Liberalen Feminismus ernst nehmen: Ehegattensplitting abschaffen!

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine Fortführung des Ehegattensplittings, als Bevorteilung von Ehepartnern ggü. unverheirateten Paaren aus. Dieses Steuermodell verringert – nach Berechnungen u.a. der „Wirtschaftsweisen“ eindeutig nachweisbar – den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit von Zweitverdienenden sowie zu der Ausweitung ihrer Arbeitsstundenzahl, beides mit Auswirkungen auf die Renten- und Sozialleistungen der Zweitverdienenden. Laut Schätzungen des ifo Instituts könnte die Beschäftigung ohne Ehegattensplitting um bis zu 200.000 Vollzeitstellen steigen. Neben dem problematischen Beschäftigungseffekt konserviert das Ehegattensplitting auch das hiermit verbundene Gesellschaftsbild: Eine Ehe mit klassischer Arbeitsteilung im Sinne einer „Hausfrauen-Ehe“. Denn je größer der Unterschied im Einkommen ist, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Im Ergebnis steht das Ehegattensplitting einem Liberalen Feminismus diametral gegenüber.

Da die derzeitige jährliche Steuerersparnis für Familien und Paare durch das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro beträgt, bedarf es einer ausgewogenen Reform, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden. Zum einen wäre ein plötzlicher Systemwechsel insbesondere für Ehepaare, die sich im Vertrauen auf die geltenden Regeln auf die klassische Arbeitsteilung eingerichtet haben und bei denen die Zweitverdiener nicht ohne weiteres Erwerbsarbeit aufnehmen können und wollen, existenziell. Die Jungen Liberalen fordern daher, aus Gründen des Vertrauensschutzes und des Bestandsschutzes der Ehen die alten Regeln für existierende Ehen für eine Übergangsphase fortbestehen zu lassen. Zum anderen soll ein Übergang entweder in ein Steuermodell des „Realsplittings“ (Individualbesteuerung mit der Möglichkeit zur Übertragung eines gewissen Betrags des Erstverdieners auf den Zweitverdiener) oder des „Ehezusatzfreibetrags“ (der mit wachsendem Einkommen des Zweitverdieners sinkt) erfolgen. Langfristig streben wir die Abschaffung der steuerlichen Ungleichbehandlung zusammenlebender kinderloser unverheirateter Paare und kinderloser Ehepaare an. Um die übrigen Belastungen zu minimieren, sollten die restlichen Mehreinnahmen verwendet werden, um etwa die Einkommensteuer oder andere Steuern zu senken, was zusätzliche Beschäftigungseffekte ermöglicht.

Zukunftsweisende Bildung: Adaptives Lernen auf Basis von KI in Niedersachsen

Die Bildungslandschaft in Niedersachsen steht durch die in den letzten Jahren immer weiter fortschreitenden digitalen Möglichkeiten sowie die rasche Entwicklung von künstlicher Intelligenz vor neuen Chancen, das Bildungsangebot zu verbessern. Diese Chancen müssen ergriffen werden, um den Schülern weltbeste Bildung zu ermöglichen. Daher fordern wir JuLis Niedersachsen unter anderem die Integration von adaptivem Lernen auf Basis von künstlicher Intelligenz im Unterricht, welches zudem die Lehrer entlastet und Chancengerechtigkeit sowie Inklusion fördert.

