Green Offices flächendeckend an den Hochschulen Niedersachsens einführen

Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass durch Forschung und Innovation die schädigende Wirkung des Klimawandels eingedämmt werden kann. Unsere Forschungs- und Innovationsinstitute, allen voran unsere Hochschulen, setzen sich jedoch insbesondere in ihren Verwaltungsstrukturen nur oberflächlich mit nachhaltigen Themen auseinander. Hochschulen haben jedoch einen herausragenden Stellenwert im globalen Prozess. Als integrative Ausbildungsstätten künftiger Generationen und als Motor wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Hochschulen die Möglichkeit, diese institutionelle Verantwortung auf breiter Basis wahrzunehmen. Die Hochschulen sind folglich gefordert, innovative und nachhaltige Prozesse als am Lehr- und Lernprozess beteiligte Organisation selbst zu verinnerlichen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fordern wir (in Anlehnung an das Internationale Office) die flächendeckende Einrichtung eines Green-Office an den Hochschulen in Niedersachsen. Dabei setzt sich das Green Office zunächst aus mindestens einer festen Mitarbeitenden-Stelle zusammen, die von Personen besetzt werden soll, die Kenntnisse im Bereich der (erneuerbaren) Energie oder Nachhaltigkeitsplanung hat. Zudem soll das Green-Office, anderes als viele andere Hochschulverwaltungsstrukturen, offene ehrenamtliche Stellen für Studierende bieten, die bei der Umsetzung campusnaher Projekte nicht nur helfen, sondern auch aktiver Teil der Entscheidungsfindung sein sollen.

Aufgaben des Green Office sind insbesondere:

  • Hochschul-Verwaltungsstruktur: Hochschulen werden von einer trägen Verwaltungsstruktur geführt. Das Erreichen der Pariser Klimaziele gebietet es jedoch, dass auch Hochschulen ihren Ausstoß von CO2-Emmissionen insbesondere durch Energie und Wärme senken. Hierfür sollen die festen Stellen im Green Office zusammen mit der freien Wirtschaft Ideenvorschläge (wie unter anderem die Vermietung von Dachflächen an Solargemeinschaften oder der Anschluss der
    Hochschule an ein Fernwärmenetz) diskutieren und den zuständigen Hochschulgremien vorschlagen.
  • Vernetzung der Forschenden mit der Wirtschaft: Nicht nur ab der „Einpreisung“ externer Kosten von CO2-Emissionen sind Unternehmen für deren Reduzierung in einem hohen Maß auf eine starke Forschung angewiesen. Entsprechend soll das Green Office auch als Verknüpfungselement zwischen Hochschule und Wirtschaft fungieren und so den Hochschulen erleichtern, Drittmittelanträge einzuwerben und Forschungskooperationen einzugehen.
  • Umsetzung studentischer Projekte: Studierende sind der Ideentreiber an Hochschulen, da sie sich nicht (sofort) an eingewöhnte Strukturen anpassen, sondern Vorgefundenes hinterfragen. Zudem soll die Hochschule maßgeblich den Studierenden dienen. Daher muss das Green Office studentische Initiativen (von der Wildblumenwiese für Insekten über die studentische Fahrradwerkstadt bis zur Einführung einer Food-Sharing-Option [jeweils beispielshaft]) für eine nachhaltigere Hochschule, je nach Bedarf der Studierendenschaft unterstützen.
  • Weiterbildung: Auch im Jahr 2021 müssen wir uns immer wieder mit Verschwörungstheorien herumärgern. Dass der Klimawandel real ist, steht allerdings außer Frage. Das Green Office sollte daher zur Weiterbildung in Verwaltung und für die Studierendenschaft Workshops und Veranstaltungsreihen anbieten. Fachkundige Vortragende sind an allen generellen Hochschulen vorhanden, sodass insoweit eine Verknüpfung von Weiterbildung und Forschung im Vordergrund steht. Die Hochschule ist als staatliche Einrichtung hierbei insbesondere der politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt in besonderem Maße für das Green Office.

