Nachgelagerte Studiengebühren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen befürworten Studiengebühren. Die zusätzlichen Einnahmen aus den Studiengebühren sind notwendig, um die Lehre an den deutschen Hochschulen zu verbessern. Eine reine Finanzierung dieser Qualitätssteigerung aus Steuergeldern führte dazu, dass Nichtstudierte durch ihre Steuergelder in noch höherem Maße als heute das Studium der Akademiker finanzieren. Studiengebühren in Höhe von 500€ – unabhängig von Hochschule und Studiengang – können keines der beiden Probleme lösen. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die Hochschulen die Studiengebühren autonom festlegen. Schon jetzt aber können die Studiengebühren ein Studienhindernis sein. Um das mögliche Schuldenrisiko eines Studiums zu minimieren und jedem die Chance eines Studiums zu geben, fordern die Jungen Liberalen die nachgelagerte Zahlung der Studiengebühren zu ermöglichen.

Jede Hochschule verwaltet sich autonom und ist für die Auswahl ihrer Studenten selbst zuständig. Dies gilt auch für die noch heute über die ZVS vergeben Studiengänge. Die ZVS ist abzuschaffen. Für die Auswahl darf die finanzielle Situation des Studieninteressierten kein Kriterium sein.

Die Erhebung der Studiengebühr wird von jeder Hochschule individuell für jeden Studiengang geregelt. Die Höhe der Studiengebühren ist pro Semester festzulegen. Die ratierliche Zahlweise der Studiengebühren wird individuell von den Hochschulen festgelegt. Es ist also nicht verpflichtend semesterweise oder jährlich einzuziehen.

Die Hochschulen werden verpflichtet die Verwendung der Studiengebühren in einem jährlichen Bericht transparent und für jedermann verständlich und zugänglich darzustellen.

Den Hochschulen wird gestattet Rücklagen von maximal eineinhalb Jahresetats für gebührenschwächere Jahre zu bilden.

Die Hochschulen räumen den Kreditinstituten einen prozentualen Kosten-, Ausfall- und Risikoabschlag von den Studiengebühren ein. Die Höhe der Abschläge kann je nach Studiengang unterschiedlich sein. Jeder Student ist frei in der Entscheidung, welches Angebot eines Kreditinstituts er nimmt. Die Hochschulen werden aufgefordert, den Studierenden in Kooperation mit privaten und staatlichen Kreditinstituten ein zinsgünstiges Darlehen anzubieten. Die KfW wird verpflichtet einen Studienkredit anzubieten, der lediglich die Kosten des Instituts deckt. Jeder Student, ausgenommen Seniorenstudenten, darf einen solchen Kredit in Anspruch nehmen. Bonitätsprüfung sowie Einschränkungen auf Grund des sozialen Hintergrunds dürfen für die Vergabe nicht geprüft werden.
Die Hochschulen werden verpflichtet, jedem Studieninteressierten geplante Veränderungen der Gebührenhöhe für die Regelstudienzeit vor der Immatrikulation transparent darzustellen. Eine Änderung während des Regelstudiums ist unzulässig. Eine erhöhte Studiengebühr bei Überschreitung der Regelstudienzeit, bei einem Zweitstudium oder bei Seniorenstudenten ist zulässig. Die Hochschulen sind dabei aufgefordert, bei studierenden Eltern, Studenten, die Angehörige pflegen, oder ähnlichen Ausnahmeregelungen zu finden. Seniorenstudenten haben nicht das Recht, die angesprochenen Darlehen in Anspruch zu nehmen. Sie sind verpflichtet weiterhin 53 die Studiengebühren direkt zu begleichen.

Die Abgabe für die studienbegleitenden Maßnahmen ist auch von privaten Hochschulen zu erbringen. Wie sie die Finanzierung mit ihren Studenten vereinbaren, bleibt aber jeder privaten Hochschule selbst überlassen.

