Reform der Vereinten Nationen

Die Jungen Liberalen erkennen die Bedeutung der Vereinten Nationen als globales Forum, in dem nahezu alle Staaten der Welt vertreten sind, an. Trotz ihrer Schwächen konnten die Vereinten Nationen in den vergangenen Jahrzehnten viel zum Frieden in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beitragen. Dennoch haben sich seit Gründung der Vereinten Nationen auch viele Schwächen aufgetan. Dies ist für uns Junge Liberale kein Grund, die Vereinten Nationen abzuschreiben. Stattdessen fordern wir ehrgeizige Reformen.

1. Stärkung des Internationalen Gerichtshofs

Das Ziel der Vereinten Nationen muss es sein, das Prinzip der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren durchzusetzen. Dazu braucht es unabhängige und unparteiische Gerichte, die in zwischenstaatlichen Streitfällen für alle Parteien verbindliche Urteile treffen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb der Internationale Gerichtshof (IGH). Allerdings ist der IGH nur zuständig, über eine Rechtsstreitigkeit zu entscheiden, wenn und soweit die Parteien seine Zuständigkeit anerkennen. Dies beeinträchtigt die Durchsetzungsfähigkeit des Völkerrechts. Deshalb wollen wir die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) diesbezüglich reformieren. Künftig ist der IGH ohne vorherige Unterwerfungserklärung der Parteien zuständig, wenn er von einem Staat angerufen wird und kann über alle Aspekte einer Rechtsstreitigkeit eine für alle Streitparteien verbindliche Entscheidung treffen. Die Zuständigkeit entfällt nur für Streitigkeiten aus Verträgen, für welche die Zuständigkeit des IGH ausgeschlossen ist und stattdessen ein spezieller Gerichtshof oder Streitschlichtungsmechanismus geschaffen wurde. Zudem sollen auch zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, vor dem IGH klagen und verklagt werden können.

2. Reform des UN-Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist die einzige internationale Institution, die das Völkerrecht mit global verbindlichen Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann und so einen entscheidenden Beitrag zum Weltfrieden und zur Achtung der Menschenrechte leisten könnte. Bedauerlicherweise ist der Sicherheitsrat durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder häufig handlungsunfähig. Deshalb wollen wir das Vetorecht abschaffen. Solange dies noch nicht mehrheitsfähig ist, setzen wir uns für die Abschwächung des Vetorechts ein. So könnte ein Veto beispielsweise nur eine aufschiebende Wirkung entfalten oder von einer qualifizierten Mehrheit des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung überstimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen vor dem IGH auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Charta überprüft werden können. Zudem muss auch die Zusammensetzung des Sicherheitsrates den aktuellen geopolitischen Realitäten angepasst werden. Insbesondere sollten neben Indien und Japan auch ein afrikanischer und ein lateinamerikanischer Staat einen ständigen Sitz erhalten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, den französischen Sitz in einen gemeinsamen Sitz der Europäischen Union umzuwandeln. Da sich Reformen in der Vergangenheit sehr schwierig gestalteten, müssen auch unkonventionelle Vorschläge wie ständige Sitze für bestimmte Ländergruppen oder zusätzliche nichtständige Sitze mit längerer Amtszeit und Wiederwahlmöglichkeit berücksichtigt werden.

3. Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes

Der Achtung der Menschenrechte muss auf Ebene der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt und der Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Dazu soll die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM), die am 10. Dezember 1948 als Resolution der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, Teil der UN-Charta werden. Zudem ist ein Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte (IGMR) zu schaffen, vor dem natürliche und juristische Personen sowie Staaten und zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wegen einer Verletzung der Menschenrechte klagen können. Neben der AEM kann der IGMR auch über die Einhaltung weiterer internationaler Menschenrechtskonventionen wachen, sofern dies in der entsprechenden Konvention vorgesehen ist. Dies sollte beispielsweise für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), die UN-Frauenrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention und die UN-Antifolterkonvention der Fall sein.