Größe Struktur und Studienangebot und somit auch die Hochschulen selbst unterscheiden sich von Ort zu Ort. Daher soll die Einrichtung eines Green Office für jede Hochschule individuell ausgestaltet sein. Einer starren Anbindung des Green Office an hochschulübergreifende Bewegungen oder Organisationen stehen wir daher kritisch gegenüber. Die feste Mindestzahl von einer festen Mitarbeitenden-Stelle soll vom Land finanziert werden, soweit die Hochschule ein Green Office einführen möchte. Weitere (feste) Stelle sind aus dem Hochschulhaushalt oder über Drittmittel einzuwerben. Aufgrund der Anbindung ehrenamtlichen Engagements Studierender können so kostengünstig nachhaltige Veränderung an den Hochschulen angestoßen werden.

Meerwasserentsalzung – Dem Klimawandel nicht hilflos entgegentreten

Der Klimawandel hat unterschiedlichste Auswirkungen auf Deutschland, unter anderem
Trockenheit und Hitze. Momentan sind wir dem gegenüber recht hilflos und können dies nur schwer bekämpfen.

Um diesen Sachstand in Zukunft zu verändern, benötigen wir ein eigenes Meerwasserentsalzungswerk größeren Ausmaßes in Deutschland. Der Zweck des Werkes besteht darin, das gewonnene Trinkwasser zu von Trockenheit und Dürre betroffenen Gebieten innerhalb Deutschlands zu transportieren um dieses dort auszubringen. Weiterhin können durch diese zusätzliche Verfügbarmachung dieser wichtigen Ressource Trinkwasserengpässe leicht überwunden werden und gar vermieden werden. Dabei muss die Nutzung absolut flexibel sein und die Ressourcen nach Dringlichkeit verteilt werden.

Ein Ende oder gar Umschwung ist nicht in Sicht und auch nicht wahrscheinlich, weshalb ein Wirkverbund aus unterschiedlichen Maßnahmen in Bezug auf Trinkwasserhandhabung und Gewinnung greifen muss, um dieser aktuellen und zukünftigen Herausforderung Herr zu werden.

Ein geeignetes Mittel hierzu ist die Meerwasserentsalzung, welche bereits in vielen Staaten der Erde zur Trinkwassergewinnung angewandt wird und alternativlos erscheint.

Wenn der Meeresspiegel steigt ist mehr Wasser da als wir brauchen, aber viele Regionen in Deutschland und der Welt werden trotzdem unter Wasserknappheit und Dürren leiden, denn Meerwasser ist nicht einfach so nutzbar. Es muss aufbereitet werden.

Ergänzend zu anderen Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit Trinkwasser, dessen Verteilung, Nutzung und Gewinnung, wird der Synergieeffekt durch die Meerwasserentsalzung nochmals verstärkt.

Fluch und Segen der Abfallprodukte: Wird Meerwasser von den Stoffen befreit die es zum Trinkwasser machen, gibt es Abfallprodukte. Diese sind u. A. Magnesium, Natrium, Calcium, Kalium, Lithium und Bromid. Diese zurück zu gewinnen und für die Industrie wieder nutzbar zu machen muss erforscht und wettbewerbsfähig gemacht werden. Ob eine „Reinigung“ des Meeres mit dieser Meerwasserentnahme erfolgen kann, sollte auch erforscht werden.

Die Energiegewinnung zum Betrieb der Anlage, welche praktischerweise an der Küste liegen muss, kann u. A. durch Windenergie oder Gezeitenkraftwerk erfolgen.

Zur weiteren Erforschung der Technologie und Verbesserungsmöglichkeiten an dieser ist ein Forschungseinrichtung mit zu integrieren, um zukünftig eine höhere Ausbeute unter geringsten Energieaufwendungen zu schaffen. Eine Gefährdungsminimierung und sanfte Entnahmemethoden sind auch zu erforschen um maritimes Leben zu schützen.

Eine Herausforderung wird die Infrastruktur zur Verteilung des Wassers. Das Trinkwasser muss so aufbereitet und mit entsprechenden Zusätzen eingestellt werden, dass es über lange Strecken verteilt werden kann.