Unser Ziel ist es, ein Lernerlebnis zu schaffen, welches auf den individuellen Bedürfnissen, Lernstilen und Fähigkeiten einzelner Schüler zugeschnitten ist. Diese adaptiven Lernprogramme sind in der Lage, individuelle Lernprofile zu erstellen, um gezielt auf die Stärken und Schwächen jedes einzelnen Schülers eingehen zu können. Dies sorgt auch dafür, dass Aufgaben gestellt werden, die zu den individuellen Lernstilen und dem Lerntempo passen. Zudem wollen wir die Lehrer bei der wichtigen pädagogischen Arbeit unterstützen und die Schüler auf dem Weg zu eigenverantwortlichem und kritischem Denken begleiten. Dies wird durch individuelles Feedback zu den Lösungsvorgängen der Aufgaben gefördert, um Schwächen zu erkennen und Stärken zu fördern. An dieser Stelle kann der Lehrer individuelle Hilfe leisten. Die Lehrkräfte können sich so auf Aufgaben in den Bereichen individuelle Betreuung, kritisches Denken und soziale Interaktion konzentrieren. Zudem soll ein Baustein zur Selbstreflektion vorhanden sein, der die Selbsteinschätzung der Schüler zu verschiedenen Fähigkeiten beinhaltet. Die gestellten Aufgaben sollen sich an das jeweilige Curriculum des Fachs anpassen. Die Umsetzung dieses Vorschlags soll zunächst an Modellschulen geschehen, um herauszufinden, welche Vor- und Nachteile diese Lerntechnik in der jeweiligen Fachpraxis bietet. Falls das Fazit aus diesen Modellschulen positiv ausfällt, soll das Modell auf alle weiterführenden Schulen landesweit erweitert werden. Essenziell ist die Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten wie Tablets oder Laptops. An den Schulen müssen noch vor der Einführung flächendeckender KI-Lehrmethoden qualitative Fortbildungsangebote für die Lehrer in den Bereichen Digitalisierung und insbesondere im Themenfeld künstliche Intelligenz geschaffen werden, um die Lehrkräfte auf die nötigen Schritte zur Implementierung von adaptivem Lernen vorzubereiten. Festzuhalten bleibt hier, dass wir die Lehrer als notwendig für die digitalen Systeme erachten. Ferner ist klar, dass dieses Lernsetting nur mit deutlich reduzierten Klassengrößen möglich ist. Besonders im Bereich Bildung sollte ein besonderer Fokus auf Datenschutz und Ethik liegen, was die Auswahl von Unternehmen für die Schulen einschränkt. Es soll kontinuierlich unabhängig überprüft und bewertet werden, ob und wie die Ziele des adaptiven Lernsystems erreicht werden, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Gerade auf den Einsatz von US-amerikanischen Cloud-Providern sollte aufgrund des Zugriffs durch den PATRIOT Act der Geheimdienste auf die dort gehosteten Daten verzichtet werden.

Wir JuLis Niedersachsen fordern:

  • Die Integration von adaptiven Lernmethoden an niedersächsischen Schulen
  • Einsatz privatwirtschaftlicher Ressourcen
  • Dass Niedersachsen dem Projekt “KI-Lernwolke” beitritt, welches bereits von acht anderen Bundesländern unterstützt wird. Zusätzlich sollen Mittel aus dem Etat für länderübergreifende Projekte bereitstellt werden, um die Implementierung der adaptiven Lernplattform zu fördern.
  • Eine stetige Kosten-Nutzen-Evaluation sollte vorgenommen werden

Kommunale Wärmeplanung stärken – Neue Deutschland-Geschwindigkeit bei der Wärmewende!

Angesichts der, von der angedachten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorausgesetzten, engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit der gesetzlich geforderten individuellen Wärmewende brauchen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen schnellstmögliche Gewissheit, ob und wann sie an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen werden. In Anbetracht der drohenden ausführlichen Baumaßnahmen und des finanziellen Aufwands beim Umtausch des eigenen Heizsystems können und wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht bis zur, im Niedersächsischen Klimagesetz gesetzlich festgeschriebenen, Frist Ende 2026 warten, ehe sie Gewissheit haben, ob und wenn ja, wann sie an ein kommunales Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden. Zwar treiben bereits jetzt einzelne niedersächsische Kommunen ihre Kommunale Wärmeplanung stark voran und bspw. Hannover wird voraussichtlich innerhalb des kommenden Jahres einen fertigen Plan beschließen können. Gerade kleinere Kommunen stehen jedoch noch oftmals am Anfang einer für sie nur mit viel Aufwand handhabbaren Aufgabe. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Niedersächsische Landesregierung sowie die Bundesregierung auf, die Kommunen mit Nachdruck bei der gesetzlich zwingenden Aufstellung der kommunalen Wärmepläne administrativ und wenn nötig auch personell sowie finanziell zu unterstützen. Die Jungen Liberalen fordern für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen Wärmeplanungs-Booster.

Gleichzeitig steht für die Jungen Liberalen fest, dass die Nah- und Fernwärme in den hierfür geeigneten Quartieren eine ideale Lösung für die Wärmewende darstellt, ist sie doch kosteneffizient und ermöglicht den zentralen Umstieg auf nicht-fossile Energieträger. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen, dass das Land Niedersachsen sowie der Bund die – insbesondere wirtschaftlich schwächeren – Kommunen vollumfänglich dabei unterstützen, möglichst zügig die entsprechenden, in der Kommunalen Wärmeplanung angestrebten, Wärmenetze aufzubauen. Für die schnellstmögliche Dekarbonisierung des Heizens im Wohnbereich muss das Ziel ein “Masterplan Ausbau Wärmenetze” sein. Hierbei sollte der Fokus auf die Nutzung der Abwärme z.B. der Industrie, Verbrennungsanlagen, o.Ä. gelegt werden.

