funktionalität der DRM-Plattform ist.

Der User der Plattform ist Inhaber der Nutzungslizenz und darf diese somit verkaufen, aber Rechteinhaber ist weiterhin der Erzeuger des digitalen Produktes. Es darf somit vom Lizenznehmer nicht öffentlich weiterverbreitet oder mehrfach betrieblich weiterverkauft werden. Beispielsweise darf jemand, der auf DRM-Plattformen Musikdateien erwirbt, diese nicht weiterverkaufen oder öffentlich zur Verfügung stellen.

Zur Regelung der Nutzungslizenz schlagen wir ein 2-Modelle-System vor, von welchem sich die Anbieter einer DRM-Plattform für ein Modell entscheiden dürfen.

1. Modell:

Die Kunden der DRM-Plattform erwerben durch den Kauf der Software das permanente Nutzungsrecht an der Software. Der nähere Inhalt dieses Rechts kann von der DRM-Plattform frei geregelt werden. Im Insolvenzfalle muss für einen Zeitraum, dessen Mindestlänge gesetzlich reguliert wird und vertraglich erweitert werden kann, der Download zu erworbenen Produkten weiterhin verfügbar sein. Das Nutzungsrecht wandelt sich in Eigentum um, was allerdings nicht das Recht zum gewerblichen Weitervertrieb oder zur öffentlichen Vervielfältigung einschließt, da das Urheberrecht weiterhin beim Entwickler liegt. Etwaige Onlinefunktionalität kann deaktiviert werden; falls die Software dadurch unbrauchbar oder nur eingeschränkt brauchbar wird, erhält der Kunde Regressansprüche an den Betreiber der Plattform.

2. Modell:

Die Kunden der DRM-Plattformen erhalten Zugang zu erworbenen Produkten, solange wie die Plattform und die damit verbundene Firma existiert. Im Falle einer Insolvenz hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung oder Download, da er proaktiv das Risiko eingegangen ist und dafür z.B. durch günstigere Preise entlohnt worden ist. Bei grober Fahrlässigkeit oder Betrug durch die Plattform hat ein Gericht im Einzelfall über etwaige Ansprüche zu entscheiden.

Machen wir Profispieler zu Profisportlern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Anerkennung von E-Sports als gemeinnütziger Sportart durch den DOSB. Außerdem sprechen wir uns dafür aus, dass etwaige Sportvisa vom Ministerium für Inneres unabhängig von den Vorgaben des DOSB entschieden werden sollten, um vom DOSB nicht anerkannte Sportarten und ihre Sportler*innen nicht zu benachteiligen.

Des weiteren würden wir eine Lockerung der Aufnahmeordnung des DOSB befürworten, um andere Sportarten, welche von ihrer Disziplin aus weniger Sportler*innen benötigen, als der §56 BGB vorschreibt, gleiche Chancen zu ermöglichen.

Eigenverantwortung statt Monopol: Die “Letzte Meile” gehört in Bürgerhand

Immer mehr zeigt sich, dass der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur vor allem am Ausbau der “letzten Meile” scheitert. Für Telekommunikationsunternehmen lohnt sich der Ausbau gerade im ländlichen Raum finanziell zumeist nicht und die Grundstückseigentümer haben oft nicht genug Kapital um diesen Umbau zu stemmen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich deshalb für ein Genossenschaftsmodell für die “letzte Meile” aus.

Hierfür schließen sich die jeweiligen Anlieger zu Genossenschaften zusammen und finanzieren selbst den von ihnen gewünschten Ausbau der Infrastruktur, sprich ihrer Hausanschlüsse. Mitglieder der Genossenschaften können primär die betroffenen Anlieger werden. Es steht den Mitgliedern aber frei, außerdem weiteren natürlichen oder juristischen Personen Zugang zu gewähren. Dies können zum Beispiel Provider, die Gemeinde oder Contentanbieter sein.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in ihrer Rolle als Großaktionär der Deutschen Telekom dafür Sorge zu tragen, dass die Telekom den Verkauf der “Letzten Meile” in die Wege leitet, wo Anlieger Kaufinteresse zeigen. Die Anlieger erhalten Vorkaufsrecht für Ihre Hausanschlüsse.

Die Erlöse aus dem Verkauf der “Letzten Meile” werden von der Telekom vollständig als Sonderdividende an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Alle Erlöse, die die Bundesregierung als Großaktionär hieraus erhält, werden ausschließlich für die Finanzierung der neuen Anschlussgenossenschaften verwendet – und zwar Zweckgebunden für den Erwerb der Leitungen oder ihren Ausbau.

Weiterhin schafft die Bundesnetzagentur Beratungsangebote für die neuen Genossenschaften, in denen sie sowohl in technischen Detailfragen (z.B., dass es sinnvoll sein kann, mehrere Glasfaserleitungen zu jedem Haus hinzulegen, statt einer einzigen) als auch hinsichtlich der Organisation bis hin zu betriebswirtschaftlichen Einzelheiten von Anfang an berät. Gleichsam obliegt ihr auch die Rechtsaufsicht über selbige.

Mit dieser Starthilfe sollte es gelingen, dass auch die Menschen im ländlichen Raum Anschluß an Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung erhalten, gleichzeitig wird das unnötige de facto Monopol der Telekom wirksam zerschlagen.

Verbot für Geräte mit Backdoors

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für ein Verbot von elektronischen Geräten mit eingebauten Backdoors aus.