Keine Einführung einer zentralen Schülerdatei

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei zur Erfassung der Bildungslebensläufe von Schülern aus. Vor dem Hintergrund der gewachsenen Eigenverantwortung für niedersächsische Schulen in Verbindung mit der Einführung neuer Evaluationsmethoden wie der Niedersächsischen Schulinspektion oder neuen schulinternen Qualitätssicherungsmethoden ist eine übergeordnete Erfassung von Daten über die Schullaufbahn eines Schülers nicht gerechtfertigt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen die Erfassung persönlicher Daten über eine Schüleridentifikationsnummer ab. Die Idee einer „gläsernen Schule“ ist Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Schulen seitens der Politik.

Die bisherige Datenerfassung auf Schulebene reicht aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen aus um eine aussagekräftige Evaluation zu gewährleisten und Wettbewerb zwischen den Schulen zu ermöglichen. Zudem hat der Staat über die landesweiten zentralen Vergleichs- und Abschlussprüfungen bereits genügend Vergleichsmöglichkeiten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich innerhalb der Kultusministerkonferenz gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei einzusetzen.

Niedersachsen auf dem Weg zur Freien Schule

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Einführung des Modells der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen. Mehr Gestaltungsspielraum für jede Schule ist das entscheidende Merkmal einer zukunfts- und qualitätsorientierten Schulpolitik. Die mit der Eigenverantwortlichen Schule beschlossene flächendeckende Umstrukturierung der niedersächsischen Schullandschaft ist nach Überzeugung der Jungen Liberalen Niedersachsen eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung der Schulgesetznovelle aus dem Jahr 2003.

Insbesondere in den Bereichen der Qualitätsentwicklung und -sicherung, der Öffnung gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld und der internen Unterrichtsorganisation niedersächsischer Schulen erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Fortschritte, die das Schulsystem durch Einführung der Eigenverantwortlichen Schule erfährt.

Die beschlossenen Änderungen sind für die Jungen Liberalen Niedersachsen aber nur der Beginn der strukturellen Erneuerung des niedersächsischen Schulsystems. Sie stellen einen ersten Schritt zur Verwirklichung des liberalen Modells der Freien Schule dar.

In den Bereichen der Ressourcenverwaltung und der Personalverantwortung sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen zum Teil erheblichen Änderungs- oder Nachbesserungsbedarf.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine echte Beschränkung der Politik auf die Finanzierung von Bildung, die Festlegung bildungspolitischer Standards und deren Überprüfung.

Daher ist das Konzept der Eigenverantwortlichen Schule in folgenden Punkten zu ändern oder nachzubessern:

  • Einführung von Bildungsgutscheinen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für die Einführung unentgeltlicher, nicht übertragbarer Bildungsgutscheine für jeden Bürger aus. Bei der Aufnahme an einer Schule löst der Schüler diese Gutscheine ein. Die Schule reicht diese wiederum beim Land bzw. bei der Kommune ein und erhält eine Pauschale pro Schüler. Die Beträge für Schüler mit Sprachdefiziten, behinderte Kinder und Jugendliche, aber auch für Hochbegabte sind aufgestockt, um den Mehraufwand der Schulen auszugleichen und die Aufnahme dieser Schüler attraktiv zu machen.
  • Schulinterne Mitverantwortung:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die stärkere Einbindung von Schülern und Eltern in die internen schulischen Entscheidungsprozesse durch die Einführung des Schulvorstandes und die Entmachtung der Gesamtkonferenz. Die Jungen Liberalen sprechen sich darüber hinaus für eine weitere Stärkung der Schülervertretungen, z. B. durch die Einführung der Direktwahl der Schulsprecher an niedersächsischen Schulen, aus.
    Die Gesamtkonferenz muss jedoch mehr Entscheidungsbefugnisse in Grundsatzangelegenheiten behalten. So dürfen z. B. Namensänderungen der Schule aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen nicht ohne Zustimmung der Gesamtkonferenz durchgeführt werden.
  • Beamtenstatus von Lehrern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern. Mit Lehrern als Angestellten kann die Schule flexibler auf Veränderungen im Bildungsmarkt reagieren und erlangt echte Personalhoheit.
  • Schulische Aufnahmeprüfungen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen Schulen, die die Möglichkeit haben, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Dafür muss ihnen die Politik den Freiraum zur Gestaltung eigener Aufnahmeprüfung geben. Dies trägt zur beschlossenen Profilbildung der Schulen bei und fördert den Wettbewerb unter ihnen.
  • Fortbildung von Lehrkräften:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten die Fortbildungsmittel für Lehrkräfte nicht für ausreichend. Neben einer Überprüfung der Finanzierung von bisherigen Maßnahmen muss die Bildung privater Fortbildungsnetzwerke gefördert werden.
  • Einbindung von Quereinsteigern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Einbindung von Quereinsteigern als Lehrer eine sinnvolle Reaktion auf den Lehrermangel. Die Qualität des Unterrichts kann nur über ein sicheres Fortbildungssystem gewährleistet bleiben.
  • Entbürokratisierung der Unterrichtsorganisation:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Implementierung der Eigenverantwortlichen Schule im Bereich der Unterrichtsorganisation als zu bürokratisch an. Den Schulen muss der Weg dorthin erleichtert und nicht durch komplizierte Verfahren erschwert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Aufhebung des 45-Minuten-Rhythmus als Richtschnur der Stundentaktung und eine Vereinfachung des Verfahrens zur Abweichung von Grundsatzerlassen.
  • Verhältnis zur Oberstufenreform:
    Die Rückkehr zu mehr Wahlfreiheit in der gymnasialen Oberstufe stellt für die Jungen Liberalen eine logische Konsequenz aus der Eigenverantwortlichen Schule dar. Teile der letzten Oberstufenreform gehören in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Profilabiturs sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Notwendigkeit für mehr Gestaltungsspielraum in den Schulen beispielsweise durch eine Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten und eine fächerübergreifende Vernetzung von Unterrichtsinhalten.
  • Schulkooperationen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die neuen Möglichkeiten zur Kooperation von Schulen mit Unternehmen und Vereinen, z. B. über das Einwerben von Drittmitteln oder das Anbieten von Arbeitsgemeinschaften bei der Ausgestaltung einer Ganztagsschule. Dies ist besonders für Haupt- und Realschulen attraktiv. Für Gymnasien müssen aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen darüber hinaus die Kooperationsmöglichkeiten mit Hochschulen erweitert werden, um die Schüler beispielsweise durch Einbindung einer Hochschule in das Verfassen der Facharbeit im Seminarfach auf wissenschaftliches Arbeiten vorzubereiten.

Liberalisierung des Lotterie- und Sportwettenwesens

Der Lotterie- und Sportwettenmarkt muss liberalisiert werden und im Zuge dieses Prozesses soll das Lotteriemonopol aufgelöst werden.

Durch das Lotterie- und Sportwettenmonopol, das von staatlichen Organisationen dominiert wird, ist der Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels unterbunden. Um anderen – privaten – Wettbewerbern ebenfalls den Eintritt in den Markt zu ermöglichen, muss das Lotterie- und Sportwettenmonopol durch ein neues System, welches auf neu geschaffenen Lizenzen basiert, ersetzt werden. In diesem neuen System sollen alle Wettbewerber gleich behandelt werden, so dass die jetzigen Monopolisten keine privilegierte Stellung besitzen.

Die neuen Lizenzen sollen mit Auflagen die der Suchtbekämpfung und der Betrugsverhütung dienen, verbunden sein. Finanziell betrachtet bestehen die neuen Lizenzen, aus einem Sockelbetrag, der grundsätzlich von jedem Teilnehmer gezahlt werden muss, und einem prozentualen Teil des Umsatzes. Über diesen prozentualen Anteil sollen die heutigen Zweckerträge, die Abgaben an den Staat, sowie Fonds zur Suchtbekämpfung, finanziert werden. Diese Fonds sollen sich um die Bekämpfung und die Folgen von Spielsucht kümmern.