Bis zur Schaffung des IGMR bleibt der UN-Menschenrechtsrat ein Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Der Menschenrechtsrat leidet jedoch darunter, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil seiner Mitglieder um menschenverachtende Diktaturen handelt, die sich gegenseitig decken, um eine Verurteilung ihrer Verbrechen zu verhindern. Deshalb wollen wir das Wahlverfahren dahingehend reformieren, dass für eine Wahl in den Menschenrechtsrat künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Generalversammlung erforderlich ist. Zudem muss der Menschenrechtsrat seine unangemessene Fokussierung auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und die ungerechtfertigte, oftmals antisemitisch motivierte Verurteilung Israels beenden. Es ist unangebracht, dass dieser Konflikt auf jeder Sitzung einen festen Tagesordnungspunkt einnimmt. Scheitern die Reformbemühungen, kann der Menschenrechtsrat seinen Zweck nicht erfüllen. Dann müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen aus dem Menschenrechtsrat austreten.

Schließlich wollen wir den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stärken, indem wir Staaten gezielt ermutigen, Mitglied zu werden. Insbesondere muss diesbezüglich ein Dialog mit den Vereinigten Staaten geführt werden, deren Beitritt den IStGH erheblich stärken würde. Versuche, Richterinnen und Richter des IStGH einzuschüchtern, verurteilen wir scharf. Mittelfristig müssen alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über die UN-Charta verpflichtet werden, dem IStGH beizutreten.

4. Responsibility to Protect (Schutzverantwortung)

Wir bekennen uns zum Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), demnach jeden Staat die Verpflichtung trifft, schwere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Ist ein Staat nicht in der Lage diese Verpflichtung zu erfüllen oder ist er selbst verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, geht diese Pflicht auf die internationale Gemeinschaft über. Dann sind als ultima ratio humanitäre Interventionen gerechtfertigt, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Das Prinzip der Schutzverantwortung soll in der UN-Charta verankert werden.

5. Club der Demokratien

Wir wollen die Stimme der Demokratien innerhalb der Vereinten Nationen und in der Welt stärken. Dazu wollen wir einen Club der Demokratien als eigene internationale Organisation schaffen. Gemeinsam wollen wir Menschenrechte und Demokratie weltweit stärken.

6. Einbindung des Kosovos, Taiwans und Tibets

Wir Junge Liberale bekräftigen unser Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Kosovos, Taiwans und Tibets. Deshalb fordern wir die Einbindung dieser Staaten in internationale Organisationen und insbesondere die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer!

Der Islamische Staat ist beinahe besiegt. Dies wirft die Frage nach der Behandlung der über 57.000 IS-Gefangenen aus 49 Nationen auf, die zurzeit im Irak und in Syrien inhaftiert sind. Diese Frage wird durch die völkerrechtswidrige Militäroffensive der Türkei gegen die Kurden aktueller. Ein Großteil der IS-Kämpfer und Anhänger befindet sich in Haft in den kurdischen Autonomieregionen Syriens und des Iraks. Syrischen Quellen zufolge soll es bereits wenige Tage nach Beginn der Offensive gegen die Kurden zu Ausbrüchen aus den Gefangenenlagern in Syrien gekommen sein. Die Kurdischen Behörden sind mit der Abwehr des türkischen Angriffs so stark eingebunden, dass eine Bewachung der IS-Gefangenen kaum noch gewährleistet werden kann. Die oftmals provisorischen Gefängnisse waren selbst mit Bewachung kaum gegen Ausbrüche gesichert. Ein massenhafter Ausbruch von IS-Unterstützern kann zu einem Erstarken des IS selbst führen und Operationen sowohl im Grenzgebiet von Syrien und dem Irak als auch International erleichtern und ermöglichen. Dieser Missstand ist auf die Untätigkeit der Europäischen Staaten zurückzuführen.

Die kurdischen Behörden forderten in der Vergangenheit von der internationalen Staatengemeinschaft, dass diese ihre Bürger wieder zurückholen sollen und vor ein nationales Gericht stellen sollen. Diese sind der Bitte – oftmals aufgrund der öffentlichen Meinung im eigenen Land – nicht in signifikanten Zahlen nachgekommen. Auch der Irakischen Justiz fehlen sowohl die Kapazitäten – der Völkermord an den Jesiden führte noch zu keiner Anklage – als auch die rechtsstaatlichen Mittel – im Irak wird die Todesstrafe immer noch verhängt und vollstreckt. Zudem steht die Irakische Justiz unter massiver Kritik von internationalen Menschenrechtsorganisationen. Eine Verfolgung der Straftaten durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag dürfte schon an der mangelnden Ratifizierung von Syrien und dem Irak scheitern. Ebenso verhandelt der IStGH hauptsächlich über die Strafbarkeit von Staatsführern oder der militärischen Führung, jedoch nicht zur Verfolgung von einzelnen Kämpfern.

