Elternzeit ist auch Väterzeit!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass Familien die Elternzeit nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel gestalten können. Das scheitert nach einer jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft vor allem an der Erwartungshaltung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder aus finanziellen Gründen. Insbesondere Väter sind durch diese Bedenken in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Um den Zugang zur Elternzeit zu erleichtern, fordern wir folgendes:

1. Für Väter soll die freiwillige Option bestehen, die Mutterschutzzeit vollständig oder teilweise (je nach Wunsch) zu begleiten. Wird diese „Familienzeit“ beantragt, gelten §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; 18 MuSchG entsprechend. Diese Option muss auch für nicht-schwangere Partnerinnen in homosexuellen Lebensgemeinschaften oder Ehen bestehen. Ebenso wie für Männer, die nicht der biologische Vater sind, die Vaterschaft nach der Geburt aber anerkennen werden.

2. Der aktuelle Höchstsatz des Elterngeldes soll um eine freiwillige Option mit Rückzahlungsverpflichtung ergänzt werden.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils höher als der Höchstsatz des Elterngeldes (1800€) ist:
Es besteht die Möglichkeit den Höchstsatz aufzustocken. Dies orientiert sich weiterhin an der üblichen Quote des Gehalts (§2 Abs. 1 BEEG). Diese Möglichkeit besteht zu einem Maximum bis zu 3000€. Der Überschuss muss im Nachhinein voll zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils unter oder genau bei 1800€ liegt:
Es besteht eine Aufstockungsmöglichkeit bis zu 100% des Gehalts. Der überschüssige Anteil muss im Nachhinein zur Hälfte zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar. § 2 Abs. 2 BEEG bleibt hiervon unberührt.
• Die Rückzahlungspflicht ist flexibel und ohne bürokratischen Aufwand zu gestalten. Daher soll die Summe innerhalb von 6 Jahren ab Ende der Elternzeit bzw. dem letzten ElterngeldPlus-Monat eingezahlt werden. Wie schnell und in welchen Raten die Eltern einzahlen, liegt in ihrem Ermessen. Ein neues Kind hemmt den Ablauf der Frist.

3. Der sogenannte Partnerschaftsbonus soll auch dann bezogen werden können, wenn die 14-monatige Elternzeit voll ausgeschöpft worden ist. Außerdem sind die Regelungen zur Rückzahlungspflicht bei Über- oder Unterschreitung der Arbeitsstunden zu liberalisieren. Wird die Stundenzahl unverschuldet nicht eingehalten (Krankheit, Pflegefall etc.), darf keine Rückzahlungspflicht entstehen. In anderen Fällen soll es auf die durchschnittliche Arbeitszeit in vier Wochen ankommen, sodass das Überschreiten der Stundenanzahl einer Woche mit dem Unterschreiten der Stundenanzahl in einer anderen Woche ausgeglichen werden kann.

4. Eine Verlängerung eines Elternzeitabschnitts von höchstens sechs Monaten Dauer um zwei weitere Monate soll mit einer Frist von zwei Wochen vor Ende der Elternzeit möglich sein, sofern der 16. Lebensmonat des Kindes noch nicht vollendet ist. Um den Eltern diese Verlängerung auch finanziell zu ermöglichen, soll der Elterngeldanspruch auf den Verlängerungszeitraum erweitert werden. Ziel ist es, dem Elternteil, das kürzer in Elternzeit gegangen ist, eine finanzierte Verlängerungsmöglichkeit zu bieten. In Teilen besteht durch eine stärkere emotionale Bindung zum Kind nämlich der Wunsch die Elternzeit länger fortzusetzen als zunächst geplant.

Endometri…Was?