Die Rolle des Staates soll ausschließlich in der Vergabe der Lizenzen und deren Auflagen, sowie dem Wirken gegen Spielsucht, liegen. Die Aufgaben des Staates sollen weiterhin in den Händen der Länder liegen, wobei die Kooperation, ähnlich wie im heutigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, erwünschenswert ist.

Mit dieser Neuordnung des Lotterie- und Sportwettenwesens soll eine Öffnung des Marktes unter Beachtung der Prävention gegen Spielsucht erreichen.

Einführung der Real Estate Investment Trusts (REITs)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung Real Estate Investment Trusts (REITs) einzuführen. Allerdings fordern sie die Bundesregierung auf, Wohnimmobilien nicht davon auszuschließen.

Lehrerfortbildung

1. Ruf nach Fortbildungspflicht

Im Zusammenhang mit der PISA Studie wird in der Öffentlichkeit die Forderung nach einer Pflicht zur Fortbildung für Lehrkräfte erhoben. Es wird angeführt, dass der Unterricht effektiver und die Leistungsergebnisse der Schüler im internationalen Vergleich besser werden, wenn sich alle Lehrer fortbilden. Eine weiteres Argument für eine Fortbildungspflicht ergibt sich aus der zunehmenden Selbstständigkeit von Schulen. Die bestehende Aus- und Fortbildung ist auf Pädagogik, Schulfächer und Schulformen bezogen, nicht auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit. Diese neue Einstellung erfordert neue Kompetenzen, die bisher nur in geringem Umfang vermittelt werden.

2. Rechtliche Möglichkeiten zur Fortbildungspflicht

Das Niedersächsische Schulgesetz sagt schon jetzt aus: „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich (…) fortzubilden“ (NSchG, § 51,2). Dies findet größtenteils ungesteuert durch Lektüre von Fachliteratur statt und nicht durch Teilnahme an kommunikativen Arbeitsformen wie Foren, Arbeitsgruppen oder Kursen.

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung kann zwar nach § 41 Abs. 2 NLVO, Beamte verpflichten, an konkreten dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen, jedoch sind die wenigen angebotenen Kurse bereits von freiwillig teilnehmenden Lehrkräften mehrfach überbucht.

Der Erlass „Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“ (Erlass des Kultusministeriums vom 23.04.1996) regelt alle formalen Aspekte der Durchführung der verschiedenen Formen dienstlicher Fort- und Weiterbildung. Er sieht vor, Kurse „auf zentraler, regionaler und schulinterner Ebene in der Unterrichtszeit und (…) in der unterrichtsfreien Zeit einschließlich Schulferien“ durchzuführen. Möglich sind „Nachmittagsveranstaltungen, (…) Ganztagsveranstaltungen (…) Abendveranstaltungen“ und mehrtägige Veranstaltungen.

Da die Arbeitszeit der Lehrkräfte teilweise schulische Unterrichtszeit und teilweise heimische Verwaltungsarbeit beinhaltet, müssen Fortbildungen weiterhin zum Teil in der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden. Fortbildungen ohne Ausgleichsregelung in den Schulferien durchzuführen, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, wirft grundsätzliche Probleme auf: Die Kultusministerien verweisen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte stets auf den kompensatorischen Effekt der Ferienzeit für Höherbelastungen der Lehrkräfte während der Schulzeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Aber auch nach Verrechnung mit den Schulferien arbeiten Lehrkräfte je nach Untersuchungsmethode 39,6, 40,5, 40,0, 43,0, 44,2, 41,6, 40,7, 41,4 bzw. 42,2 Zeitstunden pro Woche bezogen auf das Kalenderjahr. Dieser Wert liegt höher als die durchschnittliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 38,5 Stunden und schöpft somit schon den Rahmen der Verpflichtung zu unbezahlter Mehrarbeit im Beamtenrecht aus.

3. Ziele der Fortbildungspflicht

Zunehmend selbstständige Schulen entwerfen in ihrem Schulprogramm ein Grundkonzept ihrer Zielvorstellungen und formulieren einen Entwicklungsplan. Damit entsteht die Verantwortung der Schulleitungen, in einem vorgegeben Rahmen über Auswahl und Umfang der Fortbildung ihrer Lehrkräfte zu entscheiden.

