Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Eine bessere Ausbildung für die Pflege

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die aktuelle Pflegeausbildung zu reformieren. Hierzu soll wieder dazu übergegangen werden, dass die Ausbildung in ihre ursprünglichen Fachrichtungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege) gegliedert wird. Dafür erfordert es eine Anpassung der Curricula. Die curricularen Inhalte und zu erlernenden Kompetenzen sollen, zur Qualitätssicherung, zentral vorgegeben werden.

Um ein besseres Verständnis unter den Berufsgruppen zu schaffen, soll es dennoch, für Altenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger, verpflichtende Einsätze während der Ausbildung im jeweils anderen Bereich, im Umfang von 200 Stunden geben. Der Wechsel der Fachrichtung im Berufsleben soll via Weiterbildungsmaßnahme generell aber möglich sein, um den Pflegenotstand nicht noch zusätzlich zu verschlimmern.

Um statt eines Kompetenzverlusts einen Kompetenzzuwachs und damit auch ein besseres Ansehen von Pfleger:innen in Deutschland zu erreichen wird darüber hinaus gefordert, dass fertig ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger einzelne Medikamente, wie beispielsweise nicht-
opioide Analgetika, verschiedene Salben oder Laxativa auch ohne ärztliche Anordnung verabreichen dürfen. Um dennoch Patient:innensicherheit zu gewährleisten soll in den Ausbildungen eine eigene curriculare Einheit geschaffen werden, welche sich lediglich mit den oben genannten Medikamenten beschäftigt und mit einer zentralen eigenen Abschlussprüfung beendet wird. Um diese Kompetenz auch während des Berufslebens zu erhalten fordern wir alle zwei Jahre Fortbildungen zu dem Thema. Diese Fortbildungen
müssen vom Arbeitgeber angeboten werden und sind verpflichtend.

Umschulung Light

Der Fachkräftemangel plagt in Deutschland viele Branchen. Wenn man als einzelner Bürger jedoch einen Branchenwechsel vollziehen möchte, dann muss man eine langwierige Umschulung durchlaufen, auch wenn der Beruf, den man dort erlernt große Schnittmengen mit dem bisher ausgeführten Job hat.

Wir Jungen Liberalen fordern also eine verkürzte Umschulungsmöglichkeit. Bei dieser „Umschulung Light“ sollen bisher erlernte Inhalte, die man während des bisherigen Berufes oder in der Berufsschule erlernt hat, angerechnet werden. Die Umschulung beschränkt sich in dem Fall nur auf die Inhalte, die sich zu dem neuen Job unterscheiden. Somit wirkt man zum einen dem Fachkräftemangel entgegen und schafft einen offeneren und mobileren Arbeitsmarkt für den Arbeitnehmer.

Qualifikation statt Quote – Zweitstudienquote abschaffen!

Wer sich in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium neu orientieren oder zusätzlich qualifizieren will, wird schnell mit der sogenannten Zweitstudienquote konfrontiert. Diese regelt, dass lediglich 3% der zulassungsbeschränkten Studienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben werden.

Ziel dieser Quote ist es, einen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Interessen zu schaffen: Einerseits ist eine zusätzliche Qualifikation der Zweitstudienbewerber vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens wünschenswert. Gleiches gilt auch für eine thematische Umorientierung, weil schwindendes Interesse an einem zuvor gewählten Themengebiet zu beruflicher Unzufriedenheit führt und der Selbstverwirklichung des betroffenen Individuums im Wege steht.

Andererseits haben Erstbewerber auf ein Studium die Chance verdient, überhaupt das erste Mal studieren zu dürfen. Auch volkswirtschaftlich kann argumentiert werden, dass eine höhere Verweildauer im Studium und eine daraus resultierende kürzere Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht wünschenswert sind.

Aus diesen Gründen ist das Ziel des Interessenausgleichs grundsätzlich richtig. Allerdings ist eine starre Quote kein geeignetes Instrument, weil sie weder auf die Verteilung der Bewerber noch die Anzahl der Studienplätze Rücksicht nimmt. Im Zweifel führen solche Quoten nicht dazu, dass sich stets die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen, sondern verzerren die Bewertung zugunsten eines pauschalen Kriteriums.

Hochschulen sollen selbst Kriterien für die Aufnahme erstellen können. Hierbei muss den Studierenden ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch den Wettbewerb der Hochschulen soll jedem Interessenten, egal ob für das Erst- oder Zweitstudium, ein gutes Angebot sichergestellt werden.“

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine ersatzlose Abschaffung der Zweitstudienquote.

Aussetzen der Regelstudienzeit für ein weiteres akademisches Jahr

Bereits durch die Corona-Krise haben viele Studierende unter schweren Bedingungen ihr Studium bewältigen müssen. Sie waren in ihrem Lernen, in dem sozialen Umfeld und auch finanziell stark eingeschränkt. Die Regelstudienzeit wurde in Niedersachsen um vier zusätzliche Semester erweitert, mit dem Ziel, Studierende zu entlasten. Die Bafög-Reform geht im September im Bundestag in die dritte Lesung. Dadurch werden zwar mehr Menschen längerfristig entlastet, die Inflation lässt sich damit bei den meisten Studierenden nicht ausgleichen.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit und daran gekoppelter Fristen um mindestens ein Jahr (abhängig von dem weiteren Verlauf der Inflation) wäre ein kurzfristiges und effektives Mittel, der Belastung für Studierende entgegenzuwirken.

