Freie Arztwahl für Schwangere

Das grundsätzliche Recht der freien Arztwahl wird zurzeit durch die Regelung beeinträchtigt, dass die Betreuungspauschale für Schwangere (Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 EBM) nur von einem Arzt pro Quartal abgerechnet werden kann. Dies erschwert einer Schwangeren den Arztwechsel erheblich und ist mit dem Grundsatz der freien Arztwahl unvereinbar. Insofern soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass bei einem Arztwechsel auch der neue betreuende Arzt oder eine eventuelle Vertretung die Pauschale abrechnen können.

#Digitalpakt Hochschule – programmbasierte Förderung deutscher Hochschulen

In einer zunehmend digitalen Gesellschaft sind Hochschulen in der Verantwortung, als Innovationsmotor die digitale Transformation voranzutreiben. Hochschulen können dabei insbesondere als Experimentierräume für Digitalisierungsprojekte in den Bereichen Forschung, Studium und Lehre sowie Verwaltung verstanden werden.

Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte können anschließend auf einer gesamtgesellschaftlichen öffentlichen Ebene umgesetzt werden. Um den innerdeutschen Wettbewerb zwischen den Hochschulstandorten anzukurbeln und darüber hinaus für exzellente Konzepte ausreichende finanzielle Mittel für Sach- und Personalkosten vorzuhalten, ist ein Digitalpakt Hochschule als milliardenschweres Finanzierungsprogramm vom Bund für die Lehre an deutschen Hochschulen notwendig. Mit dem Digitalpakt Hochschule sollen nicht nur infrastrukturelle Maßnahmen finanziert werden, sondern auch insbesondere didaktische Konzepte für digitales Lehren und Lernen entwickelt, implementiert und vorangetrieben werden.

Gehörlose dürfen nicht auf taube Ohren stoßen

Das Gehörlosengeld nach Vorbild aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachen-Anhalt, Sachsen und Berlin ist auch in Niedersachsen einzuführen. Die auszuzahlende Summe soll dabei anhand landesspezifischer Faktoren bemessen werden, sollte jedoch nicht unter dem nordrhein-westfälischen Satz fallen, um eine sinnvolle Nutzung sicherstellen zu können.

Open Borders – Weil Freizügigkeit ein Menschenrecht ist!

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass niemand etwas für seinen Geburtsort kann und wollen deshalb jedem Menschen die Chance geben, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zuwanderer, die hart arbeiten, innovative Ideen mitbringen und unsere Werteordnung übernehmen sehen wir als Bereicherung für unser Land. Für uns kommt es nicht darauf an woher jemand kommt, sondern wohin er mit uns will.

Deshalb schlagen wir folgende Punkte vor, um Schritt für Schritt den Weg zu immer offeneren Grenzen zu gehen:

  1. Jeder Mensch, dem ein Arbeitsplatz in Deutschland angeboten wird, hat das Recht, nach einer Sicherheitsüberprüfung einzureisen.
  2. Jeder Mensch, der sich in Deutschland egal zu welchem Zweck legal aufhält, darf arbeiten.
  3. Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze, die der Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern dienen, bleiben, solange er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei Verlust ist ihm, falls keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, eine an seiner bisherigen Arbeitsdauer orientierte angemessene Frist einzuräumen, in der er sich eine neue Erwerbstätigkeit suchen kann. Solange seine finanziellen Mitteln es erlauben, kann er auch darüber hinaus bleiben.
  4. Jeder Mensch darf zur Erwerbstätigkeitssuche vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung nach Deutschland einreisen und sich solange seine finanziellen Mittel es ermöglichen und keine Abschiebegründe, die sich aus Straftaten oder Terrorgefahr ergeben, vorliegen, bei uns aufhalten.
  5. Jeder Mensch, der über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze auch zu anderen Zwecken als der Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeitssuche einreisen und sich, soweit es seine finanziellen Mittel erlauben, in Deutschland aufhalten.

Keiner dieser Grundsätze soll die Rechte von Bürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz, Asylbewerbern, Asylberechtigen oder Personen mit subsidiärem Schutz einschränken, sondern vielmehr sollen die Rechte von möglichst vielen Menschen erweitert werden.

Um zu verhindern, dass unverhältnismäßig viele Menschen nach Deutschland kommen, die keine realistischen Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben, kann von Staatsbürgern der betroffenen Länder eine Kaution in Höhe der Abschiebekosten verlangt werden. Die Kaution ist umgehend zurückzuzahlen, wenn der Betroffene über drei Monate am Stück gearbeitet hat. Anstelle einer Kaution kann auch eine Bürgschaft bestellt werden.

Neuankömmlingen stehen steuerfinanzierte Sozialleistungen ab Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in demselben Maße zur Verfügung wie auch Deutschen. Bei Beendigung der Erwerbstätigkeit gelten die Fristen aus Punkt 3 entsprechend, soweit keine Niederlassungserlaubnis vorliegt.