Die Schulen bedürfen in diesem Prozess zentral angebotener, qualitativ hochwertiger, flexibel abrufbarer Beratungs- und Fortbildungsangebote. Vorhandene Potenziale und Angebote müssen wirksam gebündelt und koordiniert sowie externe Anbieter verstärkt einbezogen werden.

4. Finanzierung der Fortbildungspflicht

Bei einer Pflicht zur Teilnahme an einem bestimmten Umfang von Fortbildungen stellt sich die Ressourcenfrage. Bei ca. 3.700 Schulen und ca. 75.000 Lehrkräften in Niedersachen und momentan ca. 2.000.000 € Fortbildungsetat wäre pro Lehrkraft nur etwa alle zehn Jahre eine einwöchige Fortbildung möglich.

In diesem Zusammenhang ist es bedenklich, dass von einer ungleichen Verteilung der Ressourcen für die Ausbildung einerseits und für die Fort- und Weiterbildung andererseits geredet wird. Es darf nicht zu einer Umverteilung der Mittel zu Lasten der Lehrerausbildung kommen, sondern es wird eine Erhöhung der Mittel für die Lehrerfortbildung benötigt.

Da die Festlegung der Schulprogramme und Entwicklungsziele Aufgabe der selbstständigen Schulen ist und dies auch für die Auswahl der Qualifizierungsangebote gilt, müssen den Schulen auch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entsprechende Unterstützung einzuholen. Dies kann grundsätzlich nur über eine Budgetierung geschehen.

5. Kontrolle der Ziele der Fortbildungspflicht

Zur Dokumentation erworbener Qualifikationen und damit auch zur Rechenschaftslegung ihrer eigenen Fortbildungsbemühungen legen Lehrkräfte ein Portfolio an. Dieses dient der Schaffung von Transparenz von Qualifikationen angesichts der ständig wachsenden Mobilität und der Tendenz zur Erweiterung und Versachlichung von Beurteilungsformen.

In Modellversuchen mit wissenschaftlicher Begleitung kann dieses Konzept in der Praxis erprobt und optimiert werden. Für die konkrete Ausgestaltung einer notwendigen Versuchsphase ist eine Vereinbarung zwischen Kultusministerium, öffentlichen und privaten Anbietern von Fortbildungsangeboten, Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülerverbänden notwendig.

Für eine wirksame Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich

Jede vierte Frau in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner. Vielfach erleben Kinder diese Gewalt gegen ihre Mütter mit. Allein in Niedersachen sind 75 Prozent aller Frauen mit dem Täter bekannt oder sogar verwandt. Gewalt im sozialen Nahbereich ist meistens kein einmaliges Ereignis, sie wiederholt sich. Häufigkeit und Intensität eskalieren oftmals mit der Zeit. Frauen erleben diese Gewaltbereitschaft der Männer nicht nur physisch, sondern auch psychisch.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen zwar den Aktionsplan des Landes Niedersachen bzw. den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der eine enge Vernetzung der einzelnen Hilfsangebote vorsieht.

Wir kritisieren jedoch, dass es in Niedersachen zu viele Projekte gibt, die untereinander eine mangelnde Koordination und Selbstkontrolle aufweisen. Außerdem gibt es in der Handhabung dieses Problems große Unterschiede zwischen den Städten einerseits und den Landkreisen / Gemeinden andererseits. Da die Häufigkeit dieses Deliktes hier geringer ist, wird die häusliche Gewalt ausschließlich als ein „städtische Phänomen“ abgetan.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich deshalb für folgende Maßnahmen ein:

  • Einführung von Koordinierungsstellen
  • Eine gesicherte finanzielle Ausstattung
  • Beratung von Frauen für Frauen
  • Zeitnahe Beratung im konkreten Fall um das Schuldbewusstsein der Täter zu aktivieren und zu nutzen.
  • Einführung einer speziellen Anti – Gewalt – Therapie als Strafmaßnahme.
  • Entwicklung und Anwendung eines landesweiten Interventionsprojektes. In diesem Zusammenhang kann das Hannoversche Interventionsprojekt HAIP Vorbildcharakter einnehmen.

