Das Bildungssystem im neuen Jahrzehnt

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Computern und digitaler Infrastruktur massiv zugenommen. Dennoch können viele, besonders auch junge Menschen, nicht nachhaltig mit Computern und dem Internet umgehen. Sei es Cybermobbing, der Umgang mit Fake News, die Online-Bewerbung oder Recherchekompetenzen – das Internet mit all seinen Facetten spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Wenden wir uns davon ab, sind wir die Verlierenden. Deshalb sollten die Schüler von ihren Lehrern zu kritisch hinterfragenden Individuen – sowohl im echten Leben als auch im virtuellen Raum – erzogen werden. Die Schule als wesentlicher Vermittler dieser Kompetenzen bereitet die jungen Menschen dabei jedoch nur unzureichend auf die Zukunft vor.

1. Schulbildung

Um der aktuellen Entwicklung erfolgreich entgegenzusteuern, ist es notwendig, die Schüler deutlich besser im Bereich der Medienkompetenz sowie den Grundlagen der Informatik zu schulen. Daher fordern die Jungen Liberalen mittelfristig eine Verbesserung des Informatik- und Medienunterrichts in den Schulen Niedersachsens.

Dafür sollen die Themen in den Lehr- und Stundenplänen mehr Gewichtung finden. Dies soll in der Grundschule im Rahmen von Thementagen stattfinden. Zudem soll im Primarbereich der erste Umgang mit neuen Technologien ermöglicht werden. Daneben soll ein freiwillig wählbares AG-Angebot zum Thema des digitalen Forschens angeboten werden. Die Lehrpläne in den Klassen 5 und 6 sollen fächerübergreifend um Aspekte der Medienkompetenz erweitert wird, um die Schüler behutsam an die Thematik heranzuführen. Ab der 7. Klasse sollen Informatikkompetenzen verpflichtender Bestandteil des Lehrplans sein. In der gymnasialen Oberstufe kann eine Vertiefung als Wahlpflichtmodul stattfinden. Dabei sollte auch die Möglichkeit bestehen, dieses Fach als Leistungskurs zu wählen.

Zu Beginn der Mittelstufe, ab der 5. Klasse, sollen Grundlagen im Umgang mit Computersystemen und wichtiger Software, darunter auch dem MS-Office-Paket erlernt werden. Außerdem sollen die Schüler lernen, wie man (Internet-)Quellen richtig einordnet. Dies ermöglicht eine sichere Internetrecherche als zusätzliches Element des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind fächerübergreifend zu thematisieren und praktisch anzuwenden. Zudem sollen die ersten, in der Grundschule erworbenen Kenntnisse im Bereich der Informatik grundlegend erweitert werden. Im weiteren Verlauf der Mittelstufe, d.h ab der 8. bzw. 9. Klasse sollen die Grundlagen der Praktischen Informatik erworben werden. Dies umfasst das Lernen von Algorithmen, IT-Sicherheit bzw. Datenschutz sowie einfaches Programmieren mit unterschiedlichen Lehrsprachen. Ein weiterer Themenschwerpunkt soll bis zum Erreichen der Mittleren Reife die Medienethik sein. Besonders ist dabei auf den Umgang mit „Fake News“, Hasskommentaren sowie Rechten und Pflichten im Netz einzugehen. Im Fach Wirtschaft soll darüber hinaus das Thema „digitale Geldwirtschaft“ in den Lehrplan aufgenommen werden. Im Bereich der Berufsorientierung spielt dann das Verfassen einer Bewerbung sowie die Nutzung von Online-Karrierebörsen eine gewichtige Rolle.

In der gymnasialen Oberstufe sollen, sofern die Kurse gewählt werden, weitere technische Grundlagen wie z.B. Rechneraufbau, Funktion und Aufbau von Netzwerken usw. und theoretische Grundlagen (z.B. Automatentheorie) behandelt werden.

Neben der Unterrichtsgestaltung ist außerdem die Leistungsüberprüfung der neuen schulischen Lernumgebung anzupassen, sofern es der methodische und inhaltliche Rahmen zulässt.

2. Lehrerbildung

Damit die Schüler das ihnen in Punkt 1 zur Verfügung gestellte Bildungsangebot richtig für sich nutzen können, bedarf es ebenfalls einer guten Vorbereitung der Lehrer* in diesem neuen Bereich der Bildung. Dabei sind Unterschiede bezüglich der Maßnahmen zwischen den angehenden Lehramtsanwärtern und den schon unterrichtenden Lehrern zu machen.

