Mülltonnenepos beenden – Vorschriften zeitgemäß anpassen!

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern, dass der Paragraph §16 Nr. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung aus dem Jahr 1979 mit dem Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Diese gilt nicht, wenn ein kurzes Zurückstoßen für den Ladevorgang erforderlich ist, z.B. bei Absetzkippern“

geändert wird in den Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: bei Straßen ohne Wendemöglichkeit das Rückwärtsfahren durch einen betriebszugehörigen Einweiser sicher gewährleistet wird.“

Bürgerrechte enden nicht am Stadiontor – Für eine transparente Polizei mit Augenmaß

  1. Bei Großveranstaltungen ist die Lage oft unübersichtlich. Da Polizisten keine Kennzeichnung tragen, wissen z.B. die Besucher eines Fußballspiels meist nicht mit wem sie es zu tun haben. Auch vereinzeltes Fehlverhalten kann so schwieriger aufgeklärt werden. Wir JuLis setzen uns daher für eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten ein.
  2. In Niedersachsen ist es in letzter Zeit vermehrt zu Stadionverboten und auch so genannten Aufenthaltsverboten für Gefährder im Zusammenhang mit Fußballspielen gekommen. Letztere gelten meist sogar für ganze Innenstadtbereiche. Im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Stadionverbote kam es zuletzt auch zu einem Datenaustausch zwischen dem DFB und der Polizei. Betroffen waren oftmals Personen, gegen die kein rechtskräftiges Urteil vorlag. In den meisten Fällen wurden die Verfahren eingestellt oder noch nicht einmal eröffnet, da schlichtweg kein strafbares Verhalten vorlag. Wir sprechen uns deutlich gegen die Weitergabe von Daten aus laufenden Ermittlungsverfahren an private Organisationen wie den DFB aus. Daten aus Verfahren, die eingestellt wurden oder mit Freispruch enden sollen ebenfalls nicht weitergegeben werden dürfen. Auch setzen wir uns gerade im Bereich der Präventivmaßnahmen für mehr Augenmaß ein. Menschen, die letztendlich kein strafbares Verhalten an den Tag gelegt haben, sollten nicht übermäßig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen.
  3. Wir setzen uns für eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ ein. Diese ist aus bürgerrechtlicher Sicht unter mehreren Gesichtspunkten problematisch. Zunächst sollte die Kategorie A, in der „friedliche Fans“ gespeichert werden, abgeschafft werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren der Eintragung überdacht werden. Personen, von denen lediglich die Personalien im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen aufgenommen werden, sollen nicht mehr gespeichert werden dürfen. Grund für die Speicherung soll nur noch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens sein. Wird das Verfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen, sollen seine Daten aus der Datei gelöscht werden.
    Darüber hinaus soll es umfangreiche Informationspflichten der Behörden geben. Der Betroffene ist bei seiner Eintragung, bei der Weitergabe oder Nutzung seiner Daten und der Löschung unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für die so genannten SKB-Dateien.
    Künftig soll eine unabhängige Stelle sicherstellen, dass bei Speicherung und Nutzung von Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ die gesetzlichen Anforderungen gewahrt werden.

Hürden für Bürgerbegehren senken

Die Hürden für Bürgerbegehren wurden von der rot-grünen Landesregierung für einige Kommunen gesenkt. Die Jungen Liberalen möchten, dass nicht einzig in Ballungsgebieten und Großstädten diese Barriere gesenkt wird, sondern eine einheitliche Regelung gefunden wird. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Einheitliche Mindestquote von 5% an Bürgerinnen und Bürger, um ein Verfahren für ein Bürgerbegehren zu beantragen, um mehr Demokratie zu erwirken.

Eigentum im digitalen Zeitalter – DRM und Eigentumsrecht

Die zunehmende Popularität von DRM-Plattformen, d.h. Plattformen, die digitale Zugänge zu Produkten wie Videospielen anbieten und verwalten, führt zu Unklarheit bei der Frage, wer welche Rechte im Umgang mit den Produkten besitzt. Wir schlagen deshalb vor, DRM-Plattformen folgend zu regeln:

Allgemein muss es Nutzern in DRM-Bibliotheken (z.B. die beliebte Plattform Steam) möglich sein, auch Einzelzugänge zu Software verkaufen zu können. Sowohl der Verkauf des Accounts, d.h. mehrerer Zugänge auf einmal, oder einzelner Nutzungsrechte darf nicht in den AGBs der Plattformen verboten werden, um den freien Handel mit Gütern nicht einzuschränken.

Drittanbieter, die über eine Plattform ihre Software vertreiben lassen, haben die Regelungen der Plattformen anzuerkennen und sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Software unabhängig von der Funktionalität der DRM-Plattform ist.

Der User der Plattform ist Inhaber der Nutzungslizenz und darf diese somit verkaufen, aber Rechteinhaber ist weiterhin der Erzeuger des digitalen Produktes. Es darf somit vom Lizenznehmer nicht öffentlich weiterverbreitet oder mehrfach betrieblich weiterverkauft werden. Beispielsweise darf jemand, der auf DRM-Plattformen Musikdateien erwirbt, diese nicht weiterverkaufen oder öffentlich zur Verfügung stellen.

