Stärkung des Rettungsdienstes und ehrenamtlicher Helfer im Rettungsdienst

Durch steigende Einsatzzahlen, wächst die Belastung innerhalb des Rettungsdienstes in Niedersachsen, aber auch ganz Deutschland, stetig. Damit schnelle und vor allem qualifizierte Hilfe weiterhin gewährleistet werden kann, müssen sowohl der Rettungsdienst ausgebaut, als auch alternative, ehrenamtliche Überbrückungsmethoden gestärkt werden. Diese sollen, wenn zu wenig Rettungsmittel zur Verfügung stehen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Die JuLis Niedersachsen fordern daher:

  • Das Ausbauen von ehrenamtlichen First-Responder-Gruppen bspw. bei Freiwilligen Feuerwehren
  • Weitere Pilotprojekte zur Nutzung von Alarmierungsapps für private Ersthelfer, wie z.B. die „corhelper“-App

Open Information: Offener Informationszugang für Bürger

Die Jungen Liberalen Niedersachsen achten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Darum sprechen sie sich dafür aus, dass die Internet-Auftritte öffentlicher Einrichtungen datensparsam gestaltet werden. Digitale Informationen sollen die Bürgerinnen und Bürger auch immer anonym und unabhängig von Drittanbietern erhalten können.

Genauer fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen rechtliche Vorgaben und bindende Umsetzungsvorschriften dafür, dass auf den Webseiten der öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes

  •  keine Daten erfasst werden, die für den Besuch der Webseite nicht zwingend erforderlich sind (keine analytischen oder statistischen Daten, keine nicht- funktionellen Cookies) und dass
  •  bei Wahlmöglichkeiten für persönliche Datenschutzeinstellungen alle Optionen (Zustimmung und Ablehnung) gleichberechtigt dargestellt werden und auswählbar sind (keine Dark Patterns).

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes wichtige Mitteilungen und Informationen, die in kommerziellen sozialen Medien bekannt gemacht werden,

  •  auch immer direkt über die Webseiten der Einrichtungen ohne Einbindung der Plattformen zugänglich sind und dass
  •  in einem Pilotprojekt die Verteilung der Informationen auch über die bekannteren digitalen Dienste unabhängiger Netzwerke wie bspw. Mastodon aus dem Fediversum getestet wird.

Kryptowährungen noch immer Neuland

Kryptowährungen werden für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen zentralen Erfolgsfaktor bei der digitalen Transformation spielen. Mit großer Sorge beobachten wir daher die Bestrebungen nach überzogener Regulierung vieler EU-Staaten. Wir sprechen uns daher klar gegen ein Verbot von anonymen Wallets und kompletter Nachverfolgung von Zahlungsverkehren aus.



 

Soziale Medien schaden – digitale Selbstbestimmung stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die negativen Folgen der sozialen Medien für die Gesundheit von Menschen an und sehen einen dringenden Handlungsbedarf zum Schutz insbesondere für junge Menschen. Neben einer Abhängigkeit von sozialen Medien und damit einhergehend einem sozialen Rückzug junger Heranwachsender können sich auch andere Inhalte wie kritisch zu betrachtende Körper- und Konsumbilder oder Challenges negativ auf die mentale und körperliche Gesundheit von Jugendlichen auswirken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen schlagen darum intensivierte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen als einen Baustein einer Strategie vor, um junge Menschen zu einem selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien zu befähigen. Die Jungen Liberalen Niedersachen sehen dabei die größere Chance darin, Jugendliche durch Bildungs- und Beratungsangebote an einen selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien heranzuführen, als sie durch restriktive gesetzliche Vorgaben bei der Nutzung einzuschränken.

Befähigungsstrategie: Information und Aufklärung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine ganzheitliche wissenschaftliche Erforschung der Chancen und Risiken von sozialen Medien für junge Menschen. Auf der einen Seite sollen positive Effekte untersucht werden, auf der anderen Seite sollen die negativen Folgen sozialer Medien für junge Menschen studiert werden. Dazu zählen unter anderem Social Media-Abhängigkeiten sowie die Wirkung von fragwürdigen Suggestionen. Das Land Niedersachsen soll ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben fördern, dessen Erkenntnisse in die Entwicklung einer Befähigungsstrategie für Heranwachsende aufgehen. Die Strategie soll u.a. Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenzen durch Schulen und Einrichtungen der politischen Bildung enthalten. Außerdem soll durch zielgruppengeeignete Kommunikationskampagnen (z.B. in Zusammenarbeit mit Influencerinnen und Influencern) über die Gefahren sozialer Medien aufgeklärt werden. Expertinnen und Experten sollen vielfältige Informationskurse (Veranstaltungen, Workshops) und Beratungsangebote (Anlaufstellen, Jugendhilfe) für Jugendliche durchführen.