Da fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines UN-Kriegsverbrechertribunal (Ad-hoc-Strafgerichtshof – ähnlich wie im Fall Jugoslawien). Dieser soll die Verbrechen der IS-Anhänger untersuchen und ein transparentes Justizsystem ermöglichen. Außerdem sollen die gefangenen IS-Kämpfer vor Ort durch eine UN-Blauhelmmission sicher bewacht und inhaftiert werden.

Falls dieses Tribunal am Veto Russlands oder China scheitern sollte fordern wir von der Europäischen Union sich für die Einführung eines hybriden Gerichtshofes für die Verbrechen des IS im Irak einzusetzen. Dieser soll sowohl aus nationalen, als auch aus internationalen Richtern und Anklägern bestehen. Die Einhaltung der Fair-Trail Grundsätze muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Datenschutz ist es wert! – Datenschutz-Einrichtungen ausreichend finanzieren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten in allen Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger an und setzen sich für die Optimierung des Datenschutzes für das Individuum ein.

Für die konsequente Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts ist es notwendig, staatliche Aufsichtsbehörden (Landes- und Bundesdatenschutz-beauftragte) ausreichend mit Finanzmitteln auszustatten, damit Melde- und Beschwerdeverfahren schnell und korrekt bearbeitet werden können. Darüber hinaus ist über die Bereitstellung finanzieller Zuwendungen durch Bund und Länder an öffentliche Datenschutz-Einrichtungen wie beispielsweise die Stiftung Datenschutz sicherzustellen, dass Bedeutung und Inhalte der Themen Datenschutz und Datensicherheit in die Gesellschaft kommuniziert werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen dazu auf, ausreichende Haushaltsmittel für den Datenschutz zur Verfügung zu stellen. Die Freien Demokraten in den Landtagen und dem Bundestag sollen sich entsprechend dafür einsetzen.

Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Bett

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Ausbau des transeuropäischer Eisenbahnnetzes. Dies soll zu einem entsprechenden Nachtzugverkehrs mit Hochgeschwindigkeitszügen führen. Dieses Projekt ist von der Europäischen Union zu fördern, um eine CO2-günstige Wettbewerbs-Alternative zu innereuropäischen Flügen zu bieten. Dazu bedarf es des Ausbaus von Stadt-Umgehungsbahnen, um ein Reisetempo mit hohem Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten und die Lärmbelästigung für Anwohner von mittelzentrischen Hauptbahnhöfen zu minimieren. Desweiteren bedarf es genügender Streckenkapazitäten um einen adäquaten Takt von Hochgeschwindigkeitszügen auch in der Nacht zu ermöglichen, so dass nicht, wie bisher, der Güterverkehr, wie z.B. in Deutschland, vorrang hat, sondern eben jene Nachtzüge. Dies soll gleichzeitig keine Einbußen beim Güterverkehr zur Folge haben. Um Konflikte zwischen Güter- und Personenverkehr zu vermeiden, muss langfristig die Trennung in zwei Netze erfolgen.

 

Wir fordern die Anbindung aller relevanten Flughäfen sowie deren nächstgelegenen Hauptbahnhöfen, mit Ausnahme von Hochseeinseln wie Mallorca oder Ibiza. Desweiteren fordern wir einen entsprechenden Fahrzeugpark für mindestens 300 km/h und als Fernziel eine Reisegeschwindigkeit von 200 km/h.

Bei einer angenommener Schlafdauer von 8h und durchschnittlich jeweils 2h Fahrzeit vor und nach dem Schlaf, entspricht dies einer zurückgelegten Distanz von 2400 km. Bei dann gefühlt 2h Fahrtdauer werden die Flugzeuge auf der Distanz weit in den Schatten gestellt.

Extremisten das Leben erschweren – Grundgesetz stärken!

Das Grundgesetz ist mittlerweile über 70 Jahre alt. Keine andere deutsche Verfassung hat so lange überdauert und sich als so erfolgreich erwiesen. Doch keine Verfassung ist in der Lage einen 100%tigen Schutz vor einer antidemokratischen Machtergreifung zu bieten. Wenn eine antidemokratische Mehrheit oder eine hinreichend große antidemokratische Kraft auf eine gleichgültige Mehrheit trifft, muss jede Verfassung irgendwann weichen. Dennoch kann eine starke Verfassung diesen Prozess verlangsamen und wertvolle Zeit gewinnen, um die Demokratie doch noch zu retten. Deshalb wollen wir das Grundgesetz an einigen Schlüsselstellen reformieren, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu erhöhen.

