Maßnahmen in der Baubranche zur CO2-Reduktion und Ressourcenschonung

Die Bauindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, der jedoch auch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel hat. In Anbetracht der drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit CO2-Emissionen und Ressourcenknappheit ist es unerlässlich, innovative Ansätze zu entwickeln, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Baubranche zu gestalten. Die Junge Liberale Niedersachsen sehen es als ihre Verantwortung an, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Sektor umweltfreundlicher und ressourceneffizienter zu gestalten. Den am 30. April 2023 vom 83. Landeskongress in Bovenden beschlossenen Antrag „Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren“ fassen wir weiter:

Emissionszertifikatehandel in der Baubranche a priori

Bei der Ausweitung des Emissionszertifikatehandels sollen auch die bei Abriss bzw. Abtransport entstehenden CO2-Emissionen a priori bei der Herstellung der Baumaterialien über Emissionszertifikate abgegolten werden. Diese Maßnahme trägt zur CO2-Reduktion im Bauprozess sowie zur Förderung nachhaltiger und emissionsarmer Baumaterialien bei. Gleichzeitig wird dadurch Anreiz geschaffen, innovative und umweltfreundliche Bautechnologien zu entwickeln und einzusetzen.

Verpflichtendes Recycling von Kunststofffenstern und Erforschung von Recyclingverfahren für Isolierglas

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, die Recyclingpraxis von Kunststofffenstern flächendeckend zu etablieren. Kunststofffenster sollen nach ihrer Nutzungsdauer von zumeist 30 Jahren bei der Entsorgung verpflichtend durch den Bauherren recycelt werden, um die Wiederverwertung von Ressourcen zu fördern und den Abfallaufkommen zu reduzieren. Was bereits in Teilen der Praxis gut ohne Qualitätsverlust funktioniert, soll nun flächendeckend erfolgen.

Für Isolierglas mit gasgefülltem Zwischenraum, welches zur energetischen Isolation in Gebäuden dient, sollen Recyclingverfahren erprobt und gefördert werden. Sollten geeignete Recyclingmethoden entwickelt werden, so sollen diese vorrangig angewandt werden, um den Ressourcenverbrauch zu minimieren. Sollte keine wirtschaftlich vertretbare Recyclinglösung gefunden werden, wird auf den bereits oben beschriebenen Emissionszertifikatehandel zurückgegriffen.

Beteiligung für alle statt Räterepublik

Als Junge Liberale Niedersachsen begrüßen wir Intentionen zu einer Stärkung der gesellschaftlichen politischen Diskussion und und stärkere Einbindung der Bürger im politischen Entscheidungsprozess.

Bürgerräte, wie sie teilweise als Lösung hierfür angeboten werden, sehen wie allerdings als falschen und ungeeigneten Weg hierfür und lehnen ihre Existenz ab.

Ihnen liegt die Idee zugrunde, dass ein politisches Gremium die Zusammensetzung der Bevölkerung in möglichst vielen belangen widerspiegeln sollte. Dies halten wir für eine grundlegende Fehleinschätzung. In der Politik darf nicht die Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern muss einzig die Meinung eines jeden Bürgers, unabhängig von persönlichen Eigenschaften, zählen. Daher sehen wir es auch als unmöglich an, dass jemand durch zufällig ausgeloste Personen repräsentiert wird, ganz egal, in wie viele Schubladen sie zusammen passen. Statt Engagement dem Zufall zu überlassen sind wird der Auffassung, dass jeder die Möglichkeiten zu Beteiligung haben sollte. Hier sehen wir insbesondere die Parteien in der Verantwortung ihrem Auftrag aus dem Grundgesetz als Ort der Willensbildung der Gesellschaft nachzukommen. Hier sehen wir auch in der FDP mehr Potential zum Austausch und Diskurs mit den Bürgern außerhalb der eigenen Blase.

Politik darf nicht dem Zufall überlassen werden!