Stopp mit dem Überwachungswahn: Auch digitale Kommunikation muss vertraulich sein!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung vertraulicher Kommunikation für das Miteinander der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft an und setzen sich für den Schutz der Privatheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Staat darf die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht verletzen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass die digitale Kommunikation und die Privatheit vielfältig, etwa durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen Ausformungen als Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verfassungsrechtlich wie auch aus Art. 8 EMRK oder Art. 7 EU-GrCH geschützt sind. Wir setzen uns für eine Neujustierung von Vertraulichkeit und Sicherheit ein, bei der die private Kommunikation der großen Mehrzahl der rechtschaffenen Bürger Vorrang vor den Redaktionsmöglichkeiten auf den Freiheitsmissbrauch weniger Übeltäter genießt. Im Zweifel für die Freiheit!

Eingriffe in die Privatsphäre müssen gut begründet sein

Die Jungen Liberalen Niedersachsen betrachten die zunehmende Überwachung und Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Dass neue Überwachungsbefugnisse für den Staat nur dann gerechtfertigt sind, wenn es eine wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung einer Maßnahme gibt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ein abstrakter Verweis auf vermeintlich positive Effekte für die Sicherheit darf niemals ausreichen. Wir plädieren daher für einen verschärften Prüfungsmaßstab der Evidenzkontrolle: Die Freiheitsrechte dürfen kein Experimentierlabor für den flächendeckenden Einsatz unerprobter Maßnahmen werden. Wir fordern die Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung, die alle Überwachungsbefugnisse des Staates aufführt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Maßnahmen, die in der Vergangenheit keinen erkennbaren Nutzen für die Sicherheit erwirken konnten, sind ausnahmslos zu streichen.

Zwar sind anlasslose Kontrollen verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, gleichwohl sollte von dieser Möglichkeit äußerst maßvoll und nur im extremen Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Für uns Junge Liberale gilt: Die Ausübung solcher staatlichen Überwachungskompetenzen sollte möglichst immer nur anlassbezogen, mit Wirkung auf begründet ausgewählte einzelne Personen in eng abgegrenzten Ausnahmefällen und zeitlich beschränkt erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Eingriffe in die Privatheit der Kommunikation immer über einen Richtervorbehalt verfügen. Sofern dies in Ausnahmefällen – etwa wegen einer Unaufschiebbarkeit – ausscheidet, muss dies stets unverzüglich nachgeholt werden. Ein gesetzlicher Richtervorbehalt dient dem effektiven Rechtsschutz und darf niemals zu einer bloßen Formalie werden. Behörden müssen den Eingriff in die Privatsphäre so zielgenau wie organisatorisch und technisch möglich umsetzen. Nur solche erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, die unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen.

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Augenmaß

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Verletzung der Integrität der digitalen Endgeräte von Bürgerinnen und Bürger durch Sicherheitsbehörden aus. Insbesondere darf der Staat keine ihm bekannten IT- Sicherheitslücken zurückhalten oder zu Überwachungszwecken ausnutzen (Recht auf IT- Sicherheit, Verbot von Staatstrojanern). Der Staat darf von Kommunikationsanbietern nicht verlangen, Hintertüren einzubauen oder Zweitschlüssel bereitzustellen, mit denen die Kommunikation eingesehen werden kann (Recht auf Verschlüsselung), oder Unterhaltungen automatisiert zu überwachen (Verbot von Chatkontrollen und Datenscans). Der Staat darf von digitalen Diensten keine Klarnamen- oder Identifizierungspflicht für die Nutzer verlangen (Recht auf Anonymität). Sicherheitsbehörden sollen ihren Aufgaben vielmehr durch die Auswertung von Metadaten und die Nutzung von Login-Fallen nachkommen. Durch das Aufdecken eines Personennetzwerkes, die Vernehmung der Verdächtigen sowie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Informationen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erhalten werden. Des Weiteren sollen Sicherheitsbehörden personell gestärkt werden und Schwerpunktteams eingerichtet werden. Außerdem muss die föderale Sicherheitsarchitektur so angepasst werden, dass über alle Ebenen wirkungsvoll zusammengearbeitet werden kann.

