Generelles Überholverbot für LKW

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Regelung in § 5 Abs. II StVO durch die Polizei verstärkt kontrolliert wird, um unnötig lange Überholmanöver von LKW zu vermeiden.

Für freies Studieren gegen verfasste Studentenschaften

Die verfasste Studentenschaft ist abzuschaffen.

  • Die ursprüngliche Idee der studentischen Selbstverwaltung wird heutzutage in großem Umfang von anderen professionellen Organisationen wahrgenommen. Krankenversicherung, wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe, Erziehung zu Sport, Musik und Kunst wird größtenteils in anderen Vereinen oder Institutionen organisiert.
  • Die akademische Selbstverwaltung wird nicht mehr über die studentische Verwaltung wahrgenommen, sondern in separaten Wahlgängen ermittelt.
  • Die Verteilung der dem Asta zugewiesenen Mittel kommt nicht dem allgemeinpolitischen Auftrag zugute, sondern wird größtenteils einseitig vergeben. Eine Repräsentation der gesamten Studierendenschaft findet somit nicht statt.
  • Dies äußert sich auch in Wahlen zum Studierendenparlament. Die Beteiligung der Studenten fällt sehr gering aus. Oftmals wählen nur 10-20 % der Studenten das Parlament. Dieser Zustand ist über Jahre hinweg konstant geblieben. Den Vertretern im Studierendenparlament ist es nicht gelungen, die Studenten zur Wahl zu motivieren. Gründe dafür liegen in der Realitätsferne der Selbstverwaltung und in der mangelnden Entscheidungskompetenz dieser Gremien.
  • Das allgemeinpolitische Mandat wird nicht neutral, über die Grenzen der Parteien und Ideologien vertreten. Außerhalb der verfassten Studierendenschaft existieren weitere Verbände, die den Auftrag besser wahrnehmen.

Aus diesen Gründen ist ein öffentlich-rechtlicher Zwangsverband nicht weiter legitimierbar.

Im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) fordern wir das Land Niedersachsen auf, jeder Universität die Freiheit zu geben, über die Einrichtung einer organisierten Studentenschaft selbst zu entscheiden. Dabei soll der Grundsatz der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft gelten. Kein Student darf zur Mitgliedschaft gezwungen werden.

Keine Einführung einer zentralen Schülerdatei

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei zur Erfassung der Bildungslebensläufe von Schülern aus. Vor dem Hintergrund der gewachsenen Eigenverantwortung für niedersächsische Schulen in Verbindung mit der Einführung neuer Evaluationsmethoden wie der Niedersächsischen Schulinspektion oder neuen schulinternen Qualitätssicherungsmethoden ist eine übergeordnete Erfassung von Daten über die Schullaufbahn eines Schülers nicht gerechtfertigt.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen die Erfassung persönlicher Daten über eine Schüleridentifikationsnummer ab. Die Idee einer „gläsernen Schule“ ist Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Schulen seitens der Politik.

Die bisherige Datenerfassung auf Schulebene reicht aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen aus um eine aussagekräftige Evaluation zu gewährleisten und Wettbewerb zwischen den Schulen zu ermöglichen. Zudem hat der Staat über die landesweiten zentralen Vergleichs- und Abschlussprüfungen bereits genügend Vergleichsmöglichkeiten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich innerhalb der Kultusministerkonferenz gegen die Einführung einer bundesweiten zentralen Schülerdatei einzusetzen.

Niedersachsen auf dem Weg zur Freien Schule

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Einführung des Modells der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen. Mehr Gestaltungsspielraum für jede Schule ist das entscheidende Merkmal einer zukunfts- und qualitätsorientierten Schulpolitik. Die mit der Eigenverantwortlichen Schule beschlossene flächendeckende Umstrukturierung der niedersächsischen Schullandschaft ist nach Überzeugung der Jungen Liberalen Niedersachsen eine sinnvolle Ergänzung und Weiterentwicklung der Schulgesetznovelle aus dem Jahr 2003.