Die Preissteigerungen sorgen für mehr Hürden im Studium: Studierende arbeiten mehr, sind bereits in der Pandemie aus den Städten weggezogen und nehmen deutlich längere Fahrtzeiten für den Weg zur Uni auf sich.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ein Werkzeug zu nutzen, welches sich bereits bewährt hat und mit wenig Aufwand einen hohen Wirkungsgrad erzielte

Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrages

Studierende sind in Niedersachsen außerordentlich hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt. So zahlen Studierende an niedersächsischen Hochschulen bundesweit oftmals die  höchsten Beiträge, was dabei nicht ausschließlich mit dem Semesterticket oder besseren  Leistungen begründet werden kann. Es war und ist immer ein liberaler Leitgedanke gewesen  weltbeste Bildung für alle zu ermöglichen. Dafür sollen sich Studierende auf ihre Arbeit in der  Hochschule konzentrieren können und nicht auf die Arbeit in ihrem Nebenjob. Aufgrund  dessen fordern wir die finanzielle Entlastung von Studierenden durch die Abschaffung des  Verwaltungskostenbeitrags, welcher 75€ pro Semester beträgt und dabei nicht einmal den Hochschulen zugutekommt

Mehr Jobmessen in Schulen!

Die Berufsorientierung ist entscheidend für ein Leben. Leider ist die Joborientierung meist ein kleines Thema. Viele Schüler haben nach dem Abschluss keine Berufsvorstellung. Diese Schüler müssen auf Basis einer kleiner Informationslage eine lebenswichtige Entscheidung treffen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen dies ändern.

Jobmessen sollen Berufsorientierung geben

Weiterführende Schulen sollen für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9 mindestens einmal im Jahr eine Jobmesse ausrichten. Kooperationen mehrerer Schulen in der gleichen Kommune sollen dabei möglich sein. Jedes Unternehmen jeglicher Art sowie öffentliche Institutionen wie Bundeswehr oder Polizei sollen die Möglichkeit bekommen sich zu repräsentieren. Es darf zu keiner Filterung von Unternehmen seitens der Schulleitung kommen. Um dies zu garantieren soll es für jede Schule eine öffentliche Ausschreibung geben. Für die Lehrkräfte der oftmals kleinen Fachgruppen für politische und ökonomische Bildung darf die Organisation der Jobmessen zudem nicht länger eine unbezahlte Zusatzbelastung darstellen. Die Berufliche Bildung muss den Stellenwert erhalten, den sie in Zeiten des Fachkräftemangels verdient.

Für eine moderne Weiterbildungskultur und lebenslanges Lernen – eine Win-Win-Situation

Lebenslanges Lernen ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, in welchem der Lebensunterhalt auch bei hoher Flexibilität gesichert ist. Doch lebenslanges Lernen sucht man in Deutschland vielfach vergebens. Immer noch existiert der Begriff „ausgelernt“, immer noch bilden sich nur wenige nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter.

Doch auch berufsqualifizierende Abschlüsse verlieren ihren Wert, wenn die Fachkräfte ihre formalen Kenntnisse nicht regelmäßig auffrischen. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, Abschlussbezeichnungen um eine Jahreszahl zu ergänzen, z.B. „Bachelor of Arts (2015).“ Die Jahreszahl soll dabei das Jahr der zuletzt abgeschlossenen akkreditierten fachbezogenen Fortbildung darstellen. So ist direkt erkenntlich, ob die Abschlussinhaberin oder der Abschlussinhaber auf dem aktuellen Stand seines Fachbereichs ist.

Transparenz ist uns auch bei der Qualität von Weiterbildungsangeboten wichtig. Hierzu fordern wir, dass unabhängige Prüfanstalten die bestehenden Weiterbildungsangeboten bewerten und entsprechend ihrer Anforderungen mit Gütesiegeln versehen. Um die Verbraucher vor Risiken einer ungewollten Fehlinvestition oder Zeitverschwendung zu schützen, ist es unabdingbar, dass diese sich einfach und schnell über sein angestrebtes Fortbildungsziel informieren können. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II durchgeführt werden.

Um diese Faktoren zusammenzubringen ist unser Lösungsvorschlag eine unbürokratische digitale Bildungsarena, in der Weiterbildungsinteressierte die Angebote privater wie öffentlicher Träger transparent miteinander vergleichen, buchen und teilweise direkt digital durchführen können. Hierbei soll auch das individuelle Prof der Lernenden so Berücksichtigung finden, dass diese ihre jeweiligen Ziele damit verwirklichen können. Die Bildungsarena umfasst dabei vielfältige Aus- und Weiterbildungs- sowie Auffrischungsformate von E-Learning-Angeboten bis hin zu Präsenzstudiengängen.