Finanzleistungen des Landes Niedersachsen werden nicht mit den Einnahmen aus den nachgelagerten Studiengebühren verrechnet. Das Land Niedersachsen fördert die Hochschulen weiterhin mit dem gleichen oder einem größeren Anteil des niedersächsischen Haushalts. Ein besonderer Fokus ist bei den Investitionen auf die kostenintensiveren Studiengänge zulegen Vereinbarungen der Hochschulen untereinander über die Höhe der Gebühren sind unzulässig. Für die Kontrolle und Sanktionierung ist die zuständige Kartellbehörde verantwortlich.

Die Hochschulen sind weiterhin verpflichtet, Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, nach den gleichen Kriterien wie bisher anzuerkennen.

Nach Beendigung des Studiums, unabhängig vom Erfolg, werden die ehemaligen Studenten ab einem Bruttojahreseinkommen, welches das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen von ausgebildeten Berufseinsteigern gemäß Tarifvertrag übersteigt, verpflichtet, gemäß dem vor Studienbeginn mit einer Bank geschlossenen Vertrag die vereinbarte Summe oder den vereinbarten Prozentsatz des Bruttojahreseinkommens zur Tilgung ihrer Studienschuld zu verwenden. Genaue Regelungen sind hierfür in den einzelnen Verträgen festzulegen. Die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens eines ausgebildeten Berufseinsteigers gemäß Tarifvertrag ist zu jedem Jahresende vom Statistischen Bundesamt zu ermitteln und gilt ab dem darauf folgenden Sommersemester als neue Tilgungsuntergrenze. Solange diese Einkommensgrenze nicht erreicht wird, sind weder Zins- noch Tilgungsraten zu leisten.

Auf Wunsch eines Studenten besteht die Möglichkeit, seine Schulden mit höheren Raten, bei einem Einkommen unterhalb der ermittelten Untergrenze oder bereits während des Studiums zu begleichen.

Die Tilgung der Studiengebühren kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Tilgung wird in dem Jahr der Rückzahlung steuerlich geltend gemacht.

Die Eigenverantwortliche Schule braucht ein starkes Schulmanagemant und externes Personal

Im Zuge der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ entstehen in niedersächsischen Schulen immer neue Aufgaben für das Schulmanagement, die von Lehrkräften und bisheriger Direktion alleine nicht zu bewältigen sind. Deswegen fordern die Jungen Liberalen die Möglichkeit einer Einführung eines professionellen Schulmanagements mit Personal aus ggf. schulfremden Bereichen, um die Lehrer in ihrer tatsächlichen Arbeit an den Schülern und Schülerinnen zu entlasten. Gleichzeitig sehen die Jungen Liberalen die Chance neue und effektivere Ansätze im Schulmanagement durch externes Personal zu verwirklichen.

Als mögliche Aufgabengebiete solcher Mitarbeiter sehen die Jungen Liberalen die Organisation von Stunden- oder Vertretungsplänen, das Marketing der Schulen, das Kooperationsmanagement mit Verbänden und der Wirtschaft und die Personalverwaltung.

Der bisherige Ansatz der Landesregierung mit einer Schulleiterakademie fehlendes Fachwissen der Direktionen in diesem Bereich auszugleichen, kann in diesem Zusammenhang nur ein mögliches Angebot sein, das durch die Einstellung von externen Schulmanagern und anderem Personal ergänzt werden muss. Dabei sehen die Jungen Liberalen nicht nur in anspruchsvollen Aufgaben wie beispielsweise dem Schulmarketing Perspektiven für externes Personal, sondern auch in einfachen Verwaltungsaufgaben, die bisher von studierten Lehrkräften übernommen werden.

Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule sind die Schulen für die Personalauswahl selbst verantwortlich. Dabei ist sicherzustellen, dass die Lehrer der Schule und damit das pädagogische Personal die Richtlinien für die Arbeit dieser Angestellten unter den Gesichtspunkten von pädagogischen und didaktischen Aspekten mitgestalten können.

