Selbstbestimmungsrecht der Völker

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als wichtigen Grundsatz des Völkerrechts an. Jedes Volk, nach eigenem Verständnis definiert durch gemeinsame Sprache, gemeinsame Geschichte, gemeinsame Traditionen, gemeinsame Werte, gemeinsame Kultur oder gemeinsame Religion, hat das kollektive Recht, frei und eigenständig seine Angelegenheiten zu organiseren. Die Wahrnehmung dieses Rechts ist nicht zwingend an einen souveränen Staat gebunden, sondern kann auch durch Autonomie- oder Minderheitenrechte gewährleistet sein.

Die Grundlage, auf der der freie Wille eines Volkes ermittelt wird, ist stets die Demokratie. Entscheidungen über Unabhängigkeit oder Autonomie müssen in allgemeinen, freien, geheimen und gleichen Referenden nach den Wahlgrundsätzen der OECD erfolgen. Militärischer oder anderer Druck, insbesondere durch fremde Staaten, darf das Referendum nicht beeinflussen. Ein Referendum sollte mit ausreichender Vorbereitungszeit organisiert sein, um einen Austausch der Argumente zu ermöglichen. Der Wille der Mehrheit ist bei einem rechtmäßig ablaufenden Referendum stets zu respektieren.

In vielen Fällen stehen Forderungen nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker im Widerspruch zur territorialen Integrität, das die Jungen Liberalen Niedersachsen als wichtigsten Grundsatz der deutschen Außenpolitik anerkennen. Sezessionsbestrebungen in existierenden Staaten können nur zu einem akzeptablen Ergebnis führen, wenn sich benachteiligt fühlende Volksgruppen und die entsprechenden Zentralregierungen auf ein gemeinsames Verfahren einigen. In Vermittlungsgesprächen zeigt die deutsche Außenpolitik Autonomie, Föderalismus und Minderheitenrechte als Alternativen zu einem Unabhängigkeitsreferendum auf, und mahnt für letzteres ein Verfahren nach dem Vorbild des schottischen Referendums von 2013 nach den oben beschriebenen Grundsätzen an.

Wenn Sezessionsbestrebungen eskalieren und Gesprächspartner Verhandlungen scheitern lassen, setzt sich deutsche Außenpolitik für friedliche und einvernehmliche Lösungen ohne den Einsatz von Waffengewalt ein. Einmischungen fremder Staaten sind auf jeden Fall zu unterbinden. Deutschland respektiert die territoriale Integrität bestehender Staaten und wird in Absprache mit den NATO-Bündnispartnern einseitigen Abspaltungen ohne vorherigen Versuch der Einigung mit dem De-jure-Staat die Anerkennung grundsätzlich versagen. Stabilisieren sich aber De-facto-Regime über einen langen Zeitraum und ist eine Einigung mit dem De-jure-Staat nicht mehr herzustellen, kann eine solches funktionierendes staatliches System nicht einfach ignoriert werden, sondern muss in die internationale Staatengemeinschaft eingebunden werden.