Flexicurity – Arbeit neu denken

Flexibilität und Wahlfreiheit stellen einen Gewinn für denjenigen dar, der diese ausüben kann. Dies gilt insbesondere für die Koordination von Arbeit, da diese den Alltag prägt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ermöglicht werden, ihre Erwerbstätigkeit um ihr Leben, nicht ihr Leben um die Erwerbstätigkeit herum zu planen. Arbeitgebern wollen wir die Option geben, rasch auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Doch die Flexibilität des einen muss immer mit der Sicherheit für den anderen einhergehen, um zu einem Mehrwert für alle Beteiligten zu gelangen. Zu diesem Flexicurity-Ansatz haben wir Junge Liberale Niedersachsen uns bereits bekannt. Diesem Ansatz wollen wir Leben einhauchen.

Als Kern der Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstehen wir Junge Liberale Niedersachsen Gleitzeitautonomie, also die Aufhebung der arbeitszeitlichen Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Hierauf sollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die grundsätzlich arbeitszeitunabhängig arbeiten können, einen Rechtsanspruch erhalten. Ein entsprechender Antrag kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn er einen sachlichen Grund nachweisen kann. Die Beweislast hierfür liegt bei ihm. Der Rechtsanspruch ist bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag nicht durchsetzbar. Nach Ablauf einer zweijährigen Frist entfällt die Einwendung, sodass den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zweite Chance gewährt wird. Dies sichert die Interessen des Arbeitgebers. Um zu starke einseitige Belastungen infolge von Mehr- oder Minderarbeit zu vermeiden und damit die Unabhängigkeit aller zu gewährleisten, ist grundsätzlich ein Zeitkonto zu führen, auf das Abweichungen von der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit eingezahlt werden. Das Stundensaldo dieses Kontos darf sowohl im negativen wie im positiven Bereich das Fünffache der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein Rückkehrrecht aus der Gleitzeitautonomie zu.

Um wirkliche Flexibilität zu gewährleisten, sollen die Einschränkungen durch das Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Gleitzeitautonomie gelockert werden. Sie sollen ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängern dürfen, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.

Außerdem können sie ihre Ruhezeit eigenverantwortlich auf bis zu neun Stunden absenken. Diese Änderung ermöglicht insbesondere Menschen, die durch ihre fa-miliären oder sozialen Verpflichtungen (Erziehung, Pflege eines Angehörigen, etc.) in der Planung ihres Tagesablaufs eingeschränkt sind, eine Vollzeittätigkeit wahrzunehmen. Höchstens einmal innerhalb von 14 Tagen darf die Ruhezeit weiter so gekürzt werden, dass zwei aufeinanderfolgende Ruhezeiten im Durchschnitt neun Stunden nicht unterschreiten.

Gemäß Europäischem Gerichtshof sind alle Arbeitszeiten zu erfassen. Hierfür fordern wir die Pflicht zu einer testatfähigen Dokumentation. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung liegt dabei weiterhin beim Arbeitgeber, der diese aber an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer delegieren darf. In diesem Fall ist die EU-DSGVO so zu beachten, dass der Arbeitgeber nur im Rahmen berechtigter Interessen Einblick in die erfassten Arbeitszeiten nimmt.

Über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Überstunden sind dabei stets zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Auch eine Zwischenlagerung auf einem Zeitkonto ist möglich. Angeordnete Überstunden sind weiterhin mit einem Aufschlag von wenigstens 25% zu versehen. Dieser kann bis zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit inklusive Überstunden von 48 Stunden pauschal abgegolten werden. Darüber hinausgehende Überstunden müssen entsprechend beaufschlagt werden.

Parallel dazu sollen Arbeitgeber auch in die Lage versetzt werden, vereinbarte Arbeitszeit nach hinten schieben zu können, indem zunächst ein Freizeitausgleich für spätere Überstunden erfolgt. Für das Volumen des Freizeitausgleichs sind die Rahmenbedingungen des Zeitkontos zu berücksichtigen, um zu starke einseitige Belastungen zu vermeiden.

