Open Borders – Weil Freizügigkeit ein Menschenrecht ist!

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass niemand etwas für seinen Geburtsort kann und wollen deshalb jedem Menschen die Chance geben, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zuwanderer, die hart arbeiten, innovative Ideen mitbringen und unsere Werteordnung übernehmen sehen wir als Bereicherung für unser Land. Für uns kommt es nicht darauf an woher jemand kommt, sondern wohin er mit uns will.

Deshalb schlagen wir folgende Punkte vor, um Schritt für Schritt den Weg zu immer offeneren Grenzen zu gehen:

  1. Jeder Mensch, dem ein Arbeitsplatz in Deutschland angeboten wird, hat das Recht, nach einer Sicherheitsüberprüfung einzureisen.
  2. Jeder Mensch, der sich in Deutschland egal zu welchem Zweck legal aufhält, darf arbeiten.
  3. Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze, die der Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern dienen, bleiben, solange er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei Verlust ist ihm, falls keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, eine an seiner bisherigen Arbeitsdauer orientierte angemessene Frist einzuräumen, in der er sich eine neue Erwerbstätigkeit suchen kann. Solange seine finanziellen Mitteln es erlauben, kann er auch darüber hinaus bleiben.
  4. Jeder Mensch darf zur Erwerbstätigkeitssuche vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung nach Deutschland einreisen und sich solange seine finanziellen Mittel es ermöglichen und keine Abschiebegründe, die sich aus Straftaten oder Terrorgefahr ergeben, vorliegen, bei uns aufhalten.
  5. Jeder Mensch, der über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze auch zu anderen Zwecken als der Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeitssuche einreisen und sich, soweit es seine finanziellen Mittel erlauben, in Deutschland aufhalten.

Keiner dieser Grundsätze soll die Rechte von Bürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz, Asylbewerbern, Asylberechtigen oder Personen mit subsidiärem Schutz einschränken, sondern vielmehr sollen die Rechte von möglichst vielen Menschen erweitert werden.

Um zu verhindern, dass unverhältnismäßig viele Menschen nach Deutschland kommen, die keine realistischen Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben, kann von Staatsbürgern der betroffenen Länder eine Kaution in Höhe der Abschiebekosten verlangt werden. Die Kaution ist umgehend zurückzuzahlen, wenn der Betroffene über drei Monate am Stück gearbeitet hat. Anstelle einer Kaution kann auch eine Bürgschaft bestellt werden.

Neuankömmlingen stehen steuerfinanzierte Sozialleistungen ab Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in demselben Maße zur Verfügung wie auch Deutschen. Bei Beendigung der Erwerbstätigkeit gelten die Fristen aus Punkt 3 entsprechend, soweit keine Niederlassungserlaubnis vorliegt.

Niemand muss allein sein – Geben wir Heimkindern eine Chance!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Sozialgesetzbuch (SGB) dahingehend zu ändern, dass Jugendliche ohne Eltern, die im Heim aufgewachsen sind, in diesem auch nach ihrem 18. Geburtstag bis zu ihrem 23. Geburtstag verweilen können, soweit sie dies wünschen. Dies soll insbesondere für Jugendliche gelten, die noch zur Schule gehen und/oder noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz finden konnten. Ferner sind die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Heimkinder, auch über die Berufsorientierung hinaus z.B. bei der Wohnungssuche oder der Beantragung von BAföG, deutlich auszubauen. Eine Inanspruchnahme dieser Angebote muss auch nach Verlassen des Heims noch möglich sein.

Solange sich der Bundesgesetzgeber einer entsprechenden Änderung des SGBs verschließt, fordern wir das Land Niedersachsen auf eigenmächtig die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um eine verlängerte Unterbringung und bessere Beratung zu ermöglichen.

nano antrag.tex – OpenSource-Technologien in der Verwaltung!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die in öffentlichen Einrichtungen verwendete Software in den kommenden Jahren mindestens auf open-source, besser auf freie Software umgestellt werden muss. Sämtliche mit öffentlichen Mitteln finanzierte Software muss frei verfügbar sein. Bei durch IT-Sicherheitsexperten begründeten Bedenken darf in Ausnahmefällen der Sourcecode oder Teile davon unter Verschluss gehalten werden, wenn dadurch beispielsweise die Funktionsweise oder Sicherheit der Daten der Behörden gefährdet wäre.

Im Rahmen dieser Umstellung sind aktuelle Verschlüsslungsmethoden als Standard zu etablieren sowie die Prozesse auch in Frage zu stellen; es soll nicht bloß die bisherige Verwaltung umgestellt, sondern, wo möglich, Automatisierungspotential genutzt und Zeit sowie Geld gespart werden.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung von OpenPGP als Verschlüsselungsstandard in Nds. Landesbehörden.

Hierzu sollen per E-Mail erreichbare Mitarbeiter einer Behörde auch verschlüsselt erreichbar sein. Dies soll über die Open-Source-Anwendung “GnuPG” (“Gpg4win” auf Windows-, “GnuPG for OS X” auf OS-X-Systemen) realisiert werden. Außerdem sollen durch Behörden vorgenommene Verschlüsselungen – wie die Verschlüsselung von Abschlussprüfungen – künftig über GnuPG abgewickelt werden.

Der intrabehördliche E-Mail-Verkehr ist dabei komplett auf verschlüsselte Kommunikation umzustellen. Längerfristig sollen Verschlüsselungstechnologien nicht nur für den Mailverkehr, sondern auch für auf behördlichen Servern gespeicherten Daten Anwendung finden. Die verwendeten Keys müssen dabei mindestens eine 2048 Bit Size haben.

