3D-Drucken statt wegschmeißen

Die Jungen Liberalen Niedersachen machen sich stark für innovative Konzepte zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft als Bestandteil einer Ressourcen schonenden, nachhaltigen Marktwirtschaft.

In diesem Zuge fordern wir, dass Herstellerinnen und Patentinhaber von Produkten, deren Wartung und Instandhaltung sie eigenmächtig und endgültig einstellen oder ohne erkennbare Notwendigkeit für Endverbraucher unverhältnismäßig unwirtschaftlich machen, künftig verpflichtet werden können, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen zu veröffentlichen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die betreffenden Teile mittels 3D-Druckverfahren reproduzierbar sind. Davon ausgenommen werden Hersteller und Patentinhaber, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen gegen Lizenzgebühren zur Verfügung stellen.

Dies hat unweigerlich großen Einfluss auf die Reparabilität von Produkten und leistet so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen kleineren Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit bieten, sich am Reparatur- und Wartungsmarkt zu beteiligen. Zusätzlich schützt die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen die Verbraucherrechte, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, defekte Produkte selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen und die Möglichkeit zur Reparatur von defekten Teilen trägt zudem zu einer erheblichen Reduktion von CO2-Emissionen bei. Im Übrigen bleibt das Patentrecht geschützt und findet Beachtung.

Kartenzahlung im ÖPNV

Bei Ausschreibungen im ÖPNV sollen in Zukunft die Kriterien der bargeldlosen Zahlung (z.B. Kartenzahlung, kontaktlose Zahlung und mobile Zahlung) sowohl an Verkaufsstellen (z.B. Automat, App, Schalter) als auch in den Verkehrsmittel berücksichtigt werden.

#NoSpy – Bürgerrechte schützen, Spionagesoftware verbieten

Spionagesoftware, die immer mehr von Privatakteuren entwickelt und eingesetzt wird, schafft ein zweites Standbein für Bürgerrechtsverletzungen neben bekannten staatlichen Repressionsmaßnahmen. Daher ist Spionagesoftware aus liberaler Sicht insgesamt kritisch zu sehen und soll nur in rechtlich beschränkten Rahmen und privat gar nicht eingesetzt werden.

Überwachungssoftware im Sinne dieses Antrags ist Software, die explizit entwickelt wird, um andere Menschen zu überwachen, indem entweder verdeckt in die Lebenswelt eingedrungen wird, oder als vertraulich zu behandelnde Daten in einer grundrechtsverletzenden Art und Weise massenhaft analysiert werden. Software die allgemein einsetzbar ist, wird nicht erfasst.

Für diese Software soll ein Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung durch die EU-Kommission bestehen. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Lieferung an einen Staat erfolgt bei dem kein Zweifel an liberal-demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien besteht. Zusätzlich soll eine Whitelist mit Staaten geführt werden, bei denen grundsätzlich eine Genehmigung erteilt wird. Alle Genehmigungen sollen öffentlich gemacht werden. Dazu soll eine Pflicht bestehen, Informationen zu veröffentlichen, die von Anbietern von Sicherheits-Software benutzt werden kann um entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die EU soll als ganzes dem Wassenaar-Abkommen beitreten und sich dafür einsetzen dass es auch auf Spionagesoftware angewendet wird. Auf Staaten die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, soll weiterhin Druck aufgebaut werden zumindest die Regelungen zur Kontrolle der Spionagesoftware zu etablieren.

Die öffentliche Förderung der IT-Sicherheitsforschung soll auf EU-Ebene gestärkt werden, indem die nationalen Sicherheitsbehörden wie das BSI stärker mit der ENISA zusammenarbeiten und langfristig neue Initiativen auf transnationaler Ebene etabliert werden.

Verstöße gegen ein Verbot des Imports oder Exports von Spionagesoftware sollen strafrechtlich geahndet werden. Dabei ist das Weltrechtsprinzip anzuwenden, insoweit die Bürgerrechte von Deutschen und Unionsbürgern gefährdet werden.

Zusätzlich soll die Sicherheit von IoT-Geräten (Internet der Dinge), welche anfällig für Spionageangriffe sind, verstärkt in den Mittelpunkt politischer Maßnahmen rücken. Gesetzliche Regelungen sollen Hersteller von internetfähigen Geräten verpflichten, klar und transparent die Laufzeit von Sicherheitsupdates für ihre Produkte offenzulegen, um Verbraucher umfassend über die Sicherheitsstandards der jeweiligen Produkte zu informieren.