Nicht nur zeitlich, sondern auch örtlich besteht Bedarf nach flexibler Arbeitsgestaltung. Für 60% der Arbeitstage soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern daher ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten gewährt werden, wenn die Anforderungen der konkreten Arbeitsstelle ortsunabhängig gleichermaßen erfüllt werden können. Die Wahl, an welchen Wochentage mobil gearbeitet wird, erfolgt im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.

Für Eltern mit Kindern gilt bis zum Beginn des dritten Lebensjahres die Möglichkeit 100% der Arbeitstage in mobiler Arbeit zu verbringen, außer es wird ein angemessenes Eltern-Kind-Büro zur Verfügung gestellt.

Für die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros soll eine Kürzung des zu versteuernden Gewinns in Höhe des damit verbundenen Aufwands nach §9 GewStG  erfolgen.

Ein entsprechender Antrag kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn er einen sachlichen Grund nachweisen kann. Die Beweislast hierfür liegt bei ihm. Der Rechtsanspruch ist bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag nicht durchsetzbar. Für Eltern ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung erforderlich. Nach Ablauf einer zweijährigen Frist entfällt die Einwendung, sodass den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zweite Chance gewährt wird.

Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Arbeitsstelle mobiles Arbeiten zulässt, die Wahrnehmung zu ermöglichen, sollen arbeitsrechtliche Hürden bezüglich der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes für selbständig aufgesuchte Arbeitsorte außerhalb von Gebäuden des Arbeitgebers abgeschafft werden. Ob im eigenen Haushalt, im Zug oder am Strand – mobile Arbeit soll überall möglich sein.

TTIP 2.0

Der Freihandel zwischen Staaten und Staatsverbänden hat in den letzten Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand und Frieden auf der Welt geleistet. Bereits vor einigen Jahren lag ein Freihandelsvertrag zwischen der EU und den USA vor, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Leider scheiterte dieser Vertrag unter anderem am Widerstand einiger Nationalstaaten Europas, wie auch dem der USA unter der Regierung Trump.

Sobald in den USA wieder eine freihandels-freundliche Regierung gewählt wurde, sollte TTIP neu aufgesetzt werden. Hierbei müssen einige Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben, um aus den Fehlern des letzten Anlaufs zu lernen.

Die Agrarpolitik soll integraler Bestandteil des Vertrages bleiben.

In der Vergangenheit gab es oft transatlantische Unstimmigkeiten zum Intellektuellen Eigentum. Der neu verhandelte Vertrag sollte nach Möglichkeit keinen höheren Urheberrechtsschutz in der EU begründen, stattdessen sollten nach Möglichkeit die USA ihr Urheberrecht auf Lebenszeit + 70 Jahre beschränken. Gleichzeitig sollte im EU-Recht das Fair-Use-Prinzip aus dem amerikanischen Urheberrecht verankert werden.

Die USA wenden die Todesstrafe an, während in der EU die Todesstrafe geächtet ist. Daher sollten die bestehenden Sanktionen diesbezüglich, wie das Verbot des Exports von Pharmazeutika für Hinrichtungen bestehen bleiben.

Die USA und die EU sollen sich beide zu regulierten Waffenexporten an Drittstaaten verpflichten. Insbesondere sollen Waffenexporte an Staaten verboten werden, wenn diese Waffen zum Begehen von Angriffskriegen oder der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung dienen.

Wohneigentum fördern – ein Freibetrag für das Eigenheim

Die Jungen Liberalen unterstützen den Kauf eines Eigenheimes. Dafür wollen wir einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro einführen. In einer zweiten Tarifzone von 500.001 bis 1.000.000 Euro soll fortan ein erhöhter Grenzsteuersatz von 7% gelten, der dazu dient, den Freibetrag für hohe Erwerbssummen abzuschmelzen. Ab 1.000.001 EUR soll der alte Grenzsteuersatz von 3,5 % gelten. Der Freibetrag soll für den Erwerb durch natürliche Personen gelten.