Konkret fordern wir:

  • Das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages für die vom Bundestag zu berufenden Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) sowie von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates für die vom Bundesrat zu berufenden Richterinnen und Richter (§ 7 BVerfGG) ist durch eine Ergänzung von Art. 94 GG im Grundgesetz zu verankern.
  • Gesetze, welche die Rechte, Verfahrensabläufe und Wahlen von obersten Bundesorganen, Teilen dieser Organe oder ihrer Angehörigen regeln oder erheblich beeinflussen, müssen zukünftig statt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden und bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Bundesrates. Darunter verstehen wir insbesondere folgende Gesetze:
    • Artikel 10-Gesetz (G 10)
    • Parteiengesetz (PartG)
    • Bundeswahlgesetz (BWG)
    • Abgeordnetengesetz (AbgG)
    • Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
    • Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
    • Wehrbeauftragtengesetz (WBeauftrG)
    • Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
    • Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWahlG)
    • Bundesministergesetz (BMinG)
    • Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Juristische Examen digitalisieren!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen. Sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen soll in Zukunft nicht mehr handschriftlich von den Prüflingen abgefasst werden, sondern auf dafür vorgesehenen Computern. Überdies sollen auch die Gesetzestexte und Kommentare, die von den Prüflingen mitgeführt werden dürfen, digital zur Verfügung stehen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn bereits die Klausuren im Laufe des Studiums digitalisiert werden.

Das gesamte juristische Studium und die Referendarausbildung bereitet die Studierenden bzw. die Referendare auf die Staatsprüfungen vor. Diese sind ausschlaggebend, um sowohl das Studium als auch die Referendarausbildung abzuschließen. Letztlich sind die Gesamtnoten der Staatsexamina die einzig entscheidenden Anhaltspunkte, um in der Berufswelt Fuß zu fassen. Gerade aufgrund der immensen Bedeutung der Staatsprüfungen ist es irrsinnig, dass diese noch handschriftlich abgefasst werden müssen. Es ist weder fortschrittlich noch haben die Prüflinge einen Mehrwert dadurch. Vor allem aber ist es in Zeiten der Einführung des beA und der Digitalisierungspflicht der Gerichte nicht praxisnah. Kein Anwalt, kein Richter, kein Staatsanwalt verfasst Schriftsätze, Urteile, Anklageschriften o.Ä. handschriftlich. Folglich erscheint es nur logisch, wenn die Studierenden und Referendare bereits frühzeitig auf die Praxis – auch in dieser Hinsicht – vorbereitet werden.

Zudem schafft eine digitalisierte Prüfung mehr Chancengleichheit bei nahezu unlesbaren Schriftbildern, unterschiedlichen Schriftgrößen und stark abweichenden Schreibtempi. Bei einer digitalen Prüfung könnten Ungleichheiten bspw. durch 10-Finger-Kurse im Studium vermieden werden.

Mithin kann es nur die logische Konsequenz seien, dass auch die zugelassenen Gesetzestexte und Kommentare während der Prüfungen digital abgerufen werden können.

Um eine mögliche Benachteiligung zu verhindern, soll weiterhin die Möglichkeit bestehen eine handschriftliche Staatsprüfung abzulegen.

Deshalb fordern wir, die Jungen Liberalen Niedersachsen, digitalisierte Staatsexamen.

Saubere Lieferketten

Die Jungen Liberalen fordern, folgendes:

  • Es soll eine Auflage für Geschäfte mit China von der Europäischen Union etabliert werden. Europäische Firmen, die in China entweder einen Teil ihrer Produktion durchführen, oder nach China exportieren, müssen nachweisen, dass sie weder von Zwangsarbeit profitieren, noch Völkermorden und anderen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten und auch nicht am „Social Credit Score“-System teilnehmen.
  • Hierzu sollen Liefer- und Absatzketten ausführlich dokumentiert werden müssen.
  •  Bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen gegen das entsprechende Unternehmen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes zu verhängen.
  • Wenn sich herausstellt, dass diese Unternehmen tatsächlich gegen die Menschenrechte verstoßen haben, soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen in Höhe von dem gesamten Gewinn, der aus Geschäften mit China entstanden ist, sowie bis zu 50% des Jahresumsatzes zu erheben.
  • Weiterhin soll in diesem Fall eine Weitergabe des Falles an nationale Institutionen zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung von natürlichen Personen erfolgen.