Da die Wärmeversorgung hierbei oftmals von einem einzelnen kommunalen Versorger durchgeführt wird, ist es zwingend notwendig, dass keine wirtschaftlichen Monopole entstehen, bzw. diese bestmöglich überwacht werden, um einen Marktmissbrauch und intransparente Preise zu verhindern.

Mit der Kombination dieser Maßnahmen gelingt für die Bürgerinnen und Bürger die erforderliche, schnellstmögliche, effiziente, planbare und nicht zuletzt ökonomisch nicht überfordernde Wärmewende.

Mobilitätsoffensive für junge Menschen in Niedersachsen

Junge Menschen haben ein hohes Bedürfnis nach Mobilität. Sie wollen Bildungschancen ergreifen, berufliche Möglichkeiten nutzen, soziale Kontakte pflegen und ihre persönliche Entwicklung vorantreiben. Diese Mobilitätsbedürfnisse haben sie also nicht nur als Privatpersonen, sondern vor allem auch als Schülerinnen und Schüler, als Studierende, als Auszubildende und als Freiwilligendienstleistende – Kurz: diese Bedürfnisse haben sie als Trägerinnen und Träger der Gesellschaft von morgen.

Ernstgenommene Chancengerechtigkeit ist auch das Anerkennen von Mobilitätsbedürfnissen. Junge Menschen sollten unabhängig von ihrem sozioökonomischen und geographischen Standort, die Chancen wahrnehmen können, die sie zur optimalen individuellen Entfaltung ihrer Talente und Stärken benötigen. Attraktive und zugängliche Mobilitätsangebote sind Bedingung dafür.

Die Einführung des Deutschlandtickets stellt eine Zeitenwende für den ÖPNV in Deutschland dar. Es hat Zugangshürden für den klimafreundlichen ÖPNV gesenkt und den Weg für eine moderne, digitalisierte und vernetzte Mobilität geebnet. In Niedersachsen kann diese Geschichte mit einer Mobilitätsoffensive für junge Menschen fortgeschrieben werden. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb:

  • Nach dem Vorbild des Landkreises Vechta soll das Land Niedersachsen die Landkreise dabei unterstützen, das Deutschlandticket als reguläre Fahrkarte für alle Schüler einzuführen.
  • Das Land Niedersachsen soll eine vom Verkehrsverbund unabhängige vergünstigte Variante des Deutschlandtickets ermöglichen, die das bisherige landesweite Semesterticket ersetzt. Die Nutzung dieses Tickets muss für Studierende freiwillig sein.
  • Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Land Niedersachsen nach dem Scheitern eines landesweit gültigen Azubitickets in der Verantwortung, eine Vergünstigung des Deutschlandtickets für diese Personengruppen zu gewährleisten.

Liberaler Klimaschutz jetzt: Akzeptanz für CO2-Preis durch Klimaschutzdividende bis 2025

Die Jungen Liberalen stützen ihre klimapolitische Programmatik auf wissenschaftlich fundierte Empirie. Nach Auswertungen unzähliger unabhängiger wie staatlicher Stellen, u.a. des Umweltbundesamtes, sparen Sektoren mit Emissionshandel weitaus mehr CO2 ein als Sektoren, in denen hauptsächlich mit Subventionen gearbeitet wird. Folglich begrüßen die Jungen Liberalen die jüngste Reform des bestehenden EU- Emissionshandelssystems (EU-ETS I) mit gleichzeitiger Schaffung eines zweiten Handelssystems EU-ETS II speziell für u.a. Verkehr und Gebäude, welches größtenteils das deutsche “nationale Emissionshandelssystem” (nEHS) ablösen wird.