Insbesondere in den Bereichen der Qualitätsentwicklung und -sicherung, der Öffnung gegenüber dem gesellschaftlichen Umfeld und der internen Unterrichtsorganisation niedersächsischer Schulen erkennen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Fortschritte, die das Schulsystem durch Einführung der Eigenverantwortlichen Schule erfährt.

Die beschlossenen Änderungen sind für die Jungen Liberalen Niedersachsen aber nur der Beginn der strukturellen Erneuerung des niedersächsischen Schulsystems. Sie stellen einen ersten Schritt zur Verwirklichung des liberalen Modells der Freien Schule dar.

In den Bereichen der Ressourcenverwaltung und der Personalverantwortung sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen zum Teil erheblichen Änderungs- oder Nachbesserungsbedarf.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine echte Beschränkung der Politik auf die Finanzierung von Bildung, die Festlegung bildungspolitischer Standards und deren Überprüfung.

Daher ist das Konzept der Eigenverantwortlichen Schule in folgenden Punkten zu ändern oder nachzubessern:

  • Einführung von Bildungsgutscheinen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich für die Einführung unentgeltlicher, nicht übertragbarer Bildungsgutscheine für jeden Bürger aus. Bei der Aufnahme an einer Schule löst der Schüler diese Gutscheine ein. Die Schule reicht diese wiederum beim Land bzw. bei der Kommune ein und erhält eine Pauschale pro Schüler. Die Beträge für Schüler mit Sprachdefiziten, behinderte Kinder und Jugendliche, aber auch für Hochbegabte sind aufgestockt, um den Mehraufwand der Schulen auszugleichen und die Aufnahme dieser Schüler attraktiv zu machen.
  • Schulinterne Mitverantwortung:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die stärkere Einbindung von Schülern und Eltern in die internen schulischen Entscheidungsprozesse durch die Einführung des Schulvorstandes und die Entmachtung der Gesamtkonferenz. Die Jungen Liberalen sprechen sich darüber hinaus für eine weitere Stärkung der Schülervertretungen, z. B. durch die Einführung der Direktwahl der Schulsprecher an niedersächsischen Schulen, aus.
    Die Gesamtkonferenz muss jedoch mehr Entscheidungsbefugnisse in Grundsatzangelegenheiten behalten. So dürfen z. B. Namensänderungen der Schule aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen nicht ohne Zustimmung der Gesamtkonferenz durchgeführt werden.
  • Beamtenstatus von Lehrern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern. Mit Lehrern als Angestellten kann die Schule flexibler auf Veränderungen im Bildungsmarkt reagieren und erlangt echte Personalhoheit.
  • Schulische Aufnahmeprüfungen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen Schulen, die die Möglichkeit haben, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Dafür muss ihnen die Politik den Freiraum zur Gestaltung eigener Aufnahmeprüfung geben. Dies trägt zur beschlossenen Profilbildung der Schulen bei und fördert den Wettbewerb unter ihnen.
  • Fortbildung von Lehrkräften:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen halten die Fortbildungsmittel für Lehrkräfte nicht für ausreichend. Neben einer Überprüfung der Finanzierung von bisherigen Maßnahmen muss die Bildung privater Fortbildungsnetzwerke gefördert werden.
  • Einbindung von Quereinsteigern:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Einbindung von Quereinsteigern als Lehrer eine sinnvolle Reaktion auf den Lehrermangel. Die Qualität des Unterrichts kann nur über ein sicheres Fortbildungssystem gewährleistet bleiben.
  • Entbürokratisierung der Unterrichtsorganisation:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen die Implementierung der Eigenverantwortlichen Schule im Bereich der Unterrichtsorganisation als zu bürokratisch an. Den Schulen muss der Weg dorthin erleichtert und nicht durch komplizierte Verfahren erschwert werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Aufhebung des 45-Minuten-Rhythmus als Richtschnur der Stundentaktung und eine Vereinfachung des Verfahrens zur Abweichung von Grundsatzerlassen.
  • Verhältnis zur Oberstufenreform:
    Die Rückkehr zu mehr Wahlfreiheit in der gymnasialen Oberstufe stellt für die Jungen Liberalen eine logische Konsequenz aus der Eigenverantwortlichen Schule dar. Teile der letzten Oberstufenreform gehören in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Profilabiturs sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen die Notwendigkeit für mehr Gestaltungsspielraum in den Schulen beispielsweise durch eine Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten und eine fächerübergreifende Vernetzung von Unterrichtsinhalten.
  • Schulkooperationen:
    Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die neuen Möglichkeiten zur Kooperation von Schulen mit Unternehmen und Vereinen, z. B. über das Einwerben von Drittmitteln oder das Anbieten von Arbeitsgemeinschaften bei der Ausgestaltung einer Ganztagsschule. Dies ist besonders für Haupt- und Realschulen attraktiv. Für Gymnasien müssen aus Sicht der Jungen Liberalen Niedersachsen darüber hinaus die Kooperationsmöglichkeiten mit Hochschulen erweitert werden, um die Schüler beispielsweise durch Einbindung einer Hochschule in das Verfassen der Facharbeit im Seminarfach auf wissenschaftliches Arbeiten vorzubereiten.

