Vision Europa 2100

Präambel

Die Europäische Union hat seit ihrer Gründung nicht nur den Frieden gesichert, sondern auch zu Wachstum und Wohlstand geführt. Daher muss auch die Zukunft unseres Kontinents im Zeichen einer Fortführung des Europäischen Integrationsprozesses stehen, um so die Ziele von Frieden, Wohlstand und Freiheit zu verwirklichen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich dabei zu einer Europäischen Vision, die als Fernziel der Europapolitik angestrebt werden muss.

Ursprünglich eine Wirtschaftsgemeinschaft, ist die Europäische Union mittlerweile mehr. Daher muss auch das Europäische „Gefühl“ angesprochen werden. An erster Stelle muss in den nächsten Jahren die Vertiefung stehen. Bei der Vergrößerung dürfen keine unumstößlichen geographischen Grenzen festgelegt werden, sondern an erster Stelle stehen die kulturelle und historischen Zusammengehörigkeit sowie insbesondere die gemeinsamen Werte.

Diese Vision von Europa ist das Fernziel der Jungen Liberalen Niedersachsen. Wir sind uns des weiten Weges bewusst, wünschen aber eine möglichst schnell Umsetzung.

Der Titel VSE (Vereinige Staaten von Europa) ist als Arbeitstitel gedacht und steht nicht als endgültiger Name des neuen Bundesstaaten fest.

1. Kurzfristige Maßnahmen

Um die Vision der Vereinigten Staaten von Europa langfristig zu erreichen, müssen heute die politischen Grundlagen geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Europawahl 2009 fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine breite Initiative zur Wiederbelebung des Lissaboner Vertrags. Dabei muss den Bedenken der irischen Bevölkerung ebenso Rechnung getragen werden wie der dringend notwendigen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der EU. Kurzfristige Opt-out-Möglichkeiten für Irland (Europa der zwei Geschwindigkeiten) sind ebenso denkbar, wie auf einzelne Staaten beschränkte weitere Instegrationsschritte (Kerneuropa).

2. Europäische Identität

Grundvoraussetzung für einen Europäischen Staat, der nicht am Bürger vorbei gegründet wird, ist die Schaffung einer europäischen Identität.

Für die Schaffung eines europäischen Staates, dessen Gründung das Volk zustimmt, ist es unerlässlich, eine europäische Identität zu schaffen. Dafür muss das überholte Bild der Europäischen Union als reiner Wirtschafts- und Politikerclub aus den Köpfen verschwinden. Vielmehr ist die EU als Wertegemeinschaft zu etablieren. Die alltäglichen Auswirkungen der Europäischen Einigung auf das Leben der Bürger muss in den Vordergrund gestellt werden. Für junge Menschen ist es heute fast unvorstellbar, bei einer Fahrt ins Ausland an der Grenze kontrolliert zu werden. Sie haben es nicht anderskennen gelernt. Diese Freizügigkeit durch das Schengener Abkommen ist ein Beispiel für die großen Vorteile, die die EU für den Bürger mitbringt.

Eine europäische Identität wird ferner über europäische Medien und eine europäische Öffentlichkeit geschaffen. Während der interessierte Bürger Bundestagsdebatten live im Fernsehen verfolgen kann, lassen sich die Sitzungen des Europäischen Parlaments nur im Internet finden. Europäische Fernsehsender und Zeitungen können über die Union berichten und sie so Teil des täglichen Lebens werden lassen. Das würde zudem zu mehr dringend benötigter Transparenz führen. Die Gemeinsamkeiten der europäischen Nationen lassen sich über Begegnungen mit Menschen aus anderen Staaten kennen lernen. Projekte wie Comenius und Erasmus sind deshalb von enormer Bedeutung. Diese Projekte müssen ausgebaut werden. Die Begegnungen mit anderen Europäern dürfen aber nicht nur den jungen Europäern zustehen, sondern es müssen auch Projekte für ältere aufgebaut werden. Ein europäisches Gefühl kann jedoch nicht verordnet werden. Letztlich bleibt es den Bürgern überlassen sich zu entscheiden.

3. Europa als Bundesstaat

Die Zukunft der Europäischen Union ist nicht das Fortbestehen als Staatenverbund mit größer werdenden Verflechtungen. Logische Folge der fortschreitenden Vertiefung ist stattdessen die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Bundesstaates, der Vereinigten Staaten von Europa (VSE). Sie bildet zudem die Voraussetzung für eine noch tiefere Zusammenarbeit und für die Schaffung einer europäischen Identität.