Reformimpuls Lehrerausbildung – Praxis und Fachwissen statt “ins kalte Wasser springen”

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Reform der Lehrerbildung ein, die Praxisnähe sowie die fachwissenschaftlichen und pädagogischen Kompetenzen unserer angehenden Lehrkräfte in den Vordergrund stellt. Lehramtsstudierende einfach im Hochschulalltag mitlaufen und lediglich nebenbei die immergleichen Erziehungswissenschaftskurse besuchen zu lassen wird der Relevanz des Berufes für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler, sprich der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes, nicht gerecht.

Dazu fordern wir im Einzelnen:

  • Bachelor-Praxisphasen statt ASP: Das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) wird seinem Auftrag nicht gerecht. Statt vierwöchiger Schnupperveranstaltungen sollen zukünftig schon spätestens ab dem dritten Semester begleitende Hospitationsphasen die Regel werden. In den ersten beiden Semestern des Lehramtsstudiums muss zur Vorbereitung folglich im Pädagogik-Teil des Studiums ein deutlich höherer Schwerpunkt auf Aspekte wie Unterrichtsplanung, Classroom Management, Umgang mit Alltagskonflikten etc. gelegt werden. Studierende höherer Semester sollen in weitaus größerem Umfang vom Land Niedersachsen an den Schulen als pädagogische Mitarbeiter angestellt werden können und den Leistungen entsprechende Credit-Points erhalten. Die Möglichkeit zur freiwilligen Übernahme einzelner Stunden oder Team-Teaching-Phasen soll Lehramtsstudierenden nach Absprache und im Ermessen der Fachlehrkräfte zudem offenstehen. Diese Mehrleistungen sollen auf Honorarbasis vergütet werden. Klar ist, dass die Unterrichtsqualität nicht unter der Präsenz der Studierenden leiden darf, sondern die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler weiterhin Vorrang haben müssen.
  • Duales Masterstudium: Die Zweiteilung der Lehramtsausbildung ist nicht zuletzt aufgrund eingefahrener Doppelstrukturen und maximal intransparenten Bewertungsprozessen an den niedersächsischen Studienseminaren aus der Zeit gefallen. Klar ist, dass weder die fachliche noch die pädagogische Ausbildung an den Studienseminaren ihrem Anspruch gerecht wird und dass der Löwenanteil der professionellen Entwicklung von Lehramtsanwärtern an der Ausbildungsschule stattfindet. Um dieser Realität gerecht zu werden und gleichzeitig die pädagogische wie fachdidaktische Ausbildung an den Universitäten zu steigern, soll das Masterstudium und der Vorbereitungsdienst zu einem dreijährigen Dualstudium zusammengeführt werden. Entsprechend werden die Studienseminare in ihrer derzeitigen Funktion abgeschafft und den lehrerbildenden Universitäten strukturell angegliedert. Die eigene Unterrichtsverantwortung der Referendare sowie der Umfang des Ausbildungsunterrichtes soll dabei bestehen bleiben. Auch im neu strukturierten Master of Education soll im Pädagogik-Teil des Studiums eine höhere Praxisnähe erreicht werden, wie z.B. durch Seminare zur Klassenleitung, rechtliche Aspekte bei Klassenfahrten oder zur sicheren und professionellen Elternkommunikation. Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg für das kommende Schuljahr angekündigt Modellschulen einzurichten, die sich an dem von uns ebenfalls vorgeschlagenen Konzept orientiert. Es gibt für uns keine validen Gründe, diese Modellversuche in Niedersachsen nicht ebenso zeitnah anzustreben.
  • Ein weiterer Baustein der Reform ist, dass wir erheblich mehr Studienplätze für Lehrkräfte schaffen müssen. Wir bauen die in der Vergangenheit fusionierten Studienstandorte wieder auf. Dies bringt zum einen eine höhere Anzahl für Studienplätze mit sich, zum anderen aber sorgt es dafür, dass nicht alle niedersächsischen Studierenden in den Schulen von drei Großstädten eingesetzt, sondern weiter übers Land verbreitet werden.
  • Um der Fokussierung von Master-Dualstudierenden auf die aktuellen Großstadt- Ballungszentren entgegen zu wirken, soll es bei den Anwärterbezügen zukünftig mehrstufige Mobilitätspauschalen.
  • Freiere, vielfältigere Wahlmöglichkeiten der Module im Lehramtsstudium: Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass eine Reform der Lehrerausbildung nicht auf Kosten der fachwissenschaftlichen Kompetenzen gehen darf. Nicht zuletzt stellt die individuelle Identifizierung einer Lehrkraft mit den studierten Fachwissenschaften einen wesentlichen Motivationsfaktor für die kreative Gestaltung des eigenen Unterrichts dar und beeinflusst somit die Begeisterungsfähigkeit für die jeweilige Fächerkombination. Wir wollen dieser Individualität jedoch schon im Studium mehr Ausdruck verleihen, indem Lehramtsstudierende in ihrem Professionalisierungsbereich vielfältigere Wahlmöglichkeiten bekommen. Wir wollen die angehende Mathelehrerin nicht daran hindern die 5. Vertiefung zur Kurvendiskussion zu belegen, aber der angehende Englischlehrer sollte sich zukünftig freier entscheiden können, ob er ein Modul zur Gamification von Grammatik anstatt zur Analyse von Phonemen im schottischen Hochland belegen möchte.