Wir haben in Deutschland das Know-How, die Technologie und die Firmen um dies zu bewerkstelligen. Der gesamte Komplex Meerwasserentsalzung ist so facettenreich und wichtig, dass er in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Daran hängt unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein Export-Schlager zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, Made in Germany.

Umweltflüchtlingen eine Perspektive bieten

Bereits seit dem 78. Landeskongress in Oldenburg verfügen die Jungen Liberalen Niedersachsen über ein sinnvolles Konzept, um die aktuellen weltklimatischen Veränderungen einzudämmen. Die Ursachen des Klimawandels gilt es weltweit zu bekämpfen und weitestgehend zu verlangsamen. Nichtsdestotrotz wird der Klimawandel unabwendbare Folgen mit sich bringen, mit denen sich Europa, Deutschland und Niedersachsen auseinandersetzen müssen. Experten rechnen mit bis zu 250 Millionen Flüchtlingen, die sich wegen Überschwemmungen, Dürre und Naturkatastrophen auf den Weg nach Europa machen werden. Auch innerhalb Europas werden wir die direkten Folgen der Erderwärmung zu spüren bekommen. Damit Europa nicht vollkommen unvorbereitet mit diesen Herausforderungen konfrontiert wird, müssen nun frühzeitig Konzepte zur Bewältigung neuer Flüchtlingswellen erarbeitet werden. Als Junge Liberale sind wir in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass dabei unsere liberalen Grundwerte nicht vernachlässigt werden.

Für uns als Liberale ist klar, dass die Bekämpfung der Fluchtursachen von höchster Priorität ist, damit so wenig Menschen wie nur möglich zur Flucht gezwungen werden. Europa soll dabei sowohl finanzielle als auch strukturelle Hilfe anbieten. Europa soll als Vorbild beim Klimaschutz vorangehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Europäische Union dazu auf, den Ländern, die ihren Bürgern, verursacht durch die Folgen des Klimawandels, keine Lebensperspektive mehr bieten können, Hilfe anzubieten. Die Höhe der finanziellen Hilfen soll sich an verschiedenen Kriterien wie der Einwohnerzahl in betroffenen Gebieten, dem Entwicklungsgrad und der wirtschaftlichen Situation orientieren. Die strukturellen Hilfen sollen von der Entwicklungszusammenarbeit der EU ausgehen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

I. Die Europäische Kommission soll akut bedrohte Länder auf folgende Kriterien überprüfen:

  1.  Liegt eine Existenzbedrohung vor?
  2.  Unternimmt das Land eigene Anstrengungen, um die Folgen weitestgehend abzufedern?

Sämtliche Maßnahmen müssen in engem Austausch mit der EU stattfinden und von ihr überprüft werden können.

 Die EU behält sich bei Vertragsbruch oder Missbrauch der Gelder vor, die Hilfen einzustellen.

II. Umweltflüchtlinge sind als Flüchtlinge zu behandeln, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1.  Deposition: unwirtschaftliche und langfristig unbewohnbare Gebiete
  2.  Degradation: Umweltzerstörungen, welche ein Überleben unmöglich machen
  3.  Desaster: Naturkatastrophen, die den Lebensraum zerstört haben
  4.  Destabilisierung: Eskalation durch Ressourcenknappheit

Des Weiteren ist es entscheidend, ob der betroffene Staat eigenständig dazu in der Lage ist, den Menschen Zuflucht und Schutz unter menschenwürdigen Bedingungen zu bieten.

III. Die EU soll die Kompetenz für die Aufteilung der Asylbewerber innehaben. Die Richtlinien für das Asylverfahren sollen dabei bindend von der EU festgelegt werden. Die in Art. 15 2011/95/EU beschriebenen Richtlinien sollen um die in Punkt II genannten Kriterien erweitert werden.

IV. Um eine sinnvolle rechtliche Regelung in Europa zu schaffen, fordern wir weiter:

  1. Mittelfristig Umweltflüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 (1) des Asylgesetzes anzuerkennen. Wie bei Konventionsflüchtlingen soll für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug gelten.
  2. Langfristig eine neue internationale Konvention zu etablieren, die Umweltflüchtlingen ein reguläres Asylverfahren, dauerhaften Aufenthalt und Einbürgerung ermöglicht. Dabei sollen die oben genannten Kriterien als Grundlagen dienen. Diese soll sich an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren, an der weltweit 147 Länder beteiligt sind.