Die Hauptstadt der VSE ist Brüssel. Als solche ist sie der Sitz der legislativen und exekutiven Institutionen der VSE. Andere Institutionen aber, etwa die europäische Zentralbank oder der Europäische Gerichtshof, müssen in anderen Städten verbleiben. Dabei sollen alle Regionen berücksichtig werden. Die VSE dürfen kein Zentralstaat sein.

Die Struktur der VSE wird durch eine Verfassung bestimmt, die auch eine Grundrechtecharta beinhaltet. Der Beschluss dieser Verfassung und die damit verbundene Gründung des neuen Staates darf nicht am Volke vorbei geschehen. Sie ist durch eine europaweite Volksabstimmung zu beschließen. Bei einer Zweidrittelmehrheit ist die Verfassung angenommen. Bei einer Ablehnung der Verfassung wäre es undemokratisch abzustimmen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Eine erneute Abstimmung ist erst fünf Jahre später durchzuführen, da in der Zwischenzeit eine neue Meinung gebildet werden kann.

a) Struktur

Die VSE sind ein föderaler Bundesstaat, der Subsidiarität und Konnexität verpflichtet ist. Die heute bestehenden Staaten Europas müssen jedoch nicht als Gliedstaaten bestehen bleiben. Durch Volksabstimmungen können neue Gliedstaaten geschaffen werden.
Die weitere Untergliederung bleibt den Gliedstaaten überlassen. Ihnen obliegt es, eigene Kompetenzen mit Ländern und Kommunen aufzuteilen.

Die Kompetenzen von Bundesstaat und Gliedstaaten sind eindeutig voneinander zu trennen. Es wird keine zu starke Mitwirkung der Gliedstaaten in der Bundesgesetzgebung angestrebt, um mögliche Blockadepolitik zu verhindern.

Die Kompetenzen des Bundesstaates sind
– Außenpolitik
– Verteidigungspolitik
– Grundrechte
– Verbraucherschutz
– Luft- und Seeverkehr
– Justiz / Recht
– Umweltpolitik
– Energiepolitik
– Verkehrspolitik

Geteilt werden die Kompetenzen in der
– Sozialpolitik
– Embryonenschutz und Bioethik
– Wirtschaftspolitik
– Einwanderung und Asyl
– Bildungspolitik

In der Kompetenz der Gliedstaaten befinden sich
– Arbeitsrecht
– Steuerpolitik
– Integration
– Jugend, Kultur, Sport
– Polizei

b) Politische Organe

Das derzeitige Regierungssystem der Europäischen Union ist kompliziert und für den Bürger unverständlich. Schon dadurch wird es undemokratisch und muss daher radikal vereinfacht, aber auch effizienter gemacht werden.

Das stärkste Organ der liberalen Europäischen Union ist das Europäische Parlament. Es wird von ganz Europa nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

In der geteilten Gesetzgebung üben die Gliedstaaten ihren Einfluss durch den Europäischen Senat aus. In diesen entsenden die Parlamente entsprechend ihrer Einwohnerzahl Vertreter mit imperativem Mandat. Die Anzahl der Vertreter kann zwar nicht proportional zur Einwohnerzahl erfolgen, diese muss aber deutlich schwerer wiegen als beispielsweise im Bundesrat.

Die Europäische Kommission wird durch eine echte Europäische Regierung ersetzt, deren Chef vom Parlament gewählt wird.

Der Europäische Rat wird ebenso abgeschafft wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen.

Als Staatsoberhaupt steht ein Präsident an der Spitze der VSE, der von dem Parlament und dem Senat gemeinsam gewählt wird. Die Aufgaben des Präsidenten sind in erster Linie repräsentativ. Eine Direktwahl des Präsidenten lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.

Auch das Volk verfügt über ein Initiativrecht, das es über das Sammeln der Unterschriften von mind. 0,5% der Bevölkerung in Anspruch nehmen kann.

4. Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik

Die VSE sind einer der bevölkerungsreichsten Staaten der Erde und zudem eine der wichtigsten Mächte in einer multipolaren Welt.
Die VSE haben einen gemeinsamen Sitz im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen. Frankreich und Großbritannien verzichten zugunsten des neuen Staates.

Die VSE haben eine gemeinsame Berufsarmee. Sie wird in erster Linie fürfriedenssichernde und humanitäre Einsätze sowie die Grenzsicherung eingesetzt. Sie ist eine Parlamentsarmee.

