Umweltflüchtlingen eine Perspektive bieten

Bereits seit dem 78. Landeskongress in Oldenburg verfügen die Jungen Liberalen Niedersachsen über ein sinnvolles Konzept, um die aktuellen weltklimatischen Veränderungen einzudämmen. Die Ursachen des Klimawandels gilt es weltweit zu bekämpfen und weitestgehend zu verlangsamen. Nichtsdestotrotz wird der Klimawandel unabwendbare Folgen mit sich bringen, mit denen sich Europa, Deutschland und Niedersachsen auseinandersetzen müssen. Experten rechnen mit bis zu 250 Millionen Flüchtlingen, die sich wegen Überschwemmungen, Dürre und Naturkatastrophen auf den Weg nach Europa machen werden. Auch innerhalb Europas werden wir die direkten Folgen der Erderwärmung zu spüren bekommen. Damit Europa nicht vollkommen unvorbereitet mit diesen Herausforderungen konfrontiert wird, müssen nun frühzeitig Konzepte zur Bewältigung neuer Flüchtlingswellen erarbeitet werden. Als Junge Liberale sind wir in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass dabei unsere liberalen Grundwerte nicht vernachlässigt werden.

Für uns als Liberale ist klar, dass die Bekämpfung der Fluchtursachen von höchster Priorität ist, damit so wenig Menschen wie nur möglich zur Flucht gezwungen werden. Europa soll dabei sowohl finanzielle als auch strukturelle Hilfe anbieten. Europa soll als Vorbild beim Klimaschutz vorangehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Europäische Union dazu auf, den Ländern, die ihren Bürgern, verursacht durch die Folgen des Klimawandels, keine Lebensperspektive mehr bieten können, Hilfe anzubieten. Die Höhe der finanziellen Hilfen soll sich an verschiedenen Kriterien wie der Einwohnerzahl in betroffenen Gebieten, dem Entwicklungsgrad und der wirtschaftlichen Situation orientieren. Die strukturellen Hilfen sollen von der Entwicklungszusammenarbeit der EU ausgehen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

I. Die Europäische Kommission soll akut bedrohte Länder auf folgende Kriterien überprüfen:

  1.  Liegt eine Existenzbedrohung vor?
  2.  Unternimmt das Land eigene Anstrengungen, um die Folgen weitestgehend abzufedern?

Sämtliche Maßnahmen müssen in engem Austausch mit der EU stattfinden und von ihr überprüft werden können.

 Die EU behält sich bei Vertragsbruch oder Missbrauch der Gelder vor, die Hilfen einzustellen.

II. Umweltflüchtlinge sind als Flüchtlinge zu behandeln, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1.  Deposition: unwirtschaftliche und langfristig unbewohnbare Gebiete
  2.  Degradation: Umweltzerstörungen, welche ein Überleben unmöglich machen
  3.  Desaster: Naturkatastrophen, die den Lebensraum zerstört haben
  4.  Destabilisierung: Eskalation durch Ressourcenknappheit

Des Weiteren ist es entscheidend, ob der betroffene Staat eigenständig dazu in der Lage ist, den Menschen Zuflucht und Schutz unter menschenwürdigen Bedingungen zu bieten.

III. Die EU soll die Kompetenz für die Aufteilung der Asylbewerber innehaben. Die Richtlinien für das Asylverfahren sollen dabei bindend von der EU festgelegt werden. Die in Art. 15 2011/95/EU beschriebenen Richtlinien sollen um die in Punkt II genannten Kriterien erweitert werden.

IV. Um eine sinnvolle rechtliche Regelung in Europa zu schaffen, fordern wir weiter:

  1. Mittelfristig Umweltflüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 (1) des Asylgesetzes anzuerkennen. Wie bei Konventionsflüchtlingen soll für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug gelten.
  2. Langfristig eine neue internationale Konvention zu etablieren, die Umweltflüchtlingen ein reguläres Asylverfahren, dauerhaften Aufenthalt und Einbürgerung ermöglicht. Dabei sollen die oben genannten Kriterien als Grundlagen dienen. Diese soll sich an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren, an der weltweit 147 Länder beteiligt sind.