Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Die vierte Gewalt stärken – Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes

Die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten leiten sich derzeit aus den Grundrechten und Informationsfreiheitsgesetzen ab. Sie sind aktuell in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, jedoch finden sich keine expliziten Regelungen auf Bundesebene. Wegen dieser Unbestimmtheit sind Journalistinnen und Journalisten mitunter auf die Kooperativität der anfragten Behörden und Einrichtungen des Bundes angewiesen. Es können sich also Situationen ergeben, in denen das Auskunftsrecht nur unzureichend realisiert wird. Eine präzise Regelung des journalistischen Auskunftsanspruches in einem Bundespressegesetz ist daher notwendig, um die Presserechte zu stärken und die Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern darum die Einführung eines Bundespressegesetzes, um das Auskunftsrecht von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes zu stärken und zu präzisieren. In dem Bundespressegesetz soll ein Zeitrahmen bestimmt werden, in dem Behörden und Einrichtungen des Bundes auf die Anfragen von Journalistinnen und Journalisten antworten müssen. Die Dauer sollte angemessen lang sein, um die jeweilige Anfrage seriös beantworten zu können, aber kurz genug sein, damit die Anfrage nicht zeitlich verzögert werden kann. Alle Anfragen und Antworten zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten sowie Bundesbehörden und -einrichtungen müssen auf einer zentralen Online-Plattform veröffentlicht werden. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, soll die Begründung für die Ablehnung ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Dies stellt sicher, dass Bundesbehörden rechenschaftspflichtig sind und keine Anfragen ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Ein pauschaler Verweis auf Gründe wie Staatsgeheimnisse soll dabei nicht möglich sein.

Wir sind der Überzeugung, dass eine starke und unabhängige Presse als „vierte Gewalt“ eine wesentliche Tragsäule jeder Demokratie ist. Diese zu stärken, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können und dass die öffentliche Meinungsbildung auf einer soliden Informationsgrundlage beruht.

#NoSpy – Bürgerrechte schützen, Spionagesoftware verbieten

Spionagesoftware, die immer mehr von Privatakteuren entwickelt und eingesetzt wird, schafft ein zweites Standbein für Bürgerrechtsverletzungen neben bekannten staatlichen Repressionsmaßnahmen. Daher ist Spionagesoftware aus liberaler Sicht insgesamt kritisch zu sehen und soll nur in rechtlich beschränkten Rahmen und privat gar nicht eingesetzt werden.

Überwachungssoftware im Sinne dieses Antrags ist Software, die explizit entwickelt wird, um andere Menschen zu überwachen, indem entweder verdeckt in die Lebenswelt eingedrungen wird, oder als vertraulich zu behandelnde Daten in einer grundrechtsverletzenden Art und Weise massenhaft analysiert werden. Software die allgemein einsetzbar ist, wird nicht erfasst.

Für diese Software soll ein Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung durch die EU-Kommission bestehen. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Lieferung an einen Staat erfolgt bei dem kein Zweifel an liberal-demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien besteht. Zusätzlich soll eine Whitelist mit Staaten geführt werden, bei denen grundsätzlich eine Genehmigung erteilt wird. Alle Genehmigungen sollen öffentlich gemacht werden. Dazu soll eine Pflicht bestehen, Informationen zu veröffentlichen, die von Anbietern von Sicherheits-Software benutzt werden kann um entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die EU soll als ganzes dem Wassenaar-Abkommen beitreten und sich dafür einsetzen dass es auch auf Spionagesoftware angewendet wird. Auf Staaten die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, soll weiterhin Druck aufgebaut werden zumindest die Regelungen zur Kontrolle der Spionagesoftware zu etablieren.

Die öffentliche Förderung der IT-Sicherheitsforschung soll auf EU-Ebene gestärkt werden, indem die nationalen Sicherheitsbehörden wie das BSI stärker mit der ENISA zusammenarbeiten und langfristig neue Initiativen auf transnationaler Ebene etabliert werden.