Die VSE tragen ihrer großen Verantwortung in der Welt mit einer sinnvollen Entwicklungshilfepolitik Rechnung. Dabei kann es nicht um bloßes Verteilen gehen, sondern in erster Linie um Hilfe zur Selbsthilfe.

Um ein geschlossene Wahrnehmung in der Welt zu garantieren, aber auch zugunsten der Wirtschaftlichkeit sollen die Botschaften der EU-Staaten zusammengelegt werden.

Die VSE definieren ihre Grenzen nicht rein geographisch, sondern auch historische und kulturelle Aspekte müssen berücksichtigt werden. Ausdrücklich vorstellbar ist daher auch die Aufnahme der Kaukasusstaaten und der Türkei. Die Kopenhagener Kriterien müssen jedoch stets erfüllt sein.

5. Gemeinsame Wirtschaftspolitik

Die gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik ist die logische Folge der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung.
Auch durch den konsequenten Abbau von Handelsschranken wie Zöllen muss Europa in der Welt Verantwortung übernehmen. Mit anderen Kontinenten werden Zollunionen gebildet. Subventionen sind abzubauen.

Der Stabilitätspakt ist nicht nur einzuhalten, sondern er muss auch weiter ausgebaut werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich auch im Rahmen der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit dafür aus, die Aufnahme neuer Schulden für die Gliedstaaten deutlich zu erschweren. Dafür ist neben einer verfassungsändernden Mehrheit auch ein Tilgungsplan nötig.

Der Wohlstand Europas kann nur mit einem sozialen marktwirtschaftlichen System gesichert werden. Ein Europäisches Kartellamt schafft Wettbewerb, indem es Monopole verhindert und auch entschieden gegen sonstige Wettbewerbseinschränkungen wie die Buchpreisbindung eintritt. Aus Staatsbeteiligungen an Unternehmen wird konsequent ausgestiegen.

Die Rechtsformen für Gesellschaften müssen weiter aneinander angeglichen werden. Die Europäische Gesellschaft ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Patentrecht und die Insolvenzordnung sind europaweit einheitlich zu regeln.

6. Gemeinsame Bildungspolitik

In einem Europa, in dem sich die Menschen frei bewegen können und das weitere Zusammenwachsen gewünscht ist, muss auch die Bildungspolitik aneinander angeglichen werden. Völlig unterschiedliche Bildungssysteme und komplett verschiedene Standards machen es schwierig, den Wohnort zu wechseln.

Der Bologna-Prozess stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Durch die Angleichung der Studienabschlüsse ist es für Studenten einfacher geworden, für einige Semester ins Ausland zu gehen.

Nach wie vor gibt es jedoch Probleme durch stark unterschiedlichen Aufbau der Studiengänge und Anerkennungsschwierigkeiten. Zu starken staatlichen Zwang lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen hier ab. Die VSE sollen darauf hinwirken, Universitätsnetzwerke zu schaffen, in denen die angesprochenen Probleme weitestgehend gelöst werden.

Auch die Ausbildungen sind europaweit aneinander anzugleichen, um auch Auszubildenden Auslandserfahrungen zu erleichtern. Durch das duale System genießt Deutschland einen Wettbewerbsvorteil, auf den es nicht verzichten sollte. Als europaweites Ausbildungssystem kommt daher nur das duale in Frage.

Multinationale Schüler- und Studentenprojekte wie Comenius und Erasmus sind weiter zu fördern und auszubauen. Die dabei geknüpften grenzüberschreitenden Kontakte stärken nicht nur die europäische Identität, sondern geben den jungen Menschen auch wertvolle Erfahrungen. Diese Projekte müssen daher auch verstärkt auf Auszubildende ausgeweitet werden.

Die Forschung ist das wichtigste Zukunftsstandbein unseres Kontinents und muss deshalb gefördert werden. Diese Unterstützung ist nicht auf das Geld beschränkt. Ambitionen, ein Kreditpunktesystem für die Promotion einzuführen, müssen verhindert werden, um die Eigenständigkeit der Nachwuchsforscher zu sichern.Bei aller Angleichung darf es nie zu einer Vereinheitlichung in der Bildungspolitik kommen. Der Idealzustand sind vergleichbare Systeme mit Unterschieden, die sich im Wettbewerb zueinander befinden.

7. Europäische Energie- und Umweltpolitik

Die Zukunft der Europäischen Energiepolitik ist heute schwer vorherzusagen. Zu sehr hängt dieses Politikfeld von außenpolitischen Entwicklungen und neuen Forschungsergebnissen ab.