Nein zur EU-Chatkontrolle!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass digitale Dienste immer auch anonym genutzt werden können und die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern vertraulich, sicher und verschlüsselt stattfinden kann. Darum lehnen wir die von der EU-Kommission vorgeschlagene Chatkontrolle kategorisch ab! Die Chatkontrolle soll eigentlich zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen beitragen. Unter anderem verpflichtet sie Internetdienstleister dazu, Kundendaten auf illegales Material zu scannen und Verstöße an die Sicherheitsbehörden zu melden. Dabei ist die Chatkontrolle fehleranfällig und ihre Wirkung für den beabsichtigten Zweck zweifelhaft. Eine Chatkontrolle bedroht die verschlüsselte digitale Kommunikation und IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt damit einen nie dagewesenen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dar und ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.

IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen stärken

In der letzten Zeit nahmen Cyberangriffe gegen öffentliche Einrichtungen zu. Besonders häufig waren sogenannte Ransomware-Attacken, vor allem auch gegen kommunale Verwaltungen. Bei solchen Angriffen kompromittieren Cyberkriminelle die IT-Systeme einer Einrichtung und erpressen dann Lösegeld, nach dessen Zahlung die Verbrecher der Einrichtung wieder Zugriff auf ihre Systeme gewähren.

Während das IT-Sicherheitsgesetz (ITSIG) sowie das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) die Informationssicherheit für die Einrichtungen des Bundes sowie für kritische Infrastrukturen in vielen Bereichen regelt, bestehen in Niedersachsen für die Landesverwaltung trotz des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltungen und Informationssicherheit (NDIG) und die kommunalen Verwaltungen umfangreiche Regelungslücken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Stärkung der Cybersecurity für die öffentlichen Verwaltungen des Landes Niedersachsen sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Neue IT-Sicherheitsregelungen für Niedersachsen

Das Land Niedersachsen soll ein neues Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) einrichten, das in ähnlicher Weise zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die IT-Sicherheit der Einrichtungen des Landes sicherstellt und zusätzlich die kommunalen Verwaltungen berät und unterstützt. Das LSI soll dabei einheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Landes- und kommunalen Verwaltungen entwickeln und festlegen. Wesentliche Maßnahmen sollen regelmäßige unabhängige Prüfungen durch Dritte (IT-Sicherheitsaudits und Penetrationstests) sowie Transparenzberichte über den Zustand und die Umsetzung der IT-Sicherheit der jeweiligen Einrichtungen darstellen. Dafür sind entweder in einem neuen IT-Sicherheitsgesetz oder durch Novellierung des NDIG vergleichbare Regelungen wie in §8 BSIG zu treffen. Bei den kommunalen Verwaltungen soll das LSI beratend und unterstützend bei der Entwicklung von IT-Sicherheitskonzepten helfen und dabei auf die individuellen Begebenheiten in den Städten und Gemeinden eingehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die gesetzlichen Regelungen, die es den öffentlichen Verwaltungen verbieten, Lösegeld an Cyberkriminelle auszuzahlen, konkreter gefasst und vor allem deutlicher an Behördenleitungen und Öffentlichkeit kommuniziert werden. Das würde den Einrichtungsleitungen bei der Entscheidungsfindung in einer solchen Gefahrenlage helfen und könnte außerdem dazu beitragen, dass Angriffe gegen öffentliche Einrichtungen für Kriminelle weniger attraktiv erscheinen.

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Ausbildung von IT-Sicherheitsfachkräften in Niedersachsen zu stärken. Dabei sollen sowohl die berufliche als auch die hochschulische Ausbildung gefördert werden. Um hochqualifizierte IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten auch für den öffentlichen Dienst gewinnen und längerfristig binden zu können, muss das Land Niedersachsen bei der Vergütung konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft werden. Dazu sind neue Vergütungsregelungen zu entwickeln und in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder einzubringen.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen das Land Niedersachsen dazu auf, den Aufbau eines Cyberhilfswerks (CHW) auf Bundesebene in Anlehnung an das Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS zu unterstützen. Das CHW soll ähnlich wie das Technische Hilfswerk (THW) ermöglichen, dass freiwillige und ehrenamtliche IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten in akuten digitalen Gefahrenlagen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Verwaltungen und kritischer Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und Betreibern wieder herstellen können.

Zusätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür aus, dass das Land Niedersachsen zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die die Bürgerinnen und Bürger über IT-Sicherheit in ihrem persönlichen und beruflichen Alltag informieren und aufklären.

Cybersecurity in den Kommunen stärken

Die IT-Sicherheit der Verwaltungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden kann am effektivsten durch eine Stärkung des Personals für diesen Zuständigkeitsbereich erzielt werden. Denn schon mit der regelmäßigen Wartung von IT-Systemen können viele und wesentliche Sicherheitslücken geschlossen werden. Darum sollten die Kommunen mehr Personalstellen für IT-Sicherheit ausweisen und dem Bereich in ihren Verwaltungen eine starke Position einräumen. Die IT-Sicherheitsfachkräfte sollen dann entsprechend dem IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunalverwaltung des BSI sowie weitergehenden Anforderungen des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Sicherheitskonzepte entwickeln, die ausreichend hohe Mindestsicherheitsstandards in allen Bereichen ihrer Verwaltungen sowie Notfallpläne für Sicherheitsvorfälle vorsehen, und die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen. Die IT-Sicherheitsteams sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen für typische Cybergefahren sensibilisieren.

Um dem personellen und finanziellen Aufwand gerecht werden zu können, können sich Kommunen übergreifend in kooperativen Zusammenschlüssen organisieren, in denen sowohl Personal und Wissen als auch technische Lösungen geteilt werden könnten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Niedersachsen Computer Emergency Response Team (NCERT) auch für kommunale Verwaltungen geöffnet wird, damit das NCERT Kommunen im Cybergefahrenfall unterstützt, um schnell die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Verwaltungen wiederherzustellen. Dazu muss das NCERT personell gestärkt werden. Die Kosten sollen sich Land und Kommunen teilen.

Transparenz in allen Lagen – DIVI-Register erhalten und ausbauen

Das DIVI-Intensivregister dient zur tagesaktuellen Erfassung von betriebsfähigen Versorgungskapazitäten, unter Berücksichtigung von personellen und materiellen Ressourcen, auf deutschen Intensivstationen. Es stellt damit einen wichtigen Gradmesser zur Einschätzung der aktuellen Lage auf den Intensivstationen dar, indem es Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung regional und zeitnah erkennen lässt. Mit Hilfe des DIVI-Intensivregisters ist es zudem für Rettungsleitstellenpersonal und Intensivmediziner*Innen möglich, zielgerichtet in den Austausch hinsichtlich weiterführender Behandlungsstrategien zu treten und ggfs. Eine (Weiter-)Verlegung zu forcieren. Die hohe Qualität der erfassten Daten ermöglicht es zudem, langfristig gezielte Versorgungsforschung zu betreiben, damit die vorhandenen Strukturen stetig an Qualität gewinnen können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass das DIVI-Intensivregister auch in Zukunft unabhängig von einer pandemischen Lage für alle Krankenhäuser fortzuführen ist. Darüber hinaus soll der Schnittstellenausbau zwischen dem DIVI-Register und dem interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) forciert und gefördert werden.

Wer alles glaubt, verliert – Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat ein hohes Wertschöpfungspotenzial und wird unser tägliches Leben nachhaltig verändern. Die rasante Entwicklung stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen, daher liegt es an der Politik einen ganzheitlichen Rahmen für Entwicklungen und Anwendungen von KI zu gestalten. Der Begriff „Deepfake“ steht für verfälschte Video- und Audioinhalte, die mithilfe von KI hergestellt wurden. Durch die kontinuierlich steigende Leistungsfähigkeit und den immer einfach werdenden Gebrauch haben Deepfakes ein hohes Manipulationspotenzial. Die hohe Qualität der KI-Bearbeitung macht es für einen Laien unmöglich, Deepfake- Inhalte zu erkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG fällt das Verbreiten oder Äußern unrichtiger Tatsachenbehauptungen nicht unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Sobald also aus einem Deepfake-Inhalt (und dessen Kontext) für einen objektiven Betrachter nicht dessen Falschheit hervorgehen kann, kann dieser Inhalt grundsätzlich nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt werden.

Da bewusst täuschende Inhalte nicht den verfassungsrechtlichen Aufgaben der freien Meinungsbildung dienen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine generelle Kennzeichnungspflicht von Deepfakes in den Nutzungsbedingungen von Online- Plattformen. Davon ausgenommen werden KI-Bearbeitungen, die zu reinen Qualitätsverbesserung des originalen Inhaltes genutzt werden. Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung würden Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Medienlandschaft im Social Web leisten. Da davon auszugehen ist, dass trotz Kennzeichnungspflicht noch viele ungekennzeichnete Deepfake-Inhalte mit Manipulationspotenzial im Internet abrufbar sein werden, ist die bewusste Auseinandersetzung mit audiovisuellen Inhalten ein wichtiger Baustein unserer demokratischen Grundordnung.