Zwischen Eigenverantwortung und Solidarität gehört kein aber! – Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu einem föderalen und solidarischem Deutschland. Die föderale Struktur der Bundesrepublik verhindert nicht nur Machtkonzentration und schafft mehr Bürgernähe, sondern der entstandene Wettbewerb hat eine einzigartige gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Dynamik geschaffen. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen in strukturschwachen Regionen abgehängt. Das Versprechen des Grundgesetzes, annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, wurde nicht erfüllt. Die bisherigen Finanzausgleichssysteme haben ihre Ziele nicht erreichen können. Die Jungen Liberalen erkennen daher die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.

Deutschland braucht finanzstarke Länder und Kommunen, welche die Herausforderungen vor Ort meistern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die dezentrale Struktur der Bundesrepublik wiederzurückgewinnen können. Länder und Kommunen dürfen dabei weder von der Gnade des Bundes abhängig sein, noch darf mangelnde Solidarität der Gebietskörperschaften untereinander dazu führen, dass ganze Regionen und ihre Bevölkerung auf der Strecke bleiben und von der positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Eine Reform der föderalen Finanzbeziehungen muss in diesem Spannungsverhältnis einen guten Kompromiss zwischen Eigenverantwortung und Wettbewerb auf der einen Seite und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf der anderen Seite, sicherstellen.

I. Der Bund

Der Bund erhält künftig die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, abzüglich des an die EU zu entrichtenden Betrags, vollständig. Diesbezügliche Gesetze bedürfen nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates.

Die Gesetzgebungskompetenz und die Einnahmen der Kfz-Steuer, der Verbrauchsteuern und der Verkehrsteuern, mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer, der Spielbankabgabe, der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern sowie der kommunalen Steuern und Abgaben, verbleiben bzw. gehen auf den Bund über. Gesetze, welche besagte Steuern zum Gegenstand haben, bedürfen keiner Zustimmung des Bundesrates. Gleiches gilt bis zu seiner vollständigen Abschaffung für den Solidaritätszuschlag.

II. Die Länder

Mit Zustimmung des Bundesrates erlässt der Bundestag weiterhin die Gesetze über die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer, ohne jedoch Steuersätze zu bestimmen oder Einnahmen aus diesen Steuern zu erlangen. Dies schließt die Gewerbesteuerumlage mit ein, welche künftig ausschließlich den Ländern zusteht, die auch über ihre Höhe entscheiden.

Die Steuersätze der Einkommensteuer bestimmen fortan die Länder. Sie dürfen dabei den vom Bund festzulegenden Grundfreibetrag sowie andere bundesrechtlich begründete Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge nicht unterschreiten. An die Berechnungsgrundlage des Bundes für das zu versteuernde Einkommen und Vorschriften zur Verhinderung von Doppelbesteuerung sind sie gebunden. Zusätzlich kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Mindest- und Höchststeuersätze festlegen. Bis zu einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes, hat der Bund die Länder zur Erhebung von Hebesätzen zu ermächtigen und die Einkommensteuer entsprechend abzusenken.

Die Gesetzgebungskompetenz für die abzuschaffende Erbschafts- und Schenkungsteuer, die Vermögensteuer(deren Einführung wir ablehnen), die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer geht auf die Länder über, ohne dass diese im Falle der beiden Letzteren die Steuersätze bestimmen oder ihnen die Einnahmen zustehen. Der Bundestag kann mit Zustimmung des Bundesrates die Bemessungsgrundlagen unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG harmonisieren.

III. Die Kommunen

Neben der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen iRd. Einkommensteuer einen eigenen Steuersatz, der sich auf den Steuersatz des jeweiligen Landes addiert. Die Länder können Mindest- und Höchstgrenzen für diese Steuersätze sowie für die Hebesätze der Gewerbesteuer, bestimmen.

Die Einnahmen aus der Einkommensteuer von Personen mit mehreren Wohnsitzen sind zwischen den betroffenen Ländern bzw. Kommunen gerecht zu zerlegen. Damit entfällt jede Notwendigkeit für die Zweitwohnungsteuer, die folglich abzuschaffen ist. Die hierzu erforderlichen gesetzlichen Regelungen trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.