Angehende Lehramtsanwärter – Digitalisierung in der Lehrerbildung

Im Hochschulstudium:

Bereits in den Lehramtsstudiengängen, aber auch in der Erziehungswissenschaft soll das Thema Digitalisierung verpflichtender Bestandteil im Curriculum sein. Dafür soll ein Basismodul im Zeitraum des Bachelorstudiengangs angeboten werden, dessen Ziel es ist, Basiselemente im Themenbereich der Medienpädagogik und Informatik zu vermitteln. Die angehenden Lehrer sollen so erlernen, wie digitale Medien und Technologien gut in den Unterricht implementiert werden können. Wichtig ist, dass das Basismodul ein Pflichtelement in allen Unterrichtsfächern wird. So soll jedem Lehrer sowohl ein Überblick über den Einsatz als auch eine fachbezogene Reflexion über Chancen und Risiken zuteilwerden. Neben einem Basismodul sollten außerdem vertiefende Wahlpflichtangebote entwickelt werden.

In den Praktika & Prüfungen:

Neben den theoretischen Inhalten bezogen auf einen digitalisierten Unterricht sollen auch auf dem praktischen Feld Erfahrungen gesammelt werden. Es soll genau erlernt werden, wie die Digitalisierung in welchen Fachbereichen aufgegriffen wird. Deshalb sollte auch in diesem Abschnitt der Lehrerausbildung die Digitalisierung zum einen als Unterrichtsmittel und zum anderen als Unterrichtsgegenstand praktisch erfahren werden. Die Reflexion einer solchen Phase kann in Form eines E-Portfolios oder mit einem anderen digitalen Mittel seiner Wahl gestaltet werden.

In der Hochschule:

Um die Module in den Lehramtsstudiengängen erfolgreich ein- und umzusetzen ist es wichtig, bestimmte Strukturen zu schaffen. Dazu gehört Professuren mit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten im Bereich der Bildung in der digitalen Welt einzurichten. Dies soll besonders die Themen Medienpädagogik und Informatikdidaktik umfassen. Des Weiteren soll jede Universität in dem Bereich eine weitere Professur für eine digitale Strategie gründen. Diese dient der Etablierung, Umsetzung und Weiterentwicklung auf diesem Themenfeld. Außerdem sollte zum Thema Bildung in der digitalen Welt, eine Art Lern-Lern-Labor geschaffen werden. Diese sollen fortlaufend Bildungsmaterialien und -konzepte entwickeln. Darüber hinaus sollten hochschulinterne Kooperationen mit Experten der jeweiligen Fachrichtungen angestrebt werden. Alle Bereiche sollen personell mit qualifizierten Fachkräften und sachbezogen angemessen ausgestattet werden.

Fortbildungen für alle Lehrkräfte

Die regionalen Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung an niedersächsischen lehrerbildenden Hochschulen sollen in Zukunft gerade für die älteren Lehrkräfte Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung entwickeln. Dieses Programm kann sowohl von den Studenten als auch von schon unterrichteten Lehrern gleichermaßen genutzt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine landesweite Kooperation mit dem Programm „Roberta“ ein. Bisher gibt es in Niedersachsen 2 RobertaRegioZentren (Hannover, Osnabrück). Jedoch sollte Niedersachsen das achte Bundesland werden, welches den flächendeckenden digitalen Unterricht in die Schullandschaft integriert. Bei dem Programm der Fort- und Weiterbildungen kann jeder Lehrer*, egal ob mit oder ohne Vorkenntnisse, in dem Bereich der Robotik und Informatik geschult werden. Dadurch ist es für alle Lehrenden einfacher mitzuarbeiten. Darüber hinaus werden während des Schulungsprozesses neben dem Wissen auch sinnvolle Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung aufgezeigt. Für die betroffenen Lehrkräfte ist es außerdem möglich, den individuellen Einsatzort in der Schule zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Lehrer dies als Schnupperkurs, Projektwoche, Unterrichtseinheit oder mehrwöchige AG anbieten können. Dadurch kommt der Schule eine individuelle Erweiterung ihrer Angebote zugute.

