Umschulung Light

Der Fachkräftemangel plagt in Deutschland viele Branchen. Wenn man als einzelner Bürger jedoch einen Branchenwechsel vollziehen möchte, dann muss man eine langwierige Umschulung durchlaufen, auch wenn der Beruf, den man dort erlernt große Schnittmengen mit dem bisher ausgeführten Job hat.

Wir Jungen Liberalen fordern also eine verkürzte Umschulungsmöglichkeit. Bei dieser „Umschulung Light“ sollen bisher erlernte Inhalte, die man während des bisherigen Berufes oder in der Berufsschule erlernt hat, angerechnet werden. Die Umschulung beschränkt sich in dem Fall nur auf die Inhalte, die sich zu dem neuen Job unterscheiden. Somit wirkt man zum einen dem Fachkräftemangel entgegen und schafft einen offeneren und mobileren Arbeitsmarkt für den Arbeitnehmer.

Echte Sicherheit für Minijobber und geringfügig Beschäftigte

Seit dem 01.01.2013 verdienen Minijobber und geringfügig Beschäftigte in Deutschland maximal 450€. Mit 4.4 Millionen Erwerbstätigen die 2020 ausschließlich dieses Arbeitsmodell nutzten, verlieren 12% der Kernerwerbstätigen in Deutschland jedes Jahr einen Teil ihrer Kaufkraft. Auch sollte nicht vergessen werden das ca. dreiviertel aller Studenten neben dem Studium einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, und auch hier nutzen viele das Arbeitsmodell der geringfügigen Beschäftigung.

Anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Quelle 3) lässt sich nachvollziehen, dass die 2013 verdienten 450€ zum Jahresende 2021 nur noch eine reale Kaufkraft von 400,50€ haben.

Die kommende Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 520€ fängt aber keineswegs den Realverlust der Erwerbstätigen auf. Die Inflationsrate betrug im Mai 2022 +7.9% (Quelle 4) und wird auch nach unserer Annahme in naher Zukunft nicht fallen.

Anders als bei herkömmlicheren Arten der Beschäftigung, werden die Minijobber meist bei staatlichen Finanzhilfspaketen nicht berücksichtigt. So können sie bspw. trotz des mehrfach angestiegenen Steuerfreibetrags (allein im Jahr 2022 zweimal) nicht mehr Geld verdienen. Auch können sie nicht von den geplanten Steuervorteilen profitieren, die durch die „Überbesteuerung“ des Staates im Fiskus 2023 u.a. mit Einkommenssteuererlassen wieder ausgezahlt werden sollen.

Daher sollten wir vorplanen, anstatt hinterherzurennen, damit alle Erwerbstätige in Deutschland finanziell stabil durch diese Finanzkrise kommen!

Wir Jungen Liberalen fordern daher:

  • eine Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 700€.
  • alle drei Jahre eine Anpassung des erlaubten Entgeldbetrags an die Inflation.

Fairness für Erwerbsunfähige

Für Menschen die aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen von der deutschen Rentenversicherung als erwerbsunfähig eingestuft werden ist dies ein großer Umbruch. Viele der sowieso von Gesundheitsbeschwerden geplagten Menschen finden sich allerdings trotz abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung in einem langen und quälenden Rechtsstreit wieder.

Aufgrund der Beweispflicht der Versicherungsnehmer sind private Versicherer bereit sich in einen Prozess zu verwickeln, um die Menschen, welche sowieso aufgrund des nun fehlenden Einkommens mit finanziellen Problemen belegt sind, zu einem Vergleich oder gar dem kompletten Verzicht auf Leistungen zu bewegen. Die finanziellen und gesundheitlichen Schwierigkeiten der Versicherungsnehmer dürfen nicht durch Versicherungsträger ausgenutzt werden!

Wir Junge Liberale fordern, dass:

  • private Versicherer verpflichtet sind, die von der Rentenversicherung festgestellte Erwerbsunfähigkeit anzuerkennen.
  • die Beweispflicht bei Anfechtung auf den Versicherer übertragen wird.
  • die Leistungen der Versicherung auch während eines Rechtsstreits gezahlt werden müssen.

Angemessene Vergütung von studentischen, künstlerischen sowie wissenschaftlichen Hilfskräften!

Der Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 30.10.2019 sieht eine gestaffelte Erhöhung der Bezahlung von wissenschaftlichen, künstlerischen sowie studentischen Hilfskräften vor. Dabei wurde die letzte und höchste Stufe im Sommersemester 2021 erreicht bei der Studierende mit Bachelorabschluss eine Vergütung von 12,43€ erhalten sowie Studierende ohne einen solchen Abschluss 10,69€. Letztere wird mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12€ auf eben diesen Betrag erhöht. Der Erlass ist zudem gültig bis zum 31.12.2024.

