Verschuldungsverbot

Das Land Niedersachsen soll sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene energisch für eine Regelung für ein restriktives Schuldenverbot einsetzen.

Es soll weiterhin möglich sein Kredite unabhängig von Investitionen in Krisenfällen (z.B. Naturkatastrophen) aufzunehmen. Diese Nettoneuverschuldung muss mit einer Zweidrittelmehrheit des jeweiligen Parlaments beschlossen werden. Diese neuen (eigentlich verbotenen) Schulden sollen getrennt von den bereits bestehenden Schulden in den Haushaltsplänen und den mittelfristigen Planungen aufgeführt werden und für deren Tilgung muss ein fixer Plan entworfen werden. Die Regierungen werden aufgefordert generell sparsam zu haushalten, damit sie die Altlasten tilgen und für schlechte Zeiten u.U. Rücklagen bilden.