Lernfreiheit stärken – Lerntypen gerecht werden

Eine der Hauptaufgaben von Hochschulen besteht in der Wissensvermittlung von Inhalten an Studierende. Diese erfolgt entweder durch Vorlesungen oder durch Seminare, die in Ihrer Gestaltung stark von den Präferenzen der Professoren oder Professorinnen oder den Dozierenden anhängig sind. Anwesenheitspflichten oder ein Verzicht auf die Ausgabe von Lernmaterial an die Studierenden sind gängige Methoden, die in vielen Fällen nur den Interessen der Dozierenden gerecht werden.

Menschen lernen auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Einige veranschaulichen sich ihren Lernstoff gerne, um sich ihn sich besser einzuprägen, andere müssen darüber sprechen. Während des Studiums wird diesen verschiedenen Lerntypen allerdings selten Rechnung getragen. Vorlesungen werden häufig in der Art der Frontalvorlesung gehalten, die durch eine einseitige Wissensvermittlung durch die Dozierende geprägt ist, während die Studierenden den vermittelten Stoff nur bedingt aufnehmen. Gerade bei der Wissensvermittlung sollte allerdings der Vielfalt an Lerntypen Rechnung getragen und die Interessen der Studierenden in den Vordergrund gerückt werden, anstatt den Dozenten jegliche Freiheit über die Gestaltung der Lehrveranstaltungen zu geben. Nur so kann garantiert werden, dass der Bildungsstandort Deutschland auch international konkurrieren kann. Um die Lernfreiheit der Studierenden zu stärken fordern wir deshalb:

Reduzierung von Anwesenheitspflichten

Die derzeitige Praxis der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, die belegt werden müssen, ist häufig übermäßig restriktiv und beeinträchtigt die Flexibilität der Studierenden. Wir fordern, dass Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen abgeschafft und bei Seminaren auf ein absolutes Minimum reduziert werden. So soll zukünftig nur noch in Seminaren mit sehr begrenzter Teilnehmerzahl und bei Vorliegen einer Warteliste eine Anwesenheitspflicht möglich sein. Die Studierenden sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen oder die Inhalte eigenständig erarbeiten möchten. Neben der Flexibilität für die Studierenden gibt diese Regelung gerade bei Vorlesungen auch den Professoren und Professorinnen einen Anreiz, die Vorlesung so attraktiv zu gestalten, dass die Studierenden freiwillig die Vorlesung besuchen und fördert somit ebenfalls die Qualität der Lehre. Bei Studiengängen mit besonders praxisrelevanten Inhalten wie Fremdsprachen, sportpraktischen Kursen oder Laborkursen sollte die Anwesenheitspflicht bei entsprechender Begründung möglich bleiben.