Wir fordern eine angemessene Bezahlung von Studierenden an niedersächsischen Hochschulen, welche sich an transparenten Parametern wie der Inflation oder der Erhöhung der Vergütung des öffentlichen Dienstes richtet sowie einem höheren Ausgangslohn als dem des gesetzlichen Mindestlohns.

Liquid ist kein Tabak!

Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Tabaksteuergesetz.

Eine Besteuerung von Nikotin kann man vertreten. Eine Besteuerung, die zum Beispiel bei der nikotinlosen Basisflüssigkeit in etwa 900% beträgt, ist strikt abzulehnen. Nach der aktuellen Regelung steigen die Kosten eines durchschnittlichen Dampfers auf mehrere hundert Euro pro Monat.

Die aktuelle Regelung wird in der Produktion und im Handel wie in Italien tausend Arbeitsplätze kosten und keine signifikanten Einnahmen generieren. Zudem wird die Anzahl der Raucher herkömmlicher Tabakwaren steigen.

Qualifikation statt Quote – Zweitstudienquote abschaffen!

Wer sich in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium neu orientieren oder zusätzlich qualifizieren will, wird schnell mit der sogenannten Zweitstudienquote konfrontiert. Diese regelt, dass lediglich 3% der zulassungsbeschränkten Studienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben werden.

Ziel dieser Quote ist es, einen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Interessen zu schaffen: Einerseits ist eine zusätzliche Qualifikation der Zweitstudienbewerber vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens wünschenswert. Gleiches gilt auch für eine thematische Umorientierung, weil schwindendes Interesse an einem zuvor gewählten Themengebiet zu beruflicher Unzufriedenheit führt und der Selbstverwirklichung des betroffenen Individuums im Wege steht.

Andererseits haben Erstbewerber auf ein Studium die Chance verdient, überhaupt das erste Mal studieren zu dürfen. Auch volkswirtschaftlich kann argumentiert werden, dass eine höhere Verweildauer im Studium und eine daraus resultierende kürzere Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht wünschenswert sind.

Aus diesen Gründen ist das Ziel des Interessenausgleichs grundsätzlich richtig. Allerdings ist eine starre Quote kein geeignetes Instrument, weil sie weder auf die Verteilung der Bewerber noch die Anzahl der Studienplätze Rücksicht nimmt. Im Zweifel führen solche Quoten nicht dazu, dass sich stets die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen, sondern verzerren die Bewertung zugunsten eines pauschalen Kriteriums.

Hochschulen sollen selbst Kriterien für die Aufnahme erstellen können. Hierbei muss den Studierenden ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch den Wettbewerb der Hochschulen soll jedem Interessenten, egal ob für das Erst- oder Zweitstudium, ein gutes Angebot sichergestellt werden.“

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine ersatzlose Abschaffung der Zweitstudienquote.

Aussetzen der Regelstudienzeit für ein weiteres akademisches Jahr

Bereits durch die Corona-Krise haben viele Studierende unter schweren Bedingungen ihr Studium bewältigen müssen. Sie waren in ihrem Lernen, in dem sozialen Umfeld und auch finanziell stark eingeschränkt. Die Regelstudienzeit wurde in Niedersachsen um vier zusätzliche Semester erweitert, mit dem Ziel, Studierende zu entlasten. Die Bafög-Reform geht im September im Bundestag in die dritte Lesung. Dadurch werden zwar mehr Menschen längerfristig entlastet, die Inflation lässt sich damit bei den meisten Studierenden nicht ausgleichen.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit und daran gekoppelter Fristen um mindestens ein Jahr (abhängig von dem weiteren Verlauf der Inflation) wäre ein kurzfristiges und effektives Mittel, der Belastung für Studierende entgegenzuwirken.