Internet-Ombudsstelle: Erste Hilfe im Netz

Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung stehen wir vor zahlreichen Veränderungen auf nahezu allen gesellschaftlichen Ebenen. Wie genau sich die digitale Transformation entwickeln wird, kann niemand vorhersagen, aber es lassen sich eindeutige Tendenzen in vielen Bereichen feststellen. In diesen Bereichen braucht es neue, rasche und unbürokratische Lösungen, die es dem Individuum ermöglichen, seine Rechte durchzusetzen. Hierfür fordern wir eine unabhängige Internet-Ombudsstelle, die aus einer auf freiwilliger Basis aufgebauten Kooperationen mit Unternehmen gründet und von Bundesmitteln gefördert wird. Diese auf außergerichtliche ausgelegte Streitschlichtungsstelle soll als Online-Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden und neben der kostenlosen Beschwerdeannahme auch Informationen zur aktuellen Rechtslage beinhalten. Kommt es bei einem Streitfall zu keiner Lösung, unterstützt die Ombudsstelle bei der Vermittlung von rechtlichem Beistand.

Recht am eigenen Bild

Wer eigene Bilder ungewollt im Internet findet, hat einen rechtlichen Anspruch, diese entfernen zu lassen. Generell haben Betreiber von Internet-Plattformen ein hohes Interesse daran, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. In der Regel gibt es einen entsprechenden Melde-Button für Betroffene. Jedoch kann es durch die hohe Anzahl von Meldungen dazu kommen, dass Betreiber sehr spät oder erst gar nicht handeln. Wenn die Bilder jedoch einmal online sind, können sie sich rasend schnell verbreiten. Ein Beispiel hierfür sind Rachepornos, bei denen Nacktbilder oder Videos mit sexuellem Inhalt ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden. Diese Art der öffentlichen Bloßstellung kann schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit der Betroffenen haben, da nicht selten auch der Name mit veröffentlicht wird. Um diesen Löschungsprozess effektiver zu gestalten, soll es am Vorbild des “Trusted Flagger- Programmes” von YouTube eine priorisierte Bearbeitung von Meldungen der Internet- Ombudsstelle geben. Betroffene können sich direkt an die Internet-Ombudsstelle wenden und die Verletzung durch sie melden lassen, damit die Bilder möglichst schnell entfernt werden. Diese angestrebte freiwillige Kooperation mit Onlineplattformen soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtswidrige Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen.

Hatespeech

Hass und Hetze findet heutzutage zunehmend digital statt. Wenn Betroffene über längere Zeit im Internet von einer Person belästigt werden, spricht man von Cybermobbing. Aktuelle Studien zeigen, dass ungefähr zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Cybermobbing betroffen sind. Die COVID-19-Pandemie verschärfte diese Situation, da viele soziale Interaktionen ausschließlich über das Internet stattfinden. Viele Opfer von Cybermobbing scheuen sich davor, sich an Ermittlungsbehörden oder vorhandene Hilfsangebote zu wenden. Daher soll es möglich sein, der Internet-Ombudstelle öffentlich zugängliche Inhalte zu melden.

Die Internet-Ombudsstelle kann anschließend eine Abmahnungs-Empfehlung an den Betreiber weiterleiten. Dieser entscheidet dann, ob er den Täter oder die Täterin auf Basis einer für den Täter oder die Täterin anonymen Beschwerde abmahnen möchte oder nicht. Sollte der Fall im strafrechtlichen Bereich stattfinden, kann die Internet- Ombudsstelle nach Einwilligung der oder des Betroffenen den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Hierfür ist sie mit rechtlich ausgebildetem Personal auszustatten und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Datenschutz

Reagiert ein Unternehmen nicht auf eine Anfrage zur Datenauskunft, kann man sich bereits heute an die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz wenden. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Sitz des Unternehmens und hat dazu geführt, dass jedes Bundesland sein eigenes Online-Portal für Anfragen betreibt. Um diesen Prozess zu vereinfachen, sollen Anfragen künftig über die Internet-Ombudsstelle gestellt und an die entsprechende Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden können.