Am Beispiel von HAIP kann mit Hilfe eines Mediators / einer Mediatorin gemeinsam mit dem
(EHE-) Partner vertragliche Vereinbarungen über die Voraussetzungen (Beratung, Training, Therapie) für ein zukünftiges, gewaltfreies Zusammenleben oder Vereinbarungen über eine gütliche Trennung verhandelt, gegebenenfalls auch über eine Wiedergutmachung erstellt werden. Die Einhaltung der Vereinbarungen wird im Nachhinein überprüft.

Weitere Vorteile von HAIP sind:

  • Hilfe bei der Bearbeitung des erlittenen Traumas.
  • Unterstützung bei der Veränderung von opfertypischen Beziehungsmustern.
  • Bei Trennungsabsichten auch Unterstützung bei konkreten Schritten in der Eigenverantwortlichkeit.
  • Einzelberatung, soziales Training, in denen die Täter mit ihrem Verhalten konfrontiert und zum Umlernen motiviert werden, und / oder Wiedergutmachungsverträge sollen Verhaltensänderungen erwirken:
  • Auf die Täter soll Druck ausgeübt werden, um deren Motivation zu steigern, ihr Verhalten zu ändern. (Täter nehmen erfahrungsgemäß selten freiwillig Beratung, Therapie oder Verhaltenstraining in Anspruch).
  • Durch die „Berücksichtigung des Nachtatverhaltens im drohenden Strafverfahren“ werden sie entweder zur Teilnahme am „Sozialen Trainingsprogramm“ und / oder zur Einhaltung von vertraglich abgesicherten Vereinbarungen motiviert, welche die individuellen Interessen der Opfer berücksichtigen.

Für ein modernes Niedersachsen-Kompetenzen klar ordnen, Verwaltung reformieren

Ein regelungswütiger Staat, riesige Beamtenapparate, unklare Aufgabenverteilung: Deutschland und Niedersachsen stecken in einer tiefen Krise. Um Niedersachsen wieder nach vorne zu bringen ist es nicht mit halbherzigen Reförmchen getan. Wir brauchen eine umfassende und radikale Aufgabenkritik des Staates, eine klare Aufgabenverteilung und eine moderne, am Bürger orientierte Verwaltung.

Das liberale Konzept für einen modernen Staat setzt auf die Eigenverantwortung der Bürger und mehr Freiheit vom Staat. Für Liberale ist nicht jede Regelungslücke ein unkalkulierbares Risiko sondern zuallererst eine Chance für mehr persönliche Entfaltungsfreiheit. Den Staat wollen wir daher auf seine Kernbereiche beschränken. Dadurch werden die Staatsmittel auf die eigentlichen Aufgaben konzentriert und Impulse für mehr wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Dynamik geschaffen. Um diese Ziele zu erreichen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

I. Bundespolitische Maßnahmen

1. Neuordnung der Kompetenzverteilung

Ein funktionierender und leistungsfähiger Bundesstaat bedarf der klaren Kompetenzverteilung und muss Mischzuständigkeiten vermeiden. Mit einer Neuordnung der Kompetenzen muss eine Neuordnung der Steuern erfolgen, die den einzelnen staatlichen Ebenen ihre Aufgabenerfüllung ermöglicht. Den Kommunen ist dabei ein Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer zu gewähren, um sie künftig von Schwankungen bei konjunkturell stärker betroffenen Steuern unabhängig zu machen. Die Kompetenzen sind wie folgt zu ordnen:

Kompetenzen des Bundes: Außenpolitik, Verteidigung, Entwicklungshilfe, Gesundheit, Rente, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Landwirtschaft, Umwelt, Küsten- und Hochwasserschutz, Bundespolizei und Grenzschutz, Asyl und Zuwanderung, überregionales Verkehrs- und Bauwesen, Arbeitsrecht, Familie, Jugend, Senioren, Steuern und Finanzen des Bundes, Zuständigkeit für Bundesgesetze.