Liberalisierung des Lotterie- und Sportwettenwesens

Der Lotterie- und Sportwettenmarkt muss liberalisiert werden und im Zuge dieses Prozesses soll das Lotteriemonopol aufgelöst werden.

Durch das Lotterie- und Sportwettenmonopol, das von staatlichen Organisationen dominiert wird, ist der Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels unterbunden. Um anderen – privaten – Wettbewerbern ebenfalls den Eintritt in den Markt zu ermöglichen, muss das Lotterie- und Sportwettenmonopol durch ein neues System, welches auf neu geschaffenen Lizenzen basiert, ersetzt werden. In diesem neuen System sollen alle Wettbewerber gleich behandelt werden, so dass die jetzigen Monopolisten keine privilegierte Stellung besitzen.

Die neuen Lizenzen sollen mit Auflagen die der Suchtbekämpfung und der Betrugsverhütung dienen, verbunden sein. Finanziell betrachtet bestehen die neuen Lizenzen, aus einem Sockelbetrag, der grundsätzlich von jedem Teilnehmer gezahlt werden muss, und einem prozentualen Teil des Umsatzes. Über diesen prozentualen Anteil sollen die heutigen Zweckerträge, die Abgaben an den Staat, sowie Fonds zur Suchtbekämpfung, finanziert werden. Diese Fonds sollen sich um die Bekämpfung und die Folgen von Spielsucht kümmern.

Die Rolle des Staates soll ausschließlich in der Vergabe der Lizenzen und deren Auflagen, sowie dem Wirken gegen Spielsucht, liegen. Die Aufgaben des Staates sollen weiterhin in den Händen der Länder liegen, wobei die Kooperation, ähnlich wie im heutigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, erwünschenswert ist.

Mit dieser Neuordnung des Lotterie- und Sportwettenwesens soll eine Öffnung des Marktes unter Beachtung der Prävention gegen Spielsucht erreichen.

Einführung der Real Estate Investment Trusts (REITs)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung Real Estate Investment Trusts (REITs) einzuführen. Allerdings fordern sie die Bundesregierung auf, Wohnimmobilien nicht davon auszuschließen.

Lehrerfortbildung

1. Ruf nach Fortbildungspflicht

Im Zusammenhang mit der PISA Studie wird in der Öffentlichkeit die Forderung nach einer Pflicht zur Fortbildung für Lehrkräfte erhoben. Es wird angeführt, dass der Unterricht effektiver und die Leistungsergebnisse der Schüler im internationalen Vergleich besser werden, wenn sich alle Lehrer fortbilden. Eine weiteres Argument für eine Fortbildungspflicht ergibt sich aus der zunehmenden Selbstständigkeit von Schulen. Die bestehende Aus- und Fortbildung ist auf Pädagogik, Schulfächer und Schulformen bezogen, nicht auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit. Diese neue Einstellung erfordert neue Kompetenzen, die bisher nur in geringem Umfang vermittelt werden.