Niemand muss allein sein – Geben wir Heimkindern eine Chance!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Sozialgesetzbuch (SGB) dahingehend zu ändern, dass Jugendliche ohne Eltern, die im Heim aufgewachsen sind, in diesem auch nach ihrem 18. Geburtstag bis zu ihrem 23. Geburtstag verweilen können, soweit sie dies wünschen. Dies soll insbesondere für Jugendliche gelten, die noch zur Schule gehen und/oder noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz finden konnten. Ferner sind die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Heimkinder, auch über die Berufsorientierung hinaus z.B. bei der Wohnungssuche oder der Beantragung von BAföG, deutlich auszubauen. Eine Inanspruchnahme dieser Angebote muss auch nach Verlassen des Heims noch möglich sein.

Solange sich der Bundesgesetzgeber einer entsprechenden Änderung des SGBs verschließt, fordern wir das Land Niedersachsen auf eigenmächtig die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um eine verlängerte Unterbringung und bessere Beratung zu ermöglichen.

nano antrag.tex – OpenSource-Technologien in der Verwaltung!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die in öffentlichen Einrichtungen verwendete Software in den kommenden Jahren mindestens auf open-source, besser auf freie Software umgestellt werden muss. Sämtliche mit öffentlichen Mitteln finanzierte Software muss frei verfügbar sein. Bei durch IT-Sicherheitsexperten begründeten Bedenken darf in Ausnahmefällen der Sourcecode oder Teile davon unter Verschluss gehalten werden, wenn dadurch beispielsweise die Funktionsweise oder Sicherheit der Daten der Behörden gefährdet wäre.

Im Rahmen dieser Umstellung sind aktuelle Verschlüsslungsmethoden als Standard zu etablieren sowie die Prozesse auch in Frage zu stellen; es soll nicht bloß die bisherige Verwaltung umgestellt, sondern, wo möglich, Automatisierungspotential genutzt und Zeit sowie Geld gespart werden.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung von OpenPGP als Verschlüsselungsstandard in Nds. Landesbehörden.

Hierzu sollen per E-Mail erreichbare Mitarbeiter einer Behörde auch verschlüsselt erreichbar sein. Dies soll über die Open-Source-Anwendung “GnuPG” (“Gpg4win” auf Windows-, “GnuPG for OS X” auf OS-X-Systemen) realisiert werden. Außerdem sollen durch Behörden vorgenommene Verschlüsselungen – wie die Verschlüsselung von Abschlussprüfungen – künftig über GnuPG abgewickelt werden.

Der intrabehördliche E-Mail-Verkehr ist dabei komplett auf verschlüsselte Kommunikation umzustellen. Längerfristig sollen Verschlüsselungstechnologien nicht nur für den Mailverkehr, sondern auch für auf behördlichen Servern gespeicherten Daten Anwendung finden. Die verwendeten Keys müssen dabei mindestens eine 2048 Bit Size haben.

Freie Namenswahl

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Änderung des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) § 3 und § 11 ein. Eine Namensänderung sollte nicht nur gerechtfertigt sein, wenn vom zuständigen Amt ein wichtiger Grund festgestellt wird, sondern nach eigenem Ermessen der betroffenen Person. Die Änderung soll das erste Mal frei möglich sein, danach alle sechs Jahre.

Dem zuständigen Amt wird jedoch weiterhin ein Vetorecht zugesprochen werden, von dem insbesondere bei mit Betrugsdelikten vorbestraften Personen und Anträgen auf Namensänderungen zu unangemessenen Namen Gebrauch gemacht werden kann. Die unmittelbare Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde ist hierfür wichtig.

Die Forderung nach freien Namenswahl dient der Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens, in dem die Entscheidungen von Privatpersonen vom Staat toleriert werden müssen.

Keine verdorbene Zwiebeln – gegen staatliche Überwachung von Anonymisierungsnetzwerken!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass anonyme Netzwerke wie TOR (The Onion Router) nicht als spezielles Angriffsziel deutscher Sicherheitsbehörden und -dienste gelten. Das Betreiben von “bad exit-nodes”, d.h. Servern, die die eigentliche anonyme Kommunikation unterstützen sollen, dabei jedoch den Datenverkehr mitschneiden, durch staatliche Einrichtungen ist zu unterlassen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten (z.B. der NSA), um die TOR-Technologie (oder andere) auszuhebeln, ist einzustellen. Der Einsatz sogenannter “Honeypots” ist ähnlich einer Anstiftung zu einer Straftat anzusehen und dementsprechend zu unterlassen.

Museen heraus aus der Sponsoringfalle!

Für die Versteuerung von Sponsoring-Einnahmen bei Museen/Kultureinrichtungen fordern wir eine wirtschaftliche Entlastung – vor allem für die kleinen Häuser.

Daher sollte es für den Gewinn aus dem aktiven Sponsoring einen generellen Freibetrag geben.

Darüber hinaus muss die Gemeinnützigkeit auch weiterhin gegeben sein, wenn die Sponsoringerträge die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden u.a.) übersteigen.