Kompetenzen des Landes: Polizei, Strafvollzug und Strafverfolgung, Bildung, Schule, Hochschule, Wohnungsbau, Verkehrs- und Bauwesen für das Land, Medien, Tourismus, Bergbau, Häfen und Schifffahrt, Steuern und Finanzen des Landes, Zuständigkeit für Landesgesetze.
Kompetenzen der Kommunen: Kompetenzen der Kommunen sind alle nicht genannten Aufgaben, insbesondere die Flächenplanung und die Schulträgerschaft.

2. Neugliederung des Bundes

Die Größe und Struktur einiger Bundesländer ist dauerhaft nicht ausreichend, damit diese Länder selbstständig existieren können. Mittelfristig sind zumindest die Länder Berlin und Bremen aufzulösen und in den sie umschließenden Ländern Brandenburg und Niedersachsen einzugliedern. Dadurch wird der Beamtenapparat insgesamt verkleinert und der Steuerzahler entlastet.

II. Landespolitische Maßnahmen

1. Für mehr Eigenverantwortung des Bürgers

a) Keine wirtschaftliche Betätigung des Staates

Es ist nicht Aufgabe des Staates sich wirtschaftlich zu betätigen. Überall dort wo eine Übernahme durch private Anbieter möglich und sinnvoll ist, sollten sich das Land oder die Kommunen zurückziehen. Eine künftige wirtschaftliche Betätigung von Land oder Kommune ist in allen Fällen in denen es nicht zwingend notwendig ist zu verbieten. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind zu ändern. Die bestehenden Beteiligungen von Land und Kommunen an Unternehmen sind zu privatisieren und zu veräußern.

b) Abschaffung des Berufsbeamtentums

Das Berufsbeamtentum soll stark reduziert werden. Generell sollte der Beamtenstatus künftig lediglich bei originär hoheitlichen Aufgaben erhalten bleiben. Insbesondere der Beamtenstatus der Lehrer ist abzuschaffen. Dadurch wird der Staat auch von den teureren Pensionskassen befreit und mehr Gerechtigkeit bei der Altersversorgung erreicht.

2. Für eine gerechte und leistungsfähige Gesetzessystematik

a) Reduzierung landesrechtlicher Gesetze und Vorschriften

Die unüberschaubare Masse an landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen erstickt die Wirtschaft und entmündigt den Bürger. Gesetze sind zwar ein notwendiger Bestandteil eines Rechtsstaates, zu viele Gesetze aber nehmen den Bürgern ihre Gestaltungsfreiheit und ihr Selbstbestimmungsrecht. Mehr Freiheit und Flexibilität insbesondere bei Verordnungen, die die Wirtschaft betreffen führen zu mehr Wachstum und Dynamik. Gesetze und Verordnungen sind daher umfassend zu reduzieren.

b) Befristung von Wirtschafts- und Finanzgesetzen

Wirtschafts- und Finanzgesetze sind künftig auf eine bestimmte Laufzeit zu befristen nach deren Ablauf sie erneut zu beschließen sind. Dadurch wird besonders bei Steuern und Ausnahmeregelungen von der Steuerpflicht eine fortlaufende Rechtfertigung zur Aufrechterhaltung benötigt.

c) Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung

Das Konnexitätsprinzip wird in der Landesverfassung verankert. Danach haben die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover ein Veto-Recht bei allen Landesgesetzen, die sie finanziell belasten. Abstimmen dürfen nur die Kommunen, die betroffen sind. Die Abstimmung erfolgt beim Niedersächsischen Landkreistag. Ein Veto kommt zustande, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Kommunen das Gesetz ablehnen. Das Land kann das Veto umgehen, wenn es vollständig die Kosten für die Umsetzung übernimmt.

3. Für eine effiziente Verwaltung

a) Abschaffung der Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen werden abgeschafft. Sämtliche Aufgaben werden an die Kommunen direkt oder an kommunalstaatliche Partnerschaften abgegeben. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover erhalten die Landesministerien.

b) Reduzierung der Landesministerien und Landesämter

Das Umweltministerium wird mit dem Landwirtschaftsministerium zusammengelegt. Die Landesämter sind auf ihre Effizienz und ihren Sinn zu überprüfen. Insgesamt soll ihre Zahl stark reduziert werden. Durch die Reduzierung des Staates auf seine Kernaufgaben wird die Notwendigkeit von Landesämtern abnehmen.

