Wohl werdender Mütter beachten!

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen hat beschlossen:

Die Sätze 1 und 2 des Paragraphen 219 Absatz 1 StGBzu ersetzen durch:

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Wohl der Schwangeren. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.