Europa muss die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Russland und dem Nahen Osten anstreben. Solange in erster Linie fossile Energieträger genutzt werden, wird man auf diese instabilen Regionen angewiesen bleiben. Daher ist die Forschung der wichtigste Faktor der Energiepolitik.

Die regenerativen Energieträger werden mit steigenden Öl- und Gaspreisen immer wirtschaftlicher werden. Auch hier ist es wünschenswert, den Wirkungsgrad durch Forschung zu erhöhen. Dabei dürfen auch Energieträger wie die Fusionsenergie nicht aus den Augen verloren, sondern weiter gefördert werden. Die Atomenergie ist gerade als treibhausgasemissionsfreie Energiequelle eine probate Übergangslösung.

In der Energiepolitik dürfen nicht nur diese machtpolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen eine Rolle spielen, sondern die VSE müssen stets auch die Belange der Umwelt beachten. Der Schutz der Umwelt ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. Auch den nachfolgenden Generationen muss eine nutzbare Umwelt hinterlassen werden. Daher muss die Umweltpolitik eine Aufgabe der VSE sein und darf nicht den Gliedstaaten überlassen werden. Das führte zu einem Wettbewerb zulasten der Umwelt. Von besonderer Bedeutung gerade in einem nach Osten gewachsenen Europa ist die Reaktorsicherheit.

8. Gemeinsame Einwanderungspolitik

Die VSE verstehen sich als Einwanderungsland.

Die Einwanderung ist nicht in erster Linie Aufgabe des Bundesstaats. In einem subsidiären Staat wissen die Gliedstaaten am besten, wie viele Einwanderer sie benötigen. Der Bundesstaat richtet eine Einwanderungsbörse ein. Hier können einwanderungswillige Ausländer, die sich unter Angabe von Qualifikationen beworben haben, je nach Bedarf an die Gliedstaaten vermittelt werden. Es gibt keine Verpflichtung, bei der Besetzung von Stellen Europäer ausländischen Bewerbern vorzuziehen. Jeder Arbeitgeber kann am besten selber entscheiden, wen er braucht.

In den VSE gilt das ius soli: Wer in den VSE geboren wurde, ist auch Bürger der VSE. Die Integration der Einwanderer wird von den Gliedstaaten individuell gestaltet.

Die VSE haben ein Asylrecht, das sich an der Drittstaatenregelung orientiert. Den Gliedstaaten ist es möglich, abweichende Regelungen zugunsten der Asylbewerber zu erlassen, sofern sie die Kosten dafür selber tragen.

9. Gemeinsame Verkehrspolitik

Mobilität strahlt Freiheit aus und muss in den VSE dringend sichergestellt sein. Dafür ist die Infrastruktur innerhalb Europas weiter auszubauen. Dabei darf keiner der vier Verkehrswege Straße, Schiene, Luft und Wasser bevorzugt werden, sondern alle müssen gleichbehandelt werden.

Die Wassergrenzen der VSE müssen mit einer Wasserschutzpolizei gesichert werden, um so auch den innereuropäischen Warenverkehr zu vereinfachen.

Für den Straßenverkehr werden, soweit noch nicht geschehen, einheitliche Normen geschaffen. Sowohl die Straßenbeschilderung, die Fahrtrichtung sowie die Strafkataloge innerhalb der VSE müssen aneinander angepasst werden.
Ebenfalls sind für den Schienenverkehr einheitliche Normen zu schaffen.

10. Gemeinsame Rechtspolitik

Grundsätzlich steht Bundes- über Landesrecht.

Im Rahmen der Vereinheitlichung des Strafrechts innerhalb der VSE muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Strafkammer erhalten. Außerdem ist eine europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen.

Das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht müssen vereinheitlicht werden. Hierfür sind neben der SE und SPE weitere Gesellschaftsformen zu schaffen.

Es wird ein gemeinsames europäisches Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen. Nebengesetze zum europäischen Bürgerlichen Gesetzbuch werden nicht ausgeschlossen.

11. Finanzierung der VSE

Für jeden Gliedstaat wird gemäß dem Bruttoinlandsprodukt festgelegt, welche Summe an die VSE weitergeleitet werden muss. Den Gliedstaaten ist freigestellt, wie sie dieses Geld einnehmen. Sie dürfen darüber hinaus beliebig viel Geld einnehmen und so vor allem den Sozialstaat nach eigenem Belieben aufzubauen.

Wie den Gliedstaaten ist es auch dem Bundesstaat nur bei einer verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit in Parlament und Senat und der Vorlage eines Tilgungsplans gestattet, neue Schulden aufzunehmen.