Verstöße gegen ein Verbot des Imports oder Exports von Spionagesoftware sollen strafrechtlich geahndet werden. Dabei ist das Weltrechtsprinzip anzuwenden, insoweit die Bürgerrechte von Deutschen und Unionsbürgern gefährdet werden.

Zusätzlich soll die Sicherheit von IoT-Geräten (Internet der Dinge), welche anfällig für Spionageangriffe sind, verstärkt in den Mittelpunkt politischer Maßnahmen rücken. Gesetzliche Regelungen sollen Hersteller von internetfähigen Geräten verpflichten, klar und transparent die Laufzeit von Sicherheitsupdates für ihre Produkte offenzulegen, um Verbraucher umfassend über die Sicherheitsstandards der jeweiligen Produkte zu informieren.

Eine Begabtenförderung, die ihren Namen verdient!

Wenn das Leben für Studierende teurer wird, muss sich auch die Begabtenförderung daran anpassen. Das gilt vor allem für das sogenannte Büchergeld, den einkommensunabhängigen Grundsockel, den alle Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich erhalten. Er leistet damit einen substanziellen Teil zur Förderung begabter und leistungsstarker junger Menschen, die sich in besonderem Maße für Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft einsetzen. Die Höhe des Grundsockels ist besonders für die leistungsbereiten Stipendiatinnen und Stipendiaten relevant, die ihr Studium und ihr Stipendium gleichzeitig noch mit einer Nebentätigkeit verbinden. Für sie ist die Höhe des Grundsockels automatisch auch die Obergrenze ihrer finanziellen Förderung. Wer den Studienstandort Deutschland für die Köpfe von morgen attraktiv halten will, muss das auch finanziell wertschätzen können.

Als Junge Liberalen Niedersachsen sind wir deshalb überzeugt, dass nach über 10 Jahren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 eine erneute Erhöhung des Büchergeldes von 300 € auf 450 € für die ca. 30.000 Stipendiaten lange fällig ist. Weiterhin setzen wir uns für eine zukünftige Anpassung nach der Inflation ein.

Keine Sanierung kommunaler Haushalte durch Blitzer

Im Jahr 2021 wurden 93.915 Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland registriert. In Niedersachsen gibt es momentan insgesamt 527 mobile oder feste Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, sogenannte Blitzer. Durch Blitzer nehmen der Staat und die kommunalen Institutionen teils mehrere Millionen Euro jährlich ein. Die Einnahmen durch Messgeräte sanken im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Prompt erhöhte das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 100 Prozent. Wer etwa innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Für uns ist klar, dass Bußgelder im Straßenverkehr kein Instrument zur Aufstockung oder zum Ausgleich von kommunalen Haushalten sein dürfen. Vielmehr sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung, sowie der finanziellen Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Verstößen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  1. Blitzer Apps legalisieren: Wir fordern die restlose Streichung von §23 Abs. 1c StVO, dem Verbot der Nutzung sogenannter Blitzer Apps.
  2. Den Rechtsweg transparent machen: Nicht selten werden Blitzer rechtswidrig aufgestellt. Etwa weil der Abstand zu einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild nicht eingehalten wird oder auch weil die verantwortliche Verwaltung die Installation des Blitzers nicht im Vorhinein mit der örtlichen Polizei abgesprochen hat. Deshalb fordern wir:

    • auf Bußgeldbescheiden nicht nur die Möglichkeit der Anfechtung, sondern explizit auch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit für die Installation des jeweiligen Blitzers hingewiesen wird.

    • der Bearbeitung von Anfechtungen eine hohe Priorität zuzuweisen und im Falle einer rechtswidrigen Installation die unverzügliche Entfernung, sowie die selbstständige Rücküberweisung von Bußgeldern an alle Betroffenen durch die Behörde.