Im Rahmen der Grundsteuer sollen die Kommunen fortan nicht nur die Steuersätze, sondern auch Freibeträge und Begünstigungen zugunsten ökologischer und sozialer Flächennutzung bestimmen können. Außerdem erhalten die Kommunen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und können hierfür den Steuersatz sowie Freibeträge bestimmen.

IV. Die Strukturentwicklungsfonds

Grundsätzlich kann jede Gebietskörperschaft, die mittels eigener Steuern erlangten Einnahmen für sich behalten und damit nach eigenem Ermessen haushalten. Dies ermöglicht Eigenverantwortung und schafft Wettbewerb. Dieser Grundsatz muss jedoch eine Ausnahme finden, um Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften und annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamtem Bundesgebiet zu schaffen. Dazu muss jede Gebietskörperschaft, d.h. jede Kommune und jedes Bundesland, einen gleichen prozentualen Anteil ihres Bruttonationaleinkommens in einen Strukturentwicklungsfonds einzahlen. Die Kommunen zahlen in einen landesweiten, die Länder in einen bundesweiten Fonds ein. Der bundesweite Strukturentwicklungsfonds der Länder soll mittels Staatsvertrag geschaffen und von den Ländern verwaltet werden. Sie bestimmen, welche Projekte in welchen Regionen unter welchen Bedingungen gefördert werden und wie hoch die prozentuale Abgabe ausfallen soll. Die Kommunen können analog dazu landesweite Strukturentwicklungsfonds mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag gründen.

Effizienz und Effektivität des Länder-Fonds werden fortwährend durch den Bundesrechnungshof, die der kommunalen Fonds durch den jeweils zuständigen Landesrechnungshof überprüft. Dadurch bleiben die Kosten für Bürokratie und Verwaltung niedrig.

Damit nicht einzelne Bundesländer eine Blockadehaltung in den Verhandlungen einnehmen können, ist das Grundgesetz, um einen Auftrag an die Länder zur Schaffung eines entsprechenden Fonds zu ergänzen. Sollten die Länder dennoch keine Einigung erzielen, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in engen verfassungsrechtlichen Grenzen entsprechende Regelungen aufstellen, die jedoch nur solange gültig sind, wie die Länder keinen Vertrag schließen. Mindestens alle zehn Jahre ist der Vertrag neu zu verhandeln. Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates notwendige Änderungen bestimmen, bis eine Einigung erzielt wird. Auf Landesebene lässt sich mit den Kommunen analog verfahren, dies ist jedoch nicht im Grundgesetz, sondern in den jeweiligen Landesverfassungen zu regeln.

Mit diesem neuem Finanzausgleichssystem entfallen auch die Konsolidierungshilfen, die Regionalisierungsmittel (ÖPNV) und die Bundesergänzungszuweisungen. Der Bund hat jedoch einen etwaigen Zuwachs an Steuereinnahmen infolge dieser Reform bedingungsfrei in den Strukturentwicklungsfonds der Länder einzuzahlen.

V. Die Körperschaftsteuer

Eine Körperschaftsteuer wird nur noch erhoben, wenn die zu zahlende Gewerbesteuer einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland unter einer vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festzulegenden Mindestbesteuerung liegt, die anhand einer einzuführenden EU-weiten Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Die Höhe der zur zahlenden Körperschaftsteuer bemisst sich dann nach der Differenz zwischen der Mindestbesteuerung und den tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern. Die hierzu notwendigen Gesetze werden vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die Einnahmen fließen an die Länder.

Der entstehende Einnahmeausfall ist einerseits dadurch auszugleichen, dass die Kommunen die Gewerbesteuer anheben, welche künftig vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird und andererseits durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Einkünfte aus Kapital werden dann mit dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Gewerbesteuer ist für natürliche Personen um eine Obergrenze in Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer zu ergänzen.

1 Jahr Steuerfrei für Hunde aus dem Tierheim

Als Junge Liberale setzen wir uns für die flächendeckende Abgeschaffung der Hundesteuer ein.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, bis zur gänzlichen Abschaffung der Hundesteuer,  alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Hundesteuersatzung im Punkt Steuerbefreiung um einen weiteren Absatz zu erweitern (sofern nicht bereits vorhanden):

“Für jeden Hund, welcher aus dem Tierheim adoptiert wird, gilt eine generelle Steuererleichterung.”