Die Preissteigerungen sorgen für mehr Hürden im Studium: Studierende arbeiten mehr, sind bereits in der Pandemie aus den Städten weggezogen und nehmen deutlich längere Fahrtzeiten für den Weg zur Uni auf sich.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ein Werkzeug zu nutzen, welches sich bereits bewährt hat und mit wenig Aufwand einen hohen Wirkungsgrad erzielte

Prävention statt Nachsehen – Katastrophenschutz auf Katastrophen vorbereiten

Der anhaltende Klimawandel hat auch in Deutschland in den letzten Jahren für größere Naturkatastrophen gesorgt. Die Fluten im Ahrtal, die Brände in der sächsischen Schweiz, die Dürre des Sommers 2022 in ganz Europa und die Erhöhung des Meeresspiegels sind Anzeichen dafür, welche großen Herausforderungen für den Katastrophenschutz in Zukunft zu erwarten sind. Die Vielfältigkeit dieser Katastrophen, sowie ihre Intensität, sollten ein Weckruf für Niedersachsen sein sich gut dafür zu wappnen. Die 2022 beschlossenen 40 Millionen Euro Extramittel sind fast ausschließlich für die Erneuerung des bereits vorhandenen Fuhrparks und der Ausrüstung gedacht. Wenn wir aber zukunftsgerecht handeln wollen, ist ein Ausbau des Katastrophenschutzes dringend notwendig.

Auf größere Brände in Mooren ist Niedersachsen nicht vorbereitet. Dies lässt sich anhand des Moorbrands 2018 im Emsland erkennen. Der Katastrophenschutz besitzt nämlich keine spezialisierten Fahrzeuge, um in dieser stark verbreiteten Landschaftsform effektiv gegen Brände vorzugehen. Auch besitzt der Katastrophenschutz keine Helikopter o.Ä., um auch größere Areale bei Bränden abzudecken.

Daher fordern wir Jungen Liberalen, dass:

  • nach dem Auslauf der 40 Millionen Euro Förderung in 2 Jahren, der Etat des Katastrophenschutzes angehoben wird auf 25 Millionen Euro.
  • der niedersächsische Katastrophenschutz in Dürreperioden, mit den Kommunen vor Ort, Präventionspläne und Maßnahmen entwickelt. (Anlegen von Löschteichen, Brandschneisen usw.)
  • 3 Helikopter, welche für Brandbekämpfung genutzt werden, für den
    Katastrophenschutz angeschafft werden.

Schluss mit dem Zwei-Klassen-Asylrecht jetzt!

Auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine folgte eine große Fluchtbewegung in Richtung Europa. Insbesondere in Polen und Deutschland suchen viele Flüchtende aus der Ukraine Schutz. Dabei hat der Bund diesen schnelle Hilfen, Unterkünfte und Arbeitsmöglichkeiten versprochen. Die Möglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge in Bezug auf Integration, Arbeitsmöglichkeiten und Hilfeleistungen unterscheiden sich hierbei teilweise in der gesetzlichen Handhabe von Geflüchteten aus anderen Staaten. Während asylberechtigte Flüchtende aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan einen Asylantrag über das Asylbewerbergesetz stellen müssen, gewährt der Bund Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis über das Aufenthaltsgesetz gemäß § 24 AufenthG. Daraus resultiert, dass Menschen, die grundsätzlich vergleichbare Beweggründe zur Flucht nach Deutschland haben, ungleich behandelt werden.

Die konkrete Problematik hierbei ist, dass Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen,
in der Regel mindestens 6 Monate warten müssen, bis sie Gewissheit über ihren Verbleib in Deutschland haben. Geflüchtete aus der Ukraine haben nahezu sofortige Sicherheit, dass ihnen in Deutschland geholfen wird und sie Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat genießen. Dies ist in Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), an den die Bundesregierung verfassungsrechtlich gebunden ist, mindestens problematisch. Wir begrüßen, dass ukrainische Geflüchtete besonders zügig Hilfe erfahren, und wollen, dass dieser Pragmatismus im Umgang mit Asylsuchenden aus Staaten außerhalb Europas, in denen ebenfalls Krieg herrscht, ebenfalls gepflegt wird.

Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir deshalb, aus den Erfahrungen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine zu lernen und Asylsuchenden aus Ländern außerhalb Europas gleichwertige Hilfe, schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und raschere Gewissheit über ihren Verbleib zu gewähren. Hierzu sollen die rechtlichen Möglichkeiten aus § 24 AufenthG, Art. 16a GG und des Asylbewerbergesetzes grundsätzlich für alle Geflüchteten voll ausgeschöpft werden, um ihnen Sicherheit über ihren Verbleib, einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Schutz und Obhut vor Krieg und Verfolgung zu bieten. Bürokratische Hürden insbesondere beim
Asylbewerbergesetz müssen abgebaut werden, sodass der Asylgenehmigungs- und Integrationsprozess beschleunigt wird. Außerdem sollen Sprachkurse für alle Geflüchteten angeboten werden, damit die Sprachbarriere nach der Ankunft in Deutschland zügig abgebaut werden kann. Damit wollen wir eine Gleichbehandlung aller Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, erreichen.