Der Direktor / Die Direktorin einer Schule muss weiterhin ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben. Eine entsprechende Studiengangsvertiefung für Lehramtsstudenten, die sich mit der Organisation von den genannten Schulmanagementaufgaben auseinandersetzt ist einzurichten.

Je nach Schulgröße und ggf. anderen Herausforderungen der Schulen (soziale Brennpunkte usw.) muss entschieden werden, wie viel Budgetmittel den Schulen für dieses zusätzliche Personal erstattet wird. Dabei ist die Entlastung und Freistellung der Lehrer für Unterricht anstatt der bisherigen Aufgaben eine mögliche Messgröße, die allerdings nicht alleine ausschlaggebend sein kann, um die neu entstandenen Aufgaben durch die „Eigenverantwortliche Schule“ abzufedern.

Um den Erfolg eines solchen Konzeptes zu überprüfen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Landesregierung auf, ein solches Modellprojekt mit fünf bis zehn Schulen in Niedersachsen schon zu Beginn des nächsten Schuljahres zu starten.

Die Evaluation dieses Projektes sollte dabei weder von der Schule selbst, noch von der Landesregierung oder dem Bildungsministerium erfolgen, sondern von einem unabhängigen Unternehmen, das im Bereich der Bildungsevaluation tätig ist.

Schul-TÜV um unangemeldete Inspektionen ergänzen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern als Ergänzung zur bisherigen Arbeitsweise der niedersächsischen Schulinspektion die Einführung einer „Task Force Schulinspektion“.

Diese soll im Gegensatz zur aktuellen Arbeitsweise der Behörde unangekündigte Inspektionsbesuche vornehmen. Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Regelungen getroffen werden, dass die Schulbehörde die notwendigen Konsequenzen aus den Ergebnissen ziehen kann.

Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird aufgefordert, sich für eine solche Ergänzung einzusetzen.

Darstellendes Spiel vollständig als Schulfach etablieren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Vermittlung und Förderung von künstlerisch-ästhetischen Ausdrucksmöglichkeiten als wichtigen Bestandteil des Unterrichts in niedersächsischen Schulen an. Schüler sind gerade in diesem Bereich unterschiedlich begabt und talentiert. Das Unterrichtsangebot ist dementsprechend zu differenzieren. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine vollständige Gleichstellung des Schulfachs Darstellendes Spiel mit den Fächern Musik und Kunst.

Die Belegungsverpflichtungen für Fächer aus dem musisch-künstlerischen Aufgabenfeld in der Sekundarstufe I sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe sind entsprechend so zu gestalten, dass jede Schule in Niedersachsen im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Schülern bis zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe mindestens zwei der drei musisch-künstlerischen Fächer Musik, Kunst und Darstellendes Spiel anbieten können darf.

Darstellendes Spiel muss zudem zu einem vollständig gleichberechtigten Fach in der gymnasialen Oberstufe werden. Die erforderliche Genehmigung durch die oberste Schulbehörde, um Darstellendes Spiel als Ergänzungsfach in der Qualifikationsphase anbieten zu können, muss entfallen. Zudem muss Darstellendes Spiel im Rahmen des musisch-künstlerischen Abiturprofils als Schwerpunktfach und damit auch als Prüfungsfach im Zentralabitur belegt werden können.

Das Land Niedersachsen soll seine Vorreiterrolle bei der Ausbildung von Lehrkräften im Fach Darstellendes Spiel weiter ausbauen. Außerdem sind bestehende curriculare Lücken für das Fach zeitnah zu füllen.

Virtuelles Lernen fördern

Im Zeitalter der Internet und Kommunikationstechnologien haben diese in den letzten Jahren verstärkt Einzug in Schulen gehalten. Der Umgang mit dem World Wide Web wird zum Teil bereits von Grundschülern erschlossen. Neben dem weiteren Ausbau durch die Bereitstellung von Infrastruktur und der Ausbildung von Lehrern muss nun der zweite Schritt getan werden: Virtuelles Lernen fördern.