2. Rechtliche Möglichkeiten zur Fortbildungspflicht

Das Niedersächsische Schulgesetz sagt schon jetzt aus: „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich (…) fortzubilden“ (NSchG, § 51,2). Dies findet größtenteils ungesteuert durch Lektüre von Fachliteratur statt und nicht durch Teilnahme an kommunikativen Arbeitsformen wie Foren, Arbeitsgruppen oder Kursen.

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung kann zwar nach § 41 Abs. 2 NLVO, Beamte verpflichten, an konkreten dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen, jedoch sind die wenigen angebotenen Kurse bereits von freiwillig teilnehmenden Lehrkräften mehrfach überbucht.

Der Erlass „Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“ (Erlass des Kultusministeriums vom 23.04.1996) regelt alle formalen Aspekte der Durchführung der verschiedenen Formen dienstlicher Fort- und Weiterbildung. Er sieht vor, Kurse „auf zentraler, regionaler und schulinterner Ebene in der Unterrichtszeit und (…) in der unterrichtsfreien Zeit einschließlich Schulferien“ durchzuführen. Möglich sind „Nachmittagsveranstaltungen, (…) Ganztagsveranstaltungen (…) Abendveranstaltungen“ und mehrtägige Veranstaltungen.

Da die Arbeitszeit der Lehrkräfte teilweise schulische Unterrichtszeit und teilweise heimische Verwaltungsarbeit beinhaltet, müssen Fortbildungen weiterhin zum Teil in der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden. Fortbildungen ohne Ausgleichsregelung in den Schulferien durchzuführen, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, wirft grundsätzliche Probleme auf: Die Kultusministerien verweisen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte stets auf den kompensatorischen Effekt der Ferienzeit für Höherbelastungen der Lehrkräfte während der Schulzeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Aber auch nach Verrechnung mit den Schulferien arbeiten Lehrkräfte je nach Untersuchungsmethode 39,6, 40,5, 40,0, 43,0, 44,2, 41,6, 40,7, 41,4 bzw. 42,2 Zeitstunden pro Woche bezogen auf das Kalenderjahr. Dieser Wert liegt höher als die durchschnittliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 38,5 Stunden und schöpft somit schon den Rahmen der Verpflichtung zu unbezahlter Mehrarbeit im Beamtenrecht aus.

3. Ziele der Fortbildungspflicht

Zunehmend selbstständige Schulen entwerfen in ihrem Schulprogramm ein Grundkonzept ihrer Zielvorstellungen und formulieren einen Entwicklungsplan. Damit entsteht die Verantwortung der Schulleitungen, in einem vorgegeben Rahmen über Auswahl und Umfang der Fortbildung ihrer Lehrkräfte zu entscheiden.

Die Schulen bedürfen in diesem Prozess zentral angebotener, qualitativ hochwertiger, flexibel abrufbarer Beratungs- und Fortbildungsangebote. Vorhandene Potenziale und Angebote müssen wirksam gebündelt und koordiniert sowie externe Anbieter verstärkt einbezogen werden.

4. Finanzierung der Fortbildungspflicht

Bei einer Pflicht zur Teilnahme an einem bestimmten Umfang von Fortbildungen stellt sich die Ressourcenfrage. Bei ca. 3.700 Schulen und ca. 75.000 Lehrkräften in Niedersachen und momentan ca. 2.000.000 € Fortbildungsetat wäre pro Lehrkraft nur etwa alle zehn Jahre eine einwöchige Fortbildung möglich.