Für die Lenkungswirkung eines Emissionshandelssystems ist der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente der entscheidende Faktor. Der anvisierte Preispfad innerhalb des nEHS muss daher nachgebessert sowie schneller und stärker erhöht werden. Der aktuell geplante bzw. in Teilen kürzlich mit dem Haushaltsentwurf für 2024 beschlossene Preispfad von 40 €/t ab 2024, 50 €/t ab 2025 und 65 €/t ab 2026 genügt nicht. Zum einen muss das Ziel sein, möglichst zügig und reibungslos einen Preis von 100 €/t zu etablieren, da nach nahezu einhelliger Einschätzung von Experten erst ab einem solchen Preis die erwünschte Lenkungswirkung einsetzt. Zum anderen muss eine Überführung des deutschen Systems nEHS in den europaweiten EU-ETS II – der mit frei handelbaren Zertifikaten und mithin (grundsätzlich) volatilen Preisen einen erheblichen und wünschenswerten marktorientierten Systemwechsel darstellt – gelingen, ohne dass, wie bislang zu befürchten ist, zum Übergang mit sprunghaft signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden muss. Um einen solch drohenden Preisschock ab 2027 zu verhindern, muss die Bundesregierung bereits jetzt einen möglichst ambitionierten Preispfad einschlagen, um einen fließenden Übergang in das europäische System zu ermöglichen.

Der erforderliche hohe CO2-Preis darf jedoch nicht kompensationslos bleiben. Jüngsten Umfragen zur Folge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz bereits heute massiv, da er vielen Bürgerinnen und Bürgern neben den fortwährenden Krisen an die wirtschaftliche Substanz geht. Insbesondere untere Einkommensgruppen sind relativ stärker betroffen, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets etwa für Brenn- und Heizstoffe ausgeben müssen. Es ist zwingend notwendig, mit aller politischen Kraft auf die schleunige Einführung einer Klimaschutzdividende noch in dieser Legislatur hinzuarbeiten.

Hierbei sind im europarechtlich zulässigen Rahmen möglichst sämtliche Einnahmen aus der CO2-Abgabe zweckgebunden an diesen zu schaffenden Auszahlungsmechanismus zu leiten. Während, gemäß der europäischer Einigung in diesem Juni, ab 2027 etwa 25% der erwarteten Einnahmen des EU-ETS II über den neu zu schaffenden „Klimasozialfonds“ für Maßnahmen ausschließlich für finanziell schwächere und besonders betroffene Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer vorgesehen werden müssen (etwa für befristete direkte Einkommensbeihilfen oder Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen), sollten die restlichen Einnahmen der Finanzierung einer Klimaschutzdividende für alle zugeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste dieser Ausgleichsmechanismus nämlich bereits bei einem CO2-Preis von 30€/t etwa 70€ pro Person betragen, um die durchschnittlichen CO2-Kosten der einkommensschwachen Haushalte auszugleichen, wofür wiederum rund 70% der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel aufgewendet werden müssten. Andere Klimaschutzprojekte und Investitionen, insbesondere der Schattenhaushalt des Klima- und Transformationsfonds, sind in Zukunft daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren – eine Mittelzuweisung aus dem EU-ETS II ist gesetzlich auszuschließen.

In diesem Rahmen fordern die Jungen Liberalen, dass der Auszahlungsprozess mittels einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung erfolgen soll. Eine solche datensparsame Auszahlungsvariante hat zum einen den Vorteil, dass sie im Sinne der praktischen Umsetzbarkeit einfacher und vor allem schneller durchführbar ist. Zum anderen muss betont werden, dass die Klimaschutzdividende keine sozialstaatliche Transferzahlung darstellt. Hierfür steht mit dem Europäischen Klimasozialfond bereits ein eigenes Instrument bereit. Vielmehr soll die Klimaschutzdividende jeder Bürgerin und jedem Bürger gleichermaßen eine Dividende an den Klimaschutzmaßnahmen zuführen und die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten. Ferner haben Studien gezeigt, dass bei einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung insbesondere einkommensschwache Haushalte relativ betrachtet stärker von den Entlastungen als einkommensstarke Haushalte profitieren, da gerade die oberen Dezile mehr CO2 emittieren. Nach Berechnungen des DIW Berlin aus dem Juni 2023 würde das einkommenschwächste Dezil bei Anhebung des CO2-Preises und gleichzeitiger Einführung einer Klimaschutzdividende schlussendlich gar in Höhe von 0,7% des Haushaltsnettoeinkommens entlastet werden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen daher die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene soziale Ausgleichsverfahren (Klimaschutzdividende bzw. dort Klimageld genannt) so schnell wie möglich und noch innerhalb dieser Legislatur einzuführen. Die bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums, bis 2025 die technische Möglichkeit zu schaffen, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung überhaupt nur theoretisch an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen, entspricht diesen Erwartungen nicht. Dass es bislang lediglich einen konkreten Plan für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes der Leistungsberechtigten des Klimageldes gibt (etwa mittels § 139b Abs. 3b AO), jedoch noch nicht für die Planung und Einführung eines Auszahlungsweges, ist unzureichend. Dass eine zügige Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, keine technischen Möglichkeiten zu haben, um pauschale Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, ist für die Digitalisierungspartei in Regierungsverantwortung inakzeptabel. Die Jungen Liberalen fordern daher, zur Auszahlung der Klimadividende die bereits bestehende technische Infrastruktur der Familienkassen zu nutzen. Anders als über eine Erstattung der Krankenkassen oder im Rahmen eines „Huckepackverfahrens“ über die Lohnsteuer hätte die Klimaschutzdividende als eigenständig ausgezahlte Überweisung eine sehr hohe Sichtbarkeit. Die Wahrnehmung der Verursachergerechtigkeit von CO2-Emissionen innerhalb der Bevölkerung ist entscheidend für ihren Erfolg.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen beim Blick auf das Konto sehen und spüren können: Klimaschutz wirft eine Dividende ab.