Haftentschädigung weitergedacht

Falsche Verurteilungen zu Haftstrafen sind die schlimmsten “Betriebsunfälle” des Rechtsstaates, die unschuldige Betroffene Jahre oder Jahrzehnte ihrer Lebenszeit kosten können. Die Haftentschädigungen, die unschuldig Verurteilte erhalten, sind trotz einiger Reformbestrebungen weiterhin zu niedrig, um den erlittenen Schaden der Freiheit ausgleichen zu können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, die Haftentschädigung von nun 75€ pro Tag deutlich zu erhöhen und an die Lohnentwicklung zu koppeln. Hierzu soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Davon sind Lohnsteuer und pauschalisierte Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Eine Anrechnung für Verpflegung oder ähnliches soll nicht erfolgen. Haftentschädigungsleistungen sollen ohne Anrechnung auf sonstige Sozial- oder Pensionsleistungen erfolgen und dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Zusätzlich zur Haftentschädigung soll der entgangene Netto-Lohn gezahlt werden, den die zu Unrecht Verurteilte Person aufgrund ihrer bisherigen Qualifikation und beruflichen Laufbahn zu erwarten gehabt hätte. Regelmäßig zu erwartenden Gehaltserhöhungen innerhalb dieser Zeit sollen dabei berücksichtigt werden. Ebenso soll durch eine Zahlung an die Rentenkasse ein Rentenanspruch entsprechender Höhe für die Zeit erlangt werden.

Einer unschuldig verurteilten Person sollen sämtliche Kosten für rechtlichen Beistand, auch wenn diese über BRAO-Tarif gelegen haben, erstattet werden. Außerdem sollen darüber hinaus alle anderen Kosten, die der Person entstanden sind erstattet werden.

Der betreffenden Person sind alle im Zusammenhang mit der Haft entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zu zahlen. Weiterhin soll die berufliche Reintegration durch entsprechende Programme gefördert werden.

Wiederholungsprüfungen flexibilisieren

An den meisten Hochschulen besteht für Prüfungsleistungen eine Obergrenze von drei Versuchen, gegebenenfalls mit einem sogenannten „Viertversuch“ in Form einer mündlichen Prüfung. Ein endgültiges Nichtbestehen hat zur Folge, dass die betreffende Person in der ganzen Bundesrepublik lebenslang für dieses Fach gesperrt ist. Dieses System hat sich insofern bewährt, als dass ein einmaliges Versagen bei einer Prüfung ohne große Folgen bleibt, andererseits allerdings der erwünschte Auswahleffekt weiterhin besteht.

Allerdings hat das bestehende System auch Nachteile. Obwohl es Härtefallklauseln gibt, ist es doch möglich aufgrund einer persönlichen Krise oder einer seelischen oder körperlichen Erkrankung, die nur einige Zeit besteht, lebenslang die Möglichkeit eines Studienabschlusses in einem bestimmten Bereich zu verlieren.

Um diesen Umstand zu ändern, soll statt der aktuellen Regelung jedem Studenten eine gewisse Zahl an Wiederholungsprüfungen für den gesamten Studiengang zugestanden werden. Dies soll das Ziel haben, fachlich konkrete oder zeitweise bestehende Schwächeperioden zu überbrücken und gleichzeitig weiterhin die Auswahlfunktion der Prüfungen an sich zu erhalten.

Speziell für Nebenfächer und eine überfachliche Qualifikation soll eine entsprechend kleinere Zahl an Prüfungswiederholungen pro Abschluss bestehen. Wahlpflichtmodule sollen dagegen gemeinsam mit den Pflichtmodulen in die Prüfungswiederholungszahl hineinzählen. Die Festlegung von Wiederholungszahlen soll an jeder Universität für jeden Studiengang einzeln bestimmt werden, und zwar auf Grundlage von Erfahrungswerten durch eine entsprechende Kommission, der Lernende und Lehrende angehören.