Upgrade für die Wissenschaft in Niedersachsen – Hochschule 4.0

Will das Land Niedersachsen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, muss der Hochschulstandort Niedersachsen endlich sein volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und das Digitalsemester haben lediglich strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, die vorher schon vorhanden waren. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Niedersachsen ein. Unsere Hochschulen müssen raus aus der Kreidezeit und endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digital. Lehre und Forschung sollen nach wie vor vorwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden – und das muss auch das Studium selbst widerspiegeln. Dabei erachten wir digitale Angebote und Prüfungs- und Studienordnungen mit Freiräumen als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Jungen Liberalen Niedersachsen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Daher befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Das Land Niedersachsen ist in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Bund und Länder sollen ergänzend für die Digitalisierung in Studium und Lehre einen Digitalpakt Hochschule verabschieden, der sowohl für technische als auch didaktische Innovationen genutzt werden kann. Hochschulen sollen sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend entwickelt sie geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrumgebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Niedersächsische Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle niedersächsischen Hochschulangehörigen öffnen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch didaktisch geschultes Personal hinzuziehen.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung und damit auch für den Wettbewerb um die besten Ideen. Dementsprechend setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und diese Chancengerechtigkeit ein.

Derzeit liegt ein recht unkoordiniertes Geflecht aus unterschiedlichen Katalogen und Inhalten vor, das die wissenschaftliche Recherche unnötig erschwert. Wir fordern daher die Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dazu auf, einen gemeinsamen Katalog aller wissenschaftlichen Medien und Publikationen niedersächsischer und deutscher Hochschulen zu erstellen. Dabei soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen IT-Infrastruktur finanzieren. In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge um digitale Medien erweitern. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen in Niedersachsen durch eine langfristige Mittelplanung durch das Land Niedersachsen unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, bestehende Wissenschaftsdatenbanken, die kommerziell geführt werden, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts zu überprüfen. Wir verlangen darüber hinaus, das Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschuleeinzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer-Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online-Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Außerdem soll auch immer eine digitale Abgabe möglich sein. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App-Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbankeinzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden.

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren feudalen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Um das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives zu nutzen, ist es nötig, das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre zu stärken. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden. Solche studentischen Datenschutzvertreterinnen und -vertreter sollen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Digitale Hochschulen benötigen darüber hinaus eine benannte Ansprechperson im Hochschulpräsidium(z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend soll ein Chief Information Officer (CIO)als Verantwortlicher für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.

Open-Source und eGovernment: Freier Code für freie Bürger

Behörden und Verwaltungen stehen heute schon und in Zukunft vor vielen Investitionen in die Digitalisierung. Darunter auch immer wieder Softwareprodukte. Viele dieser Software sind proprietär und bieten keinen Zugriff auf dem Quellcode, um nachvollziehen zu können, was mit den Daten, die in diesem System verarbeitet werden, passiert. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, das durch Steuergelder finanziert ist, soll offenlegen, welche Software Produkte verwendet werden. Hinzu soll eine Beschreibung dieser veröffentlicht werden, wie diese verwendet werden und welche Daten verarbeitet werden. Wichtig ist hierbei die Einordnung eines einzelnen Systems in die Systemlandschaft dieser Verwaltung.
  • Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, soll bei Neuinvestitionen grundsätzlich Open-Source-Software priorisieren. Dafür sollen die Auswahlkriterien für die Beschaffung so angepasst werden das Open-Source-Software nicht benachteiligt werden darf. Bei einer Beschaffung soll auch immer berücksichtigt werden, das Open-Source-Software jederzeit nach den Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden kann. Immer bei Gleichwertigen alternativen muss Open-Source-Software ausgewählt werden. Das Ziel soll es sein, dass Behörden vollständig mit Open-Source-So­ftware arbeiten. Mittelfristig sollen auch bestehende Lizenzen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden. Um einen erfolgreichen und nachhaltigen Umstieg auf Open-Source-Software zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen regelmäßig mit dem Umgang von neuer und bestehender Open-Source-Software geschult werden.
  • Wird eine Software im Auftrag einer Behörde, durch diese, eine andere Behörde oder von dritten speziell für diese entwickelt, soll diese unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden.
  • In Bereichen in den es begründete Bedenken zur Sicherheit gibt (z.B. im Bereich der Nachrichtendienste, des Militärs oder anderer Sicherheitsbehörden), kann hiervon abgewichen werden.
  • Der Wissensaustausch über Software Produkte und deren Verwendung soll zwischen den Behörden gefördert werden.
  • Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Weiterentwicklung von Open-Source-Software. Auch gilt sollte die Verwaltung oder Behörde eine Open-Source-Software verändern im Sinne eine Verbesserung oder Fehlerbehebung soll dies in das Open-Source-Projekt zurück gespielt werden.