In diesem Zusammenhang ist es bedenklich, dass von einer ungleichen Verteilung der Ressourcen für die Ausbildung einerseits und für die Fort- und Weiterbildung andererseits geredet wird. Es darf nicht zu einer Umverteilung der Mittel zu Lasten der Lehrerausbildung kommen, sondern es wird eine Erhöhung der Mittel für die Lehrerfortbildung benötigt.

Da die Festlegung der Schulprogramme und Entwicklungsziele Aufgabe der selbstständigen Schulen ist und dies auch für die Auswahl der Qualifizierungsangebote gilt, müssen den Schulen auch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entsprechende Unterstützung einzuholen. Dies kann grundsätzlich nur über eine Budgetierung geschehen.

5. Kontrolle der Ziele der Fortbildungspflicht

Zur Dokumentation erworbener Qualifikationen und damit auch zur Rechenschaftslegung ihrer eigenen Fortbildungsbemühungen legen Lehrkräfte ein Portfolio an. Dieses dient der Schaffung von Transparenz von Qualifikationen angesichts der ständig wachsenden Mobilität und der Tendenz zur Erweiterung und Versachlichung von Beurteilungsformen.

In Modellversuchen mit wissenschaftlicher Begleitung kann dieses Konzept in der Praxis erprobt und optimiert werden. Für die konkrete Ausgestaltung einer notwendigen Versuchsphase ist eine Vereinbarung zwischen Kultusministerium, öffentlichen und privaten Anbietern von Fortbildungsangeboten, Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülerverbänden notwendig.

Bekämpfung des Rechtsextremismus

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundes- und Landesregierung dazu auf sich bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus hauptsächlich auf die Wurzeln und Ursachen zu konzentrieren.

Den NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung und ein NPD-Verbot generell lehnen die Jungen Liberalen ab.
Ein Verbot wird die Ursachen nicht bekämpfen, sondern den Rechtsextremismus nur in den Untergrund treiben und ihn dadurch wohlmöglich noch attraktiver machen und ggf. stärken.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb:

* mehr Streetworker für Jugendzentren
* mehr Sportangebote für Jugendliche auf dem Land
* gezieltes Werben von Jugendlichen durch bestehende Vereine
* Änderung der Lehrpläne im Geschichtsunterricht
* Vorträge von Holocaustopfern an Schulen
* Ausnutzung des vollen Strafmaßes bei rassistischen Übergriffen und Verbreitung von Propagandamaterial
* den Dialog mit Jugendlichen im rechten Spektrum zu suchen
* Integration in der Gesellschaft und an Schulen zu stärken

Gentechnik in Lebensmitteln

Die Gentechnologie erhält immer mehr Einzug in die Pflanzenzüchtung, in die Tierzucht und auch in das Gebiet des Agrar- und Lebensmittelsektors. Der Antrieb dieser Zukunftstechnologie begründet sich mit der Aussicht auf Produktverbesserungen, Kostenreduzierung und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von Rationalisierungen, Verbesserung der Herstellungsverfahren und Gewinnsteigerungen.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in naher Zukunft nicht mehr vom Speiseplan des Menschen wegzudenken. Sehr wohl sehen die Jungen Liberalen die Gentechnologie nicht nur als Ausdruck des Verbraucherwunsches nach einer genußvolleren und gesünderen Nahrung sondern auch als Resultat neuer ernährungsphysiologischer Erkenntnisse, soziologischer und ökonomischer Entwicklungen.
Im Agrar- und Lebensmittelbereich wird die Gentechnologie sehr kontrovers diskutiert: deutlich werden Skepsis, Ängste und Mißtrauen seitens der Bevölkerung, was nicht zuletzt auf ein Informationsdefizit der zuständigen Behörden und der Wirtschaft zurückzuführen ist, wohingegen in der Pharmaindustrie die Gentechnologie schon fest etabliert und von der Gesellschaft anerkannt wurde.
Die Jungen Liberalen sehen daher die umfassende und vertauensfördernde Information des Verbrauchers als absolut notwendig und stellen folgende Forderungen:

Etikettierung:

Derzeit werden gentechnisch veränderte Erzeugnisse nach der Novel Food Verordnung von der Etikettierung ausgenommen, wenn diese mit herkömlichen Produkten verglichen als ”gleichwertig” gelten, sowie Produkte, in denen analytisch keine nachweisbaren gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind, als auch Erzeugnisse, deren Zusatzstoffe, Aromen und technische Hilfsstoffe (Enzyme) auf gentechnologischem Wege hergestellt wurden.
Zum Zwecke der Verbraucherinformation fordern die Jungen Liberalen
* die entsprechende Kennzeichnung sämtlicher Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile, die nachweisbar genetisch veränderte Anteile aufweisen.
* Produkte, die zwar keine nachweisbaren gentechnischen Veränderungen beinhalten, aber dennoch Gentechnologie im Produktionsverfahren angewand wurde, sollen ebenso gekennzeichnet werden.
* gentechnisch veränderte Bestandteile eines Produktes (z.B. Joghurt mit Milchsäurebakterien), Inhaltsstoffe aus rein gentechnologischer Herstellung (z.B. Vitamine, Stärken) und Produkte, die selbst den gentechnisch veränderten Organismus darstellen (z.B. Kartoffel, Kartoffelpüree), werden einzeln auf dem Etikett/Preisschild entsprechend gekennzeichnet.
* die Etikettierung von gentechnologisch veränderten Lebensmitteln und Rohstoffen ausländischer Herkunft, die auf gentechnologischer Basis hergestellt wurden. Den rechtlichen Rahmen soll eine entsprechende Ausfuhrbestimmung bieten.
* die Jungen Liberalen fordern Wirtschaft und Staat auf, sich selbständig für eine angemessene und offene Verbraucherinformation einzusetzen.

Markergene:

Markergene in gentechnologisch veränderten Pflanzen dienen lediglich zur leichteren und schnelleren Identifizierung der veränderten Organismen. In manchen Pflanzen werden als Markergene Antibiotikaresistenzgene eingeschleust, bei denen nicht auszuschließen ist, daß sie langfristig eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Die Ausbildung einer weiteren Antibiotikaresistenz beim Menschen ist in medizinischer Hinsicht nicht wünschenswert.
Daher fordern die Jungen Liberalen:
* Verbot der Einschleusung von Antibiotikaresistenzgenen bei Pflanzenneuzüchtungen und Entwicklung alternativer Markergene.
* Verbot des Importes von transgenem Saatgut mit Antibiotikaresistenzgenen.
* EU- weites Verbot der Aussaat von Pflanzen mit Antibotikaresistenzgenen.

Gentransfer auf Wildpflanzen:

Die Jungen Liberalen sehen sehr wohl die Möglichkeit der Genübertragung von gentechnologisch veränderten Pflanzen auf nahe verwandte Arten über den Pollenflug oder Insekten.Wir halten dieses jedoch für einen natürlich- biologischen Prozeß, da sich sämtliche Organismen mit Fremd- DNA auseinandersetzen müssen/mußten.
Da dennoch die Übertragung des neueingeführten Genes auf die Wildpopulation unvorhersehbare Auswirkungen haben kann, fordern die Jungen Liberalen
* eine umfangreiche Erforschung der Risiken der Genübertragung auf Wildpflanzen seitens der verantwortlichen Unternehmen und zuständigen Institute, u.U. mit staatlicher Förderung.

Ökonomische Risiken:

Da die Gentechnologie im Rahmen von Verfahrensoptimierungen und Rationalisierungsprozessen einen nahezu unüberschaubaren Einfluß auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche haben wird, fordern die Jungen Liberalen
* die Welthandelsorganisation und andere Organisationen, die sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung und Zusammenarbeit beschäftigen, auf, sich mit Konzentrationsprozessen in der Nahrungsmittelproduktion auseinanderzusetzen.