Endometriose ist eine gynäkologische Erkrankung, bei der Zysten und Entzündungen (Endometrioseherde) auftreten und sich an Eierstöcken, Darm und Bauchfell ansiedeln können.
10-15% aller Frauen entwickeln eine Endometriose und selbst konservative Schätzungen sprechen von jährlich 30.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Sie ist verantwortlich für bis zu 60% der ungewollten Kinderlosigkeit und die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung. Dennoch wird die Endometriose gesellschaftlich kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bis zur Diagnose im Durchschnitt 10 Jahre vergehen können.
Ein Grund für Fehldiagnosen ist, dass sich die Erkrankung sehr unterschiedlich äußert. Häufige Beschwerden sind starke Schmerzen und Monatsblutungen, aber auch Müdigkeit, Erschöpfung und starke Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Dies schränkt somit auch die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ein.
Ein weiterer Grund ist, dass sich die eindeutige Diagnose nur durch einen operativen Eingriff (Laparoskopie) feststellen lässt.
Obwohl die Erkrankung schon lange bekannt ist, sind die Ursachen ungeklärt. Die Therapiemöglichkeiten bestehen zumeist aus schmerzlindernden und hormonellen Medikamenten. Zudem gilt sie zum jetzigen Zeitpunkt als unheilbar.

Deshalb fordern wir:

  • eine bundesweite Aufklärungskampagne zu Endometriose, um junge Menschen zu informieren und eine frühere Diagnose zu ermöglichen.
  • Die Behandlung von Endometriose-Patientinnen adäquat zu entlohnen, da Ärztinnen und Ärzte häufig nicht den realen Aufwand von chronischen Erkrankungen geltend machen können.
  • Komplementär-medizinische Therapien zu unterstützen, denn die Erforschung von helfenden Therapien und deren Kostenübernahme sind unerlässlich.
  • Die Übernahme von AHB und Reha durch die Krankenkassen. Rehabilitationsmaßnahmen sind für die Genesung nach Operationen häufig notwendig. Der Zugang dazu muss für Patientinnen vereinfacht werden. Vermehrt kommt es vor, dass dem Antrag von Endometriosebetroffenen nicht oder nur in geringem Umfang entsprochen wird.

Ein Meister braucht kein Master

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die berufliche Bildung integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems, den es zu fördern gilt. Dies spiegelt sich bereits in dedizierter Form in der Beschlusslage wider.

Im Rahmen des „Gesetz[es] zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ hat mit dem Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2019 eine Reform der Nomenklatur von Fortbildungsabschlüssen ihren Weg in das Berufsbildungsgesetz gefunden, die unserer Meinung nach in der nationalen sowie internationalen Wahrnehmung von deutschen Bildungsabschlüssen zu erheblichen Irritationen führen wird und gleichzeitig keine Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet.

Die in § 53 BBiG spezifizierte Umbenennung von Abschlüssen der zweiten und dritten beruflichen Fortbildungsstufe in „Bachelor“ bzw. „Master Professional“ lehnen wir ab.

Daher fordern wir die Rückkehr zum Meistertitel. Die etablierten Abschlussbezeichnungen sind international anerkannt und geschätzt. Weiterhin schadet die Umbenennung der mit der Meisterwürde verbundenen Achtung.

Schluss mit kirchlichen Knebelverträgen – Kirchenstaatsleistung streichen

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass 100 Jahre der Verweigerung gegenüber einem Verfassungsauftrag durch Parlamente und Regierungen in Deutschland genug sind. Es ist an der Zeit endlich eine Regelung für die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche zu finden und die Zahlung von allgemeinen Steuermitteln ohne jegliche Zweckbindung i.H.v. derzeit 548.667.374 € zu beenden.

Die JuLis fordern daher:

  • die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung gem.Art. 140 GG in i.V.m. Art. 137 WRV zur Ablösung der Staatskirchenleitungen, welche den Bundesländern die Ablösung der jeweiligen Staatskirchenleistungen ermöglicht.
  • Ablösung der Staatskirchenleistung auf Landesebene.

Familiengerechter Vollzug

Der familienorientierte (oder auch: familiengerechte) Vollzug soll im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz verankert werden.