Bei der Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks fallen auf die bereits umsatzsteuerbelasteten Baukosten noch Grunderwerbssteuern an. Diese Doppelbesteuerung wollen wir abschaffen.

Share Deals, also die gezielte Gestaltung einer Grundstücksübereignung durch die Veräußerung von Geschäftsanteilen, müssen verhindert werden, sofern sie überwiegend zur Umgehung der Grunderwerbsteuer dienen.

Fortschritt für den ÖPNV – Volle Fahrt voraus!

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, das momentane ÖPNV-System zukunftsfähig zu machen. Wir wollen eine Reform der bestehenden personenbezogenen Subventionen, die Erhaltung der gebietsbedingten Förderungen und eine Umrüstung, um digitale Zahlungsmöglichkeiten flächendeckend zu ermöglichen.

Wir fordern eine Unterstützung über sogenannte 1€-Tickets für Rentner, Freiwilligendienstler, Ehrenämtler, in Ausbildung befindliche und Geringverdiener.

Zudem fordern wir, dass Schüler der Unter-, Mittel- & Oberstufe, Studenten und Freiwilligendienstler kostenlos Bus und Bahn fahren dürfen.

Alles sollte in der vom regionalen Verkehrsverbund ausgegebenen Region eines jeweiligen Ländertickets erfolgen.

Die Kosten für die personenbezogenen Subventionen sollten vom Land getragen werden, außer wenn eine andere Stelle bestehende Subventionen bereits leistet. Angehörige der Bundeswehr sollten durch den Bund gefördert werden. Bei der Subventionierung von Studenten sollten wie bislang die Studierendenschaften und -werke mitwirken. Für Schüler sollte wie bisher der Schulträger zuständig sein. Um Passagierströme zwischen Bundesländern auszugleichen, sollen die Länder untereinander entsprechende Ausgleichszahlungen leisten, um die Universalität eines 1-Euro-Tarifs zu gewährleisten.

Im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist der digitale Ausbau von Zahlungsmöglichkeiten wichtiger denn je. Auch die Unternehmen im Sektor des ÖPNV sollten nun vorangehen und die Möglichkeit der Kartenzahlung einer Fahrt durch NFC-Chip ermöglichen.
Daher fordern die Jungen Liberalen weiter noch die Subventionierung der ÖPNV-Anbieter beim Ankauf eines NFC-Fähigen Bezahlsystems, sowie die Bereitstellung eines länderübergreifenden Systems durch die Zusammenarbeit der Bundesländer. Das  “Ein- und Auschecken” im jeweiligen Tarif mit einem NFC-Chip sollte in Bussen und Bahnen möglich sein. Dieser sollte über eine von den Ländern finanzierte Smartphone-App laufen und den jeweiligen Tarif durch die Identifikationsnummer eines NFC-Chips mit einem Account verknüpfen. Der jeweilige Betrag sollte dann mit der auf der App ausgewählten Zahlungsmethode des Accounts abgebucht werden. Personen, die keinen Account erstellt haben, können über eine wiederaufladbare Prepaid-Karte zahlen. Diese gibt es in verschiedenen Varianten und bei einer Erstaufladung wird der zugehörige Tarif geprüft. Bei der Verwendung einer herkömmlichen Bankkarte mit NFC-Chip, an die kein Tarif gebunden ist, wird der Standard-Tarif abgebucht. Dieser kann bei Vorlage der Unterlagen an der Geschäftsstelle eines ÖPNV-Anbieters bis zu einem Monat rückerstattet werden. Die Kosten hierfür werden vom Land übernommen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit über ein extern gestelltes Portal Kundendaten einzutragen, zu editieren oder abzurufen, wenn es nötig ist.

