Selbstbestimmungsrechte von Pflegebedürftigen stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen den Entwurf des neuen niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) in seiner jetzigen Form ab und fordern das Niedersächsische Sozialministerium auf, einen zeitgemäßen Entwurf zu gestalten, der mit überholten Vorstellungen der Pflege aufräumt und die Chance wahrnimmt bestehende Vorurteile und Ängste in der Bevölkerung abzubauen. Vielmehr sollte die starre Trennung von ambulanten und stationären Pflegeformen aufgebrochen werden, damit Pflegebedürftige individuell entscheiden können in welcher Wohnform Sie versorgt werden möchten. Hier sind insbesondere alternative Wohnformen, wie z.B. Wohngemeinschaften zu nennen. Das NHeimG regelt den Aufgabenbereich der Heimaufsicht, die neben den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDKs), als Kontrollorgan der Selbstverwaltung fungieren. Vereinfacht gesagt kontrolliert der MDK die Pflege und die Heimaufsicht die Infrastruktur. In alternativen Wohnformen, wie Wohngemeinschaften, leben die Menschen in ihrer eigenen Wohnung und sollten daher nicht der staatlichen Überwachung und Regularien ausgesetzt sein. Um eine Gründung von Wohngemeinschaften nicht unnötig zu erschweren und eine möglichst große Autonomie aller Vertragspartner zu gewährleisten, müssen zunächst strikte Regularien, die in die Vertragsfreiheit des Einzelnen eingreifen, abgeschafft werden. Hierunter fallen u.a. die Meldepflicht, die Trennung der Leistungs- und Wohnraumanbieter und die staatliche Zwangsberatung und Datensammlung.

Insbesondere Städte und Landkreise sollen darauf hinwirken, dass neue Infrastrukturen geschaffen, alternative Wohnformen gefördert und Interessenten zusammengeführt werden. Dies kann über die Ausweitung der Aufgaben der Pflegestützpunkte erreicht werden.

Neben der aufwendigen und ablehnungswürdigen Doppelprüfung ohne Absprache zwischen den beiden Prüforganen kritisieren wir vor allem die Entmündigung von Pflegebedürftigen. Der aktuelle Entwurf des NHeimG fördert einen unnötigen Bürokratieaufwand und setzt eine Ansammlung vieler sensibler Daten voraus, welche dergestalt nicht vertretbar ist.