Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.