Dennoch sollen aber im 1-Euro-Tarif weiterhin Papier-Tickets verfügbar sein, die man auch mit Bargeld erwerben kann. Diese Papier-Tickets sollen dann an einen Fahrausweis gebunden sein, der die Berechtigung zum Erwerb und der Verwendung ausweist. Der Geltungsbereich dieser Maßnahmen soll bundesweit gelten und grundsätzlich allen Deutschen, EU-Bürgern und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland entsprechend offen stehen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Upgrade für die Wissenschaft in Niedersachsen – Hochschule 4.0

Will das Land Niedersachsen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, muss der Hochschulstandort Niedersachsen endlich sein volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und das Digitalsemester haben lediglich strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, die vorher schon vorhanden waren. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Niedersachsen ein. Unsere Hochschulen müssen raus aus der Kreidezeit und endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digital. Lehre und Forschung sollen nach wie vor vorwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden – und das muss auch das Studium selbst widerspiegeln. Dabei erachten wir digitale Angebote und Prüfungs- und Studienordnungen mit Freiräumen als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Jungen Liberalen Niedersachsen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Daher befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Das Land Niedersachsen ist in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Bund und Länder sollen ergänzend für die Digitalisierung in Studium und Lehre einen Digitalpakt Hochschule verabschieden, der sowohl für technische als auch didaktische Innovationen genutzt werden kann. Hochschulen sollen sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend entwickelt sie geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrumgebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Niedersächsische Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle niedersächsischen Hochschulangehörigen öffnen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch didaktisch geschultes Personal hinzuziehen.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung und damit auch für den Wettbewerb um die besten Ideen. Dementsprechend setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und diese Chancengerechtigkeit ein.

Derzeit liegt ein recht unkoordiniertes Geflecht aus unterschiedlichen Katalogen und Inhalten vor, das die wissenschaftliche Recherche unnötig erschwert. Wir fordern daher die Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dazu auf, einen gemeinsamen Katalog aller wissenschaftlichen Medien und Publikationen niedersächsischer und deutscher Hochschulen zu erstellen. Dabei soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen IT-Infrastruktur finanzieren. In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge um digitale Medien erweitern. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen in Niedersachsen durch eine langfristige Mittelplanung durch das Land Niedersachsen unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, bestehende Wissenschaftsdatenbanken, die kommerziell geführt werden, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts zu überprüfen. Wir verlangen darüber hinaus, das Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschuleeinzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer-Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online-Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Außerdem soll auch immer eine digitale Abgabe möglich sein. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App-Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbankeinzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden.

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren feudalen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Um das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives zu nutzen, ist es nötig, das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre zu stärken. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden. Solche studentischen Datenschutzvertreterinnen und -vertreter sollen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Digitale Hochschulen benötigen darüber hinaus eine benannte Ansprechperson im Hochschulpräsidium(z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend soll ein Chief Information Officer (CIO)als Verantwortlicher für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.

Erweiterte Melderegisterauskunft abschaffen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den konsequenten Schutz personenbezogener Daten durch die Einwohnermeldeämter. Gerade durch die erweiterte Melderegisterauskunft werden sehr schutzbedürftige Daten abgefragt, die künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen. Die Jungen Liberalen setzen sich für die Abschaffung des § 45 Bundesmeldegesetzes ein.

Impuls für die Wirtschaft – mit Start-Ups aus der wirtschaftlichen Rezession

Wir Junge Liberale Niedersachsen sehen in der durch Corona entstandenen wirtschaftlichen Rezession massive Probleme durch die wegfallenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Auch Jugendlichen stehen weniger Perspektiven für ihre berufliche Karriere offen. Daher möchten wir JuLis mit einer gründungs- und innovationsfreundlichen Politik Start-Ups fördern und so für ein nachhaltiges Wachstum sorgen. Aber auch schon vor der Corona-Pandemie gab es erhebliche Defizite in der Start-Up Politik. Im internationalen Vergleich lag Deutschland in Sachen Venture Capital und in der Anzahl der Gründungen weit hinter anderen vergleichbaren Staaten.

