Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Anpassung des § 78 StGB dahingehend, dass auch Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden, nicht verjähren.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Anpassung des § 78 StGB dahingehend, dass auch Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden, nicht verjähren.