Freie Namenswahl

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Änderung des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) § 3 und § 11 ein. Eine Namensänderung sollte nicht nur gerechtfertigt sein, wenn vom zuständigen Amt ein wichtiger Grund festgestellt wird, sondern nach eigenem Ermessen der betroffenen Person. Die Änderung soll das erste Mal frei möglich sein, danach alle sechs Jahre.

Dem zuständigen Amt wird jedoch weiterhin ein Vetorecht zugesprochen werden, von dem insbesondere bei mit Betrugsdelikten vorbestraften Personen und Anträgen auf Namensänderungen zu unangemessenen Namen Gebrauch gemacht werden kann. Die unmittelbare Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde ist hierfür wichtig.

Die Forderung nach freien Namenswahl dient der Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens, in dem die Entscheidungen von Privatpersonen vom Staat toleriert werden müssen.

Keine verdorbene Zwiebeln – gegen staatliche Überwachung von Anonymisierungsnetzwerken!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass anonyme Netzwerke wie TOR (The Onion Router) nicht als spezielles Angriffsziel deutscher Sicherheitsbehörden und -dienste gelten. Das Betreiben von “bad exit-nodes”, d.h. Servern, die die eigentliche anonyme Kommunikation unterstützen sollen, dabei jedoch den Datenverkehr mitschneiden, durch staatliche Einrichtungen ist zu unterlassen. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten (z.B. der NSA), um die TOR-Technologie (oder andere) auszuhebeln, ist einzustellen. Der Einsatz sogenannter “Honeypots” ist ähnlich einer Anstiftung zu einer Straftat anzusehen und dementsprechend zu unterlassen.

Museen heraus aus der Sponsoringfalle!

Für die Versteuerung von Sponsoring-Einnahmen bei Museen/Kultureinrichtungen fordern wir eine wirtschaftliche Entlastung – vor allem für die kleinen Häuser.

Daher sollte es für den Gewinn aus dem aktiven Sponsoring einen generellen Freibetrag geben.

Darüber hinaus muss die Gemeinnützigkeit auch weiterhin gegeben sein, wenn die Sponsoringerträge die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden u.a.) übersteigen.

Mülltonnenepos beenden – Vorschriften zeitgemäß anpassen!

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern, dass der Paragraph §16 Nr. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung aus dem Jahr 1979 mit dem Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Diese gilt nicht, wenn ein kurzes Zurückstoßen für den Ladevorgang erforderlich ist, z.B. bei Absetzkippern“

geändert wird in den Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: bei Straßen ohne Wendemöglichkeit das Rückwärtsfahren durch einen betriebszugehörigen Einweiser sicher gewährleistet wird.“

Bürgerrechte enden nicht am Stadiontor – Für eine transparente Polizei mit Augenmaß

  1. Bei Großveranstaltungen ist die Lage oft unübersichtlich. Da Polizisten keine Kennzeichnung tragen, wissen z.B. die Besucher eines Fußballspiels meist nicht mit wem sie es zu tun haben. Auch vereinzeltes Fehlverhalten kann so schwieriger aufgeklärt werden. Wir JuLis setzen uns daher für eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten ein.
  2. In Niedersachsen ist es in letzter Zeit vermehrt zu Stadionverboten und auch so genannten Aufenthaltsverboten für Gefährder im Zusammenhang mit Fußballspielen gekommen. Letztere gelten meist sogar für ganze Innenstadtbereiche. Im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Stadionverbote kam es zuletzt auch zu einem Datenaustausch zwischen dem DFB und der Polizei. Betroffen waren oftmals Personen, gegen die kein rechtskräftiges Urteil vorlag. In den meisten Fällen wurden die Verfahren eingestellt oder noch nicht einmal eröffnet, da schlichtweg kein strafbares Verhalten vorlag. Wir sprechen uns deutlich gegen die Weitergabe von Daten aus laufenden Ermittlungsverfahren an private Organisationen wie den DFB aus. Daten aus Verfahren, die eingestellt wurden oder mit Freispruch enden sollen ebenfalls nicht weitergegeben werden dürfen. Auch setzen wir uns gerade im Bereich der Präventivmaßnahmen für mehr Augenmaß ein. Menschen, die letztendlich kein strafbares Verhalten an den Tag gelegt haben, sollten nicht übermäßig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen.
  3. Wir setzen uns für eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ ein. Diese ist aus bürgerrechtlicher Sicht unter mehreren Gesichtspunkten problematisch. Zunächst sollte die Kategorie A, in der „friedliche Fans“ gespeichert werden, abgeschafft werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren der Eintragung überdacht werden. Personen, von denen lediglich die Personalien im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen aufgenommen werden, sollen nicht mehr gespeichert werden dürfen. Grund für die Speicherung soll nur noch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens sein. Wird das Verfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen, sollen seine Daten aus der Datei gelöscht werden.
    Darüber hinaus soll es umfangreiche Informationspflichten der Behörden geben. Der Betroffene ist bei seiner Eintragung, bei der Weitergabe oder Nutzung seiner Daten und der Löschung unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für die so genannten SKB-Dateien.
    Künftig soll eine unabhängige Stelle sicherstellen, dass bei Speicherung und Nutzung von Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ die gesetzlichen Anforderungen gewahrt werden.

Hürden für Bürgerbegehren senken

Die Hürden für Bürgerbegehren wurden von der rot-grünen Landesregierung für einige Kommunen gesenkt. Die Jungen Liberalen möchten, dass nicht einzig in Ballungsgebieten und Großstädten diese Barriere gesenkt wird, sondern eine einheitliche Regelung gefunden wird. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Einheitliche Mindestquote von 5% an Bürgerinnen und Bürger, um ein Verfahren für ein Bürgerbegehren zu beantragen, um mehr Demokratie zu erwirken.