Konkret fordern wir:

Start-Up Ökosysteme ausbauen:

In Niedersachsens großen und mittelgroßen Städten sollen, wo noch nicht vorhanden, staatlich geförderte Innovation-Hubs und Gründerzentren aufgebaut werden. Ziel sollte es sein Start-Up Gründerinnen und Gründer kostengünstig Büroräume zur Verfügung zu stellen. Hier können auch Synergieeffekte zwischen den Start-Ups entstehen. Die Betreiber dieser Büroräume sollen flexible Grenzen für Laufzeit und Kriterien für die Bereitstellung der Büroräume festlegen, sodass nur Start-ups, die darauf angewiesen sind, diese in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich sollen die Kommunen sollen angehalten werden, Coworking-Spaces zu errichten bzw. private Anbieter hierbei zu fördern. Auch leerstehende Objekte in den Innenstädten sollen hierzu genutzt werden.

Verwaltung und Start-Up:

In jeder Wirtschaftsförderung der kommunalen Verwaltung soll für die Förderung von Start-up Unternehmen mit den Berufskammern (z.B. IHK) zusammengearbeitet werden. Doppelstrukturen sollen damit ausdrücklich vermieden werden.

Zusätzlich sollen in den Kommunen Gründertage stattfinden, bei dem sich lokale Start-Ups vorstellen und ihr Netzwerk erweitern können. Hier soll auch die lokale Wirtschaft miteinbezogen werden, damit Kontakte geknüpft werden können.

Schule und Start-Ups:

In den von den JuLis geforderten Wirtschaftsunterricht sollen grundlegende Kenntnisse des Unternehmertums und der Gründung vermittelt werden.

In Kooperation mit (lokalen) Unternehmen sollen weiterführende Schulen Gründerwettbewerbe für Schülerunternehmen durchführen, damit wirtschaftliche Kenntnisse im Schulleben vermittelt werden und innovative Ideen honoriert werden.

An einem Projekttag sollen Gründerinnen und Gründer aus der Praxis die Schule besuchen, um den Schülerinnen und Schülern den Gründungsgeist aus der Praxis näher zu bringen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden gezielt weibliche Vorbildpersonen in die Schulen zu holen, damit der Anteil der weiblichen Gründerinnen nachhaltig steigt.

Das Ende der Grünen Welle – flächendeckender Ausbau chaotischer Ampelschaltungen

Die Jungen Liberalen fordern den flächendeckenden Ausbau sensorgestützter Ampelsysteme an Verkehrsknotenpunkten, die die grüne Welle auf Dauer ersetzen. Dafür sollen Sensoren in einiger Entfernung zu wichtigen Verkehrsknoten installiert werden, die den Verkehrsfluss messen und die Grün- und Rotphasen dementsprechend anpassen. Sensoren an der Haltelinie sollen den Abfluss des zuvor festgestellten Verkehrs messen. Anhand dieser Informationen schaltet ein Programm die Ampeln. Darüber hinaus kann eine Priorisierung des ÖPNV vorgenommen werden, sofern dies in der jeweiligen Situation gefordert wird.

Make it start and simple

Wie sieht die Zukunft in Niedersachsen aus? Welche Zukunftsweisenden Erfolge kann ein Bundesland hervorbringen? Wieso sollen Innovationen nur in großen Unternehmen oder im
Ausland stattfinden? Wäre es nicht von Vorteil unsere Energie auf einen Punkt zu zielen? Ein Netzwerk zu schaffen aus Forschung, Wissenschaft, Mittelstand, Industrie und aus Starts Ups. Ein Netzwerk, das all diese Bereiche miteinander verbindet und Niedersachsen so stärker macht und führend in Europa ist. Diese Grundlage muss die Politik schaffen. Es muss ein Klima geschaffen werden, an dem sowohl junge als auch alte Pioniere an der Zukunft basteln. Wir müssen ein Klima schaffen, durch welches die verkrusteten Denkweisen aufgerissen werden. Wir müssen ein Land werden, das Macher und talentierte Menschen dazu auffordert seine Ideen umzusetzen. Wie kann das gelingen? Wir müssen ein Netzwerk schaffen an dem ein Gründer oder jemand mit einer Idee auf so viele Ressourcen wie möglich greifen kann und so wenig Hürden wie möglich hat. Ein Gründer darf nicht an der Bürokratie scheitern, sondern die Gründung muss ihm so einfach wie möglich gemacht werden. Ein Gründer darf nicht steuerlich so stark belastet werden, dass seine Investitionen darunter leiden. Die Gründer müssen die Möglichkeit haben, mit einem Netzwerk von bestehenden Unternehmen und Universitäten, ihre Ideen verwirklichen zu können.

