Sterben in Würde

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die Freiheit des Individuums das höchste Gut. Jeder Mensch soll selbst über sein Leben entscheiden. Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung, das Leben zu beenden. Ist dieser Wunsch begründet und aufrichtig, so ist es die moralische Pflicht der Gesellschaft, diesen Menschen eine humane Möglichkeit zu geben, in Würde zu sterben. Ein Tod in Würde ist schwer zu definieren und unterliegt der individuellen Betrachtung. Die meisten Menschen empfinden einen schmerzfreien und in Gesellschaft von Freunden, Verwandten oder Bekannten eintretenden Tod als würdevoll. Dies gilt ausschließlich für Menschen, die körperlich krank sind. Zum Suizid darf natürlich niemand gezwungen werden. Die unvergleichliche Tragweite und Endgültigkeit dieser Entscheidung erfordert zudem einen gewissen Selbstschutz durch Prüfung der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, das Arznei- und Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass unter festgelegten Voraussetzungen tödliche Mengen an Arzneimitteln an Sterbewillige zum Zweck des Suizids ausgegeben werden dürfen.
Damit die Sterbehilfe genehmigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Sterbewillige muss im Vollbesitz seiner Urteilsfähigkeit sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Hilfe nur dann möglich, wenn der Sterbewillige zuvor im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte festgelegt hat, unter welchen Voraussetzungen dieser Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der Suizidwunsch nicht Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist.
  • Dieser muss die Entscheidung mit Wissen und Wollen getroffen haben und die Konsequenzen kennen. Hierbei ist die Definition des § 104 Nr. 2 BGB analog anzuwenden.
  • Der Sterbewillige muss volljährig sein.

Das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen ist durch mindestens zwei speziell geschulte Experten festzustellen. Mindestens eine dieser Personen muss ein Arzt / ein Ärztin mit palliativem Schwerpunkt sein. Der Sterbewillige muss auf Alternativen zum Suizid, beispielsweise Palliativmedizin, hingewiesen werden. Die Kosten der Untersuchung bzw. Beratungen werden von den Krankenkassen getragen. Zwischen dieser Beratung und der Verabreichung einer tödlichen Dosis eines Medikaments muss eine der Situation angemessene Zeitspanne vergehen. Bei einer im Vorfeld erteilten Verfügung sind in der Regel zwei Wochen, bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Regel fünf Tage als angemessen anzusehen. . Dann erhält der Sterbewillige von einem Arzt das Arzneimittel, um sich in dessen Beisein das Leben zu nehmen. Die freiwillige Abgabe einer tödlichen Dosis des Toxins ist ausgeschlossen. Der Freitod kann an einem selbst gewählten Ort stattfinden, also ausdrücklich auch zu Hause. Dabei ist ein Notar hinzuzuholen, um späteren Problemen einer möglicherweise nötigen Beweisführung zu den Todesumständen entgegenzutreten.

Das Verfahren des begleiteten Suizids wird von qualifizierten Organisationen begleitet. Diese müssen die Mindestkriterien der Gemeinnützigkeit, Transparenz, der Fachlichkeit und der Kostendeckung durch öffentliche Mittel und Spenden erfüllen.
Die Strafgesetze sind so zu ändern, dass Personen, die an einem begleitenden Suizid mitwirken, nicht bestraft werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern außerdem, den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB für den Bereich des betreuten Sterbens auszusetzen, wenn der Hilfsbedürftige unmittelbar zuvor seinen Sterbewunsch geäußert hat. Diese Regelung muss auch für Garanten, also Ärzte und nahe Angehörigen, gelten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für ein spezielles Informationsprogramm ein, das Betroffene und vor allem die Angehörigen über die bestehenden Möglichkeiten des würdevollen Sterbens durch Suizid rechtlich und psychologisch informiert.