4. Für eine transparente und moderne Verwaltung

a) Ausbau des e-government

Leistungen des Landes und der Kommunen sind dem Bürger verstärkt über Internet zugänglich zu machen. Dadurch wird Zeit und Geld gespart und der Dienstleistungscharakter der Verwaltung gestärkt. Insbesondere die Rathäuser sind wegen ihrer großen Nähe zum Bürger „internetfähig“ zu machen.

b) Informationsfreiheitsgesetz

Ein Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgern in Niedersachsen die Möglichkeit geben, über Informationen und Verfahren der Verwaltung Auskunft zu verlangen. Der Datenschutz muss berücksichtigt werden. Durch das Informationsfreiheitsgesetzt wird die Transparenz der Verwaltung erhöht und der Korruption entgegengewirkt.

Medizinische Gentechnik in Freiheit und Verantwortung – Zukunftschance für die nächste Generation

Vorwort

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Gentechnik eine große Zukunftschance für die nächsten Generationen. Sie bietet den Menschen die Möglichkeit, bisher nicht beherrschbare Krankheiten und Leiden Zu heilen oder zu lindern. Die Jungen Liberalen sind sich der ethischen Konflikte bei der Forschung am menschlichen Leben bewusst. Nach Ansicht der Jungen Liberalen können diese Probleme aber nicht durch die Verhinderung von Forschung und Wissenschaft gelöst werden, sondern nur in der aktiven Auseinandersetzung zwischen den wissenschaftlichen Möglichkeiten auf der einen und den moralischen Ansprüchen auf der anderen Seite. Nach genauer Abwägung der wissenschaftlichen Chancen gegen ethische Bedenken nehmen die Jungen Liberalen Niedersachsen zu folgenden Kernfragen der medizinischen Gentechnik Stellung:

Stammzellforschung

Vor allen anderen Bereichen der Gentechnik muss die Stammzellforschung bis zum Einsetzen des Blastozystenstadiums, d.h. bis zum 14. Tag, ausgeweitet werden. Ein Replizieren von menschlichen Organen aus Stammzellen zu Transplantationszwecken muss möglich und erlaubt sein.

Embryonenerzeugung

Die Embryonenerzeugung zu Forschungs- sowie zu therapeutischen und gewerblichen Zwecken lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, da hierfür kein Bedarf gesehen wird. Sollte das Genmaterial zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für alle therapeutische Zwecke ausreichen und keine Alternativen bekannt sein, so ist auch dies zu gewähren.

Nutzung von „überzähligen“ Embryonen

„Überzählige“ Embryonen hingegen dürfen zu Forschungszwecken verwendet werden. Abgetriebene Embryonen zählen die Jungen Liberalen ausdrücklich nicht zu den überzähligen Embryonen. Eine Einfuhr überzähliger Embryonen muss gesetzlich gewährleistet werden.
Das Embryonenschutzgesetz ist entsprechend zu ändern.

Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in zehn europäischen Ländern erlaubt, darunter auch in so stark religiös geprägten Ländern wie Italien, Frankreich, Griechenland oder Spanien. Sie verstößt aus unserer Sicht nicht gegen die christliche Ethik, sondern kann ein Mittel sein, ungewollt kinderlosen Paaren mit genetischen Risiken zu helfen. Auch hier gilt für uns: Grundsätzlich müssen zuerst die Chancen und dann die Risiken gesehen werden.

Vergessen wir nicht: Ziel der PID ist eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes, welches bei den Eltern latent vorliegende schwere Krankheiten nicht erbt.

Die PID entspricht einer Pränataldiagnostik – vor der gewünschten Einnistung, die heute nach ihr selbstverständlich von der Mehrheit der Schwangeren angenommen wird. Der Arzt kann die mit hohen Risiko (etwa 20-50%) zu erwartende Erkrankung eines Embryos mit sehr großer Sicherheit bereits vor der Schwangerschaft erkennen und nach umfassender Beratung mit den Eltern angemessene Maßnahmen ergreifen.