Pflicht zur Bereitstellung von Livestreams und Aufzeichnungen

Um den Studierenden größtmögliche Zugänglichkeit zu Lehrinhalten sowie mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Studiums zu bieten, sollen Dozierende dazu verpflichtet werden, ihre Vorlesungen als Livestream anzubieten, wenn der Hörsaal die Bedingungen dafür bereitstellt. Darüber hinaus sollen die Vorlesungen aufgezeichnet und den Studierenden zugänglich gemacht werden. Diese Aufzeichnungen sollten in einer Vorlesungsdatenbank gespeichert werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Inhalte in ihrem eigenen Tempo zu wiederholen und zu vertiefen. So können Studierende außerdem Zugang zu Lehrinhalten bekommen, die zwar nicht Teil Ihres Lehrplanes sind, aber trotzdem ihr geweckt haben. Zudem ist es erforderlich, dass die vorhandenen Hörsäle so ausgebaut werden, dass ein Livestream und eine Aufzeichnung jederzeit möglich sind.

Kostenlose Ausgabe von Vorlesungszusammenfassungen

Vorlesungszusammenfassungen, wie beispielsweise Folien oder Schemata,  dienen den Studierenden zur besseren Vor- und Nachbereitung der Lehrinhalte, sowie allgemein der Klausurvorbereitung. Dafür müssen diese aber existieren und auch kostenfrei an die Studierenden abgegeben werden. Die teilweise durchgeführte Praxis, dass Dozenten teilweise keine Unterlagen für die private Nachbereitung bereitstellen oder lediglich ein Skript in einem CopyShop ausdrucken lassen, sodass die Studierenden nur dann Lernmaterialien erhalten, wenn sie sie dort kaufen, lehnen wir strikt ab. Wir fordern daher, dass Vorlesungszusammenfassungen nicht nur für jede Vorlesung bereitgestellt werden, sondern auch kostenfrei sind.

Digitale Abgabe von Studienleistungen

In der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, Studienleistungen digital abzugeben. Wir fordern daher, dass die Hochschulen die technischen Voraussetzungen für eine reibungslose und sichere digitale Abgabe schaffen. Dies erleichtert den Studierenden nicht nur den Arbeitsprozess, sondern ermöglicht auch eine effiziente, zeitgemäße und umweltschonende Bearbeitung von Aufgaben und Projekten. Bei der Abgabe sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt zu beachten.

Schnelle Bewertung von Studienleistungen

Eine zügige Bewertung von Studienleistungen ist von großer Bedeutung für die Gestaltung des Studiums. Es kann nicht sein, dass nach der Abgabe einer Studienleistung die Bewertung erst so spät vorliegt, dass man sich für den nächsten Durchgang anmelden muss oder teilweise sogar bereits mit der erneuten Bearbeitung begonnen hat. Eine schnelle Bewertung ermöglicht den Studierenden weiterhin, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und ihre Lernstrategien entsprechend anzupassen. Wir fordern daher, dass die Bewertung von Studienleistungen spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters erfolgen muss. Dozierende sollten ihre Korrektur- und Bewertungsverfahren so organisieren, dass sie den Studierenden zeitnah eine Rückmeldung geben können.

Antrag auf schnellere Korrektur in besonderen Fällen

Es gibt Situationen, in denen eine schnelle Korrektur von Studienleistungen von besonderer Relevanz ist. Wir fordern, dass den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, einen Antrag auf schnellere Korrektur zu stellen, wenn das Vorliegen einer Benotung Voraussetzung für die Anmeldung einer anderen Leistung ist, sowie wenn von dem Bestehen der Leistung die Fortsetzung des Studiums abhängt und bei einer normalen Korrektur mit einer Verlängerung des Studiums um ein Semester zu erwarten ist. Durch diesen Antrag erhalten Studierende in besonderen Fällen eine bevorzugte Korrektur ihrer Leistungen, um ihnen eine zeitnahe Weiterverarbeitung ihrer Ergebnisse zu ermöglichen.

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1 des Chicagoer Abkommens einzusetzen. Dieses regelt den sogenannten Kabotagevorbehalt, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, jegliche Luftbeförderung von Passagieren, Post und Fracht zu gewerblichen Zwecken zwischen zwei Punkten des eigenen Hoheitsgebiets und somit kommerziellen Inlandsflugverkehr durch Luftfahrzeuge fremder Staatszugehörigkeit zu untersagen. Verzichtet ein Vertragsstaat auf seinen Kabotagevorbehalt, darf er dies zudem nicht exklusiv zugunsten eines bestimmten Staates oder Luftfahrtunternehmens tun.