Das bedeutet konkret:

  • Die Berücksichtigung der Belange der Familien soll ein zusätzlicher Gestaltungsgrundsatz des Strafvollzugs werden. Auch soll der Erhalt familiärer und sozialer Bindungen gefördert werden. (Bspw. als Ergänzung in § 2 NJVollZG)
  • Es sollen Mitwirkungsmöglichkeiten der Familien bei der Vollzugsgestaltung geschaffen werden. (Bspw. als Ergänzung in § 6 NJVollZG)
  • Zum Inhalt des Vollzugs sollen auch familienunterstützende Maßnahmen zählen sowie die Aufrechterhaltung, Förderung und Gestaltung von Außenkontakten. (Bspw. als Ergänzung zu § 9 Abs. 1 NJVollZG)
  • Der (bisher noch) sogenannte Hausfrauenfreigang soll geschlechtsneutral in die Regelungen zum offenen Vollzug Eingang finden. (§§ 12 ff. NJVollZG)
  • Familienunterstützende Angebote sollen ausdrücklich im NJVollZG benannt werden. Dabei sollen insbesondere Angebote wie Familien- und Paarberatung, Mütter- oder Väter-Trainings, Familienveranstaltungen und ähnliches festgeschrieben werden. Ebenfalls wie die Möglichkeit der Mitgestaltung dieser Angebote durch die Familien. Für Besuche und Maßnahmen dieser Art sollen geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten sein. (Evtl. im dritten Kapitel des ersten Teils oder als eigenes Kapitel)
  • Das Jugendamt soll einvernehmlich in die Pflege der Beziehungen der Gefangenen mit ihren Kindern einbezogen werden. (Im Kontext zu den familienunterstützenden Angeboten zu regeln)
  • Die Kapazitäten des Eltern-Kind-Vollzugs (bisher noch: Mutter-Kind-Vollzug) sollen erweitert werden.

 

Orientierung kann hierbei die Gesetzgebung aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westphalen bieten.

Keine Geschlechterdiskriminerung in Haft – Für eine geschlechtsneutrale Gesetzesfassung und Praxis

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeit eines Eltern-Kind-Vollzugs unter denselben Voraussetzungen wie für Mütter auch Vätern in Haft eröffnet wird.

Bisher dürfen nur weibliche Häftlinge ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihrem Kind in einem Alter von bis zu sechs Jahren im sogenannten Mutter-Kind-Vollzug verbringen. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr streng. Der Mutter-Kind-Vollzug kommt hauptsächlich dann infrage, wenn die inhaftierte Mutter die einzige (Haupt-)Bezugsperson des Kindes ist. Das Kindeswohl steht bei der Entscheidung an erster Stelle.

Dass diese Resozialisierungschance Vätern in Haft verwehrt und kleine Kinder von inhaftierten Vätern – sofern es sich bei diesen um ihre Hauptbezugsperson handelt – mit einem Bindungsabbruch konfrontiert werden sollen, ist nicht gerechtfertigt.

Daher soll entweder das bereits bestehende Mutter-Kind-Haus in Vechta in ein Eltern-Kind-Haus mit entsprechender Erweiterung der zur Verfügung stehenden Plätze ausgebaut oder eine neue, zusätzliche Einrichtung an eine JVA in Niedersachsen angegliedert werden. Vorbild kann dabei das Eltern-Kind-Haus in Engelsborg (Dänemark) sein. Bei Bedarf kann die Einrichtung auch als Vater-Kind-Haus ausgestaltet sein.

Die Rechtsgrundlage § 73 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (“Mütter mit Kindern”) soll geschlechtsneutral gefasst werden. Außerdem soll eine Norm geschaffen werden die die Vorhaltung einer Eltern-Kind-Einrichtung bzw. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Niedersachsen regelt.

