Schluss mit dem Zwei-Klassen-Asylrecht jetzt!

Auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine folgte eine große Fluchtbewegung in Richtung Europa. Insbesondere in Polen und Deutschland suchen viele Flüchtende aus der Ukraine Schutz. Dabei hat der Bund diesen schnelle Hilfen, Unterkünfte und Arbeitsmöglichkeiten versprochen. Die Möglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge in Bezug auf Integration, Arbeitsmöglichkeiten und Hilfeleistungen unterscheiden sich hierbei teilweise in der gesetzlichen Handhabe von Geflüchteten aus anderen Staaten. Während asylberechtigte Flüchtende aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan einen Asylantrag über das Asylbewerbergesetz stellen müssen, gewährt der Bund Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis über das Aufenthaltsgesetz gemäß § 24 AufenthG. Daraus resultiert, dass Menschen, die grundsätzlich vergleichbare Beweggründe zur Flucht nach Deutschland haben, ungleich behandelt werden.

Die konkrete Problematik hierbei ist, dass Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen,
in der Regel mindestens 6 Monate warten müssen, bis sie Gewissheit über ihren Verbleib in Deutschland haben. Geflüchtete aus der Ukraine haben nahezu sofortige Sicherheit, dass ihnen in Deutschland geholfen wird und sie Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat genießen. Dies ist in Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), an den die Bundesregierung verfassungsrechtlich gebunden ist, mindestens problematisch. Wir begrüßen, dass ukrainische Geflüchtete besonders zügig Hilfe erfahren, und wollen, dass dieser Pragmatismus im Umgang mit Asylsuchenden aus Staaten außerhalb Europas, in denen ebenfalls Krieg herrscht, ebenfalls gepflegt wird.

Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir deshalb, aus den Erfahrungen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine zu lernen und Asylsuchenden aus Ländern außerhalb Europas gleichwertige Hilfe, schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und raschere Gewissheit über ihren Verbleib zu gewähren. Hierzu sollen die rechtlichen Möglichkeiten aus § 24 AufenthG, Art. 16a GG und des Asylbewerbergesetzes grundsätzlich für alle Geflüchteten voll ausgeschöpft werden, um ihnen Sicherheit über ihren Verbleib, einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Schutz und Obhut vor Krieg und Verfolgung zu bieten. Bürokratische Hürden insbesondere beim
Asylbewerbergesetz müssen abgebaut werden, sodass der Asylgenehmigungs- und Integrationsprozess beschleunigt wird. Außerdem sollen Sprachkurse für alle Geflüchteten angeboten werden, damit die Sprachbarriere nach der Ankunft in Deutschland zügig abgebaut werden kann. Damit wollen wir eine Gleichbehandlung aller Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, erreichen.