Diese Regelung stellt ein nicht unerhebliches Wettbewerbshemmnis dar, das selbst zwischen befreundeten Staaten wie Deutschland und den USA und somit im vergleichsweise deregulierten und liberalisierten transatlantischen Luftverkehrsraum als starre Markteintrittsbarriere greift. Auch gehören vermehrte Empty-Leg-Flüge ohne Passagiere, die klimapolitisch kaum zu begrüßen sind, zu den Konsequenzen des Kabotagevorbehaltes.

Im Falle einer erfolgreichen Streichung des besagten Passus soll Paragraf 23 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gestrichen werden, der den Kabotagevorbehalt in nationalstaatliche Gesetzgebung umsetzt. Weiterhin wird die deutsche Bundesregierung angehalten, sich für eine Streichung des Kabotagevorbehaltes aus bilateralen Luftverkehrsabkommen einzusetzen, an denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel durch die Europäische Union) beteiligt ist.

Einführung des Entscheidungsprinzips für die Organspende

In einer Zeit, in der die medizinischen Fortschritte stetig voranschreiten, stehen wir vor der Möglichkeit, das Leben vieler Menschen durch Organspenden zu retten oder zu verbessern. Die Frage nach der Organspende ist jedoch nicht nur eine medizinische, sondern auch eine ethische und gesellschaftliche Herausforderung. Als Vertreter der jungen Generation tragen wir die Verantwortung, innovative Lösungen zu finden, die die Organspendebereitschaft erhöhen und gleichzeitig die individuelle Selbstbestimmung wahren.

Inspiriert von erfolgreichen Modellen wie dem des US-Bundesstaates Kalifornien, schlagen wir vor, das Entscheidungsprinzip für die Organspende auch in Deutschland zu etablieren. Indem wir die Frage nach der Organspendebereitschaft bei der Beantragung eines Personalausweises integrieren und aufklärendes Material bereitstellen, ermöglichen wir es jedem Einzelnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Unser Anliegen ist es, eine Brücke zwischen individueller Autonomie und gesellschaftlicher Solidarität zu schlagen. Indem wir die Chance zur Organspende fördern und gleichzeitig umfassende Aufklärung bieten, wollen wir die Anzahl der Organspenden erhöhen und damit die Wartezeiten auf Organtransplantationen verkürzen, ohne den Menschen zu verpflichten. Dadurch erhoffen wir eine Absenkung der Diskrepanz zwischen den Menschen, die zu einer Organspende bereit wären, und denen, die tatsächlich Organspender sind. Trotzdem trifft jeder individuell für sich die Entscheidung. Es wird kein Automatismus der Pro-Entscheidung geschaffen. Diese Initiative könnte den Weg ebnen für eine effektivere Organspendepraxis in Deutschland.

Daher fordern wir:

  1. Bei der Beantragung eines Personalausweises soll eine verbindliche Frage zur Organspendebereitschaft gestellt werden. Die Person kann zwischen den Antwortmöglichkeiten “Ja” und “Nein” wählen. Eine Antwort in Form von “Keine Entscheidung” ist nicht möglich.
  2. Ihre Entscheidung wird in einem nationalen Organspenderegister erfasst und gespeichert, sowie auf dem Personalausweis ausgewiesen
  3. Zusätzlich zu dieser Entscheidung soll der Antragsteller bei Bedarf Informations- und Aufklärungsmaterial zur Organspende erhalten. Dieses Material soll sachlich, neutral und verständlich gestaltet sein und die Vor- und Nachteile der Organspende beleuchten.
  4. Die Datenschutzbestimmungen müssen gewährleisten, dass die Entscheidung der Person vertraulich behandelt wird und nur für den Zweck der Organspende erfasst wird.

Planungsstopp für Prestigebauten der Politik

Je nach Quelle sind in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro an Investitionen in neue Prestigebauten vorgesehen. Darunter der Neubau des Kanzleramtes, ein Besucherzentrum am Bundestag für 200 Mio. €, ein neues Büro für den Bundespräsidenten an der Spree für 110 Mio. € usw.

Gelder, die auch nützlich investiert werden könnten, bedenke man nur einmal den Zustand so mancher Schulen und Hochschulen, die Infrastruktur in Deutschland.