3D-Drucken statt wegschmeißen

Die Jungen Liberalen Niedersachen machen sich stark für innovative Konzepte zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft als Bestandteil einer Ressourcen schonenden, nachhaltigen Marktwirtschaft.

In diesem Zuge fordern wir, dass Herstellerinnen und Patentinhaber von Produkten, deren Wartung und Instandhaltung sie eigenmächtig und endgültig einstellen oder ohne erkennbare Notwendigkeit für Endverbraucher unverhältnismäßig unwirtschaftlich machen, künftig verpflichtet werden können, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen zu veröffentlichen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die betreffenden Teile mittels 3D-Druckverfahren reproduzierbar sind. Davon ausgenommen werden Hersteller und Patentinhaber, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen gegen Lizenzgebühren zur Verfügung stellen.

Dies hat unweigerlich großen Einfluss auf die Reparabilität von Produkten und leistet so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen kleineren Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit bieten, sich am Reparatur- und Wartungsmarkt zu beteiligen. Zusätzlich schützt die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen die Verbraucherrechte, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, defekte Produkte selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen und die Möglichkeit zur Reparatur von defekten Teilen trägt zudem zu einer erheblichen Reduktion von CO2-Emissionen bei. Im Übrigen bleibt das Patentrecht geschützt und findet Beachtung.

Recycling Helden – Elektrotonnen

Der Klimawandel und die Verknappung von Ressourcen, insbesondere seltener Erden, zählen zu den drängendsten globalen Problemen unserer Zeit. Trotz der seit 2019 geltenden EU-Zielvorgabe von 65% Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte erreichen wir lediglich 44%.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass bestehende Projekte zur Entsorgung von kleinen und mittleren Elektrogeräten  hinsichtlich ihrer Akzeptanz evaluiert werden.

Im Falle einer erfolgreichen Evaluation, sollte eine Erweiterung des solcher Entsorgungsmöglichkeiten auf weitere Kommunen angestrebt werden. Dies soll dann ggf. durch eine Informationskampagne unterstützt werden.

Freiwilligenämter stärken – Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale erhöhen

Das Ehrenamt und weitere freiwillige Tätigkeiten stärken in Deutschland die gesellschaftlichen Strukturen und fördern den Erhalt von kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen. Hierbei sind es meist junge Menschen, die in gruppenleitenden Funktionen, künstlerischen oder betreuenden Bereichen als Chorleiter:innen, Statist:innen, Übungsleiter:innen, Betreuer:innen oder auch Pfleger:innen älterer Menschen aber auch als Lehrtätige an einer Hochschule arbeiten. Diese Tätigkeiten werden über die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale als Freibeträge abgerechnet. Diese Freibeträge sorgen bei jungen Menschen in Ausbildung für mehr finanzielle Freiheiten.

Als Jugendverband stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Stärkung individueller Fähigkeiten und freiwilliger Tätigkeiten und fordern daher, auch als Antwort auf die hohe Inflationsrate:

  • Die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro im Jahr steuerfrei auf 5000 Euro zu erhöhen.
  • Die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr steuerfrei auf 1500 Euro zu erhöhen.

Kartenzahlung im ÖPNV

Bei Ausschreibungen im ÖPNV sollen in Zukunft die Kriterien der bargeldlosen Zahlung (z.B. Kartenzahlung, kontaktlose Zahlung und mobile Zahlung) sowohl an Verkaufsstellen (z.B. Automat, App, Schalter) als auch in den Verkehrsmittel berücksichtigt werden.