Ein Überschreiten der Prüfungswiederholungszahl hat zur Folge, dass der Student für dieses Studienfach vorerst exmatrikuliert wird. Beim Studienfachwechsel zählen die nicht bestandenen Prüfungen weiter in das neue Studienfach hinein. Wenn die für das neue Studienfach bestehende Prüfungswiederholungszahl einen entsprechenden Anteil der maximalen Anzahl ausmacht, sollte dafür eine Immatrikulation in diesem Fach versagt werden. Dieser Anteil sollte ebenfalls durch eine entsprechende Kommission ermittelt werden.

Nicht bestandene Prüfungen sollen nach dem Ablauf von fünf Jahren erlöschen. So wird sichergestellt, dass auch bei einer Exmatrikulation in jungen Jahren später das gleiche Fach erneut studiert werden kann.

Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.

Unterricht für Migrant:innen

Bildung ist der Schlüssel zu vielerlei Arten individueller Freiheit:

Durch einen durch Bildung erlangten Schulabschluss stehen dem Individuum zahlreiche Berufsmöglichkeiten zur Auswahl. Bildung korreliert positiv mit psychischer sowie physischer Gesundheit, aus der wiederum zahlreiche Freiheiten hervorgehen. Bildung erleichtert die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, sei es das Lesen von Busplänen, das Zählen des an der Supermarktkasse erhaltenen Rückgeldes oder den Abschluss eines Handyvertrages. Durch Bildung werden Individuen zu mündigen Bürgern, die die Verhältnisse im Land hinterfragen und aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Bildung wird vor allem im Schulunterricht vermittelt. Um aber aktiv am Unterricht in einer deutschen Schule teilnehmen zu können, ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine absolut notwendige Bedingung.

Was aber, wenn diese nicht beherrscht wird?

Seit 2015 kommen immer mehr Migranten nach Deutschland, die die deutsche Sprache oft nicht gut beherrschen. Unter ihnen sind viele junge Menschen, die häufig noch eine Schule besuchen. Allein die Zahl der Asylsuchenden betrug im Jahr 2015 890.000, also fast eine Million.

Eine Nichtbeherrschung der jeweiligen Landessprache führt nicht nur dazu, dass dem Individuum der Zugang zu Bildung verschlossen bleibt, sondern behindert ebenfalls die Integration. Diese ist aber von hoher Wichtigkeit für ein gelungenes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern.

Zudem ist das Schulsystem vieler Herkunftsländer von Migranten dem deutschen nicht äquivalent, sodass möglicherweise große Mängel hinsichtlich des Grundlagenwissens in den einzelnen Schulfächern bestehen. Wenn aber beispielsweise in Mathematik oder Englisch grundlegende Inhalte nicht beherrscht werden, ist es häufig kaum möglich, aktiv am Unterricht teilzunehmen, da dieser auf bestimmten grundlegenden Inhalten basiert.

Da jede:r Migrant:in eine unterschiedliche Schulbiographie, unterschiedliche Lernvoraussetzungen und damit auch einen individuellen Kenntnisstand hat, ist es problematisch, viele MigrantInnen, möglicherweise aus unterschiedlichen Herkunftsländern, gemeinsam in sogenannten “Willkommensklassen” zu beschulen. Daher fordern wir:

Grundlegendes

Im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres sollen einem oder mehreren Migrant:innen jeweils ein:e freiwillige:r Helfer:n zugeteilt werden. In einem Sonderunterricht wird ihnen von der Helferin/ dem Helfer die deutsche Sprache vermittelt sowie – falls nötig – fehlende Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern beigebracht. Teilnahmeberechtigt sind dabei alle Personen, die eine deutsche Schule besuchen, seit bereits maximal sechs Jahren in Deutschland leben und Förderbedarf aufweisen, vor allem hinsichtlich der deutschen Sprache, aber auch hinsichtlich grundlegender Kenntnisse in den verschiedenen Schulfächern.

