Wer krank ist, ist auch prüfungsunfähig!

Im Krankheitsfall und bei Nichtteilnahme an einer Prüfung fordern viele Fakultäten neben der normalen Krankschreibung durch den Arzt in Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich eine sogenannte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Eine solche gibt genauen Aufschluss z.B. über die Krankheitssymptome und stellt somit einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden sowie in die Schweigepflicht des zuständigen Arztes dar.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb die ersatzlose Abschaffung solcher Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen an allen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss im Krankheitsfall genügen, um die Nichtteilnahme an einer Prüfung zu begründen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich weiterhin dafür ein, dass im Regelfall eine digitale Einreichung von Attesten ausreicht. Einzig im Rahmen eines (Widerspruchs-)Verfahrens bei Nicht-Anerkennung sollte das Einreichen von Originalen notwendig sein. Das Einreichen von Originalattesten ist dann zu quittieren.