Die Realität ist kein Sci-Fi-Film: Moderne Cyberkriegsführung in Deutschland

Nicht erst seit dem russischen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine und Putins Feldzug gegen die westlichen Demokratien ist der Einsatz von elektronischer und Cyber- Kriegsführung ein Thema der Verteidigungspolitik. Statistisch gesehen findet mehr als ein Angriff pro Tag auf kritische Infrastrukturen in Deutschland statt – das sind allerdings nur die gemeldeten und entdeckten Angriffe, die Dunkelziffer der versuchten Angriffe wird bedeutend höher sein.

Um diesen Bedrohungen für unsere sicherheitspolitische Ordnung entgegenzutreten, muss sich unsere Bundeswehr besser und strukturell anders aufstellen!

Fokus auf Hack Backs sind Ressourcenverschwendung

In den letzten Jahren wurde vermehrt auf das Thema der sogenannten Hack-Backs als Teil der informationstechnischen Abschreckung eingegangen. Dabei handelt es sich um offensive Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden, falls ein anderer Staat oder eine Organisation die Infrastruktur Deutschlands angreift. Die Effektivität von Abschreckung im digitalen Kontext ist allerdings umstritten. Denn um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, muss die Androhung von Vergeltung klar signalisiert, die Fähigkeiten und Intentionen bekannt und die Androhung technisch durchführbar sein. Weiterhin sollte ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. All dies ist im digitalen Raum nicht gegeben. Wird ein Angriff bemerkt, ist es häufig schon zu spät. Aus diesem Grund wird Cyber-Abschreckung überschätzt und Hack Backs sind eine Fehlallokation von Ressourcen.

Deshalb fordern die Julis Niedersachsen:

Wirksame Cyber-Abwehr: Resilienz von Systemen und Gesellschaft, Verteidigung durch die Bundeswehr

Die Bundeswehr muss in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Verfassungsschutz die technischen und personellen Grundlagen schaffen, die kritische Infrastruktur auch mit zu verteidigen. Um dies umzusetzen, fordern wir daher, zu prüfen wie die Organisation vom BSI reformiert werden kann, um in den hier erwähnten Szenarien mit dem Cyber und Informationsraum der Bundeswehr zu kooperieren. In der konventionellen Kriegsführen wären es auch Soldaten, die kritische Infrastruktur in privater Hand wie Kraftwerke, Häfen oder landwirtschaftliche Betriebe verteidigen würden. Dies muss in geeigneter Weise auf die digitale Welt angewandt werden. Es darf nicht zum Großteil in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen, die oft eben hier versuchen zu sparen, liegen müssen, die kritische Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss der Staat handwerklich und beratend zur Seite stehen. Es geht um die Sicherheit und Verteidigung unseres Staates und unserer Verfassung!

Die Zivilgesellschaft muss in geeigneter Form in die digitale Verteidigungsstrategie der Bundeswehr integriert werden. Wird der Verteidigungsfall festgestellt, werden wehrfähige und -erfahrene Personen einberufen, um unsere Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss die Bundeswehr einen Aktionsplan und einen Talentpool bereithalten, um auch akut Cyber-Forces auf Bundes- sowie im Falle einer EU-Armee auf Europäischer Ebene ausheben zu können. Weiterhin sollte sog. White Hats (Hacker mit guten Absichten) Rechtssicherheit gewährt werden, wenn sie durch das friedliche Eindringen in staatliche Systeme Sicherheitslücken aufdecken.

Es muss ein Fokus auf die Resilienz der Systeme gelegt werden, statt auf umstrittene Hack Backs zu setzen. Jedes System der Bundeswehr gehört auf den regelmäßigen Prüfstand und muss auch von unabhängigen Stellen überprüft werden. Auf Produkte und Dienstleistungen aus chinesischer Herstellung und der anderer aggressiver Autokratien muss komplett verzichtet werden.

Kooperationen in der Sicherheitsforschung mit Instituten wie dem DLR sind auszuweiten und dem neuen Fokus anzupassen.