Vor den genannten Gründen fordern wir den sofortigen Planungsstopp dieser Projekte und eine Bedarfsplanung zu tatsächlich erforderlichen neuen Investitionen.

Sackgasse Klassenzimmer? – Karrierechancen für Lehrkräfte ausbauen

Für Liberale hat das Prinzip „Leistung muss sich lohnen“ einen Grundwertcharakter. Grade in der Schule muss das Leistungsprinzip nach unserer Auffassung klaren Bestand haben. Die Leistungen, die Lehrkräfte außerhalb des Klassenzimmers erbringen und von denen Schülerinnen und Schüler naturgemäß nur verhältnismäßig wenig mitbekommen, rentieren sich für die entsprechenden Lehrkräfte jedoch nur bedingt. Viel zu oft obliegt es allein dem privaten Engagement von Lehrkräften, Projekte für die Schulgemeinschaft voranzubringen.

Die Jungen Liberalen fordern daher die Ausweitung von A14-Funktionsstellen an niedersächsischen Schulen. Funktionsstellen umfassen beispielsweise die Organisation des Ganztages, Veranstaltungsplanung, eLearning/IT-Support, Stundenplan, Materialsammlung, Erstellung und Evaluation des Schulfahrten-Konzeptes, Förderunterricht, Inklusion und Diversität, Digitale Medien, Berufsorientierung uvm. Unser Schulsystem muss Anreize für engagierte Lehrkräfte setzen, Verantwortung zu übernehmen und auf Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen zu können.

Dabei reicht nur die Ausweitung von Funktionsstellen allerdings nicht aus. Vor allem Zeit ist für Lehrkräfte eine knappe Ressource. Entsprechend fordern wir deutlich klarere Regelungen für die zeitliche Kompensation bei übernommenen Aufgaben, die über die normalen Unterrichtsverpflichtungen hinausgehen. Darüber hinaus fordern wir das Land Niedersachsen auf, seine Bemühungen für Karriereoffensiven im schulischen Bereich deutlich zu erhöhen, um Lehrkräfte nicht nur für das Schulsystem zu gewinnen, sondern um sie langfristig zu halten.

Keine Schummler am Steuer

Immer häufiger kommt es vor, dass Personen unlautere Methoden anwenden, um die theoretische Fahrprüfung zu bestehen – mehrere tausend Fahrschüler werden jährlich erwischt. Diese Entwicklung birgt ein besorgniserregendes Problem: Diejenigen, die betrügen, bleiben ohne Konsequenzen. Den Betrügern droht keinerlei ernste Strafe, da die Täuschung weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein strafrechtliches Vergehen darstellt. Ihre Handlungsweise kann weder als klassischer Betrug noch als Urkundenfälschung betrachtet werden. Die einzige „drohende“ mögliche Sanktion für diejenigen, die schummeln, besteht in einer Sperrung für die Teilnahme an der theoretischen Führerscheinprüfung für maximal sechs Monate. Doch selbst hier zeigt sich ein Problem: Es existiert keine zentrale Kennzeichnung für Prüflinge, die bei der Theorieprüfung erwischt wurden. Aufgrund dessen haben diese Prüflinge die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf der Sperrfrist bei anderen Prüforganisationen erneut anzumelden oder wiederholt betrügerische Versuche zu unternehmen, bis sie ihr Ziel erreichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Prüflinge, die bei der Theorieprüfung schummeln, zweifellos eine ernsthafte Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen und schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Deshalb fordern wir:

  • Die Einrichtung eines zentralen Registers, das Prüfungsverstöße dokumentiert und festhält.
  • Personen, die bei ihrer eigenen Prüfung betrügen oder Betrug durch Dritte in Anspruch nehmen, sollten mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden und für einen Zeitraum von einem Jahr von weiteren Prüfungen ausgeschlossen werden. Bei wiederholtem Vergehen sollte die Sperrfrist auf drei Jahre erhöht werden.
  • Personen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen anbieten, um bei Fahrprüfungen zu betrügen, sei es durch das Stellvertreten bei Prüfungen oder das Vermitteln von Stellvertretern, sollten je nach Schwere des Falles mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.