Zur Regelung der Nutzungslizenz schlagen wir ein 2-Modelle-System vor, von welchem sich die Anbieter einer DRM-Plattform für ein Modell entscheiden dürfen.

1. Modell:

Die Kunden der DRM-Plattform erwerben durch den Kauf der Software das permanente Nutzungsrecht an der Software. Der nähere Inhalt dieses Rechts kann von der DRM-Plattform frei geregelt werden. Im Insolvenzfalle muss für einen Zeitraum, dessen Mindestlänge gesetzlich reguliert wird und vertraglich erweitert werden kann, der Download zu erworbenen Produkten weiterhin verfügbar sein. Das Nutzungsrecht wandelt sich in Eigentum um, was allerdings nicht das Recht zum gewerblichen Weitervertrieb oder zur öffentlichen Vervielfältigung einschließt, da das Urheberrecht weiterhin beim Entwickler liegt. Etwaige Onlinefunktionalität kann deaktiviert werden; falls die Software dadurch unbrauchbar oder nur eingeschränkt brauchbar wird, erhält der Kunde Regressansprüche an den Betreiber der Plattform.

2. Modell:

Die Kunden der DRM-Plattformen erhalten Zugang zu erworbenen Produkten, solange wie die Plattform und die damit verbundene Firma existiert. Im Falle einer Insolvenz hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung oder Download, da er proaktiv das Risiko eingegangen ist und dafür z.B. durch günstigere Preise entlohnt worden ist. Bei grober Fahrlässigkeit oder Betrug durch die Plattform hat ein Gericht im Einzelfall über etwaige Ansprüche zu entscheiden.

Gründung des Landes Niedersachsen würdigen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wissen seit Langem, dass Niedersachsen das schönste, vielfältigste und beste Bundesland des Universums ist. Das Land Niederachsen wurde am 01.11.1946 gegründet und feierte im letzten Jahr sein 70-jähriges Bestehen.

Um dem Land die entsprechende Ehre zu erweisen, fordern wir die Einführung des „Gedenktages Niedersachsen“ jährlich am 1. November. Dieser Tag soll den Status eines gesetzlichen Feiertages erhalten. Alle Einwohner sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, an überall in Niedersachsen stattfindenden Festakten der Gründung des Landes zu gedenken und ein Signal für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Land Niedersachsen zu setzten. Jene Festlichkeiten sollen mit dem Tag der Niedersachsen gekoppelt werden.

Stoppt den ambulanten Quartalsirrsinn!

Die Jungen Liberalen fordern, die Bindung kassenärztlicher Überweisungsscheine an ein Kalenderquartal aufzuheben. Künftig soll es somit möglich werden, dass ein Facharzt mit einem einzigen Überweisungsschein eine quartalsübergreifende Behandlung eines Patienten durchführen und gegenüber der Krankenkasse abrechnen kann.

Mehr Diversität im öffentlichen Dienst

Mit der öffentlichen Verwaltung kommt dem Staat als größtem deutschen Arbeitgeber eine Vorbildfunktion bei der Gestaltung des Arbeitslebens zu. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deswegen mehr kulturelle Diversität in der öffentlichen Verwaltung, was durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:

  1. Bewerbungen für die öffentliche Verwaltung sollen in der ersten Runde anonym ohne Angabe von Bild, Namen, Herkunft und Geschlecht stattfinden.
  2. Unnötige formelle und bürokratische Einstellungsvoraussetzungen für die öffentliche Verwaltung sollen abgeschafft werden. Dazu gehören insbesondere die einfachere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, vor allem aus dem europäischen Ausland, sowie die Absenkung der Anforderungen an Sprachkenntnisse, sofern dies in dem jeweiligen Beruf möglich und sinnvoll ist. Zukünftig sollen die jeweiligen Behörden stärker selbst entscheiden können, welche Anforderungen an Bildungsabschlüsse und Sprachkenntnisse angemessen sind.
  3. Bei der Werbung für Positionen in der öffentlichen Verwaltung sollen vermehrt Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund gezielt angesprochen werden.

Konnexitätsprinzip zu Ende denken!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung des Konnexitätsprinzips zwischen dem Bund und den Kommunen. Langfristig sollen ausreichende Finanzierungsquellen den Aufgabenträgern übergeben werden.

Transparenter Staat statt gläserner Bürger – IFG auch für Niedersachsen

Der transparente Staat ist ein wichtiges Ziel liberaler Politik. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Land Niedersachsen. Dieses soll dazu dienen, analog zum IFG auf Bundesebene, den Bürger*innen in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Landesbehörden zu verschaffen. Das Auskunftsersuchen braucht keine Begründung oder Nachweis der Notwendigkeit der Auskunft. Bei Informationen, die mit einer Geheimhaltungsstufe klassifiziert sind, hat die entsprechende Behörde die Geheimhaltung zu begründen, sofern sie die Herausgabe verweigert. In Streitfällen hat ein Gericht über die Herausgabe zu entscheiden.

Für die Bereitstellung der Informationen dürfen tatsächlich anfallende Kosten in Rechnung gestellt werden. Hohe Pauschalen zur Abschreckung von Anfragen dürfen aber nicht zulässig sein.