    • Die zuständige Kommune soll auf den Bau neuer Blitzer in ihren öffentlichen Bekanntmachungen hinweisen.

  3. Installation von Blitzern und Voraussetzungen gemäß §45 StVZO

    • Mobile und feste Blitzer dürfen nur nach dem erfolglosen Versuch sämtlicher anderer verkehrsberuhigende Maßnahmen eingesetzt werden.

    • Grundsätzlich sollte die Verwendung von Blitzern immer das letzte Mittel der Wahl für eine (vorübergehende) Verkehrsberuhigung sein. Bauliche Maßnahmen oder neuartige Formen der Verkehrsberuhigung haben grundsätzlich Vorrang. Das dauerhafte Ziel ist deshalb immer die Vermeidung von Blitzern.

    • Feste Blitzer sollen in einem Abstand von zwei Jahren auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Lässt sich ein Regelungsbedarf nicht mehr belegen, so ist der Blitzer abzubauen und gegebenenfalls durch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ersetzen.

    • Mit einem Abstand von mindestens 300 Metern muss für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt werden.

  1. Prävention statt Intervention

    • Neben der schlichten Abfrage der Verkehrsregeln, wollen wir in den Fahrschulen einen stärkeren Fokus auf die möglichen Folgen von “Rasen” legen. Unter Lektion 7 “Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise” wollen wir den Schwerpunkt: Folgen von Unfällen infolge der Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzen. Exemplarisch soll hierbei auf die möglichen Folgen eines Unfalls, z.B. in Form von Überlebenschancen oder Fallbeispielen mit persönlichen Schicksalen, eingegangen werden.

    • In Schulen wollen wir  Verkehrssicherheit Seminare zur Sensibilisierung durchführen.

    • Tempolimits jenseits von 130 km/h wollen wir ermöglichen, um neben dem Limit von 130 und dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung, eine adäquate Verkehrsberuhigung zu erreichen.

    • Auf Landstraßen wollen wir durch die Ersetzung von Ampeln durch Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild einen fließenden Verkehr, sowie eine Verkehrsberuhigung durch die wiederkehrende Vergegenwärtigung der eigenen Geschwindigkeit erreichen.

Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren

Klimaschutz ist eine fundamentale Menschheitsaufgabe. Deswegen einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU verpflichtete sich zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050, Deutschland sogar bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitreichende Emissionseinsparungen in allen emittierenden Sektoren notwendig.

Als Junge Liberale sind wir davon überzeugt, dass der beste Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele marktwirtschaftliche Instrumente sind. Das zentrale Instrument ist hierbei eine Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, idealerweise durch einen Emissionshandel, da dieser gegenüber Alternativen wie einer CO2-Steuer eine deutliche höhere ökologische Treffsicherheit aufweist.

Auf europäischer Ebene existiert ein solches Instrument erfolgreich in Form des europäischen Emissionshandels (EU-ETS), der aktuell die Sektoren Energie, Industrie sowie den inneneuropäischen Luftverkehr und damit insgesamt 45% der europäischen Treibhausgasemissionen abdeckt. Hingegen sind andere Emittenten wie der Verkehrssektor, der Gebäudesektor und die Landwirtschaft bisher kein Teil dieses Systems. Für uns ist jedoch klar: Eine europäische Klimapolitik, die Emissionen nicht nur selektiv mindert, sondern umfassend, muss künftig alle emittierenden Sektoren in den EU-ETS integrieren.