Das Projekt richtet sich ausdrücklich an alle MigrantInnen (z. B. Flüchtlinge, Arbeitsmigranten) und ist unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Einzel- vs. Gruppenbeschulung

Befinden sich mehrere MigrantInnen auf einem ähnlichen Niveau hinsichtlich der deutschen Sprache und möglichst auch hinsichtlich der Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern und haben ein ähnliches Alter, kann der Sonderunterricht auch in Gruppen von bis zu vier/ fünf MigrantInnen stattfinden. Ansonsten oder im Fall, dass die:der Migrant:in eine sehr intensive Betreuung benötigt, findet ein Einzelunterricht statt.

Anteil Normaler Schulunterricht – Anteil Spezialunterricht

Für die Zeit dieses Spezialunterrichts werden die MigrantInnen vom normalen Schulunterricht freigestellt. An mindestens zehn normalen Schulstunden haben die Migrant:innen daran jedoch teilzunehmen, um eine soziale Integration zu fördern und ein Gefühl von Normalität zu vermitteln. Je besser die:der Migrant:n die deutsche Sprache beherrscht, je mehr Grundkenntnisse in den Schulfächern vorhanden sind und je selbstständiger die:der Migrant:in lernen kann, an desto mehr normalen Schulunterrichtsstunden hat sie/ er teilzunehmen.

Die:Der freiwillige Helfer:in sollte – falls erforderlich – mit der:dem Migrant:in den normalen Schulunterricht besuchen und dort neben dieser/ diesem sitzen, um sie/ ihn gegebenenfalls zu unterstützen (Schulunterrichtsassistenz).

Zeitliche Regelungen der/ des HelferIn

Die:der freiwillige Helfer:in sollte dabei ca. 25 Einheiten wöchentlich in der Schule/ am Lernort arbeiten. Dazu kommt die Zeit, die außerhalb des Sonderunterrichts zur Vor- und eventuell Nachbereitung aufgebracht werden muss (max. fünf Zeitstunden). Eine Einheit entspricht dabei einer Dreiviertelstunde Sonderunterricht (egal, ob einzeln oder in Gruppen mit mehreren Migrant:innen) bzw. einer Zeitstunde der Unterrichtsassistenz. Dies ist darin begründet, dass das Abhalten des Sonderunterrichts aufwendiger und anstrengender ist als eine Schulunterrichtsassistenz. Mehr als 30 Zeitstunden insgesamt sind der:dem Helfer:in jedoch aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung nicht zuzumuten (normale Arbeitszeit im FSJ: ca. 39 Stunden/ Woche). Ansonsten ist ein qualitativ hochwertiger Unterricht und die benötigte Motivation kaum möglich.

Denkbar sind verschiedene Konstellationen: Wird nur ein:e Migrant:in betreut, entfallen die wöchentlichen ca. 25 Einheiten der:des Helfer:in ausschließlich auf diese:n.

Werden beispielsweise fünf MigrantInnen betreut, die jeweils aufgrund ihres hohen Leistungsniveaus nur jeweils etwa fünf Einheiten mit der:dem Helfer:in benötigen, teilen sich die 25 Einheiten auf diese fünf MigrantInnen auf.

Vorbereitung der/des Helfer:In

Diejenigen, die dieses Projekt im Rahmen des FSJ unterstützen, sollten vor ihrem Einsatz einen Kurs belegen. In dieser Schulung sollen grundlegende Kenntnisse im Bereich DaZ (Deutsch als Fremdsprache) vermittelt werden. Es soll vorab geprüft werden, wie lange eine solche Schulung sein muss und wie diese ausgestaltet wird. Wichtig ist aber auch, neben den FSJlern auch Fachlehrern diese zusätzlichen Kompetenzen zu ermöglichen, dies gilt ebenfalls für Kooperationen mit anderen Lehrkräften von z.B. Fachhochschulen.