Das sogenannte “Schwachstellenmanagement”, bei dem bekannte Sicherheitslücken offengehalten werden um als Einfallstor für staatliche Hacker dienen zu können, gefährdet die IT-Sicherheit der ganzen Welt und die Bürgerrechte, insbesondere das Fernmeldegeheimnis. Daher soll das sogenannte “Schwachstellenmanagement” gesetzlich vollständig ausgeschlossen werden und zudem auch etwaige Kooperationen mit anderen Staaten beendet und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Niedersächsische Digitalisierungsoffensive für Seniorinnen und Senioren

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen verstehen die Digitalisierung als Chance, jeden und jede Einzelne zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen. Wir sehen im Digitalen daher ein Mittel, das Leben der Menschen zu erleichtern und mit neuen Möglichkeiten zu bereichern. Uns ist bewusst, dass die Digitalisierung nicht nur Barrieren abbaut, sondern auch neue schafft. Darum formulieren wir den Anspruch einer barrierefreien und inklusiven Digitalisierung, die den vielfältigen Bedürfnissen aller Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen und -phasen gerecht wird. Denn in einer digitalen Gesellschaft ist die vollumfängliche Teilhabe oft nur mit digitalen Mitteln möglich.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Seniorinnen und Senioren der Digitalisierung überwiegend offen und neugierig gegenüberstehen, sich mit digitalen Medien beschäftigen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen wollen. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass mit den bestehenden Hilfs- und Beratungsangeboten nur ein Teil der älteren Menschen erreicht werden kann. Im politischen Handeln müssen daher Personengruppen mehr bedacht werden, deren Mobilität eingeschränkt ist oder die bisher keinen Kontakt zum Internet hatten. Wir Jungen Liberalen Niedersachsen wollen für die infrastrukturellen Bedingungen, die technische Ausstattung sowie die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten sorgen, die den Bedarfen der heterogenen Gruppe der älteren Menschen entsprechen.

Digitale Infrastruktur und technische Ausstattung

Als Grundlage für die digitale Teilhabe im Alter sehen wir den Zugang zum Internet an. Dafür wollen wir in Niedersachsen den Ausbau des Glasfaser- sowie des 5G- Mobilfunknetzes vorantreiben. Wir sehen den Zugang zum Internet als Auftrag der staatlichen Daseinsvorsorge an. Eine moderne Netzinfrastruktur ist nämlich die Voraussetzung für digitale Gesundheitsdienstleistungen und Telemedizin, die gerade in einem Flächenland eine wichtige Rolle spielen. Solche digitalen Assistenz- und Kommunikationssysteme unterstützen das selbstständige Wohnen von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und sind damit ein echter Freiheitsgewinn. Um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu unterstützen, soll die Fernbehandlung über digitale Angebote deutlich ausgebaut werden. Die Telemedizin, bei denen Patienten über Videotelefonie mit verschiedenen Fachärzten in Kontakt treten können, bietet sich besonders für Menschen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Darüber hinaus wollen wir das WLAN-Angebot in Wohn- und Pflegeheimen fördern, damit die Bewohnerinnen und Bewohner sich mit ihrer Familie und ihren Freunden vernetzen und digitale Dienstleistungen nutzen können.

Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote

Die Vermittlung digitalen Wissens und digitaler Kompetenzen stellt einen wichtigen Baustein für die digitale Teilhabe im Alter dar. Deshalb wollen wir zielgruppenspezifische Angebote gemeinnütziger Bildungsträger fördern, die interessierten Seniorinnen und Senioren die Grundlagen im Umgang mit digitalen Technologien beibringen und sie damit bei ihrem Lernprozess unterstützen. Für uns umfassen solche digitalen Kompetenzen im Alter unter anderem die Anschaffung und Bedienung eines Endgerätes, das Nutzen gängiger Online-Plattformen und Anwendungen sowie Grundlagen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Des weiteren setzen wir uns für die Weiterförderung des DigitalPaktes Alter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein, die mit ihrem Digitalkompass solche Hilfs- und Beratungsangebote koordiniert und deren Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ eine Vielzahl an Informations- und Bildungsmaterialien zur Verfügung stellt.

Wir wollen mit einem niedersächsischen Förderprogramm verschiedene Projekte in den Kommunen fördern, um digitale Medien für ältere Menschen verständlich und zugänglich zu machen. Dazu zählen für uns Digital-Cafés, bei denen junge Menschen ältere Mitmenschen beim Umgang mit digitalen Geräten und Diensten unterstützen, sowie Vor- Ort-Sprechstunden und Telefon-Helpdesks, die Seniorinnen und Senioren bei Fragen zum Umgang mit digitalen Geräten kostenlos in Anspruch nehmen können. Außerdem sollen Beratungs- und Unterstützungsprojekte ältere Menschen auf ihren Wunsch hin auch zu Hause oder in Senioren- und Pflegeheimen besuchen. Dabei sind ebenso niedrigschwellige Formate wichtig, die den älteren Menschen einen einfachen ersten Kontakt mit dem Internet ermöglichen, damit Seniorinnen und Senioren sich selbst eine Meinung bilden und informiert für bzw. gegen den Gebrauch digitaler Medien entscheiden können. Bei der Umsetzung solcher Projekte sollen die Landkreise, Städte und Gemeinden besonders mit der lokalen Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Vereine oder Seniorenbeiräte mit ihrer Expertise einbinden.