Wir begrüßen daher die Pläne der EU, die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 in einen separaten Emissionshandel (EU-ETS 2) einzugliedern. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung gleich aus mehreren Gründen weiterer Handlungsbedarf:

  1. Durch die Schaffung eines separaten Emissionshandels werden zwei unterschiedliche Preise für den Ausstoß der gleichen Menge an CO2-Äquivalenten geschaffen. Das ist ökonomisch ineffizient, weil dadurch Emissionseinsparungen nicht immer zu den geringsten möglichen Grenzkosten erfolgen (Prinzip der Low Hanging Fruits). Daher sollten der bestehende EU-ETS und der EU-ETS 2 möglichst zeitnah in ein einheitliches Emissionshandelssystem mit gemeinsamem Zertifikatspreis überführt werden.
  2. Landwirtschaft und Fischerei bleiben von der neuen Reform unangetastet, sodass der Einsatz fossiler Brennstoffe in diesen beiden Sektoren noch immer vom EU-ETS ausgenommen bleibt. Diese Ausnahmeregelung bewerten wir kritisch und setzen uns daher für ihre Abschaffung ein.
  3. Bereits im EU-ETS 1 wurde ein Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen, nämlich die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, nicht einbezogen. Stattdessen wurde dafür ein eigener Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) geschaffen. Auch wenn wir die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Integration dieses Bereiches in den EU-ETS anerkennen, die unter anderem das Emissionsmonitoring betreffen, sollte diese Eingliederung das langfristige Ziel bleiben und entsprechende Ausgestaltungsoptionen von der EU-Kommission geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte könnten dazu die Erfassung von Emissionen bei der Tierhaltung oder der Lachgasemissionen des Düngemitteleinsatzes sein.
  4. Auch weitere Ausnahmen vom EU-ETS, insbesondere für Schiffe nicht-gewerblicher Betreiber und reine Freizeitboote, gewerbliche Passagier- und Frachtschiffe unter 5000 Bruttoregistertonnen, gewerbliche Fluganbieter unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 10000 Tonnen sowie selbst genutzten privaten oder gewerblichen Flugbetrieb unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 1000 Tonnen, sehen wir kritisch. Diese betreffen zwar nur einen prozentual geringen Teil der Emissionen, schaden aber massiv der Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass solche Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kann es hierbei sein, den CO2-Preis analog zur bestehenden Regelung im Straßenverkehr auf den getankten Kraftstoff aufzuschlagen.
  5. Da die Pläne der EU zur Einführung des EU-ETS 2 erst im Jahr 2027 in Kraft treten, bleibt eine Übergangsphase, in der dennoch die für Deutschland verbindlich festgelegten Minderungsziele der EU-Lastenteilungsverordnung gelten und durch die nationale Gesetzgebung ausgestaltet werden müssen. Dies geschieht in Deutschland primär durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem ein sogenanntes „nationales Emissionshandelssystem“ (nEHS) in den bisher nicht am EU-ETS partizipierenden Sektoren Verkehr und Gebäude geschaffen wurde. Entgegen seinem Namen handelt es sich hier aber nicht um ein echtes Emissionshandelssystem, bei dem die Menge an Zertifikaten gedeckelt ist und sich dann der entsprechende Zertifikatspreis am Markt bildet. Stattdessen wird dieser analog zur Funktionsweise einer CO2-Steuer für jedes Jahr politisch festgelegt und soll sich erst ab 2027 frei bilden, also genau ab dem Jahr, in dem das nEHS durch die Implementation des EU-ETS 2 ohnehin obsolet wird. Wir fordern daher eine Reform des BEHG mit einem schnellstmöglichen Übergang zu einem echten Emissionshandel mit freier Preisbildung, bis dieser 2027 in den EU-ETS 2 übergeht. Die jährlich sinkende Zahl der Emissionszertifikate soll sich dabei an den deutschen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung orientieren. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen künftig vollständig und gleichmäßig im Rahmen einer Klimadividende an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, nach der vorzeitigen Ausweitung des Emissionshandels in Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu kooperieren, um zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen und dadurch Vorteile eines größeren Marktes auszuspielen.