Dabei geht es um die Aneignung der Kompetenz, Informationen und Wissen aus dem Internet (und den dort vorhandenen virtuellen Plattformen) zu nutzen und anzuwenden.

Die virtuelle Vernetzung der Lehre beginnt einen steigenden Stellenwert einzunehmen. Das Studium wird durch Angebote virtueller Lehre ergänzt. In Sektoren mit komplexer Technik entwickeln sich zunehmend Simulationen mit denen gelernt wird, und Ferndiagnosen, mit denen Techniker vor Ort gezielt Informationen durch Experten erhalten. Die Kombination von virtueller und realer Kommunikation nimmt zu und verspricht hohe Zukunftschancen zu entfalten.

Die JuLis fordern daher das Land Niedersachsen und die Bundesregierung auf, sich dem Thema virtuelles Lernen anzunehmen und mit Modellprojekten erste Erfahrungen in Schulen zu sammeln. Ziel der Projekte ist das Erlernen virtueller Kommunikation. Denn virtuelle Kommunikation zeichnet sich durch Vor- und Nachbereiten aus und ist im Gegensatz zum Fernsehen auf aktive Mitarbeit der Konsumenten angewiesen.

Die JuLis versprechen sich von der neuen Initiative die Erschließung eines Zukunftssektors. Wer sich frühzeitig auf das virtuelle Lernen vorbereitet, wird später schneller auf neue Herausforderungen reagieren können. Gleichzeitig wird die Medienkompetenz frühzeitig, d.h. bereits in Schulen, gestärkt.

Gleichzeitig darf das virtuelle Lernen nicht dazu führen, konventionelle Methoden des Unterrichts zu vernachlässigen. Das Virtuelle Lernen soll nach Vorstellung der Jungen Liberalen als Zusatzangebot angeboten werden bzw. bereits bestehende Sekundärquellen für Wissen neben der personenbezogenen Lehre ergänzen. Daher muss im Zuge der zunehmenden Konzentration auf das Internet auch von Seiten der Lehrenden dafür Sorge getragen werden, Phänomenen wie der Internetsucht oder Realitätsentfremdung mit geeigneten Präventionsplänen entgegenzuwirken. Für uns JuLis bedeutet Medienkompetenz auch, sich kritisch mit den medialen Inhalten auseinanderzusetzen und den Anteil des täglichen „Surfens“ nach eigenem Ermessen, bzw. nach dem der Erziehungsberechtigten, zu kontingentieren. Dieses Vorgehen entspräche einem verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien.

Abschaffung der Kopfnoten in Niedersachsen

Die JuLis Niedersachsen setzen sich für eine Abschaffung der Kopfnoten „Sozialverhalten“ und „Arbeitsverhalten“ in niedersächsischen Schulen ein.

Für freies Studieren gegen verfasste Studentenschaften

Die verfasste Studentenschaft ist abzuschaffen.

  • Die ursprüngliche Idee der studentischen Selbstverwaltung wird heutzutage in großem Umfang von anderen professionellen Organisationen wahrgenommen. Krankenversicherung, wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe, Erziehung zu Sport, Musik und Kunst wird größtenteils in anderen Vereinen oder Institutionen organisiert.
  • Die akademische Selbstverwaltung wird nicht mehr über die studentische Verwaltung wahrgenommen, sondern in separaten Wahlgängen ermittelt.
  • Die Verteilung der dem Asta zugewiesenen Mittel kommt nicht dem allgemeinpolitischen Auftrag zugute, sondern wird größtenteils einseitig vergeben. Eine Repräsentation der gesamten Studierendenschaft findet somit nicht statt.
  • Dies äußert sich auch in Wahlen zum Studierendenparlament. Die Beteiligung der Studenten fällt sehr gering aus. Oftmals wählen nur 10-20 % der Studenten das Parlament. Dieser Zustand ist über Jahre hinweg konstant geblieben. Den Vertretern im Studierendenparlament ist es nicht gelungen, die Studenten zur Wahl zu motivieren. Gründe dafür liegen in der Realitätsferne der Selbstverwaltung und in der mangelnden Entscheidungskompetenz dieser Gremien.
  • Das allgemeinpolitische Mandat wird nicht neutral, über die Grenzen der Parteien und Ideologien vertreten. Außerhalb der verfassten Studierendenschaft existieren weitere Verbände, die den Auftrag besser wahrnehmen.