Reform der niedersächsischen Bauverordnung

Prolog

Das Thema Wohnen ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit. Die Angebotsmieten haben sich den in den vergangenen Jahren – insbesondere in den A und B Städten – nahezu verdoppelt und liegen in den Oberzentren Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Berlin mittlerweile in der Neuvermietung deutlich oberhalb der 10-15 EUR/qm. Der Anteil der Miete am Gesamteinkommen eines Haushalts steigt somit stetig. Auch Kaufpreise für Wohneigentum sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Im Ergebnis fällt es immer mehr Menschen schwer, Geld zur Seite zu legen oder sich Eigentum zur Altersvorsorge zu kaufen. Politische Maßnahmen (Mietpreisbremse, Mietendeckel, Baukindergeld) konnten bislang nicht den gewünschten Effekt erzielen oder sind nicht gesetzeskonform.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Prinzip des Eigentums. Wir wollen es möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich eigenen Wohnraum in Form einer Eigentumswohnung oder eines EFH zu kaufen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass Menschen langfristig nicht mehr als 1/3 ihres Haushaltseinkommens für Miete ausgeben müssen. Wir erkennen an, dass bei konstanter bis steigender Nachfrage nach Wohnraum insb. in Städten nur eine Vergrößerung des Angebots (=mehr Wohnraum) zielführend ist. Unser Ziel ist es daher, zukünftig deutlich mehr Wohnraum zu schaffen als bislang. Starke Eingriffe in das Eigentumsrecht (Mietendeckel) oder Beschränkung des Besitzes lehnen wir ab.

Mit diesem Antrag wollen wir bestehende Hürden in der Bauordnung abbauen und Weichen für die Zukunft stellen. Konkret fordern wir:

  •  Einrichtung einer webbasierten Plattform zur Einreichung von Bauanträgen
  • Verbindliche Service-Level für die Bauämter:— Innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit

    — Innerhalb von 2 Monaten erfolgt die Bearbeitung des Bauantrags

    — Bekommt der Antragsteller innerhalb von 2 Monaten keine Rückmeldung, gilt der Bauantrag als genehmigt (sofern Unterlagen vollständig sind)1

    – Verlängerungen der Bearbeitungszeit bedürfen der Einzelfallprüfung durch den Bauderzernenten

     

  • Dachgeschoss-Ausbauten sind anzeigepflichtig, bedürfen jedoch keiner Genehmigung
  • Innerhalb von Gebieten mit Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) ist eine Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum anzeigepflichtig, bedarf jedoch keiner Genehmigung
  • Erteilte Baugenehmigungen gelten für einen Zeitraum von 3 Jahren als “Muster-BG”. Innerhalb eines Flurbereichs sind Neubauten lediglich anzeigepflichtig, sofern sie nicht negativ von der Muster-BG abweichen. (“serielles Bauen”)
  • Erstellung eines Personalsbedarfs-Plans für das Bauamt mit Horizont von 10 Jahren. Hier ist unter Berücksichtigung von Fluktuation und ruhestandsbedingten Abgängen eine Personalplanung mit Personalaufbau zu erstellen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen (z.B. Weiterbildung von MA, Rekrutierungskonzepten, Personalleihe aus anderen Behörden).

 

1 Im Hinblick auf den Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde und des entsprechenden Zeitpunktes, ist der Antragssteller zum Nachweis verpflichtet, wenn er sich deswegen auf die Genehmigungsfiktion berufen möchte. Sofern diese fingierte Genehmigung als nichtig erachtet werden sollte bzw. zurückgenommen oder widerrufen werden soll, wird hierfür auf die Regelungen der 43ff VwVfG verwiesen

Die FDP im neuen Jahrzehnt

Mit dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag im Jahr 2013 begann in der FDP ein beispielloser Reformprozess. Die Freien Demokraten gaben sich ein neues Leitbild, setzten mit den Themen Bildung, Digitalisierung und Wirtschaft eigene Akzente und strahlten als einzige politische Kraft Mut, Gestaltungswillen und Optimismus aus. Schließlich gelang 2017 mit 10,7 % der Wiedereinzug in den Bundestag. Doch seitdem sank die FDP in den Umfragen kontinuierlich ab. Insbesondere die Absage an die Jamaika-Koalition im Bund und an eine Ampel in Niedersachsen wirken bis heute nach. Die Wahlniederlagen in Brandenburg und Sachsen sowie das schlechte Ergebnis bei der Europawahl offenbaren parteiinterne Schwachstellen und den weiterhin bestehenden Reformbedarf. Wir Jungen Liberalen stehen für ein kritisch-konstruktives Verhältnis zur FDP. Wir wollen die Freien Demokraten weiter voranbringen und fordern deshalb notwendige Reformen ein.