“Open-Source” im Sinne dieses Antrages bezieht sich nicht nur allein auf die Offenlegung des Programmquellcodes, sondern explizit auf freie, offene Software (“FOSS”, “Free Open Source Software”). Dabei ist auch die Schaffung, Pflege und Partizipation von bzw. in den entsprechenden “FOSS”-Gemeinschaften elementarer Bestandteil der Forderung.

Make it start and simple

Wie sieht die Zukunft in Niedersachsen aus? Welche Zukunftsweisenden Erfolge kann ein Bundesland hervorbringen? Wieso sollen Innovationen nur in großen Unternehmen oder im
Ausland stattfinden? Wäre es nicht von Vorteil unsere Energie auf einen Punkt zu zielen? Ein Netzwerk zu schaffen aus Forschung, Wissenschaft, Mittelstand, Industrie und aus Starts Ups. Ein Netzwerk, das all diese Bereiche miteinander verbindet und Niedersachsen so stärker macht und führend in Europa ist. Diese Grundlage muss die Politik schaffen. Es muss ein Klima geschaffen werden, an dem sowohl junge als auch alte Pioniere an der Zukunft basteln. Wir müssen ein Klima schaffen, durch welches die verkrusteten Denkweisen aufgerissen werden. Wir müssen ein Land werden, das Macher und talentierte Menschen dazu auffordert seine Ideen umzusetzen. Wie kann das gelingen? Wir müssen ein Netzwerk schaffen an dem ein Gründer oder jemand mit einer Idee auf so viele Ressourcen wie möglich greifen kann und so wenig Hürden wie möglich hat. Ein Gründer darf nicht an der Bürokratie scheitern, sondern die Gründung muss ihm so einfach wie möglich gemacht werden. Ein Gründer darf nicht steuerlich so stark belastet werden, dass seine Investitionen darunter leiden. Die Gründer müssen die Möglichkeit haben, mit einem Netzwerk von bestehenden Unternehmen und Universitäten, ihre Ideen verwirklichen zu können.

Digitale Gründung

Ein Gewerbe soll jederzeit über das Internet angemeldet werden können. Des Weiteren sollen die Chance bestehen Stammeinlagen direkt beim Notar digital an die Bank zahlen zu können. Des Weiteren soll bei Gründung von Kapitalgesellschaften mit einem Mustervertrag keine Notar-Pflicht mehr bestehen. Eine Rückabwicklung ist vor Bekanntmachung im Handelsregister binnen 14 Tagen möglich. Die Eintragung beim Amtsgericht sowie im Handelsregister soll ebenfalls digital ermöglicht werden. Gleiches gilt auch für Änderungen, wie Beispielsweise einen Adresswechsels.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Damit sich Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen. Dazu wollen wir eine neue Ausnahme einführen. Jene bringt die gleichen Pflichten und Rechte mit sich bringt, wie wenn keine Kleinunternehmerregelung greift. Der Unterschied ist, dass man statt einer Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal lediglich eine Umsatzsteuererklärung pro Jahr macht. Diese Regelung soll frei für Unternehmen mit einem Umsatz kleiner gleich 50.000€ per Bogen zur Steuerlichen-Erfassung gewählt werden können. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze muss oder einmal jährlich kann das Unternehmen auf das Standard-Modell wechseln. Die Kleinunternehmerregelung soll beibehalten werden.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Einzelunternehmer und Freiberufler sollen generell von einer zusätzlichen Rundfunksbeitragszahlung ausgenommen werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keinerlei Möglichkeiten bieten die Rundfunk-Inhalte zu konsumieren, ebenfalls keine Zahlungen leisten müssen.

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments sollen bei der Insolvenz eines Unternehmens sofort als Verlust geltend gemacht werden können. Sollte im Verlauf der Insolvenz und Liquidierung des Unternehmens, dem Investor Geld zufließen, so soll jenes als Ertrag erklärt werden.

Crowdfunding nicht als Umsatz behandeln

Derzeit wird Crowdfunding gegen Leistung als Umsatz behandelt, wodurch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Zur Förderung des Crowdfundings soll geprüft werden Crowdfunding-Einnahmen nicht mehr als Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu behandeln.

Buchhaltung erleichtern

Um hohe Buchhaltungskosten für junge Unternehmen zu eliminieren soll vom Bund geprüft werden inwiefern die Buchhaltung für Startups erleichtert werden kann.