Aus diesen Gründen ist ein öffentlich-rechtlicher Zwangsverband nicht weiter legitimierbar.

Im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) fordern wir das Land Niedersachsen auf, jeder Universität die Freiheit zu geben, über die Einrichtung einer organisierten Studentenschaft selbst zu entscheiden. Dabei soll der Grundsatz der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft gelten. Kein Student darf zur Mitgliedschaft gezwungen werden.

Keine Einführung einer zentralen Schülerdatei

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei zur Erfassung der Bildungslebensläufe von Schülern aus. Vor dem Hintergrund der gewachsenen Eigenverantwortung für niedersächsische Schulen in Verbindung mit der Einführung neuer Evaluationsmethoden wie der Niedersächsischen Schulinspektion oder neuen schulinternen Qualitätssicherungsmethoden ist eine übergeordnete Erfassung von Daten über die Schullaufbahn eines Schülers nicht gerechtfertigt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen die Erfassung persönlicher Daten über eine Schüleridentifikationsnummer ab. Die Idee einer „gläsernen Schule“ ist Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Schulen seitens der Politik.

Die bisherige Datenerfassung auf Schulebene reicht aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen aus um eine aussagekräftige Evaluation zu gewährleisten und Wettbewerb zwischen den Schulen zu ermöglichen. Zudem hat der Staat über die landesweiten zentralen Vergleichs- und Abschlussprüfungen bereits genügend Vergleichsmöglichkeiten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich innerhalb der Kultusministerkonferenz gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei einzusetzen.

Niedersachsen auf dem Weg zur Freien Schule

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Einführung des Modells der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen. Mehr Gestaltungsspielraum für jede Schule ist das entscheidende Merkmal einer zukunfts- und qualitätsorientierten Schulpolitik. Die mit der Eigenverantwortlichen Schule beschlossene flächendeckende Umstrukturierung der niedersächsischen Schullandschaft ist nach Überzeugung der Jungen Liberalen Niedersachsen eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung der Schulgesetznovelle aus dem Jahr 2003.

Insbesondere in den Bereichen der Qualitätsentwicklung und -sicherung, der Öffnung gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld und der internen Unterrichtsorganisation niedersächsischer Schulen erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Fortschritte, die das Schulsystem durch Einführung der Eigenverantwortlichen Schule erfährt.

Die beschlossenen Änderungen sind für die Jungen Liberalen Niedersachsen aber nur der Beginn der strukturellen Erneuerung des niedersächsischen Schulsystems. Sie stellen einen ersten Schritt zur Verwirklichung des liberalen Modells der Freien Schule dar.

In den Bereichen der Ressourcenverwaltung und der Personalverantwortung sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen zum Teil erheblichen Änderungs- oder Nachbesserungsbedarf.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine echte Beschränkung der Politik auf die Finanzierung von Bildung, die Festlegung bildungspolitischer Standards und deren Überprüfung.