Diese Reformvorschläge sollen die Etablierung eines klimapolitischen Gesamtkonzepts unterstützen, bei dem alle Sektoren von einem einheitlichen EU-ETS erfasst sind und kleinteilige Maßnahmen des Ordnungsrechts in den Hintergrund rücken. Folglich ist es nur konsequent und darüber hinaus ökonomisch effizient, die bisher geltenden Sektorziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) vollständig abzuschaffen und durch ein sektorübergreifendes Emissionsmonitoring zu ersetzen.

Freiheitsenergien statt Tunnelblick

Die Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine führt uns vor Augen, wie wichtig günstige und unabhängige Energie für einen Industriestandort wie Deutschland ist. Bereits vor dem Krieg hatte Deutschland die höchsten Energiepreise in Europa. Der aktuelle energiepolitische Diskurs fokussiert sich großteilig auf Wind-, Solar- und Wasserenergie, da sie nachhaltig und erneuerbar sind. Es fehlt zunehmend die Diversifizierung der Technologien zur nachhaltigen Energieerzeugung. Statt sich ausschließlich auf Windkraft oder Solarenergie zu konzentrieren, sollte technologieoffen an neuen Formen der Energieerzeugung geforscht werden, um ein witterungsunabhängiges, stabiles Stromnetz zu schaffen. Aktuell wird der Energieausgleich, der das Netz stabil hält, hauptsächlich durch Gaskraftwerke gewährleistet. Im Gegensatz zur EU-Kommission halten wir Energieerzeugung durch Gas nicht für eine grüne Energieerzeugungsform. Darüber hinaus ist erst Recht in Zeiten von Wärmepumpen und E-Autos weiterhin mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen – wir brauchen daher neue Freiheitsenergien, die uns witterungsunabhängig, nachhaltig und stabil mit Energie versorgen können.

Ein wichtiger Forschungszweig ist die Forschung an der Kernfusion, welche, einmal gemeistert, die Energieprobleme von heute und morgen weitestgehend beheben würde. Dem Max-Planck-Institut zufolge reicht nur ein Gramm Brennstoff in einem rentablen Fusionsreaktor aus, um so viel Energie zu gewinnen, wie die Verbrennung von 11 Tonnen Kohle bringt. Darüber hinaus entsteht bei der Kernfusion kein radioaktiver Müll und die Gefahr eines Super-GAUs besteht nicht.

Das Erschließen der wirtschaftlich rentablen Kernfusion würde nicht nur eine witterungsunabhängige Netzstabilität schaffen, sondern könnte gleichzeitig auch für die Produktion synthetischer Kraftstoffe und grünen Wasserstoffs genutzt werden. Bestehende Projekte, wie der ITER in Frankreich und die Fusionsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald sollen weiterhin gefördert werden, um in Zukunft die Kernfusion wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Ebenso relevant ist es, dass weitere nachhaltige Formen der Energieerzeugung wie Wellen- und Gezeitenkraftwerke an den deutschen Küsten oder die Geothermie nicht unbeachtet bleiben und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, nachhaltigen Strom selbst zu produzieren. Darüber hinaus müssen neue Speichermöglichkeiten für Strom in Zeiten von Überproduktion stärker als bisher erforscht werden, sodass beispielsweise Windkraftwerke bei Sturm nicht ausgeschaltet werden müssen, sondern wir die gesamte Kraft der Witterung als grüne Energie nutzbar machen können.

Hierbei kann eine wegweisende Möglichkeit die Nutzung überschüssiger Energie zur Produktion grünen Wasserstoffs sein. Den Betreibern von Windparks muss die Möglichkeit geboten werden, überproduzierten Strom hierfür zu verwenden. Darüber hinaus sollte ergründet werden, wie grüner Strom aus Überproduktion bis zu Orten des Bedarfs mit geringem Verlust transportiert werden kann.