Digitale Verwaltung in Niedersachsen

Grundsätzlich fordern wir Jungen Liberalen Niedersachsen eine moderne staatliche Verwaltung und bürgerfreundliche Dienstleistungen und sehen in der Digitalisierung einen wichtigen Beitrag dazu. Bei digitalen Dienstleistungen muss allerdings darauf geachtet werden, die Angebote auch im Digitalen barrierefrei zu gestalten und in dem Sinne die Situation älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger mitzudenken. Staatliche Verwaltungen könnten zu dem Zwecke Seniorenbeiräte bei der Gestaltung digitaler Dienstleistungen einbeziehen und das Feedback der Anwenderinnen und Anwender auswerten.

Wir sehen den Staat dazu verpflichtet, den Zugang zu staatlichen Leistungen auch immer analog zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die analoge Antragsstellung nicht gegenüber der digitalen benachteiligt wird. Es kann nämlich gute Gründe geben, die einer digitalen Beantragung entgegenstehen und die eine moderne Verwaltung in ihrem Handeln aufgreifen muss. Der analoge Zugang kann sowohl schriftlich in Papierform als auch mit einem persönlichen Gespräch umgesetzt werden, bei dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Verwaltung den digitalen Arbeitsvorgang in der Behörde im Auftrag und in Anwesenheit der älteren Person als Service durchführt.

Betroffenenrechte stärken – gesetzliche Informationspflicht bei Funkzellenabfragen auch praktisch umsetzen

Sofern auf Grund einer Straftat von im Einzelfall erheblicher Bedeutung (z.B. Mord und Totschlag, bestimmte Formen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Bandendiebstahl) ermittelt wird und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht sowie die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, können Strafermittlungsbehörden mit richterlicher Zustimmung gemäß § 100 g Abs. 3 StPO alle in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten zu Ermittlungszwecken abfragen. Die Größe von Funkzellen können hierbei – je nach technischer Ausstattung – zwischen Mikro-Funkzellen mit einem Bereich von wenigen Metern bis hin zu größeren mit mehreren Kilometern Reichweite variieren. Bei solchen Funkzellenabfragen übermitteln die Mobilfunkanbieter sodann die Verkehrs- und Bestandsdaten aller Mobiltelefone, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort mit der fraglichen Mobilfunkzelle verbunden waren, an die Staatsanwaltschaft. Die Daten umfassen unter anderem den Zeitpunkt und die Dauer von Anrufen, Informationen über die Mobilfunk- und Internetnutzung sowie die Rufnummer und damit mittelbar auch den Namen und die Anschrift des Mobilfunkteilnehmers. Nach § 101 a Abs. 6 StPO besteht für den Staat grundsätzlich die Pflicht, die Betroffenen einer solchen Funkzellenabfrage im Nachhinein über die Abfrage in Kenntnis zu setzen, damit die Betroffenen über die Möglichkeit verfügen, nachträglich Rechtsschutz nach § 101a Abs. 6 Satz 2 StPO i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO zu ersuchen. Das Gesetz lässt allerdings zahlreiche Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht zu (vgl. § 101 Abs. 4 bis 6 StPO).