Daher ist das Konzept der Eigenverantwortlichen Schule in folgenden Punkten zu ändern oder nachzubessern:

  • Einführung von Bildungsgutscheinen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für die Einführung unentgeltlicher, nicht übertragbarer Bildungsgutscheine für jeden Bürger aus. Bei der Aufnahme an einer Schule löst der Schüler diese Gutscheine ein. Die Schule reicht diese wiederum beim Land bzw. bei der Kommune ein und erhält eine Pauschale pro Schüler. Die Beträge für Schüler mit Sprachdefiziten, behinderte Kinder und Jugendliche, aber auch für Hochbegabte sind aufgestockt, um den Mehraufwand der Schulen auszugleichen und die Aufnahme dieser Schüler attraktiv zu machen.
  • Schulinterne Mitverantwortung:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die stärkere Einbindung von Schülern und Eltern in die internen schulischen Entscheidungsprozesse durch die Einführung des Schulvorstandes und die Entmachtung der Gesamtkonferenz. Die Jungen Liberalen sprechen sich darüber hinaus für eine weitere Stärkung der Schülervertretungen, z. B. durch die Einführung der Direktwahl der Schulsprecher an niedersächsischen Schulen, aus.
    Die Gesamtkonferenz muss jedoch mehr Entscheidungsbefugnisse in Grundsatzangelegenheiten behalten. So dürfen z. B. Namensänderungen der Schule aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen nicht ohne Zustimmung der Gesamtkonferenz durchgeführt werden.
  • Beamtenstatus von Lehrern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern. Mit Lehrern als Angestellten kann die Schule flexibler auf Veränderungen im Bildungsmarkt reagieren und erlangt echte Personalhoheit.
  • Schulische Aufnahmeprüfungen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen Schulen, die die Möglichkeit haben, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Dafür muss ihnen die Politik den Freiraum zur Gestaltung eigener Aufnahmeprüfung geben. Dies trägt zur beschlossenen Profilbildung der Schulen bei und fördert den Wettbewerb unter ihnen.
  • Fortbildung von Lehrkräften:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten die Fortbildungsmittel für Lehrkräfte nicht für ausreichend. Neben einer Überprüfung der Finanzierung von bisherigen Maßnahmen muss die Bildung privater Fortbildungsnetzwerke gefördert werden.
  • Einbindung von Quereinsteigern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Einbindung von Quereinsteigern als Lehrer eine sinnvolle Reaktion auf den Lehrermangel. Die Qualität des Unterrichts kann nur über ein sicheres Fortbildungssystem gewährleistet bleiben.
  • Entbürokratisierung der Unterrichtsorganisation:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Implementierung der Eigenverantwortlichen Schule im Bereich der Unterrichtsorganisation als zu bürokratisch an. Den Schulen muss der Weg dorthin erleichtert und nicht durch komplizierte Verfahren erschwert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Aufhebung des 45-Minuten-Rhythmus als Richtschnur der Stundentaktung und eine Vereinfachung des Verfahrens zur Abweichung von Grundsatzerlassen.
  • Verhältnis zur Oberstufenreform:
    Die Rückkehr zu mehr Wahlfreiheit in der gymnasialen Oberstufe stellt für die Jungen Liberalen eine logische Konsequenz aus der Eigenverantwortlichen Schule dar. Teile der letzten Oberstufenreform gehören in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Profilabiturs sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Notwendigkeit für mehr Gestaltungsspielraum in den Schulen beispielsweise durch eine Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten und eine fächerübergreifende Vernetzung von Unterrichtsinhalten.
  • Schulkooperationen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die neuen Möglichkeiten zur Kooperation von Schulen mit Unternehmen und Vereinen, z. B. über das Einwerben von Drittmitteln oder das Anbieten von Arbeitsgemeinschaften bei der Ausgestaltung einer Ganztagsschule. Dies ist besonders für Haupt- und Realschulen attraktiv. Für Gymnasien müssen aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen darüber hinaus die Kooperationsmöglichkeiten mit Hochschulen erweitert werden, um die Schüler beispielsweise durch Einbindung einer Hochschule in das Verfassen der Facharbeit im Seminarfach auf wissenschaftliches Arbeiten vorzubereiten.