Schule

Die Schule ist dafür verantwortlich, diejenigen Migrant:innen, die einen solchen Helfer benötigen, an eine dafür vorgesehene Koordinationsstelle zu melden. Eine solche Koordinationsstelle kann beispielsweise eine Gemeinde sein. (Träger des Freiwilligen sozialen Jahres können unter anderem Gemeinden, Länder oder der Bund sein.) Der Förderbedarf und der individuelle Lernstand sollten durch die jeweilige Schule bzw. deren Lehrkräften ermittelt und dokumentiert werden. Ebenfalls ist ein enger Austausch zwischen der verantwortlichen Lehrkraft einerseits und dem FSJler empfehlenswert. Gemeinsam können Fortschritte und evtl. auftretende Probleme besprochen und evaluiert werden.

Des Weiteren sollte jedes Dokument (offizielle Schreiben, Bücherlisten, usw.), die von der Schule ausgegeben werden zumindest in englischer Übersetzung verfügbar sein. Genauso sieht es mit der Internetseite der Schulen und der Gemeinde als Schulträger aus.

Koordinationsstelle

Interessierte Helfer:innen melden sich bei der Koordinationsstelle, die diese anschließend den jeweiligen Schulen zugeteilt (alle Schulformen).

Die Koordinationsstelle trägt die Kosten für die im Projekt benötigten Hilfsmittel. Eine schriftliche Genehmigung der Koordinationsstelle ist vorab einzuholen.

Örtlichkeit

Der Unterricht sollte – falls möglich – in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss sich die Koordinationsstelle um eine geeignete Räumlichkeit kümmern, die sich möglichst in örtlicher Nähe der jeweiligen Schule befindet oder von der zu der Schule aus eine gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Helfer:in als auch Migrant:in zeitökonomisch zwischen Schulunterricht und Spezialunterricht hin- und herwechseln können.

Sonstiges

Bevorzugt sind solche HelferInnen und MigrantInnen einander zuzuordnen, die eine gemeinsame Sprache beherrschen, z. B. Englisch oder Arabisch. Vorrang haben dabei diejenigen MigrantInnen, die die größten Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache aufweisen. Dadurch soll Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden.

Empfehlenswert ist der Gebrauch eines deutsch-arabischen Wörterbuches sowie – falls erwünscht – der Gebrauch eines Bilderwörterbuches.

Der Storch und die Pille

Sexuelle Freiheit kann nur durch sexuelle Gesundheit vollumfänglich gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist ein aufgeklärter Umgang und ausreichende Zugänge zu Verhütung; und in diesem Zusammenhang die selbstbestimmte Entscheidung, welche Verhütung individuell am besten ist.

Schule und Forschung

Die derzeitige Verschreibungs- und Aufklärungspraxis legt nahe, dass das nicht immer der Fall ist. Daher wollen wir staatlich geförderte Organisationen, die neutrale und alternative Informationskanäle darstellen, wie beispielsweise profamilia, stärker in den Sexualkundeunterricht an Schulen einbinden.

Betrachtet man die Verhütungsmittellandschaft fällt auf: Von 12 Verhütungsmitteln existiert nur eins für den Mann. Der gegenwärtige Forschungsprozess an Verhütungsmitteln für Männer wie beispielsweise die „Pille für den Mann“ oder hormonfreie Varianten, aber auch an neuen chemischen und hormonellen Verhütungsmethoden, soll stärker gefördert werden. Die Zulassungskriterien für diese neuen Verhütungsmittel sollen analog zur Zulassung von Verhütungsmitteln für Frauen gestaltet werden. Auch soll im Medizinstudium ein neutraler Umgang mit Verhütungsmitteln auf dem Stand neuester medizinischer Forschung stattfinden.

Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten von Verhütung ist derzeit kommunal unterschiedlich geregelt und häufig an die soziale Bedürftigkeit oder das Alter geknüpft. Letzteres befördert die Verschreibung von vorübergehenden Verhütungsmitteln wie der Pille, da die Bevorteilung durch dauerhafte Lösungen wie beispielsweise der Spirale über die Altersgrenze hinausginge. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir die Kostenübernahme aller verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 27. Geburtstag, mit der Klarstellung, dass alleine das Alter bei Einsetzung des Mittels zählt. Über diese Altersgrenze hinaus soll ein Anspruch für alle Auszubildenden und Studierenden bestehen.