Das Leitbild der FDP darf nicht beliebig sein. 

Die FDP hat in den vergangenen Wahlkämpfen ihr Leitbild häufig missachtet. Gerade in der Klimapolitik entstand oftmals der falsche Eindruck, die FDP wolle auf die Bremse treten und erkläre lediglich, was alles nicht funktioniere. Der Umgang mit Fridays for Future war ängstlich und abweisend. Anstatt junge Menschen ernst zu nehmen, Lösungen aufzuzeigen und berechtigte Kritik zu äußern, wurde ihnen die Fähigkeit abgesprochen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Schließlich haben sich die Freien Demokraten mancherorts mit einer Zweitstimmenkampagne unter Wert verkauft und mit voreiligen Koalitionsaussagen ihren möglichen Gestaltungsspielraum schon vor der Wahl verengt.

Wir fordern die FDP daher auf, ihr eigenes Leitbild im Bundesverband sowie in den Landesverbänden und Fraktionen zu achten. In ihrer Kommunikation muss sich die FDP auf eigene Forderungen konzentrieren, statt auf die Abarbeitung am politischen Gegner und die gesamte Bandbreite des Liberalismus darstellen. Wir wollen einen Liberalismus, in dem sich von der Investmentbankerin bis zum Punk jede und jeder repräsentiert fühlt. Dies soll mit der Erstellung einer Corporate Language durch die Bundespartei vereinfacht werden. Zusätzlich muss sich das Leitbild auch stetig weiterentwickeln. Hierzu sind in regelmäßigen Abständen regionale Strategiekonferenzen unter Beteiligung der Vorfeldorganisationen einzuberufen.

Die FDP muss diverser werden. 

Die FDP muss in ihrem Auftreten, ihren Positionen und ihrem Personal die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Gerade Frauen, aber auch Menschen mit Migrationshintergrund sind in der FDP unterrepräsentiert. Wir fordern die Freien Demokraten auf, mit einer zielgerichteten Ansprache und eigenen (Netzwerk-)Veranstaltungen diese Gruppen stärker in den Fokus zu rücken. In der Programmatik der FDP müssen Gleichberechtigung und Antidiskriminierung einen viel größeren Stellenwert einnehmen. Bestehende Kontakte zu Verbänden, welche die Interessen von Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund vertreten, sind zu intensivieren und neue aufzubauen. Die vom Bundesparteitag beschlossenen Zielvorgaben zur Repräsentanz weiblicher Mitglieder sind transparent und im Sinne qualitativer Vorgaben umzusetzen. Quoten oder vergleichbare Maßnahmen, die bestimmte Gruppen bevorzugen oder benachteiligen, lehnen wir ab. Alle Veranstaltungen der FDP müssen barrierefrei sein.

Die FDP braucht Alleinstellungsmerkmale.

Das Alleinstellungsmerkmal der FDP im deutschen Parteiensystem ist die einmalige Kombination aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Freiheit als Maxime der Politik. Leider spiegelt sich diese Einzigartigkeit zu selten in den konkreten Forderungen der FDP wieder. Hier sind alle Fraktionen, Vorstände und Fachausschüsse gefordert, innovative Konzepte zu entwickeln und dabei die Expertise und Erfahrung der Mitglieder miteinzubeziehen. Auch in der niedersächsischen FDP erkennen wir diesbezüglich Reformbedarf. Die Landesfachausschüsse (LFA) müssen zur Denkfabrik des Landesverbandes werden. Referentengespräche könnten beispielsweise durch interaktive Workshops ergänzt werden, in denen eigene Lösungen entwickelt und quer gedacht wird. Vor allem in der Landespolitik sehen wir die Notwendigkeit, dass die Freien Demokraten programmatische Alleinstellungsmerkmale entwickeln, die den kommenden Landtagswahlkampf der FDP tragen.