Es scheint nicht sinnvoll, den Eltern diese neue medizinische Anwendung der PID vorzuenthalten. Die physische und emotionale Belastung ist bei dieser schwerwiegenden Entscheidung über Leben in dem sher frühen Stadium des erst etwa punktgroßen und noch nicht implantierten Embryos im übrigen erheblich geringer als bei dem späteren Abbruch einer Schwangerschaft nach §218a StGB.

Es ist überdies sozial ungerecht und unverantwortlich, dass finanziell gut gestellte Paare sich der teuren PID in zehn europäischen Ländern oder den USA unterziehen können, finanziell Schwächere eine „weinger verantwortungsvoll betreuter“PID in preiswerten Kliniken in Asien oder Ost-Europa kaufen und die Mittellosen das Risiko einer Schwangerschaft „auf Probe“ mit der großen Belastung einer späteren Abtreibung eingehen müssen.

Deshalb wollen wir das EschG so geänder sehen, dass die PID auch in Deutschland zugelassen wird

* zur Verhinderung von Leid
* zur Annäherung der höchst unterschiedlichen Schutzgrade zwischen Embryonen im Reagenzglas und Föten im Mutterleib
* zur Beendigung des bereits laufenden PID-Tourismus sowie
* zur Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzte und Patientinnen.

Bekämpfung des weltweiten Terrorismus

Die Geschehnisse des 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika haben gezeigt, dass die Bekämpfung des weltweiten Terrorismus höchste Priorität bei allen Staaten der Internationalen Gemeinschaft haben muss.

Dabei muss wegen des momentan durch die Terroristen erreichten Brutalitätsgrades ausdrücklich auf militärische Mittel zurückgegriffen werden, was durchaus mit Humanität und Liberalismus vereinbar ist und der Einschüchterung von Terroristen dienen kann. Darin darf sich eine Reaktion jedoch nicht erschöpfen, da man das Problem noch nicht löst, indem man die Opfer des Terrors durch militärische Reaktionsmaßnahmen vergeltet sowie bestimmte Personen und Organisationen ausschaltet, denen andere nachfolgen können.

Sogenannte “chirurgische” Aktionen zur gezielten Ausschaltung der Drahtzieher, ihrer Helfer sowie ihrer Infrastruktur sind zwar somit kurzfristig sinnvoll, doch können Terroristen nicht nur durch unmittelbare Gewalt bekämpft werden. Vielmehr muss ihnen die Unterstützung sowohl ihrer Gastgeberländer als auch der dortigen Bevölkerung entzogen werden. Dies erreicht man vor allem durch zwei Dinge: einerseits dadurch, dass man totalitäre, auf religiösem Fanatismus beruhende Regime bekämpft, die den Terrorismus aktiv unterstützen und große Teile der eigenen Bevölkerung unterdrücken; andererseits dadurch, dass man der Bevölkerung Alternativen zu ihrer durch Armut verursachten Perspektivlosigkeit bietet, denn Terroristen nutzen häufig die Ohnmachtsgefühle der Menschen aus, um sie zu instrumentalisieren und ihre Unterstützung zu erhalten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen deshalb nach der Ergreifung und Verurteilung der eigentlichen Terroristen und ihrer Hintermänner in einer erweiterten Entwicklungspolitik der Bundesregierung und der NGOs in Gebieten wie beispielsweise Afghanistan und der unter palästinensischer Kontrolle stehenden Areale die erfolgversprechendste Methode, dem weltweiten Terrorismus nachhaltig seinen Nährboden zu entziehen. Die Entwicklungsarbeit sollte dabei nicht nur die ökonomische Situation in den entsprechenden Gebieten verbessern, sondern auch politisch aufklärend und fördernd tätig sein und den Zweck des Aufbaus demokratischer Strukturen verfolgen, was die Ablösung von Regimen, die die Menschenrechte mit Füßen treten, voraussetzt.

Alle weiteren Maßnahmen müssen im Einzelfall danach bewertet werden, ob sie dazu beitragen, dass Konflikte in Zukunft auf eine gewaltfreie Art zu Gunsten aller Beteiligten gelöst werden können.