Co-Working Spaces fördern

Wir möchten Co-Working Spaces in Niedersachsen fördern. Dazu soll das Land geeignete Förderungen an Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern zahlen, um dort den Aufbau von Co-Working Spaces zu ermöglichen. Die Förderungen sollen bis maximal drei Jahre laufen.
Sollte der Co-Working Space nach 1,5 Jahren nicht ausgelastet sein, sollen die Mittel verringert werden. Zudem sollen die Co-Working Spaces durch einen landesweiten Accelerator nach Vorbild der VentureVilla in Hannover ergänzt werden.

Gründerstipendium

Wir fordern in Niedersachsen die Einführung eines Gründerstipendium nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen.

Know-How vermitteln

An alles Schulen soll im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts allgemeines Wissen zum Thema Gründung vermittelt werden. Auch soll ein landesweiter Schüler-Gründerwettbewerb eingeführt werden.

Digitalisierung kommunaler Haushalte

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Haushaltsberatungen vollständig zu digitalisieren und künftig so weit wie möglich auf gedruckte Dokumente in Haushaltsberatungen zu verzichten.

Kommunalen Mandatsträgern soll nur noch auf Antrag eine gedruckte Form des Haushaltsplanentwurfes zur Verfügung gestellt werden.

NetzDG oder Klarnamenpflicht? Opferschutz geht auch anders!

Für uns Liberale ist es wichtig, das Internet als Raum der freien Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung zu erhalten und gleichzeitig einen respektvollen, das Persönlichkeitsrecht wahrenden Umgang miteinander zu gewährleisten. Die Zunahme von Angriffen auf Politikerinnen und Politikern im Netz oder auch Internetmobbing in Schulen, nicht zuletzt der Fall von Frau Künast zeigen Handlungsbedarf auf. Klar ist: Die Freiheit Einzelner hört dort auf, wo die Freiheit Anderer beginnt.

1. Digitales Gewaltschutzgesetz:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche scheitert nicht selten an der unbekannten Identität des Accountinhabers oder der Accountinhaberin. Gleichzeitig ist das Blockieren des Accounts nicht immer ausreichend, wenn über den Account wiederholt gegen andere gehetzt wird. Für Politikerinnen und Politiker besteht außerdem das Problem durch ein Blockieren die Informations- und Meinungsfreiheit des Followers zu verletzen. Das Melden des Accounts legt die Entscheidung hingegen in die Hand der Online-Plattformen und ist nicht immer erfolgreich. Hierfür wollen wir eine rechtsstaatliche Alternative bieten. Entgegen einer Klarnamenpflicht oder einer Entscheidungsbefugnis der Online-Plattformen fordern wir für diese Konstellation ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“. Angelehnt an das bereits existierende Gewaltschutzgesetz soll durch gerichtliche Eilentscheidungen in Fällen eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs der Account gesperrt werden können. Ob dieser besteht, wird summarisch geprüft. Das ist nur dann der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Einschüchterung zur Meinungsäußerung der verletzten Personen der Meinungsäußerungsfreiheit der angreifenden Person überwiegt. Einfache Beleidigungen sind also nicht ausreichend. An die Sperrung des Accounts werden daher ebenso hohe Anforderungen gestellt, wie an den Unterlassungsanspruch selbst. Antragsgegnerin wäre mangels Kenntnis des Accountsinhabers oder der Accountinhaberin die Online-Plattform. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist nur dann anwendbar, wenn die Online-Plattform Kommunikationszwecken dient. Ist der Urheber oder die Urheberin der Nachricht namentlich bekannt, ist vorrangig der Rechtsweg gegen ihn bzw. sie zu bestreiten. Das digitale Gewaltschutzgesetz versteht sich als Instrument effektiven, rechtsstaatlichen Handelns – von automatisierten Filtern muss daher abgesehen werden.

2. Aufklärungskampagne:
Eine Aufklärungskampagne soll präventiv auf einen respektvolleren Umgang im Netz hinwirken. Dabei sollen einerseits psychologische Aspekte der digitalen Kommunikation vereinfacht beleuchtet werden. Andererseits kann eine unverbindliche Netiquette Vorschläge aufzeigen, wie sich dieser Umgang gestalten kann.

3. Opferentschädigung:
§ 1 des Opferentschädigungsgesetzes ist vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ auf den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu erweitern. Denn auch psychische Angriffe können medizinisch diagnostizierbare Krankheiten verursachen, die eine Heilbehandlung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht wie, sondern dass die im OEG aufgezählten Folgen verursacht werden.