Deutschland braucht eine progressive Weiterbildungskultur, damit diese Angebote auch wahrgenommen werden. Hierzu benötigt der oder die Einzelne unter Umständen Unterstützung von Weiterbildungsprofs. Die Beratung von Arbeitnehmern soll durch den Arbeitgeber organisiert werden. Diesen wollen wir verpflichten, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter jährlich ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Der Beratungsträger soll organisatorisch und finanziell unabhängig vom Arbeitgeber sein, um eine neutrale Beratung im Sinne der Angestellten zu ermöglichen. Informationen über Beratungsinhalte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wer fünf Jahre oder länger keine Weiterbildungsberatung besucht hat, ist zur Annahme des Beratungsangebots durch den Arbeitgeber verpflichtet.

Im Sinne eines präventiven Vorgehens zur Beschäftigungssicherung sollen die Beratungskosten von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung getragen werden. Denn eine breite und fortwährende Qualifizierung ist der Garant dafür, auch in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt bestehen zu können.

Neben Transparenzmaßnahmen ist für uns aber auch entscheidend, dass Lernwillige auch die Möglichkeiten erhalten, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Hierfür sind insbesondere zwei Bedingungen zu nennen: Zeit und Geld.

Um Arbeitnehmern die Zeit zu gewähren, besteht heute in vielen Bundesländern, darunter Niedersachsen, bereits die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Diesen wollen wir reformieren! Statt eines Anspruchs von fünf Arbeitstagen fordern wir eine Umwandlung in einen Anspruch von 50 Arbeitsstunden. So besteht mehr Flexibilität, in Teilzeit oder in Abendveranstaltungen stattfindende Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen, auch wenn diese über längere Zeiträume laufen. Auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Familie kann durch diese Wahlfreiheit erreicht werden. Um keine Missverständnisse darüber zuzulassen, dass Fortbildung nicht der Erholung dient, wollen wir fortan von „Entwicklungszeit“ sprechen.

Damit auch finanzielle Mittel keine unüberwindbare Hürde darstellen, soll die tarifliche Einkommensteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1.650 Euro, ermäßigt werden. Hierzu zählen explizit auch Kinderbetreuungskosten, die ggf. zur Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten erforderlich sind. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

Wiederholungsprüfungen flexibilisieren

An den meisten Hochschulen besteht für Prüfungsleistungen eine Obergrenze von drei Versuchen, gegebenenfalls mit einem sogenannten „Viertversuch“ in Form einer mündlichen Prüfung. Ein endgültiges Nichtbestehen hat zur Folge, dass die betreffende Person in der ganzen Bundesrepublik lebenslang für dieses Fach gesperrt ist. Dieses System hat sich insofern bewährt, als dass ein einmaliges Versagen bei einer Prüfung ohne große Folgen bleibt, andererseits allerdings der erwünschte Auswahleffekt weiterhin besteht.

Allerdings hat das bestehende System auch Nachteile. Obwohl es Härtefallklauseln gibt, ist es doch möglich aufgrund einer persönlichen Krise oder einer seelischen oder körperlichen Erkrankung, die nur einige Zeit besteht, lebenslang die Möglichkeit eines Studienabschlusses in einem bestimmten Bereich zu verlieren.

Um diesen Umstand zu ändern, soll statt der aktuellen Regelung jedem Studenten eine gewisse Zahl an Wiederholungsprüfungen für den gesamten Studiengang zugestanden werden. Dies soll das Ziel haben, fachlich konkrete oder zeitweise bestehende Schwächeperioden zu überbrücken und gleichzeitig weiterhin die Auswahlfunktion der Prüfungen an sich zu erhalten.

Speziell für Nebenfächer und eine überfachliche Qualifikation soll eine entsprechend kleinere Zahl an Prüfungswiederholungen pro Abschluss bestehen. Wahlpflichtmodule sollen dagegen gemeinsam mit den Pflichtmodulen in die Prüfungswiederholungszahl hineinzählen. Die Festlegung von Wiederholungszahlen soll an jeder Universität für jeden Studiengang einzeln bestimmt werden, und zwar auf Grundlage von Erfahrungswerten durch eine entsprechende Kommission, der Lernende und Lehrende angehören.

Ein Überschreiten der Prüfungswiederholungszahl hat zur Folge, dass der Student für dieses Studienfach vorerst exmatrikuliert wird. Beim Studienfachwechsel zählen die nicht bestandenen Prüfungen weiter in das neue Studienfach hinein. Wenn die für das neue Studienfach bestehende Prüfungswiederholungszahl einen entsprechenden Anteil der maximalen Anzahl ausmacht, sollte dafür eine Immatrikulation in diesem Fach versagt werden. Dieser Anteil sollte ebenfalls durch eine entsprechende Kommission ermittelt werden.

Nicht bestandene Prüfungen sollen nach dem Ablauf von fünf Jahren erlöschen. So wird sichergestellt, dass auch bei einer Exmatrikulation in jungen Jahren später das gleiche Fach erneut studiert werden kann.