Die FDP braucht einen moderne Außendarstellung.

Die FDP wird in der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen, wie sie wirklich ist. Wir sehen die FDP als progressive und moderne Partei, die sympathisch für ihre Programmatik eintritt. Diese Richtschnur muss sich auf allen Ebenen in Pressemitteilungen, den Auftritten von Abgeordneten und Funktionsträgern sowie in den sozialen Medien widerspiegeln. Eine Abkehr von dieser Kommunikationsmaxime sollte parteiintern zunehmend aufgearbeitet werden.

Die FDP braucht frischen Wind. 

Der Anspruch der FDP muss es sein, die modernste und innovativste Partei Deutschlands zu sein. Diesem Anspruch kann die FDP nur gerecht werden, wenn sie sich fortwährend erneuert – programmatisch, aber auch personell. Dieser Bereich wurde im bisherigen Reformprozess der FDP weitestgehend ausgespart. Deshalb setzen wir uns in der FDP Niedersachsen für Instrumente ein, die die personelle Erneuerung begünstigen. Amtszeiten von mehreren Jahrzehnten können nicht die Regel sein. Keinem Menschen tut es gut, wenn er fast ein Vierteljahrhundert derselben Tätigkeit nachgeht.

Bei Listenaufstellungen zu Landes- und Bundestagswahlen beanspruchen wir mindestens einen Jungen Liberalen unter den ersten sieben Plätzen zu stellen. Auch auf den folgenden Listenplätzen fordern wir eine angemessene Repräsentanz der Jungen Liberalen ein. Wir wollen als Junge Liberale eine politische Kraft sein, die fortwährend zur Erneuerung der FDP Niedersachsen beiträgt. Doch wir dürfen nicht die Einzigen sein. Auch andere Newcomer müssen realistische Chancen bei der Vergabe von Listenplätzen erhalten. Deshalb schließen wir auch eine Begrenzung der Amtszeit von hauptamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie von Mitgliedern des Landesvorstands im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht aus. Mehr Vielfalt in den Parlamenten und Vorständen darf nicht nur über einen Konkurrenzkampf zwischen jungen, weiblichen und neuen Kandidaten erzielt werden. Um eine möglichst breite personelle Präsenz in Regierungszeiten zu ermöglichen, setzen wir uns ferner für eine Trennung von Ministeramt und Abgeordnetenmandat ein. Zudem muss auch die Ehrenamtlichkeit einen angemessenen Platz im geschäftsführenden Landesvorstand und im gewählten Landesvorstand der FDP haben.

Wir meinen: Wenn wir unser Land erneuern wollen, müssen wir uns auch selbst erneuern.

Mitarbeiterbeteiligungen: Bringt die Angestellten ins Kapital

Kapital- und Vermögensbildung für Gering- und Durchschnittsverdiener muss nicht immer nur ein Märchen sein. Echte Teilhabe kann möglich sein, wenn steuerfreie Vermögensbildung in Form von Mitarbeiterbeteiligungen nicht auf unter einen Euro pro Tag (360 € im Jahr) begrenzt sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags des § 3 Nr. 39 Satz 1 EstG auf 3.600 €. Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermögensbildung wird so auch explizit das unternehmerische Denken bei Angestellten aller Art leichter gefördert und es sorgt parallel für Attraktivität von u.a. Start-ups, die noch nicht die großen klassischen Gehälter zahlen können, aber auch Arbeitgebern generell.

Auf der anderen Seite bieten Mitarbeiterbeteiligungen natürlich auch Absicherungen bei drohender wachsender Rentenlücke und sorgen für einen möglichen Ernstfall wie einen Arbeitsplatzverlust finanziell vor.