Digitale Gründung

Ein Gewerbe soll jederzeit über das Internet angemeldet werden können. Des Weiteren sollen die Chance bestehen Stammeinlagen direkt beim Notar digital an die Bank zahlen zu können. Des Weiteren soll bei Gründung von Kapitalgesellschaften mit einem Mustervertrag keine Notar-Pflicht mehr bestehen. Eine Rückabwicklung ist vor Bekanntmachung im Handelsregister binnen 14 Tagen möglich. Die Eintragung beim Amtsgericht sowie im Handelsregister soll ebenfalls digital ermöglicht werden. Gleiches gilt auch für Änderungen, wie Beispielsweise einen Adresswechsels.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Damit sich Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen. Dazu wollen wir eine neue Ausnahme einführen. Jene bringt die gleichen Pflichten und Rechte mit sich bringt, wie wenn keine Kleinunternehmerregelung greift. Der Unterschied ist, dass man statt einer Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal lediglich eine Umsatzsteuererklärung pro Jahr macht. Diese Regelung soll frei für Unternehmen mit einem Umsatz kleiner gleich 50.000€ per Bogen zur Steuerlichen-Erfassung gewählt werden können. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze muss oder einmal jährlich kann das Unternehmen auf das Standard-Modell wechseln. Die Kleinunternehmerregelung soll beibehalten werden.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Einzelunternehmer und Freiberufler sollen generell von einer zusätzlichen Rundfunksbeitragszahlung ausgenommen werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keinerlei Möglichkeiten bieten die Rundfunk-Inhalte zu konsumieren, ebenfalls keine Zahlungen leisten müssen.

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments sollen bei der Insolvenz eines Unternehmens sofort als Verlust geltend gemacht werden können. Sollte im Verlauf der Insolvenz und Liquidierung des Unternehmens, dem Investor Geld zufließen, so soll jenes als Ertrag erklärt werden.

Crowdfunding nicht als Umsatz behandeln

Derzeit wird Crowdfunding gegen Leistung als Umsatz behandelt, wodurch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Zur Förderung des Crowdfundings soll geprüft werden Crowdfunding-Einnahmen nicht mehr als Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu behandeln.

Buchhaltung erleichtern

Um hohe Buchhaltungskosten für junge Unternehmen zu eliminieren soll vom Bund geprüft werden inwiefern die Buchhaltung für Startups erleichtert werden kann.

Co-Working Spaces fördern

Wir möchten Co-Working Spaces in Niedersachsen fördern. Dazu soll das Land geeignete Förderungen an Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern zahlen, um dort den Aufbau von Co-Working Spaces zu ermöglichen. Die Förderungen sollen bis maximal drei Jahre laufen.
Sollte der Co-Working Space nach 1,5 Jahren nicht ausgelastet sein, sollen die Mittel verringert werden. Zudem sollen die Co-Working Spaces durch einen landesweiten Accelerator nach Vorbild der VentureVilla in Hannover ergänzt werden.

Gründerstipendium

Wir fordern in Niedersachsen die Einführung eines Gründerstipendium nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen.

Know-How vermitteln

An alles Schulen soll im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts allgemeines Wissen zum Thema Gründung vermittelt werden. Auch soll ein landesweiter Schüler-Gründerwettbewerb eingeführt werden.