Wir JuLis bekennen uns zu den Freiheitsenergien, weil wir erkannt haben, dass wir ihr Potenzial für eine technologieoffene Energiewende nutzbar machen müssen. Wir brauchen die ganze Kraft der Innovation, statt uns ausschließlich auf Solar- oder Windenergie zu fokussieren, um Deutschland so schnell wie möglich stabil, witterungsunabhängig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Deshalb fordern wir JuLis:

  • Eine Evaluation der bisher getätigten Investitionen in die Forschung zur Kernfusion und eine Ausweitung und lösungsorientierte Förderung der Kernfusionsforschung
  • Eine Ausweitung der Forschungsgelder zur Ergründung weiterer innovativer Formen der Energieerzeugung. Gegenfinanziert durch das streichen klimaschädlicher Subventionen wie derer für den Braunkohletagebau.
  • Eine Förderung der Speicherung und Nutzung von überproduziertem Strom, die auch privaten Erzeugern ermöglicht werden soll
  • Die Stromerzeugung so schnell wie möglich auf nachhaltige Zukunftsenergien zu fokussieren

Freiheitsenergien nicht verschwenden

Spätestens seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine ist es klar, dass die deutsche Energieversorgung und Industrie nicht länger auf russisches Gas aufgebaut seien kann. Die drastisch steigenden Preise für Energie sind für viele Bürger und Unternehmen eine ernstzunehmende Existenzbedrohung, daher dürfen wir keine wertvolle Energie  verschwenden! Und es muss gesichert sein, dass wir die erneuerbaren Energien möglichst effizient speichern und nutzen, für die Zeit, wenn die Produktion aufgrund gegebener Verhältnisse ausfällt.

Um dies zu verwirklichen ist es notwendig größere Speicherkapazitäten in Deutschland zu erschaffen, als auch den Betrieb der bestehenden Kapazitäten wieder wirtschaftlich zu gestalten.

Pumpspeicherkraftwerke sind ein wichtiger und bewährter Teil unserer Energiespeicher. Aufgrund des BGH-Urteils, welches die Kraftwerke gemäß § 3 Nr. 25 EnWG als Letztnutzer einstuft, ist der Betrieb dieser Anlagen für die Betreiber nicht mehr wirtschaftlich. Dies muss sich ändern!

Auch denkbar wäre überschüssigen Strom dafür zu verwenden durch Elektrolyse, Wasserstoff zu gewinnen, ähnlich wie auf den Orkney Inseln. Dieser könnte für die Industrie ein Substitut zu Gas darstellen.

Daher fordern wir Junge Liberale, dass:

  • Pumpspeicherkraftwerke im Sinne des Gesetzes als Kraftwerke einzustufen sind.
  • eine Machbarkeitsstudie zur Herstellung von Wasserstoff durch erneuerbare Energien (Power-to-Gas) durchgeführt wird.

Transparenz in allen Lagen – DIVI-Register erhalten und ausbauen

Das DIVI-Intensivregister dient zur tagesaktuellen Erfassung von betriebsfähigen Versorgungskapazitäten, unter Berücksichtigung von personellen und materiellen Ressourcen, auf deutschen Intensivstationen. Es stellt damit einen wichtigen Gradmesser zur Einschätzung der aktuellen Lage auf den Intensivstationen dar, indem es Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung regional und zeitnah erkennen lässt. Mit Hilfe des DIVI-Intensivregisters ist es zudem für Rettungsleitstellenpersonal und Intensivmediziner*Innen möglich, zielgerichtet in den Austausch hinsichtlich weiterführender Behandlungsstrategien zu treten und ggfs. Eine (Weiter-)Verlegung zu forcieren. Die hohe Qualität der erfassten Daten ermöglicht es zudem, langfristig gezielte Versorgungsforschung zu betreiben, damit die vorhandenen Strukturen stetig an Qualität gewinnen können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass das DIVI-Intensivregister auch in Zukunft unabhängig von einer pandemischen Lage für alle Krankenhäuser fortzuführen ist. Darüber hinaus soll der Schnittstellenausbau zwischen dem DIVI-Register und dem interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) forciert und gefördert werden.