Menschen mit Behinderungen

Untersuchungen zur praktischen Umsetzung der Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zeigen, dass die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben aus §1905 BGB nicht immer eingehalten werden. Zur Eingrenzung der teils vorschnellen Praxis soll die Sterilisation nur noch dann zulässig sein, wenn zur Bestätigung des Vorliegens von §1905 BGB zwei medizinische Gutachten vorliegen. Diese sind von den Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander zu erstellen, mindestens einer oder eine von beiden darf die Patientin nicht dauerhaft betreuen. Auch bei der übrigen Verschreibung von Verhütungsmethoden muss der Wille der Patientin grundsätzlich vorliegen, außer die Willensbildung ist nicht möglich.

Um außerdem keine finanziellen Anreize zur frühzeitigen Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zu schaffen, wird die altersunabhängige Übernahme der vollen Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel durch die Krankenkassen gefordert.

Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union

Der afrikanische Kontinent steht unter enormen Druck. Neben den bekannten Problemen wie beispielsweise Hungersnöten, Korruption, Stammeskriegen und den daraus resultierenden Notlagen für die zivile Bevölkerung, trifft nun die Corona-Pandemie jeden einzelnen Staat. Da ein Gesundheitssystem in den meisten Staaten nur auf dem Papier besteht, werden die Afrikaner mal wieder am härtesten getroffen. Die Europäische Union muss hier handeln, nicht nur wegen Corona, sondern auch in ihrem eigenen Interesse. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass sich der Spätsommer 2015 nicht wiederholt. Die EU muss deshalb zukünftig eine intensive Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union anstreben. Wir fordern, dass sich diese Zusammenarbeit besonders auf folgende Teilbereiche erstreckt:

Freihandelsabkommen

Die EU und die AU sollten in den nächsten Jahren auf ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staatengemeinschaften hinarbeiten. Eine funktionierende Wirtschaft ist die Grundlage allen Wohlstands. Wenn die Mehrheit der Afrikaner zumindest zu einem Mindestmaß an Wohlstand gelangt, werden auch zukünftige Flüchtlingswellen ausbleiben. Eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU würde die Europäer auf lange Sicht auch unabhängiger von der VR China machen. In diesem Freihandelsabkommen müssen auch einheitliche Regularien enthalten sein, damit Unternehmen vernünftig planen können und der Warenaustausch erleichtert wird. Weiterhin soll ein Freihandelsabkommen den Ausschluss von Agrarsubventionen beinhalten, um die afrikanische Landwirtschaft zu stärken. Die AU und die EU sollen sich weiterhin zu gemeinsamen Standards für die Deponie oder Verklappung von Müll verpflichten, um das Umgehen von Umweltauflagen durch den Export von Müll zu beenden.

Militärische Unterstützung

Darüber hinaus sollte die Europäische Union die Militärmissionen der NATO und der UN (Peacekeeping-Missionen) unterstützen, wenn dies von den betroffenen afrikanischen Staaten gewünscht ist. Langfristig sollte die EU im Kontext von NATO und UN-Missionen auf ein Bündnis als gleichberechtigte Partner mit der AU hinarbeiten. Durch ein solches Bündnis ließen sich eine Menge Ressourcen und Kosten sparen.

Einfluss der Volksrepublik China unterbinden

Der Westen, speziell Europa, hat die Möglichkeit die AU enger an Europa zu binden, verschlafen. Die VR China hingegen hat sich durch großangelegte Investitionsprogramme zum großen Kreditgeber des Kontinents gemacht. Damit ist ein großer Teil der afrikanischen Staaten inzwischen abhängig von einem Staat, dessen Regime seine Macht durch Repression und Überwachung erhält, einem Staat, der demokratische Grundwerte mit Füßen tritt.

Die Europäische Union muss sich für eine enge Anbindung der AU zu ihrem nördlichen Pendant einsetzen, wenn wir nicht wollen, dass die Einflusssphäre einer antidemokratischen chinesischen Machtelite immer größer wird. Dabei sollte auf demokratiedefizitäre Staaten weiterhin Druck ausgeübt werden, um demokratisch- rechtsstaatliche Reformen zu forcieren, ohne dass die EU hierbei zur Stütze von Diktatoren wird.