4. Kriminalitätsstatistik
Die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes ist in der Kategorie der „Hasskriminalität“ um das Merkmal der „sexistischen Motivlage“ zu ergänzen. Bis jetzt tauchen darin rassistische, antisemitische, linke, rechte und religiöse Motive auf. Obwohl gerade Frauen im Netz sexualisiert angegriffen werden, bleibt der Umfang dieser Straftaten unbeziffert. Für effektives Handeln der Verhütungs- und Ermittlungsbehörden ist eine statistische Handlungsgrundlage aber unerlässlich. Darüber hinaus sollen sich Fortbildungen in Justiz und Polizei zu digitaler Gewalt anschließen.

5. Adhäsionsverfahren:
Das Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO ist von Schadensersatzansprüchen auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu erweitern. Bislang kann ein Strafgericht nach einer Verurteilung nur das zivilrechtliche Urteil zu Schadensersatzansprüchen übernehmen. In Fällen von psychischen Angriffen im Netz bestehen aber häufig nur Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche. Diese Erweiterung schützt die Opfer vor einem zweiten Gerichtsverfahren mit eigener Beweislast sowie einer weiteren emotionalen und finanziellen Belastung.

6. Personelle Stärkung:
Die Justiz- und Polizeibehörden sind personell so zu verstärken, dass Präventions-, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten im Bereich digitaler Kriminalität nicht schon durch fehlende personelle Kapazitäten erschwert oder sogar verhindert werden.

Neue (Arbeits-)Zeit für die IT-Branche

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines liberalisierten Arbeitszeitgesetzes für die IT-Branche. Es bedarf neuer Schritte der Flexibilisierung um Niedersachsen sowohl als arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundliches Land zu entwickeln, welches besonders für IT-Unternehmen attraktiv als internationaler Standort angesehen werden kann.

Die IT-Branche lebt von der Kreativität der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Programmierer. Ein kreativer Beruf ist jedoch nicht immer leicht auszuüben, da nicht immer die nötige Inspiration vorhanden ist. Ziel ist es dabei nicht dem Arbeitnehmer eine Pflicht zur Sonntagsarbeit aufzupflichten, sondern viel mehr dem Arbeitnehmer ein rechtlich zulässiges Mittel in die Hand zu geben, um seine Zeit flexibel und individuell einzuteilen. Da die Kreativität nicht in Schranken gehalten werden soll, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

– die Abschaffung einer Tageshöchstarbeitszeit von 10h

– die Abschaffung der Werkstagsregelung, jedoch mit Beibehaltung der 5 Tage Woche

– die Abschaffung der zwanghaften Sonderzulagen für Nachtschicht- und Wochenendarbeit für programmierende Tätigkeiten

– die Beibehaltung der Ruhezeitenregelung von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen

– die Beibehaltung der Ruhepausenregelung

– die Einführung einer Projektsarbeitszeit mit projektgebundener Überhöhung über die durchschnittlich 8 Stunden in 6 Monaten. Dabei soll bei Projektabschluss die Wahl bestehen, sich die Zeit in Freizeitausgleich oder als Einzahlung in ein Lebensarbeitzeitkonto vergüten zu lassen

im IT-Sektor.

Personalausweis und Führerschein EU-weit zusammenfassen

Die JuLis Niedersachsen sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Politik ist, Bürokratie abzubauen und die Bürgerinnen und Bürger dadurch zu entlasten. Insbesondere im Bereich der Verwaltungen sehen wir JuLis dafür großes Potenzial in den Strukturen und Services des eGovernments. Das Mitführen des Personalausweises und des Führerscheins als zwei Lichtbildausweise im Scheckkartenformat mit teils redundanten Informationen ist nach unserer Auffassung unnötig. Hier bietet sich die Möglichkeit die Brieftaschen der Bürger und Bürgerinnen und die Behörden zu verschlanken sowie die Zahl zeitintensiver Behördengänge zu reduzieren.

Die JuLis Niedersachsen fordern daher:

  • Personalausweis und Führerschein sukzessive zu einem EU-weit einheitlichen amtlichen Ausweisdokument zusammenfassen
  • Zentrale Datenverwaltung innerhalb des zuständigen Amtes

Zeugnisse auch Digital Ausstellen!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden ihre Abschlusszeugnisse zukünftig auch in digitaler Form, inklusive einer individuellen digitalen Signatur der ausstellenden Institution, bereitgestellt werden. Ziel ist es, dadurch Bewerbungsverfahren insgesamt zu vereinfachen und zu entbürokratisieren – und damit den weiteren Karriereweg junger Menschen zu ebnen.