In der Praxis wird diese Ausnahme jedoch dermaßen extensiv ausgelegt, dass sie mittlerweile die Regel geworden ist. Eine Information findet bislang fast nie statt. Die genauen Gründe für eine Unterlassung der Benachrichtigung werden seitens der Staatsanwaltschaften fast nie aktenkundig gemacht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren diese Praxis der Ermittlungsbehörden und fordern die Stärkung der Bürgerrechte, indem die Betroffenen konsequent über solche Funkzellenabfragen informiert werden. Für die Umsetzung dieser Informationspflicht des Staates schlagen wir vor, die Betroffenen im Nachhinein mit einer SMS über die Funkzellenabfrage zu benachrichtigen, sofern die Betroffenen entsprechend des Verfahrens in Berlin ihre Nummer bei einer staatlichen Stelle eingetragen haben. Andernfalls bleibt die Regelung des § 101 Abs. 4-6 StPO bestehen Die SMS soll den Bürger informieren, in welchem Umfang er von der Funkzellenabfrage betroffen ist (Ort und Zeit), Angaben zur zuständigen Strafermittlungsbehörde enthalten und auf eine Internetseite für weitere Informationen verweisen, die die technischen und rechtlichen Grundlagen einer Funkzellenabfrage sowie die Betroffenenrechte und Wege zu deren Geltendmachung ausführt. Die Umsetzung der staatlichen Informationspflicht über SMS kann technisch einfach und automatisiert umgesetzt werden. Außerdem müssen dazu keine weiterführenden personenbezogenen Daten außer der Rufnummer verarbeitet werden. Die Mobilfunkanbieter sollen technisch sicherstellen, dass bei der Weitergabe einer Rufnummer der Nachbesitzer keine solche Information erhält, die sich auf den Vorbesitzer bezieht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass sich die niedersächsische Landesregierung im Bund für das Verfahren einsetzt, sodass Bund und Länder gemeinsam eine länderübergreifende Regelung treffen. Hierfür fordern wir, dass in Niedersachsen eine vollständige und unabhängige Evaluation mit dem Abwägen aller Vor- und Nachteile entsprechender Benachrichtigungsmethoden erfolgt; hierbei ließe sich beispielsweise auf dem Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein aufbauen, welcher für den Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits 2017 die „Möglichkeiten für verbesserte Transparenz bei Funkzellenabfragen“ untersuchte (Umdruck 18/7553).

Stärkung des Rettungsdienstes und ehrenamtlicher Helfer im Rettungsdienst

Durch steigende Einsatzzahlen, wächst die Belastung innerhalb des Rettungsdienstes in Niedersachsen, aber auch ganz Deutschland, stetig. Damit schnelle und vor allem qualifizierte Hilfe weiterhin gewährleistet werden kann, müssen sowohl der Rettungsdienst ausgebaut, als auch alternative, ehrenamtliche Überbrückungsmethoden gestärkt werden. Diese sollen, wenn zu wenig Rettungsmittel zur Verfügung stehen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Die JuLis Niedersachsen fordern daher:

  • Das Ausbauen von ehrenamtlichen First-Responder-Gruppen bspw. bei Freiwilligen Feuerwehren
  • Weitere Pilotprojekte zur Nutzung von Alarmierungsapps für private Ersthelfer, wie z.B. die „corhelper“-App

Open Information: Offener Informationszugang für Bürger

Die Jungen Liberalen Niedersachsen achten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Darum sprechen sie sich dafür aus, dass die Internet-Auftritte öffentlicher Einrichtungen datensparsam gestaltet werden. Digitale Informationen sollen die Bürgerinnen und Bürger auch immer anonym und unabhängig von Drittanbietern erhalten können.

Genauer fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen rechtliche Vorgaben und bindende Umsetzungsvorschriften dafür, dass auf den Webseiten der öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes

  •  keine Daten erfasst werden, die für den Besuch der Webseite nicht zwingend erforderlich sind (keine analytischen oder statistischen Daten, keine nicht- funktionellen Cookies) und dass
  •  bei Wahlmöglichkeiten für persönliche Datenschutzeinstellungen alle Optionen (Zustimmung und Ablehnung) gleichberechtigt dargestellt werden und auswählbar sind (keine Dark Patterns).

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes wichtige Mitteilungen und Informationen, die in kommerziellen sozialen Medien bekannt gemacht werden,

  •  auch immer direkt über die Webseiten der Einrichtungen ohne Einbindung der Plattformen zugänglich sind und dass
  •  in einem Pilotprojekt die Verteilung der Informationen auch über die bekannteren digitalen Dienste unabhängiger Netzwerke wie bspw. Mastodon aus dem Fediversum getestet wird.

Kryptowährungen noch immer Neuland

Kryptowährungen werden für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen zentralen Erfolgsfaktor bei der digitalen Transformation spielen. Mit großer Sorge beobachten wir daher die Bestrebungen nach überzogener Regulierung vieler EU-Staaten. Wir sprechen uns daher klar gegen ein Verbot von anonymen Wallets und kompletter Nachverfolgung von Zahlungsverkehren aus.